Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sondernutzungsrecht: Heraus... / 2 Normenkette

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Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Annexeigentum: Hauptsacheei... / 5 Hinweis

Problemüberblick Das Sondereigentum kann nach § 3 Abs. 2 WEG auf einen außerhalb des Gebäudes liegenden Teil des Grundstücks erstreckt werden, es sei denn, die Wohnung oder die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume bleiben dadurch wirtschaftlich nicht die Hauptsache. Fraglich ist, wann diese Ausnahme vorliegt. Wirtschaftliche Hauptsache Blickt man auf § 1 Abs. 2 ErbbauRG, an den...mehr

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Vergemeinschaftung von Mäng... / 2 Normenkette

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Wirtschaftsplan: Umlageschl... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es einerseits um die Frage, welcher Umlageschlüssel für die voraussichtlichen Kosten für Wärme und Warmwasser im Wirtschaftsplan einzusetzen ist. Andererseits geht es um die Frage, ob einer Anfechtungsklage gegen einen Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, wenn der Berechnungsfehler nur zu einer kleinen Veränderun...mehr

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Vergemeinschaftung von Mäng... / 4 Die Entscheidung

Der V. Zivilsenat bejaht die Frage! Die Wohnungseigentümer seien bislang befugt gewesen, ihre Rechte auf eine ordnungsmäßige Herstellung des gemeinschaftlichen Eigentums gegen einen Bauträger oder Veräußerer der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zuzuweisen, wenn diese jeweils in "vollem Umfang" auf Beseitigung der Mängel am gemeinschaftlichen Eigentum und damit auf das gle...mehr

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Verstoß gegen öffentliches ... / 6 Entscheidung

AG Hamburg, Urteil v. 19.8.2022, 980a C 44/21 WEGmehr

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Sondernutzungsrecht: Heraus... / 1 Leitsatz

Ein Sondernutzungsberechtigter kann von einem anderen Wohnungseigentümer trotz § 9a Abs. 2 WEG die Herausgabe der dem Sondernutzungsrecht unterliegenden Fläche verlangen.mehr

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Vergemeinschaftung von Mäng... / 1 Leitsatz

Die auf Beseitigung von Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum gerichteten Rechte der Erwerber von Wohnungseigentum (hier: Nachbesserung nach § 439 Abs. 1 BGB) unterfallen nicht der Ausübungsbefugnis gem. § 9a Abs. 2 WEG. Die Wohnungseigentümer können der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer solche Rechte aber durch Beschluss zur alleinigen Durchsetzung zuweisen.mehr

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Bauträger: Änderungsvollmac... / 4 Die Entscheidung

Das LG auch nicht! Die Vertragsparteien hätten im Zeitpunkt der Vollmachtserteilung noch nicht im Blick gehabt, dass es Annexeigentum geben könne. Die rechtliche Möglichkeit dazu sei erst durch die Neuerung des WEG-Rechts eröffnet worden. T wolle sich die gesetzliche Neuregelung zunutze machen, um mehr Sondereigentum zu begründen und damit zwangsläufig die Größe des per Mite...mehr

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Bauliche Veränderung: Schaf... / 2 Normenkette

§§ 14 Abs. 1, 20 Abs. 1, 21 Abs. 1 Satz 2, 44 Abs. 1 Satz 2 WEGmehr

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Bauträger: Änderungsvollmac... / 1 Leitsatz

Auch dann, wenn einem Bauträger vor dem 1.12.2022 eine Vollmacht erteilt wurde, die ihn ermächtigt, die Teilungserklärung so zu ändern, dass gemeinschaftliches Eigentum in Sondereigentum umgewandelt wird, ist er dennoch nicht berechtigt, Annexeigentum (§ 3 Abs. 2 WEG) zu bestimmen.mehr

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Verstoß gegen öffentliches ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall wird gefragt, ob ein Verstoß gegen öffentliches Recht (hier: ein Schwarzbau) für die Wohnungseigentümer nachteilig ist. Das AG verneint diese Frage, wenn die Wohnungseigentümer das Verhalten (hier: eine Benutzung und eine bauliche Veränderung) für ihr Verhältnis untereinander durch eine Vereinbarung erlaubt haben. Nachteil Dem ist zuzustimmen, da dann e...mehr

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Verstoß gegen öffentliches ... / 1 Leitsatz

