Fachbeiträge & Kommentare zu Zahlungsverkehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Leistung erfüllungshalber.

Rn 5 Die Leistung erfüllungshalber ist im Gesetz nicht geregelt. Ihre Zulässigkeit kann aber von den Parteien im Rahmen ihrer Vertragsfreiheit zu jedem Zeitpunkt, bei Vertragsschluss oder nachträglich, vereinbart werden. Diese Vereinbarung bewirkt, dass der Schuldner befugt ist, dem Gläubiger eine andere als die geschuldete Leistung anzudienen und der Gläubiger verpflichtet ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beispielsbereiche.

Rn 9 Das AGG ist über § 2 I Nr 7 AEntG nF (ex § 7 I Nr 7 AEntG) bei Beschäftigung im Inland zwingend anzuwenden (ErfK/Franzen § 2 AEntG Rz 5; vgl Calliess/Renner/Renner Art 9 Rz 25); iÜ hat zum AGG die Diskussion erst begonnen (Junker 30; Schrader/Straube NZA 07, 184; Mansel FS Canaris I 809), viel spricht für Eingriffsnormcharakter (umfassend Lüttringhaus Grenzüberschreiten...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Sonstige Einzelfälle

Rz. 29 Veräußert ein Bauunternehmer seine Werklohnforderung aus einem Bauvertrag an einen Dritten aufgrund eines gesonderten Forderungskauf- und Gewährleistungsübernahmevertrags, so sind dies keine Zahlungen des Dritten für die an den Bauherren erbrachten Bauleistungen. Es liegt eine Zahlung aufgrund einer eigenen Verpflichtung vor, die nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG steuerfr...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.5 Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen sowie aus der Abzinsung (Pos. 13 GKV, 12 UKV)

Rz. 167 Dem Grunde nach fällt unter diese Position der gesamte Aufwand für Fremdkapital, unabhängig davon, ob es sich um einmalige oder laufende Kapitalentgelte handelt.[1] Dementsprechend sind alle Entgelte für die Überlassung von Kapital, das gegen Gläubigerrechte erlangt wurde, hierunter auszuweisen.[2] Folglich zählen hierzu: Zinsen für aufgenommene Darlehen aller Art, Zin...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.8 Sonstige betriebliche Aufwendungen (Pos. 8 GKV, 7 UKV), davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung

Rz. 110 Analog zu den sonstigen betrieblichen Erträgen stellen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen eine Sammelposition dar, die alle Aufwendungen enthält, die nicht unter die vorstehend genannten operativen Aufwendungen (Positionen Nrn. 5, 6 und 7) fallen und nicht zu "Finanzaufwendungen" (Positionen Nrn. 12–13 im GKV) oder zum "Steueraufwand" (Positionen Nrn. 14 und 16...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr.

Rn 17 Das Pfändungsschutzkonto soll die weitere Teilnahme eines Schuldners am bargeldlosen Zahlungsverkehr sichern und eine Kontosperre verhindern. Es kann aber keinen Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr eröffnen. Wer kein Inhaber eines Girokontos ist, erhält durch § 850k keinen Anspruch auf ein P-Konto (Musielak/Voit/Flockenhaus § 850k Rz 8; Schumacher ZVI 09, 313, 315)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Geldsurrogate

Rn. 300 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Bei Geldsurrogaten handelt es sich um Güter, die im Zahlungsverkehr wie Geld verwendet werden können und dieses ersetzen, Ettlich in Brandis/Heuermann, § 8 EStG Rz 70c (11/2024). Aus der BT-Drs 19/14909, 44 ergibt sich, dass unter Geldsurrogate insb Geldkarten fallen. Neben Geldkarten, die als Geldsurrogate im Rahmen unabhängiger Systeme d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. PersGes-Gesamtkapital iSv § 15 EStG, -Kapitalkonto lt StB bzw iSv § 15a Abs 1 S 1 EStG und geleistete Einlage

Schrifttum: Ley, Gesellschafterkonten einer PersGes in der Handels- und Steuerbilanz – eine Fortschreibung; Kösdi 2014, 18 844; Eggert, Gestaltungsmöglichkeiten bei § 15a EStG Teil I und II, BBK 2021, 598 und 675; Zimmermann/Dorn/Wrede, Kapital von PersGes im Handels- und Steuerrecht – Praxisrelevante Modelle zur Kapitalkontengliederung, NWB 2021, 3453; Engelberth, Kapitalkonten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Insolvenz des Schuldners.

