Fachbeiträge & Kommentare zu Wertermittlung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Restnutzungsdauer und Moder... / 2. Modelltreue Datenermittlung durch die Gutachterausschüsse

Die Gutachterausschüsse ermitteln die für die Wertermittlung erforderlichen Daten, z.B. Liegenschaftszinssätze und Sachwertfaktoren, nach den Vorschriften der ImmoWertV (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 ImmoWertV). § 12 Abs. 5 Satz 1 ImmoWertV macht den Gutachterausschüssen i.V.m. Anlage 1 ImmoWertV verbindliche Vorgaben zur Festlegung der Gesamtnutzungsdauer (s.u. a)) und i.V.m. Anlage 2 Im...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Restnutzungsdauer und Moder... / 2. Eignung der Daten der Gutachterausschüsse

Die Eignung der Daten der Gutachterausschüsse richtet sich nach § 177 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 3 BewG. Die Daten sind geeignet, wenn sie weitgehend in dem Modell abgeleitet wurden, in dem die Bewertung nach dem BewG erfolgt. Damit wird dem Grundsatz der Modellkonformität i.S.d. § 10 ImmoWertV Rechnung getragen: "Bei Anwendung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Restnutzungsdauer und Moder... / 1. Bewertungsziel "gemeiner Wert" und Ausgestaltung des BewG

Das Bewertungsziel in der Grundbesitzbewertung, der gemeine Wert gem. § 9 BewG, ist verfassungsrechtlich vorgegeben (BVerfG v. 7.11.2006 – 1 BvL 10/02, BStBl. II 2007, 192 Ls. 2. a) = ErbStB 2007, 64 [Heinrichshofen]) und gesetzlich in § 177 Abs. 1 BewG verankert. Der gemeine Wert i.S.d. § 9 BewG entspricht dem Verkehrswert (BVerfG v. 7.11.2006 – 1 BvL 10/02, BStBl. II 2007, ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmensbewertung in de... / 3.3 Festlegung der "richtigen" Bezugsgröße

Neben der Festlegung des Multiplikators liegt eine weitere Herausforderung in der Bestimmung der geeigneten Bezugsgröße. Da es – vergleichbar zur DCF-Methode – um die Wertermittlung auf Basis der (zukünftigen) Ertragskraft des Unternehmens geht, sollte bei Verwendung des Umsatzmultiplikators die Umsatzrendite bei Vergleichsgruppe und Bewertungsobjekt identisch sein. Alternat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Zwangsvollstreckung we... / a) Zweck der Wertermittlung/-festsetzung

Rz. 154 Die Wertermittlung und -festsetzung gem. § 74a Abs. 5 S. 1 ZVG soll einer Verschleuderung des beschlagnahmten Grundstücks entgegenwirken (vgl. §§ 74a, 85a Abs. 1 ZVG) und den Bietinteressenten eine Orientierungshilfe für ihre Entscheidung geben; sie muss daher auf eine sachgerechte Bewertung des Grundstücks ausgerichtet sein.[180] Das Vollstreckungsgericht ist daher ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Zwangsvollstreckung we... / c) Verfahren zur Wertermittlung

Rz. 161 Unter dem Begriff Verkehrswert wird der Wert des Grundstücks und der beweglichen Gegenstände, auf die sich die Versteigerung erstreckt,[195] verstanden, der bei einem freihändigen Verkauf im Zeitpunkt der Feststellung zu erzielen ist. Hierunter fällt auch eine der Versteigerung unterliegende Versicherungssumme. Rz. 162 Nach § 74a Abs. 5 S. 1 ZVG wird der Wert des Grun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts

Rz. 97.1 [Autor/Stand] Der Ansatz des nachgewiesenen niedrigeren gemeinen Werts ist bei der Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer ab dem 1.1.2025 gesetzlich nicht vorgesehen. Soweit sich im Einzelfall ein Unterschied zwischen dem gemäß §§ 218 ff. BewG ermittelten Grundsteuerwert und dem gemeinen Wert i.S.d. § 9 BewG ergibt, ist dies aufgrund der typisierend...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Die Ermittlung der Grundsteuerwerte (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 20 [Autor/Stand] Die verfahrensrechtliche Seite der Einheitsbewertung, also die gesonderte Feststellung und die Durchführung des Feststellungsverfahrens, regelt § 219 BewG, der durch die Vorschriften der §§ 179 bis 183 AO ergänzt wird. § 220 Abs. 1 BewG spricht lediglich die materiell-rechtliche Seite der Bewertung an. Durch ihn wird festgelegt, nach welchem Maßstab die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Bundesgesetzliche Regelung

