Fachbeiträge & Kommentare zu Zahlungsverkehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.7 Durchführung des Gewinnabführungsvertrags während seiner gesamten Geltungsdauer

Tz. 542 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 1 KStG knüpft die Anerkennung der stlichen Organschaft daran, dass der GAV während seiner gesamten Geltungsdauer auch tats vollzogen wird. Dazu gehört die Abführung des ganzen Gewinns der OG an den OT sowie umgekehrt der Verlustausgleich durch den OT. Ständige Verluste der OG stellen die Durchführung des GAV nicht in F...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Grundprinzip

Tz. 143 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Finanzielle Verbindlichkeiten (oder Teile davon) dürfen nur und erst dann ausgebucht werden, wenn sie erloschen sind, das Unternehmen also von seiner Leistungspflicht entbunden wurde – durch Begleichung resp. Rückkauf am Markt, qua Erlass, Verjährung oder Auslaufen (vgl. IFRS 9.3.3.1 iVm. B3.3.1). Somit ist eine finanzielle Verbindlichkeit g...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Bilanzierung finanzieller Vermögenswerte zum Handels- oder Erfüllungstag

Tz. 121 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Gemäß IFRS 9.3.1.1 hat ein Unternehmen Finanzinstrumente grundsätzlich ab dem Zeitpunkt bilanziell zu erfassen, zu dem es Vertragspartei wird. Dieser Tag wird als Zeitpunkt der Verpflichtung oder Handelstag bezeichnet (Commitment oder Trade Date). Für Geschäftsvorfälle, die als marktübliche Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 3 Entgegennahme des Erlöses

Rz. 5 Wird der Erlös der Versteigerung an den Vollstreckungsbeamten gezahlt, tritt dieses Geld an die Stelle der versteigerten Sache.[1] Der Erlös geht also in das Eigentum des Schuldners über, während er sein Eigentum an den versteigerten Gegenständen verliert. Der Gläubiger des Schuldners erwirbt statt des Pfändungspfandrechts an den Sachen ein Pfändungspfandrecht an dem E...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 3.3 Klare Regelungen zur Arbeitszeit

Zunächst sind die zu leistenden Arbeiten vertraglich konkret zu beschreiben. Allein die Formulierung "Mitwirkung bei verwaltungstechnischen Arbeiten im Betrieb, insbesondere die Vorbereitung der Buchhaltung und des Zahlungsverkehrs" reicht nicht aus. Sie lässt den tatsächlichen Umfang der Arbeit nicht erkennen. Wie bei Verträgen zwischen Fremden ist für das Arbeitsverhältnis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeld und Hausgeldverzug... /   Lastschriftverfahren

Können die Wohnungseigentümer auch über die Verpflichtung zur Teilnahme am Lastschriftverfahren beschließen? Die entsprechende Beschlusskompetenz verleiht der Gemeinschaft auch hier die Bestimmung des § 28 Abs. 3 WEG. Besteht eine Beschlusskompetenz auch dahingehend, dass gegenüber sich weigernden Wohnungseigentümern eine zusätzliche Aufwandsgebühr erhoben werden kann? Bezü...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 3.3 Arbeitslohn bei Mitwirkung des Arbeitgebers

Preisvorteile, die Arbeitnehmern von dritter Seite eingeräumt werden – sog. Drittrabatte, können Arbeitslohn sein, wenn sie sich für den Arbeitnehmer als Frucht seiner Arbeit im Dienste seines Arbeitgebers darstellen, wenn sie also durch das Dienstverhältnis veranlasst sind. Solche Preisvorteile gehören zum Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber an der Verschaffung dieser Preisvo...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 2.2.2 Begünstigte Gutscheine und Geldkarten

Das BMF-Schreiben regelt in einem ausführlichen Anwendungsschreiben die Frage, welche Gutscheine und Geldkarten bzgl. des Umfangs der Akzeptanzstellen und des Waren- und Dienstleistungsangebots die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllen. Bei den nachfolgenden "Gutschein-Sachverhalten" ist weiterhin von einem begünstigten Sachbezug auszugehen: Gutscheine und Geldka...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Steuerbefreiung für U... / b) Einordnung im Lichte von Hedqvist und BMF

