Fachbeiträge & Kommentare zu Zahlungsverzug

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zahlungsverzug des Mieters / 3.4 Versorgungssperre

Höchst umstritten ist, ob und wann der Vermieter bei Zahlungsverzug eine Versorgungssperre durchsetzen kann. In mehreren Entscheidungen hat das KG Berlin bei Geschäftsraummietverhältnissen bei Zahlungsverzug eine Versorgungssperre für zulässig gehalten.[1] Teilweise wird darauf abgestellt, dass eine solche Versorgungssperre erst nach Ausspruch der fristlosen Kündigung zuläss...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zahlungsverzug des Mieters / 3.1 Schadensersatz

Seine Zahlungsfähigkeit hat jedoch der Mieter immer zu vertreten. Für die Zeit des Verzugs kann der Vermieter Verzugszinsen verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen. Hinweis Miete als Schickschuld Da es sich bei der Miete um eine Schickschuld handelt, reicht für die Rechtzeitigkeit der Zahlung der Abgang (die Absendung) vom Erfüllung...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zahlungsverzug des Mieters / 1 Fälligkeit der Miete

Die Miete besteht aus wiederkehrenden Leistungen des Mieters. Für sie ist eine bestimmte Zeit nach dem Kalender maßgebend. Hinweis Fälligkeit am 3. Werktag Die Miete bei Wohnraum ist zu Beginn, spätestens bis zum 3. Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist (§ 556b Abs. 1 BGB). Das "Entrichten" ist aber nicht mit dem Zahlungseingang beim Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zahlungsverzug des Mieters / 3.3 Abmahnung

Voraussetzung ist allerdings, dass der Vermieter diese unpünktliche Zahlungsweise abmahnt, so jedenfalls bei der fristlosen Kündigung. Bei einer ordentlichen Kündigung wegen Zahlungsunpünktlichkeit ist es eine Frage des Einzelfalls, ob eine Abmahnung erforderlich ist.[1] Die Abmahnung muss eine Kündigungsandrohung für den Fall weiterer unpünktlicher Zahlung enthalten.[2] Zah...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zahlungsverzug des Mieters / 3.2 Kündigung

Hinweis Fristlose Kündigung Die schwerwiegendste Folge des Verzugs mit der Mietzahlung ist die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB). Sie ist zulässig, wenn der Mieter entweder für 2 aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils davon (das ist eine Monatsmiete und ein Cent) in Verzug ist oder in ein...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zahlungsverzug des Mieters / 2 Verzug des Mieters

Der Mieter kommt, wenn er nicht termingerecht zahlt, ohne Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Keine Abmahnung nötig Die fristlose Kündigung des Mietvertrags wegen Zahlungsverzugs bedarf daher grundsätzlich keiner vorherigen Fristsetzung oder Abmahnung.[1] Daran ändert auch der Umstand nichts, dass der Vermieter einen sich aufbauenden Mietrückstand nicht sofort zum Anla...mehr

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Verzug (Miete) / 1.2.1 Fristlose Kündigung

Zahlungsverzug des Mieters Bei Zahlungsverzug des Mieters ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB). Sie ist zulässig, wenn der Mieter entweder für 2 aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils (Mindestbetrag mehr als eine Monatsmiete, also eine Monatsmiete und 1 Cent) davon in Verzug ist o...mehr

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BGH bleibt dabei: Schonfristzahlung heilt nur fristlose Kündigung

Der Bundesgerichtshof (BGH) rückt nicht davon ab: Die Nachzahlung von Mietschulden ("Schonfristzahlung") heilt nur eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs, aber nicht eine ordentliche Kündigung. Dem LG Berlin widersprechen die Richter zum wiederholten Mal. Kündigt der Vermieter ein Mietverhältnis wegen Zahlungsverzugs des Mieters fristlos, kann der Mieter die Kündigung...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Ausschluss des Widerspruchsrechts

