Fachbeiträge & Kommentare zu Verwirkung

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Kenntnis von Mängeln / 2 Mangel während der Mietdauer

Entsteht ein Mangel erst während der Dauer des Mietverhältnisses oder erkennt der Mieter einen bereits bei Abschluss des Mietvertrags bestehenden Mangel erst später, muss er dem Vermieter den Mangel unverzüglich anzeigen. Unterlässt er diese Anzeige und zahlt ferner die Miete ungekürzt und vorbehaltlos weiter, hatte er nach der bis 31.8.2001 geltenden Rechtslage seine Rechte...mehr

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Kenntnis von Mängeln / 1 Kenntnis bei Vertragsabschluss

Kennt der Mieter bei Abschluss des Vertrags den Mangel der gemieteten Sache (Rechts- oder Sachmangel), stehen ihm die in den §§ 536, 536a BGB bestimmten Rechte auf Mietminderung bzw. Schadensersatz nicht zu (§ 536b Satz 1 BGB). Wichtig Positive Kenntnis entscheidend Kenntnis bedeutet in diesem Fall positive Kenntnis, nicht nur fahrlässige Unkenntnis. Wegen Mängeln, deren Vorha...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob sich die Wohnungseigentümer im Rahmen einer möglichen Verwirkung ihrer Ansprüche zurechnen lassen müssen, dass die Verwaltung wusste, dass eine AGB-Klausel unwirksam ist. Vergemeinschaftungsbeschluss Das OLG stellt für eine Zurechnung auf den Vergemeinschaftungsbeschluss ab. Dabei wird übersehen, dass die Gemeinschaft der Wohnun...mehr

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Eigentümer muss Schottergar... / 6 Einordnung dieser Entscheidung

Wer einen Schottergarten auf dem nicht überbauten Teil seines bebauten Grundstücks errichtet hat, muss mit ernsthaften Konsequenzen rechnen. Das ergibt sich daraus, dass inzwischen die Landesbauordnungen nahezu aller Bundesländer eine Pflicht zur Begrünung regeln (z. B. § 8 Abs. 1 LBO Baden-Württemberg, Art. 7 Abs. 1 BayBO, § 8 Abs. 1 BauO Bln, § 9 Abs. 1 HBauO, § 9 Abs. 2 N...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 87 BetrVG betrifft den Kernbereich der betrieblichen Mitbestimmung der Arbeitnehmer. Arbeitgeber und Betriebsrat müssen sich in den von § 87 Abs. 1 BetrVG genannten Angelegenheiten auf eine Vorgehensweise oder Regelung einigen. Sie können zu diesem Zweck eine Betriebsvereinbarung schließen oder eine sonstige Abrede treffen. Gelingt dies nicht, entscheidet die Einigun...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / a) Ausgangspunkt

Rz. 103 Zivilrechtlich wird das Pflichtteilsrecht fast immer, wenn es zur Anwendung kommt, als Ärgernis empfunden. Zahlreiche Vermeidungs- und Umgehungsstrategien werden hier diskutiert[158] und ausprobiert – teilweise mit zweifelhaftem Ausgang und gewissen damit verbundenen Unsicherheiten. Erbschaftsteuerlich ist die Situation hingegen anders. Selbstverständlich ist die unf...mehr

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§ 18 Länderübersicht / V. Pflichtteilsrecht

Rz. 531 Pflichtteilsberechtigt sind gem. Art. 506 ZGB die Abkömmlinge, bei Fehlen von Abkömmlingen die Eltern, und der Ehegatte des Erblassers. Die Familienangehörigen des Erblassers erhalten zunächst aus dem Nachlass den Unterhalt für drei Monate nach Eintritt des Erbfalls.[529] Der Pflichtteil ist echtes Erbrecht. Er ist die den Noterben vorbehaltene quotale Beteiligung am ...mehr

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Arbeitszeugnis: Änderung un... / 2 Widerruf des Arbeitszeugnisses

