Fachbeiträge & Kommentare zu Verwirkung

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§ 21 Verjährung / 2. Rechtsnatur und Geltendmachung

Rz. 3 Der Eintritt der Verjährung begründet ein – als Einrede geltend zu machendes – dauerndes Leistungsverweigerungsrecht des Schuldners. Der Bestand des Anspruchs wird hiervon nicht berührt, § 214 BGB. Rz. 4 Verjährung wird infolgedessen im Prozess nicht von Amts wegen berücksichtigt. Konsequenterweise darf nach richtiger, freilich umstrittener Ansicht ein Zivilgericht auch...mehr

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§ 21 Verjährung / VII. Spezialgesetze

Rz. 38 HPflG, LuftVG, StVG und UmweltHG regeln die Verjährung nicht eigenständig, sondern verweisen umfassend auf die Verjährungsvorschriften für unerlaubte Handlungen nach dem BGB und damit, seitdem § 852 BGB a.F. im allgemeinen Verjährungsrecht aufgegangen ist, auf §§ 194 ff. BGB.[77] Rz. 39 Daneben enthalten StVG und LuftVG aber auch gesetzliche Verwirkungstatbestände (§ 1...mehr

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§ 26 Klagearten / VIII. Verhältnis zur Vollstreckungsgegenklage (§ 767 ZPO)

Rz. 283 Die Abänderungsklage ist eine Gestaltungsklage, die sowohl vom Schuldner als auch vom Gläubiger erhoben werden kann und den Titel selbst – unter Durchbrechung seiner materiellen Rechtskraft – an die stets wandelbaren wirtschaftlichen Verhältnisse anpassen soll (Rdn 220 ff.). Demgegenüber beschränkt sich der Streitgegenstand einer Vollstreckungsgegenklage (§ 767 ZPO) ...mehr

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§ 21 Verjährung / 2. Stellungnahme des Versicherers

Rz. 108 Die Verjährungshemmung wird dann erst durch eine abschließende Stellungnahme des Versicherers zu Grund und Umfang der Ersatzpflicht beendet, an die die Rechtsprechung strenge Anforderungen stellt. Es muss sich um eine – für den Geschädigten negative oder auch positive,[268] in jedem Falle aber schriftliche Entscheidung in der Sache handeln, die eindeutig und endgülti...mehr

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§ 21 Verjährung / Literaturtipps

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / F. Rechtsfolgen

Rz. 271 Der Umfang des Schadensersatzes bestimmt sich, soweit sich aus §§ 9 ff. StVG nicht Abweichendes ergibt, nach §§ 249 ff. BGB. Während vor dem 2. SchadÄndG die Rechtsfolge einer nach dem StVG begründeten Haftung nur auf den Ersatz von materiellen Schäden gerichtet war, kann seither nach Maßgabe des § 253 Abs. 2 BGB auch Schmerzensgeld verlangt werden. Rz. 272 Die durch ...mehr

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§ 37 Bindung der Gerichte a... / B. Maßgebliche Entscheidungen

Rz. 7 Bei den Entscheidungen, die die Gerichte binden, handelt es sich in der Regel um die Bescheide der Versicherungsträger (z.B. der BG oder einer Krankenkasse) und um gerichtliche Entscheidungen (verwaltungs- und sozialgerichtliche Urteile, verfahrensbeendigende Beschlüsse, z.B. Gerichtsbescheide), aber auch um im sozialgerichtlichen Verfahren erzielte Anerkenntnisse und ...mehr

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§ 21 Verjährung / A. Gesetzliche Grundlagen

Rz. 1 § 194 BGB: Gegenstand der Verjährung (1) Das Recht, von einem anderen ein Tun oder ein Unterlassen zu verlangen (Anspruch), unterliegt der Verjährung. (…) § 195 BGB: Regelmäßige Verjährungsfrist Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. § 197 BGB: Dreißigjährige Verjährungsfrist (1) In 30 Jahren verjähren, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, (...)mehr

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§ 23 Schuldanerkenntnis und... / D. Negatives Schuldanerkenntnis und Erlassvertrag

