Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

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Pflicht des Verwalters zur regelmäßigen Begehung und Kontrolle der Wohnanlage

Leitsatz Pflicht des Verwalters zur regelmäßigen Begehung und Kontrolle der Wohnanlage Hinweispflichten auf die Eigenverantwortung für das Gemeinschaftseigentum sowie Anregungen auf Abschluss eines Wartungsvertrags Maßstab für Mängelursachenfeststellungen des Verwalters nach der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt eines durchschnittlichen Verwalters unter Berücksichtigung der U...mehr

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Beschlussanfechtungsklage gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft zulässig

Leitsatz Bestätigung bisheriger BGH-Rechtsprechung: Eine "gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft" fristgemäß erhobene Anfechtungsklage ist zulässig, sofern der Übergang zu einer Klage gegen die übrigen Mitglieder der Gemeinschaft vor Schluss der mündlichen Verhandlung erfolgt Normenkette §§ 44 Abs. 1, 46 Abs. 1 WEG Kommentarmehr

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Klage gegen Gemeinschaft statt gegen Eigentümer - Klagefrist kann trotzdem gewahrt sein

Leitsatz Die in § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG geregelte Klagefrist ist auch durch eine innerhalb dieser Frist gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft erhobene Klage gewahrt, sofern die Voraussetzungen des § 44 Abs. 1 Satz 1 WEG erfüllt sind und der Übergang zu einer Klage gegen die übrigen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft vor Schluss der mündlichen Verhandlung erfolgt...mehr

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Verbot der Hundehaltung durch Beschluss möglich

Leitsatz Förmlicher Protokollierungsverstoß gegen getroffene Vereinbarung führt nur zur Anfechtbarkeit des Beschlusses Stillschweigende Abänderung einer Vereinbarung (hier: zur Protokollunterzeichnung) in ständiger Praxis setzt das Bewusstsein der Eigentümer voraus, dass von getroffener Vereinbarung abgewichen wird und eine Neuregelung für die Zukunft geschaffen werden soll Ei...mehr

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Sondernutzungsrecht beeinträchtigt Zufahrt zu Garage

Leitsatz Vom Grundbuchamt – zu Unrecht – beanstandete Eintragung eines Sondernutzungsrechts (hier: Zufahrtsbehinderung zum Garagensondereigentum des einen von 2 Miteigentümern) Normenkette §§ 13, 15 WEG; § 71 Abs. 1 GBO Kommentar Mit notariellem Vertrag räumten beide Doppelhauswohnungseigentümer einem Eigentümer ein Sondernutzungsrecht auf einer näher bezeichneten Grundstücksf...mehr

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Gültigkeit von Beschlüssen - Verstoß gegen formelle Voraussetzungen führt nur zur Anfechtbarkeit

Leitsatz Enthält die Teilungserklärung eine Regelung, wonach in Ergänzung des § 23 WEG bestimmt wird, dass zur Gültigkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung außer den dort genannten Bestimmungen die Protokollierung des Beschlusses erforderlich ist und das Protokoll von zwei von der Eigentümerversammlung bestimmten Eigentümern zu unterzeichnen ist, macht ein ...mehr

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Keine Vermutung der Richtigkeit von Wärmemengenzählern nach Ablauf der Eichgültigkeit

Leitsatz Keine Vermutung der Richtigkeit der Verbrauchswerte von Wärmemengenzählern, wenn deren Eichgültigkeit abgelaufen ist Macht die Gemeinschaft Schadensersatzansprüche gegen den Verwalter wegen falscher Heizkostenverteilung geltend, muss sie die Unrichtigkeit der Abrechnung beweisen; ob sich der Verwalter seinerseits auf Ablesewerte ungeeichter Zähler berufen kann, bleib...mehr

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Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch der Gemeinschaft gegen sondernutzungsberechtigten Falschparker

Leitsatz Berechtigter Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch der Gemeinschaft kraft bestandskräftiger Beschlussfassung gegen renitenten, grundsätzlich sondernutzungsberechtigten Falschparker auf dem gemeinschaftlichen Grundstück Normenkette § 10 Abs. 6 WEG; § 1004 BGB Kommentar Ein Stellplatz-Sondernutzungsberechtigter parkte sein Fahrzeug ständig außerhalb der ihm zur Sonder...mehr

