Fachbeiträge & Kommentare zu Wertermittlung

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / ee) Wertermittlungskosten beim Wertvermächtnis

Rz. 213 Ist einem Vermächtnisnehmer ein Anteil eines Nachlassgrundstücks als Geldanspruch zugewandt, dann steht dem Vermächtnisnehmer ein Anspruch auf Wertermittlung des Nachlassgrundstücks zum Stichtag des Erbfalls gem. § 242 BGB zu, wenn er die Kenntnis zur Geltendmachung seines Vermächtnisanspruchs benötigt. Der belastete Erbe hat die Kosten der Wertermittlung zu tragen.[...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 10. Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch des Vermächtnisnehmers

Rz. 19 In Fällen des wertbezogenen Vermächtnisses (bspw. ist ein Vermächtnis in Höhe des Geldwertes eines Bruchteils des Nachlasses zugewandt) hat der Vermächtnisnehmer gegen den Erben Anspruch auf Auskunft über die Höhe des Nachlasses (zum Muster für Auskunftsklagen siehe § 9 Rdn 374, 380).[31] Sollen Erbschaftsteuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten i.S.d. § 1967 Abs. 2...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / III. Eidesstattliche Versicherung (§§ 2314, 260 BGB)

1. Rechtliche Grundlagen Rz. 236 Laut BGH kann ein Pflichtteilsberechtigter grundsätzlich nicht die Berichtigung oder Ergänzung eines ihm vorgelegten Verzeichnisses verlangen und ist auf die eidesstattliche Versicherung zu verweisen.[318] Ein Ergänzungsanspruch kann bestehen, wenn das vorgelegte Verzeichnis nicht den fiktiven Nachlass oder im Ausland belegenes Vermögen umfass...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 3. Übergang von Auskunftsantrag auf Leistungsantrag bei der Stufenklage

Rz. 420 BGH im Urt. v. 15.11.2000 (IV ZR 274/99) :[468] Zitat "Sieht sich die Klägerin zur Bezifferung ihres mit einer Stufenklage letztlich verfolgten Leistungsantrags auch ohne die ursprünglich als zweite Stufe angekündigte Wertermittlung in der Lage, kann sie unmittelbar auf den Leistungsantrag übergehen; für eine Rücknahme oder Erledigterklärung des noch nicht zur Verhandlu...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 3. Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten nach § 2314 BGB

a) Allgemeines Rz. 209 In der Praxis besteht das Problem, dass der Pflichtteilsberechtigte die Höhe und den Wert des Nachlasses sowie die vom Erblasser zu Lebzeiten getätigten Zuwendungen nicht kennt und er nicht in der Lage ist, die Höhe seines Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruchs zu beziffern. Das Gesetz hat ihm deshalb einen Auskunftsanspruch gegen die Erben e...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / VIII. Beweissicherung

Rz. 242 Da der vermachte Gegenstand herauszugeben und auf den Vermächtnisnehmer zu übertragen ist, ist eine Beweissicherung im Wege des selbstständigen Beweisverfahrens nach §§ 485 ff. ZPO möglich. Wenn bspw. ein Haus vom Erben umgebaut werden soll, aber mit einem langwierigen Streit zu rechnen ist, dann könnte eine Beweissicherung nach § 485 Abs. 2 Nr. 1 ZPO zur Feststellun...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / a) Allgemeines

Rz. 209 In der Praxis besteht das Problem, dass der Pflichtteilsberechtigte die Höhe und den Wert des Nachlasses sowie die vom Erblasser zu Lebzeiten getätigten Zuwendungen nicht kennt und er nicht in der Lage ist, die Höhe seines Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruchs zu beziffern. Das Gesetz hat ihm deshalb einen Auskunftsanspruch gegen die Erben eingeräumt. Die...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / IX. Wertermittlungsanspruch bei "überquotaler" Teilungsanordnung

