Fachbeiträge & Kommentare zu Zulage

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.3 Gesetzeszweck

Rz. 21 Durch § 10a EStG und den damit in direktem Zusammenhang stehenden Abschn. XI sollen die von den Folgen der Rentenstrukturreform Betroffenen zum Aufbau einer ergänzenden privaten (oder auch betrieblichen: § 82 Abs. 2 EStG) kapitalgedeckten Altersvorsorge veranlasst werden.[1] Der Kreis der Begünstigten ist deshalb auf diejenigen beschränkt, deren Altersversorgung von d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.6 Besoldungsempfänger und Gleichgestellte (§ 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 Nr. 1 bis 5 EStG)

Rz. 44 Die Erstreckung der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Beamten und den Beamten versorgungsrechtlich gleichgestellte Personen[1] war im politischen Raum bei der Konzipierung der Rentenreform von vorneherein geplant.[2] Das Vorhaben konnte nicht zeitgleich mit dem AVmG durchgeführt werden, wurde aber alsbald mit Einfügen des § 69e BeamtVG mit Wirkung zum...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 8 Gesonderte Feststellung des Steuerermäßigungsmehrbetrags (§ 10a Abs. 4)

Rz. 84 Kommt es – wie in Rz. 76 geschildert – zum Sonderausgabenabzug, so stellt das FA den den Zulageanspruch überschreitenden Betrag der Steuerermäßigung in einem Verfahren gem. § 179 AO gesondert fest. Für die gesonderte Feststellung gilt § 10d Abs. 4 S. 3 bis 5 EStG entsprechend (§ 10a Abs. 4 S. 1 Halbs. 2 EStG): Zuständig ist das für die Besteuerung zuständige FA (§ 10d ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 12 Überblick über die steuerliche Erfassung der Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen

Rz. 101 Bei Eintritt des Versorgungsfalls steht für die Altersvorsorgeleistungen Kapital zur Verfügung, das angesammelt wurde aus den vom Stpfl. eingezahlten Beiträgen, den nach Abschn. XI gewährten Zulagen, und den in der Ansparphase aus der Anlage des Kapitalbestands erzielten Erträgen. Darüber hinaus werden auch während der Leistungsphase noch Kapitalerträge aus der Anlage d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4 Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten (§ 10a Abs. 1a EStG)

Rz. 70a Mit Wirkung vom 1.1.2023 wurden die Regelungen in Abs. 1a neu in § 10a EStG eingefügt (Rz. 12g). Sie vereinfachen das Riester-Verfahren bei Personen, die aufgrund der Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei inländischen gesetzlichen Rentenversicherungsträgern dem förderberechtigten Personenkreis angehören. Personen gelten in der Zeit, für die ihnen Kindererziehungs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.8 Zeitlich begrenzte Zugehörigkeit zum begünstigten Personenkreis

Rz. 54 Die Zugehörigkeit zum begünstigten Personenkreis muss nicht während des gesamten Vz vorliegen, es genügt, wenn die Voraussetzungen während eines Teils – also zumindest an einem Tag – des Vz gegeben sind (Rz. 34). Werden im folgenden Vz die Voraussetzungen für die Förderung nicht mehr erfüllt, können die Altersvorsorgebeiträge nach § 82 EStG zwar weiter erbracht werden...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.3 Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 1 EStG)

Rz. 35 Pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind u. a.[1]: unselbstständig Beschäftigte (Arbeitnehmer, § 1 SGB VI): Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind (§ 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI), Auszubildende außerbetrieblicher Einrichtungen im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrags nach dem Berufsbildungsgesetz (§ 1 S. 1 Nr. 3a ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 11 Anzuwendendes Recht (§ 10a Abs. 7 EStG)