Das Zeugnis ist keine Willenserklärung, sondern eine Schilderung der Leistung des Arbeitnehmers. Eine Willenserklärung kann unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden, wenn sie aus Sicht des Erklärenden inhaltlich falsch war. Dies geht bei einem aus Sicht des Ausstellers falschen Arbeitszeugnis dagegen nicht. Ist ein Arbeitszeugnis objektiv falsch erteilt worden, kan...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.7.2 Verzicht, Verwirkung, Ausschlussfristen

Rz. 28 Eine weitere Folge der zwingenden Wirkung von Betriebsvereinbarungen besteht darin, dass der Arbeitnehmer auf daraus abgeleitete Rechte nicht ohne Weiteres verzichten kann (§ 77 Abs. 4 Satz 2 BetrVG). Vielmehr bedarf ein solcher Verzicht der Zustimmung des Betriebsrats. Dies gilt auch für die Ausgleichsquittung und den Prozessvergleich, sofern der Verzicht darin enthalte...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3 Charakter des Urlaubsanspruchs

Rz. 20 Rechtsprechung und Literatur haben sich schwergetan, den Urlaubsanspruch in all seinen Facetten rechtlich einzuordnen. Vertrat das Reichsarbeitsgericht zunächst die Auffassung, der Urlaubsanspruch setze sich aus 2 Ansprüchen, dem Freizeit- und Entgeltanspruch, zusammen (sog. Doppelanspruch), so folgte darauf die Auffassung, es liege ein "Einheitsanspruch" auf bezahlte...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 9.3.4 Fristen

Sowohl ein Entschädigungsanspruch als auch ein Schadensersatzanspruch muss vom Betroffenen in einer ersten Stufe innerhalb einer Frist von 2 Monaten schriftlich beim Arbeitgeber geltend gemacht werden gemäß § 15 Abs. 4 AGG.[1] Achtung Tarifliche Ausschlussfristen gehen vor Haben die Tarifvertragsparteien abweichende Regelungen zur Geltendmachung von Ansprüchen vereinbart, find...mehr

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§ 5 Verjährung / H. Verwirkung

Rz. 936 Verwirkung und Verjährung sind verschiedene Möglichkeiten der Rechtsentgegnung aufgrund Zeitenlaufes. Unabhängig von Verjährung kann ein Anspruch verwirkt sein. Verwirkung ist ein Unterfall der wegen Verstoßes gegen Treu und Glauben unzulässigen Rechtsausübung. Neben dem Ausschlusstatbestand u.a. des § 15 StVG (Rdn 959 ff.) kommen allgemeine Grundsätze zur Anwendung....mehr

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§ 5 Verjährung / 2. Zeitmoment

Rz. 945 Eine Verwirkung kommt in Betracht, wenn der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend macht (Zeitmoment), obwohl er dazu in der Lage wäre, und der Verpflichtete sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigte darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass dieser sein Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde.[955] Rz. 946 Bei familienre...mehr

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§ 5 Verjährung / I. Amtsprüfung

Rz. 937 Von der Verjährung unterscheidet sich die Verwirkung zunächst dadurch, dass die Verwirkung von Amts wegen, die Verjährung aber nur auf die ausdrücklich erhobene (Partei)Einrede zu berücksichtigen ist.[943] Rz. 938 Zur Beurteilung, ob Verwirkung eingetreten ist, sind die besonderen Umstände des Falles tatrichterlich zu würdigen.[944]mehr

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§ 5 Verjährung / 1. Allgemeines

Rz. 943 Die Verwirkung eines Anspruches kann vor der Verjährung des Anspruches eintreten.[952] Es gilt die allgemeine Regel, dass umso seltener Raum für eine Verwirkung ist, je kürzer die Verjährungsfrist ist.[953] Rz. 944 Vor Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist tritt Verwirkung deliktischer Ansprüche i.d.R. nicht ein.[954]mehr

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§ 5 Verjährung / V. Spezialrechtliche Normen

Rz. 959 § 15 StVG – Verwirkung 1Der Ersatzberechtigte verliert die ihm aufgrund der Vorschriften dieses Gesetzes zustehenden Rechte, wenn er nicht spätestens innerhalb zweier Monate, nachdem er von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erhalten hat, dem Ersatzpflichtigen den Unfall anzeigt. 2Der Rechtsverlust tritt nicht ein, wenn die Anzeige infolge eines...mehr

