Fachbeiträge & Kommentare zu Zahlungsverkehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Die entgeltliche Erstellung von Schein- bzw. Abdeckrechnungen (für die Baubranche) kann eine eigene umsatzsteuerpflichtige Leistung sein.

Leitsatz Wenn sogenannte Servicegesellschaften für ihre Auftraggeber aus dem Baugewerbe Schein- und Abdeckrechnungen erstellen, die allein der buchhalterischen Abdeckung der Barentlohnung von Schwarzarbeitern dienen, erbringen sie damit gesonderte umsatzsteuerbare und umsatzsteuerpflichtige Leistungen. Sachverhalt Im Zuge von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft kam die Steuer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11.1 Steuerbefreiungen im Inland

Rz. 204 Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL sieht vor, dass die Mitgliedstaaten von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführte Dienstleistungen und die dazugehörigen Lieferungen von Gegenständen mit Ausnahme der Personenbeförderung und der Telekommunikationsdienstleistungen von der MwSt befreien. Was unter "öffentliche Posteinrichtungen" zu verstehen ist, definiert die Rich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Haftung / 7. Girokonto des Erblassers

Rz. 38 Grundsätzlich sind die Verbindlichkeiten aus dem Girokonto des Erblassers Erblasserschulden. Führt allerdings einer der Erben das Konto fort und nutzt es für seinen Zahlungsverkehr, so sind dann entstehende Verbindlichkeiten keine Erblasserschulden.[79]mehr

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FoVo 12/2024, Zuständigkeit... / 3 Der Praxistipp

Unbekannter Aufenthalt darf Zwangsvollstreckung nicht stoppen Der unbekannte Aufenthalt des Schuldners ist kein Grund, auf Bemühungen zur Durchsetzung der Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung zu verzichten. Dies gilt insbesondere dann, wenn nicht ausgeschlossen ist, dass dem Schuldner inländische Leistungen im Wege des bargeldlosen Zahlungsverkehrs zufließen. Nach § 802l...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Hauptvordruck (ESt1A) 2024 / 6 Bankverbindung

Die Finanzämter erstatten nur unbar. Bei fehlender oder unvollständiger Bankverbindung verzögert sich die Steuerrückzahlung. Bitte beachten Sie, dass der bargeldlose Zahlungsverkehr und damit die Erstattung nur möglich ist, wenn dem Finanzamt die IBAN und bei Auslandsüberweisung zusätzlich die BIC bekannt sind. Wichtig Kontoänderung mitteilen Teilen Sie dem Finanzamt unverzügl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrechtliche Aspekt... / 4. Scheinsitz

Ein Scheinsitz ist steuerrechtlich unbeachtlich (§ 41 Abs. 2 AO), selbst wenn er im Handelsregister oder bei der Gewerbeanmeldung angegeben wurde. Indizien für das Vorliegen eines Scheinsitzes sind z.B., dass keinerlei Geschäftsleitungs- oder Arbeitgeberfunktion besteht oder dass kein Zahlungsverkehr am eingetragenen Firmensitz stattfindet. Insb. fällt die Briefkastenfirma h...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / 1. Fälle des § 2 Nr. 5 AVB

Rz. 49 Forderungen gegen staatliche Institutionen oder öffentlich-rechtliche Unternehmen (z.B. Verkehrsbetriebe, Rundfunkanstalten, Energieversorgungsbetriebe) sind nicht versichert, es sei denn, diese sind privatrechtlich als juristische Personen organisiert. Rz. 50 Hinweis Es besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz für Forderungen gegenüber natürlichen Personen, sowe...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 6.1.2.1.3 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 1029 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IFRS 9 ist gegenwärtig Gegenstand eines sog. Post Implementation Review (nachfolgend PIR) durch den IASB. Ziel des PIR ist die Beurteilung, ob die Vorschriften des IFRS 9 die Bilanzierung verbessert haben und das Gewinnen von potenziellen Erkenntnissen, wie das zukünftige Standard Setting gestaltet und verbessert werden kann. Rz. 1030 Stand:...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 9.4.2 Regelungen über die Art und Weise von Zahlungen