Rz. 99 [Autor/Stand] Mit dem Jahressteuergesetz 2024 [2] ist der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts auch bundesgesetzlich in das BewG implementiert worden, so dass die Nachweismöglichkeit nunmehr auch im Bundesmodell – u.a. für die wirtschaftlichen Einheiten eines Erbbaurechts – zur Verfügung steht. Rz. 99.1 [Autor/Stand] Nach § 220 Abs. 2 BewG ist der Nachweis des niedri...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Koordinierte Ländererlasse

Rz. 110 [Autor/Stand] Als Reaktion auf die vorstehenden Beschlüsse des BFH haben die obersten Finanzbehörden der Länder mit koordinierten Erlassen vom 24.6.2024 [2] zum Ansatz eines niedrigeren gemeinen Werts bei der Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer ab dem 1.1.2025 und zur Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO) von Bescheiden über die Feststellung des Gr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Zwangsvollstreckung we... / XL. Merkblatt für Bieter bei der Zwangsversteigerung von Grundstücken

Rz. 670 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.40: Merkblatt für Bieter bei der Zwangsversteigerung von Grundstücken Merkblatt für Bieter bei der Zwangsversteigerung von Grundstücken 1. Allgemeines Das Zwangsversteigerungsverfahren ist grundsätzlich ein Vollstreckungsverfahren, das den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) unterliegt. Jedoch wurde in ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg / 4. Durchsetzung des Noterbrechts

Rz. 107 Verfügt der Erblasser allerdings über die freie Quote hinaus, ist die etwaige Noterbrechte betreffende Quote nicht ipso iure und in toto nichtig. Vielmehr steht den Noterbberechtigten ein Herabsetzungsanspruch bis auf den verfügbaren Vermögensteil zu (Art. 920 Cciv), bis zu deren Geltendmachung durch Klage die Verfügung des Erblassers insgesamt gültig ist. Die Klage ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Türkei / IV. Bemessungsgrundlage

Rz. 121 Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer ist der steuerpflichtige Erwerb, der gem. § 10 VVK i.V.m. dem türkischen Steuerverfahrensgesetz (Vergi Usul Kanunu, VUK)[194] ermittelt wird. Von dem so ermittelten steuerpflichtigen Brutto-Erwerb werden die Nachlassverbindlichkeiten in Abzug gebracht. Dieser Nettowert des Nachlasses wird dann besteuert. Bei der Wertermittl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Bedeutung

Rz. 15 [Autor/Stand] Die Bedeutung des § 220 BewG ist insb. im Ausschluss von individuellen Billigkeitsmaßnahme zu sehen. Damit wird auch der Anspruch bekräftigt, dass die Wertermittlung für die wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens und des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ausschließlich nach objektiven Kriterien zu erfolgen hat. Rz. 16– 19 [Autor/Stand] Eins...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] § 261 BewG enthält im Rahmen der Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell die Regelungen zur Bewertung eines Erbbaurechts – einschließlich des Erbbaugrundstücks – sowie zur Zurechnung des ermittelten Gesamtwerts. Die Vorschrift des § 261 Satz 1 und 2 BewG ist durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts vom 26.11.2019[2] in das Bewe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / III. Entstehung der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer (§ 9 ErbStG)

Rz. 212 Für die persönliche Steuerpflicht (§ 2 ErbStG), die Wertermittlung (§ 11 ErbStG), die Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe innerhalb von zehn Jahren (§ 14 ErbStG), die Steuerklasse des Erwerbers (§ 15 ErbStG) und die Übergangsregelungen beim Wechsel der gesetzlichen Bestimmungen (§ 37 ErbStG) sind grundsätzlich die Verhältnisse am Stichtag der Steuerentstehung maßgeblic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] § 262 BewG enthält im Rahmen der Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell die Regelungen zur Bewertung eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden – einschließlich des belasteten Grundstücks – sowie zur Zurechnung des ermittelten Gesamtwerts. Die Vorschrift des § 262 BewG ist durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts vom 26.11.201...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / a) Die clause de prélèvement moyennant indemnité

