Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherungsschutz

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 1. Allgemeines

Rz. 128 Sollte Mutwilligkeit bei der Rechtsverfolgung dem Versicherungsnehmer zur Last gelegt werden, ist der Rechtsschutzversicherer von Leistung frei: In § 18 ARB (94) ist (entsprechend der früheren Regelung des Stichentscheides gemäß § 17 a.F.) geregelt, dass der Versicherer den Versicherungsschutz ablehnen kann aus zwei Gründen, die in der genannten Vorschrift aufgeführt...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 3. Fälligkeit der Versicherungsleistung

Rz. 70 Gemäß § 5 Abs. 2 a ARB kann der Versicherungsnehmer die Übernahme der vom Versicherer zu tragenden Kosten verlangen, sobald er nachweist, dass er zu deren Zahlung verpflichtet ist oder diese Verpflichtung bereits erfüllt hat. Sobald der Mandant des Anwaltes, also der VN, als Kostenschuldner in Anspruch genommen wird, also nach Vorschussanforderung, hat die Rechtsschutz...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / I. Allgemeines

Rz. 1 Der Versicherungsschutz in verkehrsrechtlichen Verwaltungsangelegenheiten beinhaltet die Rechtsschutzdeckung für die Verfolgung und Abwehr von Rechten in allen verkehrsrechtlichen Verwaltungsangelegenheiten.[1] Das Wort "verkehrsrechtlich" ist kein eindeutiger Begriff der Rechtssprache. Für die Versicherungsdeckung in einer verkehrsrechtlichen Angelegenheit kommt es so...mehr

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§ 2 Grundzüge des Versicher... / XII. Leistungsfreiheit des Versicherers

Rz. 64 Versicherer sind nur dann eintrittspflichtig, wenn der Versicherungsnehmer sich vertragstreu verhalten und alle Pflichten des Versicherungsvertrages zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles erfüllt hat. Der Versicherungsnehmer muss zwar den Versicherungsfall nicht verhindern, in der Regel ist aber die Eintrittspflicht des Versicherers ausgeschlossen bzw. ei...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / dd) Gesetzliche Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhaltes

Rz. 25 Die Ersatzforderungen müssen auf gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhaltes beruhen (z.B. §§ 823 ff. BGB). Auch aus vertraglichen Beziehungen folgende Ansprüche sind gedeckt, soweit sie auf dem Gesetz beruhen (z.B. aus positiver Vertragsverletzung nach § 280 Abs. 1 BGB). Dies gilt dann aber nur hinsichtlich des negativen Interesses. Das Erfüllungs...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / I. Die Regelungen zu den Obliegenheiten

Rz. 113 Unter Obliegenheiten verstehen die ARB 2012/2021 (Nr. 4.1.) "sämtliche Verhaltensregeln, die Sie und die versicherten Personen beachten müssen, um den Anspruch auf Versicherungsschutz zu erhalten."[52] Diese Legaldefinition gibt vor, dass der Versicherungsnehmer sich aus dem Versicherungsvertrag heraus bestimmten Regeln zu unterwerfen hat, anderenfalls verliert er den...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / 5. Verkehrsstraftaten (§ 2i aa ARB 2010)

Rz. 27 Zu den "klassischen" Verkehrsstraftaten gehören Aber auch die Nötigung im Straßenverkehr ist eine verkehrsrechtliche Straftat.[8] Rz. 28 Für verkehrsrechtliche Straftaten gilt folge...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / a) Versichertes Risiko

Rz. 17 Gem. A1–3.1 S. 1 AVB (Ziff. 1.1 S. 1 AHB) gewährt der Versicherer: Zitat "Versicherungsschutz … für den Fall, dass der Versicherungsnehmer wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbest...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / b) Umfang der Versicherung

Rz. 125 Die primären (positiven) Risikobeschreibungen lassen sich aus dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen in A.1.1 – A.1.4 AKB 2015 entnehmen. Rz. 126 A.1.1 AKB 2008 regelt, was genau versichert ist. A.1.2 AKB 2015 nennt die mitversicherten Personen. Anders als in anderen Sparten oder auch der Allgemeinen Haftpflichtversicherung (vgl. Rdn 28) können die M...mehr