§ 28 Abs. 3 WEG ermöglicht zunächst, beschlussweise Regelungen über die Art und Weise von Zahlungen zu treffen. Durch Beschluss kann also etwa der unbare Zahlungsverkehr eingeführt werden – wenngleich dies wohl am wenigsten praxisrelevant ist, da es kaum Gemeinschaften geben dürfte, deren Mitglieder die Hausgelder beim Verwalter bar einzahlen. Angesichts der fehlenden Praxis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussmuster für die Eig... / 7.1.4.2 Zweitunterschrift bei größeren Ausgaben

Musterbeschluss: Zweitunterschrift bei größeren Ausgaben TOP XX Zweitunterschrift bei größeren Ausgaben Übersteigen erforderliche Verwaltungsausgaben im jeweiligen Einzelfall eine Höhe von ____ EUR, so bedürfen entsprechende Zahlungsbelege einer Zweitunterschrift des Verwaltungsbeiratsvorsitzenden. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: _____ Nein-Stimmen: _____ Enthaltungen: _____ Der ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ChatGPT in der Steuerkanzle... / 7 Prompt Engineering

Was gute Prompts ausmacht und welche konkreten Anwendungsfälle mit Steuerbezug es gibt, erklärt Ihnen Steuerberater Sebastian Pollmanns. Video: Prompt Engineering_ Was gute Prompts ausmacht und konkrete Anwendungsfalle mit Steuerbezug mit StB Sebastian Pollmanns Hier die Beispielprompts aus den Videos: Agiere als Steuerfachangestellter: Schreibe eine E-Mail an einen Mandanten u...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerbarkeit von Geschäftsführungsleistungen einer Praxisgemeinschaft; Reichweite der Steuerbefreiung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL (Rechtslage vor Inkrafttreten des § 4 Nr. 29 UStG)

Leitsatz 1. Eine zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks nach außen auftretende Praxisgemeinschaft ist Unternehmerin. 2. Eine aus Ärzten bestehende Praxisgemeinschaft, die Leistungen für die Führung ihrer eigenen Geschäfte bezieht, erbringt nicht zwangsläufig gleichzeitig Geschäftsführungsleistungen an ihre Mitglieder. 3. Eine aus Ärzten bestehende Praxisgemeinschaft, die mit ...mehr

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Anhang 2: Gerichtsvollziehe... / Siebenter Abschnitt: Kassenführung

§ 51 Aufbewahrung von Geld, Wertsachen und Kostbarkeiten Der Gerichtsvollzieher hat fremde Geldbeträge, Wertpapiere und Kostbarkeiten getrennt von seinen eigenen unter sicherem Verschluss (zum Beispiel in einem einbruchsicheren Behältnis) aufzubewahren. § 52 Zahlungsverkehr (Fn 7) (1) Der Gerichtsvollzieher ist verpflichtet, für den dienstlichen Zahlungsverkehr ein Dienstkonto ...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / 1. Voraussetzungen

Rz. 88 Hat der Schuldner die Vermögensauskunft nach §§ 802c bzw. 807 ZPO abgegeben, ist er zur erneuten Abgabe nur verpflichtet, wenn die Voraussetzungen des § 802d ZPO vorliegen. Hiervon zu unterscheiden ist jedoch das Ergänzungs- oder Nachbesserungsverfahren, von dem zahlreich in der Praxis Gebrauch gemacht wird. Rz. 89 Zur Ergänzung ist der Schuldner verpflichtet, wenn das...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XIV. Modul K – Vorpfändung

Rz. 65 Schon vor der Pfändung einer Geldforderung nach §§ 829 ff. ZPO, die mit den Formularen der Anlagen 4 und 5 sowie 7 oder 8 ZVFV zu beantragen ist, kann der Gläubiger aufgrund eines vollstreckbaren Schuldtitels durch den Gerichtsvollzieher dem Drittschuldner und dem Schuldner nach § 845 Abs. 1 ZPO die Benachrichtigung, dass die Pfändung bevorstehe, mit der Aufforderung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 1: Geschäftsanweisun... / I. Allgemeine Vorschriften