Rz. 190 In den Art. 1511–1514 C.C. ist zunächst die sog. clause de prélèvement moyennant indemnité geregelt. Durch diese erhält ein Ehegatte das Recht, nach Eheauflösung dem Gesamtgut vor der Teilung bestimmte Gegenstände zu entnehmen. Der Begünstigte schuldet jedoch einen Ausgleichsbetrag an das Gesamtgut. Eine clause de prélèvement moyennant indemnité kann sich gem. Art. 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. AdV-Beschlüsse des BFH

Rz. 96 [Autor/Stand] Der BFH hat in den obigen Beschwerdeverfahren mit Beschlüssen vom 27.5.2024 [2] u.a. entschieden, dass – soweit sich im Einzelfall ein Unterschied zwischen dem gemäß §§ 218 ff. BewG ermittelten Wert und dem gemeinen Wert ergibt – dies aufgrund der typisierenden und pauschalierenden Wertermittlung des BewG, die notwendigerweise mit Ungenauigkeiten verbunde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / 1. Allgemeines

Rz. 46 Zum Kreis der abstrakt Pflichtteilsberechtigten gehören grundsätzlich alle Nachkommen und der Ehepartner oder eingetragene Partner. Im Einzelfall sind aber nur jene Personen konkret pflichtteilsberechtigt, die bei Fehlen eines Testaments tatsächlich aufgrund des Gesetzes zu Erben berufen wären, nicht enterbt wurden und auch nicht auf den Pflichtteil verzichtet haben. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien / 4. Umfang des Pflichtteilsrechts

Rz. 148 Für die Berechnung der Pflichtteilshöhe ist zunächst das Reinvermögen des Erblassers (Gesamtvermögen des Erblassers abzgl. Erblasser- und Erbfallschulden[224]) zum Zeitpunkt der Eröffnung der Erbfolge zu ermitteln.[225] Eingerechnet werden auch unentgeltliche Zuwendungen (bei gemischten Schenkungen der unentgeltliche Anteil)[226] des Erblassers zu seinen Lebzeiten (s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Gesetzliche Anpassung in NRW

Rz. 98 [Autor/Stand] Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat von der Länderöffnungsklausel (Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG), die es den Bundesländern ermöglicht, vom Bundesmodell abweichende Regelungen für die Grundsteuer festzulegen, Gebrauch gemacht und am 4.7.2024 das Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / 1. Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs

Rz. 231 Die Erbschaftsteuer wird nach dem Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bemessen. Dies ist der Wert der Bereicherung des Erwerbers, soweit sie nicht ausdrücklich steuerfrei gestellt ist (§ 10 Abs. 1 ErbStG). Von diesem Wert werden dann die Freibeträge abgezogen und auf den verbleibenden Betrag unter Berücksichtigung der Steuerklassen wird der maßgebliche Steuersatz ange...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / c) Bewertung von nichtnotierten Anteilen an Kapitalgesellschaften und Betriebsvermögen (Einzelunternehmen und Mitunternehmeranteile)

Rz. 246 Lässt sich der gemeine Wert nicht aus Verkäufen unter fremden Dritten ableiten, die weniger als ein Jahr zurückliegen, können nichtnotierte Anteile an Kapitalgesellschaften, Einzelunternehmen und Mitunternehmeranteile auch nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren bewertet werden, wenn dieses Bewertungsverfahren nicht zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 3. Normale Wohnlagen (Abs. 2)

Rz. 168 [Autor/Stand] Die Grundsteuermesszahl für den Äquivalenzbetrag der Wohnflächen wird gemäß § 4 Abs. 2 HmbGrStG von Amts wegen um 25 Prozent ermäßigt, wenn eine normale Wohnlage vorliegt. Mit der Begünstigung der normalen Wohnlage will der hamburgische Gesetzgeber Stadtentwicklungsaspekte berücksichtigen, um durch eine niedrigere Grundsteuerbelastung normale Wohnlagen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts (Abs. 2)

