Fachbeiträge & Kommentare zu Verwirkung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.6.3 Unzulässige Rechtsausübung durch den Arbeitgeber

Rz. 308 Die Kündigung ist gem. § 242 BGB unwirksam nach Verzeihung des Fehlverhaltens oder Verzicht auf einen Kündigungsgrund sowie bei Verwirkung des Kündigungsrechts. Die unzulässige Rechtsausübung ist eine rechtsvernichtende Einwendung und im Prozess von Amts wegen zu beachten. Rz. 309 Die Verzeihung ist eine sog. Gesinnungserklärung, die ausdrücklich oder konkludent erfol...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.2.2.4 Frist

Rz. 411 Die in der Abmahnung enthaltene Kündigungsandrohung ist nicht fristgebunden. Für den Zeitpunkt ihrer Erteilung nach der Pflichtwidrigkeit gibt es keine Regelausschlussfrist. Es handelt sich um die Ausübung eines vertraglichen Rügerechts, für das weder gesetzliche Fristen vorgesehen sind noch vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen Anwendung finden (BAG, Urteil...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.1 Definition, ordentliche und außerordentliche Kündigung

Rz. 1 Die Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, mit der jeder Vertragspartner auch gegen den Willen des anderen Teils das unbefristete Arbeitsverhältnis[1] mit Wirkung für die Zukunft auflösen kann, vgl. § 620 Abs. 2 BGB. Kündigt der Arbeitnehmer, spricht man von einer Eigenkündigung.[2] Wie bei jeder Willenserklärung sind auch bei der Kündigung d...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.4 Beschäftigungs- und Wiedereinstellungsanspruch

Der Anspruch des Arbeitnehmers auf eine bestimmte vertragsgemäße Beschäftigung nach dem Arbeitsvertrag wird von Ausschlussfristen nicht erfasst. Das BAG hält den Beschäftigungsanspruch für ein absolutes Recht, das einer Ausschlussfrist nicht unterfällt. Es sieht seine Grundlage letztlich in dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers und damit durch eine Wertentsc...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.14 Mindestlohnansprüche nach dem Mindestlohngesetz

Nach § 3 Satz 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) darf der Anspruch auf Mindestlohn nicht durch Vereinbarungen erschwert werden. Diese Vorschrift wird durch § 3 Sätze 2 und 3 MiLoG ergänzt, wonach ein Verzicht nur durch gerichtlichen Vergleich möglich ist und eine Verwirkung des Anspruchs nicht in Betracht kommt. Ausschlussfristen, gleich auf welchem Rechtsgrund sie beruhen, sind al...mehr

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§ 1 Einführung / VII. Übersicht der Haftungsarten

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§ 4 Anhang / II. Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Rz. 2 Vom 3.5.1909, RGBl. I S. 437 BGBl. III 9231–1. In der Fassung der Bekanntmachung vom 5.3.2003, BGBl. I S. 310. Zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2022 (BGBl. I S. 2752). – Auszug – § 1a [1] Kraftfahrzeuge mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion (1) Der Betrieb eines Kraftfahrzeugs mittels hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion ist zulässig, wenn die Funkt...mehr

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FF 04/2023, Nebengüterrecht... / d) Gesamtschuldnerausgleich, Aufwendungsersatz nach Auftragsrecht

Das Oberlandesgericht[31] Frankfurt hat hinsichtlich eines Gesamtschuldnerausgleichs unter Ehegatten so entschieden: Ob einer der Ehegatten ein Darlehen allein auf seinen Namen aufgenommen hat, ist nicht entscheidend. Die Ehefrau haftete mit, weil es auf den Zweck der Darlehensaufnahme ankommt (hier: Familienfahrzeug, Lebenshaltung). Sie hatte nicht substantiiert vorgetragen...mehr

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FF 04/2023, Stolperfallen i... / II. Beschwerdebegründung

Der Beschwerdeführer ist nach § 117 Abs. 1 S. 1 FamFG verpflichtet, den gestellten Beschwerdeantrag inhaltlich zu begründen. Nach § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 ZPO, der nach der Rechtsprechung des BGH entsprechend anwendbar ist, muss die Beschwerdebegründung die Umstände bezeichnen, aus denen sich nach Ansicht des Beschwerdeführers die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für ...mehr