Rz. 100b Der mit Wirkung ab 1.1.2018 (Rz. 12e) neu ins Gesetz aufgenommene § 10a Abs. 7 EStG bestimmt eigentlich etwas selbstverständliches: § 10a EStG und Abschnitt XI sind unabhängig vom Zeitpunkt der Ermittlung der Riester-Förderung grundsätzlich in der für das jeweilige Beitragsjahr geltenden Fassung anzuwenden. Die Ergänzung soll vor allem vermeiden, dass Zweifel entste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.1 Entstehung

Rz. 1 Die ehemalige, 1953 eingeführte Regelung des § 10a EStG enthielt die 1992 ausgelaufene[1] Steuerbegünstigung des nicht entnommenen Gewinns; sie wurde durch G. v. 11.10.1995[2] aufgehoben. Rz. 2 Die heutige Vorschrift des § 10a EStG ist durch das AVmG v. 26.6.2001[3] mit Wirkung v. 1.1.2002 eingefügt worden. Sie steht in engem Zusammenhang mit dem Abschn. XI (§§ 79ff. ES...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2 Überblick

Rz. 30 Den Sonderausgabenabzug können in Anspruch nehmen[1]: in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte (§ 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 1 EStG), Versicherungspflichtige nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (§ 10a Abs. 1 S. 3 Halbs. 1 EStG), Empfänger von inländischer Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz oder einem Landesbesoldungsges...mehr

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Anlagespiegel / Anlagegitter / 2.3.2 Zugänge des Geschäftsjahres

Rz. 15 Unter den Zugängen werden sämtliche mengenmäßigen Vermehrungen von Anlagegütern während eines Geschäftsjahres verstanden. Zu den Zugängen rechnen neben eindeutigen Anschaffungs- und Herstellungsvorgängen auch: Nachträgliche Anschaffungs-, Anschaffungsneben- und Herstellungskosten sowie nachträgliche Erhöhungen solcher Kosten auf Zugänge früherer Geschäftsjahre. Hierunt...mehr

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Antidiskriminierung / 4.6.1 Diskriminierung und Arbeitsentgelt

Nach § 8 Abs. 2 AGG wird die Vereinbarung einer geringeren Vergütung für gleiche oder gleichwertige Arbeit wegen eines der im Gesetz genannten Diskriminierungsgründe nicht dadurch gerechtfertigt, dass wegen einem dieser Gründe besondere Schutzvorschriften gelten. Damit wird die bisherige Vorschrift des § 612 Abs. 3 a. F. BGB über das Geschlecht hinaus auf alle im Gesetz genan...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Erläuterung des Arbeitsentgelts

Rz. 3 Der Arbeitnehmer hat Anspruch darauf, dass ihm die Berechnung und Zusammensetzung seines Arbeitsentgelts erläutert wird. Dieses Recht besteht neben dem gesetzlich bereits in § 108 GewO geregelten Anspruchs auf Erteilung einer Gehalts- oder Lohnabrechnung in Textform. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Berechnung des Arbeitsentgelts aufgrund varii...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.3 Tarifverträge

Rz. 13 Das Überwachungsrecht des Betriebsrats erstreckt sich auch auf die Durchführung von Tarifverträgen. Sofern sich schuldrechtliche Normen eines Tarifvertrags zugunsten der Arbeitnehmer auswirken, muss die tarifliche Regelung kraft Tarifbindung des Arbeitgebers bestehen, § 3 Abs. 2 TVG, oder kraft Allgemeinverbindlicherklärung gelten. Bei Inhaltsnormen muss Tarifbindung ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 13.4.2 Inhalt und Umfang des Einsichtsrechts

Rz. 47 Das Recht auf Einsichtnahme erstreckt sich auf alle Arten des Entgelts, d. h. die Tarifentlohnung, übertarifliche Zulagen sowie außertarifliche Vergütungen für AT-Angestellte, selbst wenn diese einzelvertraglich vereinbart worden sind (BAG, Beschluss v. 10.2.1987, 1 ABR 72/85). Der Darlegung eines besonderen Anlasses für die Ausübung des Einsichtsrechts bedarf es dabe...mehr