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§ 6 Personenversicherung / a) Beginn und Ende der Versicherung

Rz. 44 Versicherungsschutz beginnt in der Reiserücktrittskostenversicherung mit Abschluss des Vertrags und Zahlung der (Erst-)Prämie. Der Versicherungsschutz endet mit dem Antritt der Reise, Ziff. 4 AT-Reise. Ab Antritt einer Reise befindet man sich im Schutzbereich einer Reiseabbruchversicherung. Der Reiseantritt ist somit das entscheidende Abgrenzungskriterium, welcher Rei...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 5. Abgrenzung zur gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung

Rz. 642 Die gesetzliche und die private Berufsunfähigkeitsvorsorge sind heute grundlegend verschieden.[358] Insbesondere besteht seit dem Jahr 2000 in der gesetzlichen Rentenversicherung nur noch ein ganz eingeschränkter Versicherungsschutz gegen Berufsunfähigkeit. Grundsätzlich besteht über die gesetzliche Rentenversicherung nur noch ein begrenzter Schutz im Rahmen von Erwe...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / 7. Ordnungswidrigkeit (§ 2j ARB 2010)

Rz. 31 Für Ordnungswidrigkeiten besteht uneingeschränkt Versicherungsschutz, auch bei Vorsatz.mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / 2. ARB 94

Rz. 5 Nach § 2 g ARB 94 umfasst der Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen nunmehr nicht lediglich Angelegenheiten der Fahrerlaubnis, sondern alle verkehrsrechtlichen behördlichen und gerichtlichen Verwaltungsverfahren. Außerdem kommt Versicherungsschutz nicht erst in Betracht im Widerspruchsverfahren, sondern schon nach jedem Rechtsverstoß i.S.v. § 4 Abs. 1 c ARB 94. Rz....mehr

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§ 21 Versicherungsrecht / 2. § 12 ARB 2008/2010

Rz. 53 In § 12 ARB 2008/2010 ist der "Wegfall des versicherten Interesses" versichert. § 12 Abs. 2 ARB 2008/2010 hat folgenden Wortlaut: Zitat "Im Falle des Todes des Versicherungsnehmers besteht der Versicherungsschutz bis zum Ende der laufenden Beitragsperiode fort, soweit der Beitrag am Todestag gezahlt war und nicht aus sonstigen Gründen ein Wegfall des Gegenstandes der Ve...mehr

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§ 6 Personenversicherung / ee) Strahlen infolge Kernenergie, § 5 e

Rz. 620 § 5 e Muster-BU schließt eine Berufsunfähigkeit durch Strahlen infolge Kernenergie, die das Leben oder die Gesundheit zahlreicher Menschen derart gefährden, dass zur Abwehr der Gefährdung eine Katastrophenschutzbehörde oder vergleichbare Behörde tätig wurde, vom Versicherungsschutz aus. Durch die Voraussetzung, dass eine Katastrophenschutzbehörde oder vergleichbare Be...mehr

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§ 6 Das Fahreignungsregiste... / III. Fahrzeugregister

Rz. 23 In Abschnitt V, und zwar in den §§ 31 bis 47 StVG, sind Regelungen getroffen über die Führung eines Fahrzeugregisters. Zweckbestimmung des Fahrzeugregisters ist die Speicherung von Daten u.a. über die Zulassung und Überwachung von Fahrzeugen und für Maßnahmen zur Gewährleistung des Versicherungsschutzes im Rahmen der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (§ 35 Abs. 1 ...mehr

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zfs 12/2024, Eintritt des V... / 2 Aus den Gründen:

Das LG hat die von ihm korrekt festgestellten Tatsachen rechtlich unzutreffend beurteilt und auf dieser Grundlage zu Unrecht auf die beantragte Feststellung der Eintrittspflicht der Bekl. erkannt. Bei sachgerechter Würdigung aller maßgeblichen Umstände, die außer den tatsächlichen Bekundungen der vom LG vernommenen Zeugen auch den weiteren – unstreitigen – Akteninhalt und di...mehr

