Fachbeiträge & Kommentare zu Zinssatz

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verfahrensrecht für die... / VII. Weiteres Verfahren bei Zustellung des erstinstanzlichen Urteils

Rz. 139 Bevor der RA für den Auftraggeber Berufung (oder ein sonstiges Rechtsmittel) einlegt, ist es angemessen und erforderlich, dass er sich einen Auftrag für ein weiteres Verfahren erteilen lässt. Aus der Vollmacht, die üblicherweise durch den Auftraggeber unterzeichnet wird, lässt sich der Auftrag nicht herleiten (ich verweise auf die Ausführungen unter § 8 Rdn 86 und di...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Abgabenordnung

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Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Facility Management: Treibe... / 2.1 Bessere Finanzierungsmöglichkeiten

Die Finanzwelt hat ihre Prioritäten neu sortiert. Banken und Investoren schauen nicht mehr nur auf klassische Kennzahlen wie Umsatz und Gewinn. Seit längerem ist Nachhaltigkeit zum entscheidenden Kriterium bei der Kreditvergabe und Investitionsentscheidungen geworden. Wer seine ESG-Hausaufgaben gemacht hat, bekommt das direkt im Portemonnaie zu spüren. Die EU-Taxonomie fungi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Sonderfälle un... / 2.6 Sonderfall: Unverzinsliche und niedrig verzinsliche Forderungen

Die Unverzinslichkeit oder eine ungewöhnlich niedrige Verzinsung führt insbesondere bei langfristigen Forderungen zu einer Minderung des Teilwerts der Forderung. Ein gedachter Erwerber würde für unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen nicht den Nennwert bezahlen. Der Teilwert einer unverzinslichen Forderung entspricht grundsätzlich ihrem Barwert, der handels- un...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Fördermittel-Radar für Unte... / 5.3 Förderstruktur der neuen ERP-Kredite

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Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 3.1.2 Arbeitsentgelt oder andere teilbare geldwerte Leistungen

Rz. 16 Einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer ist Arbeitsentgelt mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines entsprechenden vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht. Gleiches gilt für andere teilbare geldwerte Leistungen. Der Entgeltbegriff des § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG ist dabei weit zu verstehen.[1] Er umfasst nebe...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
bAV: Durchführungswege / 3.2.3 Finanzierung

Die wichtigsten Einnahmequellen der Unterstützungskasse sind die Zuwendungen des Trägerunternehmens und die Erträge aus der Vermögensanlage. Bei Anlage der Mittel als Darlehen an das Trägerunternehmen ist zu beachten, dass durch einen zu hohen Zinssatz die steuerlich zulässigen Zuwendungen des gleichen Wirtschaftsjahres gemindert werden können, andererseits ein zu niedriger ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2025, Ansprüche aus e... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsgegner wendet sich gegen den am 9.10.2024 verkündeten Beschluss des Familiengerichts, mit dem er verpflichtet wurde, an die Antragstellerin 110 iranische Bahar Azadi-Goldmünzen zu leisten und, soweit er dieser Verpflichtung nicht nachkommt, an sie stattdessen 61.276,60 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 157. Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v 14.08.2007, BGBl I 2007, 1912

Rn. 177 Stand: EL 77 – ET: 12/2007 Historie Hierzu auch s Thiel ua, FR 2007, 729. Mit Beschluss v 02.07.2006 hatte sich die große Koalition auf Eckpunkte einer Unternehmenssteuerreform verständigt. Am 05.02.2007 wurde der Referentenentwurf vorgestellt, der weit über diese Eckpunkte hinausging. Mit Kabinettsbeschluss v 14.03.2007 wurde das Gesetzgebungsverfahren in die Wege geleit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung

Rn. 129b Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 4 Abs 2 S 2 EStG: Auch schon für VZ vor 1999 entfällt die Möglichkeit einer Bilanzänderung, so daß im Verlauf einer Betriebsprüfung nicht mehr nachträglich Wahlrechte, zB die Vornahme von Sonderabschreibungen oder Bildung von Rücklagen (§ 6b EStG) nachgeholt werden können, um Betriebsprüfungsmehrergebnisse zu kompensieren. Dies kann auch i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Der Veräußerungspreis

Rn. 235 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der Veräußerungspreis entspricht dem Wert der Gegenleistung für das übertragene WG, das der Veräußerer vom Erwerber oder von einem Dritten erhält. Im Falle eines Tausches entspricht der Veräußerungspreis dem gemeinen Wert des hingegebenen WG im Veräußerungszeitpunkt (BFH BStBl II 1983, 303). Auch ein als "Entschädigungsprovision" bezeichneter...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 191. Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz – AltvVerbG) v 24.06.2013, BGBl I 2013, 1667