§ 67 Begriff der Geldforderung (1) Geldforderung ist jede Forderung, die auf Leistung einer bestimmten Wertgröße in Geld gerichtet ist. Geldforderungen im Sinne des Vollstreckungsrechts sind auch die Haftungsansprüche für Geldleistungen, zum Beispiel die Ansprüche im Fall der Verurteilung zur Duldung der Zwangsvollstreckung. (2) Sollen Stücke einer bestimmten Münzsorte oder be...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XVII. Modul N – Einholung Auskünfte Dritter

Rz. 78 Sehr viel wichtiger als die Auskünfte nach Modul M zum Aufenthalt des Schuldners sind die Auskünfte nach Modul N über Einkommen und Vermögen des Schuldners. Modul N gibt die Möglichkeit, Anträge auf Einholung von Auskünften Dritter nach § 802l ZPO über den Gerichtsvollzieher zu beauftragen. Der Gläubiger kann unter den weiteren Voraussetzungen des § 802l ZPO bei dem Ger...mehr

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Anhang 2: Gerichtsvollziehe... / Vierter Abschnitt: Geschäftsbetrieb

§ 29 Allgemeines Der Gerichtsvollzieher regelt seinen Geschäftsbetrieb nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen, soweit hierüber keine besonderen Bestimmungen bestehen. § 30 Geschäftszimmer (Fn 7) (1) Der Gerichtsvollzieher muss an seinem Amtssitz ein Geschäftszimmer auf eigene Kosten unterhalten. Der Präsident des Landgerichts (Amtsgerichts) kann dem Gerichtsvollzieher gestatten, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auslandsrechnung bei Verkau... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag beschäftigt sich mit Lieferungen ins Ausland. Wie die dazugehörende Rechnung korrekt erstellt werden muss, welche umsatzsteuerlichen Vorschriften zu beachten sind, welche Daten zu melden sind oder welche Papiere benötigt werden. Wie bei den Importen wird aus umsatzsteuerlichen Gründen zwischen Innergemeinschaftliche Lieferungen (in andere EU-Mitglied...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Drittaufwand und abgekürzte... / 5. Besonderheiten bei Finanzierungskosten

Finanzierungskosten sind bei betrieblicher/beruflicher Veranlassung als Betriebsausgaben/Werbungskosten abziehbar. Vorsicht ist jedoch bei Ehegatten angebracht. Hier kann je nach Sachverhalt der einkünftemindernde Abzug in Frage stehen. Im Einzelnen sind nachfolgende Fallgestaltungen zu unterscheiden: Nehmen Ehegatten gemeinsam ein gesamtschuldnerisches Darlehen zur Finanzier...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnung: Kosten sparen mit... / 3.5.4 Zahlungsverkehr

Name, Rechnungsnummer und Kontoverbindungen können aus der elektronischen Rechnung direkt in das Electronic-Banking-System übernommen werden. Lediglich der ebenfalls eingespielte Zahlungsbetrag muss noch auf evtl. Skonti oder sonstige Abschläge überprüft werden. Aufgrund dieser Aspekte wird der Zahlungsverkehr mit elektronischen Rechnungen erleichtert.mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2.3.2 Verhaltensannahmen ohne spezifische Zinsanpassungstermine

Rz. 99 Sofern die Institute Verhaltensannahmen über Salden ohne spezifischen Zinsanpassungstermin zum Zwecke der Steuerung des Zinsänderungsrisikos treffen, sollten sie:[1] in der Lage sein, "Kernsalden" ("Kerneinlagen") und/oder andere Einlagen zu identifizieren, deren begrenzte Elastizität gegenüber Zinsänderungen modelliert werden könnte, in den Modellierungsannahmen für di...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Aktivitäten und Prozesse, die ansonsten vom Institut selbst erbracht würden

Rz. 136 Der Auftrag eines Institutes an ein anderes Unternehmen, Aktivitäten und Prozesse im Zusammenhang mit Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen oder sonstigen institutstypischen Dienstleistungen wahrzunehmen, führt nicht zwingend zum Vorliegen einer Auslagerung im Sinne der MaRisk. Zusätzlich ist erforderlich, dass es sich dabei um die Wahrnehmung von Aktivitäten und...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.2 Zuordnung von Geschäftsfeldern

