Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Freiwillige Leistung eines Dritten an einen Arbeitnehmer

Rz. 14 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Das Trinkgeld in Form eines kleineren Geldgeschenkes (> Rz 22 ff) muss ein Dritter (Leistungsempfänger/Kunde) geben. Er gibt es als eine typischerweise persönliche Zuwendung an den ArbN zur Anerkennung seiner Leistung. Die Rechtsprechung des BFH zusammenfassend BFH 250, 159 = BStBl 2016 II, 751, dort Rz 16. Der Dritte gibt das Trinkgeld frei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

Rz. 87 [Autor/Zitation] Unter dem Posten Nr. 5a sind grds. alle Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe auszuweisen, unabhängig davon, in welchem Funktionsbereich sie angefallen sind (zur Abgrenzung des Begriffs "Roh-, Hilfs- und Betriebsstoff" s. § 266 Rz. 197). Es kann sich folglich um Materialverbräuche aus der Fertigung, der Forschung und Entwicklung, Verwaltung ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Eigenkapitalinstrument (equity instrument)

Tz. 27 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 In Anlehnung an die Eigenkapitaldefinition im Rahmenkonzept (vgl. CF.4.63) wird ein Eigenkapitalinstrument (equity instrument) als vertragliche Vereinbarung definiert, die einen Residualanspruch auf das Vermögen eines Unternehmens nach Abzug all seiner Schulden begründet (IAS 32.11). Tz. 28 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Die vorstehende Definition ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Angabe der Bezüge

Rz. 177 [Autor/Zitation] Die Angabe nach Nr. 9 Buchst. b betrifft die an frühere Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines AR, Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung und deren Hinterbliebenen gewährten Bezüge. Die Angabe ist in einem Betrag jeweils für die genannten Personengruppen zu machen. Gehört ein früheres Organmitglied jetzt einem anderen Gremium an, sind die Bez...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ablaufgliederungsprinzip

Rz. 45 [Autor/Zitation] Nach dem Prinzip der Ablaufgliederung kann der betriebliche Organisations- und Produktionsprozess in zeitlicher und sachlogischer Hinsicht abgebildet werden. Dementsprechend ist auf der Aktivseite zunächst das Anlagevermögen als der Vermögenskomplex, der die Grundlage für die Aufnahme und Unterhaltung des Produktionsprozesses darstellt, und danach das ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel (C.5.)

Rz. 402 [Autor/Zitation] Zu den Wechselverbindlichkeiten zählen als Schuldwechsel gezogene Wechsel (Tratten) oder eigene Wechsel (Solawechsel). Unerheblich ist, ob es sich um Waren- oder Finanzwechsel handelt. Bei Wechseln aufgrund einer Lieferung oder Leistung an das Unternehmen kann auch – insbes. bei untergeordneter Bedeutung – der Ausweis unter den Verbindlichkeiten aus L...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Definition der Umsatzerlöse

Rz. 9 [Autor/Zitation] Nach § 277 Abs. 1 sind Umsatzerlöse als Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen und der USt. sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern definiert. Diese Legaldefinition wurde durch das BilRUG eingeführt und setzt Art. 2 Nr. 5 B...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Tätigkeitsbereiche

Rz. 119 [Autor/Zitation] Das Gesetz gibt keine Erläuterungen, wonach die Tätigkeitsbereiche bzw. die geografisch bestimmten Märkte im Einzelnen gegeneinander abzugrenzen sind. Die Tätigkeitsbereiche der Unternehmen lassen sich zB organisatorisch, sachlich, funktional oder örtlich voneinander abgrenzen. So kann sich die Aufgliederung auf bestimmte Betriebsabteilungen, die unte...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Voraussetzungen einer Gehaltsumwandlung

Rz. 2 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Wird ein bestehender Arbeitsvertrag einvernehmlich dahin geändert, dass der ArbN den vertraglichen Barlohn zukünftig nur in geringerer Höhe beanspruchen kann, und gewährt ihm der ArbG stattdessen Sachlohn zB in Form eines Nutzungsvorteils (Gehaltsumwandlung), so ist der verbliebene Barlohn mit dem Nennwert und der Sachlohn mit den Werten des ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Liquiditätsgliederungsprinzip

