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Prüfungen

Dipl.-Ing. Dirk Rittershaus
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Zusammenfassung

 
Begriff

Eine Prüfung ist eine einmalige, in regelmäßigen Abständen oder aufgrund eines Anlasses durchgeführte vergleichende Betrachtung eines Arbeitsmittels. Verglichen wird der Ist- mit dem Sollzustand. Hierbei wird auch die Abweichung des Ist- vom Sollzustand bewertet.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Grundlage für die Prüfung von Arbeitsmitteln sind v. a. die §§ 3, 14, 15 und 16 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Weitere Informationen zu den Prüfpflichten finden sich in TRBS 1201 "Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" sowie TRBS 1201 Teil 1 bis Teil 4.

Grundlegende Anforderungen an die befähigte Person (bzw. zur Prüfung befähigte Person) finden sich in der TRBS 1203 sowie besondere Anforderungen für die Prüfung bestimmter Arbeitsmittel an diversen Stellen der BetrSichV.

1 Arbeitsmittel und Prüfungen auf Grundlage staatlicher Vorschriften

Der Begriff Arbeitsmittel ist in § 2 BetrSichV bestimmt. Demnach ist die Bandbreite der Arbeitsmittel z. B. vom Schraubendreher bis zur Chemieanlage sehr weit gefasst. Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen.

Prüfintervalle können für derartig viele Arten von Arbeitsmitteln nicht konkret vom Gesetzgeber vorgegeben werden. Daher gibt es in § 3 Abs. 6 BetrSichV eine pauschale Festlegung: "Der Arbeitgeber hat Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach den §§ 14 bis 16 zu ermitteln und festzulegen", soweit diese Verordnung nicht bereits entsprechende Vorgaben enthält.

Die Betriebssicherheitsverordnung trägt in ihrer allgemeinen Formulierung dazu bei, dass die Eigenverantwortung des Arbeitgebers gefragt ist, dem nun die Festlegung von Prüffristen für alle Arbeitsmittel obliegt. Dabei gibt es...

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Arbeitsmittel
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Zusammenfassung Begriff Arbeitsmittel sind gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen. Die Verwendung von Arbeitsmitteln umfasst ...

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