Rz. 3 Nach § 574 kann der Mieter nach seiner eigenen Kündigung keine Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen. Das war früher in § 556a Abs. 4 a. F. ausdrücklich geregelt, ergibt sich jetzt aber unmittelbar aus § 574 Abs. 1, der einen Widerspruch nur gegenüber einer Kündigung des Vermieters vorsieht. Beim Zusammentreffen einer Kündigung des Vermieters und des Mieters komm...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Prakt... / 8 Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr[1] ist auf alle nach dem 28.7.2014 geschlossenen Verträge und AGB anwendbar.[2] Es setzt die EU-Richtlinie 2011/7/EU vom 16.2.2011 um. Für Dauerschuldverhältnisse (z. B. Stromlieferungsverträge) ist das neue Recht anwendbar, soweit die Gegenleistung, für die ein Entgelt gefordert wird, nach dem Inkrafttreten de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Prakt... / 3.1 Das außergerichtliche Mahnverfahren: Vom persönlichen Besuch zur Mahnung

Normalerweise mahnt der Unternehmer bzw. dessen Personal den säumigen Kunden selbst, sei es telefonisch, schriftlich oder persönlich. Mahnungen sollten individuell auf den Kunden zugeschnitten und kundenfreundlich sein. Ein persönlicher Besuch bei einer hohen Forderung und Nähe des Standorts des Kunden kann eine größere Wirkung als eine schriftliche Mahnung haben. Oft steckt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Prakt... / 3 Außergerichtliche Mahnungen und gerichtliches Mahnverfahren: Wie richtig vorgegangen wird

Das Mahn- und Inkassowesen beschäftigt sich mit der Einbringung fälliger Forderungen und wird in das außergerichtliche Mahnwesen und das gerichtliche Mahnverfahren unterteilt. Grundsätzlich setzt das Mahnwesen bei Zahlungsverzug des Kunden ein. Die Leistung des Kunden muss zunächst fällig sein. Die Fälligkeit ergibt sich aus der zwischen dem Verkäufer und dem Kunden getroffe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Prakt... / 1.2 Richtige Vertragsgestaltung

Die Vertragsgestaltung trägt dazu bei, dass das Risiko des Forderungsausfalls minimiert wird, und bezieht dabei den Geschäftspartner mit ein. Dazu gehören Preis- und Lieferungs-/Leistungsumfang (z. B. "Lieferung frei Haus"; dies erspart spätere Diskussionen), Beweisbarkeit der Vereinbarung (Schriftstücke oder zumindest Anwesenheit von unparteiischen Dritten wie Mitarbeiter), da...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 3.2.5 Befristung des Rücktrittsrechts

Rz. 25 Wird bei einem vertraglich vereinbarten, zeitlich befristeten Rücktrittsrecht die Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts mehrfach zeitlich zwar jeweils rechtzeitig verlängert, die jeweilige Verlängerung aber von einem vollmachtslosen Vertreter vereinbart und erst später genehmigt, und wird das Rücktrittsrecht schließlich vor Ablauf der letzten Fristverlängerung tatsä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 5.7 Rechtsentwicklung

Rz. 42 Die Vorschrift des § 16 Abs. 3 Nr. 2 GrEStG ist durch Art. 9 des Fünften Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes und zur Änderung von Steuergesetzen v. 23.7.2002 (BGBI I 2002, 2715) geändert worden. Danach wurde die bisherige Angabe "der §§ 459 und 460" in der Vorschrift durch die Angabe "des § 437" ersetzt. Die Rechtsänderung ist am 27.7.2002 in K...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zahlungsunfähigkeit der GmbH

Begriff Bei Zahlungsunfähigkeit muss der Geschäftsführer unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Wochen Insolvenzantrag stellen. Die Zahlungsunfähigkeit ist damit ein Insolvenzgrund. Daneben gibt es die Überschuldung als weiteren Insolvenzgrund, wobei dort die Maximalfrist zur Stellung des Insolvenzantrags sechs Wochen beträgt. Der Geschäftsleiter muss grundsätzlich auf...mehr

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§ 20 Mietrecht / 2. Ungewissheit über Gläubigerstellung der Mietzinsforderung