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§ 5 Verjährung / 5. Beweis

Rz. 954 Beweisschwierigkeiten, denen der Schuldner ausgesetzt ist, wenn der Gläubiger nach längerer Zeit Ansprüche geltend macht, vermögen den Verwirkungseinwand grundsätzlich nicht zu rechtfertigen.[975] Rz. 955 Die Beweisnot eines Schuldners führt grundsätzlich nicht dazu, dass hieraus ein Rückschluss auf dessen Vertrauensschutz gezogen werden kann.[976] Rz. 956 Anderes kann...mehr

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§ 5 Verjährung / II. Inhalt

Rz. 939 Die Verwirkung schließt – als ein Sonderfall der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) – die illoyal verspätete Geltendmachung von Rechten aus.[945] Sie beruht auf dem Gedanken des Vertrauensschutzes und dient – wie die Verjährung – dem Bedürfnis nach Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. Rz. 940 Mit der Verwirkung soll das Auseinanderfallen zwischen rechtlicher und ...mehr

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§ 5 Verjährung / 3. Umstandsmoment

Rz. 948 Für eine Verwirkung ist der Zeitablauf, während dem der Anspruchsberechtigten über einen längeren Zeitraum dem Anspruchsgegner gegenüber untätig bleibt, nur eine von mehreren Voraussetzungen.[962] Rz. 949 Neben das Zeitmoment tritt das Umstandsmoment: Es müssen besondere Umstände sowohl im Verhalten des Berechtigten als auch des Verpflichteten vorliegen, die es rechtf...mehr

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§ 5 Verjährung / IV. Wirkung

Rz. 958 Die Verwirkung führt (anders als die Verjährung) zum Rechtsverlust,[979] sodass erbrachte Leistungen nach § 812 BGB zurückgefordert werden können.mehr

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§ 5 Verjährung / Literaturtipps

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Verjährungsverzicht

Rz. 1176 Hinweis Zu Einzelheiten § 5 Rdn 261 ff., 291 ff. Rz. 1177 Die Erklärung gegenüber einem Ersatzberechtigten, man "verzichte auf die Einrede der Verjährung wie bei einem Anerkenntnisurteil", ist im Zweifel als vertragliche Ersetzung eines Feststellungsurteils zu werten.[1203] Rz. 1178 Wird ein Verjährungsverzicht abgegeben, sollte diese Erklärung allerdings auch nicht w...mehr

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§ 5 Verjährung / III. Voraussetzungen

Rz. 942 Vor Fälligkeit kann ein Anspruch nicht verwirkt sein.[951] Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf den Umstand, dass wiederkehrende Leistungen einer verkürzten Verjährung trotz unverjährtem Stammrecht unterliegen (Rdn 732 ff.). 1. Allgemeines Rz. 943 Die Verwirkung eines Anspruches kann vor der Verjährung des Anspruches eintreten.[952] Es gilt die allgemeine Regel, ...mehr

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§ 5 Verjährung / 4. Wechselwirkung

Rz. 952 Zwischen dem Zeitmoment und dem Umstandsmoment besteht insofern eine Wechselwirkung, als der Zeitablauf (im Rahmen des Zeitmoments) umso kürzer sein kann, je gravierender die sonstigen Umstände (im Rahmen des Umstandsmoments) sind.[969] Je länger der Inhaber des Rechts untätig bleibt, desto mehr wird der Gegner in seinem Vertrauen schutzwürdig, das Recht werde nicht ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / Literaturtipps

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.3 Aussetzung der Vollziehung

Rz. 25 Anknüpfungspunkt für die Zinsen ist der geschuldete Betrag, hinsichtlich dessen die Vollziehung ausgesetzt worden ist. Dabei ist jede Art der Aussetzung der Vollziehung gemeint, also die Aussetzung nach § 361 Abs. 2, 3 AO durch die Finanzbehörde sowie die Aussetzung nach § 69 Abs. 2 FGO durch die Finanzbehörde oder nach § 69 Abs. 3 FGO durch das Gericht. Auch ist es b...mehr