Verwendung zu Zahlungszwecken entscheidend: Der EuGH hatte in Hedqvist die umsatzsteuerrechtliche Gleichstellung von Kryptowährungen mit gesetzlichen Zahlungsmitteln betont, solange diese ausschließlich Zahlungszwecken dienen.[7] Das BMF hat diese Linie aufgegriffen und klargestellt, dass sog. Currency Token steuerbefreit sein können, während andere Token-Typen differenziert...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Hauptvordruck (ESt1A) 2025 / 6 Bankverbindung

Die Finanzämter erstatten nur unbar. Bei fehlender oder unvollständiger Bankverbindung verzögert sich die Steuerrückzahlung. Bitte beachten Sie, dass der bargeldlose Zahlungsverkehr und damit die Erstattung nur möglich ist, wenn dem Finanzamt die IBAN und bei Auslandsüberweisung zusätzlich die BIC bekannt sind. Wichtig Kontoänderung mitteilen Teilen Sie dem Finanzamt unverzügl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.5 Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 197 Obwohl die Organschaft seit Einführung der Vorsteuerabzugsberechtigung zum 1.1.1968 wirtschaftlich erheblich an Bedeutung verloren hat, bestehen immer noch Auswirkungen, die über den verfahrensrechtlichen Bereich hinausgehen. Es können sich sowohl Auswirkungen im Bereich der Vorsteuerabzugsberechtigung als auch im Bereich der Entstehung von Umsatzsteuerbeträgen ergeb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. Einschränkungen

Rz. 268 Die Wohnungseigentümer können die Befugnisse des Verwalters aus § 27 Abs. 1 WEG durch Beschluss einseitig einschränken. Es bedarf insofern keiner Zustimmung des Verwalters. Rz. 269 Die Befugnis zur Einschränkung der gesetzlichen Aufgaben des Verwalters aus § 27 Abs. 1 WEG betrifft jedoch nur diejenigen Kompetenzen, die im Innenverhältnis bestehen. Die Vertretungsmacht...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Aufstellung des wesentlichen Gemeinschaftsvermögens

Rz. 337 Zum Gemeinschaftsvermögen gehören alle Vermögenswerte der Gemeinschaft. Die sind neben Sachwerten (Wohnungen, Heizvorräte, Arbeitsgeräte) vor allem Forderungen und Verbindlichkeiten. Für Sachwerte ist keine Abschreibung vorzunehmen, anzugeben ist der Anschaffungswert, idealerweise verbunden mit dem Datum/Jahr der Anschaffung.[798] Forderungen und Verbindlichkeiten si...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Bankgeschäfte

Rz. 17 Führt der Erbschaftsbesitzer das Konto für seinen eigenen Zahlungsverkehr fort, entsteht ein eigenes Giroverhältnis zwischen Bank und Erbschaftsbesitzer.[37] Davon zu trennen ist das Kontoguthaben. Bei diesem ist für jeden einzelnen Vorgang zu prüfen, ob er zu einer Surrogation nach § 2019 BGB führt. Probleme entstehen, wenn es zu einer Vermischung von Nachlassmitteln...mehr

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Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 2.1 Haftungsgefahr: Die Haftung für Sozialversicherungsbeiträge

Gerät die Gesellschaft in die Krise und kann ihren Verbindlichkeiten nicht oder nicht mehr im vollen Umfang nachkommen, kommt der Geschäftsführer in eine schwierige Situation. Einerseits möchte er ggf. "nicht sofort das Handtuch werfen", andererseits löst er durch seine weitere Tätigkeit möglicherweise straf- und haftungsrechtliche Verantwortlichkeiten aus. So muss dem Geschä...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Umfang... / 3 Durchsetzung des Anspruchs

Das Auskunfts- und Einsichtsrecht steht den Gesellschaftern bzw. in der Insolvenz des Gesellschafters dem Insolvenzverwalter und im Fall des Todes den Erben oder einem etwaigen Testamentsvollstrecker zu. Die Auskunft kann auf der Gesellschafterversammlung verlangt werden, der Gesellschafter kann sich aber auch direkt an den Geschäftsführer wenden. Praxis-Beispiel Auskunftsrec...mehr