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Vertragsstrafe / 3 Rechtsfolge bei Verwirkung: Strafe

Als Folge der Verwirkung entsteht der Strafanspruch, eine meist in Geld bestehende Leistung. Je nach nachdem, für welchen Verstoß eine Strafe vorgesehen ist, muss dieser positiv festgestellt sein. Die drei Hauptfälle sind in § 339 BGB aufgeführt: Die Verbindlichkeit wird überhaupt nicht erfüllt, sie wird nicht richtig erfüllt oder es soll etwas unterlassen werden und der Vertra...mehr

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Vertragsstrafe / 3.1 Verhältnis zu Erfüllungs- und Schadensersatzanspruch

Wird die Vertragsstrafe durch die Nichterfüllung der Leistung ausgelöst, kann der Gläubiger entscheiden, ob er weiterhin Erfüllung verlangt oder aber die Vertragsstrafe beansprucht; beides gleichzeitig geht nicht (§ 340 Abs. 1 BGB). Nimmt der Gläubiger die Erfüllung an, erlischt der Vertragsstrafeanspruch automatisch. Entsteht dem Gläubiger ein Schaden, stellt die Vertragsstraf...mehr

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Vertragsstrafe / Zusammenfassung

Begriff Die Vertragsstrafe ist i.d.R. eine festgelegte pauschale Geldsumme, die dann zu zahlen ist, wenn die vereinbarte Leistung nicht oder nicht richtig erbracht wird oder – im Falle einer strafbewehrten Unterlassungserklärung – wenn eine unerlaubte Handlung nicht unterlassen wird. Synonyme für die Vertragsstrafe sind z. B. Konventionalstrafe oder Strafversprechen. Der Bei...mehr

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Vertragsstrafe / 3.2 Absenkung der Strafe

Hat der Schuldner einen Verstoß begangen, der die wirksam vereinbarte Vertragsstrafe auslöst, hat er die Möglichkeit bei Gericht zu beantragen, dass die Vertragsstrafe auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt wird (§ 343 BGB). Der Richter prüft dann unter Berücksichtung von Schwere und Ausmaß des Verstoßes und Grad des Verschuldens, ob die Strafe im konkreten Fall unangeme...mehr

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Vertragsstrafe / 4.1 Im Baurecht

Strafabreden wegen Leistungsverzugs haben in Bauverträgen große Bedeutung. Bei Bauverträgen ist der Schuldner i. d. R. Kaufmann, sodass Vertragsstrafen auch per AGB vereinbart werden können, ohne an § 309 Nr. 6 BGB zu scheitern. Maßstab bleibt § 307 BGB. Eine unangemessene Benachteiligung des Schuldners ist zu bejahen, wenn sich die Höhe der Vertragsstrafe nicht an der Schwe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Übermittlung des Antrags durch Datenfernübertragung an das BZSt

Rz. 24 Nach § 18g S. 1 UStG hat der Unternehmer, der in einem anderen EU-Mitgliedstaat einen Antrag auf Vorsteuervergütung stellen kann, diesen Antrag nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung dem BZSt zu übermitteln. Rz. 25 Der Antrag ist somit zunächst nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln. Die amtliche Vorschreibung des Datensatzes...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 3.2 Rechtsfolgen, insb. Verlängerung der Einspruchsfrist

Rz. 34 Ist die Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder unrichtig erteilt, ist nach § 365 Abs. 2 AO die Einlegung des Einspruchs grds. "nur binnen eines Jahres seit Bekanntgabe des Verwaltungsakts zulässig". Die unterlassene oder fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung bewirkt bei schriftlichen Verwaltungsakten somit regelmäßig eine Verlängerung der Einspruchsfrist auf ein Jahr. S...mehr

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§ 6 VVG 2008/AKB 2015 / V. Keine Obliegenheiten nach Deckungsablehnung

Rz. 29 Wenn der Versicherer seine Leistungspflicht verneint hat, sind Obliegenheitsverletzungen des Versicherungsnehmers irrelevant, da dann das Schutzbedürfnis des Versicherers und sein Anspruch auf wahrheitsgemäße Angaben des Versicherungsnehmers entfallen. Die Verwirkung des gesamten Leistungsanspruchs durch falsche Angaben ist dann nicht mehr gerechtfertigt, selbst bei a...mehr