Rz. 49 [Autor/Zitation] Zahlreiche Überschneidungen mit dem Ablaufgliederungsprinzip weist das Prinzip der Liquiditätsgliederung auf. Nach diesem vor allem auf die Aktiva bezogenen Konzept werden die Vermögensgegenstände nach dem Grad ihrer Geldnähe im güterwirtschaftlichen Leistungsprozess geordnet. Daher wird hiermit nicht die Geldnähe unter Liquidationsgesichtspunkten, son...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Sicherung durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte; Art und Form der Sicherheiten

Rz. 21 [Autor/Zitation] Anzugeben sind nicht nur Grundpfandrechte, sondern alle Pfandrechte oder ähnliche Rechte. Die Verpflichtung geht damit auch über die zu Haftungsverhältnissen zu gebenden Informationen hinaus (vgl. § 251 iVm. § 268 Abs. 7; s. auch § 251 Rz. 71; § 268 Rz. 68). Die Bestimmung trägt dem Umstand Rechnung, dass für die bilanzielle Behandlung von Sicherungsve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Termingeschäfte iSd § 20 Abs 2 S 1 Nr 3 EStG

Rn. 1306 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Das Termingeschäft ist in § 20 Abs 2 EStG nicht definiert. Nach der Rspr des BFH folgt der Begriff des Termingeschäftes den Regelungen des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Termingeschäfte idS sind nach § 2 Abs 2 Nr 1 WpHG aF (bis 02.01.2016, BGBl I 1998, 2708) unter anderem Festgeschäfte oder Optionsgeschäfte, die zeitlich verzögert zu er...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (B.I.1.)

Rz. 197 [Autor/Zitation] Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind Verbrauchsgüter des Prozesses der betrieblichen Leistungserstellung. Sie gehen entweder – unmittelbar oder mittelbar – in die Erzeugnisse ein oder werden zur Erbringung einer Dienstleistung benötigt. Dabei sind die Grenzen zwischen den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen im Einzelfall nicht streng definiert, doch könn...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc. Personalaufwand

Tz. 130 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Unter den Personalaufwand fallen sämtliche Löhne und Gehälter (Bruttobeträge) sowie alle sonstigen Vergütungen für in der Berichtsperiode geleistete Arbeiten der Belegschaftsmitglieder (Arbeiter, Angestellte, einschließlich der Mitglieder des Vorstands/der Geschäftsführung). Auch Nachzahlungen für die vorherigen Berichtsperioden sind hier zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2025, Erstattungsfäh... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des OLG Dresden macht auf eine Problematik aufmerksam, die in der Praxis recht häufig vorkommt. Deshalb sollen hier die gebühren- und erstattungsrechtlichen Besonderheiten dargestellt werden, die hinsichtlich der Terminsgebühr im Falle einer Klagerücknahme auftreten können. 1. Anfall der Terminsgebühr Dem Grunde nach zutreffend ist das OLG Dresden vom Anfall d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Umsatzerlöse (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 58 [Autor/Zitation] Die Umsatzerlöse bilden den Ausgangspunkt der Gewinn- und Verlustrechnung und stellen eine zentrale Kennzahl zur Beurteilung der Ertragslage des Unternehmens dar. Angesichts ihrer hohen Bedeutung werden Umsatzerlöse in § 277 Abs. 1 explizit definiert (§ 277 Rz. 9). Danach handelt es sich um solche Erlöse, die aus dem Verkauf, der Vermietung oder Verpac...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.3.1.1 Bestehendes Arbeits- oder Heimarbeitsverhältnis bei Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 1

Rz. 20 Zur Beurteilung, ob ein Arbeitsverhältnis besteht, ist die arbeitsrechtliche und nicht die sozialrechtliche Sichtweise maßgeblich. Nach der Rechtsprechung des BSG[1] würde es im Hinblick auf den durch Art. 6 Abs. 4 GG gewährleisteten Anspruch der (werdenden) Mutter auf den "Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft" erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Bewertungsmethoden für Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens

