Fachbeiträge & Kommentare zu Zulage

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 24 Hineinwachsen in eine höherwertige Tätigkeit (§ 13 TVöD-VKA)

Die Aufgaben in den öffentlichen Verwaltungen unterliegen einem steten Wechsel. Die von den Beschäftigten auszuübenden Tätigkeiten können sich ohne Einflussnahme des Personalamts in der Weise ändern, dass sie gem. § 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD (VKA) den tariflichen Anforderungen einer höheren Entgeltgruppe entsprechen. Diesem Sachverhalt haben die Tarifvertragsparteien durch § 13 ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 3 Entfallene Regelungen

Mit Inkrafttreten der Entgeltordnung wurde das Übergangsrecht zur vorübergehenden Eingruppierung (§ 17 TVÜ-VKA sowie Anlage 1 und 3 TVÜ-VKA ) obsolet. Allerdings wird die Anlage 3 TVÜ-VKA in modifizierter Form als neue Anlage 3 zum TVÜ-VKA vereinbart, um weiterhin eine Zuordnung der Lohngruppen zu den Entgeltgruppen zu ermöglichen. Die bisherige Vergütungsordnung (VKA) wurde...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 21.3 Heimzulage

Bestimmte Beschäftigtengruppen im Sozial- und Erziehungsdienst (Teil B Abschn. XXIV Protokollerklärung Nr. 1) erhalten weiterhin eine Heimzulage i. H. v. 61,36 bzw. 30,68 bzw. 40,90 EUR.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 5.5 Modernisierung der Tätigkeitsmerkmale aufgrund technischer Entwicklungen oder Wandel des Berufsbildes

Aufgrund eines Wandels bei Berufs- oder Bildungsabschlüssen (z. B. infolge des Bologna-Prozesses) oder aufgrund des Wandels von Berufsbildern (z. B. bei Beschäftigten im Fremdsprachendienst, Büchereien, Hausmeister) oder aufgrund technischer Entwicklungen (z. B. im IT-Bereich oder auch Technikbereich) waren eine Vielzahl der bisherigen Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsordnun...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 21.5 Beschäftigte im Vollstreckungsdienst

Beschäftigte, welche Vollstreckungstätigkeiten ausüben, erhalten auch weiterhin bei Vorliegen der Voraussetzungen die Vollstreckungsdienstzulage nach der Vollstreckungsvergütungsverordnung vom 6.1.2003 (BGBl I S. 8) als Erfolgsprämie. Diese Erfolgsprämie steht diesen Beschäftigten ab 1.1.2017 im Gegensatz zur bisherigen Regelung auch dann zu, wenn eine Dienst- oder Betriebsv...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.2.12.2 Pflegezulage – § 15 Abs. 2.7 TVöD-K / § 15 Abs. 2.3b TVöD-B

Beschäftigte im Geltungsbereich des TVöD-K und TVöD-B, die in eine der Entgeltgruppen P 5 bis P 16 eingruppiert sind, erhalten seit 1.3.2021 zuzüglich zu dem Tabellenentgelt gemäß § 15 Abs. 1 TVöD eine Pflegezulage in Höhe von monatlich 70 EUR. Die Pflegezulage erhöht sich ab dem 1.3.2022 auf monatlich 120 EUR. Ab dem 1.1.2023 verändert sich die Pflegezulage bei allgemeinen ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 21.6 Erschwerniszulagen/-zuschläge

Nach § 23 Abs. 1 TVÜ-VKA gelten die landesbezirklichen Tarifverträge über Erschwerniszuschläge für Arbeiter und Erschwerniszulagen für Angestellte auch im TVöD fort. Sofern die Laufzeit dieser Tarifverträge auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Entgeltordnung befristet war und die Nachwirkung nach § 4 Abs. 5 TVG nicht ausgeschlossen wurde, finden die Regelungen zu Erschwe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 6.5.3 Niederschriftserklärungen

