Fachbeiträge & Kommentare zu Wertermittlung

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 3. Wertermittlung des Gesellschaftsanteils

Rz. 176 Der Wert des Gesellschaftsanteils ist nach der aus Gründen der Rechtsklarheit erfolgten ausdrücklichen Regelung des § 135 Abs. 3 HGB – in inhaltlicher Entsprechung mit § 105 Abs. 3 HGB alt i.V.m. § 738 Abs. 2 BGB alt –, soweit erforderlich, im Wege der Schätzung zu ermitteln.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu den §§ 83... / II. Gesetzliche Regelungen: §§ 83 ff. BewG

Rz. 12 [Autor/Stand] Der Ausgangswert für das Sachwertverfahren ist der Sachwert für eine einzeln zu bewertende wirtschaftliche Einheit. Dieser Ausgangswert setzt sich zusammen aus dem Bodenwert (§ 84 BewG) Gebäudewert (§ 85 BewG) Wert der Außenanlagen (§ 89 BewG) Der Wert dieser drei Grundstücksteile wird jeweils getrennt ermittelt. Voraussetzung für die Anwendung des Sachwertv...mehr

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Vorbemerkungen zu den §§ 83... / D. Sachwert und gemeiner Wert

Rz. 41 [Autor/Stand] Unabhängig von dem Umstand, dass das Sachwertverfahren sich in seinen Grundzügen an dem gemeinen Wert gemäß § 9 BewG als Bewertungsmaßstab orientiert, ist der in diesem Verfahren festzustellende Wert nicht nach für § 9 BewG maßgeblichen Wertermittlungsmethode – Wertermittlung in Ableitung aus tatsächlich im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbaren Veräu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Ermittlung des Grundsteuerwerts für das land- und forstwirtschaftlichen Vermögen

Tz. 15 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Die Ermittlung des Grundsteuerwerts für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen erfolgt nach den §§ 232–242 BewG. Anders als früher, bleibt dabei der Wohnteil außen vor (§ 232 Abs. 4 Nr. 1 BewG). Dieser ist nach den Regelungen für das Grundvermögen zu bewerten. Da kein Bundesland für die Wertermittlung des land- und forstwirtschaftlichen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Erläuterungen zu Anlage 15 BewRGr

a) Kellerräume Rz. 295 [Autor/Stand] Kellerräume von Geschäftsgrundstücken sind mit ihrer üblichen Ausstattung in den Raummeterpreisen der Anlage 15 BewRGr berücksichtigt. Der für das Gebäude maßgebende Raummeterpreis ist auch auf die Kellerräume anzuwenden (vgl. Abs. 3 der Vorbemerkung zu Anlage 15 BewRGr). Eine getrennte Berechnung des Gebäudenormalherstellungswertes für Ke...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / J. Bewertung von unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden

Rz. 546 [Autor/Stand] Zur Bewertung der Gebäude, deren Erhaltung wegen ihrer Bedeutung für Kunst, Geschichte oder Wissenschaft im öffentlichen Interesse liegt, bestehen besondere Vorgaben der Finanzverwaltung (s. nachfolgend Rz. 547).[2] Diese Anweisungen sind auch dann anzuwenden, wenn für die Gebäude (Schlösser und Burgen) kein formaler Denkmalschutz besteht, sie aber den ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundfall

Rz. 16 [Autor/Stand] Im Gegensatz zur Bewertung nach den Regelverfahren (Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren) und zur Bewertung der Erbbaurechte und Erbbaugrundstücke konnte für die Bewertung von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden nicht auf Vorschriften der Verkehrswertermittlung[2] zurückgegriffen werden. Daher ist das Verfahren zur Wertermitt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] § 261 BewG enthält im Rahmen der Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell die Regelungen zur Bewertung eines Erbbaurechts – einschließlich des Erbbaugrundstücks – sowie zur Zurechnung des ermittelten Gesamtwerts. Die Vorschrift des § 261 Satz 1 und 2 BewG ist durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer und Bewertungsrechts vom 26.11.2019[2] in das Bewer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ermittlung der fiktiven Ausgleichsforderung (Abs. 1 Sätze 2 bis 4)