Rz. 87 [Autor/Zitation] Der Angabe der Bewertungsmethoden kommt für die VG des Umlaufvermögens und hierunter für die Vorräte besondere Bedeutung zu. Eine globale Angabe für alle in § 266 Abs. 2 B.I. (Vorräte) aufzuführenden VG genügt jedoch nicht, vielmehr muss der Möglichkeit Rechnung getragen werden, dass innerhalb des Postens "Vorräte" einzelne Bestände nach unterschiedlic...mehr

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ZErb 06/2025, Anwendung ges... / 1 Gründe

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) sowie seine beiden Geschwister schlossen mit ihrem Vater (V) am … 2014 einen notariell beurkundeten Vertrag zur vorweggenommenen Erbfolge, mit dem V ihnen zum 1.5.2014 jeweils 23,33 % seiner Anteile an der … GmbH (GmbH) übertrug. An den übertragenen Geschäftsanteilen behielt sich V den lebenslangen unentgeltlichen Nießbrauch vor. Ein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ermittlung der Einkünfte aus KapVerm

Rn. 42 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Von den Einnahmen nach § 20 Abs 1 EStG und den Gewinnen nach § 20 Abs 2 EStG – ermittelt nach den Vorschriften von § 20 Abs 4 u 4a EStG (zur steuerlichen Berücksichtigung von Verlusten aus dem endgültigen Ausfall einer Kapitalforderung BFH v 14.10.2017, VIII R 13/15, BStBl II 2021, 378 Tz 4) – wird nach der Verlustverrechnung gemäß § 20 Abs ...mehr

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ZErb 06/2025, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten über Pflichtteilsansprüche des Klägers gegen die Beklagte als Alleinerbin nach (… .). Der Vater des Klägers und Ehemann der Beklagten verstarb am 7.3.2020. Die Beklagte war die zweite Ehefrau des Erblassers, vorher war der Erblasser mit der Mutter des Klägers verheiratet gewesen. Der Erblasser lebte mit der Mutter des Klägers zusammen in den Vereinigte...mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / LVII. Zwei-Kalenderjahres-Frist

Rz. 98 Erhält der Anwalt nach Ablauf von zwei Kalenderjahren, nachdem der Erstauftrag erledigt worden ist, den Auftrag zu weiterer Tätigkeit, so gilt diese weitere Tätigkeit nach § 15 Abs. 5 Satz 2 RVG als neue Angelegenheit.[44] Die Gebühren richten sich in diesem Fall für die weitere Tätigkeit nach neuem Recht, wenn der Auftrag dazu nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Anpassung von Vorjahresbeträgen

Rz. 32 [Autor/Zitation] Weicht die Art der Berücksichtigung der Ergebnisverwendung aufgrund unterschiedlicher Sachverhalte in Vor- und Berichtsjahr (vgl. Rz. 11 ff.) von der Handhabung im Vorjahr zwingend ab oder wird unter den Voraussetzungen des § 265 Abs. 1 eine andere Art der Darstellung gewählt, ergibt sich das Problem der Anpassung der Vorjahresbeträge (§ 265 Abs. 2 Sat...mehr

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AGS 06/2025, Beschwerde geg... / III. Erstattungsfähigkeit der Kosten

1. Umsatzsteuer Nach Auffassung des OLG Dresden kam es nicht darauf an, ob die Klägerin die in der an sie gerichteten Rechnung ihrer Rechtsanwältin angesetzte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen kann (§ 104 Abs. 2 S. 3 ZPO). Die Klägerin habe nämlich zuletzt unmissverständlich erklärt, dass die Umsatzsteuer nicht mehr geltend gemacht werde. Hierin liege eine entsprechende Ant...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Darstellung der Rechnungslegungsmethoden

