Fachbeiträge & Kommentare zu Zulage

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.3.1 TVÜ-VKA

Grundregelung (Abs. 1) Nach Abs. 1 Satz 1 erhielten Beschäftigte, denen nach § 24 Abs. 1 BAT vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit oder nach § 24 Abs. 2 BAT vertretungsweise eine höherwertige Tätigkeit übertragen worden war und welche die entsprechende Zulage am 30.9. bereits erhielten, auch nach dem 1.10.2005 weiterhin diese Zulage als Besitzstandszulage. Nun ist allerdings ... mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.2.1 TVÜ-VKA

Übersicht § 10 TVÜ-Bund/VKA regelt den Fall, dass am Stichtag der Überleitung die höherwertige Tätigkeit bereits übertragen worden ist. § 14 TVöD regelt den Fall, dass einem ab dem 1.10.2005 neu eingestellten Beschäftigten eine höherwertige Tätigkeit vorübergehend übertragen wird. § 18 TVÜ-Bund/VKA regelt die Fälle, dass einem übergeleiteten Beschäftigten nach dem Stichtag bis ... mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.6.5 Überleitung in die Anlage E zum BT-K und zum BT-B (§ 29d)

Diese Regelungen betreffen ausschließlich Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des TVöD – Besonderer Teil Krankenhäuser (BT-K) oder den Geltungsbereich des TVöD – Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-B) fallen. Abs. 1 Bis zum 31.12.2016 war in der Anlage 4 zum TVÜ-VKA die sog. Kr-Anwendungstabelle enthalten. Wie der bis zum 31.12.2016 geltenden Protok... mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.6.2 Besitzstandsregelungen (§ 29a)

Abs. 1 Bereits § 17 Abs. 4 in der bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung enthielt die Regelung, dass Anpassungen der Eingruppierung aufgrund des Inkrafttretens der neuen Entgeltordnung mit Wirkung für die Zukunft erfolgen (Satz 1) und bei Rückgruppierungen, die in diesem Zusammenhang erfolgen, finanzielle Nachteile im Wege einer nicht dynamischen Besitzstandszulage auszugleiche... mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.3.2 TVÜ-Bund

Für den Bereich des Bundes gelten die vorstehenden Erläuterungen zu Absatz 1 entsprechend. Allerdings ist im Arbeiterbereich im Fall einer Zulage nach § 9 MTArb eine zusätzliche Regelung im Fall der Vertretung eines Arbeiters erforderlich. Vertritt der Arbeiter einen Angestellten oder Beamten, erhält er eine Zulage in bestimmter Höhe. Diese Zulage erhält er als Besitzstandsz... mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.6.3 Höhergruppierungen (§ 29b)

Abs. 1 Diese Bestimmung regelt die Höhergruppierung aus Anlass des Inkrafttretens der Entgeltordnung VKA. Diese ist daran festzumachen, dass sich nicht die Tätigkeit des Beschäftigten geändert hat, sondern er aufgrund der Änderung der Tätigkeitsmerkmale trotz gleichbleibender Tätigkeit einen Anspruch auf Höhergruppierung hat. Praxis-Beispiel Ein am 1.1.2007 eingestellter Bezüg... mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.6.4 Besondere Überleitungsregelungen (§ 29c)

Grundsätzlich erfolgt die Überleitung entgeltgruppen-, stufen- und betragsgleich. Ein Beschäftigter z. B. der EG 6 Stufe 5 mit einer Stufenlaufzeit von 3 Jahren in Stufe 5 wird in EG 6 Stufe 5 mit demselben (bisherigen) Tabellenentgelt übergeleitet und erreicht die Stufe 6 nach weiteren 2 Jahren. Allerdings haben sich durch die Entgeltordnung einige Änderungen ergeben, die b... mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.2.1 TVÜ-VKA

In § 9 sind folgende Fallgestaltungen geregelt: Abs. 1: Die Vergütungsgruppenzulage stand am Stichtag bereits zu. Abs. 2: Die Vergütungsgruppenzulage stand am Stichtag noch nicht zu und wäre bei Fortgeltung des bisherigen Rechts ohne vorausgehenden Bewährungs- oder Fallgruppenaufstieg erreicht worden. Abs. 3: Die Vergütungsgruppenzulage stand am Stichtag noch nicht zu und wäre ... mehr