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§ 6 VVG 2008/AKB 2015 / C. Obliegenheiten

Rz. 9 Obliegenheiten sind Verhaltensnormen, aus denen sich ergibt, was der Versicherungsnehmer tun oder unterlassen muss, um den Versicherungsschutz zu erhalten. Der Versicherer kann nicht auf Erfüllung von Obliegenheiten klagen, es besteht nur die Sanktion der Leistungsfreiheit. Rz. 10 Die gesetzlichen Obliegenheiten wie die Anzeigepflicht (§ 30 VVG) und die Auskunftspflicht...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.1 Wirkung der Bescheinigung

Rz. 31 Die Bescheinigung nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG bindet Finanzbehörden und Finanzgerichte gleichermaßen. Dies ergibt sich aus dem Gesetzeswortlaut, wonach die bezeichneten Leistungen unter den dort genannten Voraussetzungen steuerfrei sind, wenn die vorgesehene Bescheinigung mit dem dort bezeichneten Inhalt erteilt worden ist. Materiell-rechtliche Vor...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.4 Verwirkung

Rz. 6 § 536b erfasst nicht den Fall, dass der Mieter nachträglich einen Mangel erkennt, das Mietverhältnis ohne jeden Widerspruch fortsetzt und die Miete vorbehaltlos im vollen Umfang zahlt. Nach allgemeiner Meinung vor der Mietrechtsreform wurde bisher § 539 a. F. entsprechend angewandt, so dass die Gewährleistungsrechte aus §§ 537, 538 a. F. entfielen (vgl. für die frühere...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.9 Checkliste zu Kenntnis und Rechtsfolgen

Rz. 11 a) Kenntnis des Mangels bei Vertragsabschluss: Voraussetzungen Kenntnis des konkreten Mangels und Kenntnis der Ursache und Mangelauswirkung auf die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache Rechtsfolgen Ausschluss des Mietminderungsrechts i. S. v. § 536 Abs. 1 BGB bei: Sachmangel und/oder Rechtsmangel Ausschluss des Schadensersatzanspruchs i. S. v. § 536a BGB Ausschluss des frist...mehr

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FF 03/2023, Rechtsprechung ... / 1 Unterhalt

OLG Hamm, Beschl. v. 16.9.2022 – 5 UF 44/22 1. Dem Unterhaltsschuldner ist die Berufung auf seine Leistungsunfähigkeit oder -minderung nach § 242 BGB nicht verwehrt, wenn er den Verlust des vorherigen, besser bezahlten Arbeitsplatzes durch arbeitgeberseitige Kündigung nicht selbst schuldhaft herbeigeführt hat. Für ein unterhaltsbezogenes leichtfertiges Verhalten tritt den Unt...mehr

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Entziehung des Wohnungseige... / 6 Verwirkung

Auch das Entziehungsrecht kann verwirkt werden. Das Entziehungsrecht ist verwirkt, wenn es jahrelang nicht geltend gemacht wird und die Entziehungsgründe mittlerweile weggefallen sind. Ob Verwirkung auch dann anzunehmen ist, wenn jahrelang nichts unternommen wurde, die Entziehungsgründe jedoch noch vorliegen, ist abschließend nicht geklärt, dürfte jedoch zu verneinen sein. U...mehr

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Entziehung des Wohnungseige... / 1 Checkliste: Entziehung des Wohnungseigentums

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Entziehung des Wohnungseige... / Zusammenfassung

Begriff Bei der Entziehung des Wohnungseigentums handelt es sich um den schwersten aller möglichen Eingriffe in das Eigentum. Voraussetzung ist, dass sich ein Wohnungseigentümer einer so schweren Pflichtverletzung der ihm gegenüber den anderen Wohnungseigentümern bestehenden Verpflichtungen schuldig gemacht hat, dass diesen die Fortsetzung der Gemeinschaft mit dem störenden ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 9 Hilfebedü... / 2.2 Hilfebedürftigkeit in Bedarfsgemeinschaften

