Fachbeiträge & Kommentare zu Zulassung

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / a) Gesellschaftsrechtliche Zulässigkeit

Rz. 103 Bei Personengesellschaften ging der Gesetzgeber davon aus, dass (einzelne) Mitgliedschaftsrechte nicht ohne weiteres übertragbar sein sollten, § 717 BGB a.F. Allerdings wurde durch das MoPeG in § 711 Abs. 1 S. 1 BGB die Übertragbarkeit des Anteils (insgesamt) unter der Bedingung zugelassen, dass die Mitgesellschafter ihr zustimmen. Ohne Zustimmung ist die Mitgliedscha...mehr

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zfs 08/2024, Keine unmittel... / 2 Aus den Gründen:

Die Kl. hat gegen die Bekl. zu 1) keinen Anspruch aus § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG i.V.m. § 7 StVG, § 1 PflVG. a) Das LG hat mit zutreffender und vom Senat geteilter Begründung festgestellt, dass es dem Kl. schon nicht gelungen sei, schlüssig einen Direktanspruch gegen die Bekl. zu 1) als Haftpflichtversicherer des ADAC SE vorzutragen. Mit Recht hat es demgemäß darauf abgest...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Entstehungsgeschichte, systematischer Zusammenhang und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Vorbild und Vorläufer des § 407 AO ist § 441 RAO a.F. § 441 RAO war durch das 1. AOStrafÄndG v. 10.8.1967 in die RAO eingefügt worden. Durch die Regelung waren die früheren Vorschriften der AO (§§ 467, 472 RAO 1931) abgelöst worden, durch die dem FA kraft Gesetzes, d.h. ohne das Erfordernis einer Anschlusserklärung und ohne gerichtliche Zulassung (§ 396 S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Alleinverteidigung (§ 392 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 AO)

a) Selbständiges Ermittlungsverfahren der FinB Rz. 66 [Autor/Stand] Die Angehörigen der steuerberatenden Berufe können gem. § 392 Abs. 1 Satz 1 AO ohne Genehmigung oder Zulassung durch FinB, StA oder Gericht allein auftreten, soweit die FinB das Strafverfahren selbständig (§ 386 Abs. 2, § 406 AO) durchführt. Rz. 67 [Autor/Stand] Die Befugnis zur Alleinverteidigung durch Berufs...mehr

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ZErb 08/2024, Keine Vergütu... / 1 Gründe

I. Der Erblasser ist am … 2022 mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Stadt1 verstorben. Das Nachlassgericht hat, da Erben nicht ermittelt werden konnten, mit Beschl. v. 30.12.2022 (Bl. 21 d.A.) Nachlasspflegschaft wegen Unbekanntheit der Erben angeordnet und den Beteiligten zu 1) als Nachlasspfleger bestellt. Dieser ist als Rechtsanwalt zugelassen. Er betreibt zusammen mit ein...mehr

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zfs 08/2024, Wirksamkeit vo... / 2 Aus den Gründen:

[7] I. Das BG, dessen Entscheidung unter anderem in r+s 2022, 678 veröffentlicht ist, hat die Klausel in § 3a Abs. 2 Satz 1 ARB als intransparent und mithin nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam erachtet. (wird ausgeführt) [9] Die übrigen vom Kl. angegriffenen Klauseln hat das BG demgegenüber als wirksam angesehen … [13] II. Das hält rechtlicher Nachprüfung nicht stand, sowei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Notwendige und Pflichtverteidigung

a) Notwendige Verteidigung nach § 140 StPO Ergänzender Hinweis: Nr. 32 Abs. 3 AStBV (St) 2023/2024; s. AStBV Rz. 32. Schrifttum: Bittmann, Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts, NStZ 2010, 13; Burhoff, Beiordnung eines Pflichtverteidigers wegen richterlicher Vernehmung nach dem neuen § 141 Abs. 3 Satz 4 StPO, StraFo 2018, 405 ff.; Fromm, Neues zur "Umbeiordnung" des Pf...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Umfang

Rn. 81 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Teilnahmepflicht gemäß § 42a Abs. 3 GmbHG besteht für die Verhandlungen der Gesellschafterversammlung (oder eines anderen, an ihrer Stelle satzungsgemäß zur Bilanzfeststellung berufenen Beschlussorgans) über den Tagesordnungspunkt "Feststellung des JA". Wenngleich nach dem Wortlaut des Gesetzes die Beschlussfassung über die Verwendung des...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / II. Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft(en) gemäß § 264d