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Überleitungstarifvertrag / 1.5.2.1 Für Angestellte

Als 2. Schritt war der Beschäftigte innerhalb der Entgeltgruppe einer Stufe zuzuordnen. Angestellte wurden dabei nicht unmittelbar einer bestimmten Grundentgelt- oder Entwicklungsstufe der neuen Tabelle zugeordnet. Vielmehr wurden sie mit ihren am Stichtag tatsächlich erhaltenen Bezügen, aus denen ein sog. Vergleichsentgelt gebildet wurde, in eine individuelle Zwischenstufe ü... mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.1 Eingruppierung (§ 17)

§ 17 TVÜ-VKA ist aufgrund des Inkrafttretens der Entgeltordnung durch den Änderungstarifvertrag Nr. 11 vom 29.4.2016 zum TVÜ-VKA mit Wirkung vom 1.1.2017 grundlegend umgestaltet worden: Abs. 1 wurde neu gefasst. Die Absätze 2 bis 6 wurden unter Beibehaltung der Absatzbezeichnungen gestrichen. Abs. 7 und die Anlage 3 wurden neu gefasst. Abs. 8 wurde unter Beibehaltung der Absatzb... mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.4.1 TVÜ-VKA

Bei der Reform des Tarifrechts stand von Anfang an fest, dass der TVöD keine Nachfolgeregelungen zum Orts- und Sozialzuschlag enthalten wird, sondern das Entgelt unabhängig von familienbezogenen Bestandteilen gestaltet wird. Da andererseits sichergestellt werden sollte, dass die Beschäftigten bei der Überleitung in den TVöD keine finanziellen Einbußen haben, mussten die kind... mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.2.2 TVÜ-Bund

Im Bereich des Bundes galten entsprechende Regelungen mit Ausnahme von Abs. 4. Dies beruht darauf, dass § 25 BAT, zu dem die Anlage 3 zum BAT vereinbart worden ist, nur im Bereich der VKA gilt. Aufgrund des Änderungstarifvertrags Nr. 7 vom 5.9.2013 zum TVÜ-Bund, der im Zusammenhang mit der Entgeltordnung für die Beschäftigten des Bundes vereinbart worden ist, sind die Absätze... mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.1.1 TVÜ-VKA

Bei der Reform des Tarifrechts bestand frühzeitig Einvernehmen zwischen den Tarifvertragsparteien, dass es im TVöD keine Zeit-, Tätigkeits-, Bewährungs- und Fallgruppenaufstiege mehr geben wird. Dies war in § 17 Abs. 5 Satz 1 in der bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung ausdrücklich geregelt (vgl. hierzu die Erl. zu § 17). Da bei der Gestaltung der Entgelttabelle des TVöD nich... mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.2.2 Vergleichsentgelt (§ 5 TVÜ)

Die Bildung eines Vergleichsentgelts gem. § 5 ist der 2. Schritt der Überleitung in den TVöD. Soweit Abs. 1 auf die "erhaltenen" Bezüge abstellt, folgt daraus nicht, dass in Fällen, in denen dem Beschäftigten im Monat vor seiner Überleitung nicht der ihm zustehende ungekürzte Ortszuschlag der Stufe 2, sondern eine niedrigere Stufe gezahlt worden ist, das Vergleichsentgelt nur... mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.9 Übergangsregelung zur Zusatzversorgungspflicht der Feuerwehrzulage (§ 25)

§ 25 enthält eine besondere Besitzstandsregelung für Angestellte im feuerwehrtechnischen Dienst. Die Besitzstandsregelung bezieht sich ausschließlich auf die Zusatzversorgungspflichtigkeit der sog. Feuerwehrzulage nach Nr. 2 Abs. 2 SR 2x BAT/BAT-O und greift die dort verankerte Besitzstandsregelung auf. Nr. 2 Abs. 2 SR 2x BAT/BAT-O hat folgenden Wortlaut: Angestellte im Einsat... mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.10.2 TVÜ-Bund

