Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 3.3 Konditionen

20.000 EUR pro Wohnung Grundsätzlich gelten die Programmbedingungen der KfW-Programme 151, 152 und 159. Die BAB nutzt die Mittel der KfW-Bank und gibt sie an die Wohnungseigentümergemeinschaft weiter. Dabei werden Gesamtdarlehen von bis zu 500.000 EUR gewährt. Der Darlehensbetrag begrenzt sich aber nochmals pro Wohnung. So werden pro Wohneinheit 20.000 EUR gewährt. Praxis-Bei...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 5.1 Für wen sind die Förderungen gedacht?

Dieses Programm ist für Wohneigentümergemeinschaften aufgelegt worden, da diese aufgrund ihrer Rechtsstellung in den meisten Fällen von den günstigen Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschlossen sind. Neben der WEG können auch einzelne Miteigentümer der WEG ein Darlehen beantragen.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zwangsverwaltung von Grunds... / 8.2.2 Wohnungseigentum

Hausgeld Gerade die Vorschusspflicht bei der Zwangsverwaltung von Wohnungseigentum war seit der WEG-Reform[1] umstritten. Doch der BGH [2] hat die Frage geklärt: Trotz der Änderung von § 10 Abs. 1 Nr. 2 und § 156 Abs. 1 ZVG hat der Zwangsverwalter die Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft auf das laufende Hausgeld als Ausgaben der Verwaltung zu erfüllen. Von den Gläub...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 1 Kurzübersicht

Kurzübersicht über die hier beschriebenen Förderprogramme. Förderprogramme des Landes Hessenmehr

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Förderprogramme des Landes ... / 1 Kurzübersicht

Förderprogramme des Landes Bremen und Bremerhavenmehr

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Förderprogramme des Landes ... / 11.2 Was wird gefördert?

Energetische Maßnahmen Gefördert werden Maßnahmen zur energetischen oder/und altersgerechten Modernisierung von Wohnungen der WEG. Als energetische Modernisierung zählen insbesondere folgende Maßnahmen: CO2-Minderung Energieeinsparmaßnahmen Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien nachträgliche Wärmedämmung der Gebäudewände, Dach, Kellerdecke, Außenflächen beheizter Räume Erneu...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.2 Was wird gefördert?

Gefördert werden Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen der folgenden KfW-Programme: KfW-Bank: Wohngebäude – Kredit (261) KfW-Bank: Wohngebäude – Kredit – Einzelmaßnahmen (262) KfW-Bank: Denkmal KfW-Bank: Altersgerecht Umbauen (159) Weiterhin werden hierüber auch alle Modernisierungsdarlehen der SIKB finanziert. Nicht gefördert werden Maßnahmen, wenn es sich bei den Miteigentums...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 9.6 Tilgungszuschuss

Bis zu 40 % Die Tilgung der Darlehen wird mit Tilgungszuschüssen vergünstigt. Werden die o. a. Standards für KfW-Effizienzhäuser erreicht oder führen die Einzelmaßnahmen zu den energetischen Zielen, so kann die WEG mit folgenden Tilgungszuschüssen rechnen:mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundstück und Grundbuch / 11.3 Gebührensatz

Der Hauptabschnitt 4 von Teil 1 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GNotKG (im Folgenden "KV") legt die Gebührensätze in Grundbuchsachen fest. Für die Eintragung eines Eigentümers wird eine 1,0-Gebühr erhoben (KV 14110). Die Eigentumsumschreibung eines zum Preis von 100.000 EUR verkauften Grundstücks kostet demnach eine 1,0-Gebühr aus 100.000 EUR, das sind 273 EUR. Gebührenermäßigung b...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 1 Übersicht Förderprogramme

Förderprogramme Die IFB hat zur Erreichung der umweltpolitischen Ziele insbesondere folgende Förderprogramme aufgelegt:mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 8.4 Was wird gefördert?

KfW-Programme Gefördert werden energetische und barrierereduzierende Maßnahmen an einem WEG-Objekt im Bundesland Hessen. Grundlage der Förderung sind die KfW-Programme KfW-BEG Wohngebäude Kredit – Effizienzhaus Sanierung – Kredit (261) KfW-BEG Wohngebäude Kredit – Einzelmaßnahmen (262). Die Darlehensanträge werden von der WI-Bank durchgeleitet. Der Antragsteller muss die einzeln...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 9.2 Allgemeine Antragsvoraussetzungen

