Fachbeiträge & Kommentare zu Wertermittlung

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / 1. Allgemeines

Rz. 18 Seit dem 1.1.2009 gilt für sämtliches bebautes und unbebautes Grundvermögen als Bewertungsmaßstab der gemeine Wert i.S.d. § 9 BewG . Die Bewertung von Grundvermögen mit dem (am Markt orientierten) Verkehrswert führt gerade in Ballungsgebieten mit hohen Immobilienpreisen im Vergleich zur Bewertung nach altem Recht zu einem erheblichen Anstieg der steuerlichen Werte und ...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / c) Bodenrichtwerte

Rz. 26 Die Bodenrichtwerte werden für jedes Gemeindegebiet von den jeweiligen gem. § 192 BauGB zu bildenden Gutachterausschüssen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ermittelt, § 196 BauGB. Grundlage sind die Kaufpreissammlungen, mithin die tatsächlich bezahlten Kaufpreise für Grundvermögen. Grundlage der Ermittlung der Bodenrichtwerte ist der Entwicklungszustand des Grundstücks i...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / V. Wann kommt ein Verkehrswertgutachten i.S.d. § 198 BewG in Betracht?

1. Allgemeines Rz. 114 Bei der Bewertung von Grundvermögen kommt ein Gutachten immer dann in Betracht, wenn wertmindernde Umstände vorliegen, die im Rahmen der typisierenden und pauschalierenden Bewertungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Nach Ansicht der Finanzverwaltung ist ein Gutachten nur für die gesamte Immobilie möglich, d.h., ein isolierter Nachweis von Bewertungsgru...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / f) Bebaute Grundstücke

aa) Typisierung Rz. 39 Die Bewertung bebauter Grundstücke für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist in den §§ 180 ff. BewG geregelt. In Abgrenzung zu unbebauten Grundstücken (§ 178 BewG) und Grundstücken im Zustand der Bebauung (§ 196 BewG) liegt gem. § 180 Abs. 1 S. 1 BewG ein bebautes Grundstück vor, wenn sich benutzbare Gebäude (siehe Rdn 22 ff.) darauf befinden. W...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / cc) Bewertung im Vergleichswertverfahren

(1) Allgemeines Rz. 47 Das Vergleichswertverfahren (§ 183 BewG) ist für Wohnungseigentum, Teileigentum und Ein- und Zweifamilienhäuser anzuwenden, sofern der Gutachterausschuss entsprechende Vergleichspreise oder Vergleichsfaktoren ermittelt hat, § 182 Abs. 2, Abs. 4 Nr. 1 BewG. Bei der Ermittlung des Grundbesitzwerts im Vergleichswertverfahren kann ein zeitnah erzielter Kauf...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / A. Steuerpflichtiger Erwerb (§ 10 ErbStG)

I. Allgemeines Rz. 1 Als steuerpflichtiger Erwerb im Erbfall gilt die Bereicherung des Erwerbers, soweit keine Steuerbefreiung greift, § 10 Abs. 1 S. 1 ErbStG. Dabei kommen insbesondere in Betracht die Steuerbefreiung für Zugewinnehen gem. § 5 ErbStG (siehe § 3 Rdn 87 ff.), die sachlichen Steuerbefreiungen nach § 13 ErbStG (z.B. Familienheim; siehe § 6 Rdn 1 ff.), die Steuerb...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / IV. Grundstücke im Zustand der Bebauung

Rz. 113 Bei Grundstücken im Zustand der Bebauung (§ 196 BewG; siehe Rdn 36 ff.) ist der Verkehrswertnachweis für die gesamte wirtschaftliche Einheit unter Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten zulässig.[87]mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / 4. Abbruchkosten

Rz. 123 Die typisierenden und pauschalierenden Bewertungsverfahren des Bewertungsrechts sehen grundsätzlich keine Berücksichtigung von Abbruchkosten bei Grundstücken mit nicht mehr benutzbaren Gebäuden vor. Diese können allerdings im Rahmen eines Verkehrswertgutachtens beim Bodenwert als Freilegungskosten Berücksichtigung finden.[98]mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / (3) Gebäudewert