Tz. 187 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Die Vorschriften zur Angabe der Rechnungslegungsmethode waren mehrmals Gegenstand von Anpassungen des IAS 1 (zu einer weiteren Änderung vgl. Tz. 188). Da die Vorschriften des IAS 1 nur wenig konkrete Hilfestellung bei der Beurteilung anzugebenden Rechnungslegungsmethoden gaben, hatte der IASB schon in der Vergangenheit Verbesserungsbedarf er...mehr

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ZErb 06/2025, Zur Frage der... / 2 Anmerkung

Die Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung und eine Entscheidung über eine Pflichtteilsentziehung sind nicht alltäglich. Das LG Nürnberg-Fürth hatte zu beiden zu befinden. Prozessual waren in der ersten Stufe des Prozesses die Ansprüche auf Auskunft und Wertermittlung anerkannt worden, ohne den Pflichtteilsanspruch an sich anzuerkennen. Das hätte durch e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Ertragsanteilsbesteuerung nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG aF

Rn. 216 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach der bis 31.12.2004 geltenden Regelung in § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG aF waren Leibrenten insoweit mit dem Ertragsanteil zu besteuern, als in den einzelnen Bezügen Einkünfte aus Erträgen des Rentenrechts enthalten waren. Hierunter fielen zB Sozialversicherungsrenten, die über das Umlageverfahren finanziert wurden, und berufsständische V...mehr

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ZErb 06/2025, Voraussetzung... / 2 Anmerkung

In seiner Entscheidung prüft das OLG detailliert, wann ein Testamentsvollstrecker zur Rückzahlung der Testamentsvollstreckervergütung aufgrund Verwirkung verpflichtet ist. Es macht aber auch interessante Ausführungen für die Gestaltungspraxis zu der Frage, ob und wie ein Notar, welcher ein Testament des Erblassers beurkundet hat, auch als Testamentsvollstrecker über den Nach...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 6 [Autor/Zitation] Bereits nach der sog. GmbH & Co-Richtlinie (RL 90/605/EWG v. 8.11.1990, ABl. EG 1990 Nr. L 317, 60 ff.) sind bestimmte Formen von Personenhandelsgesellschaften, die in ihrer Haftungsstruktur den KapGes. vergleichbar sind, denselben Rechnungslegungsvorschriften zu unterwerfen wie KapGes. (vgl. auch Stute/Dilßner in Haufe BilKomm.[15], § 264a HGB Rz. 1). ...mehr

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zfs 06/2025, Kosten einer v... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des OLG Brandenburg bedarf einiger Anmerkungen. Keine Festsetzung der Aufwendungen der Klägerin Die Klägerin wollte sich möglicherweise (Anwalts-)Kosten und Zeit ersparen, die bei der nach Auffassung des OLG Brandenburg richtigen Verfahrensweise angefallen wären, nämlich einen Antrag auf gerichtliche Ermächtigung zur Durchführung eines Verfahrens nach § 887 ZP...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Gesetzliche Vertreter (Abs. 2)

Rz. 69 [Autor/Zitation] Für die Anwendung der Vorschriften aus §§ 264 ff. auf Personenhandelsgesellschaften iSd. § 264a bedurfte es einer Konkretisierung, wer die Pflichten zu erfüllen hat, die das Gesetz für KapGes. deren gesetzlichen Vertretern auferlegt hat (Reiner in MünchKomm. HGB5, § 264a Rz. 9). Dies betrifft insbes. die Pflicht zur Aufstellung des JA und des Lageberic...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / dd. Angabe ungewöhnlicher Geschäftsvorfälle

Tz. 53 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 In einem verkürzten Abschluss ist über die Art und den Umfang von Posten, die Vermögenswerte, Schulden, Eigenkapital, Periodengewinne oder Cashflows beeinflussen, zu berichten, wenn sie aufgrund ihrer Art, ihres Ausmaßes oder ihrer Häufigkeit ungewöhnlich sind (IAS 34.16A (c)). Tz. 54 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Zu Beispielen für ungewöhnliche S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2025, Anforderungen ... / 1 Aus den Gründen:

