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Entgelt / 4.2.1 Tarifentwicklung

Annette Salomon-Hengst
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Mit der Einführung des TV-L im November 2006 wurde auch vereinbart, Einmalzahlungen für die Jahre 2006 und 2007 in Höhe von je 300 Euro zu leisten sowie die Tabellenwerte im Tarifgebiet West zum 1.1.2008 und im Tarifgebiet Ost zum 1.5.2009 um 2,9 % zu erhöhen. Die sich hieraus ergebenden neuen Tabellenentgelte wurden jeweils auf volle 5 Euro Beträge aufgerundet. Zur Anpassung des Bemessungssatzes im Tarifgebiet Ost siehe Punkt 4.2.5.

Für die Jahre 2009 und 2010 wurden die Tabellenentgelte mit Tarifeinigung vom 1.3.2009 um einen Sockel in Höhe von 40 EUR und anschließend um 3,0 % erhöht; ab dem 1.3.2010 erfolgte eine Erhöhung um weitere 1,2 %. Im Jahr 2009 gab es zusätzlich eine Einmalzahlung in Höhe von 40 Euro. Zur teilweisen Kompensation der Mehrkosten wurde das Leistungsentgelt zum 1.1. 2009 gestrichen.

Nach der Tarifeinigung vom 10.3.2011 wurde für die Monate Januar bis März 2011 eine Einmalzahlung in Höhe von 360 Euro vereinbart. Die Tabellenentgelte wurden zum 1.4.2011 um 1,5 % sowie zum 1.1.2012 um weitere 1,9 % erhöht. Im Anschluss an diese lineare Steigerung wurde das Entgelt noch um einen Sockel in Höhe von 27 Euro erhöht.

Mit der Tarifeinigung vom 9.3.2013 wurde vereinbart, dass die bisherigen Tabellenentgelte der Tarifbeschäftigten nach § 15 TV-L zum 1.1.2013 um weitere 2,65 % erhöht werden. Zum 1.1.2014 stiegen die Entgelte um weitere 2,95 %. Die Entgelttabellen galten bis zum 31.12.2014. Am 28.3.2015 haben sich die Tarifvertragsparteien auf eine Erhöhung der Tabellenentgelte um 2,1 % rückwirkend zum 1.3.2015 und um weitere 2,3 %, mindestens jedoch 75 EUR, zum 1.3.2016 verständigt. Der Mindesterhöhungsbetrag fand bei Entgelten unter 3.261 EUR Anwendung.

In der Tarifrunde 2017 haben die Tarifvertragsparteien am 17.2.2017 eine Erhöhung der Tabellenentgelte um 2,0...

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