Fachbeiträge & Kommentare zu Verwirkung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Transportversicherung / a) Andienung des Schadens

Rz. 116 Nach Ziff. 16.1 DTV-Güter 2000/2011, Ziff. 9.6.2 ADS Güterversicherung 73/84/94 i.V.m. § 42 Abs. 1 ADS 1919 hat der Versicherungsnehmer einen versicherten Schaden dem Versicherer binnen fünfzehn Monaten seit dem Ende der Versicherung und, wenn das Transportmittel verschollen ist, seit dem Ablauf der Verschollenheitsfrist schriftlich anzudienen. Durch die Absendung de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 47 Aussetzung, Nichteinhaltung der Ladungsfrist [Rdn 614]

Rdn 615 1. Angeklagter und Verteidiger sind nach §§ 217, 218 unter Einhaltung einer einwöchigen Ladungsfrist zur HV zu laden. Wird diese Frist nicht eingehalten, können sowohl der Angeklagte als auch der Verteidiger die Aussetzung der HV beantragen. Der Angeklagte kann die Aussetzung auch dann verlangen, wenn der zu Unrecht nicht geladene Verteidiger nicht erschienen ist (Ba...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Feuerversicherung / 5. Widerspruch bzw. Widerruf, Einbeziehung der AFB

Rz. 22 Dem Versicherungsnehmer steht das in § 8 VVG geregelte Widerspruchsrecht zu. Abweichend zum früher geltenden Recht bestimmt sich die Frist für den Beginn der Widerrufsfrist nach § 8 Abs. 2 VVG. Voraussetzung ist der Zugang des Versicherungsscheins, der AFB und einer Belehrung über das Widerrufsrecht in Textform. Die Beweislast für den Zugang trägt der Versicherer (§ 8...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
W / 1 Widerspruchslösung [Rdn 4114]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Feuerversicherung / III. Versicherungsprämie

Rz. 43 Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich in der Feuerversicherung in der Regel nach einem von der zu versichernden Gefahr abhängigen Promillesatz von der Versicherungssumme. Verringert sich die zu versichernde Gefahr, kann der Versicherungsnehmer verlangen, dass die Prämie entsprechend dem verringerten Risiko gem. § 41 VVG reduziert wird. Rz. 44 Andererseits besit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 40 Ausschluss der Öffentlichkeit, Allgemeines [Rdn 520]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
L / 2 Ladung des Verteidigers [Rdn 2273]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / 13 Verhandlungsleitung [Rdn 3502]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Verkehrsunfallmanipula... / b) Unreparierter verschwiegener oder bestrittener Vorschaden

Rz. 41 Streitig sind diejenigen Konstellationen, in denen der Geschädigte Kenntnis von einem unreparierten Vorschaden im erneut anstoßrelevanten Fahrzeugbereich hat, diesen jedoch gegenüber dem Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer und dem erkennenden Gericht verschweigt oder dessen Existenz bestreitet. Wird durch einen vom Gericht bestellten Sachverständigen bestätigt, dass ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
E / 18 Eröffnungsbeschluss, Nachholung in der Hauptverhandlung [Rdn 1882]

Rdn 1883 Literaturhinweis: Eisenberg, Kriterien der Eröffnung des strafprozessualen Hauptverfahrens, JZ 2011, 672 Eschelbach, Gehör vor Gericht, GA 2004, 228 ders., Von der Eröffnung des Hauptverfahrens durch die Strafkammer, in: Festschrift für Christian Richter II, 2002, S. 113 Kuckein, Revisionsrechtliche Kontrolle der Mangelhaftigkeit von Anklage und Eröffnungsbeschluss, St...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Wohngebäudeversicherung / 1. Arglistige Täuschung

Rz. 187 Die Einzelheiten hierzu werden in der Wohngebäudeversicherung in B § 16 Nr. 2 VGB 2010 (§ 21 VGB 88) geregelt. Rz. 188 Danach ist der Versicherer von seiner Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht. Ausreichend ist der bloße Versuch d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Z / 19 Zeuge, Zeugnisverweigerungsrecht [Rdn 4349]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
B / 25 Besetzungseinwand [Rdn 965]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
F / 9 Fragerecht des Verteidigers, Zurückweisung einzelner Fragen [Rdn 1976]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
B / 11 Berufung, Berufungshauptverhandlung [Rdn 748]

mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 7.1.2.3 Aufbewahrungsfrist

Rz. 124 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Aufbewahrungsfrist ist für die unterschiedlichen kaufmännischen Unterlagen gestaffelt. Nach Abs. 4 beträgt die Aufbewahrungsfrist zehn Jahre für Handelsbücher, Inventare, Bilanzen, Lageberichte nebst Organisationsunterlagen und für Buchungsbelege (Abs. 4 i. V. m. Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4). Für alle sonstigen Unterlagen des Kaufmanns beträg...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.1.2.2.2.2 Auswirkungen bei negativer Fortführungsprognose

