Fachbeiträge & Kommentare zu Wertermittlung

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / III. Abzugsbeschränkungen für Schulden und Lasten, die nicht in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einzelnen Vermögensgegenständen des Erwerbs stehen, (§ 10 Abs. 6a S. 3 ErbStG)

Rz. 133 Schulden und Lasten, die nicht in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einzelnen Vermögensgegenständen des Erwerbs stehen, sind anteilig allen Vermögensgegenständen des Erwerbs zuzurechnen, § 10 Abs. 6a S. 3 ErbStG.[109] Das gilt für Pflichtteilsansprüche (siehe Rdn 137) und andere allgemeine Nachlassverbindlichkeiten (z.B. Konsumentendarlehen oder die Pflicht des Erben...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / (c) Bodenwertverzinsung

Rz. 63 Der Reinertrag (= Rohertrag abzüglich Bewirtschaftungskosten), vermindert um die Bodenwertverzinsung, ergibt den Gebäudereinertrag, § 185 Abs. 2 S. 1 BewG. Diese Reduzierung des Reinertrags um die Verzinsung des Bodenwerts ist der Tatsache geschuldet, dass das in den Grund und Boden investierte Kapital nicht anderweitig genutzt werden kann und daher (im wirtschaftlich...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / (a) Gebäuderegelherstellungswert

Rz. 76 Der Gebäuderegelherstellungswert ergibt sich aus der Multiplikation der Regelherstellungskosten mit der Brutto-Grundfläche des Gebäudes, § 190 Abs. 1 S. 2 BewG. Die Regelherstellungskosten (RHK) sind in der Anlage 24 zum BewG enthalten, § 190 Abs. 1 S. 3 BewG. Es gelten also nicht die tatsächlichen Herstellungskosten des Gebäudes, sondern typisierte Werte. Maßgeblich f...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Höhe der Zuwendung bei der Zuwendung eines WG, das einem BV entnommen worden ist (§ 10b Abs 3 S 2 EStG)

Rn. 238 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Wird ein WG zugewendet, das unmittelbar vor seiner Zuwendung einem BV entnommen worden ist, bemisst sich nach § 10b Abs 3 S 2 EStG idF EhrenamtsstärkungsG ab dem VZ 2013 die Zuwendungshöhe nach dem Wert, der bei der Entnahme angesetzt wurde, zuzüglich der USt, die auf die Entnahme nach § 3 Abs 1b UStG entfällt. Als USt-Bemessungsgrundlage is...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Die Ermittlung des Teilwertes auf Grundlage der Teilwertvermutung

Rn. 419 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Im Hinblick auf das unter s Rn 418 dargestellte Schätzungserfordernis zur Ermittlung des Teilwertes mit meist erheblichen Ermessensintervallen hat sich die Rspr des BFH im Interesse der Justiziabilität mit Beweisregeln behelfen müssen (Gabert-Pipersberg in H/H/R, § 6 EStG, Rz 445 ff (08/2021); Krumm in Brandis/Heuermann, § 6 EStG Rz 671 (05...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Ausgangspunkt: Begriffswelt des HGB und der Kostenrechnung

Rn. 282 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Das EStG kennt keine Definition der HK (s Rn 256). Es muss das HGB angewandt werden, weil dieses über die 4. EG-Richtlinie steuerneutral gestaltet ist, dh die bis dahin vorliegende und auch heute noch gültige Steuerrechtslage, konkretisiert durch Rspr und Verwaltungsauffassung, umgesetzt hat. Deshalb enthält das EStG keine Regelung zur tech...mehr

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§ 9 Entstehung der Steuer (... / A. Bedeutung des Entstehungszeitpunkts

Rz. 1 Der Entstehungszeitpunkt der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer ist grundsätzlich maßgeblich fürmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Schätzungserfordernis

Rn. 418 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Mit dem Begriff der "Cash generating unit" lässt sich anschaulich das Problem der Teilwertermittlung speziell und allg der Bilanzierung darstellen (s §§ 4,5 Rn 18 ff (Briesemeister)). Vermögen ist nun einmal ökonomisch dadurch definiert, dass eine bestimmte Einheit (zB Maschine oder auch Unternehmen) in der Zukunft "Kassenüberschüsse" erzeu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Im "Außenbereich"