Rn 52 Ein einfaches Zahlungsverkehrskonto ohne Pfändungsschutz ist nach den §§ 115, 116 InsO nicht insolvenzfest. Es erlischt. Vor allem aber fällt das gesamte Guthaben in die Masse, da Pfändungsschutz nur über ein Pfändungsschutzkonto gewährt wird (Ahrens NJW-Spezial 17, 341). Deswegen ist ein Pfändungsschutzkonto für einen sicheren Zahlungsverkehr in der Insolvenz erforder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Systematik.

Rn 7 Durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG) vom 22.11.20 (BGBl I, 2466) wurden die Vorschriften über das Pfändungsschutzkonto zum 1.12.21 grundlegend umgestaltet und neustrukturiert. Ziel der Novellierung ist, die Übersichtlichkeit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Bankrecht.

Rn 12 Gg die missbräuchliche Inanspruchnahme einer Bankgarantie auf erstes Anfordern kann der Garantieauftraggeber gg den Garantiebegünstigten im Wege einstweiliger Verfügung vorgehen, wenn Rechtsmissbrauch offensichtlich ist (vgl BGHZ 145, 286, 296 = NJW 01, 282). Eine einstweilige Verfügung, die gem § 921 I, § 936 ohne Anhörung des Antragsgegners im Beschlusswege ergangen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Sachlich.

Rn 11 § 850k I 1 normiert das Recht auf ein Pfändungsschutzkonto. Der sachliche Anwendungsbereich der Norm erfasst allein Zahlungskonten. Dies folgt aus Abs 1 S 1. Mit dem Wechsel von der früheren Terminologie der Girokonten hin zu den Zahlungskonten soll keine sachliche Änderung verbunden sein (BTDrs 19/19850 S 21). Zahlungskonten sind nach § 2 VIII ZKG auf den Namen eines ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Geld

Rn. 27 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Unter einer Einnahme in Geld iSd § 8 Abs 1 EStG ist nicht nur das im Inland gültige gesetzliche Zahlungsmittel zu verstehen, sondern jedenfalls auch Zahlungen in einer gängigen, frei konvertiblen und im Inland handelbaren ausländischen Währung, BFH v 27.10.2004, VI R 29/02, BStBl II 2005, 135; BFH v 11.11.2010, VI R 21/09, BStBl II 2011, 383...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Forderung

Rn. 36 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Ein Vermögensvorteil, mithin "Gut" iSd § 8 Abs 1 EStG, ist auch ein Anspruch auf Güter in Geldeswert, BFH v 11.11.2010, VI R 27/09, BStBl II 2011, 386, soweit nicht § 8 Abs 1 S 2, S 3 EStG Anwendung findet, s Rn 296 ff. Rn. 37 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Die Forderung und das WG, auf das sich die Forderung bezieht, sind nicht identisch, jedoch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

Rn 3 Der sachliche Anwendungsbereich der Norm erfasst alle Arten von Konten, also insb Giro- und Sparkonten (BTDrs 16/7615, 16). Die Zweckrichtung und Art der Forderung sind unerheblich, weswegen das Konto weder allg dem Zahlungsverkehr noch speziell als Lohn- oder Gehaltskonto dienen muss. Eine teleologische Reduktion scheidet aus. Von der Bestimmung sind deswegen auch Pfän...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Erfüllungsübernahme

Rz. 155 [Autor/Stand] Verspricht der Schuldner dem Schenker die Vornahme einer von diesem beabsichtigten Zuwendung (Erfüllungsübernahme), hat der Bedachte noch keinen unmittelbaren Anspruch gegen den Versprechenden erworben (§ 329 BGB); so z.B. in den Fällen bloßer Zahlungsanweisung.[2] Ergänzt durch die Regelungen der §§ 414, 415 BGB bedarf es hierzu der zustimmenden Mitwir...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Bereicherung durch Vermehrung des Aktivvermögens

Rz. 15 [Autor/Stand] Sachzuwendungen werden im Moment des Eigentumswechsels verwirklicht. Der Eintritt der Bereicherung lässt sich damit exakt fixieren: Bei beweglichen Gegenständen auf den Moment der Übergabe bzw. der dinglichen Einigung nach § 929 BGB [2] oder den Regeln der §§ 930, 931 BGB [3] und auf den Tag der Eigentumsumschreibung im Grundbuch bei Immobilien (§ 873 Abs....mehr

