Fachbeiträge & Kommentare zu Zulage

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Frotscher/Geurts, EStG § 89... / 2.2 Form

Rz. 13 Der Antrag auf Zulage nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ist vom Antragsteller eigenhändig zu unterschreiben.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 3.3 Gutschrift auf den Vertrag, Abs. 2 S. 3

Rz. 9 Nach Erhalt des Gesamtbetrags aller Zulagen von der zentralen Stelle muss der Anbieter diese nach Zulageberechtigten aufteilen und den begünstigten Verträgen gutschreiben. Möglich ist dies dem Anbieter erst nach Erhalt des Datensatzes, in dem die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags übermittelt wurde (§ 12 Abs. 2 S. 1 AltvDV). Die Gutschrift hat "unverzüglich" zu erfolgen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 91... / 5 Mitteilungspflichten (Abs. 1 S. 3, 4)

Rz. 13 Ergibt die Überprüfung, dass der Zulageanspruch ganz oder teilweise nicht besteht oder weggefallen ist, fordert die zentrale Stelle zu Unrecht gutgeschriebene oder ausgezahlte Zulagen zurück (§ 90 Abs. 3 Satz 1 EStG). Wurde eine Zulage zu Unrecht ganz oder teilweise nicht gewährt, wird eine nachträgliche Auszahlung veranlasst (§ 90 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 EStG). Die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 2.1 Datengrundlage und Berechnung

Rz. 3 Die der zentralen Stelle obliegende "Ermittlung" erfolgt automatisiert aufgrund der von ihr erhobenen oder der ihr übermittelten Daten. Dies geschieht, indem die Daten ein Computerprogramm durchlaufen, in das die Anspruchsvoraussetzungen technisch "übersetzt" wurden. Durch Abgleich der Daten gegen die abstrakt hinterlegten Anspruchsvoraussetzungen ergibt sich das "Ob u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 4.2 Mitteilung über die Rückforderung

Rz. 14 Die Mitteilung der zentralen Stelle nach § 90 Abs. 3 S. 1 EStG gegenüber dem Anbieter beinhaltet sowohl die Änderung des Zulagenbetrags als auch die Rückzahlungsaufforderung. Der systematische Zusammenhang der Vorschrift lässt kein anderes Verständnis zu. Anderenfalls könnte der Anbieter den ihm auferlegten Verpflichtungen nicht nachkommen. Die Bescheinigung der Änder...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 6.3 Einordnung

Rz. 19 § 90 Abs. 4 EStG ist eine Korrekturvorschrift eigener Art, die Elemente der Durchführung der Besteuerung (Vierter Teil der AO) und des Rechtsbehelfs (Siebenter Teil der AO) in sich vereint. Schon die Bezeichnung als "Festsetzung" hat vor dem Hintergrund der Systematik des Steuerrechts den Anklang einer die Durchführung der Besteuerung betreffenden Vorschrift. Bei genau...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 6.7.3 Zahlungsströme folgen der Festsetzung, Abs. 4 S. 6

Rz. 29 Der Verweis auf § 90 Abs. 3 EStG ist eine Rechtsfolgenverweisung. Es wird angeordnet, dass die Zahlungsströme den im Verfahren nach § 90 Abs. 4 EStG gefundenen Ergebnissen entsprechen sollen. Die Fristen des § 90 Abs. 3 S. 1 EStG (Rz. 13b) finden insoweit keine Anwendung. Unterschiedliche Fallkonstellationen sind hierbei zu unterscheiden: Sofern die Gesamtaufrollung er...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 6.7.1 Stellungnahme und erforderliche Unterlagen, Abs. 4 S. 4