(a) Rohertrag Rz. 58 Rohertrag ist gem. § 186 Abs. 1 S. 1 BewG das Entgelt, das für die Benutzung des bebauten Grundstücks nach den am Bewertungsstichtag geltenden vertraglichen Vereinbarungen für den Zeitraum von zwölf Monaten zu zahlen ist. Etwaige Mietrückstände spielen dabei keine Rolle.[39] Gleiches gilt für Wertsicherungsklauseln und künftige Staffelmieterhöhungen. Miet...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / (3) Gebäudesachwert

Rz. 75 Der Gebäudesachwert ermittelt sich aus dem Gebäuderegelherstellungswert abzüglich einer Alterswertminderung, § 190 Abs. 1, 4 BewG. (a) Gebäuderegelherstellungswert Rz. 76 Der Gebäuderegelherstellungswert ergibt sich aus der Multiplikation der Regelherstellungskosten mit der Brutto-Grundfläche des Gebäudes, § 190 Abs. 1 S. 2 BewG. Die Regelherstellungskosten (RHK) sind in...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / IV. Bewertung von Grundvermögen

1. Allgemeines Rz. 18 Seit dem 1.1.2009 gilt für sämtliches bebautes und unbebautes Grundvermögen als Bewertungsmaßstab der gemeine Wert i.S.d. § 9 BewG . Die Bewertung von Grundvermögen mit dem (am Markt orientierten) Verkehrswert führt gerade in Ballungsgebieten mit hohen Immobilienpreisen im Vergleich zur Bewertung nach altem Recht zu einem erheblichen Anstieg der steuerlic...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / 4. Unbebaute Grundstücke

a) Typisierung Rz. 22 Unbebaute Grundstücke sind gem. § 178 BewG Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden, oder lediglich Gebäude, die auf Dauer keiner Nutzung zugeführt werden können bzw. in denen infolge von Zerstörung oder Verfall auf Dauer kein benutzbarer Raum mehr vorhanden ist, § 178 Abs. 2 S. 2 BewG. Das ist stets der Fall, wenn eine Anordnung de...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / 1. Allgemeines

Rz. 86 Bewertungsrechtliche Sonderfälle sind insbesondere diemehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / b) Bewertung von unbebauten Grundstücken

Rz. 25 Der Wert unbebauter Grundstücke ermittelt sich gem. § 179 BewG grundsätzlich aus der Multiplikation der Fläche (die sich dem Grundbuch entnehmen lässt) mit dem für das Grundstück einschlägigen Bodenrichtwert.mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / III. Besteuerung des Nacherben (§ 6 Abs. 2 ErbStG)

1. Vor Eintritt des Nacherbfalls Rz. 145 Der Erwerb des Nacherbenanwartschaftsrechts stellt keinen steuerpflichtigen Tatbestand dar.[121] Auch dessen Schenkung oder der gegenleistungsfreie Verzicht hierauf löst keine Schenkungsbesteuerung aus, §§ 1 Abs. 2, 10 Abs. 4 ErbStG.[122] Die Ausschlagung des Nacherben vor dem Eintreten des Nacherbfalls gegen Abfindung löst hingegen ei...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / dd) Abweichung bei Frei- und Verkehrsflächen

Rz. 34 Für Frei- und Verkehrsflächen, die als solche ausgewiesen sind, ist vom Bodenrichtwert ein angemessener Abschlag zu machen, soweit er nicht bereits in die Ermittlung eingeflossen ist. Die Höhe des Abschlags ist unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Einzelfalls zu bemessen.[26]mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / II. Verkehrswertgutachten