Rz. 7 Abs. 2 dehnt die Verantwortung zur Deckung des Bedarfs der Bedarfsgemeinschaft auf weitere Personen unabhängig davon aus, ob diese erwerbsfähig sind oder nicht. Bei der Beurteilung der Angemessenheit von Unterkunftskosten soll eine Personenmehrheit nur relevant sein, wenn sie eine Bedarfsgemeinschaft bildet (SG Karlsruhe, Urteil v. 6.2.2014, S 13 AS 235/13). Darüber hi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verwirkung

Zusammenfassung Begriff Verwirkung ist nach einer allgemein anerkannten, von der Rechtsprechung entwickelten Definition dann gegeben, wenn ein Beteiligter am Steuerschuldverhältnis es nach einer gewissen Zeit als illoyales Verhalten empfinden muss, wenn die Gegenseite ein Recht noch geltend macht. Das Rechtsinstrument der Verwirkung mag vielleicht nicht von zentraler Bedeutung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verwirkung / 1.3 Gegenstand der Verwirkung

Verwirkt werden können nur Rechte und Befugnisse aus dem Steuerschuldverhältnis.[1] Dies kann insbesondere materielle Rechte, aber auch Verfahrensrechte im Festsetzungs-, Einspruchs- oder finanzgerichtlichen Klageverfahren betreffen.[2] Eine Verwirkung kommt damit grundsätzlich in allen wesentlichen Verfahrensabschnitten in Betracht.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verwirkung / 3. Folgen einer Verwirkung

Anders als die Verjährung hat die Verwirkung bei einem Vorliegen der Voraussetzungen nicht das Erlöschen des Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis zur Folge.[1] Nur die Geltendmachung des Anspruchs ist gehemmt, sodass er auch durchaus erfüllt werden kann.[2] Theoretisch ist es sogar möglich, dass bei der Verwirkung nach Wegfall des Vertrauenstatbestandes wieder eine Durch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verwirkung / Zusammenfassung

Begriff Verwirkung ist nach einer allgemein anerkannten, von der Rechtsprechung entwickelten Definition dann gegeben, wenn ein Beteiligter am Steuerschuldverhältnis es nach einer gewissen Zeit als illoyales Verhalten empfinden muss, wenn die Gegenseite ein Recht noch geltend macht. Das Rechtsinstrument der Verwirkung mag vielleicht nicht von zentraler Bedeutung für das deutsc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verwirkung / 1.1 Voraussetzungen

Als allgemeine Voraussetzungen für eine Verwirkung haben sich im Steuerrecht durch Entscheidungen die folgenden drei Voraussetzungen herausgebildet[1]: Es muss ein beachtsamer Zeitablauf gegeben sein. Es muss seitens der Finanzverwaltung ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden sein. Der Steuerpflichtige muss aufgrund des Vertrauenstatbestands Dispositionen getroffen haben. Te...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verwirkung / 1.2 Abgrenzung zu anderen Rechtsinstituten

Die Verwirkung ist insbesondere abzugrenzen von der Verjährung. Mit dieser hat sie das Zeitmoment gemeinsam, gleichwohl unterscheidet sie sich von der Verjährung doch erheblich. Während bei der Verjährung nämlich nach Ablauf einer gesetzlich bestimmten Frist im Steuerrecht eine bestimmte Folge eintritt, nämlich das Erlöschen des Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis (vgl....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verwirkung / 4. Zusammenfassung

In Fällen, in denen aufgrund eines bedeutsamen Zeitablaufs zwischen dem Entstehen eines Anspruchs und seiner Geltendmachung ein Steuerpflichtiger nicht mehr mit einer Geltendmachung rechnen musste, sollte stets neben einer Verjährung des Anspruchs auch eine Verwirkung geprüft werden. Diese ist ein Ausfluss des allgemeinen Rechtsgrundsatzes von Treu und Glauben, sodass neben ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verwirkung / 2.1 Beachtsamer Zeitablauf

Von zentraler Bedeutung für die Verwirkung ist der Ablauf einer beachtsamen Zeitspanne zwischen dem Entstehen des Steueranspruchs und seiner Geltendmachung. Konkrete Fristen, wann ein solcher Zeitablauf gegeben ist, lassen sich allerdings nicht nennen[1], sondern es ist stets auf die Umstände im jeweiligen Einzelfall abzustellen[2], da sich aufgrund des Zeitablaufs ein beson...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verwirkung / 2.3 Disposition des Steuerpflichtigen

