Fachbeiträge & Kommentare zu Zulage

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Kommentierung zum TVÜ-L / 3 Geltungsbereich des TVÜ-L

Der TVÜ-Länder gilt für alle Beschäftigten der Bundesländer (außer Berlin und Hessen) bzw. der Mitgliedsunternehmen eines Mitgliedsverbandes der TdL), deren Arbeitsverhältnis über den 31.10.2006 hinaus fortbesteht und die am 1.11.2006 unter den Geltungsbereich des TV-L fielen, für die Dauer des ununterbrochen fortbestehenden Arbeitsverhältnisses. Unterbrechungen von bis zu ei... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 7.2.1 § 22 Nr. 5 S. 1 EStG

Rz. 195 Nach § 22 Nr. 5 S. 1 EStG werden Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen vollen Umfangs der Besteuerung unterworfen, auch wenn sie aus inländischen oder ausl. Investmentgesellschaften erbracht werden. Steuerfreie Veräußerungsgewinne des Investmentfonds sind im Rahmen des § 22 Nr. 5 EStG angesichts des Vorrangs de... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 7.2.3 § 22 Nr. 5 S. 3 EStG

Rz. 199 § 22 Nr. 5 S. 3 EStG regelt die Besteuerung im Fall schädlicher Verwendung nach § 93 Abs. 1 S. 1 und 2 EStG. Schädliche Verwendung i. S. d. § 93 EStG ist gegeben, wenn das geförderte Altersvorsorgevermögen entgegen § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und 10 Buchst. c AltZertG an den Zulageberechtigten ausgezahlt wird (§ 93 EStG Rz. 5ff.). Begünstigt sind nur Altersvorsorgeverträge... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 7.2.2 § 22 Nr. 5 S. 2 EStG

Rz. 196 S. 2 ist durch das JStG 2007 neu gefasst worden (Rz. 193). Nach der bisherigen Regelung des § 22 Nr. 5 S. 2 EStG wurden Leistungen, die aus nicht durch Sonderausgabenabzug oder Zulagen steuerlich gefördertem Kapital erbracht werden, nur mit dem Ertragsanteil nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a besteuert, sofern es sich um Leibrenten handelt. Diese Leistungen stammen insow... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 6.3.1 Bezüge nach dem Abgeordnetengesetz

Rz. 187 Nach dem AbgG erhalten die Abgeordneten des Deutschen Bundestags: eine monatliche Abgeordnetenentschädigung (§ 11 AbgG), die sich an den Bezügen eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes (BesGr. R 6 gemäß der Anlage IV des Bundesbesoldungsgesetzes mit Zulage für Richter und Staatsanwälte bei obersten Gerichtshöfen des Bundes) orientiert. Der Präsident un... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 7.1 Allgemeines

Rz. 193 § 22 Nr. 5 EStG ist mit Wirkung ab Vz 2002 durch das G. zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens ( AVmG) v. 26.6.2001[1] eingefügt und durch das JStG 2007 v. 13.12.2006[2] neu gefasst worden. § 22 Nr. 5 S. 1 EStG ist neu gefasst worden, die S. 2, 3 sind in dem neuen S. 2 zusammengefasst worden, de... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.4 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 4 Die Vorschrift gilt für unbeschränkt Stpfl., bei Unterhaltszahlungen (Nr. 1a) aber nur, wenn auch der Verpflichtete unbeschränkt stpfl. ist. Die Steuerpflicht entfällt, wenn die Unterhaltsleistungen von einem beschr. Stpfl. an seinen dauernd getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten erbracht werden.[1] Für beschr. Stpfl. ist nach dem Besteuerungstatbestand zu diffe... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 65... / 2.1 Vergleichbare Auslandsleistungen (S. 1 Nr. 1)

