Fachbeiträge & Kommentare zu Zahlungsverzug

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / a) Die Zweckmäßigkeit und Erforderlichkeit

Rz. 246 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der Schädiger nicht schlechthin alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsanwaltskosten zu ersetzen, sondern nur solche, die aus Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren.[493] Das findet auch in der Literatur Rückhalt.[494] Maßgeblich ist danach die...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / (1) Das Entstehen des Gebührentatbestandes

Rz. 318 Mit dem Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht [635] verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, bei der Forderungseinziehung die Relation zwischen den anfallenden Gebühren und dem tatsächlichen Aufwand zu verändern. Neben der – tatsächlich nicht untersuchten – Behauptung zum geringeren Aufwand wird geltend gemacht, dass eine Geschäftsgebühr, die die H...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / cc) Auffassungen in der Rechtsprechung

Rz. 132 Die Auffassungen in der Literatur finden auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung ihren Widerhall. So hat der Bundesgerichtshof bereits 1969[328] festgestellt, dass "in der Regel niemand gehalten ist – auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht – derartige Arbeiten, soweit sie Dritten übertragen werden können, selbst auszuführen; wenn dies...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / A. Die Entstehung und Entwicklung der Inkassodienstleister

Rz. 1 Das Wort Inkasso entstammt der italienischen Sprache[1] und bedeutet das Einziehen von fälligen Forderungen – vor allem bei Wechseln, Schecks, Wertpapieren und Rechnungen – durch Dritte, die für das Inkasso eine Vergütung (Inkasso-Provision) erhalten.[2] Es ist als solches zunächst neutral und besagt nichts darüber, wer das Einziehen der Forderungen übernimmt. Rz. 2 Der...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / aa) Die Fragestellung

Rz. 117 Ist der Verzug eingetreten oder liegt eine unerlaubte Handlung vor, ist der Schuldner nach den vorstehenden Ausführungen zum Ersatz des Schadens nach den §§ 280, 286, 849 BGB i.V.m. §§ 249 ff. BGB verpflichtet. Es steht dann fest, dass eine Pflichtverletzung des Schuldners durch die Nichtleistung auf eine fällige Geldschuld vorliegt. Entfaltet der Gläubiger nach diese...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / aa) Die kalendermäßige Bestimmung der Leistungszeit

Rz. 39 Nach § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist die Mahnung entbehrlich, wenn für die Leistung des Schuldners eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist. Der Regelung liegt die Ratio zugrunde, dass durch die kalendermäßige Bestimmung der Leistungszeit zum Ausdruck gebracht wird, dass es sich um einen wesentlichen Aspekt der Leistungsbeziehung handelt, der es rechtfertigt, mit der Nicht...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / bb) Die Abhängigkeit der Leistungszeit von einem Ereignis

Rz. 44 Nach § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist die Mahnung auch dann entbehrlich, wenn der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt. In diesem Fall kann der Schuldner das Ereignis feststellen und weiß unter Berücksichtigung der vereinbarten Leistun...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / III. Vertragliche Vereinbarungen

Rz. 70 Eher ein Schattendasein führen vertragliche Ansprüche auf Ersatz der Rechtsverfolgungskosten, zu denen neben den Vergütungsansprüchen von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern auch die Aufwendungen des Gläubigers, insbesondere die Mahnkosten gehören. Noch naheliegend und in der Praxis gängig ist die Regelung von Mahnkosten des Gläubigers in dessen allgemeinen Geschä...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / VI. Durchsetzung des Honorars

Rz. 54 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Rechtsschutzversicherung den Versicherungsnehmer auch von Kostenvorschussnoten gemäß § 9 RVG freizustellen hat. Verlangt der vom Versicherungsnehmer beauftragte Rechtsanwalt einen Vorschuss i.S.d. § 9 RVG, wird der Kostenbefreiungsanspruch gegenüber dem Rechtsschutzversicherer insoweit fällig.[93] Wie wichtig es auch bei rechts...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / D. Mandant

Rz. 173 Die Dienstleistung des Rechtsanwaltes muss aufgrund eines zivilrechtlichen Vertrages vom Auftraggeber bezahlt werden. Darüber muss der Rechtsanwalt den Mandanten nicht belehren. Rz. 174 Eine Belehrungspflicht besteht lediglich gemäß § 49b Abs. 5 BRAO, wonach der Rechtsanwalt vor Übernahme des Auftrages den Mandanten darauf hinzuweisen hat, dass sich die Gebühren nach ...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / I. Beratungshilfe