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Innerhalb einer WEG können nicht öffentlich-rechtliche Abwehransprüche geltend gemacht werden

Leitsatz Innerhalb einer Gemeinschaft können nicht öffentlich-rechtliche Abwehransprüche geltend gemacht werden Öffentlich-rechtliche Drittschutzansprüche werden durch die §§ 14 und 15 Abs. 3 WEG überlagert und verdrängt Allerdings sind öffentlich-rechtliche Normen unabhängig davon, ob sie nachbarschützend sind, im Rahmen der WEG-Bestimmungen mit zu berücksichtigen Normenkette...mehr

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Keine Zustimmung der Grundpfandgläubiger bei der Begründung von Wohnungseigentum

Leitsatz Keine Zustimmung der Grundpfandgläubiger bei der Begründung von Wohnungseigentum Normenkette § 8 WEG; §§ 876 Satz 1 und 877 BGB; § 19 GBO; § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG Kommentar Die Begründung von Wohnungseigentum gemäß § 8 WEG durch den Grundstückseigentümer unterliegt auch im Hinblick auf die Rangklassenprivilegierung des § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG für dort genannte Ansprüche d...mehr

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Aufteilung in Wohnungseigentum - Kein Zustimmungserfordernis von Grundpfandrechtgläubigern

Leitsatz Die Begründung von Wohnungseigentum gemäß § 8 WEG durch den Grundstückseigentümer unterliegt auch im Hinblick auf die Rangklassenprivilegierung des § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG für dort genannte Ansprüche der späteren Wohnungseigentümergemeinschaft nicht dem Zustimmungserfordernis von Grundpfandrechtgläubigern. Link zur Entscheidung OLG Oldenburg (Oldenburg), Beschluss vom ...mehr

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FoVo 01/2011, WEG oder Mitglieder der WEG? – Das ist für die Vollstreckung die Frage

Leitsatz 1. Lautet ein Titel auf die einzelnen Wohnungseigentümer, sind nur diese berechtigt, aus dem Titel zu vollstrecken. Die Notwendigkeit der für die Tätigkeit ihres Rechtsanwalts im Vollstreckungsverfahren entstehenden Mehrvertretungsgebühr kann daher nicht mit der Begründung verneint werden, die Gebühr wäre nicht angefallen, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft als ...mehr

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FoVo 01/2009, Die Forderung... / VII. Antrag der WEG auf Zwangsverwaltung

Falls die Wohnungseigentümergemeinschaft wegen ihrer Ansprüche selbst einen Zwangsverwaltungsantrag stellen oder einem bereits anhängigen Verfahren beitreten möchte, ist ein Vollstreckungstitel nötig. Andere WEG-Forderungen nur in Rangklasse 5 Das Vorrecht der Rangklasse 2 besteht nur für laufende Wohngelder. Weil diese aber regelmäßig nicht tituliert sein dürften, kann die WE...mehr

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FoVo 01/2011, WEG oder Mitg... / 1 Der Praxistipp

WEG als Partei erfordert besondere Sorgfalt Sollen für oder gegen eine Wohnungseigentümergemeinschaft Rechte geltend gemacht oder abgewehrt werden, ist immer besondere Vorsicht geboten. Es muss sehr genau geprüft werden, ob die streitgegenständlichen Ansprüche einzelnen Wohnungseigentümern, der Wohnungseigentümergemeinschaft als Ganzes oder der Summe der Mitglieder der Wohnun...mehr

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FoVo 01/2009, Die Forderung... / V. Schlechterstellung der WEG-Ansprüche

Die Einordnung der Wohngeldforderungen in die Rangklasse 2 hat bedeutende Auswirkungen auf die praktische Handhabung der Wohngeldzahlungen. Viele Zwangsverwaltungsverfahren können nicht aus Einnahmen finanziert werden, weil die Objekte keinen oder zu wenig Ertrag abwerfen. In solchen Fällen muss der Gläubiger Vorschüsse erbringen, damit der Zwangsverwalter die Verwaltungskost...mehr