Rz. 26 Erforderlich für die Prüfung eines Antrags auf Festsetzung ist die Bescheinigung nach § 92 EStG samt Mitteilung des Versanddatums, da die zentrale Stelle nur auf diese Weise die Einhaltung der Jahresfrist nach Abs. 4 S. 2 prüfen kann. Darüber hinaus gehören zu den erforderlichen Unterlagen solche, die geeignet sind, einen von dem bei der Berechnung der Zulage zugrunde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 89... / 3.2 Antrag des Anbieters

Rz. 29 Die Frist zur Beantragung der Zulage endet mit Ablauf des zweiten Kj. nach Ablauf des Beitragsjahres. Maßgebend ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Zugangs des Antrags beim Anbieter. Da der bevollmächtigte Anbieter den Antrag auf Zulage bei sich selbst stellen müsste, fingiert die Finanzverwaltung den Antragseingang. Zeitpunkt des Zugangs des Antrags ist im Fall der B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 3.1.2 Eine Sammelüberweisung pro Anbieter

Rz. 7b Der Gebrauch des Plurals in § 90 Abs. 2 S. 1 EStG ("den Zulageberechtigten") bedeutet, dass je Anbieter von der zentralen Stelle quartalsweise eine (Sammel-)Überweisung mit dem Gesamtbetrag aller auf diesen Anbieter entfallenden Zulagen vorzunehmen ist. Um dem Anbieter die Zuordnung dieses Gesamtbetrags zu den einzelnen Verträgen der Zulageberechtigten zu ermöglichen,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 4.3.1 Belastung Zulageberechtigten-Konto

Rz. 15a Grundsätzlich belastet der Anbieter den bei ihm zugunsten des Zulageberechtigten geführten Vertrag in Höhe der mitgeteilten Rückforderung. Dies gilt auch in den Fällen, in denen der Saldo des Kontos durch diesen Vorgang negativ wird, z. B. kurz nach Abschluss eines Altersvorsorgevertrags, wenn die Kosten des Vertrags die bis dahin geleisteten Beiträge übersteigen. Di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 4.4 Beendetes und abgewickeltes Vertragsverhältnis

Rz. 16 Nach Beendigung und Abwicklung des Altersvorsorgevertrags, bspw. nach Abfindung einer Kleinbetragsrente (§ 93 EStG Rz. 41ff.), ist eine Rückabwicklung im maschinellen Verfahren nicht mehr möglich. Die zentrale Stelle kann daher in diesen Fällen rechtsgrundlos geleistete Zulagebeträge vom Zulageempfänger nach § 96 Abs. 1 S. 1 EStG i. V. m. § 37 Abs. 2 AO zurückfordern....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 3.4 Zahlungseingang nach Eintritt in die Auszahlungsphase, Abs. 2 S. 4

Rz. 10 Die Vorschrift des § 90 Abs. 2 S. 4 EStG dient der Verfahrensvereinfachung. Wird die Altersvorsorgezulage nach Eintritt in die Auszahlungsphase gewährt, sind die Auszahlungsleistungen regelmäßig schon berechnet. Um eine – insbesondere im Fall von schon erfolgten Auszahlungen komplexe – Neuberechnung zu vermeiden, wird die Möglichkeit eröffnet, insoweit die Zulagen an ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 91... / 2 Datenerhebung (Abs. 1 S. 1)

Rz. 2 Die zentrale Stelle berechnet die Zulage und überprüft diese sowie das Vorliegen der Voraussetzungen des Sonderausgabenabzugs nach § 10a EStG. Für diese Zwecke übermitteln die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, die landwirtschaftliche Alterskasse, die Bundesagentur für Arbeit, die Meldebehörden, die Familienkassen und die Finanzämter der zentralen Stelle auf Anforderu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 89... / 3.1 Vollmachtserteilung

Rz. 24 Die Bevollmächtigung muss nach dem Wortlaut des § 89 Abs. 1a S. 1 EStG "schriftlich" erfolgen.[1] Aus dem Begriff "schriftlich" kann allerdings nicht ohne Weiteres auf ein die eigenhändige Unterschrift umfassendes Schriftformerfordernis geschlossen werden. In den Fällen, in denen das Gesetz Begriffe wie "Schriftstück" oder "schriftlich" verwendet, ist im Wege der Ausl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 89... / 6 Aufbewahrungspflicht