1. Rechtsgrundlagen Rz. 103 Sofern – wie in der Praxis regelmäßig der Fall – kein stichtagsnaher Verkauf vorliegt (siehe Rdn 109 f.), kann der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts, der durch den Steuerpflichtigen zu erbringen ist,[67] durch ein Verkehrswertgutachten erbracht werden.[68] Für die Begutachtung gelten grundsätzlich die aufgrund des § 199 Abs. 1 BauGB erlassene...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / D. Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts bei Immobilienvermögen (§ 198 BewG)

I. Allgemeines Rz. 102 Bei den Bewertungsverfahren (Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren) handelt es sich um steuerliche Masseverfahren, die anhand von Typisierungen und vereinheitlichten Bewertungsparametern zu Steuerbreiten führen. Die Regelung des § 198 BewG – auch als "Escape-Klausel" bezeichnet – sieht daher im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungsbesteuer...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / dd) Bewertung im Ertragswertverfahren

(1) Allgemeines Rz. 54 Im Ertragswertverfahren (§§ 184–188 BewG) sind zu bewerten Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke, für die sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt eine übliche Miete ermitteln lässt, § 182 Abs. 3 BewG. Es handelt sich mithin um typische Renditeobjekte. Im Ertragswertverfahren wird der Grundbesitzwert (Ertragswert) au...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / III. Übernahme der Schenkungsteuer durch den Schenker

Rz. 6 Übernimmt der Schenker die vom Beschenkten geschuldete Schenkungsteuer selbst, gilt als Erwerb der Betrag, der sich bei einer Zusammenrechnung der Schenkung mit der für diese errechneten Steuer ergibt, § 10 Abs. 2 ErbStG (siehe § 1 Rdn 224).mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / 5. Erbbaurecht

Rz. 124 Bei Erbbaurechten kann es bei Vorliegen regionaler Marktanpassungsfaktoren für Erbbaurechte und für Erbbaugrundstücke sinnvoll sein, einen gutachterlichen Verkehrswertnachweis einzuholen. Ein solcher kommt ferner bei Besonderheiten der Regelungen im Erbbaurechtsvertrag in Betracht, z.B. bei fehlenden Wertsicherungsklauseln beim Erbbauzins.mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / d) Abweichungen bzw. Anpassungen von Bodenrichtwerten

aa) Wertbeeinflussende Grundstücksmerkmale Rz. 28 Wenn das zu bewertende Grundstück bezüglich seiner lagetypischen Merkmale vom "Standardbodenrichtwertgrundstück" (Bodenrichtwertgrundstück) der einschlägigen Richtwertzone abweicht, kann es zu einer Anpassung des der Bewertung zugrunde zu legenden Bodenrichtwerts kommen. Eine solche Anpassung kann gerade bei großen Grundstücke...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / ee) Bewertung im Sachwertverfahren

(1) Allgemeines Rz. 70 Im Sachwertverfahren (§§ 189–191 BewG) werden nach § 182 Abs. 4 BewG alle Grundstücke bewertet,mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / 2. Rechtslage bis 31.12.2008

Rz. 15 Das bis zum 31.12.2008 geltende Bewertungsrecht wird in der Praxis nur noch in seltenen Fällen eine Rolle spielen. Beispielsweise bei der Berücksichtigung früherer Erwerbe i.S.d. § 14 ErbStG (siehe § 7 Rdn 7) greifen dann noch die alten Bewertungsvorschriften.mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / F. Vor- und Nacherbschaft (§ 6 ErbStG)

I. Allgemeines Rz. 141 Die mit der Vor- und Nacherbschaft (§§ 2100 ff. BGB) einhergehende (streitanfällige) Einschränkung der Dispositionsfreiheit des (Vor-)Erben über den Nachlass kann in bestimmten Fällen empfehlenswert sein. Insbesondere bei der Gestaltung von Bedürftigen- oder Behindertentestamenten hat deren Anordnung erhebliche praktische Bedeutung.[115] Rz. 142 Im Zivil...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / 2. Bewertung in Erbbaurechtsfällen

a) Allgemeines Rz. 87 Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, sind die Werte für die wirtschaftliche Einheit Erbbaurecht nach § 193 BewG und für die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks nach § 194 BewG gesondert zu ermitteln, § 192 S. 1 BewG. Diese gesonderte Ermittlung ist der Tatsache geschuldet, dass Erbbaurecht und Eigentum am Grundstück regelmäßi...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / V. Bewertungsrechtliche Sonderfälle