Niederschriftserklärungen sind übereinstimmende Erklärungen der Tarifvertragsparteien, die im Rahmen des Abschlusses eines Tarifvertrages in einer Verhandlungsniederschrift zusammengefasst werden. Sie sind nicht Bestandteil des Tarifvertrags. Sie geben Hinweise auf das Verständnis, von dem die Tarifvertragsparteien zum Inhalt der Tarifnorm oder im Zusammenhang damit ausgegan...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 17.2.11 Pflegebachelor

Ebenfalls neu geregelt, aber nicht von der Entgelttabelle P (Anlage E zum TVöD) erfasst, ist die Eingruppierung der Beschäftigten mit einer abgeschlossenen Hochschulbildung im Bereich Pflege (sog. "Pflegebachelor"). Die Eingruppierung dieser Beschäftigten erfolgt in die Entgeltgruppen 9b bis 12 der Anlage A zum TVöD. Grundvoraussetzung ist eine abgeschlossene Hochschulbildung....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 31.2 Mitbestimmung bei der Eingruppierung

Eingruppierung ist die Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einer tariflichen Lohn- oder Gehaltsgruppe im Rahmen eines kollektiven Entgeltschemas. Sie ist keine rechtsgestaltende Maßnahme seitens des Arbeitgebers, sondern ergibt sich aus der Tarifautomatik unmittelbar aus der Übertragung tariflich geregelter Tätigkeiten. Die Eingruppierung ist also ein gedanklicher Vorgang, ein ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 28.2 Zuordnung der Stufe

Ab dem 1.3.2017 (Stichtag) erfolgt für den Bereich der VKA gem. § 17 Abs. 4 TVöD die Höhergruppierung stufengleich. Die Neuregelung ersetzt die bisherigen Regelungen zur betragsmäßigen Höhergruppierung in § 17 Abs. 4 TVöD. Ab diesem Zeitpunkt werden die Beschäftigten bei einer Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe der gleichen Stufe zugeordnet, die sie in der niedriger...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TVöD Office Premium
Personalaufwendungen / 1 Typische Personalaufwendungen

Obwohl Personalaufwendungen nicht brutto an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden, werden sie in der Buchhaltung in voller Höhe erfasst. Lohn- und Kirchensteuer sowie der Solidaritätsbeitrag und die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung (Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherung) schuldet steuerrechtlich der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber übernimmt lediglich de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 153 Berechn... / 2.2 Arbeitsentgelte der Versicherten

Rz. 4 Die Arbeitsentgelte der Versicherten sind Maßstab für die Berechnung der Beiträge. Maßgebend für den Begriff des Arbeitsentgelts ist die Legaldefinition des § 14 SGB IV . Alle laufenden und einmaligen (Brutto-)Einnahmen aus einer Beschäftigung (§ 7 SGB IV) sind Arbeitsentgelt. Gleichgültig ist, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form die Vergütung erfolgt und ob ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Grundsätze / 2.1 Wirksamkeitsvoraussetzungen für Arbeitgebermaßnahmen

Beabsichtigt ein Arbeitgeber, eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme durchzuführen, muss er vorher die Zustimmung des Betriebsrats und im Nichteinigungsfall den positiven Spruch der Einigungsstelle einholen. Nach der Auffassung des BAG ist diese Art der Mitbestimmung notwendige Voraussetzung für die Ausübung des Direktionsrechts und der Vertragsfreiheit.[1] Somit ist die Zust...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / a) Absatz 1

Rz. 12 Nr. 1: Die Ermittlung der einzelnen Einkünfte wird von dieser Vorschrift nicht erfasst. Für die Gewinneinkünfte ergeben sich die Gebühren aus §§ 25, 26, 35, 39, für die Überschusseinkünfte auch § 27. Die Gebühr nach § 24 Abs. 1 gilt im Wesentlichen folgende Tätigkeitsbereiche des StB ab: Angaben zu den Steuerpflichtigen und deren Einkünften, Angaben über Anlagen zu Ki...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiung von Auslandszuschlägen und Kaufkraftausgleich zum 1.7.2023

