Fachbeiträge & Kommentare zu Zahlungsverkehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Literaturverzeichnis

Hinweis zur Benutzung des Literaturverzeichnisses: Sofern es sich bei den Autoren bzw. Herausgebern um Organisationen handelt, sind die aufgeführten Werke i. d. R. auf der Internetseite der jeweiligen Organisation verfügbar. Achtelik, Olaf, in: Herzog, Felix (Hrsg.), Geldwäschegesetz, 5. Auflage, München, 2023, § 24c KWG, § 25h KWG und § 6 GwG. ACI Deutschland e. V. – Arbeitsg...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1.3 Devisengeschäfte

Rz. 56 Im Rahmen des Handels mit ausländischen Währungen lassen sich im Wesentlichen zwei Grundformen voneinander unterscheiden: Devisenkassa- und Devisentermingeschäfte. Devisenkassageschäfte dienen in erster Linie der Abwicklung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs in Fremdwährungen. Zwischen Geschäftsabschluss und Lieferung der gekauften oder verkauften Devisen lieg...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Abkürzungsverzeichnis

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Bedeutung der operationellen Risiken

Rz. 1 Operationelle Risiken werden im Gegensatz zu Adressenausfallrisiken oder Marktpreisrisiken vom Institut zwar grundsätzlich nicht bewusst eingegangen, um daraus Erträge zu generieren. Allerdings müssen sich die Institute z. B. bei der Einführung neuer (komplexer) Produkte oder bei Änderungen betrieblicher Prozesse und Strukturen der damit verbundenen prozessualen, recht...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Wiedereindeckungs- und Erfüllungsrisiken

Rz. 112 Kontrahentenrisiken bestehen grundsätzlich bei allen Handelsgeschäften, insbesondere aber bei Termingeschäften, bei denen die Vertragsbedingungen zwar am Abschlusstag festgelegt werden, die Vertragserfüllung aber erst zu einem späteren Termin erfolgt, und bei schwebenden (noch nicht vollständig erfüllten) Kassageschäften. Die deutsche Aufsicht weist auf besondere Ris...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Was versteht man unter Auslagerungen?

Rz. 110 Der Gesetzeswortlaut des § 25b Abs. 1 Satz 1 KWG stellt auf die Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen auf andere Unternehmen ab, ohne den Begriff "Auslagerung" zu definieren. Den Tatbestand der Auslagerung sinnvoll abzugrenzen, ist alles andere als einfach. Auf der einen Seite haben weit gefasste Definitionen den Nachteil, dass nahezu jede von Dritten bezogene Le...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Anwenderkreis auf Institutsebene

Rz. 2 Maßgeblich für den Anwenderkreis der MaRisk auf Institutsebene ist der Institutsbegriff nach den §§ 1 Abs. 1b und 53 Abs. 1 KWG. Rz. 3 Gemäß § 1 Abs. 1b KWG zählen zu den Instituten im Sinne des Kreditwesengesetzes sowohl Kreditinstitute (§ 1 Abs. 1 KWG) als auch Finanzdienstleistungsinstitute (§ 1 Abs. 1a KWG). Erfasst werden daher alle deutschen Kredit- und Finanzdien...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1.3.1 Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften (1995)

Rz. 29 Bei der am 23. Oktober 1995 veröffentlichten Verlautbarung über die Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften (MaH) handelte es sich um das erste qualitative Rahmenwerk der deutschen Bankenaufsicht, das sich mit dem "Handelsgeschäft" auf einen kompletten Geschäftsbereich bezog. Allerdings hatten auch die MaH ihre Vorläufer. Dazu zählten die "Mindesta...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1 Bedeutung des Risikomanagements

Rz. 1 Risiken sind fester Bestandteil der menschlichen Umwelt. Neben gesundheitlichen Risiken, politischen Risiken oder unternehmerischen Risiken existiert eine Vielzahl weiterer Risiken. Ihre Dimensionen rücken dabei häufig erst durch Katastrophen, Unternehmenspleiten, Unfälle oder Krankheiten in das Bewusstsein unserer Gesellschaft. Risiken sind allgegenwärtig. Je offener ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 12.1 Risiken der Weiterverlagerung

