Fachbeiträge & Kommentare zu Zahlungsverkehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vermögensauskunft Dritter / a) Auskunftsumfang

Rz. 53 Der Gerichtsvollzieher ist weiterhin berechtigt, Auskünfte über die Bankverbindungen des Schuldners beim Bundeszentralamt für Steuern zu erheben. Über § 93b Abs. 1 AO i.V.m. § 93 Abs. 8 AO kommt § 24c Abs. 1 KWG zur Anwendung. Danach hat das Bundeszentralamt für Steuern dem Gerichtsvollzieher die Nummer eines Kontos mitzuteilen, dass der Legitimationsprüfung nach § 15...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / XVIII. Muster: Erwiderung auf den Antrag des Schuldners nach § 850l ZPO

Rz. 441 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.57: Erwiderung auf den Antrag des Schuldners nach § 907 ZPO An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache _________________________ (Gläubiger) ./. _________________________ (Schuldner) wird im Namen und in Vollmacht des Gläubigers beantragt,mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 15. Landesspezifische Besonderheiten

a) Allgemeines Rz. 1177 [Autor/Stand] Der RbDatA[2] mit der sog. Schwedischen Initative basierend auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gilt im Verhältnis zu allen EU-Mitgliedstaaten und für die Schengen-assoziierten Staaten Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island.[3] Für die Schweiz stellt der Rahmenbeschluss eine Weiterentwicklung von Bestimmungen des Schengen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vermögensauskunft Dritter / A. Einleitung

Rz. 1 § 802l ZPO ist eine praktisch sehr bedeutende Erweiterung der Befugnisse des Gerichtsvollziehers. Hiermit wird die Möglichkeit geschaffen, über den Gerichtsvollzieher Auskünfte zu einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis des Schuldners bei den Trägern der Rentenversicherung und bei den berufsständischen Versorgungseinrichtungen, Informationen über die Abwicklun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Pfändung und Verwertung... / III. Vollstreckungsauftrag bei notwendiger Sicherheitsleistung

Rz. 102 Ist das Urteil nicht rechtskräftig, sondern nur gegen Sicherheitsleistung nach § 709 ZPO vorläufig vollstreckbar, so darf nach § 751 Abs. 2 ZPO die Zwangsvollstreckung nur beginnen, bzw. fortgesetzt werden, wenn die Sicherheitsleistung durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachgewiesen und eine Abschrift dieser Urkunde bereits zugestellt ist oder glei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Mietverhältnis vor Gericht / 1.2.2 Kostenvorschuss mit Klageerhebung einzahlen

Eine Klage wird dem Mieter nur dann zugestellt, wenn der klagende Vermieter den Gerichtskostenvorschuss einzahlt. Die Höhe des einzuzahlenden Gerichtskostenvorschusses hängt wiederum vom Streitwert der Klage ab. Um also Kostenvorschuss leisten zu können, muss der Vermieter wissen, welchen Gegenstandswert sein Verfahren hat. Hier gibt es nun 2 Wege: Der Vermieter bzw. sein Anwa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 9 § 4 Nr. 10 UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL. Danach haben die Mitgliedstaaten "Versicherungs- und Rückversicherungsumsätze einschließlich der dazugehörigen Dienstleistungen, die von Versicherungsmaklern und -vertretern erbracht werden", von der USt zu befreien. Die Regelung unterscheidet also zwischen den Versicherungsumsätzen an sich und den damit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zählgelder

Begriff Der Begriff Zählgeld ist gleichbedeutend mit den Begriffen Fehlgeldentschädigung oder Mankogeld. Arbeitnehmer, die in den Zahlungsverkehr des Arbeitgebers involviert sind, erhalten Zählgeld. Es gleicht den Nachteil des Arbeitnehmers aus, der für einen Kassenfehlbetrag haften bzw. aufkommen muss. Zählgelder werden in der Regel als laufender Arbeitslohn gewährt und sind...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Finanzverwaltung der Wohnun... / 1.2.4 Zahlungsverkehr

Auf Grundlage von § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG ist der Verwalter berechtigt und verpflichtet, alle Zahlungen und Leistungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die mit der laufenden Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zusammenhängen. Der Verwalter hat also nach Prüfung der Voraussetzungen Zahlungen zu leisten, soweit diese mit der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammen...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Die entgeltliche Erstellung von Schein- bzw. Abdeckrechnungen (für die Baubranche) kann eine eigene umsatzsteuerpflichtige Leistung sein.