Rz. 7 Leistungen für Kinder, die im Ausland gewährt werden und mit dem Kindergeld oder den Kinderzulagen aus der gesetzlichen Unfallversicherung bzw. den Kinderzuschüssen aus den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbar sind, schließen das Kindergeld – insgesamt – aus (s. aber Rz. 13). Entscheidend ist, dass die dem Kindergeld vergleichbare Leistung irgendeiner Person ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 65... / 1.2 Bedeutung

Rz. 2 Die Regelung entspricht § 8 BKKG a. F.[1] Sie deckt sich bis auf Abs. 1 S. 2[2] mit § 4 BKGG n. F. Wie § 64 EStG bezweckt die Vorschrift die Vermeidung von ungerechtfertigten Doppelleistungen (Kumulierungsverbot).[3] Für die Kind bedingten Entlastungen soll nur einmal ein Ausgleich gewährt werden. Ebenso wie § 64 EStG, der die Personenkonkurrenz auflöst, soll auch § 65... mehr

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Zulage nach § 16 Abs. 5 TV-L für höhere Lebenshaltungskosten?

Leitsatz Leitsätze (amtlich) 1. Als höhere Lebenshaltungskosten i.S.d. § 16 Abs. 5 TV-L sind nicht die Inflationsrate, die Nahrungsmittel- und Strompreise sowie die Mieten zu berücksichtigen, die alle Beschäftigten gleichermaßen treffen. Es ist kein Vergleich in zeitlicher Hinsicht vorzunehmen. 2. § 16 Abs. 5 Satz 1 TV-L räumt Ermessen ein. Ein Anspruch auf die Zulage würde deshalb voraussetzen, dass es sich bei der Gewährung der Zulage um die einzig ermessensfehlerfreie Entscheidung handelt. Sach... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.5.1.3 Durchführung der Aufteilung

Dies soll anhand nachfolgender Beispiele erläutert werden: Praxis-Beispiel Beispiel 1 Der Arbeitnehmer A war in Österreich vom 1.1. bis 31.10.01 (= 304 Kalendertage) tätig. A hat eine 5-Tage-Woche. Im Juli nahm A seinen Jahresurlaub in Österreich (21 Arbeitstage). Im November und Dezember, d. h. als A wieder in Deutschland tätig war, waren 20 Tage (Samstage, Sonntage, Feiertag... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.5.1.2 Ermittlung des (verbleibenden) vereinbarten Arbeitsentgelts (Aufteilungsmasse)

Vereinbartes Arbeitsentgelt sind der Lohn/ das Gehalt und die sonstigen Vorteile für das jeweilige Kalenderjahr. Zusatzvergütungen wie Tantieme oder Weihnachtsgeld sind, da sie die gesamte Tätigkeit betreffen, erhöhend zuzurechnen. Überstundenvergütungen sind hingegen ebenso wie Zulagen und Erfolgsprämien der jeweiligen Zeit zuzurechnen (steuerpflichtig/steuerfrei). Bei einma... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11.3.2 Sonderzahlungen

Wird die sog. 3-Monats-Frist des ATE eingehalten, sind Zulagen, Prämien oder Zuschüsse des Arbeitgebers für Aufwendungen des Arbeitnehmers, die durch die begünstigte Auslandstätigkeit veranlasst sind (z. B. Tropenbekleidung), in voller Höhe steuerfrei. Gleiches gilt für die entsprechende unentgeltliche Ausstattung oder Bereitstellung durch den Arbeitgeber. Weihnachtsgelder, E... mehr

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Günstigerprüfung gemäß § 10a Abs. 2 EStG; Reihenfolge der Rechenschritte von der tariflichen zur festzusetzenden Einkommensteuer

Leitsatz 1. Bei der Günstigerprüfung nach § 10a Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist die Differenz der tariflichen Einkommensteuer, die sich einerseits ohne und andererseits mit Abzug der Beiträge zur zusätzlichen Altersvorsorge als Sonderausgaben ergäbe, mit dem Zulageanspruch zu vergleichen. 2. Ist die Differenz zwischen den genannten tariflichen Einkommensteuerbeträgen höher als der Zulagean­spruch, werden die – auch den Zulageanspruch umfassenden – Altersvorsorgebeiträge als S... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Beschwerdegegenstand