Kommentar Fallen Lebenshaltungskosten an einem ausländischen Dienstort höher aus als in Deutschland, zahlen Arbeitgeber ihren dort tätigen Arbeitnehmern regelmäßig einen Kaufkraftausgleich. Unter gewissen Voraussetzungen bleiben diese Zahlungen in Deutschland (lohn-)steuerfrei. Wenn Arbeitnehmer im Ausland tätig sind, zahlt der Arbeitgeber ihnen häufig Auslandszuschläge und e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Ermittlung und Be... / 1.2 Die unbedingt unpfändbaren Einkommensteile

Nach § 850a ZPO sind folgende Bezüge unbedingt unpfändbar: Die Hälfte der Gesamtvergütung für Mehrarbeitsstunden (Überstunden, Überschichten). Zu berücksichtigen ist das gesamte, für die geleistete Mehrarbeit zu zahlende Entgelt – nicht nur der eventuelle Überstundenzuschlag. Mehrarbeitsstundenvergütung fällt bei Tätigkeit über die normale (gewöhnliche) Arbeitszeit hinaus an,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Bestattungsrecht und B... / 3. Muster: Bestattungsvorsorgevertrag mit Leistungsverzeichnis

Rz. 16 Muster 26.3: Bestattungsvorsorgevertrag mit Leistungsverzeichnis Muster 26.3: Bestattungsvorsorgevertrag mit Leistungsverzeichnis Bestattungsvorsorgevertrag Herr/Frau _________________________, geboren am _________________________ in _________________________, wohnhaft _________________________ – nachstehend Auftraggeber genannt – und Firma _________________________, Ansch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zuwiderhandlungen gegen Steuergesetze

Ergänzender Hinweis: Nr. 105, 106 AStBV (St) 2023 (s. AStBV Rz. 105 f.). Rz. 11 [Autor/Stand] Eine Zuwiderhandlung gegen Steuergesetze liegt vor, wenn der Täter gegen eine Rechtspflicht verstoßen hat, die ihm im Interesse der Besteuerung auferlegt ist[2]. Die meisten steuerlichen Rechtspflichten ergeben sich aus den einzelnen Steuergesetzen und dem 1. und 2. Teil der AO. Sie ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.4 Die amtliche Lohnpfändungstabelle

Berechnungen und Feststellungen für den Einzelfall einer Einkommenspfändung muss der Arbeitgeber anhand des Wortlauts von § 850c ZPO erfreulicherweise nicht gesondert vornehmen. Die Hauptarbeit nimmt ihm vielmehr die "amtliche" Lohnpfändungstabelle ab, die auf monatliche, wöchentliche und tägliche Lohnzahlungszeiträume abgestellt ist und die pfändbaren Einkommensbeträge ausw...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 12.3.3 Kürzung der SuE-Zulage

Gemäß Nr. 1a Abs. 3 Satz 3 der Anlage D.12 zum TVöD-V bzw. § 3.3a Abs. 3 Satz 3 TVöD-B wird die SuE-Zulage erst dann gekürzt, wenn eine Arbeitsbefreiung erfolgt ist. Sofern die Arbeitsbefreiung für Umwandlungstage noch für die Entgeltabrechnung des laufenden Kalendermonats umgesetzt werden kann, kann eine Kürzung der SuE-Zulage noch in demjenigen Kalendermonat erfolgen, in d...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 12.7.2 Zulage für Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter

Es wird eine neue Protokollerklärung Nr. 1a aufgenommen, die eine Zulage i. H. v. 70,00 EUR für Tätigkeiten als Praxisanleiter: Beschäftigte, denen entsprechende Tätigkeiten als Praxisanleiterin/Praxisanleiter in der Ausbildung von Erzieherinnen/Erziehern, von Kinderpflegerinnen/Kinderpflegern, von Sozialassistentinnen/Sozialassistenten oder von Heilerziehungspflegerinnen/Hei...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 12.2 Sozial- und Erziehungsdienst-Zulage

