Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

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Zwangsverwaltung von Grunds... / 8.2.1 Aufhebung droht

Bittere Pille Sind bei Anordnung der Zwangsverwaltung nicht sofort Einnahmen zu erwarten oder ist abzusehen, dass diese die Aufwendungen nicht decken, hat das Gericht den Gläubiger aufzufordern, einen angemessenen Vorschuss, dessen Höhe das Gericht nach Anhörung des Verwalters bestimmt, zu leisten. Betreiben mehrere Gläubiger das Verfahren, kann das Gericht alle, einige oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundschuld: Bestellung – Ü... / 2.3.1 Begründung von Wohnungseigentum

Zustimmung des Grundpfandgläubigers? Ob zur Begründung von Wohnungseigentum die Zustimmung des Grundpfandgläubigers vorliegen muss, war umstritten. Inzwischen hat der BGH[1] klargestellt: Auch nach Einführung des Rangklassenprivilegs für Wohngeldansprüche[2] bedarf die Begründung von Wohnungseigentum nicht der Zustimmung der Gläubiger, deren Grundpfandrechte auf dem ganzen Gr...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 9.7 Darlehenskonditionen

10 Jahre Die gewährten Darlehen werden gegenüber den KfW-Darlehen zinsvergünstigt vergeben. Das 1. Jahr der Laufzeit ist tilgungsfrei. Danach erfolgt die Tilgung in gleich hohen Raten. Die Zinsbindungsfrist beträgt 10 Jahre. Es handelt sich um ein Volltilgerdarlehen. Das bedeutet, dass es nach 10 Jahren vollständig getilgt sein muss. 2 Jahre Die Arbeiten müssen spätestens nach ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 11.7 Antragstellung

Direkt an die NBank Die Anträge auf Übernahme von Bürgschaften sind direkt per Post an die NBank zu richten. Hierzu sind die Vordrucke der NBank zu nutzen, die auf der Webseite der NBank zum Download bereitstehen. Es werden folgende Formulare benötigt: Antrag auf Übernahme einer Landesbürgschaft (VD 2001) Wirtschaftlichkeitsberechnung (VD 2012) Praxis-Tipp Anträge sorgfältig aus...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 9.1 Wer kann die Zuschüsse beantragen?

Eigentümer/WEG Die Zuschüsse dieses Programms können von Grundeigentümern und sonstigen dinglich Verfügungsberechtigten beantragt werden. Erforderlich ist, dass die Antragsteller die Objekte zu Wohnzwecken nutzen. Die Wohnungen können sowohl vermietet sein, als auch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. WEGs können die Zuschüsse nur gemeinschaftlich beantragen. Nicht antragsbe...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 1 Kurzübersicht Förderprogramme

Die IBB bietet insbesondere folgende interessante Förderprogramme an: Förderprogramme des Landes Berlinmehr

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Zwangsverwaltung von Grunds... / 3.2.2 Ausgaben der Verwaltung

Verwaltungskosten Der Zwangsverwalter hat aus den Nutzungen des Grundstücks u. a. die Ausgaben der Verwaltung vorweg zu bestreiten (§ 155 Abs. 1 ZVG). Hierzu gehören auch Kosten für Energie und Wasser, die aufgrund der vom Verwalter abgeschlossenen oder fortgesetzten Lieferungsverträge entstehen.[1] Geht es dabei um Wohnungseigentum, so ist seine Haftung für die Verwaltungsau...mehr

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Grundstückskauf: Eigentumsv... / 3 Sicherung bedingter und künftiger Übereignungsansprüche

Vorläufige Bindung erforderlich Bedingte und künftige Übereignungsansprüche können schon durch Eigentumsvormerkung gesichert werden, bevor die Bedingung eingetreten oder der Anspruch endgültig entstanden ist. Bei Ansprüchen aus – wegen fehlender Genehmigung – schwebend unwirksamen Verträgen, die wie künftige Ansprüche behandelt werden, muss allerdings hinzukommen, dass der Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundstückskauf: Kostentrag... / Zusammenfassung