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§ 8 Bankrecht / 1. Entwicklung des neuen Zahlungsverkehrsrechts

Rz. 72 Das Recht des Zahlungsverkehrs wurde in Umsetzung der Zahlungsdienste-RL (engl. Payment Service Directive, PSD)[93] im Jahr 2009 grundlegend neugestaltet und erstmals umfänglich im BGB kodifiziert. Die Neuregelung in den §§ 675c–676c BGB trat an die Stelle der früheren §§ 676a–676g BGB, die in Umsetzung der Überweisungs-RL[94] nur einen Teilaspekt des Zahlungsverkehrs...mehr

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§ 16 Franchiserecht / a) Unwirksamkeit des Franchise-Vertrags gem. § 138 BGB

Rz. 33 In der Auseinandersetzung um die Wirksamkeit von Franchise-Verträgen wird vom Franchisenehmer nicht selten ins Feld geführt, der Vertrag sei wegen sittenwidriger Knebelung (§ 138 Abs. 1 BGB) oder wegen Wuchers (§ 138 Abs. 2 BGB) nichtig. Wenngleich die Rechtsprechung[67] eine sittenwidrige Knebelung bei Franchise-Verträgen grundsätzlich bejaht, wenn der Franchisenehme...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / V. Muster: Kombinierter Antrag auf Sachpfändung und die Abnahme der Vermögensauskunft mit gütlicher Erledigung

Rz. 90 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 58.22: Kombinierter Antrag auf Sachpfändung und die Abnahme der Vermögensauskunft mit gütlicher Erledigung Dazu folgende Anlagen: Anlage zu Modul L: Anregungen und Weisungen zum Sachpfändungsauftrag [98] Hinsichtlich des erteilten Sachpfändungsauftrages wird gebeten, die im Gewahrsam des Schuldners befindliche pfän...mehr

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§ 1 Aktienrecht / IV. Muster: Satzung einer GmbH & Co. KGaA

Rz. 155 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.33: Satzung einer GmbH & Co. KGaA Satzung der TOP Software GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr, Bekanntmachungen (1) Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft auf Aktien unter der Firma TOP Software GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / e) Andere dem Darlehen wirtschaftlich entsprechende Leistungen

Rz. 303 Das Gesetz definiert nicht, was i.S.d. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO Forderungen aus Rechtshandlungen sind, die einem Darlehen eines Gesellschafters (vgl. Rdn 307 f., vgl. Leistungen durch Dritte Rdn 309 f.) wirtschaftlich entsprechen. Dazu zählen:mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / 2. Belehrung und Betreuung der Parteien

Rz. 45 Im Rahmen der Beurkundung und ggf. im Rahmen eines Vorgespräches hat der Notar die Parteien über die Bedeutung und den Inhalt der einzelnen vertraglichen Klauseln und die damit im Zusammenhang stehenden gesetzlichen Bestimmungen aufzuklären und zu belehren. Eine Ausnahme hiervon stellt lediglich die Belehrung über steuerliche Konsequenzen der zu beurkundenden Vereinba...mehr

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Automatisierung im Finance-... / 3.3 Zahlungshub in der Produktion

Ein Maschinenbauer musste bisher jede Auslandszahlung manuell im eBanking erfassen. Ein Payment-Hub (zentrale Plattform, die den Zahlungsverkehr eines Unternehmens optimiert und zentralisiert) ersetzt nun diese Excel-Laufzettel. SAP erzeugt Zahlläufe, die automatisch ins Hub fließen. Dort laufen FX-Kurse ein, Gebühren werden verglichen, Freigabe erfolgt digital. Kontoauszüge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verification of Payee (VoP) im SEPA-Zahlungsverkehr

Zusammenfassung Ab Oktober 2025 müssen Banken bei SEPA-Überweisungen zusätzlich prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers zur angegebenen IBAN passt. Diese neue Kontrolle soll Fehler und Betrug verhindern und betrifft sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen. Wer auf korrekte Namensangaben achtet, kann Probleme vermeiden. Hintergrund Ab dem 9.10.2025 gilt im Euro-Zahlungsrau...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verification of Payee (VoP)... / Was Unternehmen jetzt tun sollten