Rz. 9 Nach dem weit gefassten Gesetzeswortlaut liegt ein tauglicher Beschwerdegegenstand bereits dann vor, wenn sich der Arbeitnehmer beeinträchtigt fühlt. Ausreichend ist daher schon das subjektive Empfinden des Arbeitnehmers.[1] Dagegen ist eine objektive materielle Berechtigung der Beschwerde nicht erforderlich. Der Arbeitnehmer muss in seiner Beschwerde aber deutlich mac... mehr

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Entgelt / 9.8 Wegfall der Voraussetzungen – Zahlung einer Zulage (§ 24 Abs. 5 TV-L)

§ 24 Abs. 5 TV-L regelt, dass bei Wegfall der Voraussetzungen zur Zahlung einer Zulage nur der Teil gezahlt wird, welcher im Anspruchszeitraum zustand. Die Berechnungsweise richtet sich nach § 24 Abs. 3 TV-L. mehr

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Entgelt / 5.10.3.4 Stufenzuordnung bei Höhergruppierung im Zusammenhang mit der Gewährung einer Zulage nach § 16 Abs. 5 TV-L

Gemäß § 16 Abs. 5 TV-L wird nicht die Stufe, sondern das Entgelt vorweg gewährt; die Stufenzuordnung bleibt von dieser Vorweggewährung unberührt. Dies wird durch die umgangssprachliche Bezeichnung des Vorgangs als Stufenvorweggewährung häufig übersehen. Im Fall einer Höhergruppierung wird auf die reguläre Stufenzuordnung und nicht auf das vorweg gewährte Entgelt/"Stufe" abge... mehr

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Entgelt / 5.3.3 Höhe der Zulage

Der Tarifvertrag lässt es zu, dass ein bis zu 2 Stufen höheres Entgelt "ganz oder teilweise" vorweg gewährt werden kann. Damit kann der Arbeitgeber dem Beschäftigten maximal den Differenzbetrag zwischen seiner aktuellen Stufe bis zur übernächsten Stufe in vollem Umfang gewähren. Zulässig ist die Gewährung jedes beliebigen Betrags bis zum Maximalbetrag. Bei Beschäftigten mit e... mehr

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Entgelt / 8 Zulagen und Zuschläge

Vgl. Stichwort Zulagen. Vgl. Stichwort Zuschläge. mehr

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Entgelt / 5.3.5.4 Vorweggewährung vor dem 1.1.2018

Beschäftigten, welche in eine der Entgeltgruppen 9 (ohne besondere Stufenlaufzeit) bis 15 eingruppiert sind und die bisher 20 % der Stufe 2 der jeweiligen Entgeltgruppe erhalten haben, dürfte diese Zulage an sich ab 1.1.2018 nicht mehr gewährt werden, wenn sie bereits Stufe 5, aber noch nicht Stufe 6 erreicht haben. Da die Stufe 5 mit der Neueinführung der Stufe 6 in den Ent... mehr

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Entgelt / 5.3.4 Dauer der Zulagengewährung

Es muss zwingend arbeitsvertraglich geregelt werden, was mit der Zulage im Fall des Stufenaufstiegs oder einer Höhergruppierung "passieren" soll. In der Praxis wird die entgeltbezogene Vorweggewährung bis zum tatsächlichen Erreichen der Stufe bewilligt. Dies bedeutet, dass der vorweg gewährte Betrag bei Erreichen der nächsten Stufe in der Regel aufgezehrt wird. Es ist auch zul... mehr

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Entgelt / 5.3.5.3 "Kleine" Entgeltgruppe 9