Rz. 79 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Kommen die Geschäftsleiter zu der Erkenntnis, dass eine Unternehmensfortführung nicht mehr unterstellt werden kann, hat dies Konsequenzen für Ansatz und Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden. Allerdings bedeutet eine negative Fortführungsprognose nicht, dass die Bewertungsvorschriften des HGB nicht mehr gelten. Vielmehr bleibt es gr...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt anhand der grundsätzlichen Leistungsvoraussetzungen den Kreis der Berechtigten, die Leistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen können. Zugleich wird damit definiert, welchem Personenkreis der Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende verschlossen bleiben soll. Daneben regeln spezielle Bestimmungen in der Norm, wer darüber hinaus von den Leis...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.4.3.1 Grundsatz

Rz. 251 Partner ist nach Abs. 3 Nr. 3c auch, wer mit dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einem gemeinsamen Haushalt mit dem wechselseitigen Willen lebt, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen. Das sind typischerweise auch Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft oder nicht eingetragener gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaft leben. Mit ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.3.3 Grundlagen- und Folgebescheid

Rz. 23 Die gegen einen Folgebescheid gerichtete Klage ist regelmäßig auszusetzen, wenn Besteuerungsgrundlagen streitig sind, deren abschließende Prüfung dem Verfahren über einen Grundlagenbescheid[1] zugewiesen ist.[2] Das gilt selbst dann, wenn das FA in nicht zu beanstandender Weise nach § 155 Abs. 2 AO vor dem Grundlagenbescheid den Folgebescheid erlassen hat und die dem ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
R / 2 Rechtsmittel im Ermittlungsverfahren [Rdn 4122]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
B / 11 Beschlagnahme, Rechtsmittel [Rdn 1034]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 49 Antrag nach §§ 23 ff. EGGVG [Rdn 622]

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Vorschriften für Steuervergütungen (§ 96 Abs 1 EStG)

Rn. 6 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Aktuell sind die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie zahlreiche Regionalträger (ehemals Landesversicherungsanstalten). Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist der größte Träger der deutschen Rentenversicherung. Der Hauptsitz befindet sich in B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
B / 5 Beschlagnahme, Beschlagnahme der Handakten bzw. von Computerdateien des Verteidigers/Rechtsanwalts [Rdn 918]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 47 Anklageschrift [Rdn 574]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
B / 19 Beschwerde [Rdn 1164]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
D / 18 Durchsuchung, Rechtsmittel [Rdn 2019]

mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.4 Fristen

Rz. 14 Ansprüche auf Kostenerstattung unterliegen nicht den tariflichen Ausschlussfristen, die sich auf die Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis beziehen, denn hier handelt es sich nicht um Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, sondern um Ansprüche, die das Betriebsratsmitglied kraft seines Amtes geltend machen kann. Rz. 15 Es gilt die regelmäßige Verjährungsfrist. Jedoch kommt...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Abmahnung: Wirksamkeit / 4 Frist bzw. Zeitpunkt der Abmahnung

Es gibt keine sog. Regelausschlussfrist, nach deren Ablauf eine Abmahnung nicht mehr ausgesprochen werden kann.[1] Der Abmahnungsberechtigte kann also frei entscheiden, ob und wann er die Abmahnung aussprechen will.[2] Allerdings unterliegt das Recht zur Abmahnung, wie auch jedes andere Rechtsinstitut, der Verwirkung. Dieses greift dann, wenn der Abmahnungsberechtigte lange Z...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Abmahnung / 4.5 Frist bzw. Zeitpunkt der Abmahnung

Es gibt keine sogenannte Regelausschlussfrist, nach deren Ablauf eine Abmahnung nicht mehr ausgesprochen werden kann.[1] Allerdings unterliegt das Recht zur Abmahnung der Verwirkung. Dieses greift dann, wenn der Abmahnungsberechtigte lange Zeit ohne Reaktion zuwartet (Zeitmoment, z. B. 6 Monate bis ein Jahr) und zudem durch sein Verhalten beim betroffenen Vertragspartner der ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 7.2 Begründung

Die Erhöhungserklärung ist nur wirksam, wenn sie ausreichend begründet ist (§ 559b Abs. 1 Satz 2 BGB). Eine Erklärung ohne ausreichende Begründung ist nichtig. Ein Nachbessern mit Rückwirkung ist nicht möglich; der Vermieter kann lediglich eine neue Erklärung abgeben. Hat der Mieter trotz Nichtigkeit der Erhöhungserklärung die erhöhte Miete bezahlt, kann er die betreffenden B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil D: Vergütung und Kosten / 41 Vergütungsfestsetzung, Erinnerung [Rdn 523]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 10 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Durchsuchung [Rdn 161]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil D: Vergütung und Kosten / 18 Gerichtskostenansatz, Erinnerung/Beschwerde [Rdn 187]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 19 Dienstaufsichtsbeschwerde [Rdn 276]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 23 Gegenvorstellung, Zulässigkeitsvoraussetzungen [Rdn 315]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil D: Vergütung und Kosten / 39 Verfassungsbeschwerde, Abrechnung [Rdn 470]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 16 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Vernehmung [Rdn 240]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 174 Revision, Verfahrensrüge, Antrag auf Gerichtsbeschluss (§ 238 Abs. 2) [Rdn 2324]