Die Fortgeltung der in der Protokollerklärung zu Abschnitt III genannten tariflichen Regelungen ist gemäß der Tarifeinigung vom 1.4.2014 entsprechend der für die VKA getroffenen Regelungen für den Bund übernommen worden. Nach § 16a Abs. 1 Satz 1 finden die §§ 25 und 37 MTArb/MTArb-O auf Beschäftigte, die nach bestimmten Tätigkeitsmerkmalen eingruppiert sind, entsprechend Anwe... mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.3.1 TVÜ-VKA

Überleitung in die Entgeltgruppe 2 Ü (Abs. 1) Die Regelung in Abs. 1 betrifft lediglich den Arbeiterbereich wie folgt: Hierdurch sind die beim Inkrafttreten des TVöD bestehenden 15 Entgeltgruppen zunächst für den Zeitraum bis zum Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung um eine weitere Entgeltgruppe erweitert worden. Die Entgeltgruppe 2 Ü gilt jedoch auch nach dem Inkrafttreten ... mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.4.2 TVÜ-Bund

Die Abs. 1 bis 3 sind inhaltsgleich mit der Maßgabe, dass in Abs. 1 Satz 1 der BAT-Ostdeutsche Sparkassen nicht aufgeführt ist und anstelle des BMT-G/BMT-G-O auf die für die Arbeiter des Bundes geltenden Manteltarifverträge MTArb/MTArb-O verwiesen wird und eine Protokollerklärung zu Abs. 2 Satz 1 nicht aufgenommen worden ist, da sich die regelmäßige Arbeitszeit im Bereich de... mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.2.3 Stufenzuordnung der Angestellten (§ 6 TVÜ)

Die Stufenzuordnung gem. § 6 ist der 3. Schritt der Überleitung der Angestellten in den TVöD. Abs. 1 (Grundsatz) Für die Stufenzuordnung der Angestellten haben die Tarifvertragsparteien eine pragmatische Lösung gefunden, die Besitzstände für die Beschäftigten gesichert und Kostensteigerungen für die Arbeitgeber weitgehend vermieden hat. Nachdem die ersten 2 Schritte der Überlei... mehr

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Überleitungstarifvertrag / 1.3 Geltungsbereich des TVÜ und allgemeine Übersicht

Der TVÜ gilt für alle Beschäftigten eines tarifgebundenen Arbeitgebers, deren Arbeitsverhältnis über den 30.9.2005 hinaus fortbesteht und die am 1.10.2005 unter den Geltungsbereich des TVöD fallen, für die Dauer des ununterbrochen fortbestehenden Arbeitsverhältnisses. Unterbrechungen von bis zu einem Monat sind unschädlich. Diese Regelung in der Protokollerklärung zu § 1 Abs.... mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.5.1 TVÜ-VKA

Grundregelung (Abs. 1) Im Bereich der VKA-Tarifgebiet West erfasste der Tarifvertrag über die Einmalzahlung vom 9.2.2005 lediglich das Jahr 2005. Die Einmalzahlungen für die Jahre 2006 und 2007 sind Regelungsgegenstand des TVÜ-VKA geworden. Im Bereich der VKA-Tarifgebiet Ost erfolgte aufgrund der Tarifrunde 2005 keine Einmalzahlung. Stattdessen wurde der Bemessungssatz wie fo... mehr

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Kindergeld / 15.3 Zahlung eines Differenz-Kindergelds (Unterschiedsbetrag)

Ein Differenz-Kindergeld wird i. H. d. Unterschieds zwischen dem höheren inländischen Kindergeldsatz nach § 66 Abs. 1 EStG für das betreffende Kind und der tatsächlichen niedrigeren Leistung nach § 65 Satz 1 Nr. 1 EStG (Kindergeldzulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung bzw. Kinderzuschüsse aus der gesetzlichen Rentenversicherung) gezahlt. Das Differenz-Kindergeld ist ... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Auslandsbeamte

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 In diesem Stichwort werden als Auslandsbeamte pauschal sämtliche im > Ausland eingesetzte ArbN (Beschäftigte) des öffentlichen Dienstes (> Beamte, Soldaten, Angestellte, Arbeiter) bezeichnet. Ihre Bezüge unterliegen abkommensrechtlich der Besteuerung im Inland; es gilt die Kassenstaatsklausel (vgl Art 19 Abs 1 OECD-MA; > Doppelbesteuerung Rz ... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Inländische Arbeitnehmer im Ausland