Rz. 153 Damit Rückschlüsse auf die einzelnen Organisationseinheiten im Institut gezogen werden können, bietet es sich an, die Schadensfälle den betroffenen Geschäftsbereichen zuzuordnen. Die diesbezüglichen Vorschläge vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht mussten bis Ende 2024 schon bei Verwendung des Standardansatzes berücksichtigt werden. Demnach sollten die Schadensfäl...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3.2 Betreiber kritischer Infrastrukturen

Rz. 185 Für die Betreiber "kritischer Infrastrukturen" (KRITIS-Betreiber)[1] gelten u. a. in Bezug auf die Sicherstellung angemessener Vorkehrungen zur Gewährleistung von Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit der Informationsverarbeitung besondere Vorschriften. Nach Tz. 12.2 BAIT ist der Geltungsbereich der kritischen Infrastrukturen (KRITIS) innerhalb...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 12. Kritische Infrastrukturen

Rz. 1 Dieses Kapitel richtet sich – im Kontext mit den anderen Kapiteln der BAIT und den sonstigen einschlägigen bankaufsichtlichen Anforderungen in Bezug auf die Sicherstellung angemessener Vorkehrungen zur Gewährleistung von Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit der Informationsverarbeitung – eigens an die Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.5.2 Rundschreiben zur Meldung schwerwiegender Zahlungssicherheitsvorfälle

Rz. 296 Am 31. Januar 2013 hat die EZB organisatorische Vorgaben zum Zahlungsverkehr gemacht, die Berührungspunkte mit den Anforderungen der MaRisk haben. Die Empfehlungen wurden von einer europäischen Initiative von Zentralbanken und Bankaufsichtsbehörden ("European Forum on the Security of Retail Payments") erarbeitet und sollten ursprünglich bis zum 1. Februar 2015 umgese...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.1 Bedeutung für die Institute

Rz. 4 Bereits seit der zweiten MaRisk-Novelle im Jahr 2009 haben die Institute, soweit erforderlich, auch Maßnahmen zur Sicherstellung der Liquidität im Tagesverlauf zu ergreifen, wobei die Begriffe "Liquidität im Tagesverlauf" und "Innertagesliquidität" ("Intraday Liquidity") synonym für "untertägige Liquidität" verwendet werden. Mit diesen Begriffen sind jene liquiden Mitt...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.11.3.3 Barwert der Provisionen

Rz. 176 Grundsätzlich stellen auch Provisionen künftige Cashflows dar, die im Rahmen der barwertigen Ermittlung des Risikodeckungspotenzials angesetzt werden können. Das Provisionsgeschäft hat insbesondere im Niedrigzinsumfeld an Bedeutung gewonnen. Die Institute generieren Provisionen z. B. aus der Kontoführung und dem Zahlungsverkehr, aus dem Vermittlungsgeschäft sowie dem...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.1 Zugriff von Händlern auf Zahlungsverkehrskonten

Rz. 93 Zeichnungsberechtigungen von Händlern für Zahlungsverkehrskonten sind bereits im Rahmen der MaH-Prüfungspraxis kritisch bewertet worden. Händler sind durch Zeichnungsberechtigungen in der Lage, auf manipulative Weise Zahlungen zum Schaden des Institutes zu veranlassen. Vor diesem Hintergrund wurde von Prüfern gefordert, dass Händler über keine Zeichnungsberechtigungen...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.7 Kapitalbedarf für operationelle Risiken

Rz. 115 Im ICAAP sind die Institute für die Definition von operationellen Risiken selbst verantwortlich. In der Praxis orientieren sich viele Institute an der aufsichtlichen Definition der operationellen Risiken für die erste Säule. Nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 52 CRR umfasst das operationelle Risiko die Gefahr von Verlusten, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von in...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.3 Diskrepanz zwischen Idealvorstellung und Realität

Rz. 147 Grundsätzlich liegt es im Eigeninteresse der Institute, die Berechnung von Liquiditätstransferpreisen voranzutreiben. Dies hat vor allem betriebswirtschaftliche Gründe, da mithilfe interner Transferpreise ein rentabilitätsorientiertes Liquiditätsrisikomanagement etabliert und folglich das Setzen falscher Anreize vermieden werden kann. Rz. 148 Die Schwierigkeit besteht...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Bedeutung von Auslagerungen für den Bankensektor