Damit eine WEG die Förderung in Anspruch nehmen kann, müssen einige Grundvoraussetzungen erfüllt sein. Das Gebäude muss am 31.12. des Jahres der Antragstellung mindestens 15 Jahre alt sein. Es muss mindestens 3 Mietwohnungen enthalten. Mit der Ausführung der Sanierungsmaßnahmen darf erst nach der Antragstellung begonnen werden. Die förderfähigen Kosten müssen im Durchschnitt min...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Förderprogramme des Landes ... / 8.2.3 Baubegleitende Dienstleistungen zur Qualitätssicherung

Nebenleistungen Entstehen für die beiden Fördervarianten "Baubegleitung" und "Bauteilverfahren" folgende Nebenleistungen wie Aufwendungen für die Baubegleitung durch Sachverständige, Aufwendungen für BEG-Sachverständige bei WEG, Aufwendungen für den hydraulischen Abgleich, Aufwendungen für die Luftdichtigkeitsmessung, so werden diese zusätzlich gefördert. Es werden folgende Zuschüs...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundstückskauf: Kaufgegens... / 5 Mitverkaufte bewegliche Sachen

Gebäude und Zubehör Abgrenzung oft schwierig Beispiele Kraft Gesetzes mitverkauft sind die wesentlichen Bestandteile des Grundstücks. Im Zweifel ist auch das Grundstückszubehör mitverkauft (§ 311c BGB). Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks gehören die Gebäude (§ 94 Abs. 1 BGB) sowie die zur Herstellung des Gebäudes eingefügten Sachen (§ 94 Abs. 2 BGB). Zubehör s...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 8.6 Verwendungsnachweis

Die Antragsteller haben die programmgemäße Verwendung der Mittel nachzuweisen. Wie und wann der Nachweis zu erbringen ist, richtet sich nach den Programmen der KfW.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 8.5 Antragstellung

Kein Rechtsanspruch Der Antrag ist mit den entsprechenden Unterlagen bei der WI-Bank einzureichen. Das Antragsformular und einen Hinweis zu den vorzulegenden Unterlagen findet man auf der Webseite der WI-Bank (www.wibank.de) unter dem entsprechenden Programm. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 5.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Eigenkapital nicht notwendig Eigenkapital wird nicht verlangt. Eine Kopplung von zusätzlichen Projekten am Sondereigentum ist mit den Förderungen der IBB möglich. Ausgeschlossen ist die Umschuldung oder Nachfinanzierung bereits begonnener Bauvorhaben. Für alle Maßnahmen gelten die technischen Mindestanforderungen der KfW-Förderbank.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 9.4 Energieeffizienz-Experte

Experten Dieses Programm fordert für die Durchführung der Maßnahmen den Einsatz eines Energieeffizienz-Experten. Hierbei muss es sich um einen anerkannten Energieeffizienz-Experten handeln. Eine Sammlung anerkannter Experten findet man auf "www.energie-effizienz-experten.de" unter der Kategorie "Energieeffizient Bauen und Sanieren". Bei Baudenkmälern gibt es eine entsprechen...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 5.2 Was wird gefördert?

Orientierung an KfW-Bank Gefördert werden Investitionen im Zusammenhang mit der Modernisierung oder energetischen Sanierung der WEG. Die einzelnen Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen orientieren sich an den Förderprogrammen der KfW-Bank.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.1 An wen richtet sich das Programm?

Dieses Programm spricht Wohnungseigentümergemeinschaften an, die für ihre Modernisierungsvorhaben aufgrund von Sicherungsproblemen in den Grundbüchern keine Darlehen von anderen Kreditinstituten erhalten.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Förderprogramme des Landes ... / 11.3 Bürgschaften

bis zu 20.000 EUR Die NBank übernimmt Bürgschaften i. H. v. 80 % des Darlehensbetrags. Der Darlehensbetrag je Wohneinheit darf dabei bis zu 25.000 EUR betragen. Die Bürgschaften werden dabei bis zu einem Darlehensbetrag von 20.000 EUR übernommen. Die Mindestbürgschaft beträgt 5.000 EUR.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Förderprogramme des Landes ... / 11.5 Bürgschaftskosten

Kosten Die Übernahme von Bürgschaften ist nicht kostenlos. Die NBank verlangt eine Gebühr von einmalig 2 % des Bürgschaftsbetrags. Weiterhin werden jährlich 0,2 % an Gebühren, berechnet auf das Restkapital des Bürgschaftsbetrags, erhoben.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Treppen und Zugänge zum Hau... / 1.5 Unzulässige Nutzung des Treppenhauses