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Sachbezüge-ABC / Job-Ticket

Die Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 Nr. 15 EStG ist vorrangig vor § 8 Abs. 2 Satz 11 und Abs. 3 Satz 2 EStG zu berücksichtigen. Die steuerfreien Leistungen werden auf die Entfernungspauschale angerechnet.[1] Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 15 EStG kommt bei einer Gehaltsumwandlung nicht in Betracht. Wird eine Fahrberechtigung für den öffentlichen Personennahverkehr auch fü...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 6.1.7 Kaufpreiszahlung/Eintragung im Grundbuch

Nachdem der Kaufpreis auf dem Anderkonto des Notars eingegangen ist, veranlasst dieser die Löschung der zugunsten des Erwerbers eingetragenen Auflassungsvormerkung und dessen Eintragung im Grundbuch. Da die Kaufvertragsparteien nicht gezwungen sind, den Zahlungsverkehr über ein Notaranderkonto abzuwickeln, genügt die Mitteilung des Verkäufers, dass die Kaufpreiszahlung vom K...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / 1.2.2 Vergütungsvereinbarung mit Teilentgelten

Bei dieser Vergütungsstruktur wird zum einen eine Grundvergütung vereinbart, die die stets wiederkehrenden Verwalteraufgaben abdeckt, wie z. B. die Erstellung von Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, die Einberufung der ordentlichen jährlichen Eigentümerversammlung, die Fertigung des Versammlungsprotokolls und das Führen der Beschluss-Sammlung, die Abwicklung des Zahlungsve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.3.2 Die Bedeutung von Art. 63 AEUV

Rz. 83 Art. 63 AEUV berührt nach seinem Wortlaut nicht das Recht der Mitgliedstaaten, die einschlägigen Vorschriften ihres Steuerrechts anzuwenden, insbesondere die Stpfl. mit unterschiedlichem Wohnort oder Kapitalanlageort unterschiedlich zu behandeln (Art. 65 Abs. 1 Buchst. a). Die Vorschrift ist als Ausnahme vom Grundprinzip des freien Kapitalverkehrs eng auszulegen. Sie ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Räumung von Mieträumen geri... / 6.6.3 Gerichtskosten einzahlen

Die Gerichtskosten können stets bei der Gerichtskasse in bar eingezahlt werden. Sie können auch durch elektronische Kostenmarke online zur Einzahlung gebracht werden. Weiter kann zum Einzug der Gerichtskosten durch das Gericht auch ein SEPA-Lastschriftmandat mit Klageerhebung erteilt werden. Musterschreiben: SEPA-Lastschriftmandat zur Einzahlung von Gerichtskosten SEPA-LASTSCHR...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 3.1 Überweisungen: Anforderung der Gläubiger-Identifikationsnummer unbedingt erforderlich

Für alle ausländischen und inländischen Überweisungen und Lastschriften ist die internationale Kontokennung IBAN (= International Bank Account Number) zu verwenden. Im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr muss auch der BIC- bzw. SWIFT-Code verwendet werden. Dieser Code, mit dem die Banken grenzüberschreitend identifiziert werden, verliert allerdings nach und nach seine Bedeu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Tatbestandsvoraussetzungen (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 10 S 1 EStG)

Rn. 2016 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Für Zuwendungen nach dem 31.12.1998 gelten die neuen Tatbestandsvoraussetzungen, wonach nicht mehr die strafrechtliche Verurteilung, sondern die Erfüllung des objektiven Straftatbestandes ausreicht. Damit kommt das neue Recht auch zur Anwendung, wenn die Leistung des Empfängers bereits vorher erbracht wurde. Bilanzierende dürfen keine Rück...mehr

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ZErb 07/2025, Der digitale ... / b. Das Vermächtnis des digitalen Nachlasses?