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FoVo 01/2011, WEG oder Mitg... / Leitsatz

1. Lautet ein Titel auf die einzelnen Wohnungseigentümer, sind nur diese berechtigt, aus dem Titel zu vollstrecken. Die Notwendigkeit der für die Tätigkeit ihres Rechtsanwalts im Vollstreckungsverfahren entstehenden Mehrvertretungsgebühr kann daher nicht mit der Begründung verneint werden, die Gebühr wäre nicht angefallen, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft als teilrech...mehr

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AGS 08/2011, Umfang der Übe... / 2 Aus den Gründen

Die Klage ist nur zum Teil in Höhe von 290,06 EUR begründet. Soweit der Klage stattgegeben wurde, ergibt sich der Anspruch des Klägers gegen den Beklagten aus dem zwischen den Parteien bestehenden Versicherungsvertrag in Verbindung mit den maßgeblichen allgemeinen Versicherungsbedingungen. Denn in Höhe einer 0,65 Geschäftsgebühr beruht die Erstattungsverpflichtung des Klägers...mehr

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AGS 08/2011, Umfang der Übe... / 1 Sachverhalt

Der Kläger macht gegen die Beklagte Ansprüche aus einer Rechtsschutzversicherung geltend. Nach § 5 Abs. 1 Buchst. h) ARB 2007 trägt der Versicherer die dem Gegner durch Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen entstandenen Kosten, soweit der Versicherungsnehmer zu deren Erstattung verpflichtet ist. Für den Ausgangsrechtstreit des Klägers gegen eine WEG hatte die Beklagte dem...mehr

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AGS 05/2009, Auch in Wohnun... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 45 Abs. 1 WEG a.F. statthafte sofortige weitere Beschwerde ist form- und fristgerecht eingelegt worden. Sie ist aber unzulässig, weil die Kostenentscheidung als Nebenentscheidung nicht selbständig angefochten werden kann, § 20a Abs. 1 S. 1 FGG. Dies gilt auch dann, wenn der Beteiligte, der sich durch die Kostenentscheidung beschwert fühlt, ein zulässiges Rechtsmitt...mehr

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FoVo 10/2009, Achtung Falle... / 2 II. Die Entscheidung

Grundsätzlich generelles Vollstreckungsverbot Nach § 89 Abs. 1 InsO sind Zwangsvollstreckungen für einzelne Insolvenzgläubiger während der Dauer des Insolvenzverfahrens weder in die Insolvenzmasse noch in das sonstige Vermögen des Schuldners zulässig. Die von der Antragstellerin vertretene WEG ist als Insolvenzgläubigerin (§ 38 InsO) vom Vollstreckungsverbot des § 89 InsO bet...mehr

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FoVo 01/2009, Die Forderung... / VI. Anmeldung erforderlich?

Wird die Zwangsverwaltung bereits von einem anderen Gläubiger betrieben, kann die Wohnungseigentümergemeinschaft ihre laufenden Wohngeldforderungen dem Zwangsverwalter gegenüber geltend machen. Dazu ist kein Vollstreckungstitel erforderlich, da diese Rangklasseansprüche vom Zwangsverwalter gezahlt werden, ohne dass daraus betrieben wird (§ 156 Abs. 1, Satz 2 ZVG). Anders als ...mehr

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AGS 07/2009, Prütting-Wegen-Weinreich. BGB Kommentar. Herausgegeben von Prof. Dr. Hans Prütting, Prof. Dr. Gerhard Wegen und Gerd Weinreich. Kommentar zum BGB und Nebengesetzen. Verlag Wolters Kluwer Deutschland (Luchterhand). 4. neubearbeitete und erweiterte Aufl. 2009. LIV, 3569 S. 98,00 EUR.