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Strukturausgleich / 1.4 Höhergruppierung (Abs. 4)

Abgesehen von Veränderungen der Strukturausgleichsbeträge aufgrund von Änderungen des Umfangs der wöchentlichen Arbeitszeit (Abs. 3) können sich niedrigere Zahlungen nach Abs. 1 oder gar der völlige Wegfall des Strukturausgleichs auch infolge von Höhergruppierungen ergeben. Höhergruppierungsgewinne (ggf. einschl. des Garantiebetrags nach § 17 Abs. 4 Satz 2 TVöD in der bis zu...mehr

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FoVo 01/2023, Unpfändbarkei... / 3 Der Praxistipp

Option zum "Kreieren" eines erweiterten Pfändungsschutzes Mag die Covid-19-Pandemie in der öffentlichen Wahrnehmung auch angesichts des aktuellen Krieges und der Energiekrise verblassen, so ist sie doch für die Rechtsprechung noch lange nicht erledigt. Dies gilt insbesondere dann, wenn man Fälle wie den des BAG unter dem Aspekt betrachtet, wie Schuldner und Drittschuldner ein...mehr

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Arbeitsvertrag mit außertar... / 1 Begriff des außertariflichen Angestellten

Außertarifliche Angestellte (AT-Angestellte) sind Arbeitnehmer, die kraft ihrer Tätigkeit nicht mehr unter den persönlichen Geltungsbereich des einschlägigen Tarifvertrags fallen.[1] Während der Begriff des leitenden Angestellten sich aus § 5 Abs. 3 BetrVG herleitet, kann der Begriff des AT-Angestellten nur der Beschreibung des persönlichen Geltungsbereichs des für den Betri...mehr

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FoVo 01/2023, Unpfändbarkei... / 2 II. Aus der Entscheidung

Freiwillige Corona-Prämie als Erschwerniszulage mit Voraussetzungen Die zulässige Klage ist unbegründet. Die Klägerin hat keinen Anspruch gegen den Beklagten auf Zahlung von 182,99 EUR nebst Zinsen. Zahlt ein Arbeitgeber, der nicht dem Pflegebereich angehört, freiwillig an seine Beschäftigten eine Corona-Prämie, ist diese Leistung als Erschwerniszulage nach § 850a Nr. 3 ZPO u...mehr

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Jahreswechsel 2022/2023: Ar... / 6.3 Inhalt der Niederschrift

Seit dem 1.8.2022 ist in die Niederschrift aufzunehmen: der Name und die Anschrift der Vertragsparteien, der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses, bei befristeten Arbeitsverhältnissen: das Enddatum oder die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses. Anmerkung Diese Angaben sind schon allein deshalb erforderlich, weil ansonsten ein befristetes Arbeitsverhältnis nicht...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1 Arbeitsentgeltgarantie

Rz. 35 Der Arbeitsentgeltschutz in Abs. 4 sichert, dass die Bemessungsgrundlage für das Arbeitsentgelt sich nicht deshalb verschlechtert, weil das Betriebsratsmitglied wegen der Übernahme des Amts nicht oder nicht in dem gleichen Umfang in den Arbeitsprozess eingegliedert ist und daher auch nicht die normale berufliche Entwicklung nimmt wie ein mit ihm vergleichbarer Arbeitn...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5 Verbot der Minderung des Arbeitsentgelts

Rz. 18 Für die Zeit der Arbeitsversäumnis hat das Betriebsratsmitglied den Anspruch auf Fortzahlung seines Arbeitsentgelts. Anspruchsnorm ist insoweit weiterhin der Arbeitsvertrag ( § 611 Abs. 1 BGB .)[1]. Da nicht die Betriebsratstätigkeit als solche vergütet wird, wandelt sich der vertragliche sowie ggf. der tarifliche Entgeltanspruch nicht in einen gesetzlichen Ersatzanspru...mehr

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Zulagen: Übertarifliche und... / 4 Zulage als absoluter Betrag oder in Prozenten vom Grundentgelt?