Aus dem durch das Bauamt verhängten Rückbauverlangen wegen eines Verstoßes der auf dem Ausstiegsbauwerk errichteten "Dachterrasse" gegen die Vorschriften des öffentlichen Bauplanungs- und Bauordnungsrechts, wie er in dem ablehnenden Genehmigungsbescheid begründet worden ist, lässt sich ein Verstoß gegen "gesetzliche Vorschriften" i. S. v. § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG nicht herleite...mehr

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Verwaltungsbeirat: Entlastung / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K greift den Beschluss an, mit dem die Wohnungseigentümer den Verwaltungsbeiräten namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Entlastung erklärt haben. K rügt, die Jahresabrechnung (§ 28 Abs. 2 Satz 2 WEG) sei fehlerhaft.mehr

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Gemeinschaftliches Eigentum... / 1 Leitsatz

Im Verfahren zur Änderung einer Grunddienstbarkeit müssen die Wohnungseigentümer den Verwalter in der nach § 29 Abs. 1 GBO erforderlichen Form bevollmächtigen. Der Verwalter vertritt nach § 9b Abs. 1 WEG zwar die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, nicht aber die Wohnungseigentümer selbst. Für die Eintragung oder Änderung einer Dienstbarkeit ist daher die Mitwirkung aller W...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 5 Hinweis

Problemüberblick Der Fall behandelt eine seltene und durchaus "skurril" zu nennende Situation. Vor dem Hintergrund, wer das Honorar des Verwalters schuldet, stellt sich die Frage, ob am 1.1.2020 eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, die es gab, die aber untergangen ist, durch § 9a Abs. 1 Satz 2 WEG erneut entstanden ist. Das LG bejaht die Frage, meint aber, die neue Gemei...mehr

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Wohnungs- als Sondereigentü... / 1 Leitsatz

Ein Wohnungs- als Sondereigentümer kann gem. § 13 Abs. 1 Halbsatz 2 WEG baurechtliche Nachbarrechte aus eigenem Recht geltend machen, wenn eine konkrete Beeinträchtigung seines Sondereigentums infrage steht.mehr

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Wohnungs- als Sondereigentü... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K wendet sich gegen die Baugenehmigung für die Errichtung von Balkonen in einem Hinterhof. Die Balkonanlage soll in einem Abstand von ca. 3,5 m vor die bereits bestehende Balkonanlage des K gebaut werden. B meint, die Klage sei unzulässig. Öffentlich-rechtliche Abwehransprüche des Nachbarn gehörten zu den Rechten, die nur die Gemeinschaft der Wohnungseigent...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Anspruch auf Unterlassung / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, die Klage sei unzulässig! Eigentümer 1 fehle die Prozessführungsbefugnis. Der einzelne Eigentümer könne von einem anderen Eigentümer nicht verlangen, dass dieser die zweckwidrige Nutzung seiner Räume unterlasse. Dieser Unterlassungsanspruch könne nur von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geltend gemacht werden. Eigentümer 1 sei auch nicht befugt, einen Unt...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Anspruch auf Unterlassung / 5 Hinweis

Problemüberblick Macht ein Wohnungseigentümer geltend, es gebe eine Beeinträchtigung, ist zu klären, ob es um das gemeinschaftliche Eigentum oder das Sondereigentum geht oder ob der Kläger bloß behauptet, der Beklagte handele einer Benutzungsvereinbarung oder einem Benutzungsbeschluss zuwider, ansonsten gebe es aber keine Beeinträchtigung. In diesem "Dschungel" verlaufen sich...mehr

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Nichtige Vereinbarung: Umde... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Der Negativbeschluss entspreche einer ordnungsmäßigen Verwaltung i. S. d. § 18 Abs. 2 WEG. Ein Negativbeschluss könne nur dann mit Erfolg angefochten werden, wenn ein Anspruch auf Erlass des beantragten, aber abgelehnten Beschlusses bestehe, weil das Ermessen der Gemeinschaft "auf null" reduziert sei. So liege es nicht! Nach der Gemeinschaftsordnung habe K die Ko...mehr

