Fachbeiträge & Kommentare zu Verwirkung

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§ 7 Verwirkung, Befristung, Herabsetzung, Verjährung, Verzug

A. Begrenzung und Befristung des Ehegattenunterhaltes Rz. 1 Das Gesetz lässt in § 1578b BGB eine Begrenzung des an den geschiedenen Ehegatten zu zahlenden Ehegattenunterhaltes in unterschiedlicher Hinsicht zu:[1] mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 7. Weiteres Vorgehen nach Erteilung der Auskunft

Rz. 213 Nach einer Aufforderung zur Auskunft, die auch erteilt wird, muss der Berechtigte den Unterhaltspflichtigen zeitnah zur Zahlung eines bezifferten Betrages auffordern, um die Wirkungen dieser Aufforderung aufrechtzuerhalten.[425] Bei zu langem Abwarten besteht die Gefahr der Verwirkung.[426] mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 4. Zugang des Auskunftsverlangens

Rz. 197 Der Zugang der Mahnung muss nachgewiesen werden, denn für die Wirksamkeit kommt es auf den Zeitpunkt des Zugangs dieses Verlangens an (Nachweisproblem!). Es empfiehlt sich die Versendung der Zahlungsaufforderung als Einschreiben mit Rückschein. Im Allgemeinen wird mit dem Rückschein der Beweis des Zugangs erbracht werden können. Wenn der Schuldner behauptet, nicht die... mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 2. Kompensation durch Ausgleichszahlungen im Versorgungsausgleich

Rz. 92 Zitat BGH v. 2.3.2011 – XII ZR 44/09 [168] Auch die Pflicht des Antragstellers zur Beitragszahlung in Höhe von 6.835,99 EUR im Rahmen des Versorgungsausgleichs ist ein zu berücksichtigender Billigkeitsgesichtspunkt. mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 12. Intime Beziehungen der Berechtigten

Rz. 171 Auch aufgenommene und unterhaltene intime Beziehungen zu einem neuen Partner können – über den Anwendungsbereich des § 1579 BGB hinausgehend – von Bedeutung sein.[356] mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 9. Bedeutung des § 1613 BGB für Abänderungsverfahren

a) Abänderungsverfahren gegen gerichtliche Titel Rz. 220 Die Vorschrift des § 1613 Abs. 1 BGB hat insbesondere Bedeutung für Abänderungsbegehren bei Bestehen eines gerichtlichen Titels (§ 238 FamFG). Ist Unterhalt durch eine gerichtliche Hauptsachenentscheidung tituliert, kann wegen der verfahrensrechtlichen Sperre des § 238 Abs. 3 ZPO S. 1 FamFG eine Abänderung nur mit Wirkun... mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 5. Verlust des Rechts, sich auf Verzug zu berufen

Rz. 259 Die Berufung auf den Schutz des § 1613 I BGB kann allerdings dem Schuldner wegen rechtsmissbräuchlichen Verhaltens verwehrt sein, wenn er trotz Auskunftsverlangens eine Abfindungszahlung seines früheren Arbeitgebers verschwiegen hatte.[469] mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / aa) Ausnahme bei fehlender Absicherung der Berechtigten

Rz. 58 Der BGH geht davon aus, dass auch beim nachehelichen Unterhalt wegen Krankheit ein ausreichender Ausgleich der Versorgungslage letztlich durch den Versorgungsausgleich geschaffen worden ist, so dass im Regelfall kein ehebedingter Nachteil mehr verbleibt. Es sind jedoch Ausnahmen anzuerkennen. (1) Keine Erwerbsunfähigkeitsrente Rz. 59 Dies gilt nicht für diejenigen Fälle... mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 4. Härtegrund aus § 1579 Nr. 4 BGB (mutwillige Herbeiführung der Bedürftigkeit)

Rz. 285 Mutwillig ist ein leichtfertiges, vom üblichen sozialen Standard abweichendes Verhalten, das sich auf die Obliegenheit des Unterhaltsberechtigten, seinen Unterhaltsbedarf selbst zu decken, negativ auswirkt. Ein solches tatbestandsrelevantes Verhalten kann z.B. dann vorliegen, mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 6. Härtegrund aus § 1579 Nr. 6 BGB (gröbliche Verletzung der Pflicht, zum Familienunterhalt beizutragen)

