Fachbeiträge & Kommentare zu Verwirkung

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W / 1 Widerspruchslösung [Rdn 4114]

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L / 2 Ladung des Verteidigers [Rdn 2273]

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§ 5 Feuerversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 261 Anders als Hauptleistungspflichten des Versicherungsvertrages sind Obliegenheiten keine erzwingbaren Rechtspflichten, sondern Voraussetzungen für die Erhaltung des Versicherungsschutzes. Während ein Risikoausschluss den Anspruch auf Versicherungsschutz gar nicht erst entstehen lässt, hat die Verletzung einer Obliegenheit die Verwirkung eines bereits entstandenen Vers... mehr

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V / 13 Verhandlungsleitung [Rdn 3502]

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§ 13 Verkehrsunfallmanipula... / b) Unreparierter verschwiegener oder bestrittener Vorschaden

Rz. 41 Streitig sind diejenigen Konstellationen, in denen der Geschädigte Kenntnis von einem unreparierten Vorschaden im erneut anstoßrelevanten Fahrzeugbereich hat, diesen jedoch gegenüber dem Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer und dem erkennenden Gericht verschweigt oder dessen Existenz bestreitet. Wird durch einen vom Gericht bestellten Sachverständigen bestätigt, dass ... mehr

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V / 34 Vernehmung einer Verhörsperson [Rdn 3789]

Rdn 3790 Literaturhinweise: Artkämper/Jacobs, Polizeibeamte als Zeugen vor Gericht, 2. Aufl. 2019 Farthofer/Rückert, Die höchstrichterliche Rechtsprechung zu § 252 StPO im Lichte eines grund- und menschenrechtskonformen Strafverfahrens, HRRS 2017, 123 Gerst (Hrsg.), Zeugen in der Hauptverhandlung, 2. Aufl. 2020 Hof, Polizeizeugen – Zeugen im Sinne der StPO, HRRS 2015, 277 Meyer,... mehr

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E / 18 Eröffnungsbeschluss, Nachholung in der Hauptverhandlung [Rdn 1882]

Rdn 1883 Literaturhinweis: Eisenberg, Kriterien der Eröffnung des strafprozessualen Hauptverfahrens, JZ 2011, 672 Eschelbach, Gehör vor Gericht, GA 2004, 228 ders., Von der Eröffnung des Hauptverfahrens durch die Strafkammer, in: Festschrift für Christian Richter II, 2002, S. 113 Kuckein, Revisionsrechtliche Kontrolle der Mangelhaftigkeit von Anklage und Eröffnungsbeschluss, St... mehr

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A / 32 Anwesenheitspflicht des Angeklagten [Rdn 420]

Rdn 421 Literaturhinweis: Neuhaus, Der Grundsatz der ständigen Anwesenheit des Angeklagten in der strafprozessualen Hauptverhandlung 1. Instanz unter besonderer Berücksichtigung des § 231a StPO, 2000 Metz, Entfernung des Angeklagten nach § 247 StPO, NStZ 2017, 446 Nestler, Grundlagen der Anwesenheitspflichten während der Hauptverhandlung, Jura 2024, 135 Staub, Verteidigungsstra... mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 1. Arglistige Täuschung

Rz. 187 Die Einzelheiten hierzu werden in der Wohngebäudeversicherung in B § 16 Nr. 2 VGB 2010 (§ 21 VGB 88) geregelt. Rz. 188 Danach ist der Versicherer von seiner Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht. Ausreichend ist der bloße Versuch d... mehr

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Z / 19 Zeuge, Zeugnisverweigerungsrecht [Rdn 4349]

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B / 25 Besetzungseinwand [Rdn 965]

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A / 23 Absprachen/Verständigung, Verfahren, Allgemeines [Rdn 263]

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F / 9 Fragerecht des Verteidigers, Zurückweisung einzelner Fragen [Rdn 1976]

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A / 40 Ausschluss der Öffentlichkeit, Allgemeines [Rdn 520]

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B / 11 Berufung, Berufungshauptverhandlung [Rdn 748]

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Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 7.1.2.3 Aufbewahrungsfrist