Bei Beschäftigten in der ‹kleinen› Entgeltgruppe 9 ist zu berücksichtigen, dass die Zulage nach der Fußzeile zur allgemeinen Entgelttabelle (Anlage B zum TV-L) eine zusätzliche Stufe ersetzt. Dies hat zur Folge, dass in den Stufen 1 und 2 ein bis zu 2 Stufen höheres Entgelt vorweg gewährt werden kann. In der Stufe 3 kann ein bis zu einer Stufe höheres Entgelt vorweg gewährt ... mehr

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Entgelt / 1.1 Einheitliche Tabelle

Die Bezahlung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder richtet sich seit dem 1. Januar 2012 gem. §§ 12, 13 TV-L nach der auf Tätigkeitsmerkmalen basierenden Eingruppierung (Entgeltordnung) und der bereits erreichten Grund- bzw. Entwicklungsstufe (§ 16 Abs. 1 TV-L). In der Entgelttabelle des TV-L sind dementsprechend Entgeltgruppen und Stufen geregelt. Die neue Entg... mehr

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Entgelt / 9.5 Anspruch auf Entgelt nur für einen Teil des Monats (§ 24 Abs. 3 TV-L)

Besteht nicht für alle Tage eines Kalendermonats Anspruch auf Entgelt, so wird nur der "auf den Anspruchszeitraum" entfallende Teil gezahlt. Bei der Berechnung des anteiligen Entgelts werden die Kalendertage mit Anspruch auf Entgelt (nicht nur die tatsächlichen Arbeitstage) ins Verhältnis gesetzt zu der Zahl der Kalendertage des jeweiligen Kalendermonats (§ 24 Abs. 3 Satz 1 ... mehr

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Entgelt / 5.3.1.1 Zur regionalen Differenzierung und zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten

Das Merkmal "zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten" kann unkompliziert unter das Schlagwort "Ballungsraumzulage" subsumiert werden. Bezogen auf das Merkmal "Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten" hat das BAG[1] festgestellt, dass zur Beurteilung, ob "höhere" Lebenshaltungskosten gegeben sind, eine vergleichende Betrachtung vorzunehmen ist, denn "höhere" Lebenshaltungsko... mehr

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Entgelt / 5.10.6 Exkurs: Garantiebetrag in der bis zum 31.12.2018 geltenden Fassung

Der Garantiebetrag nach § 17 Abs. 4 Satz 2 TV-L soll sicherstellen, dass Beschäftigte nach Übertragung der höherwertigen Tätigkeit einen Mindestgewinn erzielen. Maßgeblich ist immer der Unterschiedsbetrag zwischen dem bisherigen Tabellenentgelt und dem in der neuen Entgeltgruppe maßgebenden Tabellenentgelt. Ergibt sich bei der oben dargestellten Zuordnung in den Entgeltgruppe... mehr

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Entgelt / 5.10.3.3 Stufenzuordnung bei Höhergruppierung im Anschluss an die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

Erfolgt die Höhergruppierung im Anschluss an die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, dann wird zur Ermittlung der Stufe in der neuen Entgeltgruppe nur das bisherige Tabellenentgelt ohne die bisher nach § 14 Abs. 3 TV-L gezahlte persönliche Zulage berücksichtigt. Die Stufenzuordnung nach § 17 Abs. 4 Satz 1 TV-L erfolgt nach dessen Wortlaut ausdrücklich n... mehr

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Entgelt / 5.1.3 Exkurs: Stufenzuordnung der zum 1.1.2006 übergeleiteten Beschäftigten

Für die Beschäftigten, welche aus dem BAT/BAT-O bzw. MTArb/MTArb-O in den TV-L übergeleitet wurden, wurde die Zuordnung zu den Stufen nach den §§ 6, 7 TVÜ-Länder vorgenommen. Bezüglich der ehemaligen Angestellten wurde gem. § 6 TVÜ-Länder für die Zuordnung zu den Stufen ein Vergleichsentgelt (bestehend aus Grundvergütung, Ortszuschlag und allgemeiner Zulage) gebildet (siehe ... mehr