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Bauliche Veränderung: Schaf... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K begehrt im Wege der Beschlussersetzungsklage den Rückbau einer durch Wohnungseigentümer Z errichteten Erweiterung einer Terrasse (13,28 m²). Die Erweiterungsfläche steht im gemeinschaftlichen Eigentum. Ein Sondernutzungsrecht ist nicht vereinbart. Bei der Erweiterung handelte es sich um einen Schwarzbau, den die Wohnungseigentümer im Jahr 2021 aber geneh...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teilungserklärung und Erbba... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Umsetzung einer Teilungserklärung. Das Grundbuchamt und ihm folgend das OLG meinen, das (künftige) Sondereigentum könne nicht in einem Gebäude liegen, welches aufgrund eines Erbbaurechts errichtet worden ist. Gegenansicht Eine Gegenansicht stellt darauf ab, es obliege dem aufteilenden Eigentümer, ob er das Grundstück entsprechend der Auft...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat: Entlastung / 5 Hinweis

Problemüberblick Die Wohnungseigentümer können die Verwaltungsbeiräte für ein Geschäftsjahr entlasten. Diese "Entlastung" ist erstens die Billigung einer Amtsführung für einen bestimmten Zeitraum als dem Gesetz, der Gemeinschaftsordnung und den ggf. vertraglichen Pflichten entsprechend und als zweckmäßig. Zweitens wird dem Amtsträger für die künftige Tätigkeit das Vertrauen a...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Fehlerhafte Kostengrundents... / 5 Hinweis

Problemüberblick Ein Wohnungseigentümer verklagt versehentlich die anderen Wohnungseigentümer nach altem WEG-Recht. Das AG sagt ihm das. Er nimmt daraufhin die Klage zurück. Dann wäre zu entscheiden gewesen, dass der klagende Wohnungseigentümer die Kosten der beklagten Wohnungseigentümer zu tragen hat. Stattdessen hat das AG – nach einem Richterwechsel – entschieden, dass der...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaftliches Eigentum... / 4 Die Entscheidung

So sieht es auch das OLG! Zwar liege eine ausdrückliche Bevollmächtigung des Verwalters vor. Diese Vollmacht sei jedoch nicht von allen Wohnungseigentümern erteilt worden. Überdies fehle es an der nach § 29 GBO erforderlichen Form. Im Übrigen werde wegen des nur gegenüber dem Grundbuchamt gestellten, in der Beschwerde aber nicht weiterverfolgten Antrags angemerkt, dass nach §...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Selbstständiges Beweisverfa... / 5 Hinweis

Problemüberblick Durch eine Zulassung wird dem Beschwerdeführer die Rechtsbeschwerde nur dann zugänglich gemacht, wenn sie nach dem Gesetz grundsätzlich eröffnet ist, nicht aber in den Fällen, in denen die Anfechtbarkeit gesetzlich ausgeschlossen ist. Die Bindungswirkung der Rechtsmittelzulassung umfasst bei der Rechtsbeschwerde nur die in § 574 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 574 A...mehr

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Verwaltungsbeirat: Entlastung / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Der Beschluss widerspreche einer ordnungsmäßigen Verwaltung. Eine Entlastung der Verwaltungsbeiräte entspreche nur dann einer ordnungsmäßigen Verwaltung, wenn keine Anhaltspunkte für einen Schadensersatzanspruch oder andere Ansprüche erkennbar seien. Diese Anhaltspunkte gebe es aber, da die Jahresabrechnung fehlerhaft sei. Soweit diese Rechtsprechung jüngst in Zwe...mehr

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Wohnungs- als Sondereigentü... / 4 Die Entscheidung

Dies sieht das VG anders! K als Sondereigentümer könne gem. § 13 Abs. 1 Halbsatz 2 WEG baurechtliche Nachbarrechte aus eigenem Recht geltend machen, wenn eine konkrete Beeinträchtigung seines Sondereigentums infrage stehe. Dies sei beispielsweise dann der Fall, wenn das Sondereigentum im Bereich der Abstandsflächen liege oder das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot das...mehr

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Bauträger: Änderungsvollmac... / 3 Das Problem

Erwerber K erteilt dem Bauträger T vor dem 1.12.2022 eine Vollmacht. Diese lautet: Der Erwerber erteilt hiermit dem Veräußerer unter Befreiung von § 181 BGB Vollmacht, die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung abzuändern. Die Vollmacht gilt jedoch nur so lange, wie der Veräußerer noch Eigentümer eines Wohnungs- oder Teileigentumsrechts ist. Sie ist im Außenverhältnis unb...mehr

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Bauträger: Änderungsvollmac... / 5 Hinweis