Rz. 39 Der Anbieter hat den Antrag auf Zulage sowie die der Antragstellung nach § 89 Abs. 3 EStG zugrunde liegenden Unterlagen aufzubewahren (§ 19 Abs. 3 AltvDV).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 6.4 Antrag auf Festsetzung der Altersvorsorgezulage

6.4.1 Antrag des Zulageberechtigen Rz. 20 § 90 Abs. 4 S. 1 EStG in der Fassung bis 31.12.2023 knüpft die Festsetzung der Zulage an einen besonderen Antrag des Zulageberechtigten. Im Wesentlichen sind nach dieser Rechtslage folgenden Fallgruppen Grund für einen Antrag auf Festsetzung nach § 90 Abs. 4 EStG: Der Zulageberechtigte hat keine Zulage erhalten oder die zunächst gewähr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 6.7 Weiteres Verfahren

6.7.1 Stellungnahme und erforderliche Unterlagen, Abs. 4 S. 4 Rz. 26 Erforderlich für die Prüfung eines Antrags auf Festsetzung ist die Bescheinigung nach § 92 EStG samt Mitteilung des Versanddatums, da die zentrale Stelle nur auf diese Weise die Einhaltung der Jahresfrist nach Abs. 4 S. 2 prüfen kann. Darüber hinaus gehören zu den erforderlichen Unterlagen solche, die geeign...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 89... / 4 Datenerfassung und -übermittlung

Rz. 30 Der Anbieter muss die für die Ermittlung und Überprüfung des Zulageanspruchs sowie Durchführung des Zulageverfahrens erforderlichen Daten erfassen und der zentralen Stelle nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch amtlich bestimmte Datenfernübertragung übermitteln (§ 89 Abs. 2 S. 2 EStG, ggf. über Verweis des § 89 Abs. 3 S. 3 EStG). Rz. 31 Die Daten der bei ihm im ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 6.2 Zweck der Regelung

Rz. 18 Hinter der Schaffung einer derartigen Rechtsschutzmöglichkeit eigener Art steht die Automatisierung der Verfahrensabläufe. Der Gesetzgeber hat die Gewährung der Zulage weitgehend maschinell ausgestaltet. Nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die Verwaltungskosten in einem vertretbaren Ausmaß zur Höhe der Zulagengewährung stehen.[1] Hinzu kommt, dass es ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 6.6 Festsetzung auf Anforderung des FA

Rz. 25 Ab 1.1.2024 besteht zudem die Möglichkeit der Festsetzung auf Anforderung des FA. Gegenstand des Verfahrens ist die Klärung, wie es zu den abweichenden Daten im Zulageantrag und dem steuerlichen Erklärungsvordruck (Anlage AV) kommt und welche Daten zutreffend sind. Die in § 10a Abs. 5 S. 5 EStG bereits bestimmte, primäre Zuständigkeit für die Prüfung der Voraussetzung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 6.4.3 Beschwer nicht erforderlich

Rz. 22 Eine Beschwer des Zulageberechtigten ist zur Stellung eines Antrags nach § 90 Abs. 4 EStG nicht erforderlich. Dies führt zu Anträgen auch von Zulageberechtigten, denen eine Altersvorsorgezulage in voller Höhe gewährt worden ist. Deshalb erscheint es sinnvoll die Zulässigkeit des Antrags entsprechend zu beschränken. Dem lässt sich nicht entgegenhalten, dass nach förmli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 2.2 Übermittlung Ermittlungsergebnis an Anbieter