Der Senat beabsichtigt, die zulässige Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO ohne mündliche Verhandlung durch – einstimmig gefassten – Beschluss zurückzuweisen. Die zulässige Berufung der Klägerin bietet in der Sache offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg. Die Rechtssache hat auch weder grundsätzliche Bedeutung noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer ein...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Definitionsmerkmale der verbundenen Unternehmen

Rz. 78 [Autor/Zitation] Obwohl der Gesetzgeber eine besondere Stellung der verbundenen Unternehmen anerkennt und diese an mehreren Stellen im HGB anführt, verzichtete er gleichzeitig auf deren genaue Definition. Die Begriffsbestimmung der verbundenen Unternehmen lässt sich aus dem § 271 Abs. 2 nur insofern ableiten, dass der Gesetzgeber die verbundenen Unternehmen in engem Be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 725 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 20 Abs 1 Nr 9 EStG ist zum einen subsidiär gegenüber § 20 Abs 1 Nr 1 EStG . § 20 Abs 1 Nr 9 EStG steht in Konkurrenz zu § 22 Nr 1 S 2 EStG . Hiernach sind stpfl wiederkehrende Bezüge solche, die von einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse außerhalb der Erfüllung steuerbegünstigter Zwecke iSd §§ 52–54 AO gewährt werden und...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Verfassungsrechtlich geklärte Fragen

Rn. 131 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Neuregelung der Besteuerung der Alterseinkünfte iRd AltEinkG (BGBl I 2004, 1427) in Form der grundlegenden Systemumstellung von der vorgelagerten zur nachgelagerten Besteuerung der Sozialversicherungsrenten und vergleichbarer Bezüge begegnet keinen grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken (BFH BStBl II 2009, 710; BVerfG v 29.09.2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2025, Fragen und Lös... / 1. Grundsatz

Ob aufgewandte Prozesskosten zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung i.S.v. § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO notwendig waren, beurteilt sich grds. danach, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei die die Kosten auslösende Maßnahme im Zeitpunkt ihrer Veranlassung als sachdienlich ansehen durfte.[4] Für die gesetzlichen Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts ist erg...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 10 [Autor/Zitation] Die Berichtspflicht wurde durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) v. 25.5.2009 (BGBl. I 2009, 1102) eingeführt und war erstmals für nach dem 31.12.2008 begonnene GJ anzuwenden (Art. 66 Abs. 2 EGHGB). Sie enthielt zunächst nur die bereits damals in § 289a HGB aF und auch heute in Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3 enthaltenen Regelungen (vgl....mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Steuerliche Behandlung kommerzieller Werbung, insbesondere durch Sportvereine

Tz. 5 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die kommerzielle Werbung für Wirtschaftsunternehmen insbesondere durch Sportvereine (Stadionreklame, Werbung an der Bande, Trikotwerbung) sind als steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe i. S. v. § 14 AO (Anhang 1b) anzusehen (ebenso hierzu s. BFH vom 28.11.1961, BStBl III 1962, 73). Für die Annahme eines wirtschaftlichen Geschäftsb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2025, Verletzungs-/G... / 2 Aus den Gründen:

[6] 2. Der Schuldspruch hält rechtlicher Nachprüfung auf die Sachrüge nicht stand. Denn die Beweiswürdigung des LGs zur inneren Tatseite genügt – auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (BGH, Beschl. v. 7.5.2024 – 4 StR 197/23 Rn 6) – in mehrfacher Hinsicht den rechtlichen Anforderungen nicht. [7] a) Die Strafkammer hat einen Körp...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Wiederkehrende Bezüge gem § 22 Nr 1 S 1 EStG

Rn. 34 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Hauptanwendungsfall des Grundtatbestands in § 22 Nr 1 S 1 EStG waren früher die lebenslänglich gezahlten Versorgungsleistungen anlässlich der Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Diese waren vom Empfänger nach § 22 Nr 1 S 1 EStG aF in vollem Umfang zu versteuern und konnten gem § 10 Abs 1 Nr 1a EStG aF vom Vermögen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Anwendbare Vorschriften

