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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 37a ... / B. Bemessungsgrundlage der pauschalen ESt (§ 37a Abs 1 S 2 EStG)

Hartmut Pust
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Rn. 26

Stand: EL 177 – ET: 12/2024

Bemessungsgrundlage der pauschalen ESt ist der gesamte Wert der Prämien (ausführlich s Rn 28, die die den im Inland ansässigen StPfl zufließen. Die Bemessungsgrundlage umfasst den gesamten Wert der Prämien; ob diese überhaupt steuerbar oder stpfl sind, ist ohne Bedeutung, Hoffmann in K/S/M, § 37a EStG Rz B 21 (07/2023). Steuergegenstand ist zwar nur der nicht steuerfreie Teil der Sachprämien iSd § 3 Nr 38 EStG, die Bemessungsgrundlage umfasst hingegen den gesamten Wert der zufließenden Sachprämien. Ohne Bedeutung ist mithin, ob der Wert der Sachprämien, die dem jeweiligen StPfl zugeflossen sind, im Kj den Freibetrag des § 3 Nr 38 EStG überschritten hat. Selbst wenn dies nicht der Fall sein sollte, gehören die dem StPfl zugeflossenen Prämien zur Bemessungsgrundlage, Ettlich in Brandis/Heuermann, § 37a EStG Rz 26 (05/2023); Schiffers in Korn, § 37a EStG Rz 9 (05/2020); Loschelder in Schmidt, § 37a EStG Rz 7 (43. Aufl 2024).

Nach anderer Auffassung soll § 3 Nr 38 EStG wie eine Freigrenze bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage zu verstehen sein, danach seien alle Prämien in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, soweit der Freibetrag des § Nr 38 EStG überschritten ist, Bleschick in H/H/R, § 37a EStG Rz 25 (11/2023); Avvento in Kirchhof/Seer, § 37a EStG Rz 4 (23. Aufl 2024).

Schließlich wird unter Hinweis auf den Wortlaut des § 37a Abs 1 S 1 EStG die Auffassung vertreten, nur der nicht steuerfreie Teil der Sachprämien iSd § 3 Nr 38 EStG sei in die Bemessungsgrundlage der Pauschalierung einzubeziehen, Thomas, DStR 1997, 305, 307. Dazu müsste das Unternehmen jedoch die Prämie personenbezogen erfassen, was dem Vereinfachungsgedanken der Vorschrift widerspricht, Schiffers in Korn, § 37a EStG Rz 9 (05/2020), sowie den Darlegungen in der BT-Drs 13/...

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