Rn. 14 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Gemäß § 264d ist eine KapG kap.-marktorientiert, wenn sie einen organisierten Markt i. S. d. § 2 Abs. 11 WpHG durch von ihr ausgegebene Wertpapiere i. S. d. § 2 Abs. 1 WpHG in Anspruch nimmt oder die Zulassung solcher Wertpapiere zum Handel beantragt hat. Ein organisierter Markt i. d. S. ist ein im "Inland, in einem anderen Mitgliedstaat der ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 13 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Im Normengefüge der IFRS existieren keine zu § 267a vergleichbaren Regelungen. Gleichwohl wird auch im weiteren Kontext der IFRS von kleinen und mittelgroßen UN gesprochen, die indes nicht in Abhängigkeit von Größenkriterien definiert werden, sondern ausschließlich über deren Beziehung zum Kap.-Markt. Als kleine bis mittelgroße UN (= KMU) gel...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / I. Regelungstechnisches Verhältnis zwischen den §§ 316ff. und der AP-VO (EU) Nr. 537/2014

Rn. 20 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Weder das Unionsrecht noch das deutsche Recht enthalten eine Norm, die das Verhältnis der beiden Rechtsordnungen zueinander im Kollisionsfall ausdrücklich regelt. Aufgrund der höchstrichterlichen Rspr. – sowohl auf EU-Ebene als auch in Deutschland – ist aber mittlerweile anerkannt, dass dem unmittelbar anwendbaren Unionsrecht Anwendungsvorran...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / D. Beginn und Ende der Qualifikation als Unternehmen von öffentlichem Interesse

Rn. 17 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 UN qualifizieren sich ab dem Zeitpunkt als kap.-marktorientiert (i. S. d. § 264d), ab dem von ihnen emittierte Wertpapiere i. S. d. § 2 Abs. 1 WpHG an einem organisierten Markt i. S. d. § 2 Abs. 11 WpHG gehandelt werden oder die Zulassung solcher Wertpapiere zum Handel beim jeweiligen organisierten Markt beantragt wurde. Entsprechend endet di...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.6.4 Ausnahmen von der Regelungssperre

Rz. 25 Von der Regelungssperre des § 77 Abs. 3 BetrVG gibt es jedoch Ausnahmen. Wenn eine umfassende Mitbestimmungspflicht der Maßnahme besteht, kann der Abschluss einer Betriebsvereinbarung jedenfalls bei Tarifüblichkeit in Betracht kommen.[1] So etwa in den Fällen des § 87 Abs. 1 BetrVG bspw. bei der Festlegung der den einzelnen Arbeitnehmern zu gewährenden Zeitlohnzulagen[...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.8 Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18d Abs. 1 AufenthG (Abs. 1 Nr. 6 mit Wirkung zum 1.3.2024)

Rz. 68c Durch Art. 9 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung v. 16.8.2023 wurde Abs. 1 Nr. 6 mit einer Beitrittsmöglichkeit für Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18d Abs. 1 AufenthG innerhalb von 3 Monaten nach Aufenthaltnahme im Inland neu besetzt. Die Einführung setzt dabei die Richtlinie (EU) 2021/1883 des Europäischen Parlaments und de...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.10.4 Verlängerungsvoraussetzungen

Rz. 174 Eine Verlängerung der KVdS über das vollendete 30. Lebensjahr hinaus kommt nur in Betracht, wenn überhaupt "Hinderungsgründe" vorgelegen hatten, diese für die Überschreitung einer der Grenzen kausal waren und die Verlängerung der KVdS dadurch gerechtfertigt ist. Daraus folgt dann auch, ob und für welche Dauer ("soweit") die KVdS noch durchgeführt werden kann. Rz. 175...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 398 Allgemein Heinze, Das Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Sozialrechts zum privatrechtlichen Arbeitsrecht, SGb 2000, 241. Kaltenborn, Negative Vereinigungsfreiheit als Schutz vor Einbeziehung in die Sozialversicherung?, NZS 2001, 300. Marburger, Änderungen in Versicherungs- und Beitragsrecht durch das GKV-WSG, Die Beiträge 2007, 257, 321. Merten, Die Ausweitung der Ver...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Forstwirt (Professiogramm) / 5 Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Mitwirkung bei Erfassung und Analyse vorhandener Gefährdungen und ihrer Beurteilung in Verbindung mit einer Begehung der Arbeitsbereiche auch vor Ort im Wald (möglichst gemeinsam mit dem Betriebsarzt), Beratung zur Dokumentation der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung einschließlich der Bewertung der Risiken von Gefährdungen und Belastungen, Beratung bei der Planung und Umse...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
2023 – Ein Jahr hektischer Änderungen des Baugesetzbuches

