Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebührenstreitwert: Künftig... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, die Wertfestsetzung richte sich nach § 48 Abs. 1 Satz 1 GKG i. V. m. § 3 ZPO. Bei Vorschüssen, die als monatliche Zahlung geschuldet seien, handele es sich um wiederkehrende Leistungen gem. § 258 ZPO. Gelte der Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG fort, seien auch die Forderungen zu berücksichtigen, die über das laufende Kalenderjahr hinausgingen. Dies führe a...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Nachschuss-Beschluss: Wie i... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! So wie es § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG vorschreibe, hätten die Wohnungseigentümer über die Einforderung von Nachschüssen oder die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse beschlossen – und zwar auf der Grundlage einer zu diesem Zweck vom Verwalter erstellten und unter dem 25.9.2020 datierten Abrechnung über den Wirtschaftsplan. Aus dieser Abrechnung ergebe sich für die ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung: Mängel un... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, dies sei keine gute Idee! Wenn ein Wohnungseigentümer, wie hier K, meine, dass die Jahresabrechnung unzureichend sei, müsse er seine Nachbesserungsforderungen zum Gegenstand eines Beschlussantrags machen. Ansprüche auf Nachbesserung einer Jahresabrechnung gegenüber dem Verwalter stünden seit dem 1.12.2020 nur noch und ausschließlich der Gemeinschaft der Wohnung...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Prozesskostenhilfe: Einsatz... / 5 Hinweis

Problemüberblick Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Für die Antwort auf die Fra...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebührenstreitwert: Künftig... / 5 Hinweis

Problemüberblick In dem Fall geht es um die Frage, ob sich der Gebührenstreitwert für eine Klage auf Zahlung künftiger Vorschüsse (§ 258 ZPO) gem. § 48 Abs. 1 Satz 1 GKG i. V. m. § 9 ZPO nach dem 3,5-fachen Jahresbetrag richtet, wenn es eine Fortgeltungsklausel gibt. Das wird gegen LG Karlsruhe, Beschluss v. 8.7.2022, 11 T 42/22, mit Anmerkung Elzer, ZMR 2022, S. 922 verneint...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentum: Allgemein... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es zum einen um die Frage, ob nach einer typisierenden Betrachtungsweise die Nutzung bzw. der Gebrauch einer Wohnung durch eine Allgemeinarztpraxis mehr stört als ein Wohnen. Das bejaht das LG mit der ganz h. M. Zum anderen geht es um die Frage der Verwirkung. Verwirkung Bei der Frage der Verwirkung knüpft das LG, wohl bewusst, an eine BGH-Entschei...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Nachschuss-Beschluss: Wie i... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wie man die Nachschüsse und die Anpassung der Vorschüsse nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG beschließt. Die Verwaltung hatte insoweit einen Beschluss vorgesehen, mit dem auf die Einzelabrechnungen verwiesen wird. Dieses Vorgehen billigt man in Koblenz. Das ist vertretbar, aber nicht gut! Es ist stets besser, die konkreten Nachschüsse zu...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Nachschuss-Beschluss: Fassung / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall beschließen die Wohnungseigentümer nicht die Nachschüsse und die Anpassung der Vorschüsse, sondern orientieren sich am alten Recht und wollen der Sache nach die Abrechnung genehmigen. Dieser Weg ist nicht gangbar! Fraglich ist, ob man in einer Genehmigung der Abrechnung wenigstens die Anordnung der Nachschüsse und die Anpassung der Vorschüsse sehen ka...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zweitbeschluss: Grenzen / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage ist die zentrale Anlage zur Versorgung mit Wärme mit der zentralen Warmwasserversorgungsanlage verbunden. In den Jahren 2016 bis 2018 ist entgegen § 9 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV kein Wärmemengenzähler für die auf die zentrale Warmwasserversorgungsanlage entfallende Wärmemenge installiert. In 2 Vorprozessen hat das AG die Beschlüsse über die Ja...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung: Mängel un... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wer im Verhältnis zu einem Wohnungseigentümer die Behebung von Mängeln der Jahresabrechnung schuldet. Verhältnis Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümer Im Verhältnis zwischen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und den Wohnungseigentümern schuldet die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine Nachbesserung. D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.3 Mögliche Rechtsformen der Betriebsaufspaltung