Rz. 92 Das Beratungshilfegesetz gewährt Rechtsuchenden auch Beratungshilfe in den Angelegenheiten, für deren Entscheidung die Gerichte für Arbeitssachen zuständig sind (§ 2 Abs. 2 BerHG).[111] Beratungshilfe wird für die Beratung (nicht nur für eine Erstberatung) und "soweit erforderlich" für eine Vertretung geleistet.[112] Den Begriff der Erforderlichkeit definiert § 2 Abs....mehr

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Dänemark / III. Kapitalerhaltung

Rz. 32 Die Gesellschafter haben – vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung in der Satzung – einen Anspruch auf einen Anteil an den Überschüssen der Gesellschaft nach Maßgabe ihres Anteils am Gesellschaftskapital (§ 1 Abs. 2 SEL). Eine Verteilung von Gesellschaftsmitteln unter die Gesellschafter darf nach § 179 Abs. 1 SEL nur erfolgenmehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / K. Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 156 Voraussetzungen und Durchführung eines Insolvenzverfahrens sind gesetzlich in dem Insolvenzgesetz und Durchführungsverordnungen geregelt, Insolvency and Bankrupcty Code von 2016 (IBC). Vor Inkrafttreten dieses Regelwerkes im Jahr 2016 bestand kein im westlichen Sinne strukturiertes modernes Insolvenzrecht. Die wenigen gesetzlichen Regelungen stammten aus der Kolonial...mehr

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Russland / III. Insolvenzverfahren

Rz. 131 Das Insolvenzverfahren wird eröffnet, um das Vermögen des Schuldners zu verwerten und den Erlös zwischen den Gläubigern zu verteilen oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens zu treffen. Rz. 132 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei einer GmbH setzt voraus, dass ein Eröffnungsgrund gegeben ist. Zu den Eröffnungs...mehr

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Bulgarien / A. Einführung

Rz. 1 Das bulgarische Gesellschaftsrecht ist grundlegend im Handelsgesetz ("TZ", Търговски закон)[1] geregelt. Das TZ sieht fünf Gesellschaftsformen vor:mehr

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AGS 11/2021, Vergütungsrech... / 2. Rechtsprechung des BGH

Gerät der Schuldner in Zahlungsverzug, ist nach Rspr. des BGH auch in rechtlich einfach gelagerten Fällen die Beauftragung eines Rechtsanwalts zweckmäßig und erforderlich; ein Mandat zur außergerichtlichen Vertretung muss dabei im Regelfall auch nicht auf ein Schreiben einfacher Art, wodurch eine 0,3-Geschäftsgebühr Nr. 2301 VV ausgelöst wird, beschränkt werden.[18] Ein Schä...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.3 Ruhen der Mitgliedschaft

Tz. 30a Stand: EL 124 – ET: 11/2021 In der Satzung kann bestimmt werden, dass die Mitgliedschaft unter bestimmten Bedingungen für einen genau bezeichneten Zeitraum ruht. Es kann bestimmt werden, dass das Mitglied während dieser Zeit seine Mitgliedschaftsrechte ausüben kann und die mitgliedschaftlichen Pflichten ruhen. Das Ruhen kann etwa für den Fall des Zahlungsverzugs von M...mehr

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AGS 11/2021, Verfahrensgebü... / II. Der Umstand, dass die Gläubigerin als Inkassounternehmen selbst Inhaberin der beizutreibenden Forderung ist, schließt den Erstattungsanspruch nicht aus

Bei der Gläubigerin handelt es sich um einen zugelassenen Rechtsdienstleister i.S.d. § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RDG. Dieser ist zur Vertretung im Zwangsvollstreckungsverfahren nach § 79 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 ZPO berechtigt. § 4 Abs. 4 RDGEG umfasst den Begriff der Vertretung sowohl im Bereich der Fremd- als auch Eigenvertretung. Der Wortlaut der Vorschrift des § 4 Abs. 4 RDGEG lässt...mehr

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Auswahl des geeigneten Lief... / 2.4 Einkaufskonditionen