12.2.1 Anspruchsvoraussetzungen Beschäftigte, die nach dem Teil B Abschnitt XXIV (Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst, nachfolgend "SuE") der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) in einer der Entgeltgruppen S 2 bis S 11a sowie in einer der Entgeltgruppen S 11b bis S 12 sowie in der S 14 und S 15 bei Tätigkeiten der Fallgruppe 6 eingruppiert sind, erhalten gemäß § 15 Abs. ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 20.3 Persönliche Zulage nach § 14 Abs. 3 TVöD

Entsprechend der Zuordnung der S-Entgeltgruppen der Anlage C zum TVöD nach Nr. 3 Abs. 3 der Anlage D.12 hat die persönliche Zulage für die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 14 Abs. 3 TVöD für Beschäftigte, die in eine der Entgeltgruppen S 2 bis S 8b eingruppiert sind, 4,5 % des individuellen Tabellenentgelts betragen. Für die Beschäftigten in de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 20.6 Zulagen bei den Entgeltgruppen S 11b und S 12

Die bis zum 30.6.2015 gültigen Entgeltgruppen S 11 Ü und S 12 Ü gibt es ab dem 1.7.2015 nicht mehr, da die Tabellenentgelte der Entgeltgruppen S 11b bzw. S 12 auf die Tabellenwerte der bisherigen Entgeltgruppen S 11 Ü bzw. S 12 Ü angehoben wurden. Beschäftigte, die in der Entgeltgruppe S 11b bzw. Entgeltgruppe S 12 eingruppiert sind und denen am 31.10.2009 eine Besitzstandszu...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 12.7 Zulagen

12.7.1 Wohnzulage 12.7.1.1 Wohnzulage – Protokollerklärung Nr. 1 Satz 1 Die bisherige sog. Heimzulage in der Protokollerklärung Nr. 1 Satz 1 wird inhaltlich erweitert und umfasst nunmehr nicht nur Tätigkeiten "in Heimen". Über diese Anpassung werden moderne Wohnformen erfasst, die wie folgt abschließend beschrieben werden: Tätigkeiten in besonderen Wohnformen, insbesondere in s...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 12.2.1 Anspruchsvoraussetzungen

Beschäftigte, die nach dem Teil B Abschnitt XXIV (Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst, nachfolgend "SuE") der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) in einer der Entgeltgruppen S 2 bis S 11a sowie in einer der Entgeltgruppen S 11b bis S 12 sowie in der S 14 und S 15 bei Tätigkeiten der Fallgruppe 6 eingruppiert sind, erhalten gemäß § 15 Abs. 2a TVöD-V bzw. § 15 Abs. 2.4 TV...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 12.3.2 Anspruchsvoraussetzungen, Geltendmachung und Antrag

Beschäftigte, die Anspruch auf die SuE-Zulagen haben, können die SuE-Zulage in maximal zwei zusätzliche freie Arbeitstage umwandeln. Wichtig Die Möglichkeit die Umwandlungstage in Anspruch zu nehmen haben nur die Beschäftigte, denen auch die SuE-Zulage zusteht. Dies sind, wie oben unter Gliederungsziffer 12.2.1 beschrieben nicht alle unter den Abschnitt XXIV fallenden Beschäf...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 12.3.1 Tarifregelung

Die Tarifregelung findet sich in der Anlage D, D.12 Besondere Regelungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst, Nr. 1a, dort Absatz 3 TVöD-V, bzw. in § 3.3a TVöD-B wie folgt: (3) Beschäftigte, die Anspruch auf eine monatliche SuE-Zulage gemäß § 15 Abs. 2.1 haben, können bis zum 31. Oktober des laufenden Kalenderjahres in Textform geltend machen, statt der ihnen zu...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 12.2.3 Altersteilzeit, TV FlexAZ