Rz. 408 Weiterverlagerungen[1] (auch "Sub-Outsourcing" oder "Chain-Outsourcing") sind in der Praxis weiter verbreitet, als man auf den ersten Blick erwarten würde. Nach Untersuchungen der Europäischen Zentralbank war bereits Ende 2004 etwa 50 Prozent der auslagernden Institute in Europa bekannt, dass ihre Dienstleister bestimmte Aktivitäten und Prozesse an Dritte (Subunterne...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.5.7 Festlegung angemessener Informations- und Prüfungsrechte der Internen Revision (lit. h)

Rz. 316 Um eine ordnungsgemäße Interne Revision auch im Fall der Auslagerung sicherzustellen, sind im Auslagerungsvertrag Informations- und Prüfungsrechte zugunsten der Internen Revision des auslagernden Institutes zu vereinbaren. Die Interne Revision prüft und beurteilt die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse eines Institutes, unabhängig davon, ob...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3.2 Prüfungsaufträge aus anderen Regelwerken

Rz. 72 Seit der Umsetzung der Anforderungen von Basel III in europäisches Recht weist die Bankenverordnung (Capital Requirements Regulation, CRR) der Internen Revision – unter Berücksichtigung der Anpassungen im Jahr 2024 – insbesondere folgende Aufgaben explizit zu, die mehr ins Detail gehen: Gemäß Art. 191 CRR prüft die Interne Revision oder eine andere vergleichbare unabhä...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5 Aufgaben der Compliance-Funktion

Rz. 25 Die Compliance-Funktion ist zunächst dafür zuständig, regelmäßig die rechtlichen Regelungen und Vorgaben mit einem wesentlichen Compliance-Risiko zu identifizieren, d. h. deren Nichteinhaltung zu einer Gefährdung des Vermögens des Institutes führen kann. Darüber hinaus hat sie die Aufgabe, auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der gesetzlichen Bes...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3.3 Management der Beziehungen mit Zahlungsdienstnutzern

Rz. 188 Wegen der besonderen Bedeutung des Zahlungsverkehrs werden an "Zahlungsdienstleister"[1] ebenfalls besondere Anforderungen gestellt, die eine angemessene Pflege der Kundenbeziehungen mit "Zahlungsdienstnutzern" zum Ziel haben. So sollten die Zahlungsdienstleister Prozesse implementieren, mit deren Hilfe die Zahlungsdienstnutzer unterstützt und beraten werden und ihr ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2 Umfang der Steuerbefreiung

Rz. 125 Der Begriff des Einlagengeschäfts wird in der Vorschrift nicht näher bestimmt. Von daher ist m. E. auf § 1 Abs. 1 Nr. 1 KWG abzustellen. Danach versteht man unter Einlagengeschäft die Annahme fremder Gelder als Einlagen oder anderer unbedingt rückzahlbarer Gelder des Publikums, sofern der Rückzahlungsanspruch nicht in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrief...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Unionsrecht

Rz. 10 § 4 Nr. 8 UStG beruht auf verschiedenen Bestimmungen in Art. 135 Abs. 1 MwStSystRL . Die Vorschrift enthält in den Buchst. b bis h eine katalogmäßige Aufzählung von Dienstleistungen, die die EU-Mitgliedstaaten nach Art. 131 MwStSystRL unter den Bedingungen von der USt befreien müssen, die sie zur Gewährleistung einer korrekten und einfachen Anwendung der Befreiungen so...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsstrategie: D... / 2.5 Innovation und Digitale Transformation

Die Bank ist ein innovativer Finanzpartner im Netzwerk der Wirtschaftsakteure und setzt Impulse für wirtschaftlichen und technologischen Fortschritt. Die Bank finanziert Innovationen, stärkt Gründernetzwerke und begleitet die Mitglieder in der digitalen Transformation. Die First Innovation Invest GmbH, eine Tochterfirma der Volksbank eG – Die Gestalterbank, stärkt die Gründe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Outsourcing von Finanzdienstleistungen

