Fachbeiträge & Kommentare zu Zulage

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Frotscher/Geurts, EStG § 89... / 4 Datenerfassung und -übermittlung

Rz. 30 Der Anbieter muss die für die Ermittlung und Überprüfung des Zulageanspruchs sowie Durchführung des Zulageverfahrens erforderlichen Daten erfassen und der zentralen Stelle nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch amtlich bestimmte Datenfernübertragung übermitteln (§ 89 Abs. 2 S. 2 EStG, ggf. über Verweis des § 89 Abs. 3 S. 3 EStG). Rz. 31 Die Daten der bei ihm im ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 6.6 Festsetzung auf Anforderung des FA

Rz. 25 Ab 1.1.2024 besteht zudem die Möglichkeit der Festsetzung auf Anforderung des FA. Gegenstand des Verfahrens ist die Klärung, wie es zu den abweichenden Daten im Zulageantrag und dem steuerlichen Erklärungsvordruck (Anlage AV) kommt und welche Daten zutreffend sind. Die in § 10a Abs. 5 S. 5 EStG bereits bestimmte, primäre Zuständigkeit für die Prüfung der Voraussetzung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 6.4.3 Beschwer nicht erforderlich

Rz. 22 Eine Beschwer des Zulageberechtigten ist zur Stellung eines Antrags nach § 90 Abs. 4 EStG nicht erforderlich. Dies führt zu Anträgen auch von Zulageberechtigten, denen eine Altersvorsorgezulage in voller Höhe gewährt worden ist. Deshalb erscheint es sinnvoll die Zulässigkeit des Antrags entsprechend zu beschränken. Dem lässt sich nicht entgegenhalten, dass nach förmli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 2.2 Übermittlung Ermittlungsergebnis an Anbieter

Rz. 4 Das Ergebnis der Ermittlung nach § 90 Abs. 1 S. 1 EStG ist per Datensatz an den Anbieter zu übermitteln (§ 12 Abs. 1 S 1 AltvDV). Der Anbieter teilt dem Zulageberechtigten dieses Ergebnis mit (§ 92 S. 1 Nr. 2 EStG). Systematisch konsequent wäre es, die Regelung des § 12 Abs. 1 S. 1 AltvDV in § 90 Abs. 1 EStG zu treffen, da auch die Mitteilung des für den Zulageberechti...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 6.7.2 Mitteilungen

Rz. 28 Die zentrale Stelle teilt dem Anbieter die Festsetzung mit. Mit Wirkung ab 1.1.2024 wird die Mitteilungspflicht für Fälle der Festsetzung nach § 90 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 EStG n.F, auf das FA erweitert. Aus der Formulierung ("auch") des § 90 Abs. 4 S. 5 EStG lässt sich ableiten, dass die Festsetzung zunächst (direkt) gegenüber dem Zulageberechtigten bekannt gemacht wird. D...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 4.3.2 Anmeldung und Abführung der Rückforderungsbeträge

Rz. 15b Wie auch bei Gewähr der Altersvorsorgezulage sieht das Gesetz bei Abführung der Rückforderungsbeträge ein gebündeltes Vorgehen vor. Die ihm im Kalendervierteljahr mitgeteilten Rückforderungsbeträge muss der Anbieter bis zum zehnten Tag des, dem Kalendervierteljahr folgenden, Monats in einem Betrag bei der zentralen Stelle anmelden und an diese abführen (§ 90 Abs. 3 S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 2.4 Vergabe Zulagenummer