Käufer trägt Kosten Der Käufer hat die Kosten der Beurkundung des Kaufvertrags, der Auflassung und des Grundbuchvollzugs und der zur Eintragung erforderlichen Erklärungen (z. B. Genehmigungen, Kosten der Vorkaufsrechtsverzichtserklärung der Gemeinde, Verwalter- oder Eigentümerzustimmung nach dem WEG) zu tragen (§ 448 Abs. 2 BGB). Wer die Kosten der übrigen zur Eintragung erf...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 1 Übersicht der Förderprogramme des Saarlandes

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundstück und Grundbuch / 6.1 Einigungsgrundsatz

Nachweis der Einigung Eine auf einem Rechtsgeschäft beruhende Grundbucheintragung setzt nach materiellem Recht die Einigung der Beteiligten über die Rechtsänderung voraus (§ 873 Abs. 1 BGB). Diese Einigung nennt sich bei der Übereignung von Grundstücken Auflassung (§ 925 BGB). In Abweichung von dem nachfolgend erläuterten Bewilligungsgrundsatz darf das Grundbuchamt eine Eintr...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 3.2.2 Programm 152

Dieses Programm ist für Einzelmaßnahmen im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung gedacht. Hier wird dem Umstand Rechnung getragen, dass eine energetische Sanierung zwar nicht zum KfW-Effizienzhausstandard führt, aber dennoch den Energieverbrauch oder CO2-Ausstoß mindert. Maßnahmen Es kann sich beispielsweise um folgende Maßnahmen handeln: Wärmedämmung von Wänden Wärmedämm...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 6.5 Antragstellung

Beginn der Maßnahme Mit der Maßnahme darf vor Beginn der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Reine Planungs-, Beratungs- oder Bodenuntersuchungsleistungen gelten nicht als Beginn. Als Maßnahmenbeginn werden in aller Regel die Vergabe von Lieferungs- und Leistungsverträgen angesehen. Der Antrag ist auf dem vorgesehenen Antrag an die SIKB zu richten. Dieser Antrag is...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 9.3.1 Sanierungen zum Effizienzhaus

Effizienzhaus Unter diesem Programmteil wird die Sanierung des gesamten Objekts bei gleichzeitiger Erreichung eines KfW-Effizienzhaus-Standards gefördert. Einer der folgenden Standards muss dabei erreicht werden: KfW-Effizienzhaus 55 KfW-Effizienzhaus 70 KfW-Effizienzhaus 85 KfW-Effizienzhaus 100 KfW-Effizienzhaus 115 KfW-Effizienzhaus Denkmal Grundlage für die technischen Mindestvo...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / Zusammenfassung

Überblick Die Förderungen des Landes Baden-Württemberg erfolgen über die Landesbank Baden-Württemberg (L-Bank). Die einzelnen Förderprogramme können auf der Webseite der L-Bank unter folgender Anschrift eingesehen werden: www.l-bank.de. Hier findet man neben den Programmen auch Formulare und Merkblätter. Insbesondere folgende Programme werden gefördert: Förderung selbstgenutzt...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 2.3 Folgen eines Mitverschuldens

Den vollen Schaden hat der Sicherungspflichtige nur dann zu tragen, wenn den Geschädigten kein Mitverschulden trifft. Hätte dieser die Gefahr erkennen und sich in zumutbarer Weise davor schützen können, muss er sich ein Mitverschulden anrechnen lassen. Je nach dessen Höhe bekommt er nur einen Teil seines Schadens (z. B. zwei Drittel) ersetzt: Wenn ein Weg erkennbar weder von ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 3.3.2 Programm 159

Eckdaten Die Eckdaten lauten: Darlehensauszahlung zu 100 % Darlehen max. 50.000 EUR pro Wohneinheit Darlehenslaufzeit bis zu 30 Jahren mit 1 bis 5 tilgungsfreien Jahren endfälliges Darlehen bis zu 10 Jahren Laufzeit möglich Mindestlaufzeit der Darlehen beträgt 4 Jahre Zinsfestschreibung für die ersten 5 oder 10 Jahre Darlehen kann in Teilbeträgen abgerufen werden Abruffrist beträgt 1...mehr

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Grundbesitz: Ausgleich von ... / 3 Gerichtliches Verfahren