Leitsatz Wenn sogenannte Servicegesellschaften für ihre Auftraggeber aus dem Baugewerbe Schein- und Abdeckrechnungen erstellen, die allein der buchhalterischen Abdeckung der Barentlohnung von Schwarzarbeitern dienen, erbringen sie damit gesonderte umsatzsteuerbare und umsatzsteuerpflichtige Leistungen. Sachverhalt Im Zuge von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft kam die Steuer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11.1 Steuerbefreiungen im Inland

Rz. 204 Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL sieht vor, dass die Mitgliedstaaten von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführte Dienstleistungen und die dazugehörigen Lieferungen von Gegenständen mit Ausnahme der Personenbeförderung und der Telekommunikationsdienstleistungen von der MwSt befreien. Was unter "öffentliche Posteinrichtungen" zu verstehen ist, definiert die Rich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftungsbegrenzung: Das lei... / 3 Diese Fälle versichert die D&O-Versicherung

Der sog. Versicherungsfall ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber der versicherten Person. Die D&O-Versicherung versichert hierbei sowohl die sog. Innenhaftung des Geschäftsführers gegenüber der GmbH, als auch die Außenhaftung des Geschäftsführers gegenüber Dritten. Im Verhältnis zur GmbH ist der Geschäftsführer für jeden pflichtwidrig und schuldhaft v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Haftung / 7. Girokonto des Erblassers

Rz. 38 Grundsätzlich sind die Verbindlichkeiten aus dem Girokonto des Erblassers Erblasserschulden. Führt allerdings einer der Erben das Konto fort und nutzt es für seinen Zahlungsverkehr, so sind dann entstehende Verbindlichkeiten keine Erblasserschulden.[79]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.5 Die Behandlung von Verrechnungskonten

Tz. 1133 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Auf einem bei einer Kap-Ges für den Gesellschafter geführten Verrechnungskonto werden Zahlungen für private Zwecke des Gesellschafters erfasst, die bei einem Pers-Unternehmen als Privatentnahmen zu verbuchen wären. So werden häufig GF-Gehälter, Pachtzahlungen, Darlehenszinsen uÄ auf einem Verrechnungskonto gutgeschrieben und Auszahlungen v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.2 Formvorschriften und Beweislast

Tz. 1041 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Für den Abschluss von Darlehensverträgen bestehen grds keine besonderen Formvorschriften. Aus Nachweisgründen ist jedoch in der Praxis unbedingt der Abschluss schriftlicher Verträge zu empfehlen. Dies gilt auch bei Verrechnungskonten, die für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs zwischen Gesellschaft und Gesellschafter geführt werden. Die ob...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 12/2024, Zuständigkeit... / 3 Der Praxistipp

Unbekannter Aufenthalt darf Zwangsvollstreckung nicht stoppen Der unbekannte Aufenthalt des Schuldners ist kein Grund, auf Bemühungen zur Durchsetzung der Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung zu verzichten. Dies gilt insbesondere dann, wenn nicht ausgeschlossen ist, dass dem Schuldner inländische Leistungen im Wege des bargeldlosen Zahlungsverkehrs zufließen. Nach § 802l...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Hauptvordruck (ESt1A) 2024 / 6 Bankverbindung

Die Finanzämter erstatten nur unbar. Bei fehlender oder unvollständiger Bankverbindung verzögert sich die Steuerrückzahlung. Bitte beachten Sie, dass der bargeldlose Zahlungsverkehr und damit die Erstattung nur möglich ist, wenn dem Finanzamt die IBAN und bei Auslandsüberweisung zusätzlich die BIC bekannt sind. Wichtig Kontoänderung mitteilen Teilen Sie dem Finanzamt unverzügl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrechtliche Aspekt... / 4. Scheinsitz