Rz. 497 Das LG Nürnberg-Fürth hat in einem Urt. v. 25.1.2000[577] einen für die Praxis nicht unbedeutenden Wertermittlungsanspruch bei einer vom Erblasser verfügten sog. "überquotalen" Teilungsanordnung zugesprochen. Rz. 498 Zum Sachverhalt: Der verwitwete Vater hinterließ zwei Söhne, die er in einem notariellen Testament je hälftig zu seinen Erben eingesetzt hat. Darüber hina...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / I. Auskunftsanspruch

1. Auskunftsanspruch der gesetzlichen Erben über Vorempfänge nach §§ 2057, 2316 BGB Rz. 207 Damit die Abkömmlinge des Erblassers die Möglichkeit haben, das ihnen zustehende Recht der Ausgleichung auch geltend zu machen, steht ihnen ein besonderer Auskunftsanspruch nach § 2057 BGB zu. Danach ist jeder Miterbe verpflichtet, Auskunft über Zuwendungen zu geben, die nach den §§ 20...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / d) Auskunftsanspruch des pflichtteilsberechtigten Erben

aa) Allgemeines Rz. 222 Der pflichtteilsberechtigte Erbe, dem nach h.M.[290] kein Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB analog gegenüber den Miterben oder gegenüber dem Beschenkten zusteht, ist auf den allgemeinen Auskunftsanspruch nach § 242 BGB angewiesen. Dieser kann aber nur in Bezug auf die vom Erblasser zu Lebzeiten getätigten Zuwendungen gerichtet sein.[291] Der allgemeine ...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 1. Bestimmtheitserfordernis des Klageantrags

Rz. 389 Um einen bezifferten Klageantrag stellen zu können (§ 253 Abs. 2 S. 2 ZPO), muss der Pflichtteilsberechtigte seinen Anspruch exakt bestimmen können. § 2314 BGB gewährt ihm gegen den Erben einen Auskunftsanspruch.[409] Der Auskunftsanspruch richtet sich auf denmehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Rechnungslegung

Rz. 188 Die Rechnungslegung ist eine besondere Art der Auskunft, die bei einer mit Einnahmen und Ausgaben verbundenen Verwaltung zu erfolgen hat. Der zur Rechnungslegung Verpflichtete hat eine die geordnete Zusammenstellung der Einnahmen oder Ausgaben enthaltende Rechnung mitzuteilen und Belege vorzulegen. § 259 Abs. 1 BGB ist keine Anspruchsgrundlage, sondern setzt das Best...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / b) Streitwert, Kosten

Rz. 253 Der Streitwert der Auskunftsklage ist gem. § 3 ZPO nach Ermessen des Gerichts zu entscheiden. In der Regel ist hierbei 1/10 bis ¼ des zu erwartenden Zahlungsanspruchs als angemessen zugrunde zu legen.[344] Wird jemand zur Erteilung der Auskunft verurteilt, hat er die Kosten der Auskunftsklage unabhängig davon zu tragen, ob die Auskunft dazu geführt hat, dass ein Pfli...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / s) Muster: Beschwerde nach Verweigerung der Erteilung einer Abschrift aus den Grundakten

Rz. 89 Muster 9.5: Beschwerde nach Verweigerung der Erteilung einer Abschrift aus den Grundakten Muster 9.5: Beschwerde nach Verweigerung der Erteilung einer Abschrift aus den Grundakten An das Amtsgericht – Grundbuchamt – _________________________ Grundbuch von _________________________, Band _________________________, Heft _________________________; Nachlasssache des Herrn ___...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / a) Hilfeleistung zur Aufnahme des Inventars

Rz. 93 Durch die Testamentsvollstreckung wird dem Erben nicht die Inventarerrichtung in den Fällen der §§ 1993, 1994 BGB abgenommen. Das Nachlassverzeichnis i.S.d. § 2215 BGB ersetzt nicht das vom Erben selbst aufzustellende Inventarverzeichnis, da das Nachlassverzeichnis keine Angaben über den Wert und keine Beschreibung der Nachlassgegenstände (§ 2201 Abs. 2 BGB) enthalten...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / cc) Pflichtteilsberechtigter Erbe