Rz. 4 Das Ergebnis der Ermittlung nach § 90 Abs. 1 S. 1 EStG ist per Datensatz an den Anbieter zu übermitteln (§ 12 Abs. 1 S 1 AltvDV). Der Anbieter teilt dem Zulageberechtigten dieses Ergebnis mit (§ 92 S. 1 Nr. 2 EStG). Systematisch konsequent wäre es, die Regelung des § 12 Abs. 1 S. 1 AltvDV in § 90 Abs. 1 EStG zu treffen, da auch die Mitteilung des für den Zulageberechti...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 6.7.2 Mitteilungen

Rz. 28 Die zentrale Stelle teilt dem Anbieter die Festsetzung mit. Mit Wirkung ab 1.1.2024 wird die Mitteilungspflicht für Fälle der Festsetzung nach § 90 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 EStG n.F, auf das FA erweitert. Aus der Formulierung ("auch") des § 90 Abs. 4 S. 5 EStG lässt sich ableiten, dass die Festsetzung zunächst (direkt) gegenüber dem Zulageberechtigten bekannt gemacht wird. D...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 4.3.2 Anmeldung und Abführung der Rückforderungsbeträge

Rz. 15b Wie auch bei Gewähr der Altersvorsorgezulage sieht das Gesetz bei Abführung der Rückforderungsbeträge ein gebündeltes Vorgehen vor. Die ihm im Kalendervierteljahr mitgeteilten Rückforderungsbeträge muss der Anbieter bis zum zehnten Tag des, dem Kalendervierteljahr folgenden, Monats in einem Betrag bei der zentralen Stelle anmelden und an diese abführen (§ 90 Abs. 3 S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 2.4 Vergabe Zulagenummer

Rz. 6 Zentrales Ordnungskriterium bei der Gewährung von Altersvorsorgezulage und beim Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG ist die Zulagenummer, die bei den in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten der Rentenversicherungsnummer entspricht. Aus diesem Grund bestimmt auch § 89 Abs. 2 S. 1 Buchst. b EStG eine entsprechende Meldeverpflichtung bei Antragstellung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 3.5 Mitteilung über Nicht-Bestehen eines Zulageanspruchs, Abs. 2 S. 5

Rz. 11 Auch bei Nicht-Bestehen eines Zulageanspruchs erfolgt eine entsprechende Mitteilung an den Anbieter per Datensatz. Die Vorschrift gilt unabhängig davon, ob ein Zulageanspruch schon dem Grunde oder der Höhe nach nicht besteht. Übermittelt wird inhaltlich das Ermittlungsergebnis nach § 90 Abs. 1 S. 1 EStG. Insoweit korrespondiert die Regelung mit § 12 Abs. 1 S. 1 AltvDV...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 89... / 2.3 Rechtswirksamer Antrag

Rz. 14 Ein rechtswirksamer Antrag setzt voraus, dass der Antrag der Form genügt, ihm das Begehren entnommen werden kann und der Antragsteller erkennbar ist.[1] Um den Antragsteller eindeutig identifizieren zu können, sollten die üblichen Personaldaten vom Antragsteller angegeben werden. Als ausreichendes Identifikationsmerkmal kann auch die Angabe der Sozialversicherungs- bz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 91... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Das Zulageverfahren ist weitestgehend automatisiert. Es folgt einem dreistufigen Verfahrensablauf, bestehend aus Ermittlung, Überprüfung und Festsetzung der Zulage (§ 89 EStG Rz. 2f.). Die erforderlichen Angaben erreichen die zentrale Stelle (§ 81 EStG) in Form von Datensätzen seitens der Anbieter sowie der öffentlichen Stellen, die in das Verfahren einbezogen sind.[1]...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 91... / 3 Automatisierter Datenabgleich (Abs. 1 S. 2)

Rz. 7 Die zentrale Stelle überprüft die Zulage sowie das Vorliegen der Voraussetzungen des Sonderausgabenabzugs durch automatisierten Datenabgleich (§ 91 Abs. 1 S. 2 EStG). Aus diesem Grund benötigt die zentrale Stelle auch nur die Daten der öffentlichen Stellen, die den durch die Anbieter nach § 89 Abs. 2 EStG übermittelten Daten entsprechen und mit diesen abgeglichen werde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 2.3 Rechtsnatur des Ermittlungsergebnisses

