Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4.2.1.3 Überwiegende Kostendeckung

Rz. 45 Stand: 06/02 – 07/2025 Die Steuerbefreiung der Umsätze nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG setzt für alle begünstigten Einrichtungen und Umsätze voraus, dass die Einnahmen aus den Umsätzen überwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden. Nach dem auf die Förderung der Bildung gerichteten Zweck der Befreiungsvorschrift soll durch diese Bedingung erreicht werden, dass die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Jakob, Passivierung "haftungsloser Verbindlichkeiten", BB 1986, 972; Meyer, Bilanzierung von bedingt erlassbaren Darlehen zur Finanzierung von unter Aktivierungsverbote fallenden WG, DB 1986, 1425; Schwarz, Die steuerliche Passivierung gewinnabhängiger Verbindlichkeiten, BB 1986, 1608; Wendt, Passivierungsaufschub nach § 5 Abs 2a EStG, StbJb 2003/04, 247; Hoffmann, Rangrücktritt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4.2 Ermittlung des gewerbesteuerpflichtigen Aufgabe- oder Veräußerungsgewinns

Tz. 55 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Für die Ermittlung des gewstpfl Aufgabe- oder VG gelten dieselben Grundsätze wie für die Ermittlung des der ESt/KSt unterliegenden Aufgabe- oder VG. GlA s Trossen (in R/H/vL, 3. Aufl, § 18 UmwStG Rn 73) und s Schnitter (in F/D, § 18 UmwStG Rn 119). Der Freibetrag nach § 16 Abs 4 EStG als pers-bezogene Vergünstigung ist hingegen iRd § 18 Abs 3...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 3.3 Klage auf Erteilung einer Vollstreckungsklausel

Neben dem Rechtsbehelf der sofortigen Beschwerde kann der Gläubiger Klage auf Erteilung der Klausel gemäß § 731 ZPO erheben, wenn er die Rechtsnachfolge nicht in der vorgeschriebenen Weise gemäß §§ 727 bis 729 ZPO nachweisen kann, er also den Nachweis nicht durch öffentliche Urkunde oder öffentlich beglaubigte Urkunde führen und deshalb die Klausel nicht erteilt werden kann....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 18 [Autor/Zitation] Die Anforderungen an die berufliche Qualifikation und an die Unabhängigkeit des Prüfers waren bereits bei der Einführung der Pflichtprüfung durch § 262c Abs. 1 HGB 1931 wesentliche und maßgebende Vorgaben. Die damalige Erste Durchführungsverordnung zur Aktienrechtsverordnung 1931 regelte schon den Vorbehalt der Abschlussprüfung für WP. Erst im Jahre 19...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Kein Bestätigungsvermerk bei Kündigung des Prüfungsauftrags

Rz. 639 [Autor/Zitation] Wird der Prüfungsauftrag nach § 318 Abs. 6 aus wichtigem Grund gekündigt, entfällt die Erteilung eines Bestätigungs- oder Versagungsvermerks. Verstöße des zu prüfenden Unternehmens oder Konzerns gegen die in § 320 normierten Vorlage-, Auskunfts- und Mitwirkungspflichten (Rz. 312) oder Meinungsverschiedenheiten über Inhalt und/oder Form des Bestätigung...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Beratung des BMJ bei Gesetzgebungsvorhaben zu Rechnungslegungsvorschriften (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 44 [Autor/Zitation] Zu den Aufgaben des privaten Rechnungslegungsgremiums zählt nach § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 auch die "Beratung des BMJ bei Gesetzgebungsvorhaben zu Rechnungslegungsvorschriften". Diese Beratungsaufgabe ist nicht auf die Konzernrechnungslegung beschränkt, sondern umfasst alle Probleme und Fragen des Rechnungslegungsrechts (Mock in HKMS3/4, § 342q HGB Rz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Arbeitsverhältnisse

Rn. 9 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Im Anschluss an BVerfG BStBl I 1962, 492; BVerfG BStBl I 1962, 506 erkennt der BFH Arbeitsverhältnisse zwischen Ehegatten in st Rspr steuerlich an, wenn vor Beginn des Leistungsaustauschs klare und eindeutige Vereinbarungen getroffen worden sind und der tatsächliche Vollzug dem Vereinbarten entspricht. Des Weiteren sind Vertragsgestaltung und...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Passvierungsbeschränkte Verpflichtungen