Rz. 16 Möchte die Erbengemeinschaft nach dem Tod des Vermieters den uneingeschränkten Mietzinsfluss sicherstellen, so ist zu empfehlen, den Mietern die Erbenstellung nachzuweisen. Kommt es zu einem Wechsel des Vertragspartners auf Seiten des Mietzinsgläubigers, ist es grundsätzlich nicht Aufgabe des Schuldners, die Erben als Rechtsnachfolger zu ermitteln, um dann an die Erben...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ff) Abmahnung durch den Arbeitnehmer

Rz. 1119 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.86: Abmahnung durch den Arbeitnehmer An die _________________________-GmbH (Arbeitgeber) _________________________ (Anschrift) _________________________ (Datum) Mein Arbeitsverhältnis Sehr geehrte Damen und Herren, seit _________________________ erfolgt die Auszahlung meines monatlichen Gehalts mit erheblicher Ve...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / I. Subjektiv-dingliche Erbbauzinsreallast, § 9 ErbbauRG

Rz. 130 Die Vereinbarung einer Erbbauzinsreallast ist eng mit der Ausrichtung des Erbbaurechts verknüpft,[973] obgleich der Erbbauzins nicht zum Inhalt des Erbbaurechts zählt, sondern eine Belastung des Erbbaurechts darstellt.[974] Die Praxis kennt Fälle, in denen der Erbbauzins deutlich unter der üblichen Verzinsung liegt, etwa bei Sportplätzen oder Kindergärten, die im Erb...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / V. Vertragliche Heimfallbestimmungen, § 2 Nr. 4 ErbbauRG

Rz. 73 Ferner können Bestimmungen über den Heimfall getroffen werden. Nach § 2 Nr. 4 ErbbauRG [559] kann die Verpflichtung des Erbbauberechtigten, das Erbbaurecht beim Eintritt bestimmter Voraussetzungen auf den Grundstückseigentümer zu übertragen,[560] vertragsmäßiger Inhalt des Erbbaurechts werden. Der Grundstückseigentümer kann auch verlangen, dass das Erbbaurecht auf eine...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 5. Kürzungsrecht des Versicherers bei Übermaßbehandlung oder auffälligem Missverhältnis

Rz. 285 Der BGH[159] hat ausdrücklich im Rahmen der sogenannten Privatklinikentscheidung die Möglichkeit der Kürzung des Erstattungsanspruches wegen Kostengesichtspunkten abgelehnt. Der zuvor vorherrschenden Auffassung, wirtschaftliche Aspekte im Zusammenhang mit der medizinisch notwendigen Heilbehandlung zu berücksichtigen, wurde eine klare Absage erteilt. Der BGH stellte au...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 5. Beendigung der Lebensversicherung

Rz. 191 Abgesehen von dem Eintritt des Versicherungsfalles (siehe dazu Rdn 192) und einer einvernehmlichen Aufhebung kann die Lebensversicherung vorzeitig aus sehr unterschiedlichen Gründen enden. Die jeweiligen Rechtsfolgen unterscheiden sich. Hinweis Checkliste Beendigung der Lebensversicherungmehr

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§ 6 Personenversicherung / 1. Rechtsquellen

Rz. 206 Seit 2007 hat das Krankenversicherungsrecht erhebliche Veränderungen erfahren, die neben der Reform des VVG auch aufgrund politischer Entscheidungen erforderlich wurden. Nachdem zum 1.1.2008 lediglich für ein Jahr das VVG 2008 in Kraft trat, gelten die zum 1.1.2009 in Kraft getretenen §§ 192–208 VVG 2009 für alle Neu- und Altverträge. Rz. 207 Infolge der Übergangsvors...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 20 Mietrecht / 1. Kündigung als Verfügung i.S.d. § 2040 BGB

Rz. 28 In der Kündigung durch die Erbengemeinschaft wurde vom BGH materiell-rechtlich eine Verfügung nach § 2040 Abs. 1 BGB gesehen und nicht eine mehrheitsfähige Maßnahme der Nachlassverwaltung gemäß § 2038 Abs. 2 BGB. Diese sollte auch für Verfügungen über Nachlassgegenstände gelten, die zugleich Maßnahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung sind. Diese Rechtsprechung wurde ab ...mehr