Neben dem Preis sind es noch zusätzlich eine Reihe von Einkaufskonditionen, die entscheidend mitwirken können: Rahmen- oder Abrufaufträge: Diese können mit einem zusätzlichen Preisnachlass belohnt werden. Lieferort: Wichtig ist dabei die Frage: "Bis wohin zahlt der Lieferant die Frachtkosten?" Lieferfristen: Können Ihre Lagerkosten minimiert werden, da der Lieferant flexibel li...mehr

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AGS 10/2021, Vergütungsrech... / A. Ziele des Gesetzes

Die Bundesregierung sieht Inkassokosten im Verhältnis zum Aufwand zumeist als deutlich zu hoch an. Es gebe teilweise noch unnötige Kostendoppelungen und mangelnde Rechtskenntnisse der Schuldner würden ausgenutzt. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte einerseits sowie Inkassodienstleister andererseits würden teilweise noch unterschiedlich behandelt, ohne dass dies sachgerecht s...mehr

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Leasingunternehmen / 6 Besonderheit: Leistungsaustausch in "Sale-and-lease-back"-Fällen

Beim "Sale-and-lease-back"-Geschäft veräußert der Leasingnehmer einen Gegenstand an einen Leasing-Unternehmer. Dieser vermietet den Gegenstand an den Leasingnehmer. Das zivilrechtliche Eigentum geht auf den Leasing-Unternehmer über und wird nach Ablauf der Mietzeit auf den Leasingnehmer zurück übertragen. Je nach Sachverhaltsgestaltung fällt das Eigentum automatisch auf den ...mehr

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Leasingunternehmen / 8 Minderwertausgleich bei der Beendigung von Leasingverträgen

Aufgrund vertraglich vereinbarter Kündigungsrechte kann es zu einer vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrags kommen (z. B. im Falle eines Totalschadens, des Zahlungsverzugs oder der Insolvenz des Leasingnehmers). In diesen Fällen sehen die Leasingverträge vor: einen Ersatz für künftige Leasingraten und einen möglichen Minderwertausgleich für Beschädigungen oder für einen übe...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 5. Muster: Räumungsklage nach fristloser Kündigung bei Zahlungsverzug

Rz. 139 Muster 31.33: Räumungsklage nach fristloser Kündigung bei Zahlungsverzug Muster 31.33: Räumungsklage nach fristloser Kündigung bei Zahlungsverzug An das Amtsgericht _____ – Mietabteilung – _____ Klage in dem Rechtsstreit _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ gegen_____ – Beklagter – wegen: Räumung Streitwert: _____ Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Muster: Kündigungsschreiben des Vermieters bei Zahlungsverzug

Rz. 137 Muster 31.32: Kündigungsschreiben des Vermieters bei Zahlungsverzug Muster 31.32: Kündigungsschreiben des Vermieters bei Zahlungsverzug Da Sie mit mehr als zwei aufeinander folgenden Mietzinsraten in Verzug sind, kündige ich das zwischen uns bestehende Mietverhältnis über die Wohnung _____ fristlos. Sie haben daher die Mieträume bis spätestens zum _____ geräumt an mic...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / 3. Zahlungsverzug

Rz. 17 Im Falle des Zahlungsverzuges ist gem. § 288 BGB ein Verzugszins in Höhe von 5 bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu zahlen.mehr

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§ 15 Familienrecht / ee) Bei Endentscheidung rückwirkende Abänderung nur bei Auskunfts- oder Zahlungsverzug des Schuldners

Rz. 518 Beachten! Bei einem Unterhaltsbeschluss kann vom Gläubiger gemäß § 238 Abs. 3 S. 1 FamFG Abänderung nur für die Zeit ab Rechtshängigkeit verlangt werden. Es gibt grds. keine rückwirkende Abänderung. Aber Besonderheit gemäß § 238 Abs. 3 S. 2 FamFG i.V.m. § 1613 Abs. 1 BGB für Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt:[876] War der Schuldner zur Unterhaltszahlung gemahnt ...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Erschwerung des Zahlungsverzugs (Einkauf-AGB)

aa) Typischer Sachverhalt Rz. 145 Der Auftraggeber wünscht, dass ihm möglichst lange Zahlungsfristen eingeräumt werden. bb) Rechtliche Grundlagen Rz. 146 Der AGB-Prüfungsmaßstab ist auch im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern § 308 Nr. 1a BGB, welcher § 271a BGB ergänzt. § 308 Nr. 1a BGB erfordert eine (Gesamt-)Interessenabwägung auf generalisierender Ebene[240] und gilt dir...mehr