Rn. 211 Stand: EL 103 – ET: 02/2014 Mit der zulagenteilfinanzierten "Riester-Rentenversicherung" durch das AVmG u der steuerteilfinanzierten Basis-Rentenversicherung durch das AltEinkG (s Rn 160) hat der Gesetzgeber die demographiebedingt erforderliche private Altersvorsorge gefördert. Das zum 01.07.2013 in Kraft tretende AltvVerbG trägt insb dem Erfordernis einer verbesserte...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gesellschafterdarlehen / 2.1.2 Verzinsung des Darlehens

Sowohl für verzinsliche als auch unverzinsliche oder unterverzinsliche Verbindlichkeiten muss handelsrechtlich der Erfüllungsbetrag bilanziert werden.[1] Eine Abzinsung unverzinslicher Verbindlichkeiten scheidet somit in der Handelsbilanz aus, da dies zu einem Ausweis zukünftiger noch nicht realisierter Erträge führen und somit gegen das Realisationsprinzip des § 252 Abs. 1 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.2.5 Abführung des Gewinns, Übernahme des Verlusts

Rz. 446 Der Ergebnisabführungsvertrag wird nur dann tatsächlich durchgeführt, wenn der Gewinn auch tatsächlich an den Organträger abgeführt und der Verlust auch tatsächlich von ihm übernommen wird.[1] Dies kann in der Weise geschehen, dass der Gewinn durch eine tatsächliche Zahlung der Organgesellschaft an den Organträger abgeführt oder der Verlust durch eine tatsächliche Za...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuern in Europa: Re... / 1.10 Liste der auf bestimmte Umsätze angewandten Steuersätze (0 = Nullsatz (Befreiung mit Vorsteuerabzugsrecht); [b] = befreit; [m] = Besteuerung der Marge; [-] = nicht steuerbar) – alte EU-Mitgliedstaaten

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Darlehensaufnahme und Darle... / c) Darlehensaufnahme zur Weiterreichung als Darlehen an andere Steuerpflichtige – Abgrenzung zur Zweckverwirklichungsmaßnahme

Anstatt die Mittel zur Finanzierung eines eigenen Investments zu verwenden, könnte die Stiftung die Mittel aus dem Darlehen auch an eine andere Organisation in Form eines Darlehens weiterreichen. Ist diese Organisation nicht ebenfalls gemeinnützig (dann handelt es sich um eine Mittelweitergabe i.S.d. § 58 Nr. 1 AO), sondern steuerpflichtig, verwirklicht die Stiftung damit ni...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXV. Pensionsrückstellungen (§ 285 Nr. 24; Art. 67 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 EGHGB)

Rn. 735 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Im Anhang sind "zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen das angewandte versicherungsmathematische Berechnungsverfahren sowie die grundlegenden Annahmen der Berechnung, wie Zinssatz, erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen und zugrunde gelegte Sterbetafeln" anzugeben. Die Regelung soll der Vereinheitlichung und Vergle...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Behandlung von Zero-Bonds

Rn. 264 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Zero-Bonds oder Null-Kupon-Anleihen sind eine besondere Form festverzinslicher Schuldverschreibungen, für die keine periodisch wiederkehrenden Zinszahlungen geleistet werden. Der Zins als Gegenleistung für die Kap.-Überlassung besteht in einem gegenüber dem Ausgabebetrag erhöhten Rücknahmebetrag am Ende der Laufzeit (vgl. HFA 1/1986, WPg 198...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Vorschüsse, Kredite und Haftungsverhältnisse

Rn. 427 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Zweck der Angabepflicht von Vorschüssen, Krediten und Haftungsverhältnissen ist die Offenlegung der finanziellen Verflechtungen zwischen dem UN und seinen Organmitgliedern (vgl. MünchKomm. HGB (2024), § 285, Rn. 173). Anzugeben sind z. B. Vorschüsse auf Gehälter sowie Tantieme. Als Kredite kommen z. B. in Betracht: jede Form der Darlehensgew...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Gesamtbezüge der tätigen und früheren Organmitglieder, Vorschüsse und Kredite an Organmitglieder sowie zugunsten von Organmitgliedern eingegangene Haftungsverhältnisse und gebildete Rückstellungen (§§ 285 Nr. 9 lit. a) Satz 1–4, b), c), 286 Abs. 4)