Rz. 5 Bei dem durch Datensatz übermittelten Ermittlungsergebnis handelt es sich um einen Verwaltungsakt i. S. v. § 118 AO.[1] Der Verwaltungsakt, dessen Adressat der jeweilige Anbieter ist, hat festsetzenden Charakter. Der materiell betroffene Anleger wird über das Ermittlungsergebnis regelmäßig informiert durch die Bescheinigung nach § 92 EStG, die selbst jedoch kein Verwal...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 3.2 Kein gesonderter Bescheid im maschinellen Verfahren, Abs. 2 S. 2

Rz. 8 Ein gesonderter Bescheid ergeht im maschinellen Verfahren nicht. Der "Vorrang der Anbieterbeziehungen" (Rz. 1) würde durchbrochen, wenn die zentrale Stelle per gesondertem Bescheid sich nach Ermittlung eines Berechnungsergebnisses direkt an den Zulageberechtigten wenden würde. Erst im Festsetzungsverfahren kommt es zum direkten Kontakt zwischen zentraler Stelle und Zul...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 3.6 Mitteilung der steuerverstrickten Beträge, Abs. 2 S. 6

Rz. 12 Die zentrale Stelle teilt dem Anbieter mit, welche Beiträge des Zulageberechtigten zur Gewähr von Altersvorsorgezulage geführt haben bzw. im Rahmen des Sonderausgabenabzugs berücksichtigt worden sind. Diese Mitteilung ist insbesondere in der Auszahlungsphase von Bedeutung für die Zuordnung der Auszahlungsleistungen innerhalb des § 22 EStG.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 6.7.4 Rechtsschutz und Rechtsweg

Rz. 30 Gegen den nach § 90 Abs. 4 EStG ergehenden Bescheid ist gem. § 98 EStG der Finanzrechtsweg gegeben. Dabei ist zunächst ein außergerichtliches Verfahren nach § 44 Abs. 1 FGO durchzuführen, da der Einspruch gegen den nach § 90 Abs. 4 EStG ergehenden Bescheid gem. § 347 Abs. 1 Nr. 1 AO i. V. m. § 96 Abs. 1 EStG statthaft ist. Örtlich zuständig ist allein das FG Berlin-Bra...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 7 Nachholung der Einwilligungserklärung, Abs. 5

Rz. 31 Mit dem BetrRSG v. 17.8.2017 wurde ein neuer Abs. 5 eingefügt, der die Möglichkeit zur Nachholung einer nicht fristgerecht abgegebenen Einwilligung nach § 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 EStG im Rahmen des Festsetzungsverfahrens (Rz. 17ff.) vorsieht. Besoldungsempfänger und Gleichgestellte gehören nur dann zum begünstigten Personenkreis nach § 10a EStG, wenn sie die in § 10a ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 5 Festsetzung des Rückforderungsbetrags, Abs. 3a

Rz. 16a Der durch das BetrRSG v. 17.8.2017 eingefügte Abs. 3a eröffnet die Möglichkeit, unter den dort genannten Voraussetzungen noch offene Rückforderungsbeträge direkt vom Zulageberechtigten zurückzufordern.[1] Es handelt sich hierbei um eine Abweichung vom gesetzlichen Regelfall der Rückabwicklung der Zahlungsströme über den Anbieter (Rz. 15). Erfasst werden Fallkonstella...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 25.5 Anrechnung der Zulage auf den Strukturausgleich