Rz. Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Wird ein in Deutschland ansässiger ArbN beruflich ins > Ausland Rz 1 entsandt, gilt grundsätzlich Folgendes: Solange der ArbN seinen > Wohnsitz in Deutschland aufrechterhä... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Beratungsbefugnis der Lohns... / 1 Aktuelle Entwicklung der Beratungstätigkeit

Die Rahmenbedingungen für die Beratungstätigkeit der Lohnsteuerhilfevereine haben sich in den letzten Jahren stetig verbessert. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Tätigkeit der Lohnsteuerhilfevereine bei Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit i. S. v. § 18 EStG zulässig und den Lohnsteuerhilfevereinen wurde die Hilfeleistung bei der Erledigung von Arbeitgeberaufgaben... mehr

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Beratungsbefugnis der Lohns... / 2 Gesetzliche Regelung der Beratungsbefugnis

Die geltende Regelung lautet wie folgt: § 4 StBerG – Befugnis zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen Zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen sind ferner befugt: 11. Lohnsteuerhilfevereine, soweit sie für ihre Mitglieder Hilfe in Steuersachen leisten, wenn diese Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen,[1], Einkün... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.3.1 Umsätze, Löhne und Gehälter iSd § 9 Abs 1 Nr 2 KStG

Tz. 160 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Zu den Umsätzen iSd § 9 Abs 1 S 1 Nr 2 S 1 Buchst b KStG zählen nicht nur die stpfl, sondern auch die stfreien und nicht stbaren Umsätze (s Urt des BFH v 04.02.1970, BStBl II 1970, 349 und v 04.12.1996, BStBl II 1997, 327; s H 10b.3 "Umsätze" EStH 2022). Bzgl des Begriffs der "Löhne und Gehälter" soll an den hr-lichen Begriff iSd § 275 Abs ... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Arbeitslohn-ABC / Erschwerniszuschläge

Zulagen wie Gefahren-, Hitze- und Schmutzzulagen gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. mehr

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Arbeitslohn-ABC / Sparzulagen

Zulagen von Arbeitnehmern nach dem VermBG gehören nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 6 Höhe der Zulage nach § 14 Abs. 3 TV-L

Wie bereits oben ausgeführt ist die Höhe der persönlichen Zulage gemäß § 14 TV-L nicht für die gesamte Dauer der Übertragung der höherwertigen Tätigkeit festgelegt, sondern dynamisch ausgestaltet. Bei der Berechnung der monatlich auszuzahlenden persönlichen Zulage ist zeitabschnittsweise auf die aktuelle Tarifsituation und die aktuellen persönlichen Umstände des Beschäftigte... mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 4.3 Einmonatige Ausübung der höherwertigen Tätigkeit

Ein Anspruch auf eine Zulage besteht nur, wenn der Beschäftigte die Tätigkeit mindestens einen Monat lang tatsächlich ausgeübt hat. Die Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit beginnt und endet jeweils an einem Arbeitstag. Vor Beginn und nach Ende der vorübergehenden Übertragung liegende arbeitsfreie Tage werden nicht angerechnet, soweit z. B. betriebsüblich oder dienstplan... mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 6.2 Beschäftigte in Entgeltgruppen 1 bis 8

Auf die Überleitungstarifverträge wird hingewiesen (vgl. Stichwort Überleitung). Für Beschäftigte der Entgeltgruppen 1 bis 8 beträgt die Zulage 4,5 % des individuellen Tabellenentgelts (§ 15 TV-L – die Höhe bestimmt sich nach der Entgeltgruppe und Stufe, in der sich der Beschäftigte bei der Übertragung befindet). In Fällen, in denen die vorübergehend übertragene Tätigkeit im ... mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 4.2.1 Rechtsprechung

Da die Eckpunkte der bisherigen tariflichen Regelungen zur Eingruppierung in erheblichem Umfang in die neuen Regelungen übernommen wurden, kann bei Eingruppierungs- und Zulagenvorgängen auf eine gefestigte Rechtsprechung und den sich daraus ergebenden Grundsätzen weiterhin zurückgegriffen werden. Umstrukturierung, Auflösung eines Arbeitsgebiets ohne genauen Zeitpunkt.[1] Haush... mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 2.2 Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten gemäß § 14 TV-L bei Beschäftigten, die in die Entgeltordnung übergeleitet worden sind, § 29a TVÜ-Länder