Altersteilzeitbeschäftigte im Teilzeitmodell erhalten die SuE-Zulage ebenfalls zeitanteilig in Höhe des sich für entsprechende Teilzeitbeschäftigte nach § 24 Abs. 2 TVöD ergebenden Betrages zuzüglich der tariflichen Aufstockungsleistungen (§ 7 TV FlexAZ). Die SuE-Zulage gehört zum Regelarbeitsentgelt i. S. d. § 7 Abs. 3 Satz 2 TV FlexAZ und wird somit bei der Berechnung der ...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 12.2.2 Teilzeitbeschäftigte, Minijobber

Für Teilzeitbeschäftigte gilt § 24 Abs. 2 TVöD, sodass die SuE-Zulage anteilig in dem Umfang anfällt, der dem Anteil der jeweils individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit an der regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter entspricht. Geringfügig Beschäftigte i. S. v. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV (bis 30.9.2022: 450-Euro-Grenze; seit 1.10.2022: 520-...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 12.2.5 Kurzarbeit

Die SuE-Zulage ist "monatliches Entgelt" und fließt in die Berechnung des Nettomonatsentgelts gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 TV COVID ein, wenn hinsichtlich des Aufstockungsbetrages eine Neuberechnung (z. B. nach mindestens dreimonatiger Unterbrechung der Kurzarbeit) erfolgt. Die Einführung der SuE-Zulage selbst löst keine Neuberechnung des Aufstockungsbetrages aus.mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 8.4.1 Entgeltgruppen S 11 Ü und S 12 Ü

Für aus dem BAT in den TVöD übergeleitete Beschäftigte der Entgeltgruppen S 11 und S 12 (Sozialarbeiter und Sozialpädagogen mit entsprechender Tätigkeit [Entgeltgruppe S 11] bzw. solche mit schwierigen Tätigkeiten [Entgeltgruppe S 12]), denen am 31.10.2009 eine Besitzstandszulage (frühere Vergütungsgruppenzulage) nach § 9 TVÜ-VKA zugestanden hat, sind in die Entgeltgruppe S ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 20.5 "Heimzulage" (Protokollerklärung Nr. 1)

Nach Satz 1 der Protokollerklärung Nr. 1 in Teil B Abschn. XXIV der Entgeltordnung ist die "Heimzulage" an Beschäftigte für die Dauer der Tätigkeit in einem Erziehungsheim, einem Kinder- oder einem Jugendwohnheim oder einer vergleichbaren Einrichtung (Heim) i. H. v. 61,36 EUR monatlich, wenn in dem Heim überwiegend behinderte Menschen i. S. d. § 2 SGB IX oder Kinder und Jugen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 12.7.1.1 Wohnzulage – Protokollerklärung Nr. 1 Satz 1

Die bisherige sog. Heimzulage in der Protokollerklärung Nr. 1 Satz 1 wird inhaltlich erweitert und umfasst nunmehr nicht nur Tätigkeiten "in Heimen". Über diese Anpassung werden moderne Wohnformen erfasst, die wie folgt abschließend beschrieben werden: Tätigkeiten in besonderen Wohnformen, insbesondere in stationären Wohnformen, in Wohngruppen für Menschen mit Behinderung ode...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 20.12 Rechtsstellung von Erzieherinnen und Sozialpädagogen im Krankenhaus

Nach § 1 Abs. 1 TVöD-K gilt der Tarifvertrag für alle Arbeitnehmer, die in einem Krankenhaus beschäftigt sind, das vom Geltungsbereich des TVöD-K erfasst ist, also auch für Erzieherinnen und Sozialpädagogen. Eine Sonderregelung besteht nach § 36 Abs. 2 TVöD-K. Danach finden auf Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst die Regelungen der §§ 15 Abs. 2 Sätze 2 und 3, 16 Abs...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 22.8.2 Entgeltgruppe S 12 Ü

