An Pressen dürfen Jugendliche nur zur Erreichung ihres Ausbildungszieles beschäftigt werden, sofern dabei ihr Schutz durch einen Aufsichtführenden gewährleistet ist und Werkzeuge verwendet werden, die Verletzungen ausschließen.

Es muss eine Betriebsanweisung erstellt und die Beschäftigten müssen auf Grundlage der Betriebsanweisung unterwiesen werden.

Betriebsstörungen dürfen nur beseitigt werden, wenn die vorhandene Ausschalteinrichtung betätigt worden ist. Darauf müssen die Beschäftigten mind. halbjährlich hingewiesen werden.

Pressen dürfen erst dann in Betrieb genommen werden, nachdem sie ordnungsgemäß eingerichtet wurden, und die ordnungsgemäße Einrichtung durch eine Kontrollperson bestätigt wurde.

Schutzeinrichtungen müssen mind. jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden. Die Prüfung muss in einem Prüfbuch dokumentiert werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge