Fachbeiträge & Kommentare zu Zulage

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DRK-TV / 3.1.7 Vergütungsgruppenzulagen (§ 7 TVÜ-DRK)

Fallgestaltung 1 gem. § 7 Abs. 1 TVÜ-DRK Die Vergütungsgruppenzulage wurde vor der Überleitung am 31.12.2006 bereits bezahlt. Gilt für alle Arbeitnehmer, die aus dem Geltungsbereich des DRK-TV übergeleitet werden. Die Vergütungsgruppenzulage wird nicht Bestandteil des Vergleichsentgelts. Sie wird als persönliche Besitzstandszulage dynamisch weiterbezahlt, so lange die anspruchsb... mehr

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Sterbegeld / 5.1 Tabellenentgelt als Sterbegeld, Zulagen

Als Sterbegeld wird für die restlichen Kalendertage des Sterbemonats und für weitere 2 Kalendermonate das Tabellenentgelt der/des Verstorbenen gewährt. Für den Sterbemonat ist zu unterscheiden zwischen dem Sterbegeld und dem Anspruch auf Entgelt als Anspruch des verstorbenen Beschäftigten seit Beginn des Kalendermonats bis einschließlich des Sterbetages. Ist das Entgelt noch ... mehr

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Sterbegeld / 8 Öffnungsklausel VKA

Für den Bereich der VKA können "betrieblich" eigene Regelungen getroffen werden (§23 Abs. 3 Satz 4 TVöD-VKA). Für den Bund oder die Länder existiert keine dahingehende Öffnungsklausel. Abweichende Regelungen, z. B. aufgrund eines Arbeitsvertrags oder einer Betriebsvereinbarung, sind damit in kommunalen Betrieben und Unternehmen möglich. Die Öffnungsklausel des § 23 Abs. 3 Sat... mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / 2.1 Höhe und Berechnung der Karenzentschädigung

Aus § 74 Abs. 2 HGB ergibt sich die Höhe der zu zahlenden Karenzentschädigung von mindestens der Hälfte des zuletzt bezogenen Entgelts; § 74b Abs. 2 und 3 HGB weisen Berechnungsvorschriften hierfür aus. Es kommt bei der Frage, welche Leistungen einzubeziehen sind, nicht auf den Zahlungszeitpunkt an, sondern welchem Monat sie zuzurechnen sind. Erfolgt für den letzten Monat de... mehr

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Arbeitsvergütung: Grundlage... / 4.5 Zulagen für ungünstige Arbeitsbedingungen

Zu den Vergütungszuschlägen gehören ebenfalls die Zulagen für ungünstige Arbeitsbedingungen (sog. Erschwerniszulagen). Ihre Rechtsgrundlage kann sich aus einem Tarifvertrag oder einem Einzelarbeitsvertrag ergeben. Nachfolgend werden beispielhaft einige Zulagen aufgeführt: Entfernungszulage; Gefahrenzulage[1]; Lärmzulage; Schmutzzulage[2]; Zulage für gesundheitsschädigende Arbeite... mehr

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Arbeitsvergütung: Grundlage... / 4.4 Zulagen und Zuschläge für Arbeit in ungünstigen Arbeitszeitlagen

Als weitere Vergütungszuschläge kommen Zulagen für ungünstige Arbeitszeiten vor. Hierzu gehören insbesondere Nachtarbeits-, Schicht-, Samstags- sowie Sonn- und Feiertagszuschläge bzw. -zulagen. Das Arbeitszeitgesetz bestimmt insoweit nur, dass Nachtarbeitnehmer Anspruch auf zusätzliche Vergütung oder bezahlte Freizeit für geleistete Nachtarbeit haben. Der Begriff der Nachtar... mehr

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Arbeitsvergütung: Grundlage... / 2.4 Nachträgliche Veränderung der Vergütung

Nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit können die Arbeitsvertragsparteien grundsätzlich vereinbaren, dass der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt sein soll, die Vertragsbedingungen einseitig zu ändern. Dadurch darf jedoch nicht der gesetzliche Schutz gegen Änderungskündigungen überschritten werden. Wenn wesentliche Elemente des Arbeitsvertrags der einsei... mehr

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Arbeitsvergütung: Grundlage... / 1.3 Ungleichbehandlung/Diskriminierung

Hinsichtlich der Ausgestaltung der Arbeitsvergütung sind die Arbeits- und Tarifvertragsparteien grundsätzlich frei. Dies folgt aus dem zivilrechtlichen Grundsatz der Vertragsfreiheit bzw. Koalitionsfreiheit.[1] Sie sind jedoch bei der Ausgestaltung der Vergütung an übergeordnetes Recht gebunden. Besondere gesetzliche Vorschriften Die Verpflichtung zur Gleichbehandlung ergibt s... mehr

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Arbeitsvergütung: Grundlage... / 4.6 Sozialzulagen

In der betrieblichen Praxis existieren auch sog. Sozialzulagen. Sie werden bei Vorliegen besonderer sozialer Sachverhalte, wie beispielsweise der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder, gezahlt. Sie gehören nicht zu den Leistungszulagen, da sie nicht an eine besondere Leistung des Arbeitnehmers anknüpfen. Der Anspruch auf eine Sozialzulage kann sich aus Tarifvertrag, Betri... mehr

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Arbeitsvergütung: Grundlage... / 4.2 Leistungszulagen

Leistungszulagen haben den Zweck, besondere Leistungen des Arbeitnehmers zu honorieren, etwa die Übernahme zusätzlicher innerbetrieblicher Funktionen (Funktionszulage). Sie können sich aus tarifvertraglichen, arbeitsvertraglichen oder betrieblichen Regelungen ergeben. Für die Beseitigung der Leistungszulage gelten die allgemeinen Vorschriften, die sich aus der jeweiligen Rech... mehr

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Arbeitsvergütung: Grundlage... / 4.1 Begriff und Arten der Zusatzvergütung

Neben der für die geschuldete Arbeitsleistung in Geld oder als Sachleistung gezahlten Vergütung gehören zum Arbeitsentgelt weitere Zusatzvergütungen, die unter verschiedenen Gesichtspunkten gewährt werden. Ein Rechtsanspruch auf Zusatzvergütungen kann aufgrund gesetzlicher Vorschrift, Tarifvertrag oder Einzelarbeitsvertrag bestehen bzw. entstehen. Auch für die Gewährung von... mehr

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Arbeitsvergütung: Grundlage... / 3.2 Vergütung nach Leistung

Die implizite Voraussetzung des Zeitlohns – nämlich das identische Leistungsniveau der Arbeitnehmer einer Lohngruppe – ist in der Realität eher die Ausnahme als die Regel, weshalb sich zahlreiche Erscheinungsformen der Vergütung nach Leistung entwickelt haben. Kennzeichen der Leistungsvergütung ist die Abhängigkeit der Höhe der Vergütung von der individuell erbrachten Arbeit... mehr

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Arbeitsvergütung: Grundlage... / 3.1 Vergütung nach Zeit

Am weitesten verbreitet ist die sogenannte Zeitvergütung als Basis der Grundvergütung; sie ist zumeist auch Bezugspunkt der tarifvertraglich vereinbarten Grundvergütungen. Die Zeitvergütung richtet sich nach der vereinbarten Dauer der Arbeitsleistung, die in Tarifverträgen üblicherweise als "regelmäßige Arbeitszeit" bezeichnet wird. Die auf der vereinbarten Arbeitszeitdauer ... mehr

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Arbeitsvergütung: Auszahlung / 1.3 Erteilung einer Abrechnung der Arbeitsvergütung

§ 108 Abs. 1 GewO enthält eine gesetzliche Verpflichtung zur Dokumentation der Abrechnung des Arbeitsentgelts. Danach hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für jeden Abrechnungszeitraum eine Lohnabrechnung in Textform zu erteilen. Die Abrechnung muss mindestens Angaben über den Abrechnungszeitraum und die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthalten, insbesondere über Art und... mehr

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Arbeitsvergütung: Grundlage... / 3 Die Grundvergütung des Arbeitnehmers

Bei der Vergütung des Arbeitnehmers wird nachstehend zwischen der Grundvergütung und eventuellen Zusatzvergütungen unterschieden. Als Grundvergütung wird hier die Vergütung verstanden, die dem Arbeitnehmer kraft Arbeits- oder Tarifvertrag für die Leistung der vereinbarten Dienste zusteht, etwa ein bestimmter Monats- oder Stundenlohn. Zusatzvergütungen sind Vergütungsbestandte... mehr

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Arbeitsvergütung: Grundlage... / 5 Mitbestimmung des Betriebsrats

Die Höhe des Arbeitsentgelts unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 BetrVG. Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG sind jedoch die Auszahlungsmodalitäten mitbestimmungspflichtig (Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Arbeitsentgelte). Der Betriebsrat ist gemäß § 14 EntgTranspG grundsätzlich zuständig für die Durchsetzung von Auskunftsverlangen von Arbeitnehmern ... mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.3 Anrechnung während des Krankengeldbezugs

Rz. 9 Wenn die Entgeltfortzahlung geendet und der Krankengeldbezug eingesetzt hat, führt weitergewährtes Arbeitsentgelt nur "soweit" zum Ruhen des Krankengeldes, als es beitragspflichtig i. S. d. § 14 SGB IV ist – und dann auch nur in Höhe des weitergewährten Nettoarbeitsentgelts (Rz. 11). Würde man nämlich das trotz Krankengeldbezug erzielte Bruttoarbeitsentgelt anrechnen, ... mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 29.2 Entgeltgruppe 13 + Zulage nach § 17 Abs. 8 TVÜ-Länder

Beschäftigte in der Entgeltgruppe 13, die nach § 17 Absatz 8 TVÜ-Länder eine persönliche Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem Entgelt ihrer Stufe nach Entgeltgruppe 13 und der entsprechenden Stufe der Entgeltgruppe 14 erhalten, werden von Amts wegen, also ohne Antrag, mit Inkrafttreten der Entgeltordnung stufengleich und unter Anrechnung der bisherigen Stufen... mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 34.6.6 Beschäftigte, die eine Stufenvorweggewährung bzw. eine Zulage nach § 16 Abs. 5 TV-L erhalten

Die Beschäftigten unterfallen unproblematisch dem Geltungsbereich des § 29f TVÜ-L; insoweit wird auf die o. a. Ausführungen zur Überleitung, dem Antragsrecht, dem Fristenregime und den daraus resultierenden Rechtsfolgen verwiesen. Da es sich um Fachkräfte in sog. Mangelberufen bzw. Spitzenleistungsträger handelt, an deren Verbleib der Arbeitgeber ein vitales – finanziell dokum... mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 9 Fortführung vorübergehender übertragener höherwertiger Tätigkeit (§ 10)

Grundregelung (Abs. 1) Nach § 10 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-L erhalten Beschäftigte, denen nach § 24 Abs. 1 BAT vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit oder nach § 24 Abs. 2 BAT vertretungsweise eine höherwertige Tätigkeit übertragen worden ist und welche die entsprechende Zulage am 31.10. bereits erhalten, auch nach dem 1.11.2006 weiterhin diese Zulage als Besitzstandszulage. Nun ist a... mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 17 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach dem 30.9.2005 (§ 18 TVÜ-Länder)

Übersicht § 10 TVÜ-Länder regelt den Fall, dass am Stichtag der Überleitung die höherwertige Tätigkeit bereits übertragen worden ist. § 14 TV-L regelt den Fall, dass einem ab dem 1.11.2006 neu eingestellten Beschäftigten eine höherwertige Tätigkeit vorübergehend übertragen wird. § 18 TVÜ-Länder regelt die Fälle, dass einem übergeleiteten Beschäftigten nach dem Stichtag bis zum ... mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 4.1 Regelungsinhalt

