Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die erstellte Rechnung einmalig ist. Bei der Erstellung der Rechnungsnummer können verwendet werden:

  • eine oder mehrere Zahlen- oder Buchstabenreihen oder eine Kombination von Ziffern mit Buchstaben,
  • mehrere separate Nummernkreise, in denen eine Rechnungsnummer jeweils einmalig ver­geben wird,
  • Nummernkreise für zeitlich, geografisch oder organisatorisch abgegrenzte Bereiche, z. B. für Zeiträume (Monate, Wochen, Tage), verschiedene Filialen, Betriebsstätten einschließlich Organgesellschaften oder Bestandsobjekte.
 
Wichtig

Keine lückenlose Abfolge zwingend

Gewährleistet sein muss, dass die jeweilige Rechnung leicht und eindeutig dem jeweiligen Nummernkreis zugeordnet werden kann und die Rechnungsnummer einmalig ist (z. B. durch Vergabe einer bestimmten Klassifizierung für einen Nummernkreis). Eine lückenlose Abfolge der ausgestellten Rechnungsnummern ist nicht zwingend.[1]

Bei Verwendung von Kontoauszügen als Rechnung reicht die Kombination der Kontonummer, Kontoauszugsnummer und des Kontoauszugsdatums zur Identifizierung aus.[2]

 
Praxis-Tipp

Verträge über Dauerleistungen

Bei Verträgen über Dauerleistungen (Hausvermietungen, Leasingleistungen, Buchführung durch Steuerberater) ist es ausreichend, wenn sie eine einmalige Nummer enthalten (z. B. Wohnungs- oder Objektnummer, Mieternummer). Zahlungsbelege müssen keine gesonderte fortlaufende Nummer enthalten.

Bei der Erstellung einer Gutschrift muss der Gutschriftsaussteller die fortlaufende Nummer vergeben. Kleinbetragsrechnungen und Fahrausweise müssen keine fortlaufende Nummer enthalten.

[2] BMF, Schreiben v. 8.5.2008, IV A 5 S 7280-a/08/002.

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