Zugleich wurde mit dem Änderungstarifvertrag Nr. 13 vom 7.2.2017 zum TVÜ-VKA § 12 Abs. 4 um 2 Sätze erweitert, und zwar mit Wirkung ab 1.3.2018. Danach ist nunmehr ausdrücklich geregelt, dass für die Dauer der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit die Zulage nach § 14 Abs. 3 TVöD auf den Strukturausgleich angerechnet wird (§ 12 Abs. 4 Satz 2). Entsprechen...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 5.7 Entgeltgruppe 13 mit Zulage (§ 29c Abs. 1 TVÜ-VKA)

Beschäftigte der VergGr. II mit 5- oder 6-jährigem Aufstieg nach VergGr. Ib, die bis zum 30.9.2005 eingestellt worden waren, wurden gemäß Anlage 1 TVÜ-VKA unmittelbar in Entgeltgruppe 14 in den TVöD übergeleitet. Entsprechende Beschäftigte, die vom 1.10.2005 bis zum 31.12.2016 eingestellt worden sind, wurden gemäß Anlage 3 TVÜ-VKA der Entgeltgruppe 13 zugeordnet. Zusätzlich e...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 21.7 Zulage für Vorarbeiter und Vorhandwerker

Aufgrund der Fortgeltung der landesbezirklichen Lohngruppenverzeichnisse (§ 29 Abs. 2 TVÜ-VKA) bleiben auch die Regelungen zur Vorarbeiter-, Vorhandwerker- und Fachvorarbeiterzulage bestehen. Auch der persönliche Geltungsbereich bleibt damit unverändert, weil diese Zulagen nur Beschäftigten mit handwerklich geprägten Tätigkeiten zustehen. Die Zulagen entsprechen den zuletzt ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.2.12.3 Zulagen der Entgeltordnung

Beschäftigte der Entgeltgruppen P 5 bis P 9, die die Grund- und Behandlungspflege[1] zeitlich überwiegend bei an schweren Infektionskrankheiten erkrankten Patienten (z. B. Tuberkulose-Patienten), die wegen der Ansteckungsgefahr in besonderen Infektionsabteilungen oder Infektionsstationen untergebracht sind, Kranken in geschlossenen oder halbgeschlossenen (Open-door-system) psy...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.2.12 Zulagen

17.2.12.1 § 15 Abs. 2.6 TVöD-K/§ 15 Abs. 2.3a TVöD-B Nach § 15 Abs. 2.6 TVöD-K erhalten Beschäftigte, die in eine der Entgeltgruppen 5 bis 15 (Anlage A) bzw. P 5 bis P 16 (Anlage E) eingruppiert sind, zuzüglich zu dem Tabellenentgelt gemäß § 15 Abs. 1 eine nicht dynamische Zulage in Höhe von monatlich 25 EUR. Abweichend davon beträgt bei Beschäftigten der Mitglieder des KAV B...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 21 Zulagen

Mit der Entgeltordnung wurde die bisherige unübersichtliche und völlig intransparente Zulagengestaltung beseitigt. In der Entgeltordnung finden sich nur noch wenige Zulagenregelungen. 21.1 Techniker-, Meister- und Programmiererzulage Die Techniker-, Meister- und Programmiererzulage ist aufgrund der Vereinbarung höherer Eingruppierungen entfallen. Für Bestandsfälle gilt für die...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.2.8 Pfleger in Psychiatrien und psychiatrischen Krankenhäusern

Nach der Protokollerklärung Nr. 5 zu Teil B Abschn. XI Ziffer 1 finden auf Pfleger in Psychiatrien und psychiatrischen Krankenhäusern oder Einrichtungen, die aufgrund Erfüllung der Anforderung des Buchstabens a der Protokollerklärung Nr. 4 (Tätigkeit in Spezialbereichen, in denen eine Fachweiterbildung nach der DKG-Empfehlung zur Weiterbildung von Gesundheits- und (Kinder-)K...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 25.2 Auswirkungen durch die neue Entgeltordnung ab 1.1.2017