Die Bildung eines Vergleichsentgelts gemäß § 5 ist der zweite Schritt der Überleitung in den TV-L. Absatz 1 (Vergleichsentgelt) Gemäß Absatz 1 war für alle überzuleitenden Beschäftigten ein Vergleichsentgelt auf der Grundlage der im Oktober 2006 erhaltenen Bezüge zu ermitteln. Das Vergleichsentgelt war die Basis für die Stufenzuordnung (§§ 6 und 7). Absatz 2 (Ermittlung des Ver... mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 16.10 Vorarbeiterzulage (§ 17 Abs. 9 TÜV Länder)

Für die übergeleiteten Beschäftigten galten bis zum Inkrafttreten der Eingruppierungsvorschriften des TV-L die bisherigen Regelungen für Vorarbeiter im bisherigen Geltungsbereich fort. Das bedeutet: Etwaige am Stichtag gewährte Zulagen wurden weitergewährt. Desgleichen wurde die Zulage gewährt bei einer nach dem Stichtag erfolgten Übertragung einer anspruchsbegründenden Tätig... mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 34.5 Programmiererzulage bei Beschäftigten, die keinen Antrag nach § 29f Abs. 1 i. V. m. § 29d Abs. 1 TVÜ-Länder stellen

Die Beschäftigten, die bisher eine Zulage als Besitzstand der Programmiererzulage (Protokollerklärung zu § 5 Abs. 2 Satz 3 bzw. die persönliche Zulage nach § 17 Abs. 6 Buchst. b TVÜ-Länder) erhalten haben und die nicht höhergruppiert werden, erhalten die Zulage über den 31.12.2020 hinaus weitergezahlt (§ 29f Abs. 2 TVÜ-Länder). mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 16.9 Eingruppierung in Entgeltgruppe 13 (§ 17 Abs. 8 TVÜ-Länder)

Die Einstiegsentgeltgruppe bei einem Wissenschaftlichen Hochschulabschluss/Master ist die Entgeltgruppe 13. Bei der Überleitung wurden die vorhandenen Beschäftigten der Vergütungsgruppe II mit ausstehendem Aufstieg nach Vergütungsgruppe Ib der Entgeltgruppe 14 zugeordnet. Dies wollten die Arbeitgeber bei Neueinstellungen vermeiden. Denn grundsätzlich sollen alle Neueinstellu... mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 5.2.1 Für Angestellte

Als zweiter Schritt ist der Beschäftigte innerhalb der Entgeltgruppe einer Stufe zuzuordnen. Angestellte wurden dabei nicht unmittelbar einer bestimmten Grundentgelt- oder Entwicklungsstufe der neuen Tabelle zugeordnet. Vielmehr wurden sie mit ihren am Stichtag tatsächlich erhaltenen Bezügen, aus denen ein sog. Vergleichsentgelt gebildet wird, in eine individuelle Zwischenstu... mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 16.6 Bewährungs-, Fallgruppen- und Tätigkeitsaufstiege (§ 17 Abs. 5 TVÜ-Länder)

Bei Neueinstellungen ab dem 1.11.2006 finden Bewährungs-, Fallgruppen- und Tätigkeitsaufstiege nicht mehr statt. Bei übergeleiteten Beschäftigten erfolgen noch weiterhin Aufstiege in den in §§ 8 und 9 angeführten Fällen aus Gründen des Bestandsschutzes.[1] Vergütungsgruppenzulagen (§ 17 Abs. 5 TVÜ Länder) Grundsätzlich besteht bei einer ab dem 1.11.2006 erfolgten Neuübertragung... mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 29.4.3 Entgeltgruppenzulage bei Höher- und Herabgruppierung

Bei einer Höhergruppierung kann der Fall eintreten, dass aufgrund des Wegfalls der bisherigen Entgeltgruppenzulage bzw. Vergütungsgruppenzulage "unterm Strich" das Einkommen sinkt. Dies soll vermieden werden. Ziel ist, dass der Beschäftigte nach der Höhergruppierung betragsmäßig zumindest das bisherige Tabellenentgelt zuzüglich bisheriger Zulage zuzüglich des Garantiebetrage... mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 8.2 Absatz 1