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Entgelt / 5.3 Die entgeltbezogene Vorweggewährung von Stufen gem. § 16 Abs. 5 TV-L

Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu 2 Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden. Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 % der Stufe 2... mehr

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Entgelt / 4.2.1 Tarifentwicklung

Mit der Einführung des TV-L im November 2006 wurde auch vereinbart, Einmalzahlungen für die Jahre 2006 und 2007 in Höhe von je 300 Euro zu leisten sowie die Tabellenwerte im Tarifgebiet West zum 1.1.2008 und im Tarifgebiet Ost zum 1.5.2009 um 2,9 % zu erhöhen. Die sich hieraus ergebenden neuen Tabellenentgelte wurden jeweils auf volle 5 Euro Beträge aufgerundet. Zur Anpassun... mehr

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Entgelt / 1 Grundsätze der Tarifreform zum 1.11.2006

Mit dem Abschluss des TV-L am 12. Oktober 2006 wurde das Bezahlsystem der Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder, welche in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) organisiert sind, grundlegend verändert. Bis zum 31. Oktober 2006 bestand die Vergütung der Angestellten aus mindestens drei Komponenten, nämlich der Grundvergütung, dem Ortszuschlag und der Allgemei... mehr

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Entgelt / 1.2 Transparenz

Weiterhin zeichnen sich die Entgeltregelungen im TV-L dadurch aus, dass das Tabellenentgelt i. d. R. auch das tatsächliche Monatsentgelt ist, sofern nicht Zeit- oder Erschwerniszuschläge bzw. Zulagen hinzukommen. Mit der Einführung eines einheitlichen monatlichen Tabellenentgelts im TV-L ist ein wichtiger Schritt zur Vereinfachung und Transparenz der Tarifverträge des öffent... mehr

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Entgelt / 5.3.5.2 Entgeltgruppe 9 (ohne besondere Stufenlaufzeit) bis 15

Bei Beschäftigten in den Entgeltgruppen 9 (ohne besondere Stufenlaufzeit) bis 15 kann in den Stufen 1 bis 4 ein bis zu 2 Stufen höheres Entgelt als Zulage vorweg gewährt werden. Befinden sich Beschäftigte bereits in der Stufe 5, ist es möglich, ihnen vorab ein Entgelt zuzusprechen, das bis zu einer Stufe höher liegt. In der Stufe 6 kann ein bis zu 20 % der Stufe 2 der jeweil... mehr

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Entgelt / 4.3 Sonstige Entgelte

Der TV-L weist neben dem Tabellenentgelt noch Zeitzuschläge (§ 8 Abs. 1 TV-L) aus. Hierunter fallen Zuschläge für Überstunden oder für die Arbeit zu besonderen Zeiten bzw. an besonderen Tagen (§ 8 Abs. 2 bis 4 TV-L). Geregelt werden darüber hinaus Pauschalen für Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst (§ 8 Abs. 5 und 6 TV-L), Wechselschicht- und Schichtzulagen (§ 8 Abs. 7 un... mehr

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Entgelt / 5.8.3.1 Erreichte Stufe im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 3 TV-L

Die Feststellung der erreichten Stufe stellt – von nachstehenden Ausnahmen abgesehen – keine Herausforderung dar. Das BAG[1] hat judiziert, dass eine individuelle Endstufe bereits nach dem Wortlaut des § 17 Abs. 3 Satz 3 TV-L keine "erreichte Stufe" ist, denn das "Erreichen" setzt nach § 16 Abs. 3 Satz 1 TV-L den Ablauf einer Stufenlaufzeit voraus. Eine individuelle Endstufe ... mehr

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Entgelt / 5.10.9 Höhergruppierung – Beginn der Zahlung