Ein Scheinsitz ist steuerrechtlich unbeachtlich (§ 41 Abs. 2 AO), selbst wenn er im Handelsregister oder bei der Gewerbeanmeldung angegeben wurde. Indizien für das Vorliegen eines Scheinsitzes sind z.B., dass keinerlei Geschäftsleitungs- oder Arbeitgeberfunktion besteht oder dass kein Zahlungsverkehr am eingetragenen Firmensitz stattfindet. Insb. fällt die Briefkastenfirma h...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Warenkreditversicherung / 1. Fälle des § 2 Nr. 5 AVB

Rz. 49 Forderungen gegen staatliche Institutionen oder öffentlich-rechtliche Unternehmen (z.B. Verkehrsbetriebe, Rundfunkanstalten, Energieversorgungsbetriebe) sind nicht versichert, es sei denn, diese sind privatrechtlich als juristische Personen organisiert. Rz. 50 Hinweis Es besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz für Forderungen gegenüber natürlichen Personen, sowe...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 6.1.2.1.3 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 1029 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IFRS 9 ist gegenwärtig Gegenstand eines sog. Post Implementation Review (nachfolgend PIR) durch den IASB. Ziel des PIR ist die Beurteilung, ob die Vorschriften des IFRS 9 die Bilanzierung verbessert haben und das Gewinnen von potenziellen Erkenntnissen, wie das zukünftige Standard Setting gestaltet und verbessert werden kann. Rz. 1030 Stand:...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussmuster für die Eig... / 7.1.4.2 Zweitunterschrift bei größeren Ausgaben

Musterbeschluss: Zweitunterschrift bei größeren Ausgaben TOP XX Zweitunterschrift bei größeren Ausgaben Übersteigen erforderliche Verwaltungsausgaben im jeweiligen Einzelfall eine Höhe von ____ EUR, so bedürfen entsprechende Zahlungsbelege einer Zweitunterschrift des Verwaltungsbeiratsvorsitzenden. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: _____ Nein-Stimmen: _____ Enthaltungen: _____ Der ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussmuster für die Eig... / 9.4.2 Regelungen über die Art und Weise von Zahlungen

§ 28 Abs. 3 WEG ermöglicht zunächst, beschlussweise Regelungen über die Art und Weise von Zahlungen zu treffen. Durch Beschluss kann also etwa der unbare Zahlungsverkehr eingeführt werden – wenngleich dies wohl am wenigsten praxisrelevant ist, da es kaum Gemeinschaften geben dürfte, deren Mitglieder die Hausgelder beim Verwalter bar einzahlen. Angesichts der fehlenden Praxis...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
ChatGPT in der Steuerkanzle... / 7 Prompt Engineering

Was gute Prompts ausmacht und welche konkreten Anwendungsfälle mit Steuerbezug es gibt, erklärt Ihnen Steuerberater Sebastian Pollmanns. Video: Prompt Engineering_ Was gute Prompts ausmacht und konkrete Anwendungsfalle mit Steuerbezug mit StB Sebastian Pollmanns Hier die Beispielprompts aus den Videos: Agiere als Steuerfachangestellter: Schreibe eine E-Mail an einen Mandanten u...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerbarkeit von Geschäftsführungsleistungen einer Praxisgemeinschaft; Reichweite der Steuerbefreiung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL (Rechtslage vor Inkrafttreten des § 4 Nr. 29 UStG)

Leitsatz 1. Eine zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks nach außen auftretende Praxisgemeinschaft ist Unternehmerin. 2. Eine aus Ärzten bestehende Praxisgemeinschaft, die Leistungen für die Führung ihrer eigenen Geschäfte bezieht, erbringt nicht zwangsläufig gleichzeitig Geschäftsführungsleistungen an ihre Mitglieder. 3. Eine aus Ärzten bestehende Praxisgemeinschaft, die mit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 2: Gerichtsvollziehe... / Siebenter Abschnitt: Kassenführung