Rz. 3 Natürlich spielt die Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen auf Dritte auch bei Banken und Finanzdienstleistern eine wichtige Rolle.[1] Auslagerungen fallen im Bankensektor sogar auf besonders fruchtbaren Boden, da die Institute im Vergleich zu Industrieunternehmen immer noch einen recht hohen Anteil der Leistungen in Eigenregie erstellen.[2] Dennoch geht der Trend ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.2 Aufsichtliche und institutsinterne Stresstests

Rz. 212 Im Jahr 2007 wurden erstmalig branchenweite Liquiditätsrisiko-Stresstests nach vorgegebenen Rahmenszenarien der Deutschen Bundesbank durchgeführt, die aus den Resultaten wichtige Rückschlüsse zum Krisenmanagement sowie zur Stabilität der befragten Institute unter angespannten Marktbedingungen ziehen konnte. Die Auswirkungen der Stressszenarien wurden mithilfe der int...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Vollständige Erfassung der Aktivitäten und Prozesse

Rz. 5 Eine wesentliche Voraussetzung für ein risikoorientiertes Vorgehen der Internen Revision ist die Analyse aller Prozesse und Aktivitäten im Hinblick auf ihren jeweiligen Risikogehalt. Die konkrete Ausgestaltung dieser Analysetätigkeit bleibt dabei der Internen Revision überlassen. Allerdings benötigt sie dafür einen vollständigen Überblick über die Aktivitäten und Proze...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3. Anwendungsbereich; Umfang der abzudeckenden rechtlichen Regelungen und Vorgaben

Anknüpfend an den einleitenden Ausführungen zeigt die BaFin auf, welche rechtlichen Regelungen und Vorgaben in jedem Fall in den Anwendungsbereich der Compliance-Funktion fallen. Hierzu gehören zunächst die Vorgaben des WpHG, die schon Gegenstand der MaComp sind, weiterhin die Vorgaben zur Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung; Vorgaben zur Vermeidung sonstig...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3.1 Betriebsstabilität

Rz. 176 Zwar sind mit Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sowohl Chancen als auch Risiken verbunden. Die IKT-Risiken bleiben nach Einschätzung der EU-Kommission aber trotz zahlreicher regulatorischer Maßnahmen in erster Linie eine Herausforderung für die "Betriebsstabilität", die Leistungsfähigkeit der Institute und die Stabilität des Finanzsystems in der EU. ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1.3 Devisengeschäfte

Rz. 56 Im Rahmen des Handels mit ausländischen Währungen lassen sich im Wesentlichen zwei Grundformen voneinander unterscheiden: Devisenkassa- und Devisentermingeschäfte. Devisenkassageschäfte dienen in erster Linie der Abwicklung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs in Fremdwährungen. Zwischen Geschäftsabschluss und Lieferung der gekauften oder verkauften Devisen lieg...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Literaturverzeichnis

Hinweis zur Benutzung des Literaturverzeichnisses: Sofern es sich bei den Autoren bzw. Herausgebern um Organisationen handelt, sind die aufgeführten Werke i. d. R. auf der Internetseite der jeweiligen Organisation verfügbar. Achtelik, Olaf, in: Herzog, Felix (Hrsg.), Geldwäschegesetz, 5. Auflage, München, 2023, § 24c KWG, § 25h KWG und § 6 GwG. ACI Deutschland e. V. – Arbeitsg...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Bedeutung der operationellen Risiken

Rz. 1 Operationelle Risiken werden im Gegensatz zu Adressenausfallrisiken oder Marktpreisrisiken vom Institut zwar grundsätzlich nicht bewusst eingegangen, um daraus Erträge zu generieren. Allerdings müssen sich die Institute z. B. bei der Einführung neuer (komplexer) Produkte oder bei Änderungen betrieblicher Prozesse und Strukturen der damit verbundenen prozessualen, recht...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Anwenderkreis auf Institutsebene

Rz. 2 Maßgeblich für den Anwenderkreis der MaRisk auf Institutsebene ist der Institutsbegriff nach den §§ 1 Abs. 1b und 53 Abs. 1 KWG. Rz. 3 Gemäß § 1 Abs. 1b KWG zählen zu den Instituten im Sinne des Kreditwesengesetzes sowohl Kreditinstitute (§ 1 Abs. 1 KWG) als auch Finanzdienstleistungsinstitute (§ 1 Abs. 1a KWG). Erfasst werden daher alle deutschen Kredit- und Finanzdien...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1 Bedeutung des Risikomanagements