Um Probleme zu vermeiden, sollten Unternehmen folgende Schritte beachten: Eigene Daten prüfen: Sicherstellen, dass der Unternehmensname bei allen Banken und auf allen Konten einheitlich und korrekt hinterlegt ist. Rechnungen anpassen: Den Unternehmensnamen auf Ausgangsrechnungen immer gleich und vollständig angeben. Es kann sinnvoll sein, Kunden auf die exakte Schreibweise hin...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verification of Payee (VoP)... / Zusammenfassung

Ab Oktober 2025 müssen Banken bei SEPA-Überweisungen zusätzlich prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers zur angegebenen IBAN passt. Diese neue Kontrolle soll Fehler und Betrug verhindern und betrifft sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen. Wer auf korrekte Namensangaben achtet, kann Probleme vermeiden.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verification of Payee (VoP)... / Vorteile der VoP

Mehr Sicherheit: Fehlerhafte oder betrügerische Überweisungen werden seltener. Weniger Aufwand: Manuelle Nachforschungen und Korrekturen werden reduziert. Schnelle Rückmeldung: Überweisende erfahren sofort, ob die Daten stimmen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verification of Payee (VoP)... / Herausforderungen

In der Praxis kann es zu Problemen kommen, wenn Namen unterschiedlich geschrieben werden, z. B. durch Abkürzungen, Namensänderungen oder verschiedene Rechtsformen bei Unternehmen. Auch unvollständige oder veraltete Daten können zu Abweichungen führen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verification of Payee (VoP)... / Ablauf der Überprüfung

Nach Eingabe einer Überweisung prüft die Bank automatisch, ob Name und IBAN zusammenpassen. Das Ergebnis wird sofort angezeigt: Bei grün wird die Überweisung wie gewohnt ausgeführt. Bei gelb zeigt die Bank den bei ihr hinterlegten Namen an. Der Überweisende kann dann entscheiden, ob er die Zahlung trotzdem ausführen möchte. Bei rot wird auf eine fehlende Übereinstimmung hingewi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verification of Payee (VoP)... / Hintergrund

Ab dem 9.10.2025 gilt im Euro-Zahlungsraum eine neue EU-Vorgabe: die "Verification of Payee" (VoP), auch IBAN-Name-Check genannt. Banken sind dann verpflichtet, bei jeder SEPA-Überweisung zu prüfen, ob der Name des Empfängers mit der IBAN übereinstimmt. Ziel ist es, Fehlüberweisungen und Betrugsfälle zu reduzieren. Die technische Umsetzung startete bereits wenige Tage vor dem...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Outsourcing

Rz. 13 § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG gilt [1] für alle Unternehmer, die die dort bezeichneten Umsätze ausführen, und nicht nur für Unternehmer, die ein Bankgewerbe betreiben. § 4 Nr. 8 UStG behandelt zwar in erster Linie Bank- und Börsengeschäfte, beschränkt sich in seiner Auswirkung jedoch nicht auf das Bankgewerbe, sondern befreit vielmehr alle aufgeführten Umsätze von der USt. ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Gegenstand der Steuerbefreiung, begünstigte Unternehmer

Rz. 12 Mit diesem Begriff dürften in erster Linie die Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs, aber auch der Barzahlungsverkehr gemeint sein. Eine Überweisung i. S. v. Art. 135 Abs. 1 Buchst. d MwStSystRL ist nach der Rechtsprechung des EuGH[1] ein Vorgang, der in der Ausführung eines Auftrags zur Übertragung einer Geldsumme von einem Bankk...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Einzelfälle

Rz. 25 Für das jeweilige Mobilfunknetz werden sog. Startpakete angeboten, bei denen der Kunde die Telefongebühren vor Inanspruchnahme der Telekommunikationsdienstleistungen bezahlt. Startpakete werden auch von sog. Wiederverkäufern (Händlern), insbesondere Elektronikfachgeschäften, vertrieben. Zwischen diesem Händler und dem Kunden entstehen keine Leistungsbeziehungen. Der H...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.13 Musterkassenordnung (Abs. 8)