Rz. 300 Der Härtegrund des § 1579 Nr. 6 BGB ist erfüllt, wenn der Unterhaltsberechtigte vor der Trennung längere Zeit hindurch seine Pflicht, zum Familienunterhalt beizutragen, gröblich verletzt hat. Es handelt sich um eine Konkretisierung der allgemeinen Härteklausel, die § 1587c Nr. 3 BGB a.F. nachgebildet ist. Dabei ist anerkannt, dass ein Ehegatte, der nach der Gestaltun... mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 7. Härtegrund aus § 1579 Nr. 7 BGB (schwerwiegendes Fehlverhalten)

Rz. 302 Mit der Formulierung "offensichtlich schwerwiegendes Fehlverhalten" soll der Ausnahmecharakter der Vorschrift hervorgehoben werden. Der entscheidende Gesichtspunkt für die Annahme eines Härtegrundes nach § 1579 Nr. 7 BGB ist die Widersprüchlichkeit des Verhaltens der Unterhaltsberechtigten, die sich zum einen aus der ehelichen Bindung löst, zum anderen aber die eheli... mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / a) Verfestigte Lebensgemeinschaft

Rz. 272 Mit dem Härtegrund des § 1579 Nr. 2 BGB wird kein vorwerfbares Fehlverhalten des Unterhaltsberechtigten sanktioniert, sondern es wird auf rein objektive Gegebenheiten bzw. Veränderungen in den Lebensverhältnissen des bedürftigen Ehegatten abgestellt, die eine dauerhafte Unterhaltsleistung unzumutbar erscheinen lassen. Entscheidend ist deswegen darauf abzustellen, das... mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 5. Härtegrund aus § 1579 Nr. 5 BGB (Verletzung von Vermögensinteressen)

Rz. 293 Wer Unterhalt beansprucht, muss auf die Vermögensinteressen des Pflichtigen Rücksicht nehmen. Der den Unterhalt geltend machende Ehegatte hat alles zu unterlassen, was dem anderen die Erfüllung seiner Unterhaltspflicht erschwert oder unmöglich macht.[527] Setzt er sich mutwillig über diese Verpflichtungen hinweg, kann dieses Verhalten den Härtegrund nach § 1579 Nr. 5... mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / VI. Kompensation des Nachteils

Rz. 82 Sind ehebedingte Nachteile konkret eingetreten, so kann sich die Frage eines möglichen Ausgleichs oder der Kompensation stellen. Denn der (ehebedingte) Nachteil rechtfertigt nur dann einen fortdauernden Unterhaltsanspruch, wenn dieser Nachteil nicht zwischenzeitlich entfallen oder durch andere mit der Ehe verbundene Vorteile – auch nach der Ehescheidung – kompensiert ... mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / I. Wirksames Auskunftsverlangen

Rz. 188 Nach § 1613 BGB kann Unterhalt für die Vergangenheit bereits ab dem Auskunftsbegehren verlangt werden, das zum Zwecke der Geltendmachung eines Unterhaltsanspruches verlangt wurde. Diese Möglichkeit, die rückwirkende Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen zu wahren, bietet zwei praktisch relevante Vorteile. Rz. 189 Zum einen wird dieser Unterhalt vom 1. Tag des Monats a... mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 2. Absender des Auskunftsverlangens

Rz. 194 Das Auskunftsverlangen ist – wie die Mahnung – eine empfangsbedürftige, geschäftsähnliche Willensäußerung, auf die die Vorschriften über Rechtsgeschäfte und Willenserklärungen entsprechende Anwendung finden. Beim Unterhalt von Minderjährigen sind die Regeln der gesetzlichen Vertretung und die Spezialregel des BGB § 1629 zu beachten, d.h. die Auskunftsaufforderung mus... mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 2. Zeitraum ab Trennung