Bei Höhergruppierungen erhält der Beschäftigte immer vom Beginn des Monats der Höhergruppierung an das Entgelt der höheren Entgeltgruppe (evtl. mit Zulage unter Berücksichtigung des Garantiebetrags), selbst wenn die Höhergruppierung am Ende des Monats erfolgt (Satz 5). Bei der rückwirkenden Höhergruppierung ist zu beachten, dass die Nachzahlung von Entgeltdifferenzen gem. § ... mehr

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Entgelt / 4.2.2 Einführung einer Stufe 6 bzw. eines Erhöhungsbetrages ab 1.1.2018

Bis zum 31.12.2017 wies die Entgelttabelle des TV-L in den Entgeltgruppen 1 bis 8 sechs Stufen und ab der Entgeltgruppe 9 fünf Stufen auf. Zudem gab es zahlreiche abweichende Stufenregelungen. In Anlehnung an die Tarifentwicklung des TVöD wurde in den oberen Entgeltgruppen – mit Ausnahme der EG 9 Fallgr. 3 (sog. "kleine" EG 9) eine Stufe 6 eingeführt. In der kleinen EG 9 wur... mehr

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Entgelt / 3.1 Grundsatz

Bei Vereinbarung des TV-L ist es aufgrund der straffen Zeitvorgabe nicht gelungen, zugleich auch das gesamte bisherige Eingruppierungsrecht abzulösen. In der Tarifrunde 2011 haben sich die TdL und die Gewerkschaften ver.di, GEW, GdP, IGBau und dbb tarifunion auf die Grundlagen für eine neue Entgeltordnung verständigt. Die Entgeltordnung ist zum 1.1.2012 in Kraft getreten. Am ... mehr

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Entgelt / 5.8.1 Unschädliche Unterbrechung mit Anrechnung auf die Stufenlaufzeit

In § 17 Abs. 3 Satz 1 TV-L wird bestimmt, welche Zeiten der Unterbrechung in der Tätigkeit für die Stufenlaufzeit unschädlich und wie Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit (anwartschaftssteigernd) zu werten sind. Dies sind: Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz, Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit nach § 22 TV-L bis zu 39 Wochen, Zeiten eines bezahlten Urlaubs, Zeiten eines So... mehr

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Entgelt / 4.2 Monatliches Tabellenentgelt und Tarifautomatik (§ 15 TV-L)

Gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 TV-L bestimmt sich die Höhe des Tabellenentgelts nach der Entgeltgruppe, in die der Beschäftigte eingruppiert ist. Damit hält auch der TV-L an der Tarifautomatik des BAT fest. Die Eingruppierung ist kein konstitutiver Akt, sondern lediglich eine Feststellung des anzuwendenden Rechts. Der Beschäftigte wird nicht eingruppiert, sondern seine Eingruppier... mehr

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Entgelt / 1.3 Keine Alimentation

Mit dem Inkrafttreten des TV-L sind auch alle Entgeltbestandteile, die an die persönliche (familiäre) Situation der Beschäftigten anknüpfen, entfallen. Verheiratetenzuschläge oder Kinderzuschläge kennt der TV-L nicht. Bisher nach dem BAT gezahlte Kinderzuschläge werden jedoch als Besitzstand weitergezahlt (vgl. z. B. § 11 TVÜ-Länder und Stichwort Überleitung). Der TV-L löst s... mehr

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Entgelt / 4.1 Entgelttabellen

Seit der Einkommensrunde 2019 gibt es folgende Tabellen im Geltungsbereich des TV-L: ("allgemeine") Entgelttabelle für Beschäftigte in den Entgeltgruppen 1 bis 15 – Anlage B Entgelttabelle für Pflegekräfte – Anlage C Entgelttabelle für Ärztinnen und Ärzte im Geltungsbereich des § 41 TV-L – Anlage D Entgelttabelle für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst – Anlage G Die Nor... mehr