Rz. 56 [Autor/Zitation] Auf Personenhandelsgesellschaften iSd. § 264a Abs. 1 sind aufgrund der Verweisung in Abs. 1 "die Vorschriften des Ersten bis Fünften Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts" des Dritten Buchs des HGB anzuwenden. Zusätzlich zu den allgemeinen Vorschriften, die ohnehin für alle Kaufleute gelten und die sowohl für KapGes. nach § 264 als auch für die hier b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Sonstige Kapitalforderungen, die keine Finanzinnovationen sind

Rn. 1366 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Weiterhin erfasst § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG auf der Vermögensebene realisierte Wertzuwächse (und Wertminderungen) bei Kapitalforderungen, die nach der Rechtlage bis VZ 2008 nur innerhalb der einjährigen Behaltefrist nach § 23 EStG aF (bis VZ 2008) besteuert wurden (zB Gewinne aus der Veräußerung festverzinslicher Wertpapiere). Rn. 1367 Stand...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 11 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Das BVerfG v 27.06.1991, BStBl II 1991, 654, dem ein Fall aus dem Jahre 1981 zugrunde lag, sah ein erhebliches Vollzugsdefizit im Bereich der Besteuerung von Kapitaleinkünften und stellte eine Verletzung des Gleichheitssatzes des Art 3 Abs 1 GG fest. Gleichzeitig gewährte es dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31.12.1992, um sich auf die gekl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Änderung des FamGKG (Ar... / a) Überblick

Rz. 41 Auch in Gewaltschutzsachen waren seit dem Inkrafttreten des FamGKG im Jahr 2009 die Verfahrenswerte unverändert geblieben. Auch sie sind nunmehr angehoben worden.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung

Rn. 561 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Zinsen aus Lebensversicherungen waren bis VZ 1974 keine Einnahmen aus KapVerm, da sie nach Ansicht des BFH v 20.02.1970, VI R 11/68, BStBl II 1970, 314 weder Ertrag einer Kapitalbeteiligung noch das Entgelt für die Überlassung von Kapital, sondern Rückzahlung im Rahmen eines Versicherungsverhältnisses darstellten. Sie waren demzufolge nach ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Abgrenzung

Rz. 203 [Autor/Zitation] Die Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen (kurz: Herstellungskosten des Umsatzes) sind beim UKV ein besonders bedeutsamer und für das UKV charakteristischer GuV-Posten. Sie umfassen alle Herstellungskosten, die notwendig waren, um die im GJ abgesetzten Produkte zu erzeugen – unabhängig davon, ob sie im GJ oder in ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 8 [Autor/Zitation] Kleine KapGes. (§ 267 Abs. 1) waren schon nach der bis 1994 geltenden Fassung von § 288 Satz 1 aF von zahlreichen Angabepflichten im Anhang befreit; mittelgroße KapGes. (§ 267 Abs. 2) brauchten die Angaben nach § 285 Nr. 4 nicht zu machen (§ 288 Satz 2 aF). Damit waren die Mitgliedstaatenwahlrechte aus Art. 44 und 45 Abs. 2 Satz 2 der 4. EG-RL transform...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Thailand

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Das Königreich Thailand (Hauptstadt: Bangkok; Amtssprache: Thai) ist ein Staat in Südostasien mit Landgrenzen zu > Myanmar im Westen und Nordwesten, zu > Laos im Nordosten und Osten, zu > Kambodscha im Südosten sowie zu > Malaysia im Süden. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 10.07.1967 (BGBl 1968 II, 589 = BStBl 19...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 11 [Autor/Zitation] Abs. 2: Bei der Beurteilung, ob die Angabe zu einem erheblichen Nachteil führen kann, war in Abs. 2 aF außer der Rechnung legenden Gesellschaft auch jedes andere Unternehmen, an dem die Gesellschaft zu mindestens 20 % beteiligt ist, in Betracht zu ziehen. Es war dabei nicht erforderlich, dass der durch die Aufgliederung befürchtete Nachteil bei dem Bet...mehr