Die Entgeltgruppe S 12 Ü erfasst Beschäftigte, die nach dem Anhang zu der Anlage C zum TVöD in die Entgeltgruppe S 12 eingruppiert sind. Die Tabellenentgelte der Überleitungstabelle der Entgeltgruppe S 12 Ü sind gegenüber den Tabellenentgelten der Entgeltgruppe S 12 um 42,12 EUR (⅓ der Besitzstandszulage nach § 9 TVÜ-VKA) erhöht. Die Tabellenwerte der Entgeltgruppe S 12 Ü lau...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 22.8.1 Entgeltgruppe S 11 Ü

In die Entgeltgruppe S 11 Ü werden unter den vorstehenden Voraussetzungen nur Beschäftigte, die nach dem Anhang zur Anlage C zum TVöD in die Entgeltgruppe S 11 eingruppiert sind, übergeleitet. Die Tabellenentgelte der Überleitungstabelle der Entgeltgruppe S 11 Ü sind gegenüber den Tabellenentgelten der Entgeltgruppe S 11 um 52,66 EUR (½ der Besitzstandszulage nach § 9 TVÜ-VKA...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 12.2.4 Mehrere Arbeitsverhältnisse

Haben Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst gleichzeitig Arbeitsverhältnisse zu verschiedenen Arbeitgebern, für die jeweils der TVöD-V oder der TVöD-B gilt, besteht der Anspruch aus jedem Arbeitsverhältnis zeitratierlich entsprechend (§ 24 Abs. 2 TVöD).mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 12.1 Einführung

Am 18.5.2022 erzielten die Tarifvertragsparteien für den Bereich des TVöD eine Grundsatzeinigung zu tariflichen Neuregelungen für den Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes. Am 30.8.2022 wurde mitgeteilt, dass die Redaktionsverhandlungen, in denen üblicherweise die Grundsatzeinigung in die Form eines Änderungstarifvertrags gefasst wird, abgeschlossen seien. Mit Spannung w...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 12.6.1 Neue bzw. erweiterte Protokollerklärungen zu den Entgeltgruppen

Die Tarifvertragsparteien haben die neuen Protokollerklärungen Nr. 1a und Nr. 17 in die Entgeltordnung aufgenommen. Die Protokollerklärung Nr. 3 wurde ergänzt. Die Protokollerklärung Nr. 1a enthält eine Zulage für Praxisanleiter (Näher hierzu Ziffer 12.7.2). Die Protokollerklärung Nr. 3 wurde um den Ausbildungsabschluss "Kinderpfleger/innen" erweitert und gilt darüber hinaus n...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 12.7.1 Wohnzulage

12.7.1.1 Wohnzulage – Protokollerklärung Nr. 1 Satz 1 Die bisherige sog. Heimzulage in der Protokollerklärung Nr. 1 Satz 1 wird inhaltlich erweitert und umfasst nunmehr nicht nur Tätigkeiten "in Heimen". Über diese Anpassung werden moderne Wohnformen erfasst, die wie folgt abschließend beschrieben werden: Tätigkeiten in besonderen Wohnformen, insbesondere in stationären Wohnfo...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 12.4.2 Anspruchsgrundlage und -voraussetzungen

Beschäftigte, die nach dem Teil B Abschnitt XXIV der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) eingruppiert sind, erhalten ab dem 1. Januar 2022 gemäß Nr. 1a Abs. 1 und 2 der Anlage D.12 zum TVöD-V bzw. § 3.2a Abs. 1 und 2 TVöD-B bei Verteilung der Arbeitszeit auf eine 5-Tage-Woche 2 Regenerationstage pro Kalenderjahr. Während die SuE-Zulage und damit die Möglichkeit, Umwandlungstage ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 12.7.1.2 Wohnzulage im handwerklichen Erziehungsdienst – Protokollerklärung Nr. 1 Satz 3