Für die Zulage nach § 14 TVöD ist Voraussetzung, dass vorübergehend eine andere Tätigkeit übertragen ist, die dem Tätigkeitsmerkmal einer höheren Entgeltgruppe entspricht. Ob ein Tätigkeitsmerkmal einer höheren Entgeltgruppe erfüllt wird, richtet sich ab dem 1.1.2017 nach der Entgeltordnung VKA. Es ist also in jedem Einzelfall festzustellen, ob die übertragene andere Tätigke...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 25.1 Die Grundregelung des § 14 TVöD

§ 14 TVöD sieht grundsätzlich für die vorübergehende, aus sachlichen Gründen notwendige Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit keine zeitliche Begrenzung vor. Wichtig Die nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit beinhaltet eine zeitliche Begrenzung und damit eine Befristung. Nach bisheriger Rechtsprechung des BAG erfolgte eine Rechtsmissbrauchskontrolle...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 25.3 Veränderung der Zulagenhöhe ab 1.3.2017 in den Entgeltgruppen 9a bis 14

Am 1.3.2017 ändert sich die Regelung zur Stufenzuordnung bei der Höhergruppierung. Für die Berechnung der Zulage ist die jeweils aktuelle tarifliche Situation maßgebend. Die Zulage ist daher jeden Monat neu zu berechnen. Daher ist bei Beschäftigten, die in eine der Entgeltgruppen 9a bis 14 eingruppiert sind, und die bereits am 28.2.2017 eine persönliche Zulage erhalten haben...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 21.4 Beschäftigte in Gesundheitsberufen

Beschäftigte der Entgeltgruppen P 5 bis P 9, die die Grund- und Behandlungspflege[1] zeitlich überwiegend bei an schweren Infektionskrankheiten erkrankten Patienten (z. B. Tuberkulose-Patienten), die wegen der Ansteckungsgefahr in besonderen Infektionsabteilungen oder Infektionsstationen untergebracht sind, Kranken in geschlossenen oder halbgeschlossenen (Open-door-system) psy...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.3.1 Allgemeines

In Abschn. XI Ziffer 2 ist in der Entgeltordnung zum TVöD (VKA) die Eingruppierung der Leitenden Beschäftigten in der Pflege vereinbart. Diese Regelungen gelten auch für Leitungskräfte in der Entbindungspflege (Vorbemerkung Nr. 3). Nach § 15 Abs. 2.6 TVöD-K erhalten Beschäftigte, die in eine der Entgeltgruppen 5 bis 15 (Anlage A) bzw. P 5 bis P 16 (Anlage E) eingruppiert sind,...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.2.12.1 § 15 Abs. 2.6 TVöD-K/§ 15 Abs. 2.3a TVöD-B

Nach § 15 Abs. 2.6 TVöD-K erhalten Beschäftigte, die in eine der Entgeltgruppen 5 bis 15 (Anlage A) bzw. P 5 bis P 16 (Anlage E) eingruppiert sind, zuzüglich zu dem Tabellenentgelt gemäß § 15 Abs. 1 eine nicht dynamische Zulage in Höhe von monatlich 25 EUR. Abweichend davon beträgt bei Beschäftigten der Mitglieder des KAV Baden-Württemberg und im Tarifgebiet Ost die Zulage n...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 25.4 Veränderung der Zulagenhöhe ab dem 1.3.2018 in den Entgeltgruppen 1 bis 8

Bis zum 28.2.2018 betrug für die Beschäftigten der Entgeltgruppen 1 bis 8 die Zulage 4,5 % des individuellen Tabellenentgelts. Ab 1.3.2018 bemisst sich die Zulage für alle Beschäftigten nach dem jeweiligen Unterschiedsbetrag zu dem Tabellenentgelt, das sich bei dauerhafter Übertragung nach § 17 Abs. 4 Satz 1 TVöD (VKA) ergeben hätte (Änderungstarifvertrag Nr. 14 vom 7.2.2017...mehr