Drohende Negativfolgen für Unternehmen bei Nichtbeachtung dieser kartellrechtlichen Prinzipien
- Reputationsschäden (insbesondere durch negative Presse),
- negative Auswirkungen auf Geschäftsbeziehungen,
- Unternehmensdurchsuchungen durch die zuständigen Kartellbehörden (ggf. grenzüberschreitend),
- Verhängung hoher Bußgelder (bis zu 10 Prozent des weltweiten Konzernumsatzes des Vorjahres können als Kartellbuße verhängt werden),
- Konfrontation mit Schadensersatzforderungen geschädigter Dritter,
- Gewinnabschöpfung,
- Ausschluss von Ausschreibungen,
- Aufkündigung von Verträgen und Genehmigungen,
- Wertverluste auf den Kapitalmärkten,
- erhebliche interne und externe Kosten durch interne Unternehmensermittlungen (insbesondere interner Personalaufwand und Beauftragung externer Berater zwecks Aufklärung).
Drohende Negativfolgen für Mitarbeiter bei Nichtbeachtung dieser kartellrechtlichen Prinzipien:
- Reputationsschäden,
- Haftung von Mitarbeitern in Leitungsfunktion (deutsche Kartellbehörden können Bußgelder bis zu maximal 1 Mio. Euro verhängen),
- Konfrontation mit Schadensersatzforderungen geschädigter Dritter,
- strafrechtliche Sanktionen (Geld-/Freiheitsstrafen),
- arbeitsrechtliche Sanktionen (z.B. Kündigung).