Rz. 211 Der pflichtteilsberechtigte Erbe, der den vom Erblasser Beschenkten auf Pflichtteilsergänzung in Anspruch nimmt, kann gegen diesen einen Anspruch auf Wertermittlung aus § 242 BGB haben; allerdings nicht auf Kosten des Beschenkten, sondern auf Kosten des pflichtteilsberechtigten Erben.[250]mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 15. Unbekannter Gegner

Rz. 619 Ein Antrag auf selbstständiges Beweisverfahren ist auch zulässig, wenn der Gegner nicht bekannt ist (z.B. Wertfeststellung des Nachlasses im Pflichtteilsprozess bzw. im vorausgehenden Prozess auf Wertermittlung). Allerdings muss der Beweisführer glaubhaft machen, dass er ohne sein Verschulden außerstande sei, den Gegner zu bezeichnen, § 494 Abs. 1 ZPO. Rz. 620 Das Ger...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / cc) Öffentlich bestellter Sachverständiger nicht zwingend

Rz. 414 Dem Pflichtteilsberechtigten steht kein Anspruch auf Ermittlung des Werts einer Immobilie durch Vorlage eines Wertgutachtens eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu. Die Qualifikation des Sachverständigen ist in § 2314 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB nicht geregelt. Maßgebend ist allein, dass der Wert des Nachlassgegenstands durch einen unparteiischen S...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 138 Zur Beweissicherung kann der Nacherbe gem. § 2122 S. 2 BGB den Zustand der zur Erbschaft gehörenden Sachen, einschließlich der Surrogate (§ 2111 BGB),[183] durch einen oder mehrere Sachverständige feststellen lassen. Der Nacherbe kann die Feststellung mehrfach verlangen, als Schranke sind das Schikaneverbot (§ 226 BGB) und rechtsmissbräuchliches Verhalten (§ 242 BGB)...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / a) Geltendmachung des Pflichtteils im Wege der Leistungsklage

Rz. 256 Der Pflichtteilsberechtigte kann seinen Pflichtteilsanspruch grundsätzlich durch Zahlungsklage geltend machen. Er kann aber auch zuvor Auskunftsklage erheben oder beide Ansprüche durch Erhebung einer Stufenklage miteinander verbinden. Möglich ist auch, dass der Pflichtteilsberechtigte zunächst auf Feststellung einer (Mit-)Erbenstellung und nur hilfsweise auf den Pfli...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 2. Muster: Auskunftsbegehren des Erben gegen den Miterben über Vorempfänge nach §§ 2316, 2057 BGB

Rz. 208 Muster 17.13: Auskunftsbegehren des Erben gegen den Miterben über Vorempfänge nach §§ 2316, 2057 BGB Muster 17.13: Auskunftsbegehren des Erben gegen den Miterben über Vorempfänge nach §§ 2316, 2057 BGB An _________________________ Hiermit zeige ich an, dass ich _________________________ anwaltlich vertrete. Die Bestätigung einer ordnungsgemäßen Bevollmächtigung ist beig...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / III. Selbstständiges Beweisverfahren im Pflichtteilsprozess

Rz. 583 Im Pflichtteilsprozess stehen vor allem Bewertungsfragen im Vordergrund. Deshalb ist im Pflichtteilsrecht die Beweiserhebung in Bezug auf vorzunehmende Bewertung von besonderer Bedeutung. In Betracht kommen:mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 3. Voraussetzungen der tatsächlichen Dürftigkeit

Rz. 300 Für die Beurteilung der tatsächlichen Dürftigkeit kommt es nicht auf den Zeitpunkt des Erbfalls an, sondern auf den Zeitpunkt der Entscheidung über die Einrede, im Prozess also die letzte mündliche Tatsachenverhandlung.[299] Rz. 301 Auf die Art der Forderung, die gegenüber dem Erben geltend gemacht wird, kommt es nicht an. Auch der Pflichtteilsanspruch und der Anspruc...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 2. Muster: Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Rz. 240 Muster 17.17: Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung Muster 17.17: Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung An _________________________ Ihre Auskunftserteilung vom _________________________ und vom _________________________ In vorbezeichneter Angelegenheit hat uns Herr _________________________ mit der Wahrnehmung seiner Interessen be...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / aa) Allgemeines