Rz. 124 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Aufbewahrungsfrist ist für die unterschiedlichen kaufmännischen Unterlagen gestaffelt. Nach Abs. 4 beträgt die Aufbewahrungsfrist zehn Jahre für Handelsbücher, Inventare, Bilanzen, Lageberichte nebst Organisationsunterlagen und für Buchungsbelege (Abs. 4 i. V. m. Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4). Für alle sonstigen Unterlagen des Kaufmanns beträg... mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.1.2.2.2.2 Auswirkungen bei negativer Fortführungsprognose

Rz. 79 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Kommen die Geschäftsleiter zu der Erkenntnis, dass eine Unternehmensfortführung nicht mehr unterstellt werden kann, hat dies Konsequenzen für Ansatz und Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden. Allerdings bedeutet eine negative Fortführungsprognose nicht, dass die Bewertungsvorschriften des HGB nicht mehr gelten. Vielmehr bleibt es gr... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Vorschriften für Steuervergütungen (§ 96 Abs 1 EStG)

Rn. 6 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Aktuell sind die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie zahlreiche Regionalträger (ehemals Landesversicherungsanstalten). Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist der größte Träger der deutschen Rentenversicherung. Der Hauptsitz befindet sich in B... mehr

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Abmahnung: Wirksamkeit / 4 Frist bzw. Zeitpunkt der Abmahnung

Es gibt keine sog. Regelausschlussfrist, nach deren Ablauf eine Abmahnung nicht mehr ausgesprochen werden kann.[1] Der Abmahnungsberechtigte kann also frei entscheiden, ob und wann er die Abmahnung aussprechen will.[2] Allerdings unterliegt das Recht zur Abmahnung, wie auch jedes andere Rechtsinstitut, der Verwirkung. Dieses greift dann, wenn der Abmahnungsberechtigte lange Z... mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 41 Vergütungsfestsetzung, Erinnerung [Rdn 523]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 18 Gerichtskostenansatz, Erinnerung/Beschwerde [Rdn 187]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 19 Dienstaufsichtsbeschwerde [Rdn 276]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 23 Gegenvorstellung, Zulässigkeitsvoraussetzungen [Rdn 315]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 39 Verfassungsbeschwerde, Abrechnung [Rdn 470]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 16 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Vernehmung [Rdn 240]

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Teil A: Rechtsmittel / 174 Revision, Verfahrensrüge, Antrag auf Gerichtsbeschluss (§ 238 Abs. 2) [Rdn 2324]

Rdn 2325 Literaturhinweise: Erker, Das Beanstandungsrecht gem. § 238 II StPO, 1988 s.a. die Hinw. bei → Revision, Allgemeines, Teil A Rdn 2009, und bei → Revision, Verfahrensrüge, Allgemeines, Teil A Rdn 2312, sowie bei Burhoff, HV, Rn 3503. Rdn 2326 1. Die fehlende Herbeiführung eines Gerichtsbeschlusses nach § 238 Abs. 2 in der HV kann zur Verwirkung einer an sich gegebenen ... mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 99 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Einfluss Grundgesetz [Rdn 1401]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1402 Literaturhinweise... mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 10 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Durchsuchung [Rdn 161]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 7 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Beschlagnahme [Rdn 109]

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob sich die Wohnungseigentümer im Rahmen einer möglichen Verwirkung ihrer Ansprüche zurechnen lassen müssen, dass die Verwaltung wusste, dass eine AGB-Klausel unwirksam ist. Vergemeinschaftungsbeschluss Das OLG stellt für eine Zurechnung auf den Vergemeinschaftungsbeschluss ab. Dabei wird übersehen, dass die Gemeinschaft der Wohnun... mehr

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Eigentümer muss Schottergar... / 6 Einordnung dieser Entscheidung

Wer einen Schottergarten auf dem nicht überbauten Teil seines bebauten Grundstücks errichtet hat, muss mit ernsthaften Konsequenzen rechnen. Das ergibt sich daraus, dass inzwischen die Landesbauordnungen nahezu aller Bundesländer eine Pflicht zur Begrünung regeln (z. B. § 8 Abs. 1 LBO Baden-Württemberg, Art. 7 Abs. 1 BayBO, § 8 Abs. 1 BauO Bln, § 9 Abs. 1 HBauO, § 9 Abs. 2 N... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 87 BetrVG betrifft den Kernbereich der betrieblichen Mitbestimmung der Arbeitnehmer. Arbeitgeber und Betriebsrat müssen sich in den von § 87 Abs. 1 BetrVG genannten Angelegenheiten auf eine Vorgehensweise oder Regelung einigen. Sie können zu diesem Zweck eine Betriebsvereinbarung schließen oder eine sonstige Abrede treffen. Gelingt dies nicht, entscheidet die Einigun... mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / a) Ausgangspunkt