Rn. 391 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 9 sind im Anhang anzugeben „für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines Aufsichtsrats, eines Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung jeweils für jede Personengruppe die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge (Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Bezugsrechte und sonstige aktienbasierte Vergütungen, Aufwa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXI. Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente (§ 285 Nr. 20)

Rn. 660 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Gemäß § 285 Nr. 20 sind „für mit dem beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente [anzugeben, d.Verf.]mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XX. Derivative Finanzinstrumente (§ 285 Nr. 19)

Rn. 630 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 19 ist „für jede Kategorie nicht zum beizulegenden Zeitwert bewerteter derivativer Finanzinstrumente [anzugeben, d.Verf.] Art und Umfang der Finanzinstrumente, deren beizulegender Zeitwert, soweit sich dieser nach § 255 Abs. 4 verlässlich ermitteln lässt, unter Angabe der angewandten Bewertungsmethode, deren Buchwert und der Bila...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen: ABC / Abbruchkosten/Abbruchverpflichtung

Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme zu rechnen ist...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen: ABC / Aufbewahrungspflichten

Künftige Aufwendungen aus der Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten für Geschäftsunterlagen (§ 257 HGB, § 147 AO) führen zur Rückstellungspflicht. Die Bewertungsvorgaben (künftige Kosten- und Preisverhältnisse, Abzinsung) sind zu beachten.[1] Steuerlich besteht ebenfalls Rückstellungspflicht, allerdings gelten hier andere Bewertungsvorgaben.[2] Praxis-Beispiel[3] Die ...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Mieterhöhung

Rz. 1 Die Regelung entspricht in etwa dem bisherigen § 3 Abs. 3 MHG. Die Mieterhöhungserklärung hat in Textform zu erfolgen. Nach § 126b muss also die Erklärung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift ode...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.2.2 § 558

Rz. 68 Wer ist zur Drittmittelanrechnung verpflichtet? Bezieht sich die Anrechnungspflicht auch auf den Wohnungserwerber? Besteht die Anrechnungspflicht nur im laufenden Mietverhältnis oder gilt sie auch bei Vertragsschluss über eine schon modernisierte Wohnung? Sind die Drittmittel einmal, unbegrenzt bei jeder Mieterhöhung oder nur in dem durch den Fördervertrag vorgegebenen Z...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 10 Einzelheiten zu laufenden Einkünften

Gewinnanteil des beherrschenden Gesellschafters Dem beherrschenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft fließt ein Gewinnanteil bereits im Zeitpunkt des Gewinnausschüttungsbeschlusses zu, wenn die Gesellschaft zahlungsfähig ist. Das gilt auch für eine ausländische Gesellschaft, wenn der Gesellschafter nach Maßgabe des ausländischen Rechts zu diesem Zeitpunkt wirtschaftlic...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 3.1 Marktüblicher Zinssatz als Bewertungsmaßstab

Sachbezüge werden mit dem um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis am Abgabeort bewertet (allgemeine Bewertungsregelung).[1] Bei Arbeitgeberdarlehen entspricht der "übliche Endpreis" dem marktüblichen Zinssatz für vergleichbare Darlehen (sog. Maßstabszinssatz). Solch ein üblicher Preis kann sich aus dem Angebot eines Kreditinstituts am Abgabeort ergeben.[2] Ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberdarlehen / 3.2 Arbeitgeber ist ein "Finanzunternehmen"

Gewährt der Arbeitgeber überwiegend Dritten Darlehen, z. B. bei Arbeitgebern im Bankengewerbe, ist der Rabattfreibetrag anwendbar.[1] Ermittlung und Bewertung des Zinsvorteils Der Zinsvorteil entspricht dem Unterschiedsbetrag zwischen dem als Endpreis[2] ermittelten Zinssatz und dem Zinssatz, der im Einzelfall konkret vereinbart wurde.[3] Als Endpreis [4] ist der Zinssatz heran...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 3.2 Ermittlung des geldwerten Vorteils

Der zu versteuernde geldwerte Vorteil ermittelt sich aus der Differenz zwischen dem Maßstabszinssatz für das vergleichbare Darlehen am Abgabeort bzw. dem günstigsten Preis am Markt und dem Zinssatz, der im konkreten Einzelfall tatsächlich vereinbart ist.[1] Der Arbeitnehmer erzielt keinen steuerbaren Zinsvorteil, wenn das Arbeitgeberdarlehen zu einem marktüblichen Zinssatz a...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 4.2 Maßstabszinssatz als Bewertungsmaßstab