Rz. 1 Risiken sind fester Bestandteil der menschlichen Umwelt. Neben gesundheitlichen Risiken, politischen Risiken oder unternehmerischen Risiken existiert eine Vielzahl weiterer Risiken. Ihre Dimensionen rücken dabei häufig erst durch Katastrophen, Unternehmenspleiten, Unfälle oder Krankheiten in das Bewusstsein unserer Gesellschaft. Risiken sind allgegenwärtig. Je offener ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1.3.1 Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften (1995)

Rz. 29 Bei der am 23. Oktober 1995 veröffentlichten Verlautbarung über die Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften (MaH) handelte es sich um das erste qualitative Rahmenwerk der deutschen Bankenaufsicht, das sich mit dem "Handelsgeschäft" auf einen kompletten Geschäftsbereich bezog. Allerdings hatten auch die MaH ihre Vorläufer. Dazu zählten die "Mindesta...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 12.1 Risiken der Weiterverlagerung

Rz. 408 Weiterverlagerungen[1] (auch "Sub-Outsourcing" oder "Chain-Outsourcing") sind in der Praxis weiter verbreitet, als man auf den ersten Blick erwarten würde. Nach Untersuchungen der Europäischen Zentralbank war bereits Ende 2004 etwa 50 Prozent der auslagernden Institute in Europa bekannt, dass ihre Dienstleister bestimmte Aktivitäten und Prozesse an Dritte (Subunterne...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.5.7 Festlegung angemessener Informations- und Prüfungsrechte der Internen Revision (lit. h)

Rz. 316 Um eine ordnungsgemäße Interne Revision auch im Fall der Auslagerung sicherzustellen, sind im Auslagerungsvertrag Informations- und Prüfungsrechte zugunsten der Internen Revision des auslagernden Institutes zu vereinbaren. Die Interne Revision prüft und beurteilt die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse eines Institutes, unabhängig davon, ob...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3.2 Prüfungsaufträge aus anderen Regelwerken

Rz. 72 Seit der Umsetzung der Anforderungen von Basel III in europäisches Recht weist die Bankenverordnung (Capital Requirements Regulation, CRR) der Internen Revision – unter Berücksichtigung der Anpassungen im Jahr 2024 – insbesondere folgende Aufgaben explizit zu, die mehr ins Detail gehen: Gemäß Art. 191 CRR prüft die Interne Revision oder eine andere vergleichbare unabhä...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5 Aufgaben der Compliance-Funktion

Rz. 25 Die Compliance-Funktion ist zunächst dafür zuständig, regelmäßig die rechtlichen Regelungen und Vorgaben mit einem wesentlichen Compliance-Risiko zu identifizieren, d. h. deren Nichteinhaltung zu einer Gefährdung des Vermögens des Institutes führen kann. Darüber hinaus hat sie die Aufgabe, auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der gesetzlichen Bes...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3.3 Management der Beziehungen mit Zahlungsdienstnutzern

Rz. 188 Wegen der besonderen Bedeutung des Zahlungsverkehrs werden an "Zahlungsdienstleister"[1] ebenfalls besondere Anforderungen gestellt, die eine angemessene Pflege der Kundenbeziehungen mit "Zahlungsdienstnutzern" zum Ziel haben. So sollten die Zahlungsdienstleister Prozesse implementieren, mit deren Hilfe die Zahlungsdienstnutzer unterstützt und beraten werden und ihr ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Wiedereindeckungs- und Erfüllungsrisiken

Rz. 112 Kontrahentenrisiken bestehen grundsätzlich bei allen Handelsgeschäften, insbesondere aber bei Termingeschäften, bei denen die Vertragsbedingungen zwar am Abschlusstag festgelegt werden, die Vertragserfüllung aber erst zu einem späteren Termin erfolgt, und bei schwebenden (noch nicht vollständig erfüllten) Kassageschäften. Die deutsche Aufsicht weist auf besondere Ris...mehr