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Räumungsklage – gerichtlich... / 5.1 Wohnungsmiete

Nach § 940a ZPO darf die Räumung von Wohnraum durch einstweilige Verfügung gegen den Mieter in folgenden Fällen angeordnet werden: Wenn der Mieter den Besitz durch verbotene Eigenmacht erlangt hat; wenn bei Fortdauer des Mietbesitzes eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben des Vermieters besteht; bei Verstoß des Mieters gegen eine Sicherungsanordnung (§ 283a ZPO). Die Sicherung...mehr

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Räumungsklage – gerichtlich... / 2.3 Klageantrag

Der Anspruch des Vermieters richtet sich auf Räumung und Herausgabe einer bestimmten Wohnung. Dementsprechend konkret muss der Klageantrag formuliert werden. Der Gerichtsvollzieher muss die Wohnung zweifelsfrei identifizieren können. Deshalb vielleicht auch Zusätze (wie z. B. "3. Obergeschoss", "links direkt neben Fahrstuhl") verwenden. Wichtig Nebenräume nicht vergessen Wenn ...mehr

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Verwirkung (Miete) / 4 Räumung, Kündigung

Vollstreckung der Räumung Nach Ansicht des OLG Hamm kann die Vollstreckung eines Räumungsurteils, das der Vermieter aufgrund der Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs erwirkt hat, unzulässig sein, wenn der Vermieter mehrere Jahre aus dem Urteil nicht vollstreckt, sondern von dem Mieter, der auch nach Rechtskraft des Räumungsurteils weiterhin mit erheblichen Mi...mehr

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Miete / 2 Miete als Schickschuld

Da es sich bei der Mietschuld i. d. R. um Geldschulden[1] handelt, liegt eine sog. Schickschuld vor. Der Mieter hat die Miete auf seine Gefahr und seine Kosten dem Vermieter an dessen Wohnsitz zu übermitteln, er hat aber nicht die Verzögerungsgefahr zu tragen. Der Mieter kommt grundsätzlich seinen Verpflichtungen rechtzeitig nach, wenn er das Geld am letzten Tag der vereinba...mehr

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Verwirkung (Miete) / 6 Zahlungsanspruch des Vermieters

Voraussetzung der Verwirkung Der Zahlungsanspruch des Vermieters unterliegt nicht nur der Verjährung, er kann auch verwirken. Von den Instanzgerichten wird allerdings oft übersehen, dass die Verwirkung neben dem Zeitmoment auch ein Umstandsmoment erfordert. So hat das LG Berlin entschieden, dass ein Vermieter seinen Anspruch auf Mietzahlung dann verwirkt, wenn er die vom Miet...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / c) Prämie nach Zahlungsverzug

Rz. 262 Zum Prämienschicksal bei Zahlungsverzug vgl. § 39 VVG. Schiebt der Versicherer die Kündigung wegen Prämienzahlungsverzugs mit einer Folgeprämie ungebührlich hinaus, kann er nach Treu und Glauben den Anspruch auf die Prämie für die Folgeperiode verlieren;[270] das ist jedoch nicht bereits dann der Fall, wenn der Versicherer seine Kündigung nicht schon mit einer qualif...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 2. Prämienzahlung, Zahlungsverzug (B §§ 2 und 4 VHB 2010)

a) Erstprämie Rz. 253 Die Erstprämie war bei Aushändigung des Versicherungsscheins (§ 15 Nr. 1 VHB 92) bzw. sofort nach Abschluss des Vertrages (§ 15 Nr. 2 VHB 2000) zu zahlen. Abweichend davon bestimmt B 1.3.1 VHB 2022 in Anpassung an das VVG, dass die erste oder einmalige Prämie unabhängig vom Bestehen eines Widerrufsrechtes unverzüglich nach dem Zeitpunkt des im Versicheru...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 5. Zahlungsverzug bei Folgeprämie (§ 38 VVG)