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§ 5 Verjährung / (b) Untätigkeit

Rz. 614 Ein schriftlicher Bescheid wird nicht durch Untätigkeit des Anspruchsberechtigten über einen längeren Zeitraum ("Einschlafen") überflüssig.[616] Die bloße Untätigkeit des Anspruchstellers während eines längeren Zeitraumes berechtigt keineswegs zu der Annahme, der schriftliche Bescheid sei überflüssig und sinnlos, mit ihm könne der Anspruchsteller billigerweise nicht ...mehr

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§ 5 Verjährung / a) Allgemeines

Rz. 646 Innerhalb der Familie ist für die Dauer des gemeinsamen Zusammenlebens zur Erhaltung des Familienfriedens die Verjährung von Ansprüchen nach § 207 BGB gehemmt.[663] Dieses gilt auch für Ansprüche aus Verkehrsunfällen.[664] Rz. 647 Die Hemmung endet bei Übertragung der Forderung an einen Dritten (Abtretungsvertrag, Cessio legis).[665] Die Hemmung beginnt erneut bei Rüc...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Formulierungsvorschlag

Rz. 1189 Als prozessvermeidende Erklärung kann beispielsweise folgender Text Verwendung finden (Die Variablen sind in Klammer < … > gesetzt):[1218] Rz. 1190 Übersicht 2.19: Vertragliche Ersetzung eines Feststellungsurteils Mit der Wirkung eines am <1.7.2023 [1219] > rechtskräftigen[1220] Feststellungsurteils wird im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme [1221] anerkannt, <Frau ...mehr

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§ 5 Verjährung / bb) Drittleistungsträger

Rz. 408 Grob fahrlässige Unkenntnis schadet auch Drittleistungsträgern (z.B. Sozialversicherungsträger, Sozialhilfeträger, beamtenrechtlicher Dienstherr). Nachdem in der Gesetzesbegründung auch das Vertrauen in das Nichtverfolgen von Ansprüchen (u.a. auch mit Blick auf die stark verkürzte Verjährung eines möglichen Gesamtschuldnerausgleiches) und die Dispositionsfreiheit des...mehr

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Fristgerechte Geltendmachun... / 2 Verwirkung

Die Verwirkung ist nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Sie ist ein Fall einer nach Treu und Glauben unzulässigen Rechtsausübung.[1] Verwirkung ist gegeben, wenn nach Fälligkeit des Anspruchs Zeit vergangen ist (Zeitmoment) und Umstände durch das Verhalten des Gläubigers vorliegen, die den Schuldner darauf vertrauen lassen, der Gläubiger werde seinen Anspruch nicht mehr gel...mehr

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Fristgerechte Geltendmachun... / 2.6 Widerspruch gegen den Betriebsübergang

Die Frist für den Widerspruch gegen einen Betriebsübergang beträgt nach § 613a Abs. 6 BGB 1 Monat. Wurde der Arbeitnehmer jedoch nicht ordnungsgemäß nach § 613a Abs. 5 BGB über den Betriebsübergang unterrichtet, läuft die Widerspruchsfrist nicht an. Das Widerspruchsrecht besteht damit unbefristet, grundsätzlich auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.[1] Das Widerspruc...mehr

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Fristgerechte Geltendmachun... / 2.3 Ansprüche auf Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt

Ebenfalls der Verwirkung unterliegen Ansprüche auf Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt.mehr

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Fristgerechte Geltendmachun... / 2.9 Versetzung des Arbeitnehmers

Das Recht eines Arbeitnehmers, sich gegen eine Versetzung zu wehren, die er für unrechtmäßig hält, unterliegt der Verwirkung.[1] Macht er erst fast 2 Jahre nach der Versetzung in eine andere betriebliche Einheit geltend, diese Maßnahme sei unwirksam, wird er damit nicht mehr gehört.[2]mehr

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Fristgerechte Geltendmachun... / 2.8 Rückgruppierung von Arbeitnehmern