Rz. 6 Zentrales Ordnungskriterium bei der Gewährung von Altersvorsorgezulage und beim Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG ist die Zulagenummer, die bei den in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten der Rentenversicherungsnummer entspricht. Aus diesem Grund bestimmt auch § 89 Abs. 2 S. 1 Buchst. b EStG eine entsprechende Meldeverpflichtung bei Antragstellung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 91... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Das Zulageverfahren ist weitestgehend automatisiert. Es folgt einem dreistufigen Verfahrensablauf, bestehend aus Ermittlung, Überprüfung und Festsetzung der Zulage (§ 89 EStG Rz. 2f.). Die erforderlichen Angaben erreichen die zentrale Stelle (§ 81 EStG) in Form von Datensätzen seitens der Anbieter sowie der öffentlichen Stellen, die in das Verfahren einbezogen sind.[1]...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 3.5 Mitteilung über Nicht-Bestehen eines Zulageanspruchs, Abs. 2 S. 5

Rz. 11 Auch bei Nicht-Bestehen eines Zulageanspruchs erfolgt eine entsprechende Mitteilung an den Anbieter per Datensatz. Die Vorschrift gilt unabhängig davon, ob ein Zulageanspruch schon dem Grunde oder der Höhe nach nicht besteht. Übermittelt wird inhaltlich das Ermittlungsergebnis nach § 90 Abs. 1 S. 1 EStG. Insoweit korrespondiert die Regelung mit § 12 Abs. 1 S. 1 AltvDV...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 89... / 2.3 Rechtswirksamer Antrag

Rz. 14 Ein rechtswirksamer Antrag setzt voraus, dass der Antrag der Form genügt, ihm das Begehren entnommen werden kann und der Antragsteller erkennbar ist.[1] Um den Antragsteller eindeutig identifizieren zu können, sollten die üblichen Personaldaten vom Antragsteller angegeben werden. Als ausreichendes Identifikationsmerkmal kann auch die Angabe der Sozialversicherungs- bz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 91... / 3 Automatisierter Datenabgleich (Abs. 1 S. 2)

Rz. 7 Die zentrale Stelle überprüft die Zulage sowie das Vorliegen der Voraussetzungen des Sonderausgabenabzugs durch automatisierten Datenabgleich (§ 91 Abs. 1 S. 2 EStG). Aus diesem Grund benötigt die zentrale Stelle auch nur die Daten der öffentlichen Stellen, die den durch die Anbieter nach § 89 Abs. 2 EStG übermittelten Daten entsprechen und mit diesen abgeglichen werde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 2.3 Rechtsnatur des Ermittlungsergebnisses

Rz. 5 Bei dem durch Datensatz übermittelten Ermittlungsergebnis handelt es sich um einen Verwaltungsakt i. S. v. § 118 AO.[1] Der Verwaltungsakt, dessen Adressat der jeweilige Anbieter ist, hat festsetzenden Charakter. Der materiell betroffene Anleger wird über das Ermittlungsergebnis regelmäßig informiert durch die Bescheinigung nach § 92 EStG, die selbst jedoch kein Verwal...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 3.2 Kein gesonderter Bescheid im maschinellen Verfahren, Abs. 2 S. 2

Rz. 8 Ein gesonderter Bescheid ergeht im maschinellen Verfahren nicht. Der "Vorrang der Anbieterbeziehungen" (Rz. 1) würde durchbrochen, wenn die zentrale Stelle per gesondertem Bescheid sich nach Ermittlung eines Berechnungsergebnisses direkt an den Zulageberechtigten wenden würde. Erst im Festsetzungsverfahren kommt es zum direkten Kontakt zwischen zentraler Stelle und Zul...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 3.6 Mitteilung der steuerverstrickten Beträge, Abs. 2 S. 6

Rz. 12 Die zentrale Stelle teilt dem Anbieter mit, welche Beiträge des Zulageberechtigten zur Gewähr von Altersvorsorgezulage geführt haben bzw. im Rahmen des Sonderausgabenabzugs berücksichtigt worden sind. Diese Mitteilung ist insbesondere in der Auszahlungsphase von Bedeutung für die Zuordnung der Auszahlungsleistungen innerhalb des § 22 EStG.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 6.7.4 Rechtsschutz und Rechtsweg