Neue Zuständigkeit Die FGG-Reform[1] brachte mit der Einführung des FamFG neue Zuständigkeiten der Familiengerichte mit sich. Im Rahmen dieser Neuordnung wurden bestimmte Zivilrechtsstreitigkeiten, die eine besondere Nähe zu familienrechtlich geregelten Rechtsverhältnissen aufweisen oder die in engem Zusammenhang mit der Auflösung eines solchen Rechtsverhältnissen stehen, zu ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 4.2 Umfang der Auskunft

Grundsatz Die Auskunftspflicht erstreckt sich zu jeder Vermögensposition auf die wertbildenden Faktoren. Sie muss so umfangreich sein, dass dem Gläubiger eine hinreichend verlässliche Wertermittlung möglich ist.[1] Immobilien Bei einem Grundstück sind zumindest Lage (katasteramtliche Bezeichnung von Gemarkung, Flur und Flurstück), Art, Größe und Lage der Bebauung als wertbilden...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietminderungslexikon / 34 Lärm

Lärm aus den Nachbarwohnungen ist hinzunehmen, soweit er auf eine übliche Wohnnutzung zurückzuführen ist. Hierzu gehört z. B. der mit den üblichen Hausarbeiten verbundene Lärm[1], aber auch gelegentliche Hausmusik zu bestimmten Zeiten. Maßstab ist weder der überempfindliche noch der lärmunempfindliche, sondern der durchschnittliche Mieter.[2] Vermeidbarer Lärm ist dagegen al...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zwangsverwaltung von Grunds... / 6 Verteilungstermin und Teilungsplan

Ist ein Überschuss zu erwarten? Ob die Zwangsverwaltung zu einer (teilweisen) Befriedigung des betreibenden Gläubigers führt, entscheidet sich im Verteilungstermin anhand des dort aufzustellenden Teilungsplans. Diesen (nicht öffentlichen) Termin beraumt das Vollstreckungsgericht allerdings nur an, wenn über die vom Verwalter vorab zu berichtigenden öffentlichen Lasten, die Au...mehr

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Grundbesitz in Gemeinschaft... / 2 Anwendbare Vorschriften

Welches Recht gilt? Mitunter kommt es zwischen den gemeinschaftlich Berechtigten zum Streit, wenn etwa notwendige Erhaltungsmaßnahmen auf dem Gemeinschaftsgrundstück anfallen oder wenn einzelne Miteigentümer ihre Vorstellungen von der Gestaltung des Wegs verwirklichen, Absperrpfosten anbringen oder ähnliche Maßnahmen vornehmen wollen. Bestehen keine entsprechenden Miteigentü...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umwelt- und Altlastenhaftun... / 2.2.2 Altlastenverdacht

Sachmangel des Grundstücks Besteht aufgrund der früheren Nutzung eines Grundstücks ein Altlastenverdacht, stellt bereits dies regelmäßig einen offenbarungspflichtigen Sachmangel dar. Ein altlastenverdächtiges Grundstück weist schon wegen der damit verbundenen Wertminderung und wegen des Risikos der öffentlich-rechtlichen Inanspruchnahme nicht die übliche Beschaffenheit auf. D...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zwangshypothek: Voraussetzu... / 2.6 Prozessstandschaft

Prozessführung Ist jemand befugt, fremde Rechte im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen, spricht man von Prozessstandschaft. Diese Prozessführungsbefugnis kann sich aus dem Gesetz oder kraft Ermächtigung des eigentlichen Rechtsinhabers ergeben. WEG-Verwalter In der Praxis kommt dieser Fall häufig beim Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft vor, der von den Eigent...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vermögenswirksame Leistungen / 3.2 Anlage im Sinne des Vermögensbildungsgesetzes

Die Inanspruchnahme der tariflichen Leistung setzt voraus, dass der Abschluss eines gemäß den Bestimmungen des 5. VermBG zugelassenen Anlagevertrags besteht und vom Beschäftigten erfüllt wird.[1] Dabei ist der Beschäftigte in seiner Entscheidung hinsichtlich der Anlageart und des Anlageinstituts oder -unternehmens frei (§ 12 Satz 1 5. VermBG). Allerdings darf der Beschäftigt...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Aufteilungsplan: Anforderungen / 5 Hinweis