Gefahren durch funktionswidrige Nutzung? In Gemeinschaftsräume wie etwa einem Treppenhaus werden häufig personenbezogene Hilfsmittel wie Kinderwagen oder Rollatoren abgestellt. Dies ist sowohl nach Mietrecht wie auch nach WEG-Recht grundsätzlich zulässig, sofern nicht der Zugang gehindert wird oder Verkehrssicherungspflichten verletzt werden.[1]mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zwangsversteigerung: Verfah... / 1.1 Rangklassen (§ 10 ZVG)

Vorrang des Realgläubigers Die verschiedenen Gläubiger erhalten nicht wie etwa im Insolvenzverfahren prozentual gleiche Quoten auf ihre Forderungen. Vielmehr wird der jeweils rangbessere Gläubiger erst voll befriedigt, bevor der Nächste in der Rangfolge sein Geld erhält (sog. Deckungsgrundsatz). Andere als die in § 10 ZVG genannten Ansprüche werden aus dem Versteigerungserlös ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 9.9 Verwendungsnachweis

15 Monate Innerhalb von 15 Monaten nach Vollauszahlung des Darlehens ist die programmgemäße Verwendung der Darlehensmittel nachzuweisen.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zwangsverwaltung von Grunds... / Zusammenfassung

Überblick Die Zwangsverwaltung kann bei parallel laufenden Zwangsversteigerungs- oder Insolvenzverfahren einige rechtliche Probleme aufwerfen. Auch besondere Fragen im Zusammenhang mit WEG- und Mietrecht sind für den Grundbesitzer von großer Bedeutung. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Das Zwangsverwaltungsverfahren ist im Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundbesitz in Gemeinschaft... / 7.1.3 Wichtiger Aufhebungsgrund

Änderung der Verhältnisse? Wichtige Gründe können im Verhalten eines Teilhabers begründet sein, wenn dieses den Verbleib in der Gemeinschaft unzumutbar macht. So ist ein wichtiger Grund für die Aufhebung z. B. anzunehmen, wenn einem Teilhaber der ihm zustehende Gebrauch des Grundstücks unmöglich gemacht wird[1] oder wenn die übrigen Teilhaber eine sachgerechte Verwaltungs- u...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zwangsverwaltung von Grunds... / 3.3 Gegenstand der Verwaltung

Gegenstand Neben Grundstücken unterliegen der Zwangsverwaltung insbesondere auch grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbaurecht), ferner Grundstücksbruchteile, Sondereigentum nach § 1 WEG und (in den neuen Bundesländern) Gebäudeeigentum.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Reallast als Sicherungsmittel / 5 Gegenstand der Belastung

Was kann belastet werden? Mit einer Reallast können Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbaurecht und Wohnungseigentum) belastet werden, nicht aber das Dauerwohn- und Dauernutzungsrecht (§ 31 WEG). Taugliche Belastungsgegenstände sind ferner das Wohnungs- oder Teilerbbaurecht (§ 30 WEG), nicht jedoch ausschließlich ein Sondernutzungsrecht.[1] Auch Grundstückstei...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 9.5 Darlehensfinanzierung

Bis 100.000 EUR je WE Die Förderdarlehen finanzieren bis zu 85 % der förderfähigen Kosten. Dabei gelten folgende Darlehenshöchstgrenzen: 50.000 EUR je Wohneinheit, wenn Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenpakete gefördert werden. 120.000 EUR je Wohneinheit, wenn die Förderung zur Herstellung des KfW-Effizienzhaus-Standards führt. Eine nachträgliche Aufstockung von Darlehen oder Tilgun...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 3.2 Was wird gefördert?

Die Fördersachverhalte entsprechen denen der KfW-Förderbank Programme "Energieeffizient Sanieren – Kredit (151)", "Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen (152)" und "Altersgerecht Umbauen (159)". Genauere Programmbeschreibungen zu den Programmen findet man auf der Webseite der KfW-Bank (www.kfw.de). Hier die wichtigsten Eckpunkte: 3.2.1 Programm 151 Bestehendes Objekt Diese...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Förderprogramme des Landes ... / 11.4 Bürgschaftsbedingungen

Ausfallbürgschaft Die NBank tritt grundsätzlich nur als Bürge auf, wenn die Verzinsung und Tilgung des Darlehens gesichert ist, der für das Darlehen berechnete Zins marktorientiert ist. Werden die vorgenannten Bedingungen erfüllt, so erfolgt die Bürgschaft als Ausfallbürgschaft. Maßgeblich für die Ausfallbürgschaft sind die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Übernahme von B...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Förderprogramme des Landes ... / 11.6 Eigenleistungen