Rz. 12e Der GKV-Spitzenverband stellt zur Sicherheit des Zahlungsverkehrs und der Buchführung für die Krankenkassen in Abstimmung mit dem Bundesversicherungsamt eine Musterkassenordnung nach § 3 der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung auf. Will eine Krankenkasse davon abweichen, sind nur die Abweichungen bei der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Eine Musterkassenordnung exist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
X GmbH & Co. KG – Option zu... / 8.3.1 747

Die folgenden Regelungen eignen sich zum einen, um bzgl. der Gesellschafterkonten im Rahmen der gewünschten Bilanzierung ohne Ergebnisverwendung die Abgrenzung zum Eigenkapital bzw. zum Fremdkapital rechtssicher sowie eine Bilanzierung gemäß den gesetzlichen Regelungen in § 64c HGB zu ermöglichen. Zum anderen wird sichergestellt, dass die gesellschaftsrechtlichen Regelungen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
X GmbH & Co. KG – Option zu... / 8.2.1 746

Die folgenden Regelungen eignen sich, um eine bzgl. der Gesellschafterkonten im Rahmen der gewünschten Bilanzierung nach der vollständigen Ergebnisverwendung die Abgrenzung zum Eigenkapital bzw. zum Fremdkapital rechtssicher zu ermöglichen. Zum anderen wird sichergestellt, dass die gesellschaftsrechtlichen Regelungen sowohl den steuerlichen Zielen der Anwender der Option zur...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Dem Schatzmeister eines Vereins obliegt die ordnungsgemäße Führung der Bücher, Unterlagen und sonstigen Aufzeichnungen. Er ist verpflichtet, ein Rechenwerk zu erstellen, das den zivil- und steuerrechtlichen Vorschriften entspricht. Am Ende eines Geschäftsjahres legt er gegenüber den Rechnungsprüfern, die bestellt oder gewählt wurden, Rechnung...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Arbeitnehmer, Sachprämie / 4.7 Beispiele für Geldleistungen gem. BMF

Nicht um Sachbezüge handelt es sich nach Ansicht des BMF (Rz. 18 ff. des vorgenannten BMF-Schreibens) hingegen z. B. bei: Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer für eine durch ihn abgeschlossene Kranken-, Krankentagegeld- oder Pflegeversicherung, für welche der Arbeitnehmer die Beiträge zahlt, im Inland gültigen gesetzlichen Zahlungsmitteln, zweckgebundenen Geldleistungen...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Begriffsdefinitionen

Rz. 1 Wertpapiere sind Urkunden über ein privates Vermögensrecht, dessen Verwirklichung vom Besitz (Vorlage) der Urkunde (mit Legitimation) abhängig ist. Man unterteilt die Wertpapiere in sog. Forderungs- und Anteilspapiere. Forderungspapiere untergliedern sich in Wertpapiere des Zahlungsverkehrs bzw. Kapitalverkehrs. Rz. 2 Anteile bezeichnen ein Mitgliedsrecht, welches neben...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Bewertung im Allgemeinen

Rz. 3 Die Bewertungsregeln sind grds. in § 11 BewG enthalten, der aber nicht abschließend ist, da Wertpapiere als Kapitalforderungen mit dem Nennwert nach § 12 Abs. 1 Satz 1 BewG bewertet werden müssen. Rz. 4 Bei Anteilen an KapG ist zu beachten, dass sie mit dem gemeinen Wert angesetzt werden. Dabei ist vorrangig zu prüfen, ob ein Kurswert existiert (§ 12 Abs. 1 ErbStG i. V....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entrichtung der Grundsteuer

Rz. 31 [Autor/Stand] Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erlöschen nach § 47 AO insb. durch Zahlung (§§ 224, 224a, 225 AO), Aufrechnung (§ 226 AO), Erlass (§§ 163, 227 AO), Verjährung (§§ 169 bis 171, §§ 228 bis 232 AO), ferner durch Eintritt der Bedingung bei auflösend bedingten Ansprüchen. Rz. 32 [Autor/Stand] Der Steuerschuldner hat die Grundsteuer an die bei der Geme...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 6.alt. Einkünfte von Kreditinstituten oder Versicherungsunternehmen — Abs. 1 Nr. 3 (Einkünfte aus aktivem Erwerb mit Ausnahmen)