Rz. 25 [Autor/Stand] Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 ErbStG ist die fiktive Ausgleichsforderung allein nach den Vorschriften der §§ 1373 bis 1383 und 1390 BGB zu ermitteln. Abweichende Vereinbarungen der Eheleute bzw. Lebenspartner über den Umfang der Zugewinnausgleichsforderung durch notariellen Ehevertrag (§§ 1408, 1410 BGB) bleiben unberücksichtigt. Weder der Abschluss eines Eheve...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] § 262 BewG enthält im Rahmen der Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell die Regelungen zur Bewertung eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden – einschließlich des belasteten Grundstücks – sowie zur Zurechnung des ermittelten Gesamtwerts. Die Vorschrift des § 262 BewG ist durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer und Bewertungsrechts vom 26.11.2019...mehr

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Vorbemerkungen zu den §§ 83... / A. Allgemeines

Rz. 1 [Autor/Stand] Zur Ermittlung des Werts bebauter Grundstücke sieht das BewG neben dem Ertragswertverfahren (§§ 78–82 BewG) als zusätzliche Bewertungsmethode das Sachwertverfahren (§§ 83–90 BewG) vor. Die Abgrenzung des Anwendungsbereichs zwischen beiden Verfahren wird im Einzelfall durch § 76 BewG geregelt (vgl. Kommentierung zu § 76 BewG). Danach gilt für die Einheitsb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Gebäudenormalherstellungswert

Rz. 11 [Autor/Stand] Ausgangspunkt der Wertermittlung ist der Gebäudenormalherstellungswert. Der Gebäudenormalherstellungswert wird in der Weise berechnet, dass die Anzahl der Kubikmeter (m[3]) des umbauten Raumes (s. Rz. 51 ff.) mit dem durchschnittlichen Herstellungspreis für den Kubikmeter (m[3]) umbauten Raumes (Raummeterpreis) (s. Rz. 76 ff.) vervielfacht wird. Dieser e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Regelungsinhalt

Rn. 430 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der StPfl kann den geldwerten Vorteil der Kfz-Nutzung zu privaten Zwecken einschließlich der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Fahrten nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 3 EStG mit den auf diese Fahrten tatsächlich entfallenden Kfz-Aufwendungen ermitteln. Die Bewertung des Nutzungsvorteils iRd § 8 EStG auf der Grundlage ...mehr

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Roscher, BewG § 233 Abgrenz... / 2 Standortflächen für Windenergieanlagen (Abs. 1)

Rz. 9 Nach § 233 Abs. 1 BewG gehören die Standortflächen der Windenergieanlagen (Standortflächen der Windenergieanlage einschließlich der dazugehörenden Betriebsvorrichtungen), in deren Umgriff land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft liegen, zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen. Ausweislich der Gesetzesbegründung wol...mehr

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Umlaufvermögen / 4.1 Wertminderung

Teilwertabschreibungen auf das Umlaufvermögen sind bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zulässig. Für die Teilwertabschreibung von Umlaufvermögen stehen grundsätzlich die progressive (= Orientierung am Beschaffungsmarkt) sowie die retrograde Methode (= Orientierung am Absatzmarkt) der Wertermittlung zur Verfügung. Bei der Teilwertbestimmung muss an einen Erwerber geda...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 4.9 Überlassung unternehmerischer Fahrzeuge an das Personal

Rz. 99 Bemessungsgrundlage der nach Beurteilung der Finanzverwaltung im Regelfall als normale entgeltliche Leistung i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG i. V. m. § 3 Abs. 9 UStG zu wertenden Überlassung eines unternehmerischen Pkw durch den Unternehmer an den Arbeitnehmer für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Familienheimfahrten a...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 5. Geld- und Naturalleistungen

Rz. 255 Erhält der Schuldner neben seinem in Geld zahlbaren Einkommen auch Naturalleistungen, sind diese stets zusammenzurechnen (§ 850e Nr. 3 ZPO). Ist der Drittschuldner dieser Leistungen identisch, bedarf es keines besonderen Zusammenrechnungsbeschlusses. Die Zusammenrechnung obliegt nicht dem Vollstreckungs- oder dem Insolvenzgericht. Einer gerichtlichen Anordnung bedarf...mehr