Der gut eingeführte BGB-Kommentar ist nun in 4. Auflage erschienen. Damit hat der Verlag seine Ankündigung in die Tat umgesetzt, das Werk jährlich zu aktualisieren. Die Neuauflage enthält alle wesentlichen gesetzlichen Neuregelungen bis zum 1. 1. 2009. Das Werk wurde ergänzt durch eine Kommentierung der wichtigsten Nebengesetze wie AGG, GewSchG, HausratsVO, LPartG, ProdHaftG...mehr

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FoVo 01/2009, Die Forderung... / III. Zusätzliche Beschränkung des Vorrechts in der Zwangsverwaltung

Grenzen des Vorrechts In der Zwangsverwaltung wird das Vorrecht in zeitlicher Hinsicht dadurch weiter eingeschränkt, dass hier im Gegensatz zur Zwangsversteigerung in den Rangklassen 2 bis 4 nur Zahlungen auf laufend wiederkehrende Ansprüche erfolgen. "Laufend" im Sinne der gesetzlichen Regelung sind nur die Wohngelder, die seit der letzten Fälligkeit vor dem Beschlagnahmetag...mehr

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zfs 08/2011, Aktivlegitimat... / 2 Aus den Gründen:

„ … Die zulässige Klage ist nicht begründet. Der Kl. kann einen Anspruch auf Entschädigung wegen des Wasserrohrbruchs im Dezember 2009 gegen die Bekl. nicht mit Erfolg geltend machen. Es fehlt an der Verfügungsbefugnis über die Versicherungsforderung und damit an der Berechtigung der klageweisen Geltendmachung. Hierauf wurde der Kl. in der mündlichen Verhandlung hingewiesen. N...mehr

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FoVo 01/2009, Die Forderung... / 3. Sonderstatus für Wohngelder und öffentliche Lasten

Für Grundsteuern und Wohngelder gibt es eine Sonderregelung Wohngelder und öffentliche Lasten sind einerseits Ausgaben der Verwaltung, andererseits aber auch Gläubigeransprüche, so dass Ihre Zuordnung eigentlich in beide Gruppen erfolgen könnte. Mit der Änderung des § 156 Abs. 1 ZVG hat der Gesetzgeber klargestellt, dass die laufenden Wohngeldzahlungen vom Zwangsverwalter ohn...mehr

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AGS 06/2009, Terminsgebühr ... / 1 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel hat auch Erfolg, soweit die Antragstellerin für die erste Instanz die Festsetzung einer Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV begehrt. Gem. Abs. 1 Nr. 1 dieses Gebührentatbestandes entsteht die Gebühr auch, wenn in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Parteien oder gem. §§ 307 oder 395 a ZPO ohne mündliche Ver...mehr

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FoVo 01/2009, Die Forderung... / I. Der Rang von Wohngeldansprüchen in der Immobiliarvollstreckung

In FoVo 2008, 8 ff. haben wir über den neuen Vorrang von Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaften in der Immobiliarvollstreckung nach der WEG-Reform berichtet. Mit dem nachfolgenden Beitrag wollen wir die vielen Leseranfragen beantworten, die uns zu diesem Thema erreicht haben – insbesondere auch die Zwangsverwaltung betreffend. Während sich die Änderung des WEG zum b...mehr

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AGkompakt 06/2009, Keine Te... / II. Die Entscheidung

Das OLG geht davon aus, dass in einem Verfahren der elterlichen Sorge eine mündliche Verhandlung nicht vorgeschrieben sei und somit Anm. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV nicht zum Tragen komme, da diese Vorschrift nur in Verfahren mit obligatorischer mündlicher Verhandlung gelte. Die Rspr. des BGH zu den vergleichbaren früheren FGG-Verfahren nach dem WEG (MDR 2006, 1134 = NJW 2006, 249...mehr

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AGS 05/2009, Auch in Wohnungseigentumsverfahren kann eine unselbständige Kostenentscheidung nur mit der Hauptsacheentscheidung angefochten werden

FGG § 20a Abs. 1; WEG §§ 45 Abs. 1, 47 S. 2 Leitsatz Eine unselbstständige Kostenentscheidung ist auch in Wohnungseigentumsverfahren nur zusammen mit der Hauptsacheentscheidung anfechtbar. Wer die Hauptsacheentscheidung (hier: mangels Beschwer) nicht anfechten kann, kann auch die damit verbundene, ihn belastende Kostenentscheidung nicht anfechten, es sei denn, sie ist gesetz...mehr