Problemüberblick Das Sondereigentum kann nach § 3 Abs. 2 WEG auf einen außerhalb des Gebäudes liegenden Teil des Grundstücks erstreckt werden, es sei denn, die Wohnung oder die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume bleiben dadurch wirtschaftlich nicht die Hauptsache. Fraglich ist, wann diese Ausnahme vorliegt. Im Fall wird gefragt, ob die Erstreckung von einer Vollmacht erfass...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mindestausstattung einer Wo... / 5 Hinweis

Problemüberblick Der Gesetzgeber hat u. a. die WEG-Reform zum Anlass genommen, die AVA zu ändern. Nach dem jetzt gültigen § 5 AVA sind Wohnungen und nicht zu Wohnzwecken dienende Räume bereits dann abgeschlossen, wenn sie baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgetrennt sind und einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus od...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Wohnungs- bzw. Teilerbbaurecht nach dem Wohnungseigentumsgesetz

Rz. 108 [Autor/Stand] Bei Wohnungs- und Teilerbbaurechten gelten die Bewertungsgrundsätze der §§ 192, 193 BewG gleichermaßen (s. § 192 BewG Rz. 74–80). Rz. 109– 110 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Wohnungs- bzw. Teilerbbaugrundstück nach dem Wohnungseigentumsgesetz

Rz. 132 [Autor/Stand] Bei Wohnungs- und Teilerbbaugrundstücken gelten die Bewertungsgrundsätze der §§ 192, 194 BewG gleichermaßen (s. § 192 BewG Rz. 74–80). Rz. 133– 134 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Wohnungs- und Teilerbbaurechte nach dem Wohnungseigentumsgesetz

Rz. 74 [Autor/Stand] Bei dem Wohnungserbbaurecht handelt es sich um ein Erbbaurecht, das mehreren Personen gemeinschaftlich nach Bruchteilen zusteht, wobei die Anteile in der Weise beschränkt sind, dass jedem der Berechtigten das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung in einem aufgrund des Erbbaurechts errichteten oder zu errichtenden Gebäude eingeräumt wird. Ein Teilerb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Entstehung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 40 [Autor/Stand] Nach § 12 Abs. 3 ErbStG i.V.m. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG sind Grundbesitzwerte gesondert festzustellen, wenn die Werte für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer von Bedeutung sind (auch Bedarfswert genannt).[2] Die Entscheidung über die Bedeutung für die Besteuerung trifft das für die Festsetzung der Erbschaftsteuer oder die Feststellung nach Satz 1 N...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Überblick

Rz. 123 [Autor/Stand] Nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt sind die Fälle, in denen der Wert des Erbbaugrundstücks für ein unbebautes Grundstück, Grundstück im Zustand der Bebauung, Wohnungs- bzw. Teilerbbaugrundstück nach dem Wohnungseigentumsgesetz, Untererbbaurecht oder immerwährendes Erbbaurecht zu ermitteln ist.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Überblick

Rz. 100 [Autor/Stand] Nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt sind die Fälle, in denen der Wert des Erbbaurechts für ein unbebautes Grundstück, Grundstück im Zustand der Bebauung, Wohnungs- bzw. Teilerbbaurecht nach dem Wohnungseigentumsgesetz, Untererbbaurecht oder immerwährendes Erbbaurecht zu ermitteln ist.mehr

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Störender Wohnungsnachbar / 1 Störender Eigentümer – beeinträchtigter Eigentümer und umgekehrt

In diesem Fall ist der Konflikt auf Ebene der Wohnungseigentümer zu klären. Gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG sind die Wohnungseigentümer untereinander verpflichtet, ihr Sondereigentum nicht über das in § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG bestimmte Maß hinaus zu beeinträchtigten. Dieser Unterlassungsanspruch ergänzt § 1004 BGB. Wird durch das Verhalten eines Wohnungseigentümers auch gegen Vorsch...mehr

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Störender Wohnungsnachbar / Zusammenfassung

Begriff Die räumliche Nähe in Mehrparteienhäusern führt unweigerlich dazu, dass jeder Bewohner mehr oder weniger intensiv an dem Leben der Nachbarn teilnimmt. Auch bei modernster Dämmung und Isolation ist nicht zu vermeiden, dass Geräusche aus den angrenzenden Räumen wahrgenommen werden. Ein gewisses Maß an Beeinträchtigung ist als Partei eines Mehrfamilienhauses einfach hin...mehr

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Wärme- und Gaspreisbremse: Die 10 wichtigsten Fragen und Antworten