Rn. 1476 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Verpflichtungen: Durch § 5 Abs 7 S 1 EStG tatbestandlich adressierte Verpflichtungen sind Außenverpflichtungen (s § 4f Rn 49 (Briesemeister); weitergehend Prinz, Ubg 2013, 60: auch Innenverpflichtungen), die beim ursprünglich Verpflichteten Ansatzverboten, -beschränkungen oder Bewertungsvorbehalten unterworfenen waren (s § 4f Rn 43f (Bries...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Zeitliche Anwendung

Rn. 2077 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Der Ausschluss des GewSt-Abzugs kommt nach § 52 Abs 12 S 7 EStG aF für die GewSt in Betracht, die erstmals für Erhebungszeiträume festgesetzt wird, die nach dem 31.12.2007 enden. Soweit Nebenleistungen zur GewSt betroffen sind, ist fraglich, ob insoweit § 52 Abs 12 S 7 EStG aF entsprechend anzuwenden ist. Dann wäre die Vorschrift so zu les...mehr

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ZErb 07/2025, Keine Anwendb... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten streiten um die Erbfolge nach der am 4.5.2023 verstorbenen Erblasserin. Die Erblasserin, ihr am 21.6.2021 verstorbener Ehemann und ihr am 2.3.2022 verstorbener gemeinsamer Sohn, dessen einzige Kinder die Beteiligten zu 1 und 2 sind, schlossen am 12.3.1994 einen notariellen Erbvertrag, in dem die Erblasserin und ihr Ehemann sich gegenseitig zu Alleinerben und...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 7 Stand: 06/02 – 07/2025 Die ursprüngliche gemeinschaftsrechtliche Grundlage waren die Art. 24 Abs. 1, Art. 28c Teil A Buchst. a und b und Art. 28 Abs. 1 der 6. EG-RL (bis einschließlich 2006). Unionsrechtliche Grundlagen ab 2007 sind in Art. 282 ff. der MwStSystRL zu finden. Durch die Richtlinie (EU) 2020/285 des Rates vom 18.02.2020 (RL 2020/285) wurden die Art. 282 ff. ...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.10.9 Schulden

Ein Hauptstreitpunkt im Rahmen von Unterhaltsrechtsverhältnissen ist oftmals die Frage, welche Schulden einkommensbereinigend angesetzt werden können. Nach der Rechtsprechung sind Schulden – sofern sie unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen sind – bereits im Rahmen der Bedarfsbemessung anzusetzen. Handelt es sich um nicht vermögensbildende Schulden, sind diese jedenfalls dann...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verbot der unbefugten Verwertung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 70 [Autor/Zitation] Neben der Verschwiegenheitspflicht unterliegen Abschlussprüfer, ihre Gehilfen und bei der Prüfung mitwirkende gesetzliche Vertreter einem mit diesem eng verbundenen Verwertungsverbot (Ebke in MünchKomm. HGB5, § 323 Rz. 74). Die unbefugte Verwertung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen ist ihnen untersagt (§ 323 Abs. 1 Satz 2). Sie müssen also nicht ...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.6.3.4 Dauer der Ehe

Die Dauer der Ehe erlangt vor allem vor dem Hintergrund der fortwirkenden nachehelichen Solidarität Bedeutung, denn die Dauer der Ehe führt für sich genommen nicht zwingend zu einem ehebedingten Nachteil. Die Ehedauer gewinnt nach der Rechtsprechung des BGH ihren wesentlichen Stellenwert bei der Bestimmung des Maßes der gebotenen nachehelichen Solidarität aus der Wechselwirk...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Genossenschaften (Abs. 3)

Rz. 52 [Autor/Zitation] Neben den branchenspezifischen Vorschriften gelten die zusätzlichen, sich rechtsformspezifisch ergebenden Vorschriften unabhängig von den branchenspezifischen Anforderungen, so dass zB Institute in der Rechtsform der Genossenschaft zur Einhaltung der Anforderungen von § 339 verpflichtet wären (§ 340l Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 Satz 3, Abs. 5 Satz 2 iVm. § 3...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 7. Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (6. Ausschuß) v. 15.6.1972 (BT-Drucks. VI/3537)