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AGS 03/2009, Keine Terminsg... / 2 Anmerkung

Ich halte die Entscheidung für unzutreffend. Ebenso wie in den WEG-Verfahren nach alter Fassung muss meines Erachtens das Familiengericht im Umgangsrechtsverfahren mündlich verhandeln, wenn eine Partei darauf anträgt. Verzichten beide Parteien auf ihr Antragsrecht, so erklären sie sich konkludent mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren einverstanden, so dass eine T...mehr

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FoVo 01/2009, Bedarf ein Ti... / 2 Die Entscheidung

FGG verweist auf ZPO Gemäß § 56 Abs. 6 FGG findet aus einem nach dieser Vorschrift ergangenen Festsetzungsbeschluss die Zwangsvollstreckung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung statt. Fraglich ist, ob insoweit auch § 724 ZPO entsprechend Anwendung findet, der dahingehend lautet, dass die Zwangsvollstreckung aufgrund einer mit der Vollstreckungsklausel versehenen Ausf...mehr

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AGS 06/2009, Terminsgebühr ... / Leitsatz

Die Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV entsteht auch, wenn in einem Verfahren, für das die mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Parteien oder gem. §§ 307, 495 a ZPO ohne mündliche Verhandlung entschieden wird. Dieser Tatbestand ist entsprechend anwendbar, wenn in Wohnungseigentumsverfahren nach § 44 WEG a.F. keine mündliche Verhandlung durchgeführt ...mehr

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FoVo 01/2009, Die Forderung... / II. Welche Ansprüche sind bevorrechtigt?

Umfang des Vorrechts In der Zwangsverwaltung besteht das Vorrecht wie bei der Zwangsversteigerung für alle fälligen Ansprüche gegen den Schuldner, die aus einem Wirtschaftsplan, einer Jahresabrechung oder einer Sonderumlage herrühren (§§ 16 Abs. 2, 28 Abs. 2 und 5 WEG). Bedingung ist, dass die Ansprüche aus der von der Vollstreckungsmaßnahme betroffenen Wohnung stammen. Forde...mehr

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AGS 02/2009, RVG für Anfänger. Von Horst-Reiner Enders. 14. überarbeitete und erweiterte Aufl. Verlag C. H. Beck. München 2008. XXVII, 716 S. 32,00 EUR.

Seit der 13. Aufl. (Ende 2005) hat sich im anwaltlichen Vergütungsrecht einiges geändert, man denke hier nur an die Einführung des Erfolgshonorars oder an die umfangreiche Rspr. zur Anrechnung der Geschäftsgebühr. Diese Neuerungen galt es in die neue Auflage einzuarbeiten. Darüber hinaus war umfangreiche Rspr. zu berücksichtigen, insbesondere zahlreiche wichtige BGH-Entschei...mehr

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AGS 12/2010, Terminsgebühr ... / Anmerkung

Die Entscheidung des OLG Stuttgart ist zutreffend. Sie stellt nicht auf den formalen Wortlaut des Gesetzes ab, sondern auf Sinn und Zweck der Vorschrift. Nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 Nr. 3104 VV soll für den Anwalt ein Anreiz geschaffen werden, durch eigene Mitwirkung im Verfahren gerichtliche Termine entbehrlich zu machen, um damit dem Gericht den mit der Terminsvorbereitung und -...mehr

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AGS 05/2009, Keine Terminsg... / 2 Aus den Gründen

Eine Terminsgebühr ist zu Recht nicht festgesetzt worden. Eine mündliche Verhandlung hat nicht stattgefunden. Die Festsetzung einer Terminsgebühr kommt deshalb nur gem. Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV in Betracht. Dies setzt voraus, dass das Sorgerechtsverfahren unter die in dieser Vorschrift genannten Verfahren fällt, für die die mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist. De...mehr

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FoVo 01/2011, Sondernutzung... / 2 II. Die Entscheidung