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Gleich lautende Ländererlas... / 2. Konkurrenz: § 183 Abs. 1 BewG vs. § 198 Abs. 3 BewG

Ein innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Bewertungsstichtag zustande gekommener Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück, ist ein sog. zeitnah erzielter Kaufpreis (BFH v. 2.7.2004 – II R 55/01, BStBl. II 2004, 703 unter II.2.c] = ErbStB 2004, 272 [Halaczinsky]). Der Vergleichspreis nach § 183 Abs. 1 Satz 1 BewG kann sich aus einem zeitnah erzielten Kaufpreis ergeben, w...mehr

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Gleich lautende Ländererlas... / III. Sachverständigengutachten (Rz. 3 bis 7)

„Als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts kann ein Gutachten dienen. Das Gutachten ist vom zuständigen Gutachterausschusses im Sinne der §§ 192 ff. des Baugesetzbuchs, von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, oder von Personen, die von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachv...mehr

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Gleich lautende Ländererlas... / II. Allgemeine Grundsätze (Rz. 1 und 2)

"Abweichend von der Wertermittlung nach den §§ 179 und 182 bis 196 BewG ist der niedrigere gemeine Wert (Verkehrswert/Marktwert) am Bewertungsstichtag festzustellen, wenn der Steuerpflichtige diesen nachweist (§ 198 BewG). Den Steuerpflichtigen trifft die Nachweislast für einen niedrigeren gemeinen Wert und nicht eine bloße Darlegungslast. Mit der bloßen Vorlage von Auszügen...mehr

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Gleich lautende Ländererlas... / 1. Zulässiger Personenkreis (zu Rz. 3 bis 6)

Der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch Sachverständigengutachten kann nur mittels Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses i.S.d. §§ 192 ff. des BauGB, von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken oder von Personen, die von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachvers...mehr

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Gleich lautende Ländererlas... / aa) Übersicht über die von der DAkkS akkreditierten Zertifizierungsstellen

Der Übersicht sind die von der DAkkS für den Bereich der Wertermittlung von Grundstücken akkreditierten Stellen zzgl. der Zertifizierungstitel der akkreditierten Zertifizierungsprogramme zu entnehmen:mehr

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Gleich lautende Ländererlas... / I. Einführung

Mit gleich lautenden Erlassen der Obersten Finanzbehörden der Länder v. 7.12.2022 – S 3229, BStBl. I 2022, 1671 (z.B. FinMin. NW v. 7.12.2022 – S 3229 - 6/2022 - 0018573 - V A 6; im Folgenden: Ländererlasse) haben sich die Finanzbehörden der Länder zur Anwendung des § 198 BewG i.d.F. des Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetzes – GrStRefUG v. 16.7.2021 (BGBl. I 2021, 2931) geäuß...mehr

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Gleich lautende Ländererlas... / a) Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen finden sich im Gesetz in "Personen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten [...] Stelle als Sachverständiger [...] für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt [...] worden sind". Die Formulierung stammt aus § 6 Satz 1 BelWertV; die Norm richtet sich an Pfandbriefbanken. Verkehrswertgutachten von Sachver...mehr

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Gleich lautende Ländererlas... / 2. Anforderung an das Sachverständigengutachten (zu Rz. 7)

Gutachten unterliegen der freien Beweiswürdigung des FA und ggf. des Gerichts (u.a. BFH v. 10.11.2004 – II R 69/01, BStBl. II 2005, 259 unter II.2.b] = ErbStB 2005, 63 [Halaczinsky]; BFH v. 5.12.2019 – II R 9/18, BStBl. II 2021, 135 LS 3 und Rz. 13 = ErbStB 2020, 209 [Marfels]). Der Nachweis durch Gutachten ist (regelmäßig) erbracht, wenn das FA und ggf. das Gericht dem Gutac...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 2.2 Abschnitt A – Allgemeine Angaben (Zeilen 1 bis 24)