Rz. 113 Teilweise wird bereits während der Zeit der Trennung schon eine solche unterhaltsrechtlich relevante Obliegenheit zum Abbau des Nachteils bejaht. Zitat OLG Frankfurt v. 26.1.2009 – 2 UF 253/08 [218] Wegen der neunjährigen Familienphase von Oktober 1982 bis 1991, lediglich unterbrochen durch eine einjährige Teilzeitbeschäftigung, sind der Beklagten sicherlich gewisse eheb... mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / IX. Bedeutung der Ehedauer

Rz. 115 Die Rechtsprechung des BGH und der Obergerichte geht davon aus, dass es keine absolute Sperrwirkung einer bestimmten Ehedauer gibt, nach der die Begrenzung und Befristung des Unterhaltsanspruchs gänzlich ausgeschlossen ist. So wurde z.B. auch nach einer Ehedauer von mehr als 28 Jahren,[221] 33 Jahren[222] und 37 Jahren[223] noch eine Befristung vorgenommen. 1. Dauer d... mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 2. Bedeutung der Gesetzesänderung zum 1.3.2013

Rz. 122 Seit dem 1.3.2013 ist eine gesetzliche Neuregelung des § 1587b Abs. 1 BGB in Kraft. Absatz 1 betrifft die mögliche Herabsetzung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs; über § 1578b Abs. 2 S. 2 BGB gilt diese Neuregelung jedoch auch für die Unterhaltsbefristung. Rz. 123 Der Gesetzesbegründung folgend geht der BGH davon aus, dass lediglich seine bisherige Rechtsprechung ... mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / aa) Rechtshängigkeit bereits durch Antrag auf Verfahrenskostenhilfe?

Rz. 223 In der Vergangenheit wurde teilweise vertreten, dass bereits durch die die Übersendung eines VKH-Antrages Rechtshängigkeit eintritt. Durch die Fassung des § 238 Abs. 3 S. 1 FamFG ist jetzt klargestellt, dass die Zeitschranke nicht durch ein vorangegangenes Verfahrenskostenhilfeverfahren oder die bloße Einreichung der Antragsschrift bei Gericht ausgelöst wird.[440] Emp... mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / III. Begriff des Nachteils

Rz. 10 Bei Prüfung in der Praxis muss zwischen "Nachteil" und der – streng kausal zu betrachtenden – Ehebedingtheit als Ursache des Nachteils unterschieden werden. Jedoch müssen beide Faktoren vorliegen, damit der Umstand im Rahmen des § 1578b BGB Bedeutung gewinnen kann. Rz. 11 Das Gesetz wählt hierzu die folgende Formulierung: Zitat Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, ... mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 2. Beruflicher Abstieg durch die Berufsunterbrechung

Rz. 38 In dieser Fallkonstellation gelingt der Berechtigten zwar der Wiedereinstieg in den früher ausgeübten Beruf, aber zu schlechteren Konditionen. Eine Vergleichsperson mit gleicher Ausbildung und gleichen persönlichen Voraussetzungen usw. bekommt ein höheres Gehalt, die Berechtigte erzielt aus bestimmten Gründen nur ein niedrigeres Einkommen. Praxistipp Zu prüfen ist dabe... mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 4. Nachteil durch verringerte Altersversorgung (Versorgungsausgleich)

Rz. 50 Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit führen regelmäßig zu verringerten Rentenanwartschaften. Folge davon sind Versorgungsnachteile, die dazu führen, dass gezahlt werden wird, als dies bei einer ununterbrochenen eigenen Erwerbstätigkeit der Fall g... mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / a) Auskunftsverlangen und gerichtliche Kostenentscheidung

Rz. 247 Der – wechselseitig bestehende – unterhaltsrechtliche Auskunftsanspruch dient auch dazu, einen Rechtsstreit zu vermeiden. Beide Seiten des Unterhaltsrechtsverhältnisses sollen in die Lage versetzt werden, aufgrund vollständiger und zutreffender Informationen den Unterhalt eigenständig korrekt berechnen zu können. Damit korrespondieren die Kostenregelungen des § 243 S.... mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / b) Bezug von Sozialleistungen

Rz. 144 Einer Befristung steht nicht entgegen, dass die Berechtigte aufgrund des Wegfalls des Unterhaltsanspruches der Sozialhilfe anheimfällt.[296] Bezieht die Berechtigte Sozialleistungen, so führt dies umgekehrt nicht zwingend dazu, dass ein vorhandener Nachteil kompensiert wird.[297] mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / a) Aktuelle gesundheitliche Situation der Berechtigten