Rn. 1071 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Bewertung der Entnahme für betriebsfremde Zwecke im Gefolge des Ausschlusses oder der Beschränkung der deutschen Besteuerung (s Rn 1056) ist mit dem gemeinen Wert iSd § 9 Abs 2 BewG, also in etwa dem fair value im Sprachgebrauch der internationalen Rechnungslegung, vorzunehmen. Normalerweise liegt der gemeine Wert höher als der Wiederb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Küting/Kessler, Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen unter besonderer Berücksichtigung der höchstrichterlichen Bilanzrechtsprechung, GmbHR 1995, 345, 353; Ammelung ua, Die Teilwertabschreibung für GmbH-Beteiligungen, GmbHR 1997, 108; Hoffmann, SteuersenkungsG: Die Bilanzierung von Beteiligungen an KapGes, DB 2000, 1931; Fichtelmann, Bestimmung des Teilwerts im Rahmen einer ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Inhalt und Stellung der Zugangsbewertung im Bewertungssystem

Rn. 145 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Unmittelbar nach der Entscheidung für eine Einstellung eines (positiven oder negativen) WG in die Bilanz dem Grunde nach (Bilanzansatz, s §§ 4,5 Rn 594 ff (Briesemeister)) stellt sich die Frage nach dem ersten Bewertungsschritt, der Ausgangsbewertung (s Rn 36) oder Zugangsbewertung. Folgerichtig nennt der Bewertungsparagraph gleich einleite...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zuwendung von WG (§ 10b EStG Abs 3 S 1 EStG)

Rn. 231 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 § 10b Abs 3 EStG stellt klar, vgl BFH v 22.19.1971, VI R 310/69, BStBl II 1972, 55, dass als Zuwendungen iSd § 10b EStG auch die Zuwendung von WG gilt (Sachzuwendungen), mit Ausnahme von Nutzungen und Leistungen. Zum Begriff des WG s §§ 4, 5 Rn 599 (Hoffmann). Als Sachzuwendungen kommen neben Sachen iSd § 90 BGB auch nicht körperliche Objekt...mehr

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§ 3 Der Erbfall / L. Doppelbesteuerung mit Erbschaftsteuer und Einkommensteuer

Rz. 206 Zum erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb von Todes wegen (durch Erbe, Vermächtnis etc.) können Nachlassgegenstände gehören, durch deren weitere Verwendung durch den Erwerber eine diesen betreffende Einkommensteuer ausgelöst wird. In Betracht kommen Nachlassgegenstände, die zu einem Betriebsvermögen gehören, und Anteile (als wesentliche Beteiligungen) an Kapitalgesellsch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fbd) Berechnungsmethoden

Rn. 121 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Wie oben dargestellt (s Rn 118), findet die Lifo-Bewertungsmethode ihre sinnvolle Anwendung nur unter vorgängiger Anwendung der Gruppenbewertung gem § 240 Abs 4 HGB. Erforderlich ist deshalb die Bildung von Gruppen – einer Vorgehensweise, welcher sich die FinVerw in den beiden BMF-Schreiben (s Rn 119) dem Grunde nach angeschlossen hat. Sowo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / if) Gewinn- und umsatzabhängige Leistungen

Rn. 217 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Bei Vereinbarung gewinn- oder umsatzabhängiger Leistungen als Gegenleistung für den Erwerb von WG besteht in systematischer Betrachtung ein intensives "Wechselverhältnis" zwischen Ansatz und Bewertung. Ein Ansatz – also die bilanzrechtliche Realisation – ist wesentlich v Unsicherheitsmoment der Wertermittlung belastet. "An sich" gilt als Re...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, ökonomischer Gehalt

Rn. 400 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die kaufmännische Gewinnermittlung erfolgt – abgesehen von Sonderfällen bei kleinen Einheiten – durch Vermögensvergleich (Bilanzierung). Der Gewinn ist demnach definiert als der Unterschiedsbetrag im Vermögen einer Rechnungslegungseinheit zwischen zwei Stichtagen, korrigiert um bestimmte Sonderposten (s §§ 4,5 Rn 5 (Briesemeister)). Zwischen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Einkommensteuergesetz