In den meisten Fällen wird eine Zulage als absoluter Euro-Betrag ausgewiesen. Selbstverständlich ist es auch möglich, die Zulage in Prozenten vom Grundentgelt auszudrücken. In diesem Falle erhöht sich aber die Zulage automatisch bei Erhöhungen des Grundentgelts. Deshalb sollte nur in absoluten Ausnahmefällen von dem Ausweisen als Euro-Betrag abgewichen werden, etwa bei der A...mehr

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Zulagen: Übertarifliche und... / 2.1 Frei ausgehandelte übertarifliche Zulage im Einzelfall

Die frei ausgehandelte Zulage ist diejenige, die in der Praxis am häufigsten vorkommt. Die Entgeltvorstellungen von Bewerbern sind vom Unternehmen bei richtiger betrieblicher oder tariflicher Eingruppierung nicht zu erfüllen. Da das Unternehmen einerseits den Bewerber gewinnen, andererseits aber auch die betrieblichen Entgeltregelungen exakt anwenden will und soll, bietet es...mehr

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Zulagen: Übertarifliche und... / 3 Behandlung der Zulage bei allgemeinen Entgelterhöhungen

Bei allgemeinen betrieblichen oder tariflichen Entgelterhöhungen stellt sich immer die Frage, welche Auswirkungen sie auf die gewährte und vereinbarte Zulage hat. Die Antwort hängt davon ab, warum eine Zulage gewährt wurde und welche Vereinbarung getroffen wurde. Stellt man auf den Zweck der Zulage ab, ist zunächst zu prüfen, ob eine Erhöhung dem Zweck der Zulage entspricht. ...mehr

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Zulagen: Übertarifliche und... / 2.5 Sachbezogene Zulage

Es treten immer wieder Fälle auf, in denen Zulagen gezahlt werden, um bestimmte Aufwendungen der Beschäftigten auszugleichen, die nicht in direktem oder aber auch indirektem Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen. Dies können beispielsweise sein Fahrtkostenzuschuss, Zulage wegen außergewöhnlicher Arbeitsumstände (Belastungs-, Lärmzulage), Zulage wegen vorübergehender Übe...mehr

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Zulagen: Übertarifliche und... / 2 Zweck der übertariflichen Zulage

Eine außer- oder übertarifliche Zulage kann aus einer Vielzahl von Gründen mit einzelnen Beschäftigten vereinbart werden. Diese Zulage kann vereinbart sein als frei ausgehandelte Zulage im Einzelfall, um Beschäftigten ein höheres Entgelt zuzusichern als dies die betrieblichen Entgeltregelungen vorsehen, Arbeitsmarktzulage, weil Arbeitskräfte zu den üblichen betrieblichen Entgel...mehr

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Zulagen: Anrechnung und Wid... / 3 Widerruf der Zulage

Der Widerruf einer außer- oder übertariflichen Zulage ist für den Arbeitgeber die schwierigste Möglichkeit, die Zahlung dieser Zulagen einzustellen. Die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte hat an den Widerruf sehr hohe Hürden geknüpft. Den Beschäftigten muss klar sein, welche Gründe zu einem Widerruf führen können. Weiter vertritt das BAG in ständiger Rechtsprechung die Auffa...mehr

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Zulagen: Übertarifliche und... / 2.4 Zulage zur Vergütung besonderer individueller Leistungen (Leistungszulage)

Auch hier handelt es sich um einen für die Praxis wichtigen Fall: Der Mitarbeiter kann, aus welchen Gründen auch immer, nicht in einem System leistungsabhängiger Vergütung mit hohem variablen Anteil (Akkordlohn, Prämienlohn, Provisionssystem) beschäftigt werden. Er hat im abgelaufenen Jahr besonders gute Leistungen erbracht und erwartet hierfür eine "individuelle Belohnung"....mehr