Rz. 20 Besitz- bzw. Betriebsunternehmen können verschiedene Rechtsformen aufweisen. Nachfolgende Tabelle soll einen Überblick über die – in der Praxis bevorzugt verwendeten und steuerrechtlich möglichen – Rechtsformen geben:mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Baum: Entfernung / 5 Hinweis

Problemüberblick Für das Wohnungseigentumsrecht fragt sich, ob K wegen § 9a Abs. 2 WEG gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer vorgehen musste. Liegen die Dinge so, wie es das OLG annimmt, müssten also alle Wohnungseigentümer über die Beseitigung entscheiden, ist die Frage meines Erachtens zu bejahen. Die Klage wäre daher abzuweisen gewesen, hätte gegen die Gemeinschaft...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 9 Modernisierungsprogramm zur Förderung von Wohnungseigentümergemeinschaften (BayMod-WEG)

Mit diesem Programm sollen WEG motiviert werden, ihre überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Objekte energetisch zu sanieren. Dabei berücksichtigt das Programm die rechtlichen Besonderheiten von WEG. 9.1 Wer kann Anträge stellen? WEG Antragsberechtigt sind WEG, deren Wohnungen überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden. 9.2 Allgemeine Antragsvoraussetzungen Damit eine WEG die Förder...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 8 Energetische Modernisierung von Wohngebäuden im Eigentum von WEG

Dieses Programm soll Eigentümern einer WEG die Möglichkeit eröffnen, zinsverbilligte Darlehen für energetische und/oder barrierereduzierende Modernisierungsmaßnahmen zu erhalten. Dies ist aufgrund der Sicherungsproblematik nicht immer möglich. 8.1 Wer ist antragsberechtigt? Teilrechtsfähige WEG Antragsberechtigt sind teilrechtsfähige WEG. Diese werden gegenüber der WI-Bank von ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Förderprogramme des Landes ... / 6.7 Was muss die WEG erledigen?

Versammlung und Beschluss Damit der Hausverwalter für die WEG tätig werden kann, benötigt die WEG entsprechende Eigentümerbeschlüsse über die Durchführung der Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahme, die Bevollmächtigung des Verwalters zur Koordinierung der Finanzierung, die Einschaltung der IFB Hamburg. Nachdem der Beschluss zur Einschaltung der IFB bestandskräftig ist, kann sic...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 5 IBB WEG-Finanzierung

5.1 Für wen eignet sich das Programm? Dieses spezielle Programm richtet sich an Wohneigentümergemeinschaften (WEG) mit Investitionsort Berlin. 5.2 Was wird gefördert? Förderung von Gemeinschaftseigentum Dieses Programm fördert alle Baumaßnahmen am Gemeinschaftseigentum. Hier kann es sich insbesondere um folgende Maßnahmen handeln: Verbesserung der Energieeffizienz eines Gebäudes ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 6 SIKB: Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

6.1 An wen richtet sich das Programm? Verwalter notwendig Das Programm richtet sich an Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), die durch einen Verwalter vertreten werden. 6.2 Was wird gefördert? Gefördert werden Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen der folgenden KfW-Programme: KfW-Bank: Wohngebäude – Kredit (261) KfW-Bank: Wohngebäude – Kredit – Einzelmaßnahmen (262) KfW-Bank: ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 8 Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

8.1 Für wen sind die Förderungen gedacht? Antragsberechtigte Dieses Programm ermöglicht WEG den Zugang zu den Fördermitteln der L-Bank und KfW-Bank. Antragsberechtigt sind WEG. Das bisherige Problem für die WEG war, dass diese aufgrund ihrer rechtlichen Stellung und der damit zusammenhängenden fehlenden Sicherungsmöglichkeit der Darlehensmittel nicht oder nur sehr schwer in den...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 3 Bremer Immobilienkredit – Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

3.1 An wen richtet sich das Programm? Dieses Programm spricht Wohnungseigentümergemeinschaften an, die für ihre Modernisierungsvorhaben aufgrund von Sicherungsproblemen in den Grundbüchern keine Darlehen von anderen Kreditinstituten erhalten. 3.2 Was wird gefördert? Die Fördersachverhalte entsprechen denen der KfW-Förderbank Programme "Energieeffizient Sanieren – Kredit (151)",...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zwangsverwaltung von Grunds... / 3 Zwangsverwaltung und WEG