Das Baugesetzbuch musste 2023 und Anfang 2024 in rascher Folge eine große Zahl von Änderungen über sich ergehen lassen. Auslöser hierfür war in erster Linie die Energiewende. Viele der Änderungen sollten helfen, den Umstieg auf erneuerbare Energien zu erleichtern. So wurden die Möglichkeiten im Außenbereich Vorhaben zur Energiegewinnung aus Sonne, Wind und Wasserstoff zu err...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Forstwirt (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Der Beruf des Forstwirts ist aus dem Bemühen heraus, unsere Wälder zu erhalten und zu schützen, entstanden. Lange Zeit wurde die Waldarbeit von saisonal tätigen Landarbeitern verrichtet. Aus dem ursprünglichen Waldfacharbeiter hat sich das Berufsbild eines Forstwirts entwickelt, der dafür sorgt, dass die Waldbestände einerseits effektiv und ökologisch genutzt werden...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2 (Gemischte) Finanzholding-Gruppen

Rz. 16 Eine Finanzholding-Gruppe besteht aus einer an der Spitze stehenden Finanzholding-Gesellschaft, welcher ein oder mehrere Unternehmen nachgeordnet sind. Die Finanzholding-Gesellschaft ist gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 20 CRR ein Finanzinstitut, das keine gemischte Finanzholding-Gesellschaft ist und dessen Tochterunternehmen ausschließlich oder hauptsächlich Institute oder Fi...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.4 Befugnis zur Leistungserbringung des Auslagerungsunternehmens

Rz. 231 Das Institut hat im Rahmen der Risikoanalyse alle relevanten Aspekte im Zusammenhang mit der Auslagerung zu berücksichtigen, wobei der Bewertung der Eignung des Auslagerungsunternehmens eine besondere Bedeutung zukommt. Diese beinhaltet z. B. die für die Erbringung der Auslagerung erforderlichen Fachkenntnisse, entsprechende Kapazitäten, personelle und finanzielle Re...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.4.4 Organisierte Märkte

Rz. 74 Ausnahmen von der Marktgerechtigkeitskontrolle waren schon den Auslegungen der MaH zufolge nicht nur bei Handelsgeschäften möglich, die über inländische Börsen abgewickelt werden. Eine analoge Anwendung galt auch für vergleichbare ausländische Börsenplätze. Dazu gehörten neben den Börsenplätzen des EWR auch andere europäische oder außereuropäische Börsen. Die Bankenau...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Literaturverzeichnis

Hinweis zur Benutzung des Literaturverzeichnisses: Sofern es sich bei den Autoren bzw. Herausgebern um Organisationen handelt, sind die aufgeführten Werke i. d. R. auf der Internetseite der jeweiligen Organisation verfügbar. Achtelik, Olaf, in: Herzog, Felix (Hrsg.), Geldwäschegesetz, 5. Auflage, München, 2023, § 24c KWG, § 25h KWG und § 6 GwG. ACI Deutschland e. V. – Arbeitsg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
§ 14B ESG-Ratings – Nutzen,... / 6 Aufziehende Regulierung von ESG-Ratings

Rz. 17 ESG-Rating-Agenturen sind mit ihren spezifischen, teilw. nicht im Detail nachvollziehbaren Bewertungsansätzen immer wieder der Kritik unterschiedlicher Stakeholder-Gruppen ausgesetzt: Mangelnde Vergleichbarkeit und Intransparenz, insbes. mit Blick auf die konkret angewendeten Kriterien und zugrunde liegenden Methodologien ("Black Box"), bilden den Dreh- und Angelpunkt...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA)