Rz. 222 Der pflichtteilsberechtigte Erbe, dem nach h.M.[290] kein Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB analog gegenüber den Miterben oder gegenüber dem Beschenkten zusteht, ist auf den allgemeinen Auskunftsanspruch nach § 242 BGB angewiesen. Dieser kann aber nur in Bezug auf die vom Erblasser zu Lebzeiten getätigten Zuwendungen gerichtet sein.[291] Der allgemeine Auskunftsanspru...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 4. Annahme des Vermächtnisses

Rz. 80 Nimmt der pflichtteilsberechtigte Vermächtnisnehmer das Vermächtnis an, so ist ein Vergleich zwischen dem Wert des Vermächtnisses und dem Pflichtteilsanspruch vorzunehmen. Reicht der Wert des Vermächtnisses nicht an die Höhe des Pflichtteilsanspruchs heran, so hat der pflichtteilsberechtigte Vermächtnisnehmer einen Pflichtteilsrestanspruch in Höhe der Differenz. Das V...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / XV. Selbstständiges Beweisverfahren

Rz. 173 Da auf der Grundlage von § 2287 BGB der geschenkte Gegenstand selbst herauszugeben und auf den Vertragserben zu übertragen ist, kommt eine Beweissicherung im Wege des selbstständigen Beweisverfahrens nach §§ 485 ff. ZPO in Betracht. Wenn bspw. ein Haus vom Beschenkten umgebaut werden soll, aber mit einem langwierigen Streit zu rechnen ist, dann könnte eine Beweissich...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / c) Muster: Auskunftsklage des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben

Rz. 254 Muster 17.19: Auskunftsklage des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben Muster 17.19: Auskunftsklage des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben An das Landgericht _________________________ Klage des _________________________, wohnhaft _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen _________________________, wohnh...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / b) Geltendmachung des Pflichtteils im Wege der Stufenklage

Rz. 257 Der Pflichtteilsberechtigte geht prozessual am besten im Wege der Stufenklage (§ 254 ZPO) vor, wenn die positive Aussicht auf einen Zahlungsanspruch feststeht oder wenn sich Verjährungsprobleme stellen könnten. Da der Pflichtteilsberechtigte grundsätzlich keine Kenntnis über den Bestand des Nachlasses hat, ist ihm der Weg über die Stufenklage gestattet. Von der Stufe...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / j) Auskunft über einen Vermögensbestand

Rz. 203 Die Pflicht zur Auskunft über den Bestand eines Inbegriffs von Gegenständen ist durch Vorlage eines Bestandsverzeichnisses zu erfüllen. Grundsätzlich ist die Vorlage von Belegen nicht geschuldet. Aber: Soweit die Aufnahme eines Vermögensverzeichnisses durch einen Notar oder eine Behörde verlangt werden kann – insbesondere nach § 2314 BGB –, hat sich der Notar grundsä...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 1. Fehlende gesetzliche Regelung für Belegvorlagepflicht

Rz. 215 Grundsätzlich besteht kein Recht, die Vorlage von Belegen oder sonstigen Unterlagen zu verlangen. Allerdings sind, wenn eine Rechnungslegung über Einnahmen und Ausgaben geschuldet ist, nach § 259 BGB im Rahmen des Üblichen Belege vorzulegen. In all den Fällen, in denen aus Auftragsrecht eine Herausgabepflicht des Beauftragten an den Auftraggeber nach § 667 BGB besteht...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 1. Auskunftsanspruch der gesetzlichen Erben über Vorempfänge nach §§ 2057, 2316 BGB