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Entgelt / 4.2.5.1 Grundsatz

Seit dem 1.1.2010 gelten für die Beschäftigten unabhängig vom Tarifgebiet einheitliche Tabellenwerte. Damit sind die Unterschiede in den Arbeitsbedingungen in Ost und West weitgehend abgebaut (Unterschiede bestehen z. B. noch bei der Arbeitszeit § 6, bei befristeten Arbeitsverträgen § 30 Abs. 1 Satz 2, bei der Kündigung von Arbeitsverhältnissen § 34 Abs. 2 und bei Bestimmung... mehr

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Entgelt / 7.3.2 Berechnung nach § 21 Sätze 2 und 3 TV-L

Im ersten Berechnungsschritt werden die in diesem Berechnungszeitraum angefallenen tariflichen wie übertariflichen unständigen und berücksichtigungsfähigen Entgeltbestandteile addiert. Hierunter fallen z. B.: Zeitzuschläge Erschwerniszuschläge Bereitschaftsdienstentgelte Zulagen bei vorübergehender Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 14 TV-L Die im Dienstplan vorgese... mehr

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Entgelt / 10 Rückforderung überzahlten Entgelts

Kommt es zur Überzahlung von Entgelt, so kann der Arbeitgeber vom Beschäftigten Rückerstattung des zu viel gezahlten Entgelts verlangen. Anspruchsgrundlage bilden tarifvertragliche Rückzahlungsklauseln oder die Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung (§ 812 BGB). Tarifvertragliche Ausschlussfristen (z. B. § 37 TV-L) sind materielle Ausschlussfristen und stehen a... mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.3.2.5 Gewährung oder Wegfall einer Zulage

Rz. 64 Sieht eine Vergütungsordnung eine Zulage vor, für die neben den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen weitere Merkmale vorliegen müssen, stellt die Zulage also eine Zwischenstufe zwischen den einzelnen Vergütungsgruppen dar, ist die Gewährung oder der Wegfall dieser Zulage eine nach § 99 BetrVG zustimmungspflichtige Umgruppierung.[1] mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.2.1 Begriff

Rz. 39 Eine Eingruppierung i. S. v. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG besteht in der rechtlichen Beurteilung des Arbeitgebers, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner Tätigkeit einer bestimmten Entgeltgruppe, die meist durch bestimmte Tätigkeitsmerkmale sowie bisweilen auch durch Merkmale wie Lebensalter oder die Zeit der Berufstätigkeit beschrieben ist[1], zuzuordnen ist[2]. Eine Ein... mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.3.1 Begriff

Rz. 55 Umgruppierung i. S. v. § 95 Abs. 1, § 99 Abs. 1 BetrVG ist die Änderung der Einreihung des Beschäftigten in eine im Betrieb geltende Vergütungsordnung.[1] Sie besteht in der Feststellung, dass die Tätigkeit des Arbeitnehmers nicht oder nicht mehr den Merkmalen der Vergütungsgruppe entspricht, in die er bisher eingruppiert ist, sondern den Tätigkeitsmerkmalen einer and... mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5.4 Benachteiligung des betroffenen Arbeitnehmers (Nr. 4)

Rz. 138 Dieser Fall tritt in der Praxis insbesondere bei Versetzungen auf. Eine Benachteiligung kann in den äußeren Arbeitsbedingungen des neu zugewiesenen Arbeitsplatzes liegen, wie etwa Lärm, Staub, Feuchtigkeit, Schmutz, längerer Anfahrtsweg zum Arbeitsplatz, oder auch in der Änderung der materiellen Arbeitsbedingungen, wenn z. B. mit dem alten Arbeitsplatz Zulagen verbun... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Forschung

Tz. 1 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Gemeinnützig ist nach § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO (Anhang 1b) die Förderung von Forschung und Wissenschaft. Voraussetzung für die Gemeinnützigkeit ist, dass derartige Einrichtungen nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgen. Unter Wissenschaft wird verstanden, wenn das Wissen systematisch gesammelt, aufbewahrt, gelehrt und redigiert... mehr