Problemüberblick Der Eintragungsbewilligung des aufteilenden Eigentümers ist nach § 7 Abs. 4 Satz 1 WEG ein Aufteilungsplan beizufügen. Dies ist eine von der Baubehörde mit Unterschrift und Siegel oder Stempel versehene Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes und des Grundstücks sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum st...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaft der Wohnungsei... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um den Gebrauch des Gemeinschaftsvermögens. Es wird gefragt, ob ein Wohnungseigentümer dieses von Gesetzes wegen mitgebrauchen darf. Mitgebrauch Den Mitgebrauch regelt § 16 Abs. 1 Satz 3 WEG. Danach ist jeder Wohnungseigentümer zum Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums nach Maßgabe des § 14 WEG berechtigt. Das Gemeinschaftsvermögen wird d...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Versammlung: Verstoß gegen ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Nach § 24 Abs. 4 Satz 2 WEG soll die Frist der Einberufung der Versammlung der Wohnungseigentümer, sofern nicht ein Fall besonderer Dringlichkeit vorliegt, mindestens 3 Wochen betragen. Im Fall liegen zwischen dem Zugang der Ladungen und Versammlung im besten Fall 10 Tage. Die Ladung entspricht damit keiner ordnungsmäßigen Verwaltung und die gefassten Beschlü...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Anfechtung eines Nachschuss... / 5 Hinweis

Problemüberblick Nach § 28 Abs. 5 WEG a. F. hatten die Wohnungseigentümer die Jahresabrechnung zu genehmigen. Beschlussgegenstand waren damit jedenfalls die Einzelabrechnungen und dort wohl die Abrechnungsspitzen. Welcher Streitwert sich damit ergab, musste man nach § 49a GKG ermitteln (diese Bestimmung ist zum 1.12.2020 aufgehoben worden). Der Wert war danach auf 50 % des In...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grunddienstbarkeit: Klage a... / 4 Die Entscheidung

Der BGH ist der Ansicht, dass K gegen die Wohnungseigentümer klagen muss! Werde die Löschung einer Grunddienstbarkeit begehrt, die zugunsten eines (hier zwischenzeitlich) in Wohnungseigentum aufgeteilten Grundstücks bestehe, so sei die auf § 894 BGB gestützte Klage gegen die Wohnungseigentümer als (gemeinschaftlich) Berechtigte zu richten; nur wenn es sich um Gemeinschaftsve...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Einsichtnahme in Verwaltung... / 5 Hinweis

Problemüberblick Bis zur WEG-Reform war unstreitig, dass ein Wohnungseigentümer oder ein von ihm ermächtigter Drittnutzer die Verwaltungsunterlagen am Sitz der Verwaltung einzusehen hat. Diese Selbstverständlichkeit fand ihre Begründung im Kern in dem Umstand, dass die Verwaltung die Einsichtnahme schuldete und dabei eine originär eigene Aufgabe wahrnahm. Diese Rechtfertigung ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Einheitliche Rechtsverfolgu... / 5 Hinweis

Problemüberblick Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer übt nach § 9a Abs. 2 WEG die sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebenden Rechte sowie solche Rechte der Wohnungseigentümer aus, die eine einheitliche Rechtsverfolgung erfordern und nimmt die entsprechenden Pflichten der Wohnungseigentümer wahr. Im Fall geht es nicht um die sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grunddienstbarkeit: Klage a... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall soll nach dem Willen der klagenden Partei über das in Wohnungseigentum aufgeteilte Grundstück sachenrechtlich verfügt werden. Man muss daher fragen, wer Eigentümer des Grundstücks ist und ob es gegebenenfalls eine Bestimmung gibt, die es einem anderem erlaubt, für den Eigentümer zu handeln. Eigentümer des in Wohnungseigentum aufgeteilten Grundstücks (§...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Versammlung: Vertreterklausel / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, es sei richtig gewesen, Z nicht als Vertreter hinzunehmen! Z falle als Sondereigentumsverwalter nicht unter den Kreis der Vertreter, die nach der Vertreterklausel zuzulassen seien. § 47 WEG stehe der Fortgeltung der Vertreterklausel nicht entgegen. In Bezug auf die möglichen Vertreter habe es im alten WEG keine Regelungen gegeben. Die für die Anwendung von § 47...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Versammlung: Vertreterklausel / 5 Hinweis