Rechtsbeschwerde hat nach Klarstellung vorläufigen Erfolg Die Rechtsbeschwerde hat vor dem BGH einen vorläufigen Erfolg gehabt. Der gegen die Schuldnerin gerichtete Titel der Gläubigerin ist ausreichende Grundlage für den Erlass des begehrten PfÜB. Die im Antrag der Gläubigerin bezeichneten Ansprüche zu a) bis d) sind pfändbar. Die Gläubigerin hat in der Beschwerdebegründung ...mehr

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zfs 03/2009, Bachmeier, Rechtshandbuch Autokauf

1. Aufl. 2008, Verlag C.H. Beck, 362 Seiten, 49 EUR Nach dem Klassiker "Der Autokauf" von Reinking/Eggert und dem "Autokaufrecht" von Himmelreich/Andreae/Teigelack ist mit dem Rechtshandbuch von Bachmeier nunmehr ein drittes Nachschlagewerk zu einem wichtigen Rechtsbereich auf den Markt gekommen. Der Autor bietet ein breites Spektrum zum Thema an. Das Werk ist in sieben Kapit...mehr

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AGS 07/2011, Keine Terminsg... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg, da das AG mit Recht die Festsetzung einer Terminsgebühr (Nr. 3104 VV) abgelehnt hat. Nach der Vorbem. 3 Abs. 3 VV ist eine Terminsgebühr nicht entstanden. Das AG hat einen Erörterungstermin hinsichtlich der wieder aufgenommenen Folgesache Versorgungsausgleich weder anberaumt noch durchgeführt. In Betracht kommt daher nur...mehr

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AGS 06/2009, Die Haftung von Verwalter und Beirat in der Wohnungseigentümergemeinschaft. Von Dr. Wolfgang Gottschalg. Verlag C.H. Beck, München. 3. Aufl. 2009. XV, 216 S. Kartoniert. 42,00 EUR.

Das Handbuch von Gottschalg ist nunmehr in 3. Aufl. erschienen. Die Neuauflage war aufgrund der durch die am 1.7.2007 in Kraft getretene WEG-Novelle sowie der im Wandel befindlichen Rechtsprechung erforderlich. Die Veränderungen haben sich in vielfältiger Weise auf die Rechtstellung und die Aufgaben des Verwalters ausgewirkt und zu einem höheren Haftungsrisiko geführt. Das We...mehr

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zfs 07/2011, Die Rechtsschu... / 2. Nachträglicher Einwand der Erfolglosigkeit

Im vorliegenden Fall[12] wurde der Rechtsanwalt des VN vom Rechtsschutzversicherer auf Rückerstattung gezahlter Verfahrenskosten verklagt. Der VN der Klägerin K ist Miteigentümer der Wohnungseigentumsanlage B in H. Mit vom beklagten Rechtsanwalt eingereichten Schriftsatz vom 20.6.2007 hat er beim AG beantragt, einen Beschluss der Eigentümerversammlung vom 30.5.2007, in dem di...mehr

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AGS 09/2009, Hinwirken auf ... / 1 Aus den Gründen

Der Kläger hat am 22.9.2008 (Montag) bei dem LG Mannheim gegen das ihm am 21.8.2008 zugestellte Urteil des AG Mannheim Berufung eingelegt. Mit Verfügung vom 23.9.2008 hat das LG den Parteien folgenden Hinweis erteilt: "Soweit ohne vollständige Kenntnis des Urteils erster Instanz und ohne Kenntnis der erstinstanzlichen Akten ersichtlich handelt es sich um eine Berufung in ein...mehr

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AGS 09/2009, Keine Terminsg... / 2 Anmerkung

Nach der bisherigen Rechtslage war es problematisch, inwieweit Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV in FGG-Verfahren zur Anwendung kommen konnte. So wurde in Kindschaftssachen (frühere Kindessachen) überwiegend eine Terminsgebühr bei einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren[1] oder bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs[2] abgelehnt mit der Begründung, eine mündliche ...mehr

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ZErb 02/2010, Verfügung übe... / II. Begriff und Voraussetzungen der Verfügung