Rz. 35 Spätestens seit dem EuGH-Urteil v. 5.6.1997[1] wird intensiv die Frage diskutiert, ob und in welchem Umfang mit Finanzdienstleistungen eng verbundene Umsätze ebenfalls unter die Steuerbefreiung fallen können. Einheitliche Vorgaben für die Behandlung von Outsourcing-Leistungen – etwa in Form übergreifender Verwaltungsanweisungen – bestehen bislang wegen der Bandbreite ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / f) Insolvenz des Anspruchstellers

Rz. 1008 Hinweis Siehe zur Insolvenz des Anspruchstellers Rdn 577 ff. Rz. 1009 Wird der Verletzte (Anspruchsberechtigte) oder Drittleistungsträger insolvent, geht mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Insolvenzmasse auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 Abs. 1 InsO). Rz. 1010 Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind Vermö...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / d) Zahlungsweg

Rz. 998 Problematisch kann die Erfüllung sein, wenn der vom Anspruchsberechtigten vorgegebene Zahlungsweg nicht eingehalten wird, obwohl hierauf erkennbar Wert gelegt wurde (auch Rdn 772).[1069] Rz. 999 Überweisungen sind Leistungen an Erfüllung statt und bedürfen von daher der Annahme des Gläubigers oder sonst Verfügungsberechtigten.[1070] Das Einverständnis gilt, solange es...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 66 Finanza... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm regelt den Finanzausgleich zwischen den Pflegekassen durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (vormals Bundesversicherungsamt). Es handelt sich dabei um einen Ausgabenausgleich, mit dem ein bundesweit einheitlicher Beitragssatz ermöglicht wird. Auf diese Weise wird vermieden, dass Mitglieder einer Pflegekasse mit einem hohen Anteil an Pflegefällen und demzufo...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 66 Finanza... / 2.3 Regelungen mit der Deutschen Rentenversicherung Bund (Abs. 2)

Rz. 7 Nach Abs. 2 kann das Bundesamt für Soziale Sicherung zur Durchführung des Zahlungsverkehrs nähere Regelungen mit der Deutschen Rentenversicherung Bund treffen. Diese Befugnis ermöglicht eine praktikable Abwicklung von Zahlungsein- und -ausgängen und der Kontenführung (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 130 zu § 75). In § 8 der Vereinbarung zwischen dem Spitzenverband Bund der Pfle...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 67 Monatli... / 2.3 Mitteilung der Berechnungsgrundlagen (Abs. 3)

Rz. 11 Nach Abs. 3 haben die Pflegekassen dem Bundesamt für Soziale Sicherung die notwendigen Berechnungsgrundlagen mitzuteilen. So wird die konkrete Durchführung des Finanzausgleichs ermöglicht (vgl. BT-Drs. 12/5952 S. 45 zu § 76). Die Norm enthält damit neben der Pflicht der Pflegekassen zur Ermittlung der Berechnungsgrundlagen in Abs. 1 auch die Pflicht zur Mitteilung bzw....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.1.1.5 Generelle Abgrenzungskriterien

Rz. 143 Abseits der beschriebenen Mehr-Konten-Modelle sowie des gesetzlichen Ausgangsfalls gibt es aufgrund der herrschenden Privatautonomie eine Vielzahl weiterer gesellschaftlicher Kontenstrukturen, die nicht in der gleichen Art und Weise von vorneherein kategorisiert werden können. Deshalb sind von Rspr., Finanzverwaltung und Literatur Kriterien herausgearbeitet worden, n...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vor §§ 7–14 / 2. Verhältnis zu anderen Vorschriften

a) Verhältnis zu § 39 AO Rz. 49 [Autor/Stand] Zurechnung von Wirtschaftsgütern. § 39 AO gehört zu den Vorschriften des deutschen Steuerrechts, deren Anwendung § 10 Abs. 3 Satz 1 vorschreibt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass § 39 AO keine Missbrauchsvorschrift ist und auch nicht die Zurechnung von Einkünften regelt. Einer ausländischen Gesellschaft sind im Rahmen der Einkünf...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mahngebühr (WEG) / 1 Anspruchsgrundlage