Rz. 40 [Autor/Stand] Unabhängig von der Frage der Billigkeitsmaßnahme ist zu klären, ob ggf. eine von der rechtlichen Regelung abweichende Bewertung möglich ist. Hierzu ist vorab festzustellen, dass bezüglich der Grundsteuerwertfeststellung die Berücksichtigung eines nachgewiesenen geringeren gemeinen Wertes in der ursprünglichen Fassung des § 220 BewG gesetzlich nicht vorge...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.2.8 Sonderregelungen zum Vermögen

Rz. 41 Vermögen (§§ 7, 8 Bürgergeld-V) Im zweiten Teil der Rechtsverordnung wird nicht zu berücksichtigendes Vermögen (§ 7 Bürgergeld-V) und die Wertermittlung von Vermögen bestimmt (§ 8 Bürgergeld-V). Über § 12 Abs. 1 (seit 1.1.2023) hinaus stellt § 7 Bürgergeld-V allein Vermögensgegenstände von der Berücksichtigung frei, die zur Aufnahme oder Fortsetzung der Berufsausbildung...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ermächtigt in Abs. 1 zum Erlass einer Rechtsverordnung, durch die das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen näher bestimmt werden kann. Daraufhin sind bislang Verordnungen erlassen worden, die mit der Fassung nach Art. 7 des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes v. 19.6.2022 (BGBl. I S. 911) den ab 1.11.2021 maßgebenden Rechtszustand abbildeten. Die a...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.1 Verordnungsermächtigung in Abs. 1

Rz. 3 Träger der Ermächtigung des Gesetzgebers ist das BMAS und damit das für das SGB II federführende und jedenfalls für Bundesangelegenheiten fachaufsichtlich zuständige Bundesministerium (vgl. § 47, § 48 Abs. 2). Dem Grunde nach werden Möglichkeiten eröffnet, nach dem Recht der Sozialhilfe bzw. Arbeitslosenhilfe erlassene Verordnungen und zusätzliche Vergünstigungen in so...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Waren und Rabatte: Behandlu... / 1.5.4 Keine Pauschalbesteuerung

Weitere Voraussetzung für die Anwendung des Rabattfreibetrags ist, dass keine Pauschalversteuerung der Rabattvorteile erfolgt. Werden Sachbezüge pauschal besteuert, findet die Rabattregelung keine Anwendung. Die Wertermittlung für pauschal besteuerte Sachbezüge ist nach der Einzelbewertungsmethode oder nach den gesetzlichen Sachbezugswerten vorzunehmen. Die Wahl kann der Arb...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Waren und Rabatte: Behandlu... / 1.2.1 Bewertungsabschlag von 4 %

Zunächst ist ein Bewertungsabschlag von 4 % auf den Endpreis vorzunehmen. Maßgebend ist der Wert, zu dem der Arbeitgeber oder der dem Abgabeort nächstansässige Abnehmer die Waren oder Dienstleistungen fremden Letztverbrauchern im allgemeinen Geschäftsverkehr anbietet. Welcher Preis von einem Letztverbraucher im Rahmen von Preisverhandlungen tatsächlich erzielt werden kann, sp...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stille Reserven in der GmbH... / 4. Möglichkeit einer "problembeseitigenden" Gesetzesänderung?

Mehr Wunschdenken als berechtigte Hoffnung dürfte die Möglichkeit einer "problembeseitigenden" Gesetzesänderung z.B. durch eine Anfügung in § 5 Abs. 1 S. 1 ErbStG mit der Formulierung "[...]; latente Steuern bleiben hierbei unberücksichtigt." sein, weil einerseits der Grundsatz der Maßgeblichkeit des Zivilrechts für die Erbschaft- und Schenkungsteuer als Verkehrssteuer prägen...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Baum- und Pflanzenwuchs im ... / 5.3 Schadensberechnung bei rechtswidrig abgeschnittenen Wurzeln und Zweigen

Das Abschneiden der Wurzeln und Zweige von Nachbarbäumen oder -sträuchern bis zur Grundstücksgrenze kann entweder bleibende Wuchsschäden verursachen oder aber eine fachmännische Wundbehandlung der verbleibenden Wurzel- und Aststummel notwendig machen. Hierbei bereitet vor allem die Wertermittlung von Bäumen und Sträuchern Schwierigkeiten, bei denen wegen bleibender Wuchsschä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Ausgleichung / XVII. Auskunftsanspruch nach § 2057 BGB