Rz. 148 Krankheit der Unterhaltsberechtigten stellt zwar i.d.R. keinen ehebedingten Nachteil dar, sondern ist dem persönlichen Lebensrisiko zuzuordnen. Jedoch kann der Gesundheitszustand der Unterhaltsberechtigten im Rahmen der allgemeinen Billigkeitsabwägungen unter dem Blickwinkel der nachehelichen Solidarität berücksichtigt.[311] Dabei macht es einen Unterschied, ob die g... mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / b) Zeitliche Komponente

Rz. 53 Der Versorgungsnachteil muss durch Umstände und Entwicklungen während der Ehe ausgelöst worden sein. Dies bezieht sich einmal auf Lücken in der Erwerbsbiografie während der Zeit der Ehe, also im Zeitraum von der Eheschließung bis zur Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages.[101] Damit scheiden Umstände aus der Zeit vor der Heirat aus.[102] Jedoch können nachteilige Aus... mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / II. Verzug durch bezifferte Zahlungsaufforderung

Rz. 251 Verzug kann auch durch Mahnung eingetreten sein. § 286 Abs. 1 S. 1 BGB setzt eine wirksame Mahnung des Unterhaltsberechtigten nach Fälligkeit voraus. Die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung und dessen Fälligkeit ergeben sich unmittelbar aus dem Gesetz.[460] Daher liegt in der Aufforderung zur Zahlung eines konkreten Unterhaltbetrages ab einem bestimmten Zeitpunkt mi... mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / d) Belastung durch neue Unterhaltspflichten

Rz. 147 Bei der Billigkeitsentscheidung ist auch zu berücksichtigen, in welchem Maße der Unterhaltspflichtige – auch unter Berücksichtigung weiterer, gegebenenfalls nachrangiger Unterhaltspflichten [307] – durch diese Unterhaltszahlungen belastet wird.[308] Dabei wird insbesondere die Belastung des Unterhaltsschuldners durch die Unterhaltspflicht gegenüber einem neuen Ehegatte... mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 6. Zusätzliche Belastungen der Unterhaltsberechtigten

Rz. 151 Auch sonstige zusätzliche Belastungen können im Rahmen der Billigkeitsabwägung Bedeutung erlangen. Zitat OLG Hamm, Urt. v. 20.4.2011 – 8 UF 103/10 Zu berücksichtigen ist auch, dass von den 5 gemeinsamen Kinder ein Kind (N5) schwerwiegend geistig und körperlich behindert ist [lebt unter der Woche im Heim] und deshalb noch weitergehende Betreuung und Pflege durch die Mutt... mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / II. Titulierte Unterhaltsansprüche

Rz. 347 Bei tituliertem Unterhalt ist zwischen dem laufendem Unterhalt und den Unterhaltsrückständen zu differenzieren. Sowohl rechtskräftig festgestellte Ansprüche aus gerichtlichen Entscheidungen als auch Ansprüche aus vollstreckbaren Vergleichen oder vollstreckbaren Urkunden unterliegen der 30-jährigen Vollstreckungsverjährungsfrist gem. § 197 Abs. 1 Nr. 3 und 4 BGB. Bei Un... mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / d) Ausnahmen vom Grundsatz des abschließenden Ausgleichs über den Versorgungsausgleich

Rz. 57 Der BGH hat jedoch in verschiedenen Entscheidungen bei bestimmten Fallgestaltungen Ausnahmen von diesem Grundsatz anerkannt. Ein ergänzender Unterhaltsanspruch wegen ehebedingter Nachteile in der Versorgungssituation ist demnach nicht von vornherein ausgeschlossen, wenn der Versorgungsausgleich noch nicht zu einer Halbteilung der in der Ehe erworbenen Versorgungsanrec... mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / bb) Ausnahme bei geringeren Anrechten des Unterhaltspflichtigen