Rz. 30 Gegen den nach § 90 Abs. 4 EStG ergehenden Bescheid ist gem. § 98 EStG der Finanzrechtsweg gegeben. Dabei ist zunächst ein außergerichtliches Verfahren nach § 44 Abs. 1 FGO durchzuführen, da der Einspruch gegen den nach § 90 Abs. 4 EStG ergehenden Bescheid gem. § 347 Abs. 1 Nr. 1 AO i. V. m. § 96 Abs. 1 EStG statthaft ist. Örtlich zuständig ist allein das FG Berlin-Bra...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 7 Nachholung der Einwilligungserklärung, Abs. 5

Rz. 31 Mit dem BetrRSG v. 17.8.2017 wurde ein neuer Abs. 5 eingefügt, der die Möglichkeit zur Nachholung einer nicht fristgerecht abgegebenen Einwilligung nach § 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 EStG im Rahmen des Festsetzungsverfahrens (Rz. 17ff.) vorsieht. Besoldungsempfänger und Gleichgestellte gehören nur dann zum begünstigten Personenkreis nach § 10a EStG, wenn sie die in § 10a ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 5 Festsetzung des Rückforderungsbetrags, Abs. 3a

Rz. 16a Der durch das BetrRSG v. 17.8.2017 eingefügte Abs. 3a eröffnet die Möglichkeit, unter den dort genannten Voraussetzungen noch offene Rückforderungsbeträge direkt vom Zulageberechtigten zurückzufordern.[1] Es handelt sich hierbei um eine Abweichung vom gesetzlichen Regelfall der Rückabwicklung der Zahlungsströme über den Anbieter (Rz. 15). Erfasst werden Fallkonstella...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 25.5 Anrechnung der Zulage auf den Strukturausgleich

Zugleich wurde mit dem Änderungstarifvertrag Nr. 13 vom 7.2.2017 zum TVÜ-VKA § 12 Abs. 4 um 2 Sätze erweitert, und zwar mit Wirkung ab 1.3.2018. Danach ist nunmehr ausdrücklich geregelt, dass für die Dauer der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit die Zulage nach § 14 Abs. 3 TVöD auf den Strukturausgleich angerechnet wird (§ 12 Abs. 4 Satz 2). Entsprechen...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 5.7 Entgeltgruppe 13 mit Zulage (§ 29c Abs. 1 TVÜ-VKA)

Beschäftigte der VergGr. II mit 5- oder 6-jährigem Aufstieg nach VergGr. Ib, die bis zum 30.9.2005 eingestellt worden waren, wurden gemäß Anlage 1 TVÜ-VKA unmittelbar in Entgeltgruppe 14 in den TVöD übergeleitet. Entsprechende Beschäftigte, die vom 1.10.2005 bis zum 31.12.2016 eingestellt worden sind, wurden gemäß Anlage 3 TVÜ-VKA der Entgeltgruppe 13 zugeordnet. Zusätzlich e...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 21.7 Zulage für Vorarbeiter und Vorhandwerker

Aufgrund der Fortgeltung der landesbezirklichen Lohngruppenverzeichnisse (§ 29 Abs. 2 TVÜ-VKA) bleiben auch die Regelungen zur Vorarbeiter-, Vorhandwerker- und Fachvorarbeiterzulage bestehen. Auch der persönliche Geltungsbereich bleibt damit unverändert, weil diese Zulagen nur Beschäftigten mit handwerklich geprägten Tätigkeiten zustehen. Die Zulagen entsprechen den zuletzt ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.2.12.3 Zulagen der Entgeltordnung

Beschäftigte der Entgeltgruppen P 5 bis P 9, die die Grund- und Behandlungspflege[1] zeitlich überwiegend bei an schweren Infektionskrankheiten erkrankten Patienten (z. B. Tuberkulose-Patienten), die wegen der Ansteckungsgefahr in besonderen Infektionsabteilungen oder Infektionsstationen untergebracht sind, Kranken in geschlossenen oder halbgeschlossenen (Open-door-system) psy...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.2.12 Zulagen