Rz. 86.alt [Autor/Stand] Allgemeines. Während das EStG in Unternehmenstypen denkt und innerhalb der 7 Einkunftsarten Tätigkeiten oder Rechtsverhältnisse[2] anspricht, löst sich der Katalog des § 8 Abs. 1 an sich von je...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach/Koll/Faltings, GrEStG § 15 Fälligkeit der Steuer

Voraussetzungen und Folgen der Fälligkeit Rz. 1 § 15 S. 1 GrEStG bestimmt als lex specialis[1] – wie § 220 Abs. 1 AO dies vorsieht –, dass die Grunderwerbsteuer einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig wird. In einigen Bundesländern erfolgt die Bekanntgabe der Steuerbescheide zentral mit alternativen Postdienstleistern, die oft die Bescheide nicht erfolgreich z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Vermögenserhalt durch F... / 1. Kontengliederung

Rz. 97 Um auch bei mehreren Gesellschaftern den Überblick zu behalten, hat sich die nachfolgend dargestellte Kontengliederung bewährt. Indem in dem Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist, dass mit einfacher Mehrheit eine andere Kontengliederung und Verzinsung beschlossen werden kann, ist eine ausreichende Flexibilität sichergestellt. Rz. 98 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogram...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.13 Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundenen Unternehmen (Abs. 2 Nr. 13)

Rz. 175 Unter diesem Posten (§ 275 Abs. 2 Nr. 13 HGB) sind die im Zusammenhang mit den Fremdkapitalverpflichtungen der Unt stehenden Aufwendungen auszuweisen, unabhängig davon, ob diese Zinsen und zinsähnlichen Aufwendungen einmalig oder regelmäßig anfallen.[1] Der Ausweis ist auf Bruttobasis vorzunehmen, sodass eine Saldierung mit den Zinserträgen nicht erlaubt ist (§ 246 A...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.5 Allgemeine Verwaltungskosten (Abs. 3 Nr. 5)

Rz. 244 Unter diesem Posten (§ 275 Abs. 3 Nr. 5 HGB) werden jene Verwaltungskosten erfasst, die sich keinem anderen Funktionsbereich zuordnen lassen. Es handelt sich um die Aufwendungen des allgemeinen Verwaltungsbereichs. Ihr Ausweis ist, wie der Ausweis der Vertriebskosten, periodenbezogen und nicht umsatzbezogen vorzunehmen (Rz 211). Diese Notwendigkeit ergibt sich aus de...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten "Umsätze – einschließlich der Vermittlung, jedoch nicht die Verwahrung und die Verwaltung –, die sich auf Aktien, Anteile an Gesellschaften und Vereinigungen, Schuldverschreibungen oder sonstige Wertpapiere beziehen, mit Ausnahme von Warenpapieren und der in Ar...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Abgrenzung der steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätze

Rz. 20 Die Änderung des § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG durch das Zweite Gesetz zur Änderung des UStG v. 30.3.1990[1] machte es vom 1.1.1991 an erforderlich, die steuerfreien Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren von der steuerpflichtigen Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren abzugrenzen. Nach BMF v. 29.6.1993 [2], dem eine Orientierungsliste des Bundesverbandes deutscher Banken...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1840 BGB – Bargeldloser Zahlungsverkehr.

Gesetzestext (1) Der Betreuer hat den Zahlungsverkehr für den Betreuten bargeldlos unter Verwendung des gemäß § 1839 Absatz 1 Satz 1 zu unterhaltenden Girokontos durchzuführen. (2) Von Absatz 1 sind ausgenommen Rn 1 Die Norm verpflichtet den Betreuer zur bargeldlosen Durchführung des Zahlungsverkehr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Anweisungslagen im Bankverkehr – Grundlagen.

Rn 91 Lehre und Kasuistik zum Bereicherungsausgleich in Mehrpersonenverhältnissen sind stark geprägt von besonderen Rückabwicklungsproblemen beim bargeldlosen Zahlungsverkehr, für den durch die Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie (RL 2007/64/EG v 13.11.07) mit Einfügung der §§ 675c – 676c seit dem 31.10.09 neue rechtliche Grundlagen gelten (vgl Kommentierung zu §§ 675c f...mehr