1. Allgemeines Rz. 86 Bewertungsrechtliche Sonderfälle sind insbesondere die 2. Bewertung in Erbbaurechtsfällen a) Allgemeines Rz. 87 Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, sind...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / B. Bewertungsstichtag (§ 11 ErbStG)

Rz. 7 Für die Wertermittlung im Erb- und im Schenkungsfall (d.h. für die Bewertung von Aktiva und Passive) ist gem. § 11 ErbStG grundsätzlich der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer i.S.d. § 9 ErbStG (siehe § 9 Rdn 1 ff.) maßgebend. Die Erbschaftsteuer entsteht bei Erwerben von Todes wegen grundsätzlich mit dem Tode des Erblassers, § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, die Schenkungsteue...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / 3. Bewertung eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden

Rz. 93 Ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden im steuerlichen Sinne liegt dann vor, wenn ein anderer als der Eigentümer des Grunds und Bodens darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude steuerlich zuzurechnen ist. Das ist insbesondere der Fall, wenn das Gebäude Scheinbestandteil i.S.d. § 95 BGB ist.[62] Sofern dem Nutzungsberechtigten des Gebäudes für den Fall der ...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / VI. Bewertung von ausländischem Grundbesitz

Rz. 98 Gemäß § 12 Abs. 7 ErbStG ist ausländischer Grundbesitz nach § 31 BewG zu bewerten. Danach ist der gemeine Wert i.S.d. § 9 BewG (siehe Rdn 11 ff.) zum Besteuerungszeitpunkt zugrunde zu legen. § 12 Abs. 7 ErbStG hat nur Bedeutung, soweit der ausländische Grundbesitz nicht durch ein Doppelbesteuerungsabkommen (siehe § 18 Rdn 14 ff.) von der deutschen Erbschaftsteuer ausg...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / 1. Rechtsgrundlagen

Rz. 103 Sofern – wie in der Praxis regelmäßig der Fall – kein stichtagsnaher Verkauf vorliegt (siehe Rdn 109 f.), kann der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts, der durch den Steuerpflichtigen zu erbringen ist,[67] durch ein Verkehrswertgutachten erbracht werden.[68] Für die Begutachtung gelten grundsätzlich die aufgrund des § 199 Abs. 1 BauGB erlassenen Vorschriften, mit...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / bb) Grundstücksarten und Bewertungsverfahren

Rz. 40 Die Wahl des einschlägigen Bewertungsverfahrens gem. § 182 BewG erfolgt in Abhängigkeit von der Grundstücksart i.S.d. § 181 BewG. Bei den Bewertungsverfahren handelt es sich um das (1) Vergleichswertverfahren Rz. 41 Im Vergleichswertverfahren s...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / I. Allgemeines

Rz. 102 Bei den Bewertungsverfahren (Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren) handelt es sich um steuerliche Masseverfahren, die anhand von Typisierungen und vereinheitlichten Bewertungsparametern zu Steuerbreiten führen. Die Regelung des § 198 BewG – auch als "Escape-Klausel" bezeichnet – sieht daher im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung die Möglic...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / 3. Bindungswirkung des Gutachtens

Rz. 105 Das Gutachten – auch wenn der Steuerpflichtige einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen eingeschaltet hat – ist für die Finanzverwaltung nicht bindend, sondern unterliegt der freien Beweiswürdigung des zuständigen Finanzamts und nachfolgend der Finanzgerichtsbarkeit. Diese dürfen und müssen das Gutachten zunächst auf Plausibilität und dann inhaltl...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / (2) Ertragswertverfahren