Die Höhe der persönlichen Zulage gemäß § 14 TV-L ist nicht für die gesamte Dauer der Übertragung der höherwertigen Tätigkeit festgelegt, sondern dynamisch ausgestaltet. Bei der Berechnung der monatlich auszuzahlenden persönlichen Zulage ist zeitabschnittsweise auf die aktuelle Tarifsituation und die aktuellen persönlichen Umstände des Beschäftigten abzustellen.[1] Damit ist ... mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 7 Auswirkung auf andere Vorschriften

Durch die vorübergehende oder vertretungsweise Übertragung bleibt die arbeitsvertraglich auszuübende Tätigkeit des Beschäftigten unberührt. Dies bedeutet, dass die Gewährung der damit verbundenen Zulage Auswirkungen auf andere Vorschriften des TV-L haben kann, die im Hinblick auf bestimmte Rechte und Pflichten der Vertragsparteien auf die Eingruppierung abstellen oder unabhä... mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 3 § 14 TV-L

§ 14 TV-L regelt die nur vorübergehende oder vertretungsweise Übertragung höherwertiger Tätigkeiten und die Bemessung einer entsprechenden persönlichen Zulage für einen Beschäftigten nach Übertragung einer anderen Tätigkeit, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren Eingruppierung als seiner Eingruppierung entspricht. Außerdem kann nach § 14 Abs. 2 TV-L durch landesbezirklichen ... mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 4.1 Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

Ein Anspruch auf eine Zulage besteht nur dann, wenn sich eine höhere Eingruppierung (Entgeltgruppe) ergibt. Die infrage stehende Tätigkeit muss somit einer höheren Entgeltgruppe in der Entgeltordnung zugeordnet sein, als die Entgeltgruppe in der der Beschäftigte vor Übertragung der anderen Tätigkeiten eingruppiert war. Die Höhe der Zulage richtet sich dann nach § 14 Abs. 3 TV... mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 5.1 Vertretungsweise Übertragung nach § 14 Abs. 2 TV-L

In § 14 Abs. 2 TV-L ist bestimmt, dass durch landesbezirklichen Tarifvertrag bestimmte Tätigkeiten aufgeführt werden können, bei deren Übertragung die Zulage schon nach drei Tagen der Ausübung der Tätigkeit bezahlt wird und der/die Beschäftigte ab dem ersten Tag der Vertretung in Anspruch genommen worden ist. Entsprechende landesbezirkliche Tarifverträge sind jedoch bisher n... mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 6.1 Beschäftigte in Entgeltgruppen 9 bis 15

Die persönliche Zulage bemisst sich nach § 14 Abs. 3 TV-L für Beschäftigte, die in den Entgeltgruppen 9 bis 14 eingruppiert sind, aus dem Unterschiedsbetrag zwischen der bisherigen Entgeltgruppe und Stufe (Tabellenentgelt § 15 TV-L) und mindestens der Stufe 2 der Entgeltgruppe, die dem Beschäftigten nach § 17 Abs. 4 Satz 1 u. 2 TV-L zustehen würde bei dauerhafter Übertragung... mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 4 Vorübergehende Übertragung nach § 14 Abs. 1 TV-L

Wenn einem Beschäftigten vorübergehend eine Tätigkeit übertragen ist, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren als seiner Eingruppierung (Entgeltgruppe) entspricht und er diese Tätigkeit mindestens einen Monat ausgeübt hat, hat er Anspruch auf eine Zulage. 4.1 Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit Ein Anspruch auf eine Zulage besteht nur dann, wenn sich eine höhere Eingru... mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 6.4 Überleitung nach § 29a TVÜ-L

Mit dem Inkrafttreten der Entgeltordnung zum 1.1.2012 erfolgt die Überleitung in das neue System nach § 29a TVÜ-Länder. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auf die Ausführungen unter Gliederungspunkt 2 Überleitungstarifvertrag verwiesen. mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 11 Sonderregelungen