Der Rückgruppierung eines Arbeitnehmers um 2 Tarifgruppen muss auch nach 14-jähriger falscher Eingruppierung der Einwand der Verwirkung nicht entgegenstehen. Zwar dürfte das Zeitmoment nach 14 Jahren erfüllt sein. Das Umstandsmoment kann dennoch fehlen, selbst wenn die falsche Tarifgruppe innerhalb des Zeitraums mehrfach vom Arbeitgeber bestätigt wurde.[1]mehr

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Fristgerechte Geltendmachun... / 2.7 Schmerzensgeldansprüche wegen Mobbings

Der Anspruch auf Schmerzensgeld, den ein Arbeitnehmer unmittelbar gegen seinen damaligen Vorgesetzten nach 2 Jahren geltend macht, kann zwar grundsätzlich verwirken. Ein bloßes Unterlassen, wenn auch für über 2 Jahre, erfüllt aber nur dann das Umstandsmoment, wenn aufgrund zusätzlicher besonderer Umstände eine Pflicht zur zeitnahen Geltendmachung besteht. Auf eventuelle Bewe...mehr

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Fristgerechte Geltendmachun... / Zusammenfassung

Überblick Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben im Arbeitsverhältnis und bei dessen Beendigung zahlreiche Fristen zu beachten. Wird die Frist versäumt, können meist Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Was für den Anspruchsteller misslich ist, ist für den Anspruchsgegner von Vorteil. Nach Fristablauf kann er das damit zusammenhängende Thema abschließen. Es entsteht Rech...mehr

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Fristgerechte Geltendmachun... / 2.2 Geltendmachung der Fiktion eines Arbeitsverhältnisses mit Entleiher

Besitzt der Verleiher keine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis, fingiert § 10 Abs. 1 AÜG ein Arbeitsverhältnis des Leiharbeitnehmers mit dem Entleiher. Nach dem BAG verwirkt das Recht, sich auf diese Fiktion zu berufen, nie.[1] Dies wird von Instanzgerichten teils anders gesehen. Dabei reichen Zeiträume zwischen Beendigung der Arbeitnehmerüberlassung und Geltendmachung der Fi...mehr

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Fristgerechte Geltendmachun... / 2.5 Zeugnisanspruch

Auch der Zeugnisanspruch kann verwirken.[1] Da sich der Arbeitgeber bei dem Abfassen des Arbeitszeugnisses an den Arbeitnehmer erinnern können muss, ist für die Verwirkung des Zeugnisanspruchs keine übermäßig lange Zeit zu verlangen. Dies kann für einen Anspruch auf Zeugniskorrektur im Einzelfall schon nach 10 Monaten der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer zuvor innerhalb von ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Fristgerechte Geltendmachun... / 2.1 Anfechtung des irrig abgeschlossenen Arbeitsvertrags

Bestand ein Arbeitsverhältnis jahrelang beanstandungsfrei, kann das Recht zur Anfechtung wegen eines Irrtums bei Abschluss des Arbeitsverhältnisses verwirkt sein.[1]mehr

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Fristgerechte Geltendmachun... / 2.4 Fortsetzung eines zunächst befristeten Arbeitsverhältnisses

Wird ein zunächst befristetes Arbeitsverhältnis fortgesetzt, entsteht nach § 15 Abs. 5 TzBfG ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Wird dieses nur einige Tage fortgesetzt, kann das Recht des Arbeitnehmers, sich auf das Bestehen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses zu berufen, nach mehr als 9 Monaten verwirkt sein.[1]mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Fristgerechte Geltendmachun... / 2.10 Kündigungsrecht

Das Recht des Arbeitgebers, die ordentliche Kündigung auszusprechen, unterliegt keiner gesetzlichen Kündigungserklärungsfrist, wie dies mit der 2-wöchigen Frist des § 626 Abs. 2 BGB für die außerordentliche Kündigung gilt. Das Recht zur ordentlichen Kündigung kann allerdings verwirken, wenn es der Arbeitgeber in Kenntnis eines Kündigungsgrundes längere Zeit unterlässt, eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verjährung im Wohnungseigentum / 1 Allgemeines