Es ist – wie nach deutschem Recht[10] – auch nach österreichischem Recht anerkannt, dass nicht nur ein Erbe den digitalen Nachlass erhalten kann, sondern dieser auch an eine oder mehrere Personen mittels letztwilligen Vermächtnisses vermacht werden kann.[11] Es ist also ohne Weiteres denkbar, dass ein Verstorbener P in seinem Testament wie folgt anordnet: Zitat Meine Alleinerb...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kreditkarte/EC-Karte / Zusammenfassung

Begriff Die Kreditkarte ermöglicht den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Sie ist weltweit einsetzbar und wird von Banken in Zusammenarbeit mit den Kreditkartenorganisationen an Kunden mit einer guten Bonität auf Antrag zur Verfügung gestellt. Die buchhalterische Erfassung von Zahlungsvorgängen per Kredit- oder Euroscheckkarte weicht von der Buchung anderer Zahlungen ab, weil bei...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundlagen zum Kontenrahmen... / 3.1.3 Klasse 2: Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände/ Wertpapiere/ Flüssige Mittel und Bausparguthaben/ Aktive Rechnungsabgrenzungsposten/ Aktive latente Steuern/ Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Die Klasse 2 enthält den zweiten Teil des Umlaufvermögens sowie die Posten der aktiven Rechnungsabgrenzung. Dieser Teil des Umlaufvermögens kann in vier Gruppen unterteilt werden. Die erste Gruppe umschließt mit den Kontengruppen 20 bis 23 den Forderungsbereich, wie er sich aus den verschiedenartigen wohnungswirtschaftlichen Tätigkeiten ergibt. Die korrespondierenden Verbind...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... / 5 Buchmäßige Behandlung von Geschäftsvorfällen bei wirtschaftlicher und technischer Baubetreuung

Die Baubetreuung – sei sie technischer und/oder wirtschaftlicher Art – wird im fremden Namen für fremde Rechnung durchgeführt. Obwohl die Geschäftsvorfälle im Zusammenhang mit der Baubetreuung auch im Rechnungswesen des Wohnungsunternehmens mit erfasst werden können, ist dies in aller Regel nicht empfehlenswert. In der Praxis hat sich die Erfassung der Geschäftsvorfälle getr...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... /   Klasse 2Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände/ Wertpapiere/ Flüssige Mittel und Bausparguthaben/ Aktive Rechnungsabgrenzungsposten/ Aktive latente Steuern/ Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Die Klasse 2 dient der Aufnahme der Forderungskonten, der Wertpapier- und Geldkonten, bestimmter unternehmensrechtlicher Sonderposten, der Konten für die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sowie der Konten für aktive latente Steuern und den aktiven Unterschiedsbetrag. Dieser Teil des Umlaufvermögens kann in fünf Gruppen unterteilt werden. Die erste Gruppe umschließt mit den Ko...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 8609 Sonstige sächliche Verwaltungsaufwendungen

Hier sind die sächlichen Verwaltungsaufwendungen zu erfassen, die nicht einem der Konten 8600 bis 8608 zuzurechnen sind. Hierunter können erfasst werden: Gebühren für die Mithilfe Dritter bei der Erstellung des Jahresabschlusses Zahlungen an Dritte für die Abstellung von Personal Kosten im Zusammenhang mit Personaleinstellungen (Stellenanzeigen, Kostenerstattungen an Bewerber) Ab...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Aktuelle Konflikte in der U... / 3.2 Ukrainische Kreditoren: Es gibt derzeit keine Beschränkungen im Zahlungsverkehr

Wenn der Kreditor ein ukrainisches Unternehmen ist, kann die Verbindlichkeit unverzüglich auch vor Fälligkeit bezahlt werden, solange dies noch möglich ist. Rechtlich gibt es derzeit keine Beschränkungen im Zahlungsverkehr mit der Ukraine. Daher sollten offene Beträge zumindest pünktlich gezahlt werden. Ein Avis der Zahlung an den Partner sollte diesem Zeit geben, Zahlungswe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Aktuelle Konflikte in der U... / 2.2 Forderungen aus den Kriegsgebieten neu bewerten

Forderungen aus der Ukraine oder Russland müssen unter Berücksichtigung der Kriegssituation bewertet werden. Auch im palästinensischen Krisengebiet muss die Werthaltigkeit der Forderungen geprüft werden. Für viele Geschäftsbeziehungen in die Ukraine gibt es keine rechtlichen oder institutionellen Hindernisse. Auch für Beziehungen zu Kunden in Israel, den palästinensischen Ge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 6.5 Mitteilung der Kontenverbindung (Abs. 10 bis 13)

Rz. 14 Die Einfügung der Absätze 10 bis 13 stehen im Zusammenhang mit der durch das Jahressteuergesetz 2022[1] in die IDNr-Datenbank nach Abs. 3a und 4c eingefügten Kontodaten zur Auszahlung öffentlicher Leistungen. Bei der Konzeption des initialen Befüllungskonzepts war die Schwierigkeit zu überwinden, keine belastbaren Erkenntnisse zu besitzen, welche Kontoverbindung die p...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 5a... / 3 Gliederung in Direktionen (Abs. 2)