Rz. 20 § 397 BGB beinhaltet zwei Tatbestände: In § 397 Abs. 1 BGB den Erlassvertrag und in § 397 Abs. 2 BGB – als Unterfall – das negative Schuldanerkenntnis; letzteres ist anders als das positive Schuldanerkenntnis formfrei, so dass der Unterscheidung zwischen konstitutivem und deklaratorischem negativen Anerkenntnis keine größere praktische Bedeutung zukommt. Ein in Kenntn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsvereinbarung / 2.1 Gesetz des Betriebs

Eine Betriebsvereinbarung wirkt wie ein Gesetz oder ein Tarifvertrag unmittelbar normativ auf das einzelne Arbeitsverhältnis ein. Sie schafft objektives Recht. Ihre Bestimmungen begründen für den einzelnen Arbeitnehmer unmittelbar Rechte und Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber.[1] Sie ist unabdingbar, d. h. sie kann nicht zuungunsten des Arbeitnehmers durch Einzelabmachung v...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.4 Fristen

Rz. 14 Ansprüche auf Kostenerstattung unterliegen nicht den tariflichen Ausschlussfristen, die sich auf die Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis beziehen, denn hier handelt es sich nicht um Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, sondern um Ansprüche, die das Betriebsratsmitglied kraft seines Amtes geltend machen kann. Rz. 15 Es gilt die regelmäßige Verjährungsfrist. Jedoch kommt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Verwirkung

Rz. 159 In Anbetracht der kurzen Verjährungsfrist des früheren § 196 Abs. 1 Nr. 15 BGB a.F. von zwei Kalenderjahren kam eine Verwirkung grundsätzlich nicht in Betracht.[108] Nur dann, wenn ganz besondere Umstände vorlagen, konnte von einer Verwirkung ausgegangen werden. Obwohl die Verjährungsfrist seit dem 1.1.2002 jetzt drei Kalenderjahre beträgt, dürfte auch jetzt nur bei ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Verwirkung

Rz. 339 Eine Verwirkung des Vergütungsanspruchs kommt bei einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen pflichtwidrigen Amtsführung des Testamentsvollstreckers in Betracht, wenn diesem insofern ein schweres Verschulden vorzuwerfen ist.[624] Die Anforderungen sind freilich streng; der Vorwurf langsamer und ineffektiver Arbeit des Vollstreckers führt noch nicht zu einer Verwirkung....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verwirkung des Erinnerungsrechts

Rz. 12 Nach h.M. soll dem Erinnerungsrecht in Ausnahmefällen ebenso wie dem Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse (vgl. § 55 Rdn 86 f.) der Verwirkungseinwand entgegenstehen. Die wohl überwiegende Rechtsprechung wendet auch insoweit § 20 GKG analog an mit der Folge, dass eine Erinnerung unzulässig ist, wenn sie erst nach Ablauf des auf die Festsetzung folgenden Kalenderja...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Verwirkung des Vergütungsanspruchs

Rz. 86 Ausnahmsweise soll die Antragstellung auch schon vor Eintritt der Verjährung als verspätet anzusehen sein, wenn nach den Gesamtumständen nicht mehr damit gerechnet werden musste, dass ein Vergütungsanspruch noch erhoben wird. Die Verwirkung ist danach aber nur dann zu bejahen, wenn die Vergütungsabrechnung längst abgewickelt ist und sich alle Beteiligten auf deren end...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / 6. Verwirkung

Rz. 32 Die Verwirkung des Erstattungsanspruchs ist möglich, kommt in der Praxis aber kaum vor. Der bloße Zeitablauf reicht nicht aus, vor allem nicht in Anbetracht der dreißigjährigen Verjährungsfrist nach einer Kostengrundentscheidung. Hinzukommen muss ein besonderes Umstandsmoment, wonach die erstattungspflichtige Partei darauf vertrauen durfte, der Erstattungsanspruch wer...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 12. Verwirkung