In Zeile 2 ist anzugeben, um welche Art von Gemeinschaft oder Gesellschaft es sich handelt. In den Zeilen 3 bis 5 ist der Ort der Verwaltung der Gemeinschaft oder Gesellschaft einzutragen. Das Verwaltungsfinanzamt sowie die Steuernummer/Aktenzeichen/Wirtschafts-Identifikationsnummer der jeweiligen Gemeinschaft oder Gesellschaft sind in Zeile 6 aufzuführen. In den Zeilen 7 bis...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / Zusammenfassung

Überblick Mit der Erbschaftsteuerreform wurde ab 2009 § 13c, seit dem 1.7.2016: § 13d ErbStG, neu in das ErbStG eingefügt. § 13d ErbStG sieht eine teilweise Steuerbefreiung (d. h. es wird ein Verschonungsabschlag i. H. v. 10 % abgezogen) für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke vor. Anwendung findet die Regelung u. a. bei einem Erwerb von Todes wegen (bei Schenkungen siehe ...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.9 Anlage ZVE

Dieser Vordruck übernimmt die eigentliche Ermittlung des zu versteuernden Einkommens (zvE). Überwiegend werden in der Anlage ZVE nur Werte aus anderen oben bereits angesprochenen Anlagen übertragen und damit rechnerisch gesammelt. Der Vordruck ist umfangreich, enthält er doch auch alle Eintragungen, die von Körperschaften zu machen sind, welche auch andere Einkünfte als solch...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.1 Allgemeines

§ 13a Abs. 2 ErbStG sieht einen gleitenden Abzugsbetrag vor. Hiernach bleibt der nicht unter § 13b Abs. 4 ErbStG fallende Teil des Vermögens i. S. d. § 13b Abs. 1 ErbStG (land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Betriebsvermögen und bestimmte Anteile an Kapitalgesellschaften) außer Ansatz, soweit der Wert dieses Vermögens insgesamt 150.000 EUR nicht übersteigt (§ 13a Abs. 2...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / (1) Regelungen bei der Verkehrswertermittlung

Für die Verkehrswertermittlung enthält § 50 Abs. 2 Satz 2 ImmoWertV eine zunächst vergleichbare Regelung. Bei einer, über die Restlaufzeit des Erbbaurechts hinausgehenden, Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen ist bei der Ermittlung des finanzmathematischen Werts des Erbbaurechts der, bei Zeitablauf nicht zu entschädigende, Wertanteil der baulichen Anlagen abzuzinsen und a...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / III. Novelle der ImmoWertV

Die ImmoWertV-Novelle v. 14.7.2021 trat am 1.1.2022 in Kraft (§ 54 ImmoWertV). Gleichzeitig wurden die BRW-RL v. 11.1.2011, die SW-RL v. 5.9.2012, die VW-RL v. 20.3.2014, die EW-RL v. 12.11.2015 und die WertR 2006 v. 1.3.2006 gegenstandslos (BAnz AT 31.12.2021, B11). Die ImmoWertV dient insb. dem Ziel, die für die Wertermittlung erforderlichen Daten (§ 193 Abs. 5 BauGB und § ...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / aa) Erbbaurechtskoeffizienten

Erbbaurechtskoeffizienten geben das Verhältnis zwischen dem Wert des Erbbaurechts und dem Wert des unbelasteten Grundstücks an (§ 23 Abs. 2 Satz 1 ImmoWertV). Sie gehören zu den für die Wertermittlung erforderlichen Daten und sind aus geeigneten Kaufpreisen (§ 12 Abs. 3 ImmoWertV) und den diesen Kaufpreisen entspr. Werten der unbelasteten Grundstücke zu ermitteln (§ 23 Abs. ...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / IV. Daten der Gutachterausschüsse (§ 177 Abs. 2 und 3 BewG)

Ein Grundbesitzwert soll den gemeinen Wert eines Grundstücks abbilden (§ 177 Abs. 1 BewG). Der gemeine Wert entspricht dem Verkehrswert i.S.d. § 194 BauGB (R B 177 Satz 2 ErbStR 2019). Zum Erreichen des Bewertungsziels gibt das BewG, neben den Bodenrichtwerten (§ 179 BewG) und den Regionalfaktoren (§ 190 BewG), insb. für Vergleichsfaktoren (§ 183 BewG), Liegenschaftszinssätze (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Retrograde Wertermittlung vom Verkaufspreis