17.2.12.1 § 15 Abs. 2.6 TVöD-K/§ 15 Abs. 2.3a TVöD-B Nach § 15 Abs. 2.6 TVöD-K erhalten Beschäftigte, die in eine der Entgeltgruppen 5 bis 15 (Anlage A) bzw. P 5 bis P 16 (Anlage E) eingruppiert sind, zuzüglich zu dem Tabellenentgelt gemäß § 15 Abs. 1 eine nicht dynamische Zulage in Höhe von monatlich 25 EUR. Abweichend davon beträgt bei Beschäftigten der Mitglieder des KAV B...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 21 Zulagen

Mit der Entgeltordnung wurde die bisherige unübersichtliche und völlig intransparente Zulagengestaltung beseitigt. In der Entgeltordnung finden sich nur noch wenige Zulagenregelungen. 21.1 Techniker-, Meister- und Programmiererzulage Die Techniker-, Meister- und Programmiererzulage ist aufgrund der Vereinbarung höherer Eingruppierungen entfallen. Für Bestandsfälle gilt für die...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.2.8 Pfleger in Psychiatrien und psychiatrischen Krankenhäusern

Nach der Protokollerklärung Nr. 5 zu Teil B Abschn. XI Ziffer 1 finden auf Pfleger in Psychiatrien und psychiatrischen Krankenhäusern oder Einrichtungen, die aufgrund Erfüllung der Anforderung des Buchstabens a der Protokollerklärung Nr. 4 (Tätigkeit in Spezialbereichen, in denen eine Fachweiterbildung nach der DKG-Empfehlung zur Weiterbildung von Gesundheits- und (Kinder-)K...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 25.2 Auswirkungen durch die neue Entgeltordnung ab 1.1.2017

Für die Zulage nach § 14 TVöD ist Voraussetzung, dass vorübergehend eine andere Tätigkeit übertragen ist, die dem Tätigkeitsmerkmal einer höheren Entgeltgruppe entspricht. Ob ein Tätigkeitsmerkmal einer höheren Entgeltgruppe erfüllt wird, richtet sich ab dem 1.1.2017 nach der Entgeltordnung VKA. Es ist also in jedem Einzelfall festzustellen, ob die übertragene andere Tätigke...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 25.1 Die Grundregelung des § 14 TVöD

§ 14 TVöD sieht grundsätzlich für die vorübergehende, aus sachlichen Gründen notwendige Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit keine zeitliche Begrenzung vor. Wichtig Die nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit beinhaltet eine zeitliche Begrenzung und damit eine Befristung. Nach bisheriger Rechtsprechung des BAG erfolgte eine Rechtsmissbrauchskontrolle...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 25.3 Veränderung der Zulagenhöhe ab 1.3.2017 in den Entgeltgruppen 9a bis 14

Am 1.3.2017 ändert sich die Regelung zur Stufenzuordnung bei der Höhergruppierung. Für die Berechnung der Zulage ist die jeweils aktuelle tarifliche Situation maßgebend. Die Zulage ist daher jeden Monat neu zu berechnen. Daher ist bei Beschäftigten, die in eine der Entgeltgruppen 9a bis 14 eingruppiert sind, und die bereits am 28.2.2017 eine persönliche Zulage erhalten haben...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 21.4 Beschäftigte in Gesundheitsberufen

Beschäftigte der Entgeltgruppen P 5 bis P 9, die die Grund- und Behandlungspflege[1] zeitlich überwiegend bei an schweren Infektionskrankheiten erkrankten Patienten (z. B. Tuberkulose-Patienten), die wegen der Ansteckungsgefahr in besonderen Infektionsabteilungen oder Infektionsstationen untergebracht sind, Kranken in geschlossenen oder halbgeschlossenen (Open-door-system) psy...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.3.1 Allgemeines