Der Verwalter kann einen Anspruch auf Erhebung einer Mahngebühr durch entsprechende Regelung im Verwaltervertrag begründen. Voraussetzung ist dabei die konkrete Vergütungsstruktur des Vertrags. Wenn auch nach wie vor umstritten, kann sich der Verwalter nach der Rechtsprechung des BGH jedenfalls dann ein Honorar für die Mahnung säumiger Wohnungseigentümer im Vertrag ausbeding...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / f) Andere Aufwendungen, für die kein spezieller Posten im Gliederungsschema vorgesehen ist

Rn. 77 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Hierunter fallen z. B. folgende Aufwendungen: Reise-, Prüfungs-, Rechtsberatungskosten, Spenden, Beiträge an Berufsvertretungen, Versicherungsprämien (soweit nicht unter Nr. 6 auszuweisen), Gebühren, Fernsprech-, Fernschreib-, Datenübertragungs- und Postgebühren, Ausgangsfrachten, Provisionen, Werbeaufwendungen, Mieten und Leasinggebühren (so...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Allgemeine Verwaltungskosten (§ 275 Abs. 3 Nr. 5)

Rn. 138 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Wie bereits unter HdR-E, HGB § 275, Rn. 130f., ausgeführt, ist bei Ausübung des Aktivierungswahlrechts für "Allg. Verwaltungskosten" der Posten Nr. 5 prinzipiell umsatzbezogen auszuweisen. Das bedeutet, dass der Periodenaufwand um die im GJ erfolgte Veränderung in der Aktivierung von Verwaltungskosten (in "Bestandsveränderungen" und "Aktivie...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen (§ 275 Abs. 2 Nr. 13)

Rn. 84 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 In diesem Posten soll der Aufwand für das in betreffendem UN arbeitende FK gezeigt werden. Das bedeutet, dass alle Entgelte mit Zins- oder vergleichbarem Charakter für das von dem UN in Anspruch genommene FK hier aufzuführen sind. Eine Saldierung/Verrechnung von Zinsaufwendungen und Zinserträgen ist grds. nicht gestattet (vgl. § 246 Abs. 2); ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 8 Einzelne Fallgruppen/ABC des Zu- und Abflusses

Rz. 70 Abgeordnetenbezüge Dem Abgeordneten fließen die Abgeordnetenbezüge auch insoweit zu, als er von seinen Bezügen Sonderbeiträge an seine Partei abgetreten hat, die von der Parlamentsverwaltung unmittelbar an die Partei überwiesen werden. Denn er erlangt auch insoweit die Verfügungsmacht über seine Bezüge.[1] Absetzung für Abnutzung Greifen die Vorschriften über die AfA ein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.3 Finanzierungskosten

Rz. 191 Nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 EStG (§ 9 EStG Rz. 84ff.) sind Schuldzinsen als Werbungskosten abziehbar, wenn sie mit einer bestimmten Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Ein solcher wirtschaftlicher Zusammenhang ist dann gegeben, wenn ein objektiver Zusammenhang dieser Aufwendungen mit der Überlassung eines Vermietungsobjekts zur Nutzung besteht und su...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.2.3 Rechtliche Einordnung der vom Bauherrn aufzubringenden Kosten

Rz. 251 Die Kosten, die der Bauherr im Zusammenhang mit der Errichtung des Gebäudes oder der Eigentumswohnung aufzubringen hat, können Anschaffungskosten des Grund und Bodens, bei Eintritt nach Baubeginn auch des bereits erstellten Teils des Gebäudes, Herstellungskosten des Gebäudes oder der Eigentumswohnung oder Werbungskosten sein. Dabei betreffen die verschiedenen Kosten ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 261 Rücklage / 2.6.1 Anlegen (Satz 1)