Rz. 75 Nach § 2057 BGB ist ein Miterbe verpflichtet, den übrigen Miterben Auskunft über diejenigen Vorempfänge zu erteilen, die er nach den §§ 2050 ff. BGB zur Ausgleichung zu bringen hat. Mit dem Auskunftsanspruch aus § 2057 BGB wird sichergestellt, dass der einzelne Miterbe sein Recht auf Ausgleichung auch geltend machen und die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft ord...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / b) Wertermittlungsansprüche

Rz. 88 Ob der Vermächtnisnehmer einen Anspruch auf Wertermittlung hat, wird bislang anscheinend wenig diskutiert. Aus den Ausführungen zum Auskunftsanspruch könnte gefolgert werden, dass auch Wertermittlungsansprüche mit vermacht sein können.[58] Das Vermächtnis könnte sonst nicht adäquat beziffert werden. Im Einzelfall könnte sich aber – zumindest im Nachhinein – herausstel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Haftung / g) Dürftigkeitseinrede, § 1990 BGB

Rz. 158 Mit der Dürftigkeitseinrede kann die Begleichung von Verbindlichkeiten aus dem Eigenvermögen der Erben verweigert werden. Die Durchführung von Nachlassinsolvenz oder -verwaltung ist in diesem Fall mangels kostendeckender Masse unzweckmäßig, § 1990 Abs. 1 S. 1 BGB. Der Nachlass muss den Gläubigern im Wege der Zwangsvollstreckung zum Zwecke der Befriedigung herausgegebe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.3.2 Kapitaleinsatz

Tz. 1272 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Die Angemessenheit der Gewinnverteilung wird vor allem vom Verhältnis des Werts der Einlage des stillen Gesellschafters zum Unternehmenswert der GmbH beeinflusst. Die Einlage des stillen Gesellschafters ist dabei stets mit dem Nennwert anzusetzen (s Urt des BFH v 18.06.2015, BStBl II 2015, 935), während bei der GmbH vom realen Unternehmens...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / a) Quotenvermächtnis hinsichtlich des gesamten Nachlasswertes

Rz. 71 Selbstverständlich kann ein Vermächtnis in etwa wie folgt lauten: "Herr X erhält vermächtnisweise einen Anteil von 50 Prozent am Wert des Nachlasses." Diese Aufteilung zwischen Erben und Vermächtnisnehmer erscheint "gerecht". Die "Grundformel" ist einfach zu fassen:[42] Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.6: Quotenvermächtnis hinsichtlich des ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Übertragung eines Erbba... / III. Exkurs: Geschäftswert der Übertragung eines erbbaurechtsbelasteten Grundstücks

Rz. 26 Wertermittlung für ein erbbaurechtsbelastetes Grundstück (BayObLG JurBüro 1981, 412 unter Berücksichtigung der ImmoWertV 2021, der ImmoWertA und des aktuellen Münchner Liegenschaftszinsniveaus[126]) Grundbuchstelle (Gemarkung, Blatt): 1. Allgemeine Angaben Fläche (qm): _________________________ Restlaufzeit des Erbbaurechts: _________________________ Gegenwärtiger Erbbauzin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Immobilien in der Erbe... / 3. Verpflichtung zum Wertausgleich

Rz. 86 Eine Ausgleichungsverpflichtung des anordnungsbegünstigten Miterben entsteht, wenn der von ihm zu übernehmende Gegenstand wertmäßig die Erbquote des Miterben übersteigt. Der Wertausgleich zwischen den Miterben erfolgt im Rahmen der Erbauseinandersetzung und erhöht bzw. verringert regelmäßig allein das Auseinandersetzungsguthaben rechnerisch. Maßgeblich für die Werterm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 8. Kosten

Rz. 93 Die Kosten der Erfüllung des Vermächtnisses sind ohne ausdrückliche Anordnung weitgehend vom Erben zu tragen.[66] Er hat etwa die grundbuchrechtlichen Umschreibungskosten zu bezahlen.[67] Für Transportkosten gibt es keine festen Regelungen.[68] Mit Bezug zu § 448 BGB wird eine Formulierung "erhält aus dem Nachlass" eher für eine Abholung durch den Vermächtnisnehmer sp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Gesellschaftsrecht / b) Auseinandersetzung bei qualifizierter Nachfolgeklausel