Rn. 140 Stand: EL 133 – ET: 01/2019 Von Gesetzes wegen nicht vorgesehen, nichtsdestoweniger von großer praktischer Bedeutung ist die retrograde Ermittlung der AK vom Verkaufspreis. Bei Handelswaren mit Inventuraufnahme zum Verkaufspreis werden die AK global um die anzunehmende Handelsspanne gekürzt. Rn. 141 Stand: EL 133 – ET: 01/2019 Werden fertige oder unfertige Erzeugnisse r...mehr

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FF 02/2023, Rechtsprechungs... / IX. Fragen der Wertermittlung

Die Beschreibung der in den Versorgungsausgleich einzubeziehenden Anrechte in § 2 Abs. 1 VersAusglG ist nicht umfassend. So fallen hierunter auch die Anrechte einer Unternehmerversorgung bzw. Anrechte von Gesellschaftergeschäftsführern und/oder beherrschenden Gesellschaftern, sofern diese Anrechte die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 VersAusglG erfüllen. Immer wieder führt die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anteile an Kapitalgesellschaften (Abs. 2)

Rz. 26 [Autor/Stand] Der gemeine Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften ist gem. § 12 Abs. 2 ErbStG i.V.m. § 11 BewG – gem. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BewG verfahrensrechtlich gesondert – zu ermitteln. Nach § 12 Abs. 2 ErbStG ist maßgeblicher Zeitpunkt hierfür der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer. Insoweit stellt § 12 Abs. 2 ErbStG klar, was bereits nach § 11 ErbStG gr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Bewertung des Erbbaurechts

Rz. 44 [Autor/Stand] In Erbbaurechtsfällen ist sowohl für die wirtschaftliche Einheit des Erbbaurechts als auch für die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks eine getrennte Wertermittlung vorzunehmen. Dies hat der Gesetzgeber neben der Festlegung in § 192 BewG u.a. dadurch zum Ausdruck gebracht, dass die Bewertung von Erbbaurechten in § 193 BewG und die Bewertun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Ausgangspunkt: Begriffswelt des HGB und der Kostenrechnung

Rn. 282 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Das EStG kennt keine Definition der HK (s Rn 256). Es muss das HGB angewandt werden, weil dieses über die 4. EG-Richtlinie steuerneutral gestaltet ist, dh die bis dahin vorliegende und auch heute noch gültige Steuerrechtslage, konkretisiert durch Rspr und Verwaltungsauffassung, umgesetzt hat. Deshalb enthält das EStG keine Regelung zur tech...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ehmcke in Blümich, § 6 EStG Rz 611 (Juli 2016)); Gabert in H/H/R, § 6 EStG, Rz 445ff (April 2018). Rn. 419 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Im Hinblick auf das unter s Rn 418 dargestellte Schätzungserfordernis zur Ermittlung des Teilwertes mit meist erheblichen Ermessensintervallen hat sich die Rspr des BFH im Interesse der Justiziabilität mit Beweisregeln behelfen müssen. Ausgangs...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Konzeption durch das ErbStRG 2009

Rz. 21 [Autor/Stand] Eine gegenüber der bisherigen Rechtslage nach § 148 BewG umfassende Neuregelung erfährt die Bewertung der Erbbaurechtsfälle aufgrund des ErbStRG vom 24.12.2008.[2] Angestoßen wurde dies durch den Beschluss des BVerfG vom 7.11.2006[3], mit dem der Gesetzgeber verpflichtet wurde, das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (i.d.F. vom 10.10.2007) spätes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Schätzungserfordernis

Rn. 418 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Mit dem Begriff der "Cash generating unit" lässt sich anschaulich das Problem der Teilwertermittlung speziell und allg der Bilanzierung darstellen (s §§ 4,5 Rn 18ff (Briesemeister)). Vermögen ist nun einmal ökonomisch dadurch definiert, dass eine bestimmte Einheit (zB Maschine oder auch Unternehmen) in der Zukunft "Kassenüberschüsse" erzeug...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Jahressteuergesetz 2022