In Abschn. XI Ziffer 2 ist in der Entgeltordnung zum TVöD (VKA) die Eingruppierung der Leitenden Beschäftigten in der Pflege vereinbart. Diese Regelungen gelten auch für Leitungskräfte in der Entbindungspflege (Vorbemerkung Nr. 3). Nach § 15 Abs. 2.6 TVöD-K erhalten Beschäftigte, die in eine der Entgeltgruppen 5 bis 15 (Anlage A) bzw. P 5 bis P 16 (Anlage E) eingruppiert sind,...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.2.12.1 § 15 Abs. 2.6 TVöD-K/§ 15 Abs. 2.3a TVöD-B

Nach § 15 Abs. 2.6 TVöD-K erhalten Beschäftigte, die in eine der Entgeltgruppen 5 bis 15 (Anlage A) bzw. P 5 bis P 16 (Anlage E) eingruppiert sind, zuzüglich zu dem Tabellenentgelt gemäß § 15 Abs. 1 eine nicht dynamische Zulage in Höhe von monatlich 25 EUR. Abweichend davon beträgt bei Beschäftigten der Mitglieder des KAV Baden-Württemberg und im Tarifgebiet Ost die Zulage n...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 25.4 Veränderung der Zulagenhöhe ab dem 1.3.2018 in den Entgeltgruppen 1 bis 8

Bis zum 28.2.2018 betrug für die Beschäftigten der Entgeltgruppen 1 bis 8 die Zulage 4,5 % des individuellen Tabellenentgelts. Ab 1.3.2018 bemisst sich die Zulage für alle Beschäftigten nach dem jeweiligen Unterschiedsbetrag zu dem Tabellenentgelt, das sich bei dauerhafter Übertragung nach § 17 Abs. 4 Satz 1 TVöD (VKA) ergeben hätte (Änderungstarifvertrag Nr. 14 vom 7.2.2017...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 25.6 Stufenregelung bei anschließender Übertragung der Tätigkeit auf Dauer

Wurde einem Beschäftigten bislang im Anschluss einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit die Tätigkeit auf Dauer übertragen, wurde er höhergruppiert, wobei die bisherige Zeit der Tätigkeit in der nun auf Dauer übertragenen Tätigkeit nicht berücksichtigt wurde. Dies wurde mit Änderungsvereinbarung Nr. 14 zum TVöD vom 14.8.2019 (Tarifpflege) mit Wirkung zu...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 21.2 Vergütungsgruppen-, Entgeltgruppenzulagen

In einer Vielzahl von Eingruppierungsnormen in der Vergütungsordnung hatten die Tarifvertragsparteien als tarifliches Merkmal ein Fußnotenzeichen eingefügt. Hierbei konnten von der Zielrichtung 2 Arten von Vergütungsgruppenzulagen unterschieden werden: Bewährungszulagen In der jeweiligen Fußnote ist eine Zulage vereinbart, die nach Ablauf eines Zeitraums in der Tätigkeit der j...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 21.1 Techniker-, Meister- und Programmiererzulage

Die Techniker-, Meister- und Programmiererzulage ist aufgrund der Vereinbarung höherer Eingruppierungen entfallen. Für Bestandsfälle gilt für die Dauer der Ausübung der anspruchsbegründenden Tätigkeit Bestandsschutz (§ 29a Abs. 3 TVÜ-VKA). Bei einer Höhergruppierung aufgrund der neuen Entgeltordnung entfällt die Zulage (§ 29b Abs. 4 TVÜ-VKA).mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 29.1.1 Korrektur eines Bewertungsirrtums

Kommt die bewertende Stelle zum Ergebnis, dass der Beschäftigte zu hoch eingruppiert ist, stellt sich die Frage der Möglichkeit der Korrektur des Bewertungsirrtums durch einseitige Herabgruppierungserklärung. Die entscheidende Frage bei der Beurteilung eines Bewertungsirrtums ist, welche Bedeutung der Angabe der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag zukommt. Hier sind 2 Möglichkei...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.3.2 Gruppenleiter/Teamleiter