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Zulagen: Mitbestimmung des ... / 2 Mitbestimmung des Betriebsrats bei Widerruf bzw. Kürzung übertariflicher Zulagen anlässlich einer Tariflohnerhöhung

Auch bei der Reduzierung oder Streichung der außer- oder übertariflichen Zulagen kommt ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG in Betracht. Der große Senat des BAG hat bereits 1991 entschieden, dass unter dem Stichwort der Verteilungsgerechtigkeit der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht haben kann, wenn die Zulagen reduziert werden sollen.[1] I...mehr

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Zulagen: Anrechnung und Wid... / 2.1.2 Anrechnungsfeste Zulagen

Übertarifliche Zulagen können vielfältige Zwecke haben, nicht nur die Vorwegnahme einer künftigen Tariferhöhung. Auch wenn im Einzelfall der Zweck ein anderer ist, die Zulage aber ausdrücklich als verrechenbar im Arbeitsvertrag bezeichnet ist, ist die Anrechnung einer Tariferhöhung individualrechtIich zulässig. Danach wäre eine übertarifliche Zulage – unbeschadet ihrer etwai...mehr

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Zulagen: Mitbestimmung des ... / 1 Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Vergabe übertariflicher Zulagen

Zu den Aufgaben von Betriebsräten gehört es, auf die Einhaltung von Gesetzen, ggf. Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen zu achten. Des Weiteren gibt das BetrVG den Betriebsräten das Recht – und dies ist hier entscheidend – zu prüfen, ob der Arbeitgeber bestimmte Themen regelt, die nach § 87 Abs. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtig sind. Der Große Senat des BAG hat bereits 1...mehr

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Zulagen: Übertarifliche und... / 1 Begriff und Bedeutung übertariflicher und außertariflicher Entgeltbestandteile für die Betriebspraxis

Übertarifliche Zulagen sind dadurch gekennzeichnet, dass im Betrieb Entgelttarifverträge angewendet werden und daher die Grundvergütung und ggf. auch das Leistungsentgelt des Mitarbeiters tariflich geregelt ist. Vereinzelt wird die Grundvergütung der Beschäftigten auch in Betriebsvereinbarungen geregelt; dies ist bei den Unternehmen zulässig, die noch nie tarifgebunden waren...mehr

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Zulagen: Anrechnung und Wid... / 2.1 Grundsätzliche Zulässigkeit der Anrechnung

In der Praxis gibt es Fallkonstellationen, in denen sich der Arbeitgeber für die Zukunft an die Leistung der Zulagen bindet, ob bewusst oder unbewusst. Die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte geht aber im Allgemeinen davon aus, dass ein dauerhafter Bindungswille des Arbeitgebers nicht gegeben ist.[1] Unzulässig ist die Anrechnung grundsätzlich nur dann, wenn dem Arbeitnehmer a...mehr

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Zulagen: Übertarifliche und... / 2.3 Gebietszulage/Ausgleichszulage

Die Notwendigkeit, solche Zulagen zu zahlen, kann sich z. B. bei solchen Unternehmen ergeben, die einen überregional eingesetzten Außendienst haben und die diesen einheitlich nach den am Sitz des Unternehmens geltenden betrieblichen Regelungen vergüten wollen oder müssen. Das kann dazu führen, dass im Verkaufsgebiet des Mitarbeiters tätige Außendienstmitarbeiter eines dort a...mehr

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Zulagen: Anrechnung und Wid... / 1 Begriff der Anrechnung und des Widerrufs

Bei der Anrechnung bleibt das Effektiventgelt erhalten und die Bestandteile der Zusammensetzung des Entgelts ändern sich. Beim Widerruf verliert der Arbeitnehmer die Zulage, das Effektiventgelt vermindert sich. Praxis-Beispiel Der Beschäftigte erhält ein tarifliches Entgelt i. H. v. 3.000 EUR und eine außertarifliche Zulage i. H. v. 200 EUR, insgesamt also 3.200 EUR. Das tari...mehr