Rz. 227 Für die Einlegung von Streitwertbeschwerden bestehen Ausschlussfristen von sechs Monaten bzw. einem Monat ab Zustellung oder formloser Mitteilung (§ 68 Abs. 1 S. 3 GKG). Auch im selbstständigen Beweisverfahren nach §§ 485 ff. ZPO beginnt der Lauf der Ausschlussfrist für eine Streitwertbeschwerde erst mit Rechtskraft der Entscheidung in der Hauptsache oder deren sonst...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Minderung, Verwirkung, Verjährung

aa) Minderung Rz. 338 Die Minderung einer vom Erblasser festgesetzten Vergütung ist vorzunehmen, wenn das Amt des Testamentsvollstreckers durch Kündigung, Entlassung oder aus einem sonstigen Grund vorzeitig geendet hat.[622] Entscheidend ist der mutmaßliche Erblasserwille.[623] bb) Verwirkung Rz. 339 Eine Verwirkung des Vergütungsanspruchs kommt bei einer vorsätzlich oder grob ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Frist

Rz. 20 Eine Frist für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist nicht vorgesehen. Der Antrag ist daher unbefristet zulässig. Rz. 21 In Betracht kommt ggf. eine Verwirkung.[2] Lässt man den Einwand der Verwirkung zu, so kommt eine Verwirkung frühestens nach einem Jahr seit Festsetzung in Betracht[3] oder sogar erst nach Ablauf des auf die Festsetzung folgenden Kalenderjahre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Änderung der Rechtsprechung

Rz. 89 Die Frage der Nachliquidation und der Verwirkung des Vergütungsanspruchs (vgl. Rdn 86 f.) stellt sich insbesondere bei Änderung der Rechtsprechung. Bei streitigen Fragen muss mit der Änderung der Rechtsprechung stets gerechnet werden, so dass die Nachliquidation bei günstiger Entwicklung der Rechtsprechung nicht als treuwidrig angesehen werden kann und jedenfalls kein...mehr

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FF 06/2021, Strukturiertes ... / a) Trennungsunterhalt

Nach der Erhebung allgemeiner Daten folgt die Struktur im Wesentlichen den geschriebenen und ungeschriebenen Tatbestandsmerkmalen. Zudem wird der Vortrag der Beteiligten zu einem bestimmten Tatbestandsmerkmal oder Gesichtspunkt bereits einander zugeordnet, indem Antragsteller- und Antragsgegnervortrag nebeneinanderstehen. Dies erspart dem Gericht aber auch den Verfahrensbevo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Herbeiführung der Schlussabrechnung

Rz. 23 Wird der beigeordnete oder bestellte Anwalt nicht mehr abschließend im Verfahren nach § 55 tätig (vgl. § 45 Rdn 59), kann die Staatskasse auch von sich aus eine Rückfestsetzung betreiben. Die Staatskasse darf die Schlussrechnung unter Berücksichtigung von § 10 Abs. 3 fordern. Stellt der Rechtsanwalt keinen abschließenden Festsetzungsantrag, darf der Urkundsbeamte die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Minderung

Rz. 338 Die Minderung einer vom Erblasser festgesetzten Vergütung ist vorzunehmen, wenn das Amt des Testamentsvollstreckers durch Kündigung, Entlassung oder aus einem sonstigen Grund vorzeitig geendet hat.[622] Entscheidend ist der mutmaßliche Erblasserwille.[623]mehr

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FF 06/2021, Strukturiertes ... / b) Geschiedenenunterhalt

Ein weiteres Beispiel soll ein Formular für Geschiedenenunterhalt sein. Hier zeigt sich zum einen, dass es sinnvoller bzw. praktischer ist, an den Lebenssachverhalt, und nicht an die einzelne Anspruchsgrundlage anzuknüpfen, weil bspw. sich das Verhältnis von Aufstockungsunterhalt zu den übrigen Anspruchsgrundlagen[30] schwierig gestalten kann. Zum anderen verdeutlicht das Fo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Verjährung

Rz. 340 Der titulierte Vergütungsanspruch verjährt in 30 Jahren (§ 197 BGB). Ist der Anspruch nicht tituliert, gilt die dreijährige Verjährungsfrist gem. §§ 195, 199 BGB.[626]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 6 In Abs. 1 werden die strafprozessähnlichen Verfahren aufgezählt. Es sind Verfahren, für welche allgemein oder für einzelne Abschnitte, z.B. für die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen, die Vorschriften der StPO anzuwenden sind (§ 28 Abs. 1 BVerfGG) und die einem Strafverfahren auch insoweit ähnlich sind, als von dem Gericht über die angeklagte Person oder Person...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Festsetzung nach § 55