Rz. 207 Damit die Abkömmlinge des Erblassers die Möglichkeit haben, das ihnen zustehende Recht der Ausgleichung auch geltend zu machen, steht ihnen ein besonderer Auskunftsanspruch nach § 2057 BGB zu. Danach ist jeder Miterbe verpflichtet, Auskunft über Zuwendungen zu geben, die nach den §§ 2050 ff. BGB ausgleichspflichtig sein könnten. Auskunftsberechtigt sind nur Abkömmlin...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 1. Anspruchsgrundlage

Rz. 383 Im Falle des § 2287 BGB kann dem durch Erbvertrag eingesetzten Erben ein Auskunftsanspruch gegen den vom Erblasser Beschenkten zustehen, wenn seine Rechte aus dem Erbvertrag beeinträchtigt sein können. Die Rechtsprechung gewährt einen solchen Auskunftsanspruch, wenn der Vertragserbe hinreichende Anhaltspunkte für eine unentgeltliche Verfügung des Erblassers dartut.[4...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / e) Wert des Nachlasses ("Aktiva")

Rz. 106 Die Feststellung des Nachlasswertes [71] bereitet dem Anwalt in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten. In manchen Fällen ist die exakte Bestimmung des Wertes gar nicht möglich.[72] Während das Steuerrecht durch das Bewertungsgesetz und verschiedene Verwaltungserlasse eine umfangreiche Unterstützung bietet, mangelt es im zivilrechtlichen Bereich an solchen Vorschriften...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / Literaturtipps

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§ 19 Erbteilungsklage / aa) Bewertung bei auszugleichenden Vorempfängen

Rz. 108 Bewertungen der einzelnen Nachlassgegenstände werden erst erforderlich, wenn eine Teilung in Natur wegen der Beschaffenheit der Nachlassgegenstände nicht möglich ist oder wenn Vorempfänge auszugleichen sind.[87] Beim Vorhandensein ausgleichungspflichtiger Vorempfänge wird der Verteilerschlüssel für die Erbteilung, der sich primär nach den Erbquoten richtet, verändert...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / bb) Muster: Außergerichtliches Auskunftsbegehren

Rz. 224 Muster 17.14: Außergerichtliches Auskunftsbegehren Muster 17.14: Außergerichtliches Auskunftsbegehren An _________________________ Auskunftsbegehren über den Nachlass von _________________________, verstorben am _________________________ in _________________________ Hiermit zeigen wir an, dass wir _________________________ anwaltlich vertreten. Die Bestätigung einer ordn...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 236 Laut BGH kann ein Pflichtteilsberechtigter grundsätzlich nicht die Berichtigung oder Ergänzung eines ihm vorgelegten Verzeichnisses verlangen und ist auf die eidesstattliche Versicherung zu verweisen.[318] Ein Ergänzungsanspruch kann bestehen, wenn das vorgelegte Verzeichnis nicht den fiktiven Nachlass oder im Ausland belegenes Vermögen umfasst, eine unbestimmte Mehr...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / c) Form des Auskunftsanspruchs

Rz. 220 Der Erbe hat den Auskunftsanspruch durch Vorlage eines Bestandsverzeichnisses über den gesamten tatsächlichen und fiktiven Nachlass gem. § 260 BGB zu erfüllen. Der Pflichtteilsberechtigte kann ein privat oder aber auch amtlich erstelltes Nachlassverzeichnis fordern. Das Verzeichnis muss alle Aktiva und Passiva des Nachlasses enthalten, jedoch im Zweifel nicht die Wer...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / c) Form, Inhalt und Kosten

Rz. 87 Die erforderliche Schriftform des Nachlassverzeichnisses ist zwar nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, ergibt sich jedoch daraus, dass gem. § 2215 Abs. 2 BGB das Verzeichnis mit Datumsangabe (Tag der Aufnahme) zu versehen und vom Testamentsvollstrecker zu unterzeichnen ist.[189] Auf Verlangen hat der Testamentsvollstrecker die Unterzeichnung öffentlich beglaubigen ...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / Literaturtipps