Als drittes Tatbestandsmerkmal der Verwirkung wird in der Regel eine sog. Vertrauensfolge zu den ersten beiden Merkmalen hinzutreten müssen. Dies bedeutet, dass der Steuerpflichtige im Vertrauen darauf, dass vonseiten der Verwaltung keine Aktivitäten mehr erfolgen, Maßnahmen ergriffen oder unterlassen hat, die er ansonsten nicht ergriffen oder nicht unterlassen hätte.[1] Dies...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verwirkung / 1. Rechtsgrundlagen

1.1 Voraussetzungen Als allgemeine Voraussetzungen für eine Verwirkung haben sich im Steuerrecht durch Entscheidungen die folgenden drei Voraussetzungen herausgebildet[1]: Es muss ein beachtsamer Zeitablauf gegeben sein. Es muss seitens der Finanzverwaltung ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden sein. Der Steuerpflichtige muss aufgrund des Vertrauenstatbestands Dispositionen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verwirkung / 2.2 Schaffung eines Vertrauenstatbestandes

Das zweite Tatbestandsmerkmal der Verwirkung fordert die Schaffung eines Vertrauenstatbestandes durch die Finanzverwaltung. Dies bedeutet, dass durch das Verhalten der Behörde ein Vertrauen des Steuerpflichtigen dahin gehend resultiert, dass bei einer objektiven Beurteilung nicht mehr mit einer Tätigkeit der Verwaltung gerechnet werden musste.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verwirkung / 2. Einzelheiten der Tatbestandsmerkmale anhand der Rechtsprechung des BFH

2.1 Beachtsamer Zeitablauf Von zentraler Bedeutung für die Verwirkung ist der Ablauf einer beachtsamen Zeitspanne zwischen dem Entstehen des Steueranspruchs und seiner Geltendmachung. Konkrete Fristen, wann ein solcher Zeitablauf gegeben ist, lassen sich allerdings nicht nennen[1], sondern es ist stets auf die Umstände im jeweiligen Einzelfall abzustellen[2], da sich aufgrund...mehr

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Sondernutzungsrecht: Heraus... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es im Kern vor allem um die vom AG allerdings nicht gestellte Frage, ob der Wohnungseigentümer, dessen Eigentum ein Sondernutzungsrecht zugewiesen ist, trotz § 9a Abs. 2 WEG die Herausgabe der dem Sondernutzungsrecht unterliegenden Fläche verlangen kann. Das Problem besteht darin, dass die Fläche gemeinschaftliches Eigentum ist und daher das Rech...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.10 Ausschluss der Änderung nach Treu und Glauben

Rz. 173 Nach der Rspr. zur RAO[1] kann trotz des Bekanntwerdens neuer Tatsachen die Berichtigung nach Treu und Glauben unzulässig sein, soweit das FA durch sein Verhalten dem Stpfl. gegenüber zu erkennen gegeben hat, dass er keine Nachforderungen mehr zu erwarten habe, und wenn der Stpfl. hierauf seine wirtschaftlichen Dispositionen gegründet hat. Diese Rspr., die wesentlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sondernutzungsrecht: Heraus... / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat Erfolg! K habe gegen B einen Herausgabeanspruch aus § 985 BGB. Dieser Anspruch stehe auch K als Sondernutzungsberechtigtem zu, wenn er die Herausgabe der betreffenden Fläche verlange. Der Herausgabeanspruch sei auch nicht verjährt. Der Herausgabeanspruch aus (eingetragenem Mit-)Eigentum gem. § 985 BGB unterliege nicht der Verjährung, § 902 Abs. 1 Satz 1 BGB. Auc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.1 Grundgedanken der Vorschrift und Systematik

Rz. 1 § 176 AO stellt einen Versuch dar, das Problem des Vertrauensschutzes für den Stpfl. gesetzgeberisch zu lösen. Die Vorschrift kann lediglich ein erster Schritt sein und dürfte ihre wesentliche Bedeutung darin haben, dass sie einen Anstoß zur Diskussion der Problematik des Vertrauensschutzes gibt; eine umfassende gesetzliche Regelung des Problembereichs leistet sie nich...mehr

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AGS 02/2023, Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4-7 VV aus den Jahren 2022/2023