Verfügung im Sinne des § 2033 Abs. 1 S. 1 ist neben der Übertragung des Erbteils auch dessen Belastung durch Verpfändung oder Nießbrauchsbestellung. Parallele zur Verpfändung durch den Miterben ist die Pfändung durch den Gläubiger des Miterben (§ 859 Abs. 2 ZPO). Die Verfügung kann den gesamten Anteil oder einen Teil desselben (z. B. 1/2 oder 1/3 des Erbteils von 1/4 am Nach...mehr

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AGS 09/2009, Keine Terminsg... / 1 Aus den Gründen

Entgegen der Auffassung der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin ist eine Terminsgebühr gem. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV hier nicht entstanden. Nach diesem Gebührentatbestand entsteht eine Terminsgebühr, wenn in einem Verfahren, für das eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Parteien oder gem. § 307 oder § 495a ZPO ohne mündliche V...mehr

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AGS 02/2009, Kommentar zu Zivilprozessordnung.Begründet von Dr. Richard Zöller. Bearbeitet von Dr. Reinhold Geimer, Dr. Reinhard Greger, Kurt Herget, Dr. Hans-Joachim Heßler, Clemens Lückemann, Dr. Peter Phillippi, Kurt Stöber und Dr. Max Vollkommer. 27. neu bearbeitete Aufl. 2009. Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln. XXXV, 3234 S. 159,00 EUR.

Das Flaggschiff der ZPO-Kommentare ist nunmehr in 27. Aufl. und mit neuem Gesicht erschienen. In jedem Falle macht der Mammutband mit seinen mehr als 3200 Seiten auf Dünndrückpapier wieder viel Freude. Die Sprache ist schnörkellos, was man nicht über alle juristischen Fachbücher sagen kann. Mehr als 110 Seiten Sachverzeichnis bieten einen zuverlässigen Zugriff auf alle wesen...mehr

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AGS 03/2009, Keine Terminsg... / 1 Aus den Gründen

Zu Recht hat das AG in dem angefochtenen Beschluss die Erinnerung gegen den Festsetzungsbeschluss zurückgewiesen. Es ist nicht zu beanstanden, dass der Rechtspfleger die Festsetzung der von der Antragstellerin begehrten Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV abgelehnt hat. Das gerichtliche Verfahren zur Abänderung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes ist vorliegend ...mehr

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AGS 07/2011, Keine Terminsg... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des KG mag sich zwar mit dem Wortlaut des Gesetzes begründen lassen; sie widerspricht jedoch Sinn und Zweck des Gesetzes. In Versorgungsausgleichssachen nach den §§ 217 ff. FamFG soll das Gericht die Sache mit den Beteiligten erörtern (§ 222 FamFG). Wie der BGH zu den früheren WEG-Verfahren klargestellt hat, bedeutet diese Sollvorschrift, dass eine Erörterung...mehr

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AGS 05/2009, ZPO. Kommentar zur Zivilprozessordnung. Von Prof. Dr. Hans-Joachim Musielak. 6. Aufl. 2008. Verlag Franz Vahlen, München. XLII, 2966 S. 159,00 EUR.

Auch der "Musielak" hat sich zwischenzeitlich zu einem Standardkommentar entwickelt und hat es innerhalb von zehn Jahren bereits zu sechs Auflagen gebracht. Das Werk zeichnet sich gegenüber den alt eingeführten Kommentaren durch seine "Frische" aus. Es gibt nicht nur die Rechtsprechung wieder, sondern kommentiert durchaus kritisch und bringt insbesondere zu aktuellen Fragen ...mehr

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AGS 01/2009, AnwaltKommentar zum RVG

AnwaltKommentar zum RVG. Herausgegeben von Rechtsanwalt Norbert Schneider und Richter am OLG Hans-Joachim Wolf unter Mitarbeit von Rechtsanwalt Stefan Wahlen, Rechtsanwalt Dr. Markus B. Rick, Rechtsanwalt Dr. Egon Schneider, VRiOLG Dirk Schnapp, RiLG Dr. Julia Bettina Onderka, Dipl.-Rpfl. Peter Mock und Steuerberater Helmut Kögler. 4. Aufl. 2008, Deutscher Anwalt Verlag. XXI...mehr