Rz. 9 Die Generalzolldirektion ist in elf Direktionen gegliedert, die jeweils von einer Direktionspräsidentin oder einem Direktionspräsidenten geleitet werden. Direktion I betrifft Organisation und Personal, Direktion II Haushalt, Zentrale Auskunft, Service-Center, Zahlungsverkehr und Rechnungswesen des Bundes sowie Arbeits-, Gesundheits- und Strahlenschutz, Direktion III Allge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Wesentliche Arten sonstiger betrieblicher Aufwendungen

Rz. 142 [Autor/Zitation] Für den Ausweis als sonstige betriebliche Aufwendungen unter Nr. 8 kommen insbes. in Betracht (so auch Westermann, BB 1986, 1120, 1121; Baumeister/Freisleben in BeckOGK HGB, § 275 Rz. 172 ff. [9/2024]; Kirsch/Ewelt-Knauer/Schmitz in BKT, Bilanzrecht, § 275 HGB Rz. 174 [7/2023]; Kliem/Müller in Beck BilKomm.[14], § 275 HGB Rz. 161; Lenz in HdJ, Abt. VI...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Geld

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Wirtschaftlich betrachtet ist Geld alles, was zum Tausch von Waren akzeptiert wird und Geldfunktionen erfüllt, dh insbesondere die Möglichkeit bietet, es gegen Waren oder Dienstleistungen zu tauschen. Daneben kann es als Wertmesser und zur Aufbewahrung von Vermögen dienen. Dies gilt in erster Linie für das von einer staatlichen Notenbank ausg...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XVII. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (Abs. 2 Nr. 13)

Rz. 172 [Autor/Zitation] Unter dem Posten Nr. 13 sind alle Zinsaufwendungen und ähnliche Aufwendungen auszuweisen, gleichgültig, ob sie auf lang-, mittel- oder kurzfristige Verbindlichkeiten entfallen. Saldierungen mit Zinserträgen sind nicht zulässig (vgl. im Einzelnen hierzu Rz. 159 ff.). Zinszuschüsse der öffentlichen Hand können bei periodengerechter Vereinnahmung direkt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Neue DIN-Norm für Compliance in KMU

Zusammenfassung Unternehmen sehen sich stetig wachsenden gesetzlichen Anforderungen gegenüber. Bei Verstößen drohen hohe Geldbußen (siehe 1). Geschäftsleiter müssen organisatorisch gewährleisten, dass Mitarbeiter Gesetze einhalten (siehe 2). Kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) fehlen häufig die Ressourcen für Compliance. Eine kürzlich veröffentlichte DIN-Norm will Abhi...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 9.2 Bekanntmachung

Wichtige Information Der Eröffnungsbeschluss ist den Gläubigern, dem Schuldner sowie den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldner) zuzustellen (§§ 9, 30 InsO), ferner dem Handelsregister mitzuteilen. Er ist zudem öffentlich bekannt zu machen; dies ist auch im Internet möglich.[1] Von dieser Möglichkeit der Kenntnisnahme sollten Gläubiger und auch Drittschuldner durchaus Gebra...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honoraroptimierung für Steu... / 4.2 SEPA (Single Euro Payments Area)-Lastschriftverfahren

Allgemein Das Lastschriftverfahren läuft rein elektronisch ab und ist daher ein bargeldloser Zahlungsverkehr. Hierbei beauftragt der Zahlungsempfänger (Gläubiger) seine Bank, einen Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen (Schuldner) abzubuchen. Die Besonderheit ist also, dass die Aktion nicht vom Zahlungspflichtigen, sondern vom Zahlungsempfänger ausgeht. Zur Sicherheit des ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2 Gliederung

Rz. 4 §§ 1 und 2 FVG gaben die Dreistufigkeit des Aufbaus der Finanzverwaltung des Bundes und der Länder wieder, von der bereits Art. 108 Abs. 1, 2 GG grundsätzlich ausgeht. Der früher obligatorische mindestens dreistufige Aufbau der Finanzverwaltung im Bund und den Ländern wurde abgeschafft und nun ist der zweistufige Aufbau vorgesehen (Bund) bzw. möglich (Länder).[1] Obers...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesundheitsfonds / 7 Verwaltung