Rn. 410 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Legaldefinition in § 6 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG (unverändert seit 1934 s Rn 405) stellt ersichtlich auf objektive Marktverhältnisse ab. Ein fiktiver Unternehmenswert wird in den Geschehensablauf der Wertermittlung eingefügt. Zusätzlich muss das Going-Concern-Prinzip vergleichbar § 252 Abs 1 Nr 2 HGB angewandt werden. Und schließlich wird der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Zuwendungsnachweis durch Zuwendungsbestätigung

Rn. 136 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Für Spenden, die dem Empfänger nach dem 31.12.2016 zufließen (§ 84 Abs 2c EStDV) gilt § 50 EStDV idF des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (BGBl I 2016, 1679). Zuwendungen iSd § 10b EStG dürfen nach § 50 Abs 1 EStDV nur dann als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn sie durch eine vom Empfänger unter Berücksichtigung des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zukunftsorientierte Bewertung (Schätzung ieS)

Rn. 42 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Erst recht beginnen aber die Probleme bei den zukunftsorientierten Positionen, und das sind im Grunde genommen alle wesentlichen, die in der Bilanz erscheinen. Bsp: Abnutzbares Sach-AV (Maschinen, Autos) müssen entsprechend ihrer Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Ob damit der "wirkliche" Wert durch die Wahl des konkreten Abschreibungsbetrag...mehr

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Eigenbelege: Der richtige U... / 4 Eigenbelege: Wenn kein Fremdbeleg vorhanden ist

Wenn keine Fremdbelege vorhanden sind oder gar nicht vorhanden sein können, weil es sich um einen Vorgang handelt, an dem kein Fremder beteiligt war, ist ein Eigenbeleg zu erstellen. Hierbei handelt es sich um Belege, die im eigenen Unternehmen ausgestellt werden. Es spielt keine Rolle, ob dies vom Unternehmer, Mitarbeiter oder Steuerberater erfolgt. Eigenbelege sind Origina...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Schenkung/Schenkungsteuer / 9 Bewertung des Vermögens

Oberster Wertmaßstab ist der gemeine Wert, das ist der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbare Verkaufspreis.[1] Für bestimmte Vermögensgruppen konkretisiert § 12 Abs. 2 – 7 ErbStG die Wertermittlung, verweist dazu aber ebenfalls auf die allgemeinen und besonderen Bewertungsvorschriften des BewG.mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 3.3.4 Bewertungsverfahren

Rz. 49 Als Verfahren der Wertermittlung kommen zum einen progressive und retrograde Methoden (z. B. bei der Ermittlung des beizulegenden Wertes[1] von Erzeugnissen oder Waren[2]) in Betracht. Während bei der progressiven Methode von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten ausgehend der gegenüber den erwarteten Verkaufserlösen entstehende Deckungsfehlbetrag ermittelt wird, ...mehr

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Anhang nach HGB / 2.2.1.2 Bewertungsmethoden

Rz. 58 Allgemeines Unter Bewertungsmethode, einschließlich der Abschreibungsmethoden,[1] im Sinne des Gesetzes ist jedes planmäßige, definierte Verfahren zur Ermittlung eines Wertansatzes zu verstehen.[2] Der Begriff "Bewertungsmethode" umfasst 2 Bereiche, die beide der Angabepflicht unterliegen: Zunächst einmal geht es um die im Gesetz ausdrücklich genannten Bewertungswahlrech...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer / 5 Bewertung des Vermögens

Oberster Wertmaßstab ist der gemeine Wert, das ist der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbare Verkaufspreis (§ 12 Abs. 1 ErbStG i. V. m. § 9 BewG). Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse bleiben unberücksichtigt. Für bestimmte Vermögensgruppen konkretisiert § 12 Abs. 2 bis 7 ErbStG die Wertermittlung, verweist dazu aber ebenfalls auf die allgemeinen und besonderen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer / 4.2 Nachlassverbindlichkeiten

Nachlassverbindlichkeiten sind abzugsfähig, soweit sie eine wirtschaftliche Belastung darstellen (§ 10 Abs. 5 ErbStG). Nicht abzugsfähig sind Verbindlichkeiten, die bereits im Steuerwert eines Vermögensgegenstands berücksichtigt sind, z. B. Schulden eines Gewerbebetriebs. Der Schuldenabzug ist eingeschränkt (§ 10 Abs. 6, 6a, 6b ErbStG [1]; R E 10.10 ErbStR 2019; H E 10.10 Erb...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 8 Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG

Ziel der Bewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist, den tatsächlichen gemeinen Wert (Verkehrswert) des Grundstücks zu ermitteln. Dieser gemeine Wert soll durch die typisierenden Bewertungsvorschriften abgebildet werden. Durch diese typisierenden Bewertungsverfahren lässt es sich jedoch nicht vermeiden, dass die ermittelten Werte in besonders gelagerten Fäll...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 6.3.2 Ertragswertverfahren

Wird ein Grundstück im Rahmen des Ertragswertverfahrens bewertet, sind das Gebäude und der Grund und Boden getrennt zu bewerten.[1] Der Grund und Boden ist dabei wie ein unbebautes Grundstück (Bodenrichtwert nach § 179 BewG) zu bewerten.[2] Hinweis Bewertung der Grund und Bodens anhand der tatsächlichen Bebauung Bei der Bewertung des Grund und Bodens darf nach einer Entscheidu...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 11.5 Ermittlung des Veräußerungs- oder Aufgabegewinns

Rz. 142 Der Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn ist wie folgt zu ermitteln: Veräußerungspreis (Betriebsveräußerung) oder Veräußerungspreise zuzüglich Summe der gemeinen Werte der in das Privatvermögen überführten Wirtschaftsgüter (Betriebsaufgabe)mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.4.4 Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen und deren Begutachtung (§ 3a Abs. 3a Buchst. b UStG)

Rz. 308 Auch bei den immer noch praxisrelevanten Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen und bei deren Begutachtung werden die Arbeiten gem. § 3a Abs. 3 Nr. 3a Buchst. b UStG grundsätzlich am Tätigkeitsort ausgeführt, mithin dort, wo der leistende Unternehmer die Leistung tatsächlich ausführt.[1] Die Regelung des § 3a Abs. 3 Nr. 3a Buchst. b UStG (früher § 3a Abs. ...mehr

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Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Kryptowerten

Kommentar Neues BMF-Schreiben zu Kryptowährungen Mit Schreiben vom 6.3.2025 hat das BMF seine aus 2022 stammenden Aussagen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von Kryptowerten aktualisiert. Neu eingefügt wurden insbesondere Aussagen zu Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten sowie zu dezentralen Finanzmärkten, Transaktionsübersichten und Steuerreports. Da...mehr

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Roscher, GrStG § 22 Zerlegu... / 6.1 Zerlegungsverfahren (§§ 185-189 AO)

Rz. 23 Nach § 185 AO sind die für das Steuermessbetragsverfahren geltenden Vorschriften (§ 13 GrStG Rz. 55 ff.) auf die im GrStG vorgesehene Zerlegung von Steuermessbeträgen entsprechend anzuwenden, soweit in den §§ 185 ff. AO nichts anderes bestimmt ist. Infolgedessen sind gem. § 185 AO i. V. m. § 184 Abs. 1 S. 3 AO im Rahmen der Zerlegung die Vorschriften über die Durchführ...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.1 Verzeichnis der Massegegenstände (Masseverzeichnis)

Rz. 19 Gemäß § 151 Abs. 1 Satz 1 InsO hat der Insolvenzverwalter ein Verzeichnis der einzelnen Gegenstände der Insolvenzmasse aufzustellen. Es dient dazu, die Masse festzustellen, eine Kontrolle des Verwalters zu ermöglichen und eine Vorstufe der weiteren Berichterstattung zu bilden.[1] Die Bestandsaufnahme durch den Insolvenzverwalter dient der Sichtung der Insolvenzmasse, i...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Verfahren zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes

Tz. 46 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes gilt IFRS 13. Seine grundsätzliche Ermittlung wurde oben (vgl. Tz. 32–32g) beschrieben. Gemäß der in IFRS 13 geschaffenen Hierarchie geht es darum, möglichst nachprüfbare Einsatzgrößen zu verwenden. Deshalb stehen in der Hierarchie notierte und unangepasste Preise aus aktiven Märkten für identis...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.1 Regelbewertung und Bewertungsobergrenze: Gemeiner Wert

Tz. 113 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Das unter den Voraussetzungen des § 24 Abs 1 UmwStG eingebrachte BV wird durch die Übernehmerin iR eines tauschähnlichen Erwerbsvorgangs angeschafft (s Tz 5). Abweichend vom dem allgemeinen AK-Prinzip des § 6 Abs 1 EStG hat die erwerbende Pers-Ges das eingebrachte BV in ihrer St-Bil hinsichtlich der Pensionsrückstellung mit dem Wert gem § 6a...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Komponenten des Ertragswertverfahrens