Rz. 7 [Autor/Stand] § 20 Erstmalige Anwendung (1) Die Vorschriften dieses Gesetzes sind wie folgt anzuwenden: a) für die Einkommensteuer und für die Körperschaftsteuer erstmals für den Veranlagungszeitraum 1972, b) für die Gewerbesteuer erstmals für den Erhebungszeitraum 1972, c) für die Vermögensteuer erstmals bei Neuveranlagungen oder Nachveranlagungen auf den 1.1.1972, d) für ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Anhangangaben zu Organkrediten (Abs. 2 Satz 4)

Rz. 38 [Autor/Zitation] Nach § 340i Abs. 2 Satz 3 Halbs. 1 iVm. § 315e Abs. 1 iVm. § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. c wären im nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften erstellten Konzernabschluss von Instituten grds. auch Angaben zu bestimmten an Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane gewährten Krediten erforderlich. § 340i Abs. 2 Satz 4 bestimmt hingegen, dass anstelle di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Die Anteile an der Übernehmerin treten an die Stelle der Anteile an der Übertragerin (§ 13 Abs 2 S 2 UmwStG)

Tz. 55 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Während für den Fall des § 13 Abs 1 UmwStG das frühere Konzept der Veräußerungs- und Anschaffungsfiktion weiter gilt (s Tz 21 ff), ist durch das SEStEG in § 13 Abs 2 S 2 UmwStG erstmals klar und umfassend die sog Infizierungs- oder Fußstapfentheorie ins Ges geschrieben worden. Wird ein Antrag nach § 13 Abs 2 S 1 UmwStG gestellt und werden di...mehr

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Ehegattenunterhalt / 3.1 Rechtsgrundlage für den Auskunftsanspruch

Die Verpflichtung zur Auskunft ergibt sich für den Ehegattenunterhalt nach Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung aus §§ 1361 Abs. 4 Satz 4, 1360a Abs. 3, 1605 BGB. Für den Ehegattenunterhaltsanspruch nach rechtskräftiger Scheidung ergibt sich die Auskunftsverpflichtung aus § 1580 BGB. Dieser setzt zwar dem Wortlaut nach die Scheidung der Ehe voraus, es ist aber in Litera...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 427 [Autor/Zitation] § 324 ist erst 2016 mit dem AReG (s. auch Habersack in Großkomm. HGB6, § 324 Rz. 29) um einen dritten Absatz erweitert worden, der die Auskunftsrechte der APAS zur Tätigkeit von Prüfungsausschüssen regelt. Dabei wurde der Geltungsbereich ursprünglich ausführlicher umschrieben (vgl. auch Habersack in Großkomm. HGB6, § 324 Rz. 29). Auskunftspflichtig wa...mehr

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zfs 07/2025, Widerrufsrecht... / 1 Sachverhalt

Der Kl. schloss im Jahr 2014 bei der Bekl. zwei Rentenversicherungsverträge mit Versicherungsbeginn jeweils zum 1.5.2014 ab. Als Beitragszahlungen waren für den Vertrag 1 monatlich 370,00 EUR und für den Vertrag 2 monatlich 200,00 EUR vereinbart. Am 16.10.2015 unterzeichnete der Kl. ein handschriftliches Schreiben, nach dessen Wortlaut die monatlichen Beiträge für die beiden...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Gesetzgeberischer Zweck

Rz. 5 [Autor/Zitation] Geht man nach der Begründung des Rechtsausschusses in seiner Empfehlung und im Bericht zum KonTraG v. 4.3.1998, hielt der Gesetzgeber zunächst grds. ein privates Rechnungslegungsgremium für wünschenswert, weil private Standardsetzer international üblich waren und nur hierüber genügend Einfluss auf die internationale Entwicklung zu erlangen war (BT-Druck...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Verrechnung mit Gewinnen nach § 5a EStG

Rn. 205 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 5a EStG und § 15a EStG würden dergestalt ineinander übergreifen, dass die aus der Zeit vor Anwendung der pauschalen Gewinnermittlung nach der Tonnage festgestellten verrechenbaren Verluste mit den steuerlich tatsächlich zu berücksichtigenden Gewinnen nach § 5a Abs 1 EStG zu verrechnen wären. Die Höhe der verrechenbaren Verluste würde sich...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Überblick