Bewertungsmaßstab ist bei Dienstleistungen, die ein Kreditinstitut gegenüber seinen Mitarbeitern erbringt, grundsätzlich der Preis, der für diese Leistungen im Preisaushang des Kreditinstituts oder der kontoführenden Zweigstelle angegeben ist, sog. Maßstabszinssatz. Dieser Preisaushang ist für die steuerliche Bewertung auch der Dienstleistungen maßgebend, die vom Umfang her ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberdarlehen / 3.3 Arbeitgeber ist kein "Finanzunternehmen"

Gewährt der Arbeitgeber regelmäßig nur seinen Mitarbeitern Darlehen, z. B. bei Industriebetrieben oder Handelsunternehmen, gilt die allgemeine Bewertungsvorschrift[1] ohne Berücksichtigung des Rabattfreibetrags. Ermittlung und Bewertung des Zinsvorteils Zinsvorteile sind mit dem um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis am Abgabeort zu bewerten, sog. Maßstabszins...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberdarlehen / 2.2 Verzinsung

Arbeitgeberdarlehen werden regelmäßig zu günstigeren Zinskonditionen als übliche Bankdarlehen angeboten. Achtung Keine Zinsen ohne Vereinbarung Der Arbeitnehmer muss allerdings nur dann Zinsen an den Arbeitgeber zahlen, wenn dies im Darlehensvertrag ausdrücklich vereinbart worden ist. Fehlt eine Vereinbarung, muss das Darlehen nur zinslos zurückgezahlt werden. Es kann in gewiss...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberdarlehen / 2.1 Höhe des geldwerten Vorteils ist entscheidend

Beitragsfreiheit zur Sozialversicherung besteht dann, wenn der geldwerte Vorteil aus dem zinsverbilligten oder zinslosen Darlehen monatlich nicht mehr als 50 EUR[1] beträgt.[2] Der geldwerte Vorteil bei einem Arbeitgeberdarlehen bemisst sich nach dem Unterschiedsbetrag zwischen dem marktüblichen Zins und dem Zins, den der Arbeitnehmer im konkreten Einzelfall zahlt. Maßgebend ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberdarlehen / 3.1 Steuerpflicht der Zinsvorteile

Übersteigt die noch nicht getilgte Darlehenssumme am Ende des Lohnzahlungszeitraums die Freigrenze von 2.600 EUR, gehören Zinsvorteile als Sachbezüge zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Zinsvorteile liegen jedoch nicht vor, wenn der Arbeitgeber dem Mitarbeiter ein Darlehen zu einem marktüblichen Zinssatz (sog. Maßstabszinssatz) gewährt.[1] Wichtig Zinszuschüsse Steuerpflichtig ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 1 Arbeitgeberdarlehen in der Lohnabrechnung

Ein Arbeitgeberdarlehen liegt vor, wenn der Arbeitgeber mit seinem Mitarbeiter einen Darlehensvertrag abschließt und Vereinbarungen über Verzinsung, Laufzeit, Kündigung und Rückzahlung der Darlehenssumme festlegt.[1] In diesem Fall fließt dem Arbeitnehmer bei Überweisung der Darlehenssumme kein Arbeitslohn zu. Der Lohnsteuerabzug ist vielmehr aus den Zinsersparnissen vorzune...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberdarlehen / 3.4 Wahlrecht zwischen den Bewertungsmethoden

Grundsätzlich führt die Rabattfreibetragsregelung in den meisten Fällen für den Arbeitnehmer zu einem vorteilhafteren Ergebnis als die allgemeine Bewertungsvorschrift unter Berücksichtigung des günstigsten Preises am Markt.[1] Dennoch kann es vorkommen, insbesondere wenn der Rabattfreibetrag bereits durch andere Sachbezüge ausgeschöpft ist, dass der Bewertung nach der allgem...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 4.4 Wahlrecht zwischen den Bewertungsmethoden

Dem Arbeitgeber steht es frei, die Bewertung nach der Rabattfreibetragsregelung durchzuführen, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Zulässig ist jedoch auch eine Bewertung mit dem um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis am Abgabeort bzw. dem günstigsten Angebot am Markt[1] (Wahlrecht). Der Arbeitgeber ist jedoch nicht verpflichtet, den günstigsten Prei...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 3.3 Vereinfachungsregelung: Bundesbankstatistik