§ 51 Aufbewahrung von Geld, Wertsachen und Kostbarkeiten Der Gerichtsvollzieher hat fremde Geldbeträge, Wertpapiere und Kostbarkeiten getrennt von seinen eigenen unter sicherem Verschluss (zum Beispiel in einem einbruchsicheren Behältnis) aufzubewahren. § 52 Zahlungsverkehr (Fn 7) (1) Der Gerichtsvollzieher ist verpflichtet, für den dienstlichen Zahlungsverkehr ein Dienstkonto ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / XVII. Modul N – Einholung Auskünfte Dritter

Rz. 78 Sehr viel wichtiger als die Auskünfte nach Modul M zum Aufenthalt des Schuldners sind die Auskünfte nach Modul N über Einkommen und Vermögen des Schuldners. Modul N gibt die Möglichkeit, Anträge auf Einholung von Auskünften Dritter nach § 802l ZPO über den Gerichtsvollzieher zu beauftragen. Der Gläubiger kann unter den weiteren Voraussetzungen des § 802l ZPO bei dem Ger...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / 1. Voraussetzungen

Rz. 88 Hat der Schuldner die Vermögensauskunft nach §§ 802c bzw. 807 ZPO abgegeben, ist er zur erneuten Abgabe nur verpflichtet, wenn die Voraussetzungen des § 802d ZPO vorliegen. Hiervon zu unterscheiden ist jedoch das Ergänzungs- oder Nachbesserungsverfahren, von dem zahlreich in der Praxis Gebrauch gemacht wird. Rz. 89 Zur Ergänzung ist der Schuldner verpflichtet, wenn das...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / XIV. Modul K – Vorpfändung

Rz. 65 Schon vor der Pfändung einer Geldforderung nach §§ 829 ff. ZPO, die mit den Formularen der Anlagen 4 und 5 sowie 7 oder 8 ZVFV zu beantragen ist, kann der Gläubiger aufgrund eines vollstreckbaren Schuldtitels durch den Gerichtsvollzieher dem Drittschuldner und dem Schuldner nach § 845 Abs. 1 ZPO die Benachrichtigung, dass die Pfändung bevorstehe, mit der Aufforderung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 1: Geschäftsanweisun... / I. Allgemeine Vorschriften

§ 67 Begriff der Geldforderung (1) Geldforderung ist jede Forderung, die auf Leistung einer bestimmten Wertgröße in Geld gerichtet ist. Geldforderungen im Sinne des Vollstreckungsrechts sind auch die Haftungsansprüche für Geldleistungen, zum Beispiel die Ansprüche im Fall der Verurteilung zur Duldung der Zwangsvollstreckung. (2) Sollen Stücke einer bestimmten Münzsorte oder be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 2: Gerichtsvollziehe... / Vierter Abschnitt: Geschäftsbetrieb

§ 29 Allgemeines Der Gerichtsvollzieher regelt seinen Geschäftsbetrieb nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen, soweit hierüber keine besonderen Bestimmungen bestehen. § 30 Geschäftszimmer (Fn 7) (1) Der Gerichtsvollzieher muss an seinem Amtssitz ein Geschäftszimmer auf eigene Kosten unterhalten. Der Präsident des Landgerichts (Amtsgerichts) kann dem Gerichtsvollzieher gestatten, ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Auslandsrechnung bei Verkau... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag beschäftigt sich mit Lieferungen ins Ausland. Wie die dazugehörende Rechnung korrekt erstellt werden muss, welche umsatzsteuerlichen Vorschriften zu beachten sind, welche Daten zu melden sind oder welche Papiere benötigt werden. Wie bei den Importen wird aus umsatzsteuerlichen Gründen zwischen Innergemeinschaftliche Lieferungen (in andere EU-Mitglied...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Drittaufwand und abgekürzte... / 5. Besonderheiten bei Finanzierungskosten

Finanzierungskosten sind bei betrieblicher/beruflicher Veranlassung als Betriebsausgaben/Werbungskosten abziehbar. Vorsicht ist jedoch bei Ehegatten angebracht. Hier kann je nach Sachverhalt der einkünftemindernde Abzug in Frage stehen. Im Einzelnen sind nachfolgende Fallgestaltungen zu unterscheiden: Nehmen Ehegatten gemeinsam ein gesamtschuldnerisches Darlehen zur Finanzier...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechnung: Kosten sparen mit... / 3.5.4 Zahlungsverkehr