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / a) Allgemeines

Rz. 249 Ist die Gefahr einer Verjährung nicht gegeben, kann der Berechtigte auch zunächst nur Auskunfts- und Wertermittlungsklage erheben. Muss nach Abschluss derselben Zahlungsklage erhoben werden, entstehen lediglich die eingangs bereits erwähnten höheren Prozesskosten. Ein Auskunftsanspruch kann grundsätzlich nicht durch einstweilige Verfügung erzwungen werden. Rz. 250 Sch...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 2. Muster: Beratungsschreiben an den Erben in einer Pflichtteilssache nach eingetretenem Erbfall

Rz. 2 Muster 17.1: Beratungsschreiben an den Erben in einer Pflichtteilssache nach eingetretenem Erbfall Muster 17.1: Beratungsschreiben an den Erben in einer Pflichtteilssache nach eingetretenem Erbfall An _________________________ Pflichtteilsanspruch Ihrer Stieftochter _________________________ Sehr geehrter Herr _________________________, wir nehmen Bezug auf unsere Besprechu...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / Literaturtipps

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§ 13 Testamentsvollstreckung / f) Muster: Klage des Erben gegen Testamentsvollstrecker auf Beihilfe zur Inventarerrichtung (§ 2215 Abs. 1 BGB)

Rz. 102 Muster 13.21: Klage des Erben gegen Testamentsvollstrecker auf Beihilfe zur Inventarerrichtung (§ 2215 Abs. 1 BGB) Muster 13.21: Klage des Erben gegen Testamentsvollstrecker auf Beihilfe zur Inventarerrichtung (§ 2215 Abs. 1 BGB) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des _________________________, – Klägers – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwal...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / bb) Erbfallschulden

Rz. 115 Die zweite Kategorie der Nachlasspassiva umfasst die Erbfallschulden. Dies sind grundsätzlich diejenigen Verbindlichkeiten, die durch den Tod des Erblassers selbst entstehen. Hierunter fallen im Einzelnen die Beerdigungskosten (§ 1968 BGB), die Kosten für das Grabmal und die Grabstätte, hingegen nicht die Kosten für die Grabpflege.[95] Ebenso zu den Erbfallschulden g...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 2. Erledigung der Hauptsache

Rz. 280 Ergibt sich nach Erteilung der Auskunft, dass von Anfang an kein Zahlungs- oder Herausgabeanspruch bestanden hat, so ist fraglich, wer die Kosten zu tragen hat. Eine Erledigung der Hauptsache liegt nicht vor, wenn bei der Stufenklage die erteilte Auskunft zu dem Ergebnis führt, dass ein Zahlungs- bzw. Herausgabeanspruch nicht besteht. Vielmehr war in diesem Fall der ...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Allgemeines

Rz. 240 Für die erbrechtlichen Ansprüche in Buch 5 des BGB gilt grundsätzlich die Regelverjährung gem. §§ 195, 199 BGB. Bei Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis des Gläubigers hinsichtlich der den Anspruch begründenden Umstände und der Person des Schuldners verjähren auch die aus einem Erbfall herrührenden Ansprüche – mit Ausnahme der Ansprüche auf Herausgabe der Erbsc...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / b) Umfang und Inhalt des Auskunftsanspruchs

Rz. 216 Die Erben sind zur Auskunft über den Bestand des Nachlasses verpflichtet. Sie müssen über sämtliche Aktiva und Passiva des Nachlasses Auskunft erteilen.[252] Zweck des Auskunftsanspruchs ist das Offenlegen der Berechnungsfaktoren.[253] In der Praxis hat sich der Wortlaut der Vorschrift dafür als zu eng erwiesen, so dass die Rechtsprechung den Anwendungsbereich des § ...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / I. Allgemeines zur Vorgehensweise

Rz. 244 Bei der Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs im Prozess kann der Berechtigte auf verschiedene Weise vorgehen. Je nachdem, ob der Berechtigte schon Kenntnis über den Nachlass hat (dann kann er sogleich Zahlungsklage erheben) oder ob er erst noch Auskunft benötigt (dann hat er die Möglichkeit, Stufenklage zu erheben), ist die richtige Vorgehensweise von unterschied...mehr