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§ 28 Leasing / 2. Checkliste: Kündigung wegen Zahlungsverzugs beim Verbraucherleasing

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§ 28 Leasing / 1. Gründe, insb. Kündigung des Leasinggebers wegen Zahlungsverzugs

Rz. 107 Das Recht, einen Leasingvertrag vor Ablauf der vereinbarten Zeit zu kündigen, richtet sich nach § 543 BGB analog. Von dessen Voraussetzungen kann auch im unternehmerischen Verkehr in AGB nicht zum Nachteil des Leasingnehmers abgewichen werden.[174] Als wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung durch den Leasinggeber kommen hiernach in Betracht:mehr

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§ 27 Kaufrecht / 13. Anmerkungen zum Muster

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / d) Muster: Umfassender Eigentumsvorbehalt (Verkauf-AGB)

Rz. 159 Muster 2.31: Umfassender Eigentumsvorbehalt (Verkauf-AGB) Muster 2.31: Umfassender Eigentumsvorbehalt (Verkauf-AGB) (1) Der Liefergegenstand bleibt Eigentum des Auftragnehmers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. (2) Dem Auftraggeber ist es gestattet, den Liefergegenstand zu verarbeiten oder umzubild...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Ergänzender typischer Sachverhalt

Rz. 61 Der Verkäufer möchte mit einem Eigentumsvorbehalt sicherstellen, dass er bei Zahlungsverzug des Käufers einen dinglichen Herausgabeanspruch hat und zudem gegen etwaige Pfändungen beim Käufer besser geschützt ist.mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 134 Gem. § 543 BGB kann jede der Vertragsparteien das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt dabei vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältni...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / bb) Rechtliche Grundlagen

Rz. 146 Der AGB-Prüfungsmaßstab ist auch im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern § 308 Nr. 1a BGB, welcher § 271a BGB ergänzt. § 308 Nr. 1a BGB erfordert eine (Gesamt-)Interessenabwägung auf generalisierender Ebene[240] und gilt direkt auch für den unternehmerischen Verkehr (siehe § 310 Abs. 1 S. 1 BGB), soweit es sich nicht um Verträge handelt, in die die Vergabe- und Ver...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / Literaturtipps

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 78 Macht ein – ggf. nur werdender – Wohnungseigentümer sich einer schweren Pflichtverletzung[195] schuldig (§ 18 Abs. 1 WEG a.F. = § 17 Abs. 1 WEG n.F., Generalklausel), insbesondere auch durch erheblichen Zahlungsverzug mit Wohngeld (früher: in einer 3 % des Einheitswertes seines Wohnungseigentums übersteigenden Höhe über mehr als drei Monate, vgl. § 18 Abs. 2 Nr. 2 WEG...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / bb) Checkliste

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / bb) Entkoppelung von Rücknahme und Rücktritt

Rz. 156 Gegenüber Unternehmern ist, anders als gegenüber Verbrauchern, eine Entkoppelung der Rücknahme der Ware von der vorherigen/gleichzeitigen Rücktrittserklärung nicht unangemessen. Dies setzt jedoch ein pflichtwidriges Verhalten des Auftraggebers voraus, z.B. Zahlungsverzug.[264] Eine Fristsetzung vor Rücknahme ist nicht erforderlich.[265]mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 149 Der Auftragnehmer als Verkäufer[247] möchte in seinen Verkauf-AGB einen möglichst umfassenden Eigentumsvorbehalt vorsehen; zudem möchte er sicherstellen, dass er bei Zahlungsverzug des Auftraggebers die Sache schnell wieder zurückverlangen kann, ohne zum Rücktritt vom Vertrag gezwungen zu sein.mehr

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§ 8 Bankrecht / IV. Muster: Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag mit gebundenem Sollzins (ohne verbundene Verträge gem. §§ 358, 359 BGB)

Rz. 14 Muster 8.1: Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag mit gebundenem Sollzins (ohne verbundene Verträge gem. §§ 358, 359 BGB) Muster 8.1: Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag mit gebundenem Sollzins (ohne verbundene Verträge gem. §§ 358, 359 BGB) Zwischen _____ (Name der Bank, Ort und Adresse der Geschäftsstelle) – nachstehend "Bank" genannt – und _____ (Name und Adresse des ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Fristlose Kündigung