Rz. 61 Verfügte der Unterhaltspflichtige nur über geringe Anrechte, so führte die Durchführung des Versorgungsausgleichs dazu, dass die aufgrund der Berufsunterbrechung der Berechtigten eingetretenen ehebedingten Nachteile durch den Versorgungsausgleich nur unzureichend ausgeglichen werden konnten. Dann steht der durchgeführte Versorgungsausgleich einer Berücksichtigung bei ... mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / III. Unterhaltsrückstand ab Rechtshängigkeit

Rz. 260 Weiterhin kann Unterhaltsrückstand ab Rechtshängigkeit verlangt werden. Rechtshängigkeit tritt ein Abgestellt wird allein auf die forma... mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 2. Maßnahmen zur Unterbrechung der Verjährung

Rz. 349 Schutz vor der drohenden (kurzen) Verjährung bietet neben der Hemmung der Verjährungsfrist nach § 207 Abs. 1 S. 1 bzw. S. 2 Nr. 2 BGB (siehe oben Rdn 340) auch die Norm des § 212 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Danach beginnt die Verjährungsfrist mit jedem Antrag auf eine gerichtliche Vollstreckungshandlung neu zu laufen. mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / (1) Keine Erwerbsunfähigkeitsrente

Rz. 59 Dies gilt nicht für diejenigen Fälle, in denen der – erwerbsunfähige – unterhaltsberechtigte Ehegatte wegen Nichterfüllung der Wartezeiten keine Erwerbsunfähigkeitsrente erhält. War nämlich die Erwerbsunfähige in den letzten fünf Jahren nicht mindestens drei Jahre berufstätig, hat sie keinen Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente.[111] Darin liegt ein ehebedingter Nach... mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / f) Ausnahmen bei Ausschluss des Versorgungsausgleichs durch Vereinbarung?

Rz. 65 Ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs kann auch durch – formbedürftige (§ 7 VersAusglG) – Vereinbarung der Ehegatten (Ehevertrag, Scheidungsfolgenregelung) erfolgen. Inhaltlich ist das Familiengericht – sofern die Anforderungen der §§ 7, 8 VersAusglG erfüllt sind – an die Vereinbarung der Eheleute gebunden. (§ 6 Abs. 2 VersAusgl G).[120] Rz. 66 Vereinbarungen über d... mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 10. Bedeutung des zeitlichen Abstandes zur Scheidung

Rz. 165 Durch einen längeren zeitlichen Abstand zur Scheidung verringert sich das Maß der nachehelichen Solidarität; bei großem zeitlichem Abstand kann die nacheheliche Solidarität gänzlich entfallen. Rz. 166 Zitat BGH v. 21.9.2011 – XII ZR 173/09 [350] Vielmehr ist das Maß der hier begründeten nachehelichen Solidarität nach inzwischen über 30-jähriger Distanz zur Ehe und ebenso... mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 1. Adressat des Auskunftsverlangens

Rz. 192 Da die Mahnung eine empfangsbedürftige Willenserklärung ist, muss sie auch an den richtigen Empfänger gerichtet werden. Hier ergeben sich in der Praxis einige Fallstricke.[392] Rz. 193 Praxistipp mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 1. Zeitraum nach Rechtskraft der Scheidung

Rz. 112 Dabei kann einmal auf den Zeitraum nach Rechtskraft der Scheidung abgestellt werden. Tritt z.B. eine Erwerbsunfähigkeit erst längere Zeit nach der Scheidung ein, so hätte für die Unterhaltsberechtigte die Möglichkeit bestanden, durch eigene Erwerbstätigkeit den 5-Jahreszeitraum[216] abzudecken mit der Folge, dass ihr nunmehr eine Erwerbsunfähigkeitsrente gezahlt würde... mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 3. Auskunftsverlangen durch einen Verfahrensbevollmächtigten – § 174 BGB

Rz. 195 In Literatur und Rechtsprechung wird vertreten, dass § 174 BGB analog anzuwenden ist und folglich dem Auskunftsbegehren durch einen Rechtsanwalt grundsätzlich eine Vollmachtsurkunde im Original beizufügen ist.[398] Der Empfänger einer anwaltlichen Auskunftsforderung, dem die Originalvollmacht nicht beigefügt war, ist dann berechtigt zur unverzüglichen Zurückweisung (§... mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 3. Zeitraum der Ehe vor der Trennung