Rz. 115 Am 1. Januar 2011 hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) mit Sitz in London ihre Arbeit aufgenommen. Aufgrund des EU-Austrittes von Großbritannien hat die EBA ihren Standort inzwischen von London nach Paris verlegt.[1] Die EBA hat einen Doppelstatus: Sie ist eine europäische Behörde mit eigener Rechtspersönlichkeit und gleichzeitig ein Kooperationsgremium f...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1.3 Orientierung an internationaler Regulierung

Rz. 36 Gleichzeitig mit der "dauerhaften" Zulassung der Handelsaktivitäten an häuslichen Arbeitsplätzen hat die BaFin diese Regelungen allerdings auf den Prüfstand gestellt und angekündigt, die Vorgaben zur Zulässigkeit und zu den Voraussetzungen dieser Tätigkeiten bei Bedarf an internationale Entwicklungen anzupassen.[1] Bisher ist nicht bekannt, dass diese Vorgaben auf int...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Institutsgruppen und (gemischte) Finanzholding-Gruppen

Rz. 13 Eine Institutsgruppe, eine Finanzholding-Gruppe oder eine gemischte Finanzholding-Gruppe bestehen jeweils aus einem "übergeordneten" Unternehmen und einem oder mehreren "nachgeordneten" Unternehmen, die zusammen als gruppenangehörige Unternehmen bezeichnet werden. Zur Abgrenzung sind die einschlägigen Begriffe für die Eigenmittelkonsolidierung gemäß § 10a Abs. 1 und 2...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2 Kennzeichnung der Spätgeschäfte

Rz. 84 Grundsätzlich muss jedes Spätgeschäft einzeln als solches gekennzeichnet werden. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, auf eine separate Kennzeichnung zu verzichten, wenn für den Erfassungsschluss der Abwicklung ein fester Zeitrahmen vorgegeben ist ("Buchungsschnitt") und sich der Charakter eines Spätgeschäftes insofern eindeutig aus der Uhrzeit und ggf. der Zei...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Einheitliches Regelwerk ("Single Rule Book")

Rz. 100 Bis zur Finanzmarktkrise verfolgte die EU-Kommission bei der europäischen Bankenregulierung den Ansatz der Mindestharmonisierung. Sie beschränkte sich grundsätzlich auf die Vorgabe von aufsichtsrechtlichen Mindeststandards, die von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen waren. Die Einführung von Mindeststandards ermöglichte die gegenseitige Anerkennung de...mehr

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Balkonkraftwerke: Das gilt für WEG und Vermieter

Die Installation von Balkonkraftwerken wird noch einfacher. Vermieter und WEG können den Einbau der Minisolaranlagen nicht mehr so einfach ablehnen. Der Bundestag hat entsprechende Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht beschlossen. Der Bundestag hat am 4.7.2024 in zweiter und dritter Lesung Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht beschlossen, um ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Kapitalmarktorientierte Institute

Rz. 8 Für das Kriterium der Kapitalmarktorientierung gilt § 264d HGB entsprechend (→ BTR 3.2 Tz. 1, Erläuterung). Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist eine Kapitalgesellschaft "kapitalmarktorientiert", wenn sie einen organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 11 WpHG durch von ihr ausgegebene Wertpapiere im Sinne des § 2 Abs. 1 WpHG in Anspruch nimmt, d. h., wenn diese Wertpapi...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.8 Whistleblowing-Prozess

Rz. 121 Mit dem CRD IV-Umsetzungsgesetz wurde ergänzt, dass eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation gemäß § 25a Abs. 1 Satz 6 Nr. 3 KWG auch einen Prozess umfasst, der es den Mitarbeitern unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität ermöglicht, Verstöße gegen die CRR, die Marktmissbrauchsverordnung [1], die Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente ("Markets in Fina...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.4 Liquiditätsverordnung

Rz. 67 Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 KWG müssen die Institute ihre Mittel so anlegen, dass jederzeit eine ausreichende Zahlungsbereitschaft (Liquidität) gewährleistet ist. Das Bundesministerium der Finanzen hat durch die im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank erlassene Liquiditätsverordnung (LiqV) [1] laut § 11 Abs. 1 Satz 2 KWG Kriterien festgelegt, nach denen die BaFin im Rege...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.9 Proportionalitätsgesichtspunkte