Name, Rechnungsnummer und Kontoverbindungen können aus der elektronischen Rechnung direkt in das Electronic-Banking-System übernommen werden. Lediglich der ebenfalls eingespielte Zahlungsbetrag muss noch auf evtl. Skonti oder sonstige Abschläge überprüft werden. Aufgrund dieser Aspekte wird der Zahlungsverkehr mit elektronischen Rechnungen erleichtert.mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2.3.2 Verhaltensannahmen ohne spezifische Zinsanpassungstermine

Rz. 99 Sofern die Institute Verhaltensannahmen über Salden ohne spezifischen Zinsanpassungstermin zum Zwecke der Steuerung des Zinsänderungsrisikos treffen, sollten sie:[1] in der Lage sein, "Kernsalden" ("Kerneinlagen") und/oder andere Einlagen zu identifizieren, deren begrenzte Elastizität gegenüber Zinsänderungen modelliert werden könnte, in den Modellierungsannahmen für di...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Aktivitäten und Prozesse, die ansonsten vom Institut selbst erbracht würden

Rz. 136 Der Auftrag eines Institutes an ein anderes Unternehmen, Aktivitäten und Prozesse im Zusammenhang mit Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen oder sonstigen institutstypischen Dienstleistungen wahrzunehmen, führt nicht zwingend zum Vorliegen einer Auslagerung im Sinne der MaRisk. Zusätzlich ist erforderlich, dass es sich dabei um die Wahrnehmung von Aktivitäten und...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.2 Zuordnung von Geschäftsfeldern

Rz. 153 Damit Rückschlüsse auf die einzelnen Organisationseinheiten im Institut gezogen werden können, bietet es sich an, die Schadensfälle den betroffenen Geschäftsbereichen zuzuordnen. Die diesbezüglichen Vorschläge vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht mussten bis Ende 2024 schon bei Verwendung des Standardansatzes berücksichtigt werden. Demnach sollten die Schadensfäl...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3.2 Betreiber kritischer Infrastrukturen

Rz. 185 Für die Betreiber "kritischer Infrastrukturen" (KRITIS-Betreiber)[1] gelten u. a. in Bezug auf die Sicherstellung angemessener Vorkehrungen zur Gewährleistung von Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit der Informationsverarbeitung besondere Vorschriften. Nach Tz. 12.2 BAIT ist der Geltungsbereich der kritischen Infrastrukturen (KRITIS) innerhalb...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 12. Kritische Infrastrukturen

Rz. 1 Dieses Kapitel richtet sich – im Kontext mit den anderen Kapiteln der BAIT und den sonstigen einschlägigen bankaufsichtlichen Anforderungen in Bezug auf die Sicherstellung angemessener Vorkehrungen zur Gewährleistung von Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit der Informationsverarbeitung – eigens an die Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.1 Bedeutung für die Institute

Rz. 4 Bereits seit der zweiten MaRisk-Novelle im Jahr 2009 haben die Institute, soweit erforderlich, auch Maßnahmen zur Sicherstellung der Liquidität im Tagesverlauf zu ergreifen, wobei die Begriffe "Liquidität im Tagesverlauf" und "Innertagesliquidität" ("Intraday Liquidity") synonym für "untertägige Liquidität" verwendet werden. Mit diesen Begriffen sind jene liquiden Mitt...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.5.2 Rundschreiben zur Meldung schwerwiegender Zahlungssicherheitsvorfälle

Rz. 296 Am 31. Januar 2013 hat die EZB organisatorische Vorgaben zum Zahlungsverkehr gemacht, die Berührungspunkte mit den Anforderungen der MaRisk haben. Die Empfehlungen wurden von einer europäischen Initiative von Zentralbanken und Bankaufsichtsbehörden ("European Forum on the Security of Retail Payments") erarbeitet und sollten ursprünglich bis zum 1. Februar 2015 umgese...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.11.3.3 Barwert der Provisionen