Rz. 114 Vereinzelt wurde auch eine solche Obliegenheit schon für den weiter zurückliegenden Zeitraum der intakten Ehe vor der Trennung angenommen. Dies ist aber mit der Rechtsprechung des BGH unvereinbar, nach der es allein auf die objektive Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse ankommt,[219] weshalb im Rahmen der Abwägung des § 1578b BGB nicht etwa eine Aufarbeitung e... mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / A. Begrenzung und Befristung des Ehegattenunterhaltes

Rz. 1 Das Gesetz lässt in § 1578b BGB eine Begrenzung des an den geschiedenen Ehegatten zu zahlenden Ehegattenunterhaltes in unterschiedlicher Hinsicht zu:[1] mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 1. Gestaltung der Berufstätigkeit während der Ehe

Rz. 138 In der Praxis wird gelegentlich die Frage aufgeworfen, welche Auswirkungen es hat, wenn die Eheleute während der Ehe unterschiedlicher Auffassung über eine Erwerbstätigkeit der Unterhaltsberechtigten waren, der jetzt unterhaltspflichtige Ehegatte also in der Vergangenheit das Unterlassen einer Erwerbstätigkeit "geduldet" hat.[268] Der BGH hat diese Frage als unbeacht... mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 3. Bedeutung der konkreten Entwicklung bereits während Ehe und Trennungszeit

Rz. 140 Bereits die Entwicklung der Berufstätigkeit während der Ehe kann von Bedeutung sein, wenn es schon zu einer beginnenden Entflechtung der wirtschaftlichen Abhängigkeit des unterhaltsberechtigten Ehegatten gekommen ist.[272] mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 10. Praxisrelevante Risiken bei Abänderung von gerichtlich tituliertem Unterhalt für die Zukunft

Rz. 246 Auch wenn der titulierte Unterhalt nur für die Zukunft abgeändert werden soll, sind jedoch vor der Einleitung eines gerichtlichen Abänderungsverfahrens nach § 238 FamFG die Risiken des Unterhaltsberechtigten zu bedenken, die sich mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 1. Unmöglichkeit des Zugangs zum früher ausgeübten Beruf

Rz. 36 Die Unterhaltsberechtigte trägt vor, sie könne nicht mehr in ihrem früher ausgeübten Beruf tätig werden. Rz. 37 Praxistipp Die Darlegungslast für die Behauptung, ein Zugang zum früher ausgeübten Beruf sei nicht mehr möglich, trägt die Unterhaltsberechtigte. Eine solche Unmöglichkeit kann sich ergeben mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / a) Ehebedingtheit der nachteiligen Entwicklung

Rz. 52 Um als Nachteil im Sinne des § 1578b Abs. 2 BGB Bedeutung zu erlangen, muss es sich auch hier um einen ehebedingten Nachteil handeln (siehe oben Rdn 13). Versorgungsnachteile sind aber nur dann ehebedingt, wenn sie auf die konkrete Lebensgestaltung während der Ehe zurückzuführen sind. Also nur die aufgrund der Rollenverteilung während des ehelichen Zusammenlebens ents... mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / b) Risiko des sofortigen Anerkenntnisses

Rz. 248 Wird der Verfahrensgegner ohne eine ausreichende vorgerichtliche Aufforderung mit einem gerichtlichen Verfahren überzogen, besteht die Gefahr, dass er ein sofortiges Anerkenntnis erklärt und dann die gesamten Kosten des Verfahrens dem antragstellenden Beteiligten auferlegt werden (§ 243 S. 2 Nr. 4 FamFG). Diese Gefahr besteht nicht nur bei einem Erhöhungsverlangen de... mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / b) Gesundheitssituation des Verpflichteten

Rz. 150 Auch der aktuelle Gesundheitszustand des Unterhaltspflichtigen kann bei der Bemessung der Frist Berücksichtigung finden.[314] So ist z.B. bei der Abwägung gegenüber einem Anspruch auf Krankheitsunterhalt zu berücksichtigen, dass der Unterhaltspflichtige, erst nachdem er selbst eine schwere Krankheit überstanden hat, wieder voll erwerbstätig ist. mehr