Über die Entwicklung der Rspr. zu den Teilen 4–7 VV aus den Jahren 2020/2021 wurde zuletzt in AGS 2022, 145 ff. berichtet. Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenstellung der im Anschluss daran ergangenen bzw. bekannt gewordenen Rspr. Es sind auch die mit § 14 RVG zusammenhängenden Entscheidungen enthalten. Der Stand des Beitrags ist Anfang Februar 2023. Hinweismehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wirtschaftsplan (WEMoG) / 2.4.1 Grundsätze

Nach dem dualen System des § 28 Abs. 1 WEG sind die Einzelwirtschaftspläne von erheblicher Bedeutung für die Finanzverfassung der Gemeinschaft. Letztlich nämlich ergeben sich die nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG zu beschließenden Vorschüsse gerade aus den Einzelwirtschaftsplänen. Vermag man einen Verzicht auf die Erstellung von Einzelwirtschaftsplänen ausnahmsweise dann toleriere...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Zeitliche Grenzen

Rn. 11 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Abweichend von § 142 Abs. 2 Satz 1 AktG sieht § 315 Satz 1 AktG keine ausdrückliche Befristung des Antragsrechts vor. Ein Interesse außenstehender Aktionäre an der Bestellung von Sonderprüfern besteht jedenfalls bis zum Ablauf der fünfjährigen Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche aus den §§ 317f. AktG (vgl. zu § 312 AktG BGH, Urteil v...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.6.1 Zulässige Nutzung der Mietsache

Praxis-Beispiel Zweckbestimmungswidrige Nutzung In der im ersten Obergeschoss gelegenen Teileigentumseinheit wird von mehreren Zahnärzten gemeinsam eine Zahnklinik betrieben. In der Teilungserklärung ist für diese Einheit jedoch eine Büronutzung vorgesehen. Nach dem Mietvertrag sind die Zahnärzte allerdings zur Nutzung des Teileigentums als Zahnklinik berechtigt. Die Nutzung ...mehr

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FF 07+08/2023, Abgrenzung e... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller nimmt die Antragsgegnerin auf Darlehensrückzahlung in Anspruch. [2] Die Beteiligten, die am […] 2006 die Ehe miteinander geschlossen haben, leben seit […] 2020 voneinander getrennt. Am 31.3.2009 vereinbarten die Beteiligten einen Ehevertrag (UR-Nr. […]) und schlossen dabei unter anderem für den Fall der Scheidung den Zugewinnausgleich aus. [3] ...mehr

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FF 01/2023, Rechtsprechung ... / 3 Kindesunterhalt

OLG Braunschweig, Beschl. v. 23.11.2022 – 1 WF 138/22 Das für eine Verwirkung erforderliche Umstandsmoment kann trotz einer bereits vorhandenen Titulierung durch Jugendamtsurkunde ausnahmsweise gegeben sein, obwohl etwaige Vollstreckungsversuche wegen der Leistungsunfähigkeit des Schuldners voraussichtlich erfolglos geblieben wären. Dies kommt in Betracht, wenn die Unterhalts...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Entscheidung im Feststellungsbescheid

Rz. 9 Inhaltlich können durch Einspruch gegen den Feststellungsbescheid nur Rechtsfehler gerügt werden, die der gesonderten Rechtskraft nach § 157 Abs. 2 AO fähig sind (siehe § 151 BewG Rdn 20), also im Feststellungsbescheid mit bindender Wirkung für den Folgebescheid festgestellt wurden. Dies ist nur dann der Fall, wenn der Inhalt des Feststellungsbescheides für den Folgebe...mehr

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FF 01/2023, Arbeitsrechtlic... / III. Unterhalt und Zugewinnausgleich: Doppelverwertung und Anwaltstaktik

Wie Abfindungen im Verhältnis von Unterhalt und Zugewinn zu behandeln sind, ist trotz dieser Entscheidungen noch nicht abschließend und einheitlich geklärt. Dies gilt insbesondere für den Umlagezeitraum. Hierzu ist die Feststellung des OLG Hamm "die Abfindung dient folglich dazu, die bisherigen wirtschaftlichen Verhältnisse vorübergehend aufrechtzuerhalten, weshalb sie zeitl...mehr