Tz. 28

Stand: EL 52 – ET: 02/2024

Finanzkennzahlen über den öffentlichen Sektor werden nicht nur in öffentlichen Jahresabschlüssen, sondern auch im Rahmen der Finanzstatistik, die in die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung mündet, ermittelt. Die dabei anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätze sind europaweit einheitlich im Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (European System of Accounts, ESA) geregelt. Dabei handelt es sich um ein geschlossenes System, in welchem für die Sektoren einer Volkswirtschaft jeweils Abschlüsse aufgestellt werden. Folglich handelt es sich um ein doppisches System, in dem ua. auch für den Sektor "Staat" (General Government Sector) Vermögensrechnungen (Bilanzen) aufgestellt werden.

 

Tz. 29

Stand: EL 52 – ET: 02/2024

Eine entscheidende Rolle kommt den Finanzkennzahlen der einzelnen Mitgliedstaaten im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion zu. Die sog. Maastricht-Kriterien zur Vermeidung übermäßiger Defizite (Excessive Deficit Procedure, EDP) bezeichnen die allgemein bekannten Begrenzungen von Defizit (kleiner 3 % des BIP) und Verschuldung (kleiner 60 % des BIP). Weniger bekannt ist jedoch, dass die Grundlage für die Berechnung dieser Kennzahlen das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESA) ist. Für Zwecke des EDP wird ESA ergänzt durch das Eurostat, Manual on Government Deficit and Debt: Implementation of ESA 2010, 2022 edition, Luxembourg 2023. Dieser Rückgriff auf die Finanzstatistik ist dadurch bedingt, dass sowohl im Zeitpunkt der Einführung der Europäischen Währungsunion wie auch bis zum heutigen Tag lediglich die Finanzstatistik europaweit harmonisiert ist.

 

Tz. 30

Stand: EL 52 – ET: 02/2024

Zwischen IPSAS-basierten Jahresabschlüssen und der Finanzstatistik bestehen viele Gemeinsamkeiten: In beiden Rechnungssystemen werden periodengerecht ermittelte Finanzkennzahlen dargestellt und das Vermögen sowie die Verpflichtungen der öffentlichen Hand ermittelt. Allerdings existieren auch konzeptionelle Unterschiede zwischen den Systemen, die insbesondere im Bereich der Rechnungszwecke, der Abgrenzung von Berichtseinheiten, den Passivierungsgrundsätzen sowie den Bewertungsgrundsätzen festzustellen sind. In dem im Oktober 2012 veröffentlichten Konsultationspapier "IPSAS and Government Finance Statistics Reporting Guidelines" des IPSASB werden die Beziehungen zwischen IPSAS-basierten Jahresabschlüssen und der Finanzstatistik dargestellt und zudem auch Möglichkeiten einer Harmonisierung aufgezeigt. In den vergangenen Jahren ist der IPSASB dazu übergegangen zu jedem Board-Meeting ein sog. IPSAS-ISS Alignment Dashboard fortzuführen, Dieses Dashboard stellt die Unterschiede zwischen den Internationalen Statistischen Standards (ISS) und den IPSAS sowie Möglichkeiten der Harmonisierung der beiden Systeme dar.

 

Tz. 31

Stand: EL 52 – ET: 02/2024

Da in der Finanzstatistik und in der öffentlichen Rechnungslegung aufgrund zum Teil abweichender Ansatz- und Bewertungsregeln bislang unterschiedliche Aussagen zu wichtigen Finanzkennzahlen wie Defizit und Verschuldung getroffen werden, wird die Transparenz und Verlässlichkeit der finanziellen Berichterstattung beeinträchtigt. Aus dieser Beeinträchtigung wird die Notwendigkeit einer Harmonisierung abgeleitet. Dieser Überlegung liegt die These zugrunde, dass aus der Nutzung eines integrierten Rechnungswesens zur Ableitung von Jahresabschlüssen und Finanzstatistiken erhebliche Vorteile resultieren. Die Vorteile einer einheitlichen Datengrundlage in einer einheitlichen Struktur (harmonized chart of accounts) für beide Systeme werden in Kostenoptimierungen bei gleichzeitiger Verbesserung der Berichtsqualität gesehen. Zudem wird unterstellt, dass eine Überleitung zwischen den durch die beiden Systeme bereitgestellten Kennzahlen die Glaubwürdigkeit der Berichterstattung erhöht.

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