Rz. 176 Grundsätzlich stellen auch Provisionen künftige Cashflows dar, die im Rahmen der barwertigen Ermittlung des Risikodeckungspotenzials angesetzt werden können. Das Provisionsgeschäft hat insbesondere im Niedrigzinsumfeld an Bedeutung gewonnen. Die Institute generieren Provisionen z. B. aus der Kontoführung und dem Zahlungsverkehr, aus dem Vermittlungsgeschäft sowie dem...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.1 Zugriff von Händlern auf Zahlungsverkehrskonten

Rz. 93 Zeichnungsberechtigungen von Händlern für Zahlungsverkehrskonten sind bereits im Rahmen der MaH-Prüfungspraxis kritisch bewertet worden. Händler sind durch Zeichnungsberechtigungen in der Lage, auf manipulative Weise Zahlungen zum Schaden des Institutes zu veranlassen. Vor diesem Hintergrund wurde von Prüfern gefordert, dass Händler über keine Zeichnungsberechtigungen...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.7 Kapitalbedarf für operationelle Risiken

Rz. 115 Im ICAAP sind die Institute für die Definition von operationellen Risiken selbst verantwortlich. In der Praxis orientieren sich viele Institute an der aufsichtlichen Definition der operationellen Risiken für die erste Säule. Nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 52 CRR umfasst das operationelle Risiko die Gefahr von Verlusten, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von in...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.3 Diskrepanz zwischen Idealvorstellung und Realität

Rz. 147 Grundsätzlich liegt es im Eigeninteresse der Institute, die Berechnung von Liquiditätstransferpreisen voranzutreiben. Dies hat vor allem betriebswirtschaftliche Gründe, da mithilfe interner Transferpreise ein rentabilitätsorientiertes Liquiditätsrisikomanagement etabliert und folglich das Setzen falscher Anreize vermieden werden kann. Rz. 148 Die Schwierigkeit besteht...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.2 Aufsichtliche und institutsinterne Stresstests

Rz. 212 Im Jahr 2007 wurden erstmalig branchenweite Liquiditätsrisiko-Stresstests nach vorgegebenen Rahmenszenarien der Deutschen Bundesbank durchgeführt, die aus den Resultaten wichtige Rückschlüsse zum Krisenmanagement sowie zur Stabilität der befragten Institute unter angespannten Marktbedingungen ziehen konnte. Die Auswirkungen der Stressszenarien wurden mithilfe der int...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Vollständige Erfassung der Aktivitäten und Prozesse

Rz. 5 Eine wesentliche Voraussetzung für ein risikoorientiertes Vorgehen der Internen Revision ist die Analyse aller Prozesse und Aktivitäten im Hinblick auf ihren jeweiligen Risikogehalt. Die konkrete Ausgestaltung dieser Analysetätigkeit bleibt dabei der Internen Revision überlassen. Allerdings benötigt sie dafür einen vollständigen Überblick über die Aktivitäten und Proze...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Bedeutung von Auslagerungen für den Bankensektor

Rz. 3 Natürlich spielt die Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen auf Dritte auch bei Banken und Finanzdienstleistern eine wichtige Rolle.[1] Auslagerungen fallen im Bankensektor sogar auf besonders fruchtbaren Boden, da die Institute im Vergleich zu Industrieunternehmen immer noch einen recht hohen Anteil der Leistungen in Eigenregie erstellen.[2] Dennoch geht der Trend ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3. Anwendungsbereich; Umfang der abzudeckenden rechtlichen Regelungen und Vorgaben

Anknüpfend an den einleitenden Ausführungen zeigt die BaFin auf, welche rechtlichen Regelungen und Vorgaben in jedem Fall in den Anwendungsbereich der Compliance-Funktion fallen. Hierzu gehören zunächst die Vorgaben des WpHG, die schon Gegenstand der MaComp sind, weiterhin die Vorgaben zur Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung; Vorgaben zur Vermeidung sonstig...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3.1 Betriebsstabilität

Rz. 176 Zwar sind mit Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sowohl Chancen als auch Risiken verbunden. Die IKT-Risiken bleiben nach Einschätzung der EU-Kommission aber trotz zahlreicher regulatorischer Maßnahmen in erster Linie eine Herausforderung für die "Betriebsstabilität", die Leistungsfähigkeit der Institute und die Stabilität des Finanzsystems in der EU. ...mehr