Rz. 110 Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Folgeprämie kann der Versicherer eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss (§ 38 Abs. 1 S. 1 VVG). Bei nicht fristgerechter Zahlung ist der Versicherer zur fristlosen Kündigung berechtigt (§ 38 Abs. 3 S. 1 VVG). Die Kündigung wird jedoch unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats die...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / b) Folgeprämie

Rz. 259 Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen. Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzel...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 2. Nachhaftung

Rz. 92 Zahlreiche auf dem Markt befindliche D&O-Policen sehen eine Nachhaftung vor, wenn der Haftpflichtanspruch erst nach Vertragsbeendigung, aber innerhalb der vertraglich vereinbarten Nachhaftungszeit geltend gemacht wird. Das Anspruchserhebungsprinzip führt generell dazu, dass ein Anspruch, der nach Vertragsbeendigung gegen die versicherte Person geltend gemacht wird, gr...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / V. Teilprämie (§ 39 VVG)

Rz. 128 Bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung steht dem Versicherer die Prämie nur für den Zeitraum zu, "in dem Versicherungsschutz bestanden hat" (§ 39 Abs. 1 S. 1 VVG). Bei Rücktritt wegen Verletzung der Anzeigeobliegenheit (§ 19 Abs. 2 VVG) oder bei Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung steht dem Versicherer die Prämie bis zum Wirksamwerden der Rücktr...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 3. Meldung von Umständen (Notice of circumstances-Regelung)

Rz. 96 Bisweilen erfährt das "claims-made-Prinzip" (vgl. dazu Rdn 77 ff.) in zeitlicher Hinsicht eine Erweiterung.[308] Mit Umstandsmeldungen werden Sachverhalte geschildert, denen mutmaßliche Pflichtverletzungen zugrunde liegen, die (später) zu Vermögensschäden und so zu Inanspruchnahmen von Organen führen (können). Dazu findet sich ab dem Modell 2011 eine klare Regelung zu...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / a) Erstprämie

Rz. 253 Die Erstprämie war bei Aushändigung des Versicherungsscheins (§ 15 Nr. 1 VHB 92) bzw. sofort nach Abschluss des Vertrages (§ 15 Nr. 2 VHB 2000) zu zahlen. Abweichend davon bestimmt B 1.3.1 VHB 2022 in Anpassung an das VVG, dass die erste oder einmalige Prämie unabhängig vom Bestehen eines Widerrufsrechtes unverzüglich nach dem Zeitpunkt des im Versicherungsschein ver...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / I. Allgemein

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§ 14 Lebensversicherung / b) Kündigung gem. § 38 VVG

Rz. 476 Nach § 38 Abs. 3 VVG ist der Versicherer bei Verzug des Versicherungsnehmers mit einer Folgeprämie berechtigt, den Versicherungsvertrag zu kündigen.[818] Der Verzug des Versicherungsnehmers mit Zinsen für ein Policendarlehen berechtigt den Versicherer nicht zur Kündigung des Versicherungsvertrags.[819] Voraussetzung für das Kündigungsrecht des Versicherers ist, dass ...mehr

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§ 18 Transportversicherung / f) Zahlungsunfähigkeit des Reeders

Rz. 72 Nach Ziff. 2.4.1.6 DTV-Güter 2000/2011, Ziff. 1.1.2.5 ADS Güterversicherung 73/84/94 ist die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit und des Zahlungsverzuges des Reeders, Charterers oder Betreibers des Schiffes oder sonstiger finanzieller Auseinandersetzungen mit den genannten Parteien nicht versichert. Nach DTV-Güter 2000/2011 ist die Leistungsfreiheit jedoch an ein Auswahlve...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / III. Versicherungspflicht, § 193 Abs. 3 und Abs. 4 VVG

Rz. 76 Erstmals wurde mit der am 1.1.2009 in Kraft getretenen Regelung des § 193 Abs. 3 VVG eine Verpflichtung zum Abschluss einer privaten Krankheitskostenversicherung eingeführt, soweit kein anderweitiger Versicherungsschutz bestand, der der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht entsprach. Rz. 77 Eines der Kernziele der Gesundheitsreform 2007 war es, einen Krankenversich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Krankenversicherung / V. Anzuwendende Vorschriften, § 194 VVG