Wer ist Beteiligter? Die Verfahrensbeteiligung ist auch für die Zwangsverwaltung in § 9 ZVG geregelt. Bei Vollstreckung in Wohnungs- oder Teileigentum, das nach § 1 Abs. 2 WEG in Bruchteilseigentum am gemeinschaftlichen Eigentum verbunden mit Sondereigentum besteht, sind die übrigen Wohnungs- oder Teilmiteigentümer vertreten durch den WEG-Verwalter Beteiligte nach § 9 Nr. 1 Z...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vollstreckungsvoraussetzungen / 1.1.4 WEG-Vollstreckung

Probleme mit "Eigentümer-Titel" Die Vollstreckung kann nur zugunsten der im Titel genannten Gläubiger erfolgen. Dies ist bei der Vollstreckung zugunsten einer Wohnungseigentümergemeinschaft zu beachten: Der Titel muss auch auf den Verband selbst lauten. Praxis-Beispiel Fehlerhafter Titel bei WEG Die Wohnungseigentümergemeinschaft beantragt aus einem auf die "übrigen Eigentümer ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Förderprogramme des Landes ... / 11 Landesbürgschaften für Darlehen an Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

Die Bürgschaften der NBank sollen Wohnungseigentümergemeinschaften helfen, an Darlehensmittel zu kommen, damit insbesondere energetische Maßnahmen umgesetzt werden können. 11.1 Für wen ist das Programm gedacht? WEG Das Programm dient Wohnungseigentümergemeinschaften. Diese können sich dabei von ihrem vertraglichen Hausverwalter vertreten lassen. 11.2 Was wird gefördert? Energetis...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zwangsverwaltung von Grunds... / 4.2.2 Zahlung an WEG-Verwalter

Anspruch des Zwangsverwalters Zwar ist der Zwangsverwalter grundsätzlich befugt, von dem Schuldner (Vermieter und Wohnungseigentümer) die Überlassung einer vor der Beschlagnahme von einem Wohnungsmieter geleisteten Mietkaution zu verlangen. Doch wie ist es, wenn der Mieter die bei Abschluss des Mietvertrags vereinbarte Kaution dem Verwalter der Wohnungseigentumsanlage gezahlt...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 9.8 Antragstellung

Die Anträge sind auf dem dazugehörigen Antragsformular bei der BayernLabo einzureichen (Antragsformular siehe Webseite). Die Darlehensvergabe erfolgt ausschließlich von der BayernLabo. Anschrift: BayernLabo -9121- Brienner Str. 22 80333 München Telefon 089/2171 23322 E-Mail: 9121@bayernlabo.de 4 Wochen Für die Annahme eines Darlehensangebotes besteht 4 Wochen Zeit. Folgende Antragsunt...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
KfW-Förderbank: Förderprogr... / 4 Wohnungseigentümergemeinschaften

2 mögliche Wege Die KfW-Förderprogramme können auch von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) oder von den Miteigentümern für ihre im Eigentum stehende Wohnung beantragt werden. Die KfW-Förderbank lässt hierzu 2 Wege offen. Welcher am Ende gewählt wird, hängt natürlich auch von der Maßnahme ab. Saniert beispielsweise nur ein Miteigentümer seine Wohnung, dann wird auch nur di...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 8.4 Antragstellung

WE-Verwalter stellt den Antrag Die Darlehenswünsche, die sich aus den obigen KfW-Bank-Programmen ergeben, müssen durch den Verwalter der WEG bei der L-Bank beantragt werden. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: Name und Sitz des Verwalters der WEG Mitteilung über eine Verbandszugehörigkeit des Verwalters Nachweis über eine Haftpflichtversicherung des Verwalters im Hin...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 6.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Um in den Genuss der einzelnen Förderungen zu kommen, müssen zudem folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Soll die Förderung über ein KfW-Programm erfolgen, müssen von der WEG die aktuellen KfW-Programmbedingungen (mit Ausnahme der Darlehenslaufzeit und Sicherungen) erfüllt werden: Die WEG muss über eine ausreichende Bonität verfügen Über die zu stellenden Sicherheiten muss die...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 3.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Mit der Ausführung der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein. An die WEG knüpfen sich folgende Voraussetzungen: Die WEG muss einen bestandskräftigen WEG-Beschluss über die Maßnahmen und die Finanzierung treffen. Für die Maßnahme müssen 10 % Eigenmittel erbracht werden. Der Verwalter muss im Zeitpunkt der Darlehensgewährung noch mindestens 2 Jahre für die WEG tätig sein. D...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 3.5 Antragstellung