Rdn 2325 Literaturhinweise: Erker, Das Beanstandungsrecht gem. § 238 II StPO, 1988 s.a. die Hinw. bei → Revision, Allgemeines, Teil A Rdn 2009, und bei → Revision, Verfahrensrüge, Allgemeines, Teil A Rdn 2312, sowie bei Burhoff, HV, Rn 3503. Rdn 2326 1. Die fehlende Herbeiführung eines Gerichtsbeschlusses nach § 238 Abs. 2 in der HV kann zur Verwirkung einer an sich gegebenen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 99 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Einfluss Grundgesetz [Rdn 1401]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1402 Literaturhinweise...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 7 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Beschlagnahme [Rdn 109]

mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kenntnis von Mängeln / 3.6 Verwirkung des Minderungsrechts

Ferner kann der Mängelbeseitigungsanspruch und somit das Zurückbehaltungsrecht wegen Verwirkung ausgeschlossen sein. Praxis-Beispiel Verwirkungsfälle Bei verhältnismäßiger Geringfügigkeit des Mangels[1] oder infolge jahrelanger Hinnahme des Mangels ohne Geltendmachen einer Minderung oder eines Zahlungsvorbehalts[2]mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kenntnis von Mängeln / 3 Verzicht und Verwirkung des Minderungsrechts

3.1 Bis wann muss der Mieter die Minderung geltend machen? Die naheliegende Frage, wie lange der Mieter nunmehr Zeit hat, eine Mietminderung geltend zu machen, hat allerdings nicht nur der Gesetzgeber, sondern auch der BGH offengelassen und die Entscheidung an die Instanzgerichte verwiesen. Insofern hat der BGH in dieser Entscheidung, in der es um Minderungsansprüche wegen la...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kenntnis von Mängeln / 3.4 Mängelbeseitigungsanspruch des Mieters

Der Mängelbeseitigungsanspruch des Mieters (§ 535 Satz 2 BGB) kann – im Gegensatz zu den Rechten auf Minderung und Schadensersatz (§§ 536, 536a BGB) – grundsätzlich nicht verwirkt werden.[1] Daher kann der Mieter gegen den Mietzahlungsanspruch des Vermieters selbst dann noch die Einrede des nicht erfüllten Vertrags (§ 320 BGB: Zurückbehalten der Miete bis zum Herstellen eines...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kenntnis von Mängeln / 3.1 Bis wann muss der Mieter die Minderung geltend machen?

Die naheliegende Frage, wie lange der Mieter nunmehr Zeit hat, eine Mietminderung geltend zu machen, hat allerdings nicht nur der Gesetzgeber, sondern auch der BGH offengelassen und die Entscheidung an die Instanzgerichte verwiesen. Insofern hat der BGH in dieser Entscheidung, in der es um Minderungsansprüche wegen laufenden Lärms aus der Nachbarwohnung ging, lediglich darau...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kenntnis von Mängeln / 3.7 Vorbehaltlose Nutzung

Bei Mängeln, die ihrer Art nach bereits jahrelang vorgelegen haben müssen, bringt der Mieter durch vorbehaltlose Nutzung in Kenntnis des Bauzustands zum Ausdruck, dass er den mangelhaften Zustand als "vertragsgemäß" akzeptiert.[1] In diesem Fall besteht auch keine Verpflichtung des Vermieters zur Leistung von Schadensersatz, wenn dem Mieter aufgrund des baulichen Zustands ei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kenntnis von Mängeln / 3.5 Grob fahrlässige Unkenntnis des Mieters

Ein Ausschluss von Ansprüchen des Mieters wegen grob fahrlässiger Unkenntnis eines vorhandenen Mangels kommt nur ausnahmsweise infrage, da den Mieter grundsätzlich keine Erkundungs- und Untersuchungspflicht im Hinblick auf die Mietsache trifft; ausgenommen z. B. bei einem sehr alten Anwesen.[1] Grob fahrlässig handelt ein Mieter nur dann, wenn er die erforderliche Sorgfalt be...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kenntnis von Mängeln / 3.3 Liegt ein Vorbehalt vor?

Für die Annahme eines Vorbehalts kann es ausreichen, wenn der Mieter wegen des Mangels eine Mietminderung mehrmals und deutlich androht.[1] Dagegen stellt die Mängelanzeige allein oder wiederholt vorgetragene Beanstandungen grundsätzlich keinen wirksamen Vorbehalt dar.[2] Hinweis Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien Etwas anderes kann jedoch gelten, wenn der Mieter aufg...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kenntnis von Mängeln / 3.2 Wiederaufleben des Minderungsrechts

Hat der Mieter seine Rechte verloren, ist strittig, ob eine Mieterhöhung zum Wiederaufleben des Minderungsrechts führt. Nach einem Urteil des LG München I vom 26.9.2002[1] lebt das Minderungsrecht des Mieters nicht wieder auf. Dies käme nur dann in Betracht, wenn durch die Mieterhöhung eine wesentliche Verschiebung des Äquivalenzverhältnisses zwischen der Leistung des Vermie...mehr