Rz. 103 Zivilrechtlich wird das Pflichtteilsrecht fast immer, wenn es zur Anwendung kommt, als Ärgernis empfunden. Zahlreiche Vermeidungs- und Umgehungsstrategien werden hier diskutiert[158] und ausprobiert – teilweise mit zweifelhaftem Ausgang und gewissen damit verbundenen Unsicherheiten. Erbschaftsteuerlich ist die Situation hingegen anders. Selbstverständlich ist die unf... mehr

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§ 18 Länderübersicht / V. Pflichtteilsrecht

Rz. 531 Pflichtteilsberechtigt sind gem. Art. 506 ZGB die Abkömmlinge, bei Fehlen von Abkömmlingen die Eltern, und der Ehegatte des Erblassers. Die Familienangehörigen des Erblassers erhalten zunächst aus dem Nachlass den Unterhalt für drei Monate nach Eintritt des Erbfalls.[529] Der Pflichtteil ist echtes Erbrecht. Er ist die den Noterben vorbehaltene quotale Beteiligung am ... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.7.2 Verzicht, Verwirkung, Ausschlussfristen

Rz. 28 Eine weitere Folge der zwingenden Wirkung von Betriebsvereinbarungen besteht darin, dass der Arbeitnehmer auf daraus abgeleitete Rechte nicht ohne Weiteres verzichten kann (§ 77 Abs. 4 Satz 2 BetrVG). Vielmehr bedarf ein solcher Verzicht der Zustimmung des Betriebsrats. Dies gilt auch für die Ausgleichsquittung und den Prozessvergleich, sofern der Verzicht darin enthalte... mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 9.3.4 Fristen

Sowohl ein Entschädigungsanspruch als auch ein Schadensersatzanspruch muss vom Betroffenen in einer ersten Stufe innerhalb einer Frist von 2 Monaten schriftlich beim Arbeitgeber geltend gemacht werden gemäß § 15 Abs. 4 AGG.[1] Achtung Tarifliche Ausschlussfristen gehen vor Haben die Tarifvertragsparteien abweichende Regelungen zur Geltendmachung von Ansprüchen vereinbart, find... mehr

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§ 5 Verjährung / H. Verwirkung

Rz. 936 Verwirkung und Verjährung sind verschiedene Möglichkeiten der Rechtsentgegnung aufgrund Zeitenlaufes. Unabhängig von Verjährung kann ein Anspruch verwirkt sein. Verwirkung ist ein Unterfall der wegen Verstoßes gegen Treu und Glauben unzulässigen Rechtsausübung. Neben dem Ausschlusstatbestand u.a. des § 15 StVG (Rdn 959 ff.) kommen allgemeine Grundsätze zur Anwendung.... mehr

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§ 5 Verjährung / 2. Zeitmoment

Rz. 945 Eine Verwirkung kommt in Betracht, wenn der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend macht (Zeitmoment), obwohl er dazu in der Lage wäre, und der Verpflichtete sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigte darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass dieser sein Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde.[955] Rz. 946 Bei familienre... mehr

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§ 5 Verjährung / I. Amtsprüfung

Rz. 937 Von der Verjährung unterscheidet sich die Verwirkung zunächst dadurch, dass die Verwirkung von Amts wegen, die Verjährung aber nur auf die ausdrücklich erhobene (Partei)Einrede zu berücksichtigen ist.[943] Rz. 938 Zur Beurteilung, ob Verwirkung eingetreten ist, sind die besonderen Umstände des Falles tatrichterlich zu würdigen.[944] mehr

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§ 5 Verjährung / 1. Allgemeines