Rz. 15 Erfolgt die Sondererbfolge aufgrund qualifizierter Nachfolgeklausel (vgl. Rdn 151) kann sich die Auseinandersetzung schwieriger gestalten. Beispiel (wie oben, siehe Rdn 14) Der Gesellschaftsvertrag sieht jedoch vor, dass die Gesellschaft jeweils nur mit dem ältesten Abkömmling des verstorbenen Gesellschafters fortgeführt wird. Im Rahmen der Sondererbfolge geht damit der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / V. Überquotale Teilungsanordnung

Rz. 110 Bei der überquotalen Teilungsanordnung erhält der Bedachte eine etwaig über seinen Erbteil hinausgehende Zuwendung als Vorausvermächtnis.[80] Er muss also keine Ausgleichung leisten. Soweit diese Anordnung keine pflichtteilsrechtlichen Probleme aufwirft, kann sie effektiv sein. Sind sich die Miterben einig, dass der Wert des zugewiesenen Nachlassgegenstandes den Erbte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundlagen / 3. Insolvenzrechtliche Aspekte

Rz. 68 Im Nachlassinsolvenzverfahren fragt sich, welcher Rang dem Anspruch des Sozialhilfeträgers aus § 102 SGB XII zukommt. Die Frage des Vor- und Nachrangs von Ansprüchen von Nachlassgläubigern ist im eigentlichen Sinne keine Frage der Wertermittlung, sondern wird erst aktuell, wenn der Wert des Nachlasses ermittelt worden ist und dieser nicht ausreicht, um alle Nachlassve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / c) Ausschluss der Auskunftsrechte durch Höchstbetrag

Rz. 89 Für den Alleinerben kann es eine Erleichterung sein, im Zweifel etwas mehr auszahlen, als es seine Pflicht wäre und sich dafür die Mühe und Kosten der Auskunft (und ggf. Wertermittlung) zu ersparen. Daher können in den Formulierungsvorschlag für ein quotales Geldvermächtnis die Worte "… höchstens jedoch (…) EUR" eingefügt werden Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm ü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Bemessungsgrundlage der pauschalen ESt (§ 37a Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 26 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bemessungsgrundlage der pauschalen ESt ist der gesamte Wert der Prämien (ausführlich s Rn 28, die die den im Inland ansässigen StPfl zufließen. Die Bemessungsgrundlage umfasst den gesamten Wert der Prämien; ob diese überhaupt steuerbar oder stpfl sind, ist ohne Bedeutung, Hoffmann in K/S/M, § 37a EStG Rz B 21 (07/2023). Steuergegenstand ist ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Landwirtschaftserbrecht / A. Grundlagen

Rz. 1 Befindet sich im Nachlass ein landwirtschaftlicher Betrieb, hat dies nachhaltigen Einfluss auf die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft. Landwirtschaftliche Betriebe unterliegen sowohl im allgemeinen Erbrecht des BGB als auch aufgrund von Landesrecht Sonderregelungen, die sie von sonstigem Nachlassvermögen unterscheiden. Rz. 2 Aufgrund der Bedeutung landwirtschaft...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Begründung eines Unter... / VI. Vertragliche Heimfallbestimmungen zum Untererbbaurecht, § 2 Nr. 4 ErbbauRG

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 2. Wirtschaftliche Verhältnisse

Rz. 11 Ohne zuverlässige Kenntnis über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten – und unter Umständen auch des Ehegatten und der zu Bedenkenden – ist eine sinnvolle Nachlassgestaltung nicht möglich. Es soll Mandanten geben, die aus Eitelkeit einen zu großen oder aus Bescheidenheit einen zu kleinen Vermögenswert angeben. Häufig befürchten Mandanten, dass die Vergütung d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Sozialrecht / 3. Regress nach § 33 SGB II

Rz. 13 § 33 SGB II ordnet zugunsten der SGB II-Leistungsträger den Übergang von Ansprüchen (cessio legis) von SGB II-Leistungsbeziehern gegen Dritte an und dient damit der Sicherung des Nachranggrundsatzes nach §§ 3 Abs. 3, 9 Abs. 1 SGB II. Der Anspruchsübergang ist Ausgleich dafür, dass der Anspruch gegen den Dritten im Zeitpunkt der Bedürftigkeit für den Hilfebedürftigen n...mehr