Zunächst wird der Fall geregelt, dass dem Beschäftigten im Oktober 2006 bereits eine Vergütungsgruppenzulage zugestanden hat. Diese Zulage wurde bei der Bildung des Vergleichsentgelts nach § 5 Abs. 2 nicht berücksichtigt. Die Vergütungsgruppenzulage war keine Funktionszulage im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 3. Deshalb war es erforderlich, die Vergütungsgruppenzulage anderweitig ... mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 30.2.1 Überleitungssystematik

Betroffen sind Beschäftigte der bisherigen Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 3 in Teil I sowie in Teil II , die Fallgruppen mit den Zusätzen "ohne Stufen 5 und 6" und mit einer Stufenlaufzeit in Stufe 2 von 5 bzw. in Stufe 3 von 9 Jahren aufweisen. Die neue EG 9a entstand auf der Basis der Tabellenentgelte 2018: Die seinerzeitigen Stufen 1 und 2 blieben betragsmäßig unverändert. Es ... mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 25 Beschäftigte im Vollstreckungsdienst (§ 26)

Wegen der weiteren Fortgeltung des § 33 Abs. 1 Buchst. b BAT/BAT-O haben Beschäftigten im Vollstreckungsdienst weiterhin Anspruch auf eine Zulage, wenn dem entsprechenden Beamten seines Arbeitgebers im Vollstreckungsdienst eine Entschädigung zu gewähren ist. Dabei wird die Zulage bei der Berechnung der Krankenbezüge, des Urlaubsentgelts und der Jahressonderzahlung nur insowe... mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 31.4.4 Risikoabwägung des Arbeitnehmers

Der Beschäftigte muss abwägen, ob ein Höhergruppierungsantrag für ihn persönlich vorteilhaft ist. Folgende typische Risiken bestehen: Der Höhergruppierungsgewinn wird geschmälert bzw. aufgezehrt durch die Anrechnung des Strukturausgleichs eine Absenkung des Bemessungssatzes der Jahressonderzahlung (z. B. bei Höhergruppierung in die Entgeltgruppen KR 9 oder in die Entgeltgruppe... mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 16.7 Techniker-, Meister- und Programmiererzulage (§ 17 Abs. 6 TVÜ-Länder)

Diese Regelung korrespondiert mit der Regelung in der Protokollerklärung zu § 5 Abs. 2 Satz 3. Danach wurden am Stichtag 31.10.2006 gewährte Zulagen als Besitzstandszulage weiter gewährt. Auch bei Neuübertragung einer nach den zuvor geltenden tariflichen Regelungen anspruchsbegründenden Tätigkeit nach dem 31.10.2006 wurde eine entsprechende Zulage bis zu einer Überarbeitung ... mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 7.3 Absatz 2

Absatz 2 betrifft die Angestellten der Vergütungsgruppen X, IX, IXa (Überleitung in Entgeltgruppe 2) sowie der Vergütungsgruppen Vb bis Ia (Überleitung in Entgeltgruppen 9 bis 15). Die Beschäftigten der vorgenannten Vergütungsgruppen, welche die sog. 50-v. H.-Klausel erfüllt haben, stiegen zu dem Zeitpunkt, zu dem sie nach bisher geltendem Recht höhergruppiert worden wären, z... mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 14.2.4 § 15 Absatz 4 TVÜ-L

Nach § 48a BAT/BAT-O/MTArb/MTArb-O richtet sich der Zusatzurlaub für Wechselschichtarbeit, Schichtarbeit und Nachtarbeit nach der bei demselben Arbeitgeber im vorangegangenen Kalenderjahr erbrachten Arbeitsleistung. Der Anspruch auf diesen Zusatzurlaub entsteht erst mit Beginn des auf die Arbeitsleistung folgenden Urlaubsjahres (§ 48a Abs. 9 BAT/BAT-O). § 27 TV-L enthält eine... mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 10.3.1.1 Anspruchsvoraussetzungen für die kinderbezogenen Entgeltbestandteile