Rz. 15 [Autor/Stand] Im Ertragswertverfahren nach den §§ 184 bis 188 BewG wird der Grundbesitzwert (Ertragswert) aus der Summe von Bodenwert (Bodenertragswert) und Gebäudewert (Gebäudeertragswert) gebildet (Rz 15 AEBew JStG 2022).[2] Der Bodenwert ist wie bei einem unbebauten Grundstück nach Maßgabe des § 179 BewG zu ermitteln. Der Gebäudewert ist getrennt vom Bodenwert auf ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Ertragswert des Grundstücks (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 23 [Autor/Stand] Der Ertragswert des Grundstücks ist als Ergebnis der Wertermittlung im Ertragswertverfahren als Grundbesitzwert festzustellen. Der Ertragswert ergibt sich aus der Summe des Bodenwerts (§ 179 BewG) und des Gebäudeertragswerts. Der Gebäudeertragswert ist getrennt vom Bodenwert auf der Grundlage des Ertrags zu ermitteln. Rz. 24 [Autor/Stand] Die Ermittlung d...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / F. Abgänge

Tz. 67 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Eine Finanzinvestition darf nicht mehr in der Bilanz angesetzt werden, wenn sie abgeht oder wenn sie dauerhaft nicht mehr genutzt wird und keine künftigen wirtschaftlichen Vorteile bei ihrem Abgang erwartet werden (IAS 40.66). Tz. 68 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Wird ein Teil einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie ersetzt, ist der korre...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ansatz des Bodenwerts (Abs. 2)

Rz. 20 [Autor/Stand] Der Bodenwert ist wie bei einem unbebauten Grundstück nach Maßgabe des § 179 BewG zu ermitteln. Somit ist der Bodenwert explizit zu bewerten und bei der Wertermittlung im Ertragswertverfahren in voller Höhe anzusetzen. Eine Abzinsung des Bodenwerts wie beim vereinfachten Ertragswertverfahren des Bundesmodells für die Grundsteuer findet nicht statt. Durch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Sonstige wertbeeinflussende Umstände

Rz. 29 [Autor/Stand] Mit der typisierenden Wertermittlung des Ertragswertverfahrens des Bewertungsgesetzes werden nur die wesentlichen Wertmerkmale eines bebauten Grundstücks erfasst. Wie bereits bei der bisherigen Konzeption der Bedarfsbewertung von Grundstücken werden somit sonstige besondere wertbeeinflussende Umstände nicht gesondert ermittelt und angesetzt. Rz. 30 [Autor...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Wahlmöglichkeit

Tz. 35 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Grundsätzlich besteht für die Folgebewertung die Wahl zwischen der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und der Bewertung zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten (IAS 40.30). Allerdings ist auch bei Wahl der zweiten Bewertungsmethode der beizulegende Zeitwert zu ermitteln, da er gem. IAS 40.79 (e) im Anhang anzugeben ist (vgl. ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Stuttgart 2002; Ballwieser, IVS wie IFRS? – Globalisierungsbestrebungen bei der Unternehmensbewertung, in: Dutzi/Gros/Nowak/Roese (Hrsg.), Corporate Governance, Rechenschaft und Abschlussprüfung, Festschrift Böcking, München 2021, S. 745–758; Ballwieser, International Valuation Standards (IVS) – Bedarf, Rei...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Günstige Kaufoption

Tz. 114 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Wenn eine Übertragung des rechtlichen Eigentums am Leasingobjekt auf den Leasingnehmer am Ende der Leasinglaufzeit nicht verpflichtend, sondern mit Blick auf eine Kaufoption des Leasingnehmers lediglich optional ist, resultiert aus einer solchen Option regelmäßig dann ein Finance-Leasingverhältnis, wenn dem Leasingnehmer bei Abschluss des Le...mehr

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Roscher, BewG § 250 Bewertu... / 2 Verfahren zur Bewertung der bebauten Grundstücke (Abs. 1)