Rz. 106 § 194 VVG stellt auf die Besonderheiten des Krankenversicherungsrechts ab und macht klar, in welchem Umfang die allgemeinen Vorschriften des Versicherungsrechts auf diese anwendbar sind bzw. inwieweit sie modifiziert werden müssen: § 194 Abs. 1 VVG sieht vor, dass die die Schadensversicherung betreffenden §§ 74–80 und 82–87 VVG anwendbar sind; dies entspricht der bish...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 6.2.2.2.4 Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte

Rz. 1101 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In den Anwendungsbereich der Wertminderungsvorschriften des IFRS 9 fallen die finanziellen Vermögenswerte der Kategorien at amortised cost und fair value through OCI. Entgegen dem incurred loss model werden nunmehr erwartete Verluste (expected losses) als Wertminderung erfasst, selbst wenn es zum Bilanzierungszeitpunkt an konkreten Hinweisen...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 2.2.2.3.1 Grundlagen

Rz. 152 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Umsatzrealisierung nach IFRS 15 basiert auf dem 5-Stufen-Konzept (vgl. Tz. 133). Die 1. Stufe (Identifikation von Kundenverträgen) wurde bereits weitgehend erläutert. Eine umfassende Erläuterung der 3. Stufe (Bestimmung des Transaktionspreises) ist erfolgt. Rz. 153 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine noch erläuterungsbedürftige Voraussetzung z...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 2.2.2.3.3 Umsatzrealisierung bei Dienstleistungsverträgen

Rz. 174 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IFRS 15 enthält allgemeine Vorschriften für das Erfassen von Umsätzen aus zeitraumbezogenen Leistungsverpflichtungen. Eine Differenzierung zwischen Dienstleistungs- und Fertigungsaufträgen wie nach den vorangegangenen IFRS besteht nicht. Ist keine der nachfolgend dargelegten Konstellationen gegeben, liegt eine zeitpunktbezogene Leistungsverp...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 9: Kapitalflussrech... / 1.1.2.5 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit

Rz. 40 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ist ebenfalls nach der direkten Methode zu ermitteln (DRS 21.24, .47). Er umfasst sämtliche Cashflows aus Eigenkapitalgebertransaktionen, aus der Aufnahme und Begleichung von Finanzschulden sowie mit diesen zusammenhängende Vergütungen (DRS 21.9, .48 ff.). DRS 21.50 enthält nachfolgende Mindestglied...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 7.4.3 Folgebewertung

Rz. 237 Die Abbildung fasst die Systematik der Folgebewertung von Finanzinstrumenten zusammen. Die Folgebewertung von Wertpapieren richtet sich nach deren Klassifizierung.[1] Abb. 4: Folgebewertung von Wertpapieren nach IFRS 9 Rz. 238 Für die Bewertung mittels Effektivzinsmethode wird der Zinssatz ermittelt, mit dem die geschätzten künftigen Zahlungsströme über die erwartete L...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussmuster für die Eig... / 9.5.3 Entziehung des Wohnungseigentums

Schwere Pflichtverletzung des Wohnungseigentümers Bei der Entziehung des Wohnungseigentums handelt es sich um den schwersten aller möglichen Eingriffe in das Eigentum. Voraussetzung ist, dass sich ein Wohnungseigentümer einer so schweren Pflichtverletzung der ihm gegenüber den anderen Wohnungseigentümern und der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bestehenden Verpflichtungen ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Finanzspritze für den Verein / 2 Knappe Kassen

In Sachen Finanzen ist eine gute Planung das Maß aller Dinge. Ohne finanzielle Mittel läuft nichts, egal wie gut der Verein ansonsten organisiert ist oder wie leistungsstark die Mitglieder und Aktiven sind. Zwar ist das leichter gesagt als getan, aber jeder Verein sollte eine "eiserne Reserve" für Notfälle in der Hinterhand haben. Praxis-Tipp Um Liquiditätsengpässen vorzubeug...mehr