Rz. 943 Die Verwirkung eines Anspruches kann vor der Verjährung des Anspruches eintreten.[952] Es gilt die allgemeine Regel, dass umso seltener Raum für eine Verwirkung ist, je kürzer die Verjährungsfrist ist.[953] Rz. 944 Vor Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist tritt Verwirkung deliktischer Ansprüche i.d.R. nicht ein.[954] mehr

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§ 5 Verjährung / IV. Wirkung

Rz. 958 Die Verwirkung führt (anders als die Verjährung) zum Rechtsverlust,[979] sodass erbrachte Leistungen nach § 812 BGB zurückgefordert werden können. mehr

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§ 5 Verjährung / II. Inhalt

Rz. 939 Die Verwirkung schließt – als ein Sonderfall der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) – die illoyal verspätete Geltendmachung von Rechten aus.[945] Sie beruht auf dem Gedanken des Vertrauensschutzes und dient – wie die Verjährung – dem Bedürfnis nach Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. Rz. 940 Mit der Verwirkung soll das Auseinanderfallen zwischen rechtlicher und ... mehr

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§ 5 Verjährung / 3. Umstandsmoment

Rz. 948 Für eine Verwirkung ist der Zeitablauf, während dem der Anspruchsberechtigten über einen längeren Zeitraum dem Anspruchsgegner gegenüber untätig bleibt, nur eine von mehreren Voraussetzungen.[962] Rz. 949 Neben das Zeitmoment tritt das Umstandsmoment: Es müssen besondere Umstände sowohl im Verhalten des Berechtigten als auch des Verpflichteten vorliegen, die es rechtf... mehr

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§ 5 Verjährung / 5. Beweis

Rz. 954 Beweisschwierigkeiten, denen der Schuldner ausgesetzt ist, wenn der Gläubiger nach längerer Zeit Ansprüche geltend macht, vermögen den Verwirkungseinwand grundsätzlich nicht zu rechtfertigen.[975] Rz. 955 Die Beweisnot eines Schuldners führt grundsätzlich nicht dazu, dass hieraus ein Rückschluss auf dessen Vertrauensschutz gezogen werden kann.[976] Rz. 956 Anderes kann... mehr

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§ 5 Verjährung / V. Spezialrechtliche Normen

Rz. 959 § 15 StVG – Verwirkung 1Der Ersatzberechtigte verliert die ihm aufgrund der Vorschriften dieses Gesetzes zustehenden Rechte, wenn er nicht spätestens innerhalb zweier Monate, nachdem er von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erhalten hat, dem Ersatzpflichtigen den Unfall anzeigt. 2Der Rechtsverlust tritt nicht ein, wenn die Anzeige infolge eines... mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Verjährungsverzicht

Rz. 1176 Hinweis Zu Einzelheiten § 5 Rdn 261 ff., 291 ff. Rz. 1177 Die Erklärung gegenüber einem Ersatzberechtigten, man "verzichte auf die Einrede der Verjährung wie bei einem Anerkenntnisurteil", ist im Zweifel als vertragliche Ersetzung eines Feststellungsurteils zu werten.[1203] Rz. 1178 Wird ein Verjährungsverzicht abgegeben, sollte diese Erklärung allerdings auch nicht w... mehr

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§ 5 Verjährung / Literaturtipps

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§ 5 Verjährung / III. Voraussetzungen

Rz. 942 Vor Fälligkeit kann ein Anspruch nicht verwirkt sein.[951] Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf den Umstand, dass wiederkehrende Leistungen einer verkürzten Verjährung trotz unverjährtem Stammrecht unterliegen (Rdn 732 ff.). 1. Allgemeines Rz. 943 Die Verwirkung eines Anspruches kann vor der Verjährung des Anspruches eintreten.[952] Es gilt die allgemeine Regel, ... mehr

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§ 5 Verjährung / 4. Wechselwirkung

Rz. 952 Zwischen dem Zeitmoment und dem Umstandsmoment besteht insofern eine Wechselwirkung, als der Zeitablauf (im Rahmen des Zeitmoments) umso kürzer sein kann, je gravierender die sonstigen Umstände (im Rahmen des Umstandsmoments) sind.[969] Je länger der Inhaber des Rechts untätig bleibt, desto mehr wird der Gegner in seinem Vertrauen schutzwürdig, das Recht werde nicht ... mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / Literaturtipps

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