Im Oktober 2006 zu berücksichtigende Kinder Für im Oktober 2006 zu berücksichtigende Kinder werden die kinderbezogenen Entgeltbestandteile des BAT/BAT-O oder MTArb/MTArb-O in der für Oktober 2006 zustehenden Höhe als Besitzstandszulage fortgezahlt, solange für diese Kinder Kindergeld nach dem EStG oder nach dem BKGG ununterbrochen gezahlt wird oder ohne Berücksichtigung der §... mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 11.1 TVÜ-Länder

Beim sog. Strukturausgleich geht es nicht um Besitzstand im eigentlichen Sinne. Vielmehr sollen nicht (mehr) erfüllte Erwartungen, die auf der Fortgeltung des bisherigen Tarifrechts beruhten, insoweit kompensiert werden, als die künftigen Gehaltsentwicklungen in der Entgelttabelle des TV-L nicht berücksichtigt worden sind oder nicht abgebildet werden konnten (sog. Exspektanz... mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 8.1 Überblick

Vergütungsgruppenzulagen waren ein Ersatz für nicht vorhandene Zwischengruppen zwischen den Vergütungsgruppen des BAT. Erst die Summe des Entgelts aus der Vergütungsgruppe und der Zulage bildete die tarifliche Gesamtwertigkeit der Tätigkeit ab. Durch die Überleitung in den TV-L hat sich an der Tätigkeit und deren Wertigkeit nichts geändert. Daher wird gemäß § 9 TVÜ-L Besitzs... mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 19 Anwendung der Entgelttabelle auf Lehrkräfte (§ 20)

Für übergeleitete und für ab 1.11.2006 neu eingestellte Lehrkräfte, die bis zum 31.12.2011 gemäß Nr. 5 der Bemerkung zu allen Vergütungsgruppen nicht unter die Anlage 1a zum BAT und/oder ab dem 1.1.2012 gemäß Nr. 4 der Vorbemerkungen zu allen Teilen der Entgeltordnung nicht unter die Entgeltordnung zum TV-L fallen, gilt die Entgelttabelle zum TV-L mit der Maßgabe, dass die T... mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 16.8.1 Vorgehen bei Eingruppierung

Wurden ab dem 1.11.2006 Beschäftigte neu eingestellt, war wie folgt zu verfahren: Hinweis Vorgehen bei Neueinstellungen Erster Schritt: Ab dem 1.11. neu eingestellte Beschäftigte waren zunächst nach den bisherigen Eingruppierungsvorschriften und nach dem bisherigen Bewertungsverfahren in das System der Vergütungsordnung bzw. des Lohngruppenverzeichnisses einzureihen. Zweiter Sc... mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 16.3 Vorläufige Fortgeltung der bisherigen Eingruppierungsvorschriften (§ 17 Abs. 1 TVÜ-Länder)

In der Zwischenphase zwischen Inkrafttreten des TV-L am 1.11.2006 und Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung fanden die bisherigen Eingruppierungs- bzw. Einreihungsvorschriften gemäß den §§ 22, 23 BAT / BAT-O einschließlich der Vergütungsordnung, die §§ 1, 2 Abs. 1 und § 5 des Tarifvertrages über das Lohngruppenverzeichnis der Länder zum MTArb (TV Lohngruppen TdL) einschlie... mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 20 Jahressonderzahlung für die Jahre 2006 und 2007 (§ 21)

Die Vorschrift erfasst 3 Fallgruppen Beschäftigte die der tariflichen Nachwirkung unterliegen (§ 21 Abs. 1) § 21 Abs. 1 regelt die Jahressonderzahlung für Beschäftigte, die der tariflichen Nachwirkung unterliegen Die TdL hatte zum 30.6.2003 bzw. 31.7.2003 die Zuwendungs- und Urlaubsgeldtarifverträge gekündigt. Dadurch entstand nachfolgende Situation: Beschäftigte deren Arbeitsve... mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 29.5 Das Antragserfordernis für Veränderungen

Ergibt sich nach der Entgeltordnung für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit eine höhere Entgeltgruppe als nach der bisherigen Eingruppierung, werden die Beschäftigten auf Antrag in die Entgeltgruppe übergeleitet, die sich nach § 12 TV-L ergibt. Ist dem Tätigkeitsmerkmal eine Entgeltgruppenzulage zugeordnet und wurde dem Beschäftigten die Tätigkeit erst nach dem 1... mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 7.2 Absatz 1