Zu beachten ist, dass die Verjährung einer Leistungspflicht nicht gleichzeitig dazu führt, dass die für sie bestellten Grundpfandrechte ihre Sicherheit verlieren. Auch nach Verjährung des der Bestellung zugrunde liegenden Anspruchs kann der Gläubiger seine Befriedigung aus dem Grundpfandrecht betreiben. Grundsätzlich unterliegen sämtliche Ansprüche der Verjährung. Lediglich d...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verjährung im Wohnungseigentum / Zusammenfassung

Begriff Die Verjährung bewirkt, dass der Schuldner berechtigt ist, die Leistung zu verweigern. Die Verjährung schafft ein dauerndes Leistungsverweigerungsrecht. Zu beachten ist, dass der Eintritt der Verjährung nicht von Amts wegen, also vom Gericht geprüft wird. Der Schuldner muss sich vielmehr immer selbst darauf berufen. U. a. bei Gewährleistungsansprüchen aus einem Kauf-...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sondernutzungsrechte / 2.1.1 Beschluss

Sondernutzungsrechte können grundsätzlich nicht durch (Mehrheits-)Beschluss begründet werden. Mangels Beschlusskompetenz wäre ein entsprechender Beschluss nichtig.[1] Hatten die Wohnungseigentümer zugunsten eines Wohnungseigentümers die Begründung eines Sondernutzungsrechts beschlossen, kann sich jeder Wohnungseigentümer zeitlich unbegrenzt auf die Nichtigkeit des Beschlusses...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2024, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Verfahrensgegenstand ist der auf den Antragsteller als überörtlicher Sozialhilfeträger nach § 1601 BGB, § 94 Abs. 1 SGB XII übergegangene Anspruch der psychisch kranken Mutter des Antragsgegners auf Elternunterhalt für den Zeitraum 1.8.2020 bis 31.12.2021. In diesem Zeitraum hat der Antragsteller Sozialhilfeaufwendungen i.H.v. 61.663,29 EUR an die Leistungsberechtigte erbr...mehr

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AGS 06/2024, Festsetzung de... / II. Zulässigkeit der Beschwerde

Die Beschwerde ist zulässig. Der Klägervertreter ist durch den Wertfestsetzungsbeschluss beschwert. Insoweit kommt es nicht darauf an, ob die Festsetzung des Gegenstandswerts durch ihn oder die Landeskasse beantragt worden ist. 1. Festsetzungsantrag war zulässig Der Antrag des Bezirksrevisors auf Festsetzung des Gegenstandswerts war zulässig. 2. Wertfestsetzung für den Beklagte...mehr

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FF 06/2024, Taler, Taler du... / b) Mögliche weitere Auswirkungen von Kontenplünderungen

Die Kontenplünderung kann als Untreue strafbar sein[26] und damit zur Unterhaltsverwirkung gem. § 1579 Nr. 3 BGB führen.[27] Die Hürden der "Verwirkung" nach § 27 VersAusglG und § 1381 BGB hingegen sind deutlich höher und werden eher nicht erfüllt sein.[28]mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / a) Rechtliche Qualifizierung des Innenverhältnisses

Rz. 256 Es stellt sich die Frage, wie das Innenverhältnis zwischen dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten rechtlich zu qualifizieren ist. In Betracht kommen insbesondere ein reines Gefälligkeitsverhältnis, ein Auftrag oder ein Geschäftsbesorgungsvertrag. Ist der Bevollmächtigte ein naher Angehöriger oder eine sonst sehr nahestehende Person und wird die Vollmacht daher u...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.3.3 Erledigung vor Klageerhebung, Rechtswidrigkeitsfeststellungsklage

Rz. 26 Wie bereits ausgeführt, betrifft § 131 Abs. 1 Satz 3 nach Wortlaut und systematischer Stellung den Fall der Erledigung des Verwaltungsakts zwischen Klageerhebung und Urteil. Erledigt sich der Verwaltungsakt schon vor Klageerhebung, ist eine Anfechtungsklage ausgeschlossen und ein Übergang von der Anfechtungsklage zur Fortsetzungsfeststellungsklage, wie er in § 131 Abs...mehr