Rz. 45 [Autor/Zitation] Die Ursprungsvorschrift § 324 idF des BilMoG (Rz. 41 ff.) hat bislang durch Art. 69 FGG-Reformgesetz (FGG-RG), Art. 1 Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG), Art. 1 Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG), Art. 24 Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG), Art. 8 Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von F...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke, Anhang I (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 7 [Autor/Zitation] Gemäß Nr. 2 müssen die Pflichtangaben getrennt ausgewiesen werden für jedes Steuerhoheitsgebiet, das am 1. März des Berichtszeitraums in Anhang I der Schlussfolgerungen des Rates zur überarbeiteten EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke aufgeführt war (§ 342i Abs. 1 Satz 1 Nr. 2). Dabei handelt es sich um die sog. schwarze Liste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rückwirkung

Rn. 284a Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Eine Einlage kann als tatsächliche Handlung erst ab dem Zeitpunkt, in dem sie getätigt wird, in die Zukunft wirken; rückwirkende Einlagen sind (wie rückwirkende Entnahmen, s Rn 225) ausgeschlossen (BFH v 02.08.1983, VIII R 15/80, BStBl II 1983, 736; BFH v 15.11.1990, IV R 97/82, BStBl II 1991, 226; BFH v 26.20.1999, X B 40/99, BFH/NV 2000,...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Die durch das KapCoRiLiG v. 24.2.2000 eingeführte Vorschrift ist im Zusammenhang mit der Einführung von § 264a zu sehen. Der EuGH hatte gerügt, dass Deutschland unter Verstoß gegen die Richtline 90/605 EWG die Vorschriften des Zweiten Abschnitts des dritten Buchs des HGB nur auf KapGes., nicht aber auf OHG und KG angewendet hatte, bei denen ausschließli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines zur Rechtslage bis zum 01.01.2007

Rn. 1750 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Nach S 1 des § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b EStG aF galt ein generelles Abzugsverbot für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ohne Rücksicht auf die betriebliche/berufliche Veranlassung. In den Sätzen 2 und 3 zu § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b EStG aF waren hiervon Ausnahmen bestimmt. So ließ § 4 Abs 5 Nr 6b S 2 EStG aF ausnahmsweise den Steuerabzug bis...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Begriff der Prüfung und Arten von Prüfungsaufträgen

Rz. 120 [Autor/Zitation] Ein Prüfungsauftrag iSd. Assurance Framework (vgl. Rz. 87) ist ein Auftrag an einen Prüfer zur Erlangung ausreichender angemessener Prüfungsnachweise, um ein Prüfungsurteil abgeben zu können, das das Maß an Vertrauen vorgesehener Nutzer in einen Prüfungsgegenstand erhöhen soll. Der Prüfungsgegenstand ist das Ergebnis einer Messung oder Beurteilung ein...mehr

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ZErb 07/2025, Ausstattung a... / 1 Gründe

I. Die Klägerin macht gegen den Beklagten Ausgleichsansprüche gem. §§ 2050 ff. BGB nach dem Tod ihrer Mutter […] (Erblasserin) geltend. Die Parteien und ihre sechs Geschwister sind die Kinder der am 28.4.2020 verstorbenen Erblasserin. Die Erblasserin und ihr im Jahr 2016 vorverstorbener Ehemann […] errichteten am 10.4.2009 ein handschriftliches gemeinsames Testament, in dem si...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.8 Fremdfinanzierung bei Anteilen an der übertragenden Kapitalgesellschaft

Tz. 69 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Durch die Umw werden die Darlehenszinsen zu Sonder-BA (s Tz 75), wenn nicht die Übenehmerin selbst, sondern deren AE die Beteiligung an der Überträgerin halten. Hält die Übernehmerin selbst die Beteiligung an der Überträgerin, waren die Darlehenszinsen vor dem stlichen Übertragungsstichtag aufgrund des WK-Abzugsverbots gem § 20 Abs 9 EStG nic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Besteuerungsobjekt

Rn. 36 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Ein Wechsel des Besteuerungsobjekts kann zB vorliegen, wenn stille Reserven eines Vermögensgegenstandes in die Bemessungsgrundlage der ErbSt eingegangen sind, diese einkommensteuerlich jedoch bei der Veräußerung oder Entnahme eines anderen WG realisiert wurden, auf das die stillen Reserven in der Zwischenzeit übertragen worden waren. Der Wor...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Andere Ergebnisrücklagen (Abs. 2 Nr. 2 Halbs. 1)