Rz. 25 Im Verfahren der Vergütungsfestsetzung nach § 55 ist der Anwalt antragsberechtigt, sofern er durch die Entscheidung der Verwaltungsbehörde beschwert ist, also soweit die festgesetzte Vergütung hinter seinem Antrag zurückgeblieben ist. Hat die Verwaltungsbehörde dem Antrag entsprochen und ist der gerichtlich beigeordnete oder bestellte Anwalt dagegen der Auffassung, ih...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / VII. Vollstreckungsabwehrklage

Rz. 108 Kostenfestsetzungsbeschlüsse sind materieller Rechtskraft fähig. Sollen Einwendungen gegen die titulierte Forderung geltend gemacht werden, kann daher auch gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO erhoben werden. Die Vollstreckungsabwehrklage kann gestützt werden auf Einwendungen, die nach Erlass des Beschlusses entstanden sind...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) Die Vorschriften für die Revision in Teil 4 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 des Vergütungsverzeichnisses gelten entsprechend in folgenden Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem Verfassungsgericht (Verfassungsgerichtshof, Staatsgerichtshof) eines Landes:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einreden und materiell-rechtliche Einwendungen

Rz. 124 Einreden und materiell-rechtliche Einwendungen muss der Urkundsbeamte grundsätzlich ebenfalls berücksichtigen (vgl. § 45 Rdn 46). Kann die Verjährungseinrede in Frage kommen (vgl. dazu Rdn 82 f.), ist die Sache allerdings dem Vertreter der Staatskasse (Bezirksrevisor) vorzulegen, der entscheidet, ob die Einrede nach Zustimmung des unmittelbar vorgesetzten Gerichtsprä...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / jj) Keine Geltendmachung berechtigter Ansprüche

Rn. 705 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Fraglich ist, wie das UN potenzielle Lasten aus berechtigten, aber nicht erhobenen Forderungen auf Anpassung der Betriebsrente bilanziell behandeln muss. Sicher ist nur, dass es verjährte und verwirkte Ansprüche nicht mehr zu befriedigen hat und dass demnach ­insoweit keine Lasten zu berücksichtigen sind (vgl. BetrAVG-Komm. (2020/I), § 16, R...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anordnung einer Antragsfrist

Rz. 163 Im Gegensatz zum Antrag des beigeordneten oder bestellten Anwalts auf Festsetzung der Grundvergütung nach § 49 oder eines Vorschusses nach § 47, der keinerlei Befristung unterliegt und für den es nur gilt, die Verjährung (vgl. Rdn 81 f.) oder ggf. eine Verwirkung (vgl. Rdn 86 ff.) zu vermeiden, ermächtigt Abs. 6 den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, dem im Wege der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Rechtsmittelgefüge

Rz. 433 Damit ist klargestellt, dass im Rahmen der Festsetzung der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe einheitlich vor sämtlichen Gerichten aller Gerichtsbarkeiten folgendes Rechtsmittelgefüge gegeben ist:[765] Rz. 434 (1) Gegen die Festsetzung des Urkundsbeamten nach § 55 ist gem. § 56 Abs. 1 S. 1 die Erinnerung gegeben. Die Erinnerung ist unbefristet (siehe § 56 Rdn 11, zur...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Erlöschen des Vergütungsanspruchs

Rz. 179 15 Monate nach seiner Entstehung (siehe Rdn 175) ordnet § 2 VBVG das Erlöschen des Vergütungsanspruchs an, wenn dieser nicht zuvor beim Familiengericht/Betreuungsgericht[292] geltend gemacht wurde. Dabei handelt es sich um eine echte Ausschlussfrist,[293] die tagesgenau zu berechnen ist.[294] Der Lauf der Ausschlussfrist ist unabhängig davon, ob es sich um einen verm...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Verjährung von Kostenerstattungsansprüchen

Rz. 165 Für die Verjährung des Kostenerstattungsanspruchs gegen den erstattungspflichtigen Gegner gilt die regelmäßige Verjährungsfrist (§ 195 BGB).[114] Rz. 166 Ist der Kostenerstattungsanspruch dagegen rechtskräftig tituliert, so beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre (§ 197 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 BGB). Diese Frist beginnt mit Rechtskraft der entsprechenden Entscheidung (§ 201 B...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Entschädigung wegen unangemessener Dauer des Festsetzungsverfahrens