Rz. 17 Um dem Zweck der Rücklage zu entsprechen, sind i. d. R. kurzfristige Anlagearten für die Rücklage zu wählen. Insoweit kommen die Anlagearten nach § 83 SGB IV nach der amtlichen Begründung (vgl. BT-Drs. 8/3126 S. 12) nicht in Betracht. Die Mittel können ggf. auch mittel- bis langfristig angelegt werden. Sie müssen bereit stehen, um im zeitlichen Verlauf absehbare Liqui...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 3.8 Wechsel- und Scheckfähigkeit

Folge der Rechtsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft ist, dass diese sowohl wechsel- als auch scheckfähig ist.[1] Allerdings kommt beiden Instituten im derzeitigen Zahlungsverkehr keine Bedeutung mehr zu.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Europäischer Wirtschaftsraum

Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Beim EWR handelt es sich um ein Assoziationsverhältnis zwischen der > Europäische Union und > Norwegen , > Island und > Liechtenstein . Mit dem EWR haben diese Staaten im Grundsatz die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes (freier Warenverkehr, Personenfreizügigkeit, Dienstleistungsfreiheit sowie freier Kapital- und Zahlungsverkehr; > Europäische Un...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Umsätze im Einlagengeschäft, Handelspapiere, Zahlungsverkehr etc. (§ 4 Nr. 8 Buchst. d UStG)

2.4.1 Einlagengeschäft Rz. 72 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den nach § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG steuerfreien Umsätzen im Einlagengeschäft gehören z. B. die Verwahrung des Kontoguthabens, die Kontoführung, Kontenauflösungen, Kontensperrungen, Veräußerungen von Heimsparbüchsen, sonstige mittelbar mit dem Einlagengeschäft zusammenhängende Leistungen. Diese Leistungen werden durch Kontogeb...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.3 Zahlungs-, Überweisungs- und Kontokorrentverkehr

Rz. 75 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Um als Umsätze im Zahlungsverkehr i. S. d. Befreiung eingestuft zu werden, müssen Dienstleistungen nach allgemeiner Auffassung ein im Großen und Ganzen eigenständiges Ganzes darstellen, das die spezifischen und wesentlichen Funktionen einer Zahlung erfüllt und damit bewirkt, dass Gelder übertragen sowie rechtliche und finanzielle Änderungen z...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.1 Einlagengeschäft

Rz. 72 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den nach § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG steuerfreien Umsätzen im Einlagengeschäft gehören z. B. die Verwahrung des Kontoguthabens, die Kontoführung, Kontenauflösungen, Kontensperrungen, Veräußerungen von Heimsparbüchsen, sonstige mittelbar mit dem Einlagengeschäft zusammenhängende Leistungen. Diese Leistungen werden durch Kontogebühren oder durch den E...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Outsourcing: Wie Sie die Wi... / 5.3 Outsourcing im Rechnungswesen/Personalwesen

In kleinen und mittleren Unternehmen wird durchaus intensiv über die Möglichkeit des Outsourcing von Rechnungswesen und Personalbuchhaltung nachgedacht. Hier wird schon seit langem mit unterschiedlichsten Dienstleistern zusammengearbeitet. Daher ist die Bereitschaft zum Outsourcing durchaus vorhanden. Folgende Punkte muss man bei der Wirtschaftlichkeitsanalyse beachten: Es we...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Liquiditätsplanung: So steu... / Problemstellung

Simon Waldmann ist Inhaber und Geschäftsführer eines Sägewerks in Süddeutschland. Er hat sich auf die Verarbeitung von Laubhölzern für die gehobene Möbelindustrie spezialisiert, verarbeitet aber auch Nadelhölzer für die Grundauslastung seines Werks. Trotz florierender Umsätze kommt es häufig zu Engpässen bei der Liquidität. In den vergangenen Monaten musste er bereits mehrfac...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.2 Inkasso von Handelspapieren