Rz. 45 Im Ertragswertverfahren sind zu bewerten (§ 182 Abs. 3 BewG) Mietwohngrundstücke sind Grundstücke, die zu mehr als 80 %, berechnet nach der Wohn- oder Nutzfläche, Wohnzwecken dienen, und nicht Ein- und Zweifami...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / (2) Vergleichspreise

Rz. 48 Die Vergleichspreise werden in erster Linie aus den von den Gutachterausschüssen mitgeteilten Vergleichspreisen ermittelt, also den tatsächlichen Kaufpreisen von Grundstücken, die hinsichtlich ihrer wertbeeinflussenden Merkmale mit dem zu bewertenden Grundstück hinreichend übereinstimmen (Vergleichsgrundstücke), § 183 Abs. 1 BewG. Rz. 49 Besonderheiten, insbesondere di...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / (4) Verhältnis Vergleichspreise und Vergleichsfaktoren

Rz. 53 Im Rahmen des Vergleichswertverfahrens sind das Vergleichspreisverfahren gemäß § 183 Abs. 1 BewG und das Vergleichsfaktorverfahren gemäß § 183 Abs. 2 BewG gleichrangig nebeneinanderstehende Verfahren, wobei es im pflichtgemäßen Ermessen der Finanzbehörde steht, sich für eines der beiden Verfahren zu entscheiden.[37] Liegen neben Vergleichsfaktoren auch ordnungsgemäße ...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / 1. Allgemeines

Rz. 114 Bei der Bewertung von Grundvermögen kommt ein Gutachten immer dann in Betracht, wenn wertmindernde Umstände vorliegen, die im Rahmen der typisierenden und pauschalierenden Bewertungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Nach Ansicht der Finanzverwaltung ist ein Gutachten nur für die gesamte Immobilie möglich, d.h., ein isolierter Nachweis von Bewertungsgrundlagen (z.B. ...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / 3. Bebaute Grundstücke

Rz. 117 Die Bewertung bebauter Grundstücke des Grundvermögens für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer erfolgt in Abhängigkeit der Grundstücksart nach dem dann einschlägigen Bewertungsverfahren, vgl. § 182 BewG (siehe Rdn 40). Die Typisierungen und Pauschalierungen in diesen Verfahren geben an diversen Stellen Anlass zur Prüfung der Erfolgsaussichten eines Verkehrswertg...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / (1) Allgemeines

Rz. 54 Im Ertragswertverfahren (§§ 184–188 BewG) sind zu bewerten Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke, für die sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt eine übliche Miete ermitteln lässt, § 182 Abs. 3 BewG. Es handelt sich mithin um typische Renditeobjekte. Im Ertragswertverfahren wird der Grundbesitzwert (Ertragswert) aus der Summe von...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / II. Einkommensteuererstattungsansprüche

Rz. 5 Steuererstattungsansprüche des Erblassers aus dem Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr), in den der Todeszeitpunkt des Erblassers fällt, sind bei der Ermittlung der Bereicherung zu berücksichtigen, auch wenn sie rechtlich erst nach dem Tod des Erblassers – erst mit Ablauf dieses Kalenderjahres, in das der Todeszeitpunkt fällt, § 25 Abs. 1 EStG – entstanden sind, § 10 Abs...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / b) Sachwertverfahren

Rz. 119 Im Zusammenhang mit dem Verkehrswertnachweis sind im Sachwertverfahren insbesondere die Alterswertminderung (siehe Rdn 81 f.) sowie die Marktanpassung (siehe Rdn 85) interessant. Nach § 190 Abs. 4 S. 5 BewG ist der nach Abzug der Alterswertminderung verbleibende Gebäudewert regelmäßig mit mindestens 30 % des Gebäuderegelherstellungswerts anzusetzen. Bauschäden, Insta...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / (d) Vervielfältiger

