Der Kaufmann kann auch vor Ende der Nutzungsdauer zur linearen Abschreibung wechseln. In diesem Fall stellt sich die Frage nach dem optimalen Zeitpunkt für den Wechsel. Unter der Prämisse, dass der Kaufmann möglichst lange möglichst hohe Abschreibungsbeträge erzielen möchte, bietet sich ein Wechsel zu Beginn der Periode an, ab der die Jahresabschreibungsbeträge nach der linearen Methode die Beträge nach der degressiven Abschreibung übersteigen.

Die Abschreibung bemisst sich vom Zeitpunkt des Übergangs an nach dem dann noch vorhandenen Restwert und der Restnutzungsdauer des einzelnen Wirtschaftsguts. Bei der anzuwendenden Restnutzungsdauer ist grundsätzlich von der ursprünglichen Nutzungsdauer auszugehen.

Bestimmung Wechseljahr für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2019 und vor dem 01.01.2023 angeschafft bzw. herstellt wurden

Der optimale Zeitpunkt für den Wechsel kann für einen degressiven Abschreibungsprozentsatz von 25 % anhand folgender Formel berechnet werden:[1]

 
Wechseljahr = Nutzungsdauer – (100/25) +1

Die folgende Tab. 11 zeigt die optimalen Zeitpunkte für den Wechsel von der degressiven Abschreibung auf die lineare Abschreibung für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2019 und vor dem 1.1.2023 angeschafft oder hergestellt wurden, für Nutzungsdauern bis 20 Jahre, wobei die Berechnung erst ab einer Nutzungsdauer von 4 Jahren vorgenommen wird, da ab diesem Zeitpunkt der degressive Abschreibungssatz im ersten Jahr den linearen Abschreibungssatz übersteigt. Der Wechsel erfolgt zu Beginn des jeweiligen Nutzungsjahrs.

 
Nutzungsdauer Zugelassener degressiver AfA-Satz Zeitpunkt (Nutzungsjahr) des Wechsel (zu Beginn des Nutzungsjahrs)   Nutzungsdauer Zugelassener degressiver AfA-Satz Zeitpunkt (Nutzungsjahr) des Wechsel (zu Beginn des Nutzungsjahrs)
4 25,00 % 1   13 19,23 % 9
5 25,00 % 2   14 17,36 % 10
6 25,00 % 3   15 16,67 % 10
7 25,00 % 4   16 15,63 % 11
8 25,00 % 5   17 14,71 % 11
9 25,00 % 6   18 13,89 % 12
10 25,00 % 7   19 13,16 % 13
11 22,73 % 8   20 12,50 % 13
12 20,83 % 9        

Tab. 11: Optimaler Zeitpunkt für den Wechsel von der degressiven Abschreibung auf die lineare Abschreibung in Abhängigkeit von der Nutzungsdauer für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.3.2019 und vor dem 1.1.2023 angeschafft oder hergestellt wurden

Bestimmung Wechseljahr für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.3.2024 und vor dem 1.1.2025 angeschafft bzw. herstellt wurden

Die folgende Tab. 12 zeigt die optimalen Zeitpunkte für den Wechsel von der degressiven Abschreibung auf die lineare Abschreibung für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.3.2024 und vor dem 1.1.2025 angeschafft oder hergestellt wurden, für Nutzungsdauern bis 20 Jahre, wobei die Berechnung erst ab einer Nutzungsdauer von 5 Jahren vorgenommen wird, da ab diesem Zeitpunkt der degressive Abschreibungssatz im 1. Jahr den linearen Abschreibungssatz übersteigt. Der Wechsel erfolgt zu Beginn des jeweiligen Nutzungsjahrs.

 
Nutzungsdauer Zugelassener degressiver AfA-Satz Zeitpunkt (Nutzungsjahr) des Wechsel (zu Beginn des Nutzungsjahrs)   Nutzungsdauer Zugelassener degressiver AfA-Satz Zeitpunkt (Nutzungsjahr) des Wechsel (zu Beginn des Nutzungsjahrs)
5 20,00 % 1   13 15,38 % 8
6 20,00 % 2   14 14,29 % 8
7 20,00 % 3   15 13,33 % 9
8 20,00 % 4   16 12,50 % 9
9 20,00 % 5   17 11,76 % 10
10 20,00 % 6   18 11,11 % 10
11 18,18 % 7   19 10,53 % 11
12 16,67 % 7   20 10,00 % 11

Tab. 12: Optimaler Zeitpunkt für den Wechsel von der degressiven Abschreibung auf die lineare Abschreibung in Abhängigkeit von der Nutzungsdauer für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.3.2024 und vor dem 1.1.2025 angeschafft oder hergestellt wurden

Nach erfolgtem Wechsel von der degressiven auf die lineare Abschreibung kann nach § 7 Abs. 3 Satz 3 EStG nicht mehr zurückgewechselt werden auf die degressive Abschreibung.

[1] Vgl. Happe, BBK Nr. 1, 2009, S. 16.

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