Die Gruppen- bzw. Teamleitung stellt gemäß der Vorbemerkung Nr. 1 Buchst. a die unterste Leitungsebene dar. Einer Gruppen- bzw. einer Teamleitung sind i. d. R. nicht mehr als 9 Beschäftigte unterstellt. Nach Nr. 9 der Grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen) zur Entgeltordnung VKA zählen bei der Zahl der unterstellten oder i. d. R. unterstellten bzw. beaufsi...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.7 Nummer 7: Ausbildungs- und Prüfungspflicht

Nummer 7 enthält eine Nachfolgeregelung zu § 22 Abs. 2 Unterabs. 5 BAT. Nach Abs. 1 ist für die Eingruppierung in bestimmte Entgeltgruppen neben der Erfüllung der tätigkeitsbezogenen Anforderungen zusätzlich auch ein Besuch eines Lehrgangs mit abschließender Prüfung erforderlich. Dies gilt allerdings nur im Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände Baden-Württemberg, Bayern,...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 29.2 Stufenzuordnung und Stufenlaufzeit bei der Herabgruppierung

Wird der Beschäftigte einer niedrigeren Entgeltgruppe zugeordnet (Herabgruppierung), erfolgt die Stufenzuordnung gem. § 17 Abs. 4 Satz 4 TVöD unter Beibehaltung der bisherigen Stufenlaufzeit stufengleich, d. h. er wird derselben Stufe zugeordnet, wie in der höheren Entgeltgruppe. Das Entgelt der niedrigeren Entgeltgruppe wird auch bei der Herabgruppierung ab Beginn des Monats...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 19.4 Abschn. XXII: Beschäftigte im Rettungsdienst

Die Tätigkeitsmerkmale in Abschn. XXII Ziffer 1 – Beschäftigte im Rettungsdienst beruhen auf den Tätigkeitsmerkmalen des Teils "Rettungssanitäter, Rettungsassistenten" der Anlage 1a zum BAT. Ergänzt wird diese Regelung durch ein neues Merkmal für den seit dem Jahr 2014 neu geschaffenen Beruf des Notfallsanitäters. Für diese Eingruppierung wurde eine eigene Entgeltgruppe N kre...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 19.6.6 Abschn. XXIX: Vermessungsingenieure

Die Tätigkeitsmerkmale in Abschn. XXIX beruhen auf dem Teil "Angestellte in technischen Berufen" der Anlage 1a zum BAT. Zusätzlich wurden die sog. 1/3-Merkmale direkt der jeweils höheren Entgeltgruppe zugeordnet. Der bisherige zwingende Beginn in der Entgeltgruppe 10 in Stufe 1 (Abschn. I Abs. 2 des Anhangs zu § 16 TVöD[VKA]) wurde aufgehoben. Die bisherige Vergütungsgruppenz...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 25 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit (§ 14 TVöD)

Im Berufsalltag ergeben sich regelmäßig Situationen, in denen aus personalwirtschaftlichen/organisatorischen (sachlichen) Gründen Mitarbeitern vorübergehend für einen überschaubaren Zeitraum eine Tätigkeit übertragen wird, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren als der vorliegenden Entgeltgruppe entspricht. In diesen Fällen greift nicht der Grundsatz der Tarifautomatik. J...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 19.2 Abschn. XIV: Beschäftigte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst

In Ziffer 1 wird die Eingruppierung der Beschäftigten im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst geregelt. Die Regelungen beruhen auf dem Teil "Angestellte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst" der Anlage 1a zum BAT. Allerdings wird das Eingruppierungsniveau deutlich angehoben. So steigt die Mindesteingruppierung von der Vergütungsgruppe VII BAT entsprechend Entgeltgrupp...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 19.3.4 Abschn. XVIII: Beschäftigte in Leitstellen