Rz. 102 Gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Proportionalitätsprinzip) sollte das Stresstestprogramm eines Institutes mit seinem individuellen Risikoprofil und Geschäftsmodell übereinstimmen. Die Institute sollten daher bei der Entwicklung und Durchführung des Stresstestprogramms ihre Größe, ihre interne Organisation sowie die Art, den Umfang und die Komplexität ihre...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.1 Risikomanagement auf Institutsebene nach § 25a Abs. 1 KWG

Rz. 147 Gesetzliche Grundlage der MaRisk und Anknüpfungspunkt für die Umsetzung des "Supervisory Review Process" (SRP) ist § 25a Abs. 1 KWG, der von den Instituten eine "ordnungsgemäße Geschäftsorganisation" fordert. Das KWG zielt diesbezüglich in erster Linie auf ein aus qualitativer Sicht angemessenes Risikoumfeld in den Instituten ab, das zur Stärkung des Risikobewusstsei...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Ordnungsgemäße Geschäftsorganisation nach § 25a Abs. 1 KWG

Rz. 7 § 25a Abs. 1 KWG fordert von allen Instituten die Einrichtung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation. Die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation hat allerdings nicht mehr nur die Einhaltung der vom Institut zu beachtenden gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen. Sie muss auch "betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten" Rechnung tragen. Der Zusatz, der auf Initiativ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5.3 Endgültige Verabschiedung der CRD IV

Rz. 55 Die endgültige Umsetzung der damaligen Fassung von Basel III in europäisches Recht durch das sogenannte "CRD IV-Paket"[1] erfolgte nach langwierigen Verhandlungen schließlich Ende Juni 2013 und damit zeitlich nach Veröffentlichung der vierten MaRisk-Novelle. Das CRD IV-Paket setzt sich aus der Bankenverordnung ("Capital Requirements Regulation", CRR)[2] und der Banken...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.11.1 EBA-Leitlinien zu Auslagerungen

Rz. 94 Die von der EBA im Februar 2019 veröffentlichten Leitlinien zu Auslagerungen[1] aktualisieren die CEBS-Leitlinien aus dem Jahr 2006 und integrieren die Empfehlungen der EBA zu Outsourcing an Cloud-Anbieter. Darüber hinaus konkretisieren sie die Anforderungen an die Überwachung der Auslagerungen im SREP. Ziel der Leitlinien ist es, die Anforderungen an Auslagerungen eu...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1.2 Überwachung, Überprüfung und Neubewertung von als Sicherheit dienenden beweglichen Vermögenswerten

Rz. 51 Die Überwachung, Überprüfung und Neubewertung von beweglichen Vermögensgegenständen kann durch einen Sachverständigen oder auf Basis statistischer Modelle und Indizes erfolgen. Die Institute sollten in ihren Strategien und Verfahren festlegen, unter welchen Voraussetzungen sie auf einen Sachverständigen zurückgreifen und/oder statistische Modelle verwenden möchten. Au...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.1 Anderes Unternehmen gemäß Rundschreiben 11/2001

Rz. 116 Für die Definition eines anderen Unternehmens im Sinne der MaRisk kann weiterhin auf das Rundschreiben 11/2001 zurückgegriffen werden. Danach ist unter einem anderen Unternehmen jede andere Stelle, Einheit oder Person zu verstehen, die in Bezug auf die ausgelagerte Funktion oder Tätigkeit nicht dem auslagernden Institut zuzurechnen und organisatorisch von ihm abgegre...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Turnus der Berichterstattung über Liquiditätsrisiken

Rz. 71 Die zuvor in BTR 3.1 Tz. 11 enthaltenen Berichtsanforderungen wurden von der deutschen Aufsicht im Rahmen der fünften MaRisk-Novelle deutlich erweitert. Gleichzeitig wurde der Turnus der regelmäßigen Berichterstattung über die Liquiditätsrisiken und die Liquiditätssituation verbindlich festgelegt. Allerdings war auch zuvor schon das Aufsichtsorgan vierteljährlich von ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.2 Zusätzliche Anforderungen an kapitalmarktorientierte Institute