Überblick Nachdem der Bundestag am 15. Dezember 2022 den Gesetzentwurf zur Wärme- und Gaspreisbremse verabschiedete und der Bundesrat diesem am 16. Dezember zustimmte, ist das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) am 24. Dezember 2022 in Kraft getreten. Mit diesem Vorschlag setzt die Bundesregierung den 2. Teil des Abschlussberichts der von der Bundesregierung eingesetzte...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Erklärungspflicht bei Gemeinschaften und Gesellschaften (Abs. 2)

Rz. 7 Durch Absatz 2 wird die Erklärungspflicht auf Gemeinschaften und Gesellschaften erweitert, wenn diesen der Gegenstand der Feststellung zuzurechnen ist. Beim Erwerb von beweglichen und unbeweglichen Sachen kommt in zeitlicher Hinsicht die Inanspruchnahme der Personengesellschaft frühestens in dem Moment in Betracht, in dem alle den Eigentumserwerb auslösenden Handlungen...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Grundstück

Rz. 3 In der Praxis stimmt das Grundstück im bewertungsrechtlichen Sinne in der Regel doch mit dem Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinne überein.[1] Der Begriff "Grundstück" ist jedoch nicht immer gleichbedeutend mit dem Begriff des Grundstücks im Sinne des Bürgerlichen Rechts. Maßgebend ist nach § 2 BewG allein, was als wirtschaftliche Einheit nach den Anschauungen des...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / V. Wohnungs-/Teileigentum

Rz. 6 Das Wohnungs- und Teileigentum ist seit 2009 für erbschaftsteuerliche Zwecke jeweils eine eigene Grundstücksart. Bei der Einheitsbewertung richtete sich die Grundstücksart beim Wohnungs- und Teileigentum nach der Nutzung; in der Regel war z.B. eine Eigentumswohnung ein Einfamilienhaus. Seit 2009 kommt es für Erbschaftsteuerzwecke auf die Nutzung nicht an, maßgeblich is...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Grundstücksarten im Überblick

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / B. Vorliegen eines Erbbaurechts

Rz. 2 Ob und inwieweit ein Erbbaurecht besteht, ergibt sich nach dem Zivilrecht (Gesetz über das Erbbaurecht [3]). Im Nachlass kann es sich nur befinden, wenn es im Grundbuch eingetragen ist. Dabei wird von Amts wegen ein besonderes Grundbuchblatt (Erbbaugrundbuch) angelegt. Im Grundstücksgrundbuch wird das Erbbaurecht in Abteilung II eingetragen. Wird ein Erbbaurecht geschen...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / 4. Untervollmacht

Rz. 64 Der (Vorsorge-)Bevollmächtigte handelt grundsätzlich selbst. Davon geht auch der Vollmachtgeber bei Erteilung der Vorsorgevollmacht aus. Dennoch gibt es i.d.R. ein Bedürfnis dafür, dass der Bevollmächtigte einen Dritten – als Unterbevollmächtigten – rechtsgeschäftlich handeln lässt, z.B.mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Grundbesitzwerte (Abs. 1 S. 1 Nr. 1)

Rz. 11 Wie bisher sind Grundbesitzwerte i.S.d. §§ 138, 157 Abs. 1 und 3 BewG gesondert festzustellen. Hierzu zählen die wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens, Betriebsgrundstücke i.S.d. § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG und Wohn-, Betriebsgrundstücke und Betriebswohnungen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes. Die zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehörenden F...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Grundsatz: Bewertung mit dem Nennwert

Rz. 6 Kapitalforderungen i.S.v. § 12 Abs. 1 BewG sind insb. Darlehensforderungen, durch Hypotheken, Grundschulden usw. gesicherte Geldforderungen, Kaufpreisforderungen, Zinsforderungen, Forderungen aus typischen stillen Beteiligungen, Bankguthaben,[12] Instandhaltungsrücklagen nach dem WEG.[13] In Betracht kommen daneben auch Kapitalforderungen, die in Wertpapieren verbrieft...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 68 Begriff des Grundvermögens § 68 fällt zum 1.1.2025 weg, Art. 2, 18 Gesetz v. 26.11.2019, BGBl. I 2019, 1794, 1806, 1813.

Gesetzestext (1) Zum Grundvermögen gehören soweit es sich nicht um land- und forstwirtschaftliches Vermögen (§ 33) oder um Betriebsgrundstücke (§ 99) handelt. (2) In das ...mehr