Eigenleistung bis zu 25 % Um eine Förderzusage erhalten zu können, müssen Eigenleistungen i. H.v. 25 % der Gesamtkosten nachgewiesen werden. Je nach Einzelfall können aber auch 15 % an Eigenleistungen ausreichen. Zuwendungen von Gemeinden, Gemeindeverbänden oder Dritten können den Eigenleistungen zugerechnet werden.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zweckentfremdung (Miete) / 3.3 Umwandlung von Wohnraum

Keine Zweckentfremdung war nach der früheren Rechtsprechung die Umwandlung eines Wohnraums in einen Nebenraum, insbesondere einen Baderaum; wenn Wohnraum, der nach dem 31.5.1990 unter wesentlichem Bauaufwand aus anderen als Wohnzwecken dienenden Räumen geschaffen wurde, zu anderen als Wohnzwecken vermietet wird. Umwandlung von Wohnraum in Geschäftsraum Den in der Praxis bedeutsa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundpfandrechte: Zwangsvol... / 2.3 Rangprobleme

Nachrang gegenüber Wohngeldanspruch Unversehens kann der erstrangige Grundpfandgläubiger einen Rangverlust erleiden, nämlich durch Aufteilung von bebauten Grundstücken in Wohnungs- und/oder Teileigentum. Mit der Einführung der zwangsversteigerungsrechtlichen Privilegierung der Wohngeldforderung in Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG im Jahre 2007 hat der Gesetzgeber den Wohnungs...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 9.10 Kombinationen mit anderen Programmen

Dieses Programm kann mit folgenden anderen Programmen kombiniert werden: KfW-Programme 151/152 und 430 Kredite des Landesförderinstituts Mittel der BAFA aus dem Marktanreizprogramm. Wichtig Ausschluss § 35c EStG Werden die öffentlichen Mittel zur Finanzierung der Maßnahme genutzt, ist eine Förderung nach § 35c EStG nicht möglich.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 6.5 Antragstellung

Adressat Das Land Bremen hat die BreMo GbR mit der Bearbeitung dieser Förderung beauftragt. Der Förderantrag ist auf der Webseite der BreMo GbR (www.bremer-modernisieren.de) unter dem Button "Förderung" zu finden. Dieser ist vollständig ausgefüllt an die BreMo GbR, Postfach 10 72 25, 28072 Bremen zu richten. Antragsteller aus Bremerhaven wenden sich an SWB Vertrieb Bremerhaven...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Immobiliar-Zwangsvollstreckung / 4.1 Vollstreckungstitel

Grundsatz Zur Zwangsvollstreckung für und gegen eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist ein entsprechend auf sie lautender Vollstreckungstitel erforderlich: Sie ist – als Gläubigerin oder Schuldnerin – mit dem Namen zu bezeichnen, unter dem sie im Rechtsverkehr identifizierbar ist.[1] Altfälle Vollstreckungstitel, die sich noch gegen alle Eigentümer und nicht gegen die Gemeins...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 8.3 Konditionen

Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Darlehen. Die Darlehensumme kann bis zu 120.000 EUR je Wohneinheit betragen, wenn eine vollständige Sanierung erfolgt. Bei Einzelmaßnahmen und altergerechten Umbauten werden Darlehen bis zu 50.000 EUR gewährt. Einmalzuschuss bis zu 3 % Neben dem Darlehen werden Energieeffizienzhäuser 100 und Denkmal von der L-Bank mit einen Zuschuss i...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Immobiliar-Zwangsvollstreckung / 4.2 Vollstreckungsbefugnis

Verwalter als Vertreter Seit der WEG-Reform obliegt die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums im Rechtsverkehr, wozu die Durchsetzung von Ansprüchen gehört, der Wohnungseigentümergemeinschaft als eigener Rechtspersönlichkeit, die vom Verwalter als Organ repräsentiert wird. Daher ist ein schutzwürdiges Eigeninteresse des Verwalters an der Durchsetzung dieser Ansprüche im...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundstück und Grundbuch / 1.1 Das materielle Grundstücksrecht

Eintragungssystem Das materielle Grundstücksrecht regelt die Voraussetzungen für die Begründung, Übertragung und Beendigung von Grundstücksrechten. Nach seinen Regeln ist die inhaltliche Richtigkeit des Grundbuchs zu beurteilen. Das materielle Grundstücksrecht ist im Wesentlichen im BGB, der ErbbauVO und dem WEG enthalten. Auch die Grundbuchordnung (GBO) enthält materielles G...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zwangshypothek: Voraussetzu... / 2.1.3 Wohnungseigentümergemeinschaft

Geänderte Rechtsprechung Die Änderung der Rechtsprechung des BGH zur (Teil-)Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft[1] hat auch Folgen für die Beantragung einer Zwangssicherungshypothek: Für die Eintragung der Wohnungseigentümergemeinschaft als dinglich Berechtigte im Grundbuch ist die Einreichung einer Eigentümerliste nicht (mehr) erforderlich. Abgrenzung wichtig! A...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 5.2 Was wird gefördert?