Rz. 32 [Autor/Zitation] Unter den anderen Ergebnisrücklagen sind alle Ergebnisrücklagen auszuweisen, die nicht "Gesetzliche Rücklage" sind, und entsprechend der Satzung oder auch freiwillig aus den Ergebnissen dotiert werden. Bei den anderen Ergebnisrücklagen kann es sich bspw. um eine sog. Betriebsrücklage oder auch um eine zweckbestimmte Rücklage handeln. Die Ergebnisrückla...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 6.4 Einwendungen des Arbeitgebers gegenüber dem Neugläubiger

Der Arbeitgeber kann dem Neugläubiger alle Einwendungen entgegensetzen, die zur Zeit der Abtretung gegen den Arbeitnehmer als den bisherigen Gläubiger begründet waren.[1] Denn die Stellung des Arbeitgebers, der bei einer Abtretung nicht mitwirkt, darf nicht verschlechtert werden. Auf Geltendmachung von Einwendungen kann der Arbeitgeber durch Vertrag mit dem Neugläubiger verz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Betriebsvermögen

Rn. 1508 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Auch bei der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs 3 EStG gibt es BV. Zwar wird im Unterschied zu § 4 Abs 3 EStG beim Bestandsvergleich gemäß § 4 Abs 1 EStG das BV zu Beginn des Wj mit dem BV zum Ende des Wj verglichen; aber auch bei der Überschussrechnung werden Wertänderungen des BV erfasst. Der Unterschied besteht jedoch darin, dass die Wertän...mehr

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AGS 07/2025, Erstattungsfäh... / II. Erstattungsfähigkeit der Kosten der Zwangsvollstreckung

1. Grundsätze Gem. § 788 Abs. 1 S. 1 ZPO fallen die Kosten der Zwangsvollstreckung, soweit sie i.S.d. § 91 ZPO notwendig waren, dem Schuldner zur Last. In diesem Sinne notwendig sind die Kosten der Zwangsvollstreckung dann, wenn sie für eine Maßnahme angefallen sind, die der Gläubiger zum Zeitpunkt ihrer Vornahme bei verständiger Würdigung der Sachlage zur Durchsetzung seines...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Freiheit von Einwendungen und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 256 [Autor/Zitation] Die in § 322 Abs. 3 Satz 1 vorgesehene Bestätigung, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat, bedeutet im Kern nichts anderes, als dass nach ihrer Beendigung in Bezug auf den geprüften Abschluss keine wesentlichen Beanstandungen festzustellen waren. Dieses Ergebnis tritt auch dann ein, wenn Beanstandungen in Bezug auf die Anwendung von Ansa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 1625 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Aufwendungen sind als BA anzusetzen, wenn sie gemäß § 4 Abs 4 EStG betrieblich veranlasst sind. Diese betriebliche Veranlassung ist als Tatbestandsmerkmal nicht nur bei den BA zu berücksichtigen, sondern ebenfalls bei den BE (s Rn 1580). Die betriebliche Veranlassung ist für das Steuerrecht eigenständig zu prüfen (BFH BStBl II 1978, 105; 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dbb) Zweckbestimmung

Rn. 663 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Objektive Zweckbestimmung: Die maßgebende objektive Zweckbestimmung eines WG ist anhand objektiver, von außen nachvollziehbarer Merkmale zu ermitteln. Zur Beurteilung der Zweckbestimmung eines WG werden die jeweils konkreten Ausprägungen der folgenden – objektiven – Kriterien herangezogen (BFH v 30.04.1998, III R 29/93, BFH/NV 1998, 1372; BF...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Oberste Mutterunternehmen (Nr. 2)

Rz. 16 [Autor/Zitation] § 342a Nr. 2 enthält die Legaldefinition des obersten MU. Das sind die MU, die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellen (§ 342a Nr. 2). Rz. 17 [Autor/Zitation] Damit unterscheidet sich der Wortlaut lediglich darin von dem des Art. 48a Abs. 1 Nr. 1 RL 2013/34/EU idF RL (EU) 2021/2101 (Bilanz-RL), dass im deutschen Gesetzestext...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Anschaffungskosten aus dem Einbringungsvorgang