Rz. 30 [Autor/Stand] Das Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)[2] hat in Art. 19 die Vorschriften der Grundbesitzbewertung nach dem Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes an die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 14.7.2021[3] angepasst. Die Neuregelung wurde in enger Anlehnung an die anerkannten Vorschriften der Verkehrswertermittlung auf ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Ausländischer Grundbesitz und ausländisches Betriebsvermögens (Abs. 7)

Rz. 78 [Autor/Stand] Die besonderen Bewertungsvorschriften der Absätze 2 bis 6 gelten nur für inländisches Vermögen. Auslandsvermögen ist also – auf den ersten Blick ohne Unterschied zum Inlandsvermögen – nach § 12 Abs. 7 ErbStG i.V.m. § 31 BewG ebenfalls mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Da jedoch § 31 BewG bei Auslandsvermögen die Anwendung des BewG auf den Ersten Teil des...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Folgen für die Bewertung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften

Rz. 70 [Autor/Stand] Durch die Anwendung des § 11 BewG sowohl für Kapital- als auch Personengesellschaften und Einzelunternehmen ist seit 1.1.2009 – wie bei Anteilen an Kapitalgesellschaften – für die Wertermittlung primär auf zeitnahe Verkäufe abzustellen. Im Hinblick auf die oben (Rz. 31) dargestellte Problematik, dass der Steuerpflichtige neben dem Substanzwert und verein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Küting/Kessler, Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen unter besonderer Berücksichtigung der höchstrichterlichen Bilanzrechtsprechung, GmbHR 1995, 345, 353; Ammelung ua, Die Teilwertabschreibung für GmbH-Beteiligungen, GmbHR 1997, 108; Hoffmann, SteuersenkungsG: Die Bilanzierung von Beteiligungen an KapGes, DB 2000, 1931; Fichtelmann, Bestimmung des Teilwerts im Rahmen einer ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fbd) Berechnungsmethoden

Rn. 121 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Wie oben dargestellt (s Rn 118), findet die Lifo-Bewertungsmethode ihre sinnvolle Anwendung nur unter vorgängiger Anwendung der Gruppenbewertung gemäß § 240 Abs 4 HGB. Erforderlich ist deshalb die Bildung von Gruppen – einer Vorgehensweise, welcher sich die FinVerw in den beiden BMF-Schreiben (s Rn 119) dem Grunde nach angeschlossen hat. So...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Im "Außenbereich"

Rn. 1071 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Die Bewertung der Entnahme für betriebsfremde Zwecke im Gefolge des Ausschlusses oder der Beschränkung der deutschen Besteuerung (s Rn 1056) ist mit dem gemeinen Wert iSd § 9 Abs 2 BewG, also in etwa dem fair value im Sprachgebrauch der internationalen Rechnungslegung, vorzunehmen. Normalerweise liegt der gemeine Wert höher als der Wiederb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die durch das ErbStRG vom 24.12.2008[2] geänderte Vorschrift stellt die Verbindung zum ebenfalls mit Wirkung ab dem 1.1.2009 geänderten Bewertungsgesetz her. Ausweislich der Gesetzesbegründung[3] wird so das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz von Einzelregelungen zur Bewertung entlastet. Soweit nach §§ 151 ff. BewG gesonderte Feststellungen erfolgen, ka...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Besondere Vorschriften im Zweiten Teil des BewG (Abs. 2 Alt. 1)

Rz. 51 [Autor/Stand] Die allgemeinen Bewertungsvorschriften des Bewertungsgesetzes gelten gem. § 1 Abs. 2 BewG nicht, soweit besondere Bewertungsvorschriften im Zweiten Teil des Bewertungsgesetzes enthalten sind. Die besonderen Bewertungsvorschriften des Zweiten Teils des BewG regeln neben der Einheitsbewertung, die Bewertung des sonstigen Vermögens, die Ermittlung des Gesam...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, ökonomischer Gehalt

Rn. 400 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Die kaufmännische Gewinnermittlung erfolgt – abgesehen von Sonderfällen bei kleinen Einheiten – durch Vermögensvergleich (Bilanzierung). Der Gewinn ist demnach definiert als der Unterschiedsbetrag im Vermögen einer Rechnungslegungseinheit zwischen zwei Stichtagen, korrigiert um bestimmte Sonderposten (s §§ 4,5 Rn 5 (Briesemeister)). Zwische...mehr