Rz. 92 Neben den grundsätzlichen Anforderungen werden im Rahmen der MaRisk auch zusätzliche Anforderungen an kapitalmarktorientierte Institute gestellt, wobei sich die Kapitalmarktorientierung aus den Kriterien des § 264d HGB ableitet. Kapitalmarktorientierung liegt vor, wenn eine Gesellschaft einen organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 11 WpHG durch von ihr ausgegebene ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2 Eigenhandel

Rz. 24 Ob ein häufiger systematischer Handel im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. b KWG vorliegt, bemisst sich nach der Zahl der Geschäfte außerhalb eines Handelsplatzes im Sinne des § 2 Abs. 22 Wertpapierhandelsgesetz (OTC-Handel) mit einem Finanzinstrument zur Ausführung von Kundenaufträgen, die für eigene Rechnung durchgeführt werden. Ob ein Handel in erheblichem Um...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5 Wertpapierinstitute gemäß § 2 Abs. 1 WpIG

Rz. 38 Der Großteil der Finanzdienstleistungsinstitute, die Wertpapierdienstleistungen und ggf. auch Wertpapiernebendienstleistungen erbringen, verfügt über die Erlaubnis zur Verwaltung von Finanzportfolios. Diese Institute können zudem zur Anlage- und Abschlussvermittlung von Finanzinstrumenten oder zum Eigenhandel berechtigt sein. Sehr wenige Unternehmen dürfen sich dabei ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8 Hinweisgebersystem (Whistleblowing-Verfahren)

Rz. 38 Seit dem Inkrafttreten des CRD IV-Umsetzungsgesetzes umfasst eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation nach § 25a Abs. 1 Satz 6 Nr. 3 KWG auch einen Prozess, der es den Mitarbeitern unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität ermöglicht, Verstöße gegen die CRR, die Marktmissbrauchsverordnung ("Market Abuse Regulation", MAR)[1], die Verordnung über Märkte für Fin...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.10 Stresstests aufgrund von Modellrisiken

Rz. 164 Im Rahmen des SREP werden die zuständigen Behörden auch das Modellrisiko bewerten, das sich aus der Verwendung interner Modelle in den wesentlichen Geschäftsbereichen und Geschäftstätigkeiten ergibt.[1] Dabei unterscheidet die EBA zwischen dem Risiko einer Unterschätzung der Eigenmittelanforderungen durch die genehmigungspflichtigen Modelle und dem Risiko von Verlust...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.2.1 Wertermittlung der Sicherheiten

Rz. 69 Die Institute sollen auf "geeignete" Wertermittlungsverfahren abstellen. In ähnlicher Weise wird z. B. in § 18a Abs. 7 Nr. 1 KWG gefordert, bei der Vergabe von grundpfandrechtlich oder durch eine Reallast besicherten Immobiliar-Verbraucherdarlehen für die Immobilienbewertung "zuverlässige" Standards zu verwenden, ohne dass näher ausgeführt ist, was der Gesetzgeber dar...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Verantwortung für den Geschäftsbereich

Rz. 105 Im Zuge der fünften MaRisk-Novelle wurde eine neue Textziffer ergänzt, wonach jeder Geschäftsleiter für die Einrichtung angemessener Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen in seinem jeweiligen Verantwortungsbereich verantwortlich ist. Es handelt sich lediglich um eine Klarstellung, dass ein Geschäftsleiter für den ihm nach der Geschäftsverteilung zugewiesenen Geschäftsb...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.2 Anforderungen von EBA und EZB an die Geschäftsleitung

Rz. 46 Nach dem in Deutschland vorherrschenden dualistischen System der Verwaltungsorgane unterscheidet das KWG (und damit auch die MaRisk) zwischen der Geschäftsleitung gemäß § 25c KWG und dem Aufsichtsorgan gemäß § 25d KWG. Die Anforderungen der EBA an Geschäftsleiter und Aufsichtsorgane decken vor dem Hintergrund unterschiedlicher Unternehmensführungsstrukturen in den EU-...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2.2 Bedeutende Institute gemäß SSM-Verordnung

Rz. 117 Mit der Errichtung des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus ("Single Supervisory Mechanism", SSM) am 4. November 2014 hat die EZB die direkte Aufsicht über die bedeutenden Institute ("Significant Institutions", SI) der teilnehmenden Mitgliedstaaten der Eurozone übernommen. Diese bedeutenden Institute unterliegen in der Aufsichtspraxis zum Teil deutlich strengeren Anfor...mehr