Aus Vereinfachungsgründen kann für die Feststellung des Maßstabszinssatzes auf die auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank[1] veröffentlichte Zinsstatistik zurückgegriffen werden. Sie bildet die Gesamtergebnisse für Deutschland (keine regionalen Daten) aufgrund von Stichprobenerhebungen ab. Maßgebend sind die Effektivzinssätze, die bei Vertragsabschluss zuletzt veröff...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 9 Sonderfall: Umgekehrtes Arbeitgeberdarlehen

Gewährt ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber ein Darlehen, z. B. zur Arbeitsplatzsicherung, treten verschiedene Rechtsfolgen ein. Zinsen aus Darlehen an Arbeitgeber Zinsen aus einem Darlehen, das ein Mitarbeiter seinem Arbeitgeber gewährt, gehören regelmäßig zu den Einkünften aus Kapitalvermögen[1] und nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Das gilt auch dann, wenn das Darleh...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberdarlehen / 2 Inhalt des Darlehensvertrags

Die Darlehensbedingungen ergeben sich zumeist aus dem Darlehensvertrag. Aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit sollte der Vertrag schriftlich abgefasst werden. Ein Schriftformerfordernis besteht dann, wenn das Arbeitgeberdarlehen zu marktüblichen oder höheren Zinssätzen abgeschlossen werden soll; in diesen Fällen handelt es sich um einen sogenannten Verbraucherdarleh...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 4.1 Arbeitgeber ist ein "Finanzunternehmen"

Bei Darlehen an Mitarbeiter von Banken oder anderen Arbeitgebern, die Darlehen überwiegend auch an fremde Dritte gewähren, erfolgt die Bewertung grundsätzlich nach der Rabattfreibetragsregelung.[1] Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber Darlehen gleicher Art und – mit Ausnahme des Zinssatzes – zu gleichen Konditionen (insbesondere hinsichtlich Laufzeit, Dauer der Zinsfestle...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Checkliste Jahresabschluss ... / 10.3.4 Angaben zur Bilanz

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Beitrag aus Finance Office Professional
Checkliste Jahresabschluss ... / 16.5.2 Bilanz

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Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Höhe des Verzugszinses

Rz. 270 Die Höhe des Verzugszinses richtet sich in erster Linie nach dem BGB. Rz. 271 Der gesetzliche Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 S. 2 BGB). § 288 Abs. 2 BGB, der den Verzugszinssatz für Entgeltforderungen bestimmt, ist auf Wohngeldforderungen nicht anwendbar.[663] Gleiches gilt für § 288 Abs. 5 und 6 BGB. Rz. 2...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / h) Anerkenntnis, Verzicht, Vergleich; Stundung

Rz. 233 Verfügungen über Forderungen der GdWE – wie die Abgabe eines Anerkenntnisses, die Erklärung eines Verzichtes oder die Zustimmung zu einem (gerichtlichen) Vergleich, sofern mit diesem ein (teilweiser) Verzicht verbunden ist – haben regelmäßig keine untergeordnete Bedeutung für die GdWE und bedürfen im Innenverhältnis eines Beschlusses der Wohnungseigentümer. Rz. 234 Zu...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Einzelfälle des Verstoßes gegen zwingendes Recht

Rz. 56 Regelungen, gegen die ein Beschluss nicht verstoßen darf, finden sich zum einen im Wohnungseigentumsrecht selbst. So kann die Eigentümerversammlung die Bestellung des Verwalters nicht ausschließen oder ihn umgekehrt auf zehn Jahre bestellen, da dies gegen § 26 Abs. 5 WEG verstieße. Ebenso wenig können zwei verschiedene Eigentümergemeinschaften ein gemeinsames Verwaltu...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung

Rz. 15 Die Erhebung einer erforderlichen Sonderumlage etwa bei Liquiditätsengpässen[33] ebenso wie eine Finanzierungsregelung bei kostenverursachenden Maßnahmen,[34] der Abschluss von Verträgen, etwa des Verwaltervertrages – auch die Erweiterung der Aufgaben des Verwalters und die entsprechende Sondervergütung[35] –, des Hausmeistervertrages,[36] von Werkverträgen mit Handwe...mehr

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Mustertexte / I. Wohngeldforderung

Rz. 12 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.12: Klageantrag Wohngeldforderung Amtsgericht Frankfurt am Main Postfach 10 01 01 60001 Frankfurt am Main Klage in der Wohnungseigentumssache[14] der Wohnungseigentümergemeinschaft (GdWE) Goetheallee 10–12, 60300 Frankfurt am Main, vertreten durch die Verwalterin, die Walter GmbH, diese vertreten durch ihren Gesch...mehr