Unterlagen Die Antragstellung erfolgt über die BAB (Vordruck auf der Webseite der BAB). Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: Der Beschluss der WEG über die geplante Baumaßnahme und Darlehensaufnahme Nachweis der Ermächtigung des Verwalters zum Abschluss des Darlehensvertrags Bestätigung des Verwalters, dass keine Anfechtungsklage gegen die beschlossenen Baumaßnahmen o...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 8.1 Für wen sind die Förderungen gedacht?

Antragsberechtigte Dieses Programm ermöglicht WEG den Zugang zu den Fördermitteln der L-Bank und KfW-Bank. Antragsberechtigt sind WEG. Das bisherige Problem für die WEG war, dass diese aufgrund ihrer rechtlichen Stellung und der damit zusammenhängenden fehlenden Sicherungsmöglichkeit der Darlehensmittel nicht oder nur sehr schwer in den Genuss der Förderungen kommen konnten.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 8.1 Wer ist antragsberechtigt?

Teilrechtsfähige WEG Antragsberechtigt sind teilrechtsfähige WEG. Diese werden gegenüber der WI-Bank von ihren Verwaltern vertreten. Die WEG sind die Darlehensnehmer.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 9.1 Wer kann Anträge stellen?

WEG Antragsberechtigt sind WEG, deren Wohnungen überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 8.2 Fördervoraussetzungen

Eine Förderung für die WEG entfällt, wenn dieser die erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Zuverlässigkeit fehlt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Entwicklung der Hausgeldrückstände negativ ist. Musterbeschluss nutzen Die WEG muss über die Förderung einen ordnungsgemäßen Beschluss fassen. Auf der Webseite der WI-Bank ist ein Musterbeschluss der WEG zu finden. ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 5.3 Konditionen

Keine gesamtschuldnerische Haftung Die IBB bietet zinsgünstige Darlehen an. Das Besondere hierbei ist, dass die Besonderheiten einer WEG berücksichtigt werden. So wird bei Darlehen bis 50.000 EUR auf die Eintragungen einer Grundschuld verzichtet. Weiterhin wird auf die gesamtschuldnerische Haftung der WEG verzichtet. Die Auszahlungsquote liegt bei 100 % des Gesamtfinanzierungs...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 5.5 Antragstellung

Vorleistungen Die Antragstellung erfolgt bei der IB.SH. Dabei muss die WEG folgende Vorleistungen erbringen: aktuelle Liste der Eigentümer mit Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Nummer der Eigentumswohnung, Miteigentumsanteil und ggf. Anschrift, falls diese von dem Ort der Eigentumswohnung (beispielsweise bei Vermietung) abweicht. Die Liste darf nicht älter als 4 Wochen sein. Abs...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Förderprogramme des Landes ... / 6.1 Wer kann die Förderung erhalten?

WEG Dieses Programm ist für Grundeigentümer oder Erbbauberechtigte gedacht. Der Antrag für interessierte Eigentümer ist von der WEG-Verwaltung zu stellen.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Förderprogramme des Landes ... / 11.1 Für wen ist das Programm gedacht?

WEG Das Programm dient Wohnungseigentümergemeinschaften. Diese können sich dabei von ihrem vertraglichen Hausverwalter vertreten lassen.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 5.6 Ähnliche Programme

Aufgrund der Besonderheiten von WEG gibt es keine vergleichbaren Programme.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Förderprogramme des Landes ... / 8.1 Wer kann die Zuschüsse beantragen?