§ 8 Abs. 1 TVÜ-L betrifft nur die Angestellten der Vergütungsgruppen VIII (Überleitung in Entgeltgruppe 3), VII (Überleitung in Entgeltgruppe 5), VIb (Überleitung in Entgeltgruppe 6), Vc (Überleitung in Entgeltgruppe 8). Eine Überleitung von Angestellten in die Entgeltgruppen 4 und 7 ist nach § 4 Abs. 1 i. V. m. der Anlage 2 TVÜ-L Teil A und B nicht vorgesehen. § 8 Abs. 1 Satz 1 T... mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 8.3 Absatz 2

§ 9 Abs. 2 TVÜ-L regelt die Berücksichtigung einer Vergütungsgruppenzulage ohne vorausgehenden Bewährungs- oder Fallgruppenaufstieg. Dies betrifft Angestellte, die aufgrund ihrer Eingruppierung in eine bestimmte Vergütungs- und Fallgruppe nach Ablauf einer bestimmten Zeit oder Bewährungszeit keinen Anspruch auf eine Höhergruppierung hatten, sondern unmittelbar auf eine Vergü... mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 29.1 Grundsatz: keine Überprüfung und Neufestsetzung der Eingruppierungen

Übergeleitete sowie zwischen dem 1.11.2006 und dem 31.12.2011 neu eingestellte Beschäftigte werden zum 1.1.2012 in die Entgeltordnung zum TV-L übergeleitet (§ 29a Absatz 2 Satz 1 TVÜ-Länder). Dabei gilt die vorläufige Zuordnung der bisherigen Vergütungs-/Lohngruppen nach Anlage 2 TVÜ-Länder für übergeleitete Beschäftigte bzw. nach Anlage 4 TVÜ-Länder für Eingruppierungsvorgä... mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 31 Überleitung der Pflegekräfte am 1.1.2019 (§ 29c)

Zur neuen Pflegetabelle, der Zuordnungstabelle der KR-Entgelte zu den Entgeltgruppen der Anlage B sowie den Zulagen für Beschäftigte in der Pflege, siehe Beitrag Eingruppierung Zur Eingruppierung in den Teil IV der Entgeltordnung siehe Ziffer 10 31.1 Geltungsbereich Der Überleitungsregelung unterfallen alle Beschäftigte, deren Eingruppierung sich nach Teil IV der Entgeltordnung... mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 15.2 Kommentierung

Nach § 16 Satz 1 TVÜ-L sind die Pauschalierung oder Abfindung von Besitzständen (nur) "durch Vereinbarungen mit der/dem Beschäftigten" zulässig. Bei der Pauschalierung werden in unterschiedlicher Höhe anfallende Ansprüche in eine gleich bleibende monatliche Zahlung umgewandelt. Die Abfindung unterscheidet sich von der Pauschalierung vor allem dadurch, dass Ansprüche, die über... mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 31.4.3 Keine Beratungspflicht des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, den Beschäftigten hinsichtlich der Antragstellung zu beraten. Wenn der Arbeitgeber freiwillig eine Auskunft erteilt, so hat diese vollständig und zutreffend zu sein. Eine unrichtige Auskunft stellt eine Pflichtverletzung dar, die gemäß § 280 Abs. 1 BGB zu einem Schadensersatzanspruch führen. Daher wird empfohlen, eine Beratung abzulehn... mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 34.3.4 Keine Beratungspflicht des Arbeitgebers

Eine Beratungspflicht des Arbeitgebers besteht nicht. Die Entscheidung über die Antragstellung und die Risikoabwägung z. B. hinsichtlich einer möglichen Absenkung der Jahressonderzahlung oder eines ganz oder teilweise wegfallenden Strukturausgleichs und/oder von außer-/übertariflichen Leistung durch den ggf. gedeckelten Höhergruppierungsgewinn liegt ausschließlich bei den Be... mehr