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Zulagen: Übertarifliche und... / 2.6 Entgeltgruppenzulage

In der Praxis gibt es immer wieder Fälle, in denen Beschäftigte, die in ein betriebliches Entgeltsystem eingruppiert sind, höherwertige Aufgaben ausführen, als dies die eigentlich zugeordnete Entgeltgruppe vorsieht. Eine Einstufung in die höhere Entgeltgruppe ist aber noch nicht gerechtfertigt, da noch nicht alle Aufgabe, die eine höhere Bewertung rechtfertigen, ausgeführt w...mehr

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Zulagen: Übertarifliche und... / 2.2 Arbeitsmarktzulage

Die Arbeitsmarktzulage wird gezahlt, weil Beschäftigte mit bestimmten Qualifikationen zu den üblichen, betrieblich geltenden Vergütungsregelungen nicht anzuwerben sind. Die Vereinbarung einer Arbeitsmarktzulage könnte wie folgt formuliert werden: Der Mitarbeiter erhält ein monatliches Bruttoentgelt von … EUR, das am Ende eines jeden Kalendermonats nachträglich zahlbar ist. Zu...mehr

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Zulagen: Anrechnung und Wid... / 2.1.1 Rückwirkende Erhöhung

Werden die Tarifentgelte rückwirkend erhöht, so darf der Arbeitgeber die Zulage auch rückwirkend anrechnen – wenn die Anrechnung überhaupt zulässig ist. Im Falle einer nachträglich für bestimmte Monate vor Abschluss des Tarifvertrags vereinbarten Tariferhöhung ist grundsätzlich auch eine Anrechnung auf die für diese Monate bereits geleisteten übertariflichen Zulagen möglich....mehr

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Zulagen: Übertarifliche und außertarifliche Zulagen

Zusammenfassung Überblick Fragen des Arbeitsentgeltrechts sind immer aktuell. Der Fachkräftebedarf und die Entgeltvorstellungen von Bewerbern stehen oftmals nicht im Einklang mit den betrieblichen Entgeltsystemen. Einerseits soll und muss das betriebliche Entgeltsystem konsequent angewandt werden, auf der anderen Seite aber sind Vergütungswünsche zu erfüllen, die sich nicht i...mehr

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Zulagen: Übertarifliche und... / 2.7 Potenzial- oder Entwicklungszulage

Sogenannte Potenzial- oder Entwicklungszulagen werden dann gewährt, wenn Beschäftigten noch nicht das eigentlich betrieblich zugeordnete Entgelt gezahlt werden kann, da sie die Arbeitsaufgaben mangels Berufserfahrung noch nicht vollständig ausführen können. Es kann sich auch ein schon länger beschäftigter Mitarbeiter so entwickelt haben, dass er in absehbarer Zeit eine höher...mehr

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Zulagen: Anrechnung und Widerruf übertariflicher und außertariflicher Zulagen

Zusammenfassung Überblick Außer- und übertarifliche Zulagen werden bei Arbeitgebern gewährt, die ein betriebliches oder tarifliches Entgeltsystem anwenden. Mit solchen Zulagen wird den Entgeltwünschen der Beschäftigten entgegengekommen, die sich in dem eigentlichen Entgeltsystem nicht abbilden lassen. Sie werden gezahlt aus bestimmten Zwecken heraus, um z. B. besondere Arbeit...mehr

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Zulagen: Mitbestimmung des Betriebsrats bei übertariflichen und außertariflichen Zulagen

Zusammenfassung Überblick Auch wenn außer- und überbetriebliche Zulagen freiwillige Leistungen des Arbeitgebers sind, ist bei einer kollektiven Gewährung, Anrechnung oder einem Widerruf das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats zu berücksichtigen. Nicht jede Maßnahme, die nach dem jeweiligen Arbeitsvertrag gegenüber den einzelnen Beschäftigten möglich wäre, ist auch mitbestimm...mehr