Sonderregelungen zu § 14 TV-L ergeben sich aus § 41 Nr. 9 TV-L für Ärzte an Universitätskliniken, die überwiegend Aufgaben in der Patientenversorgung wahrnehmen. Nr. 9 Abs. 2 bestimmt, dass sich die persönliche Zulage bei Beschäftigten, die in eine der Entgeltgruppen Ä1 bis Ä3 (vgl. § 41 Nr. 10 TV-L) eingruppiert sind, aus dem Unterschiedsbetrag zu dem Tabellenentgelt bemisst... mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 5.3 Voraussetzungen

Vertretungsweise muss die Tätigkeit übertragen worden sein. Dies bedeutet, dass ein zu Vertretender vorhanden sein muss, der aus irgendwelchen Gründen an der Erbringung der Arbeitsleistung verhindert ist. Es muss im Zeitpunkt der Übertragung ein notwendiger Zusammenhang zwischen dem vorübergehenden höherwertigen Einsatz und der vorübergehend unbesetzten Stelle des Vertretene... mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 5.2 Vertretungsweise Übertragung nach § 14 Abs. 1 TV-L

Nach der Niederschriftserklärung der Tarifvertragsparteien zu § 18 Abs. 1 und 2 TVÜ-L wird nochmals ausdrücklich klargestellt, dass die vertretungsweise Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit ein Unterfall der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit ist. Handelt es sich um eine vertretungsweise Übertragung, die die Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 nicht er... mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 5.4 Ständige Vertretung

Nicht erfasst werden die Fälle der ständigen Vertretung. Dies ist bei der Eingruppierung des ständigen Vertreters schon bei den einschlägigen Tätigkeitsmerkmalen berücksichtigt oder ggf. zu berücksichtigen.[1] Dem BAG nach liegt im Fall der Vertretung grundsätzlich keine Übertragung einer anderen Tätigkeit i. S. d. § 14 Abs. 1 TVöD vor, wenn der Beschäftigte arbeitsvertragli... mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 6.3 Überstunden, Zeitzuschläge

Werden im Zusammenhang mit der vorübergehend übertragenen höherwertigen Tätigkeit Überstunden (vgl. Stichwort Überstunden) geleistet, so ist zu unterscheiden zwischen Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung – sofern kein Freizeitausgleich erfolgt – (Protokollerklärung zu § 8 Abs. 1 Satz 1 TV-L) und Zeitzuschlägen für geleistete Überstunden (vgl. § 8 Abs. 1 lit. a TV-L). Na... mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 9 Beteiligung der Personalvertretung

Nach dem Beschluss des BAG vom 28.1.1992[1] hat der Personalrat nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG auch in den Fällen des § 24 BAT/§ 14 TV-L ein Mitbestimmungsrecht. Allerdings wird klargestellt, dass das Mitbestimmungsrecht nach dem BPersVG jedoch bei Vertretungsregelungen nur dann besteht, wenn die Übertragung nicht bereits durch den Geschäftsverteilungs- und/oder Vertretungsp... mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.2.2.1 Freistellung von mehr als einem Monat (Abs. 1a Satz 1)

Rz. 140 Eine Beschäftigung besteht nach Abs. 1a auch in Zeiten der Freistellung von der Arbeitsleistung von mehr als einem Monat, wenn (Nr. 1) während der Freistellung Arbeitsentgelt aus einem Wertguthaben nach § 7b fällig wird und (Nr. 2) das monatliche Arbeitsentgelt nicht unangemessen von dem für die vorausgegangenen 12 Kalendermonate abweicht, in denen Arbeitsentgelt bez... mehr

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Entgelt / 2.5.8.5.1 Zulage für Fachärztinnen/Fachärzte

Die in die Entgeltgruppe 15 eingruppierten Ärtzinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte nach Teil B Abschnitt II Ziffer I der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) erhalten eine monatliche Zulage in Höhe von 300,00 EUR. mehr

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Entgelt / 12.2.3 Zulage für Fachärzte/innen im öffentlichen Gesundheitsdienst

Um den Arbeitgebern angesichts der gestiegenen Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt, insbesondere nach Fachärztinnen und Fachärzten im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes eine Handlungsoption zu geben, hatte die Mitgliederversammlung der VKA in ihrer Sitzung am 29.3.2012 eine Arbeitgeberrichtlinie beschlossen, die sofort zur Anwendung kommen konnte. Die Richtlinie zur Gew... mehr