Baujahr bis 31.12.1994 Antragsberechtigt sind Eigentümer und dinglich Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte) von Wohnungen, die in Hamburg belegen sind. Die Wohnungen können selbst genutzt werden oder auch vermietet sein. Handelt es sich bei dem Förderobjekt um ein Mehrfamilienhaus, so dürfen nur 2 Wohneinheiten vermietet sein. Weiterhin fördert dieses Programm auch ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Förderprogramme des Landes ... / 6 IFB-WEGfinanz

Dieses spezielle Förderprogramm soll WEG bei der günstigen Finanzierung von Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen helfen. Bisher ist es vielen WEG nicht möglich, aufgrund des niedrigeren Finanzierungsbedarf von einem Baufinanzierungsdarlehen zu profitieren. Mit diesem Programm soll dies für die Hamburger Bürger erleichtert werden. Mit dem Programm IFB-WEGfinanz können die...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 8.2 Was wird gefördert?

Gefördert werden alle Investitionen einer WEG, die im Zusammenhang mit energetischen Sanierungen und barrierereduzierenden Modernisierungen des Wohnungsbestands getätigt werden. Der Wohnungsbestand muss in Baden-Württemberg belegen sein. Gefördert werden folgende Maßnahmen: die energetische Sanierung von Wohngebäuden, deren Bauantrag oder Bauanzeige vor dem 1.2.2002 gestellt ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 5.1 Für wen eignet sich das Programm?

Dieses spezielle Programm richtet sich an Wohneigentümergemeinschaften (WEG) mit Investitionsort Berlin.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 5.5 Antragstellung

Die Darlehen sind bei der IBB zu beantragen. Ansprechpartner und die Kontaktadresse findet man auf der Webseite der IBB (www.ibb.de). Wie oben bereits beschrieben, darf die Maßnahme noch nicht begonnen worden sein. Planungs- und Beratungsleistungen werden dabei nicht als Beginn angesehen. Die IBB entscheidet nach der Bonitäts- und Objektprüfung über den Darlehensantrag. Der WE...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 6.1 An wen richtet sich das Programm?

Wohnungseigentümer Dieses Zuschussprogramm richtet sich an Wohnungseigentümer. Gleichgestellt sind sonstige dingliche Verfügungsberechtigte wie beispielsweise Erbbauberechtigte. Das Programm eignet sich auch für WEG oder auch einzelne Miteigentümer der WEG. Das Land Bremen bevorzugt Antragsteller, die mit ihren Vorhaben zur CO2-Reduktion beitragen.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Immobiliar-Zwangsvollstreckung / 4.3 Privilegierte Vollstreckung

Bevorzugte Rangstellung Seit der WEG-Novelle 2007 kann die Wohnungseigentümergemeinschaft – etwa wegen Hausgeldrückständen – die Immobiliarvollstreckung gegen säumige Wohnungseigentümer aus der privilegierten Rangstellung des § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG betreiben. Dabei ist das Vorrecht einerseits begrenzt auf Beträge in Höhe von nicht mehr als 5 % des Verkehrswerts. Andererseits m...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 8.3 Eigenkapital

10 % Als Eigenkapital werden mindestens 10 % der Gesamtkosten verlangt. Besitzt einer der Eigentümer einen Miteigentumsanteil von mindestens 25 %, so muss in der Regel eine Bonitätsprüfung des Eigentümers vorgenommen werden. Die Bonitätsprüfung wird auch verlangt, wenn einer der Miteigentümer mehr als 10 Wohneinheiten innerhalb der WEG besitzt.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 1 Übersicht Förderprogramme

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Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 6.3 Konditionen

Die Konditionen der benötigten Darlehen entsprechen immer dem jeweiligen SIKB- oder KfW-Förderprogramm. Ohne Grundpfandrechte Sinn und Zweck dieses Programms ist, der WEG ohne eine grundpfandrechtliche Sicherung den Zugang zu den günstigen Darlehen der KfW- oder SIKB-Förderungen zu ermöglichen.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 1 Förderprogramme des Landes Bayern

Insbesondere folgende Programme werden durch das Land Bayern im Zusammenhang mit dem Bau, Umbau oder der Sanierung von Gebäuden angeboten: Kurzübersicht Förderprogramme des Landes Bayernmehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 6.1 An wen richtet sich das Programm?

Verwalter notwendig Das Programm richtet sich an Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), die durch einen Verwalter vertreten werden.mehr