Förderung von Gemeinschaftseigentum Dieses Programm fördert alle Baumaßnahmen am Gemeinschaftseigentum. Hier kann es sich insbesondere um folgende Maßnahmen handeln: Verbesserung der Energieeffizienz eines Gebäudes (z. B. Wärmedämmung an Außenwänden, Geschossdecken und Dach, Einbau von neuen Fenstern, Erneuerung der Haustechnik) Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren (z. B. An...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundbesitz in Gemeinschaft... / 5.1 Grundsatz: Gemeinschaftliche Verwaltung

Wie ist die Verwaltung geregelt? Die Verwaltung des Gemeinschaftsgrundstücks steht den Teilhabern (Miteigentümern) grundsätzlich gemeinschaftlich zu (§ 744 Abs. 1 BGB). Sie können die Verwaltung auch einem von ihnen oder einem Dritten übertragen (dazu unten Abschnitt 5.4) oder auch in einer Satzung regeln (dazu unten Abschnitt 5). Bei gemeinschaftlicher Verwaltung müssen sich...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundstückskauf: Umfang und... / Zusammenfassung

Die Funktionen der notariellen Beurkundung Ein Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, das Eigentum oder einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen Beurkundung (§ 311b Abs. 1 BGB). Das Gleiche gilt für die Verpflichtung zur Bestellung, Veräußerung oder zum Erwerb eines Erbbaurechts (§ 11 ErbbauVO), zur Einräumung ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 3.2.1 Programm 151

Bestehendes Objekt Dieses KfW-Programm fördert Sanierungsmaßnahmen an einem bestehenden Objekt, für die vor dem 1.1.2002 ein Bauantrag oder eine Bauanzeige gestellt wurde. Es muss sich bei dem Objekt um ein Wohngebäude handeln, das auch nach der Sanierung als solches genutzt wird. Die Wohnung kann selbstgenutzt oder vermietet sein. Die Sanierungsmaßnahmen müssen den sog. KfW-E...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 9.3 Was wird gefördert?

Ziele Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen, die dazu dienen, folgende Ziele zu erreichen: Erhöhung des Gebrauchswerts der Immobilie (oder auch Wiederherstellung) allgemeine Verbesserung der Wohnverhältnisse Maßnahmen zur Barrierereduzierung am und im Gebäude Maßnahmen zur Verbesserung des Wasser- und Energieverbrauchs Minderung des CO2-Ausstoßes Erhaltung der städtebaulichen Funkti...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 3.2.3 Programm 159

Abbau von Barrieren Dieses Programm fördert den Abbau von bestehenden Barrieren an Wohngebäuden oder Wohnungen. Dabei kommt es auf das Alter oder eine Behinderung der Nutzer nicht an. Folgende Maßnahmen fallen unter diese Förderung: Barrierereduzierungen entsprechend der DIN 18040-2 Maßnahmen, die zum Standard "Altersgerecht Wohnen/Altersgerechtes Haus" führen Umwidmung von behei...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 9.3.2 Sanierung durch Einzelmaßnahmen

Einzelmaßnahme Auch Sanierungsmaßnahmen, die am Ende nicht in den KfW-Effizienzhaus-Standard münden, werden gefördert. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Einzelmaßnahmen: Wärmedämmung von Wänden Wärmedämmung von Dächern Wärmedämmung einzelner Geschossdecken Einbau neuer Fenster und Außentüren Erneuerung von Lüftungsanlagen sowie deren Einbau Erstanschluss an Nah- oder...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 3.3.1 Programm 151 und 152

Die Eckdaten lauten: Darlehensauszahlung zu 100 % Darlehen max. 120.000 EUR pro Wohneinheit bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Darlehen max. 50.000 EUR pro Wohneinheit bei Durchführung von Einzelmaßnahmen Darlehenslaufzeit bis zu 30 Jahren mit 1 bis 5 tilgungsfreien Jahren endfälliges Darlehen bis zu 10 Jahren Laufzeit möglich Mindestlaufzeit der Darlehen beträgt 4 Jahre Zinsfests...mehr