Die speziellen Tätigkeitsmerkmale in Abschn. XVIII – Beschäftigte in Leitstellen gelten sowohl für Rettungsleitstellen als auch für integrierte Leitstellen. Das bisherige Eingruppierungsniveau wurde angehoben. Die bisherige Mindesteingruppierung in der Vergütungsgruppe VIb BAT entsprechend Entgeltgruppe 6 wurde auf die Entgeltgruppe 9a angehoben, für Leiter Vergütungsgruppe V...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.2.1 Allgemeines

Die bisherigen Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte in der Datenverarbeitung waren völlig überholt und daher für die Praxis nicht mehr geeignet. Aufgrund dessen wurde im November 2002 durch Beschluss der Mitgliederversammlung der VKA den Mitgliedern freigestellt, statt nach den speziellen Merkmalen in der Datenverarbeitung nach den allgemeinen Merkmalen der Fallgruppen 1 einz...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 19.5 Abschn. XXIII: Schulhausmeister

Für die Schulhausmeister wurden die Tätigkeitsmerkmale grundlegend neu strukturiert und neue Tätigkeitsmerkmale vereinbart. Nunmehr wird anstelle des in dem Teil "Schulhausmeister" der Anlage 1a zum BAT verwendeten Kriteriums der Größe und Anzahl der Unterrichtsräume auf das Vorliegen einer einschlägigen Ausbildung, die Schulart, Unterstellungsverhältnisse, die technischen A...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 22.6 Eingruppierungserhebliche Tätigkeiten

Nach § 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD (VKA) bildet die "... gesamte nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit" die Eingruppierungsgrundlage. Die "... gesamte Tätigkeit" bedeutet, dass es nicht zulässig ist, Teile einer Tätigkeit außer Betracht zu lassen. Auch Tätigkeiten mit nur einem geringeren Anteil an der Gesamttätigkeit fließen also in die Bewertung ein. Höherwertige, etwa nu...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 24 Hineinwachsen in eine höherwertige Tätigkeit (§ 13 TVöD-VKA)

Die Aufgaben in den öffentlichen Verwaltungen unterliegen einem steten Wechsel. Die von den Beschäftigten auszuübenden Tätigkeiten können sich ohne Einflussnahme des Personalamts in der Weise ändern, dass sie gem. § 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD (VKA) den tariflichen Anforderungen einer höheren Entgeltgruppe entsprechen. Diesem Sachverhalt haben die Tarifvertragsparteien durch § 13 ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 3 Entfallene Regelungen

Mit Inkrafttreten der Entgeltordnung wurde das Übergangsrecht zur vorübergehenden Eingruppierung (§ 17 TVÜ-VKA sowie Anlage 1 und 3 TVÜ-VKA ) obsolet. Allerdings wird die Anlage 3 TVÜ-VKA in modifizierter Form als neue Anlage 3 zum TVÜ-VKA vereinbart, um weiterhin eine Zuordnung der Lohngruppen zu den Entgeltgruppen zu ermöglichen. Die bisherige Vergütungsordnung (VKA) wurde...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 21.3 Heimzulage

Bestimmte Beschäftigtengruppen im Sozial- und Erziehungsdienst (Teil B Abschn. XXIV Protokollerklärung Nr. 1) erhalten weiterhin eine Heimzulage i. H. v. 61,36 bzw. 30,68 bzw. 40,90 EUR.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 5.5 Modernisierung der Tätigkeitsmerkmale aufgrund technischer Entwicklungen oder Wandel des Berufsbildes

Aufgrund eines Wandels bei Berufs- oder Bildungsabschlüssen (z. B. infolge des Bologna-Prozesses) oder aufgrund des Wandels von Berufsbildern (z. B. bei Beschäftigten im Fremdsprachendienst, Büchereien, Hausmeister) oder aufgrund technischer Entwicklungen (z. B. im IT-Bereich oder auch Technikbereich) waren eine Vielzahl der bisherigen Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsordnun...mehr