Rz. 232 Gem. § 198 Abs. 1 GVG wird derjenige angemessen entschädigt, der infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens als Verfahrensbeteiligter einen Nachteil erleidet. Die Angemessenheit der Verfahrensdauer richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Schwierigkeit und Bedeutung des Verfahrens und nach dem Verhalten der Verfahrensbeteilig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verjährung

Rz. 60 Ebenso wie der privatrechtliche Anspruch des Anwalts gegen die Partei verjährt auch der öffentlich-rechtliche Anspruch des beigeordneten Anwalts gegen die Staatskasse,[83] und zwar gem. §§ 195, 199 BGB mit dem Ablauf des dritten Kalenderjahres auf das Jahr, in dem die Fälligkeit erstmalig eingetreten ist.[84] Rz. 61 Diese Frist ist relativ kurz und sollte daher von dem...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.4.8 Verwirkung der Vergütung

Verletzt der Testamentsvollstrecker die ihn treffenden Treuepflichten, verwirkt er u. U. seine Vergütungsansprüche.[1] Die Rechtsprechung stellt allerdings strenge Anforderungen an die Verwirkung. Eine solche kommt nicht schon in Betracht, wenn sich der Testamentsvollstrecker schadensersatzpflichtig gemacht hat, weil er aufgrund falscher Beurteilungen fehlerhafte Entscheidun...mehr

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FF 05/2021, Verwirkung des Unterhaltsanspruchs gem. § 1579 Nr. 2 BGB; regelmäßig kein Wiederaufleben des verwirkten Unterhaltsanspruchs

BGB § 1579 Nr. 2 Leitsatz 1. Die Annahme einer zur Verwirkung des Unterhaltsanspruchs nach § 1579 Nr. 2 BGB führenden verfestigten Lebensgemeinschaft setzt nicht zwingend voraus, dass die Partner räumlich zusammenlebten und einen gemeinsamen Haushalt führten. Unter welchen Umständen – nach einer gewissen Dauer, die im Allgemeinen zwischen zwei und drei Jahren lag – auf eine ve...mehr

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FF 05/2021, Verwirkung des ... / Leitsatz

1. Die Annahme einer zur Verwirkung des Unterhaltsanspruchs nach § 1579 Nr. 2 BGB führenden verfestigten Lebensgemeinschaft setzt nicht zwingend voraus, dass die Partner räumlich zusammenlebten und einen gemeinsamen Haushalt führten. Unter welchen Umständen – nach einer gewissen Dauer, die im Allgemeinen zwischen zwei und drei Jahren lag – auf eine verfestigte (neue) Lebensg...mehr

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FF 05/2021, Verwirkung des ... / 2 Anmerkung

Der Hinweisbeschluss des OLG Düsseldorf ist ergangen, um eine mündliche Verhandlung zu vermeiden. Es ist zu keiner Entscheidung im schriftlichen Verfahren nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG gekommen ist, weil die Antragstellerin und Beschwerdeführerin die Beschwerde rechtzeitig zurückgenommen hat. In der Sache geht es um das Wiederaufleben eines nach § 1579 Nr. 2 BGB verwirkten Ans...mehr

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FF 05/2021, Verwirkung des ... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beschwerde ist unbegründet. [2] Mit zutreffenden wie fortgeltenden Erwägungen hat das Amtsgericht den von der Antragstellerin geltend gemachten Anspruch auf Aufstockungsunterhalt wegen § 1579 Nr. 2 BGB aufgrund Bestehens einer verfestigten Lebensgemeinschaft als verwirkt angesehen. [3] 1. Dabei kommt es nicht einmal darauf an, ob zum Zeitpunkt der Rechtskraf...mehr

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ZErb 05/2021, Festsetzung d... / Leitsatz