Tz. 55 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die AK der als Gegenleistung für die Sacheinlage erhaltenen Anteile an der Übernehmerin bestimmen den Wert, mit dem die Anteile zu aktivieren sind, wenn die Beteiligung zu einem BV des Einbringenden gehört. Gehören die Anteile zum PV, sind die AK maßgebend für die Berechnung eines VG aus der Veräußerung (oder anderer Gewinnrealisierungstatbe...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Bestandsgefährdend

Rz. 131 [Autor/Zitation] Nach Abs. 2 Satz 3 ist im Prüfungsbericht darauf einzugehen, ob der Abschluss insgesamt unter Beachtung der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KapGes. vermittelt. Die Vorschrift wurde durch das KonTraG in § 321 eingefügt, damals als Satz 2. Der heutige Satz 3 entspricht Satz 2 idF de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Übernahmegewinn und Übernahmeverlust – 2. Stufe (§ 4 Abs 5 UmwStG)

Tz. 89 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach § 4 Abs 5 S 1 UmwStG idF des SEStEG war der Übernahmegewinn/-verlust 1. Stufe um einen Sperrbetrag iSd § 50c EStG 1999 zu erhöhen. Nach § 52 Abs 59 EStG aF war die Neubildung eines Sperrbetrags nach § 50c EStG 1999 bis zum Ablauf des VZ 2001 (bei abw Wj 2000/2001 der Kö: bis zum Ablauf des Wj 2001/2002) möglich. GlA s Hörtnagl (INF 2001,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Gehilfe eines Abschlussprüfers

Rz. 22 [Autor/Zitation] Gehilfen des Abschlussprüfers sind die Personen, derer sich der Abschlussprüfer zur Durchführung oder Unterstützung bei der Durchführung der Prüfungshandlungen bedient, sei es als Angestellter, freier Mitarbeiter oder Sachverständiger. Dies wären dann auch nicht als WP qualifizierte gesetzliche Vertreter von WPG soweit diese an Abschlussprüfungen mitwi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 14 [Autor/Zitation] § 340i wurde erstmals mit seinen zunächst drei Absätzen durch das BaBiRiLiG v. 30.11.1990 mit Anwendbarkeit für nach dem 31.12.1992 beginnende GJ in das HGB aufgenommen. Rz. 15 [Autor/Zitation] Durch das BilReG v. 4.12.2004 wurden in Abs. 2 die seither inhaltlich im Wesentlichen unveränderten Sätze 2 bis 5 zum Konzernabschluss nach internationalen Rechnu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Fiktive Aufwendungen

Verwaltungsanweisungen: BMF vom 06.04.2023, BStBl I 2023, 669 (Ertragsteuerliche Behandlung der Kindertagespflege); BMF vom 06.04.2023, BStBl I 2023, 671 (BA-Pauschale bei der Ermittlung der Einkünfte aus hauptberuflicher selbstständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit, aus wissenschaftlicher, künstlerischer und schriftstellerischer Nebentätigkeit sowie au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. BA und Lebenshaltungskosten (§ 12 Nr 1 EStG)

Rn. 1628 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Der Grund für die oben beschriebene Prüfung der betrieblichen Veranlassung ist die Abgrenzung der betrieblichen veranlassten Aufwendung von der privat veranlassten Aufwendung. Nur wenn die private Mitveranlassung unbedeutend ist, kommt eine Berücksichtigung als BA in Betracht (BFH BStBl II 1994, 350; BFH/NV 1998, 961; BFH vom 27.08.2002, V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Gleichstellung von Kindergeld und vergleichbaren Leistungen (§ 65 S 2 EStG)

Rn. 71 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 § 65 S 2 EStG bestimmt, dass die in § 65 S 1 Nr 1–2 EStG genannten Leistungen dem Kindergeld gleichstehen, soweit es für die Anwendung von Vorschriften des EStG auf den Erhalt von Kindergeld ankommt. Mit dem Regelungszweck des § 65 EStG, unerwünschte kindbezogene Doppelleistungen zu vermeiden, steht die Vorschrift in keinem Zusammenhang, Wen...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Stand: 06/02 – 07/2025 § 4 Nr. 21 UStG hat von 1967 bis 1980 im Wesentlichen unverändert gegolten. Rz. 4 Stand: 06/02 – 07/2025 Während der Unternehmer bis zum UStG 1980 durch eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde nachzuweisen hatte, dass er auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbere...mehr