Rz. 9 In § 250 Abs. 1 BewG werden zunächst die Bewertungsverfahren bzw. Bewertungsmethoden bestimmt, die – in Abhängigkeit von der Grundstücksart – zur Ermittlung des Grundsteuerwerts für bebaute Grundstücke heranzuziehen sind. In Anlehnung an die Regelungen der Einheitsbewertung nach § 76 BewG ist der Grundsteuerwert von bebauten Grundstücken nach dem Ertrags- oder Sachwert...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 258 ... / 4 Ermittlung des Bodenwerts (Abs. 2)

Rz. 26 Nach § 258 Abs. 2 BewG ist der Bodenwert des bebauten Grundstücks der Wert des unbebauten Grundstücks nach § 247 BewG . Hiermit wird dem Grundsatz der Wertermittlung Rechnung getragen, dass bei bebauten Grundstücken der Bodenwert zu ermitteln ist, der sich ergeben würde, wenn das Grundstück unbebaut wäre.[1] Zur Ermittlung des Werts für unbebaute Grundstücke s. § 247 Be...mehr

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Roscher, BewG § 249 Grundst... / 2 Grundstücksarten (§249 Abs. 1 BewG)

Rz. 9 Nach § 249 Abs. 1 BewG sind bei der Bewertung bebauter Grundstücke i. S. d. § 248 BewG insgesamt 8 Grundstücksarten zu unterscheiden (Rz. 10). Mit der Unterscheidung der bebauten Grundstücke in insgesamt 8 Grundstücksarten wird den Preisbildungsmechanismen der unterschiedlichen – grundstücksartbezogenen – Teilmärkte am Grundstücksmarkt sachgerecht Rechnung getragen. Die...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 255 ... / 2.1.4 Instandhaltungskosten

Rz. 19 Instandhaltungskosten umfassen die Kosten, die im langjährigen Mittel infolge Abnutzung oder Alterung zur Erhaltung des der Wertermittlung zugrunde gelegten Ertragsniveaus der baulichen Anlagen während ihrer Restnutzungsdauer marktüblich aufgewendet werden müssen.[1] Die Instandhaltungskosten umfassen sowohl die für die laufende Unterhaltung als auch die für die Erneu...mehr

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Roscher, BewG § 250 Bewertu... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Aufbauend auf der Differenzierung der Grundstücksarten bebauter Grundstücke nach § 249 BewG wird in § 250 BewG bestimmt, für welche Grundstücksart welches Bewertungsverfahren anzuwenden ist. Nach den allgemein anerkannten Vorschriften für die Verkehrswertermittlung von bebauten Grundstücken auf der Grundlage des Baugesetzbuchs sind die Wertermittlungsverfahren "Vergleic...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 257 ... / 2.1 Bodenwert nach § 247 BewG (Abs. 1 S. 1)

Rz. 9 Nach § 257 Abs. 1 S. 1 BewG ist zur Ermittlung des abgezinsten Bodenwerts vom Bodenwert nach § 247 BewG , respektive vom Wert des unbebauten Grundstücks i. S. d. § 247 BewG, auszugehen (Ausgangsgröße). Hiermit wird dem Grundsatz der Wertermittlung Rechnung getragen, dass bei bebauten Grundstücken der Bodenwert zu ermitteln ist, der sich ergeben würde, wenn das Grundstüc...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 258 ... / 2.1 Exkurs: Sachwertverfahren nach der ImmoWertV 2010

Rz. 10 Das Sachwertverfahren i. S. d. §§ 21 – 23 ImmoWertV 2010 kann in der Verkehrswertermittlung insbesondere dann zur Anwendung kommen, wenn im gewöhnlichen Geschäftsverkehr – marktüblich – der Sachwert und nicht die Erzielung von Erträgen für die Preisbildung ausschlaggebend ist.[1] Noch tiefergehender formuliert kommt das Sachwertwertverfahren dann zur Anwendung, wenn d...mehr

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Roscher, BewG § 245 Gebäude... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 3 Nach der Vorschrift bleiben die wegen der in § 1 ZSKG[1] bezeichneten Zwecke geschaffenen Gebäude, Gebäudeteile und Anlagen für den Zivilschutz bei der Ermittlung des Grundsteuerwerts außer Ansatz, wenn sie in Friedenszeiten nicht oder nur gelegentlich oder geringfügig für andere Zwecke genutzt werden. § 245 BewG greift somit weitgehend inhaltsgleich die Regelungsmater...mehr