Rz. 68 Um den eigentlichen Gebäudewert bzw. Gebäudeertragswert zu errechnen, ist gem. § 185 Abs. 3 S. 1 BewG der Gebäudereinertrag mit dem sich aus der Anlage 21 zum BewG ergebenden Vervielfältiger zu kapitalisieren. Der Vervielfältiger bestimmt sich nach dem Liegenschaftszinssatz und der Restnutzungsdauer des Gebäudes, § 185 Abs. 3 S. 2 BewG. Je höher der anzuwendende Liege...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / 1. Rechtslage ab 1.1.2009

Rz. 11 Wegweisend für die Bewertung im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung ist der Beschluss des BVerfG vom 7.11.2006,[8] wonach der Gesetzgeber verpflichtet wurde, die Ermittlung der erbschaft- bzw. schenkungsteuerlichen Bereicherung insbesondere durch die Vermeidung verschiedener Bewertungsmethoden für unterschiedliche Vermögensgegenstände auf eine einheitlich...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / (b) Bewirtschaftungskosten

Rz. 61 Im Hinblick auf § 185 Abs. 1 S. 2 BewG sind vom Rohertrag die Bewirtschaftungskosten i.S.d. § 187 BewG abzuziehen. Dabei handelt es sich um die bei gewöhnlicher Bewirtschaftung nachhaltig entstehenden Verwaltungskosten, Betriebskosten, Instandhaltungskosten und das Mietausfallwagnis. Die Betriebskosten bleiben unberücksichtigt, soweit sie im Rahmen des Mietverhältniss...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / (1) Allgemeines

Rz. 70 Im Sachwertverfahren (§§ 189–191 BewG) werden nach § 182 Abs. 4 BewG alle Grundstücke bewertet,mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / IV. Abzugsfähigkeit der Pflichtteilslast

Rz. 137 Ein geltend gemachter Pflichtteilsanspruch ist beim Erben gem. § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG erwerbsmindernd abziehbar (siehe § 3 Rdn 130). Gem. § 10 Abs. 6a S. 3 ErbStG [111] sind Schulden, die nicht in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einzelnen Vermögensgegenständen des Erwerbs stehen, anteilig allen Vermögensgegenständen des Erwerbs zuzurechnen. Bei dem Pflichtteilsans...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / II. Bewertung von beweglichen Vermögen

Rz. 16 Sofern § 12 ErbStG i.V.m. dem BewG keine besonderen Regelungen bzw. Bewertungsverfahren vorsieht, gilt für die Bewertung der gemeine Wert i.S.d. § 9 BewG. Dies gilt für bewegliche Sachen, wie z.B. Hausrat, Kleidungsstücke, Kraftfahrzeuge, elektronische Geräte, Kunstgegenstände, Münzen, Edelmetalle oder Edelsteine. Wertpapiere sind grundsätzlich mit dem am Stichtag für...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / VI. Schulden und Lasten bei beschränkter Steuerpflicht und bei Doppelbesteuerungsabkommen (§ 10 Abs. 6 S. 2 ErbStG)

Rz. 140 Nicht abzugsfähig sind sachlogisch Schulden und Lasten, soweit sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit Vermögensgegenständen stehen, die nicht der Besteuerung in Deutschland unterliegen, § 10 Abs. 6 S. 1 ErbStG. Bei beschränkter Steuerpflicht unterfällt (nur) das Inlandsvermögen i.S.d. § 121 BewG der Erbschafts- bzw. Schenkungsbesteuerung, § 2 Abs. 1 Nr. 3, § 19 Abs...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / I. Allgemeines

Rz. 141 Die mit der Vor- und Nacherbschaft (§§ 2100 ff. BGB) einhergehende (streitanfällige) Einschränkung der Dispositionsfreiheit des (Vor-)Erben über den Nachlass kann in bestimmten Fällen empfehlenswert sein. Insbesondere bei der Gestaltung von Bedürftigen- oder Behindertentestamenten hat deren Anordnung erhebliche praktische Bedeutung.[115] Rz. 142 Im Zivil- und im Erbsc...mehr