Rz. 22 Bei Vorliegen bestimmter wichtiger Gründe kann gem. § 543 BGB jedes Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt danach vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortset...mehr

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§ 15 Familienrecht / 4. Unterhalt für die Vergangenheit

Rz. 370 Wenn es einen Unterhaltsbeschluss im Scheidungsverbund gibt, so muss bei ausreichend hoher Titulierung nichts unternommen werden. Das Gleiche gilt, wenn der Unterhalt gemäß §§ 119, 49 ff. FamFG im Scheidungsverfahren durch einstweilige Anordnung geregelt worden ist, da dieser Titel über die Ehescheidung hinaus weitergilt (§ 56 FamFG).[607] Gemäß § 1585 Abs. 2 BGB gilt...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 5. Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Zahlung

Rz. 728 Muster 4.82: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Zahlung Muster 4.82: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Zahlung An das Arbeitsgericht _____ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Rubrum wie Muster Rdn 727) wegen: Zahlungsanspruch Wir bestellen uns zu Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers. Namens und im Auftrag des Ant...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / aa) Zahlungsbedingungen und -verzug

Rz. 71 Die Regelungen über Zahlungsbedingungen gehören nicht zu den unabdingbaren Regeln des Verbrauchsgüterkaufs (siehe §§ 474 ff. BGB).[166] Die Zahlung des vollständigen Kaufpreises bei Lieferung entspricht zudem der gesetzlichen Regelung des § 433 BGB i.V.m. § 320 BGB, die gerade keine Vorleistungspflicht des Verkäufers begründen.[167] Daher ist die erwähnte Zahlungsbedi...mehr

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§ 15 Familienrecht / 19. Sonderbedarf und dauernd erhöhter Bedarf

Rz. 332 Wenn neben dem laufenden, üblichen Lebensbedarf besondere Kosten entstehen, kann der Gläubiger unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Zahlungen verlangen. Die Rechtslage unterscheidet sich danach, ob die Mehrkosten unregelmäßig (dann Sonderbedarf) oder ständig (dann dauernd erhöhter Bedarf) anfallen. Selbst wenn sich der Schuldner nicht in Zahlungsverzug befand ...mehr

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§ 8 Bankrecht / 8. Sicherheitenverwertung

Rz. 47 Bei der Sicherheitenverwertung[91] kommt es im konkreten Fall auf die Besonderheiten der jeweils einschlägigen Kreditsicherheit an.[92] Die Verwertung einer Sicherheit setzt grds. die Fälligkeit der gesicherten Forderungen voraus. In jedem Fall tritt mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Sicherungsgebers die Verwertungsreife ein, da nicht fällige ...mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / 3. Außerordentliche Kündigung

Rz. 40 Wegen der analogen Anwendung des § 89a HGB ist die fristlose Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund generell zulässig,[107] wenn aufgrund objektiver Tatsachen dem Kündigenden die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist. Es sind alle Umstände bei der Bewertung zu berücksichtigen, wobei ein Verschulden nicht erforderl...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / II. Muster: Wohnraummietvertrag

Rz. 38 Muster 31.1: Wohnraummietvertrag Muster 31.1: Wohnraummietvertrag Mietvertrag zwischen _____, – Vermieter – und _____, – Mieter – § 1 Mieträume Der Vermieter vermietet dem Mieter zu Wohnzwecken die im Hause _____ in _____-Geschoss (rechts/links/Mitte) belegene Wohnung, bestehend aus _____ Zimmern, _____ Küche, _____ Diele, _____ Flur, _____ Bad/Dusche, _____ WC. Die Wohnfläch...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / IV. Muster: Gewerberaummietvertrag (Mietvertrag über ein Ladenlokal)

Rz. 40 Muster 31.2: Gewerberaummietvertrag (Mietvertrag über ein Ladenlokal) Muster 31.2: Gewerberaummietvertrag (Mietvertrag über ein Ladenlokal) Mietvertrag zwischen der Firma _____, – Vermieterin – und der Firma _____, – Mieterin – § 1 Mietobjekt Die Vermieterin vermietet an die Mieterin zum Betriebe eines Einzelhandelsgeschäftes das in dem Hause _____ belegene Ladenlokal, besteh...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 145 Der Auftraggeber wünscht, dass ihm möglichst lange Zahlungsfristen eingeräumt werden.mehr