1. Im Verfahren der Festsetzung der Vergütung des berufsmäßigen Nachlasspflegers ist der Einwand mangelhafter Amtsführung grundsätzlich unerheblich soweit nicht ausnahmsweise eine schwere, zur Verwirkung des Vergütungsanspruchs führende Pflichtverletzung des Nachlasspflegers vorliegt oder seine Tätigkeit aufgrund pflichtwidrigen Verhaltens dem Umfang nach wesentlich geringer...mehr

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ZErb 05/2021, Festsetzung d... / 2 Gründe

II. Das gemäß §§ 58 Abs. 1, 59 Abs. 1, 61 Abs. 1, 63 Abs. 1 und Abs. 3 S. 1, 64 Abs. 1 und 2 FamFG als Beschwerde zulässige Rechtsmittel der Beteiligten zu 1 ist nach der vom Nachlassgericht ordnungsgemäß erklärten Nichtabhilfe gemäß § 68 Abs. 1 S. 1, 2. Hs. FamFG beim Senat zur Entscheidung angefallen. In der Sache bleibt es jedoch ohne Erfolg. Der Vergütungsanspruch des Betei...mehr

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zfs 05/2021, Prozessführung... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Berufung ist zulässig, hat jedoch nur insoweit Erfolg, als das LG den Bekl. gem. dem Hauptantrag zur Zahlung an die Kl. verurteilt hat. Dagegen ist der in der Berufungsinstanz gestellte Hilfsantrag, gerichtet auf Zahlung an die A. Vers-AG zulässig und in vollem Umfang begründet." 1. Der Hauptantrag ist mangels Prozessführungsbefugnis der Kl. unzulässig, der Hilfsantra...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Auswahlermessen

Rz. 125 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Kommt der ArbG als Haftender für die LSt des ArbN in Betracht, weil ein Haftungstatbestand (> Rz 33 ff) gegeben ist und kein Fall der Haftungsausschlüsse (> Rz 55 ff, > Rz 105 ff) vorliegt und das Entschließungsermessen rechtsfehlerfrei ausgeübt worden ist, so kann das > Betriebsstätten-Finanzamt die Steuerschuld oder Haftungsschuld nach pf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 113 Verjährung / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Die Vorschrift gilt, ebenso wie die zugrunde liegenden Anspruchsnormen, nicht nur für den Unfallversicherungsträger, sondern für alle Ansprüche aller Sozialversicherungsträger (Brackmann/Krasney, SGB VII, § 113 Rz. 5; Hauck/Nehls, SGB VII, § 113 Rz. 4; Schmitt, SGB VII, § 113 Rz. 3). Unter dem Begriff der Verjährung versteht das Gesetz den Zeitablauf, der es dem Schuld...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 376 Verfolgungsverjährung

Schrifttum: Baumhöfener/Madauß, Besondere Aspekte der Verjährung § 376 AO, NZWiSt 2017, 27; Bender, Die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Rauschgiftkriminalität, wistra 1990, 285; Bender, Die Verfolgungsverjährung für Steuerhinterziehung nach dem JahressteuerG 2009, wistra 2009, 215; Berger, Die Vollendung und die Beendigung insbesondere bei der Unterlassung im Steuerstraf...mehr

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AGS 04/2021, Pauschgebühr f... / V. Höhe der Pauschgebühr

Dem OLG erschien eine Pauschvergütung i.H.v. 36.600,00 EUR angemessen, aber auch ausreichend. Bei deren Bemessung hat es sich von folgenden Überlegungen leiten lassen: 1. In den 1980-er Jahren erbrachte Tätigkeiten Bei der Bemessung der Pauschgebühr hat das OLG Tätigkeiten des Rechtsanwalts, die dieser in den 1980-er Jahren erbracht hat, nicht berücksichtigt. Dabei könne dahin...mehr

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AGS 04/2021, Pauschgebühr f... / VI. Bedeutung für die Praxis

1. Wenn man über die Gewährung einer Pauschgebühr nach § 51 RVG berichten kann, ist das angesichts der rigiden – m.E. falschen – Rspr. der OLG in diesem Bereich schon etwas Besonderes. Wenn man dann aber nicht nur darüber berichtet, sondern auch noch mitteilen kann, dass das OLG – die Wahlanwaltshöchstgebühren – die heilige Kuh der OLG im Recht der Pauschgebühr – um das 20-f...mehr