Problemüberblick Die Wohnungseigentümer haben vor dem 1.12.2020 eine Vertreterklausel vereinbart. Zu fragen ist, ob diese noch gilt und ob gegebenenfalls eine Ausnahme anzunehmen ist. Auslegung von Altvereinbarungen Vereinbarungen, die vor dem 1.12.2020 getroffen wurden und die von solchen WEG-Vorschriften abweichen, die durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz vom 16.1...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Rückbau / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall baut ein Wohnungseigentümer ohne Gestattungsbeschluss. Fraglich ist, was dann gilt. Ferner ist fraglich, was für eine Bedeutung der Zustimmung der Verwaltung zu einer baulichen Veränderung zukommt und wann der Anspruch auf Rückbau verjährt. Fehlender Gestattungs-Beschluss Haben die Wohnungseigentümer eine bauliche Veränderung nicht gestattet, ist diese ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Einsichtnahme in Verwaltung... / 4 Die Entscheidung

Das AG meint, Erfüllungsort für die Einsicht in die Verwaltungsunterlagen sei nach der Natur des Schuldverhältnisses, § 269 Abs. 1 BGB, immer der Geschäftsraum des Verwalters als Organ der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, also nicht nur dann, wenn sich dessen Geschäftsräume in zumutbarer Entfernung zum gemeinschaftlichen Grundstück befänden (Hinweis auf a. A. Lehmann-Ric...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebäudeversicherung: Wer is... / 2 Normenkette

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Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grunddienstbarkeit: Klage a... / 2 Normenkette

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Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Rückbau / 2 Normenkette

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Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Rückbau / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, B müsse nach § 1004 Abs. 1 BGB i. V. m. § 20 WEG zurückbauen! Zwar habe K zunächst nur allgemein einen Rückbau verlangt. Das sei unzureichend. Mittlerweile habe K aber ihren Klageantrag dahingehend präzisiert, wie der Zustand nach dem Rückbau der unzulässigen Baumaßnahmen auszusehen habe. Dass sie B zu einem Punkt eine Wahlmöglichkeit für die Erfüllung ermöglic...mehr

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Bauliche Veränderung: Rückbau / 6 Entscheidung

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Aufteilungsplan: Anforderungen / 2 Normenkette

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Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Nachschussbeschluss: Sekund... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht ein Wohnungseigentümer gegen den Nachschuss vor, der auf ihn nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG entfällt. Fraglich ist, welche Punkte den Beschluss als nicht ordnungsmäßig erscheinen lassen. Die LG-Lösung Das LG meint, der klagende Wohnungseigentümer müsse nur sagen, die Jahresabrechnung nicht zu verstehen und nicht für plausibel zu halten. Dann müsse die...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaft der Wohnungsei... / 6 Entscheidung

LG München I, Beschluss v. 15.11.2022, 36 S 5288/22 WEGmehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Was g... / 5 Hinweis

Problemüberblick Bis zum 1.12.2020 war streitig, ob eine bauliche Veränderung stets durch einen Beschluss gestattet werden müsse. Im Fall ist zu fragen, was seitdem gilt. Die BGH-Lösung Der BGH entscheidet sich dafür, dass jede nicht bereits durch eine Vereinbarung gestattete bauliche Veränderung durch einen Beschluss legitimiert werden muss. Wird eine bauliche Veränderung nich...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeschluss: Hunde... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Hundehaltung. Zu fragen ist, ob man diese durch einen Beschluss regeln kann. Beschlusskompetenz Die Beschlusskompetenz, über die Hunde- oder allgemein eine Tierhaltung zu entscheiden, folgt aus § 19 Abs. 1 WEG. Ein Beschluss ist danach möglich (eine Vereinbarung auch, diese beruht aber auf 10 Abs. 1 Satz 2 WEG). Ordnungsmäßigkeit Ein Tier k...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaft der Wohnungsei... / 2 Normenkette

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Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaft der Wohnungsei... / 4 Die Entscheidung

Das LG verneint die Frage! Die "Rezeption" stehe der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu. Sie sei damit Gemeinschaftsvermögen, auf das § 16 Abs. 1 Satz 3 WEG nicht anwendbar sei. Die Wohnungseigentümer hätten keinen Anspruch auf einen Mitgebrauch. Zum Gemeinschaftsvermögen zählten alle durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer erworbenen Sachen und Rechte. Das Gemeinsc...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teileigentum und Gebrauch d... / 2 Normenkette

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