Das BAS verwaltet die zugeflossenen Mittel als gemeinschaftliches Sondervermögen aller Krankenkassen. Die Krankenkassen ziehen weiterhin den Gesamtsozialversicherungsbeitrag für die anderen Sozialversicherungsträger und für den Gesundheitsfonds ein. Sie haben in diesem Zusammenhang eine treuhänderische Stellung. Die Beiträge werden arbeitstäglich weitergeleitet.[1] Die Krank...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 04/2025, BGH klärt Str... / I. Die Vorpfändung und ihre Kosten

Vorpfändung als wirksames Mittel der Zwangsvollstreckung Die Vorpfändung stellt in der Zwangsvollstreckung ein sehr wirksames Mittel dar, um bei dem Schuldner eine Reaktion hervorzurufen und auf dieser Grundlage eine gütliche Einigung zu erzielen. Sie übt also Vollstreckungsdruck aus, da der Schuldner insbesondere bei der Vorpfändung bezogen auf ein Konto in seiner Teilnahme ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2025, Zugang der Er... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten über den Zugang zu einem Benutzerkonto des sozialen Netzwerks I … Die Beklagte betreibt I … Über das Netzwerk können die Nutzer miteinander internetbasiert über die Server der Beklagten kommunizieren und Inhalte teilen. Für die Nutzung des Netzwerks ist nach einer Registrierung die Eingabe von Kontozugangsdaten erforderlich. Die Klägerin ist die Ehefrau...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltervertrag / 3.2.2 Verwalterhonorar

Grundsätzlich obliegt es den Vertragsparteien, die Verwaltervergütung frei auszuhandeln. Gesetzliche Schranken stellen dabei die Bestimmungen der §§ 134 (gesetzliches Verbot) und 138 BGB (Sittenwidrigkeit oder Wucher) dar. Bestimmte Vorschriften oder Gebührenordnungen für die Festlegung eines angemessenen Verwalterhonorars existieren nicht. Vielmehr richtet sich die Angemes...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Augenoptiker (Professiogramm) / 1.1 Beratung und Verkauf

Beratung der Kunden bei der Auswahl der Brillenfassungen und Brillengläser, der Kontaktlinsen und anderer vergrößernder Sehhilfen nach Verwendung, Verordnung und Sehaufgabe in Beruf und Freizeit, Informieren der Kunden über Auswirkungen der Sehhilfen auf den Sehvorgang (z. B. am Bildschirmarbeitsplatz), Anpassung der geeigneten Brille durch Messen des Augenabstandes und der Sc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.3 Auswahlermessen der Finanzbehörde (Abs. 1 S. 3)

Rz. 43b § 34 Abs. 1 S. 3 AO in der Fassung des JStG 2024[1] regelt ausdrücklich, dass die Finanzbehörde sich im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens[2] an jeden Verpflichteten i. S. d. § 34 Abs. 1 S. 1 und 2 AO wenden kann, um ihn zur Erfüllung der Pflichten der Vertretenen anzuhalten. Die Ergänzung der Regelung des § 34 Abs. 1 AO soll nach der Gesetzesbegründung insbesondere kla...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / II. § 823 Abs. 1 BGB (Haftung aus der [kleinen] Generalklausel)

§ 823 BGB (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. (2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist na...mehr

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B. AVB D&O / 2. D&O-Versicherungsvertrag zugunsten der Versicherten

Rz. 7 Die Versicherung auf fremde Rechnung begründet einen Vertrag zugunsten Dritter, hier der Versicherten. Die Vorschriften in den §§ 328 ff. BGB sind grundsätzlich anwendbar.[1] Dies gilt gerade für die D&O-Versicherung.[2] Da dem jeweiligen Versicherten die versicherungsrechtlichen Ansprüche auf Rechtsschutz, Abwehr bzw. Freistellung zustehen, kann über diese die Versich...mehr

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B. AVB D&O / 5. Wirksamkeit des Ausschlusses und sonstige Pflichtverletzung

Rz. 59 Der Ausschluss des Versicherungsschutzes bei wissentlicher Pflichtverletzung wird überwiegend für wirksam erachtet.[1] Für die D&O-Versicherung liegt noch keine BGH-Entscheidung vor.[2] Allerdings hält der BGH den Ausschluss der wissentlichen Pflichtverletzung bei der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung bei den verbreiteten Berufshaftpflichtversicherungen für zul...mehr