Rz. 74 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Handelspapiere i. S. d. § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG sind Wechsel, Schecks, Quittungen oder ähnliche Dokumente i. S. d. "Einheitlichen Richtlinien für Inkassi – ERI 422" der Internationalen Handelskammer (vgl. Abschn. 4.8.6. UStAE).mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 27 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das litauische Umsatzsteuerrecht enthält sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht gehören insbesondere Ausfuhrlieferungen (vgl. Art. 41 Mehrwertst...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das belgische Umsatzsteuerrecht enthält sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (vgl. Art. 42 Mehrwertsteuergesetz) gehören insbesondere innergem...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12 Registrierungspflichten für steuerpflichtige Personen (§ 19, §§ 27a ff. dUStG)

Rz. 122 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für in der Slowakei ansässige steuerpflichtige Personen (inkl. Betriebsstätten) ist eine verpflichtende Registrierung zur MwSt ab einem Umsatz von 50.000 EUR in den vorangegangenen zwölf Monaten erforderlich. Diese Vorschrift gilt nicht, wenn der Steuerpflichtige ausschließlich Umsätze aus Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen er...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3 Durchlaufender Posten

Rz. 85 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 10 Abs. 1 S. 5 UStG gehören Beträge, die der leistende Unternehmer im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt, nicht zum Entgelt. Dieser Vorgang wird als durchlaufender Posten bezeichnet (vgl. Abschn. 10.4. UStAE). Der Unternehmer ist dann die Mittelsperson. Nach Auffassung der Verwaltung wird grundsätzlich verl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Entrichtungspflichtiger

Rn. 9 Stand: EL 125 – ET: Als Quellensteuer wird die KapSt grundsätzlich nicht vom Steuerschuldner beglichen, sondern auf dessen Rechnung von einer anderen Person einbehalten und an das FA abgeführt. Dieser Entrichtungspflichtige kann eine natürliche oder juristische Person, aber auch eine PersGes sein. Wegen der dabei zu beachtenden Rechtsauffassung der Verwaltung s § 45a Rn...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.5 Zentralregulierung

Rz. 100 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 17 Abs. 1 S. 7 UStG regelt den Sonderfall der sog. Zentralregulierung. Bei Zentralregulierern handelt es sich um genossenschaftlich oder erwerbswirtschaftlich organisierte Unternehmen, die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit ihren Mitgliedern oder Anschlusskunden (Leistungsempfänger) deren Rechnungen gegenüber einem Lieferanten zentr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 1): Krypt... / 3. Wesentliche Merkmale und technische Grundlagen

Damit sind die charakteristischen Merkmale von Kryptowerten umschrieben: Digitalität und Dezentralität. Sie führen zu den technischen Grundlagen, deren Verständnis ein Rückblick in das Jahr 2008 erleichtert. Im Oktober 2008 veröffentlichte Satoshi Nakamoto [7] ein Whitepaper[8], in dem er ein Modell entwarf, das Online-Zahlungen innerhalb eines Netzwerks – ohne Einschaltung eines...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Schuldzinsen, betriebliche / 3 Schuldzinsenabzug nur bei betrieblichem Anlass

Schuldzinsen können nur dann als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die Aufnahme des Darlehens betrieblich veranlasst ist. Beim Abzug von Schuldzinsen ist immer in 2 Stufen vorzugehen. Zunächst ist festzustellen, ob und inwieweit die Schuldzinsen betrieblich veranlasst sind. Sind die Schuldzinsen betrieblich veranlasst, ist zu prüfen, ob der Schuldzinsenabzug gem. § 4 Abs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2024, Der Begriff B... / Leitsatz

(nicht amtlich) 1. Nach erläuternder Auslegung des Begriffs "Barvermögen" in Testamenten, ist aufgrund der veränderten Verkehrsanschauung von "Bargeschäften" im heutzutage überwiegend bargeldlosen Zahlungsverkehr auch sofort über eine Kartenzahlung verfügbares Bankguthaben umfasst, sofern sich aus) den Umständen im Übrigen kein abweichender Erblasserwille erkennen lässt. 2. Da...mehr