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Zulagen: Übertarifliche und... / 5 Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes bei Vergabe und Erhöhung übertariflicher Zulagen

Im Einzelfall kann der Arbeitgeber übertarifliche Zulagen grundsätzlich frei vergeben, und zwar auch dann, wenn die Vergabe – aus objektiver personalpolitischer Sicht – sachlich ungerechtfertigt ist. Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist im Bereich der Vergütung nur beschränkt anwendbar, weil der Grundsatz der Vertragsfreiheit Vorrang hat. Dies gilt aber nur f...mehr

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Zulagen: Mitbestimmung des ... / Zusammenfassung

Überblick Auch wenn außer- und überbetriebliche Zulagen freiwillige Leistungen des Arbeitgebers sind, ist bei einer kollektiven Gewährung, Anrechnung oder einem Widerruf das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats zu berücksichtigen. Nicht jede Maßnahme, die nach dem jeweiligen Arbeitsvertrag gegenüber den einzelnen Beschäftigten möglich wäre, ist auch mitbestimmungsfrei. Es si...mehr

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Zulagen: Mitbestimmung des ... / 3 Einzelfälle aus der Rechtsprechung

In einer Vielzahl von Entscheidungen hat der 1. Senat des BAG in der Folgezeit versucht, die Grundsätze aus der Entscheidung des Großen Senats zu konkretisieren. Anrechnung zwecks Neuverteilung Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber eine Tariflohnerhöhung auf die übertariflichen Zulagen aller Arbeitnehmer angerechnet hat, um das...mehr

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Zulagen: Anrechnung und Wid... / 2.3 Keine Verwirkung des Anrechnungsvorbehalts

Grundsätzlich spielt es für die Frage, ob eine allgemeine Entgelterhöhung auf die Zulage angerechnet werden darf oder nicht, keine Rolle, ob frühere Tariferhöhungen angerechnet wurden. Selbst wenn jahrelang auf die Anrechnung verzichtet wurde, darf der Arbeitnehmer nicht darauf vertrauen, dass auch in Zukunft sein Arbeitgeber auf die Anrechnung verzichtet. Das BAG hat sich z...mehr

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Zulagen: Übertarifliche und... / Zusammenfassung

Überblick Fragen des Arbeitsentgeltrechts sind immer aktuell. Der Fachkräftebedarf und die Entgeltvorstellungen von Bewerbern stehen oftmals nicht im Einklang mit den betrieblichen Entgeltsystemen. Einerseits soll und muss das betriebliche Entgeltsystem konsequent angewandt werden, auf der anderen Seite aber sind Vergütungswünsche zu erfüllen, die sich nicht in diesem System...mehr

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Zulagen: Mitbestimmung des ... / 4 Informationsrechte des Betriebsrats bei übertariflichen Zulagen, § 80 Abs. 2 BetrVG

Um feststellen zu können, ob in dem hier angesprochenen Zusammenhang Mitbestimmungsrechte bestehen, und um diese ausüben zu können, benötigt der Betriebsrat Informationen. Rechtsgrundlage für diesbezügliche Ansprüche des Betriebsrats gegen den Arbeitgeber ist § 80 Abs. 2 BetrVG. Auf dieser Grundlage stehen dem Betriebsrat 3 Möglichkeiten offen: Allgemeiner Auskunftsanspruch n...mehr

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Zulagen: Anrechnung und Wid... / 2 Die Anrechnung auf Entgelterhöhungen

Außer- und übertarifliche Zulagen sind zunächst immer "freiwillige" Leistungen des Arbeitgebers, es gibt hierfür weder eine gesetzliche noch eine tarifliche oder betriebliche Grundlage. Sie werden einzelvertraglich vereinbart. 2.1 Grundsätzliche Zulässigkeit der Anrechnung In der Praxis gibt es Fallkonstellationen, in denen sich der Arbeitgeber für die Zukunft an die Leistung ...mehr