Die neue Wohnzulage wird für Beschäftigte im handwerklichen Erziehungsdienst von bisher 40,90 EUR ab dem 1. Juli 2022 auf 65,00 Euro erhöht. Neben den Entgeltgruppen S 4 FGr. 2, S 7 und S 8b FGr. 2 gilt die Wohnzulage auch für die (neue) Fallgruppe 2 der Entgeltgruppe S 8a.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 20.1 Zuordnung zu den Entgeltgruppen der Anlage A zum TVöD

Die Entgeltgruppen der Anlage C zum TVöD sind nach § 15 Abs. 2 Satz 2 TVöD-V bzw. § 15 Abs. 2.1 TVöD-B den Entgeltgruppen der Anlage A zum TVöD zugeordnet. Danach entspricht Anhand dieser Zuordnung ist weiterhin bei den im TVöD-V bzw. TVöD-B nach Ent...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 22.4.1 Aus dem BAT übergeleitete Beschäftigte

Das Vergleichsentgelt bildet nach § 28a Abs. 3 Satz 1 TVÜ-VKA das den Beschäftigten am 31.10.2009 zustehende Tabellenentgelt und die ggf. zum 31.10.2009 nach § 9 oder § 17 Abs. 5 Satz 2 TVÜ-VKA zustehende Besitzstandszulage (frühere Vergütungsgruppenzulage). Praxis-Beispiel Eine Erzieherin mit entsprechenden Tätigkeiten wurde am 1.10.2005 aus der VerGr. Vc Stufe 6 BAT in eine...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 10.2 Übersicht über die Tarifeinigung

Die Tarifeinigung erfolgte durch 3 Änderungstarifverträge: Änderungstarifvertrag Nr. 20 zum TVöD-BT-V, Änderungstarifvertrag Nr. 9 zum TVöD-BT-B, Änderungstarifvertrag Nr. 9 zum TVÜ-VKA. Die Tarifeinigung unterscheidet zwischen der von Amts wegen erfolgenden Zuordnung bestimmter Eingruppierungsmerkmale zu einer höheren Entgeltgruppe mit Wirkung zum 1.7.2015 (siehe nachfolgend Pun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.1.4 Steuergestaltung durch das Ehegattenmodell der Riester-Rente bei Selbständigen

Die Riester-Rente wurde 2002 eingeführt, um durch zusätzliche private Altersvorsorge-Beiträge die Absenkung des Rentenniveaus aus der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen. Riester-Verträge gibt es in unterschiedlichen Form: Banksparplänen mit Umwandlung in eine Rentenversicherung bei Rentenbeginn, klassische Private Rentenversicherungen, Fondsgebundene Rentenversicherun...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 7.2.1 Unpfändbare Bezüge, § 850a ZPO

Grundsätzlich unterliegt das gesamte Vermögen der Pfändung des Schuldners. Ausnahmen von diesem Grundsatz enthält § 850a ZPO. Die dort aufgeführten Bezüge sind absolut unpfändbar. Auf diesen Schutz kann der Schuldner auch nicht verzichten. Die Aufzählung der unpfändbaren Bezüge in § 850a ZPO ist nicht abschließend, vielmehr enthalten andere Gesetze ergänzende Regelungen. Im E...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 7.1 Was gehört zum Arbeitseinkommen?

Arbeitseinkommen sind alle in Geld zahlbaren Vergütungen, die dem Schuldner aus dem Arbeitsverhältnis zustehen, ohne Rücksicht auf Benennung (Entgelt für Bereitschaftsdienst, Erfolgsbeteiligung, Ergebnisbeteiligung, Gehalt, Gewinnanteil, Provision, freie Mitarbeiter, Prämie, tarifliche und außertarifliche Zulagen, Tantieme etc.) und Berechnungsart (z. B. Zeit- oder Leistungs...mehr