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§ 2 Grundzüge des Versicher... / 1. Rechtslage

Rz. 125 Da in Versicherungsverträgen regelmäßig die Leistungszeit nach dem Kalender bestimmt ist, tritt Prämienverzug auch ohne Mahnung ein (§ 286 Abs. 2 S. 1 BGB). Gleichwohl bleibt der Versicherungsschutz zunächst erhalten, der Versicherer kann dem Versicherungsnehmer nach § 38 Abs. 1 VVG eine Zahlungspflicht bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Diese quali...mehr

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§ 6 Personenversicherung / aa) Reiserücktrittskostenversicherung

Rz. 64 Die vertragliche Absicherung besteht nur für den Eintritt bestimmter Ereignisse. Die VB-Reiserücktritt sehen versicherte acht Ereignisse vor. Eins davon muss der versicherten Person oder einer Risikoperson zugestoßen sein und eine kausale Auswirkung auf die vorgesehene Reiseplanung entfalten. Der (rechtzeitige) Reiseantritt muss für die versicherte Person unzumutbar g...mehr

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§ 3 Allgemeine Formulare im... / IV. Gefahränderung

Rz. 27 In §§ 23–25 VVG finden sich die grundlegenden Regelungen zur Gefahrerhöhung und den daraus resultierenden Folgen. Spezielle gesetzliche Regelungen (z.B. § 181 VVG für die Unfallversicherung) und Bestimmungen in den jeweilige Bedingungswerken können die allgemeinen Vorschriften ergänzen oder abändern. Die genauen Pflichten sind vertragsspezifisch zu prüfen. Gleich ist b...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / 2. Besondere Fallgestaltung: Rechtsschutz zum Recht der Fahrerlaubnis/Maßnahmen nach Punktesystem

Rz. 18 Wird ein verkehrsrechtlicher Verwaltungsakt aufgrund des Fahreignungsbewertungssystems erlassen, und zwar aufgrund des Erreichens einer bestimmten Punktzahl, so stellt sich die Frage, ob der Versicherungsfall ausgelöst wird durch den ersten zugrundeliegenden bzw. registrierten Verkehrsverstoß oder durch den Verkehrsverstoß, dessen Registrierung zur Addition auf die en...mehr

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§ 3 Allgemeine Formulare im... / F. Kündigung

Rz. 42 Möchte der VN einen Versicherungsvertrag nicht weiter fortführen, dann muss man genau prüfen, wie dies am besten geschehen soll und welche Nachteile dadurch entstehen. Gelegentlich ist ein Festhalten am Vertrag auch anzuraten, wenn die Aussicht auf einen neuen Vertrag bei einem anderen VR realistischerweise nicht oder nicht mehr zu vergleichbaren Konditionen abgeschlo...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 4. Anmeldung von Ansprüchen beim Versicherer

Rz. 654 Die Geltendmachung von Ansprüchen beim VR sollte dem jeweiligen Stadium entsprechend angepasst werden. Es sollte dabei Wert darauf gelegt werden, dass die erforderlichen Nachweise dem VR eingereicht werden, sofern beim VR nicht bereits die Nachweise bzw. Informationen vorliegen. Zunächst ist daher an eine Anmeldung von Ansprüchen vor einer Entscheidung des VR zu denke...mehr

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§ 3 Allgemeine Formulare im... / H. Anfrage Deckungsschutz beim Rechtsschutzversicherer

Rz. 61 Die Honorarfrage ist regelmäßig zu Beginn eines Mandats zu klären. Selbst wenn ein Rechtsschutzversicherer zum gleichen Konzernverbund gehört, wie der Streitgegner in der Schadensache selber, sind beide rechtlich voneinander getrennt agierende Unternehmen. So kann es durchaus vorkommen, dass eine Konzerntochter ein Klageverfahren gegen eine andere Konzerntochter finan...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / a) Personenbezogener Verkehrs-Rechtsschutz

Rz. 12 Der Versicherungsschutz setzt neben der Versicherteneigenschaft voraus, dass das Kraftfahrzeug – mit Ausnahme des angemieteten Selbstfahrervermietfahrzeuges – im Zeitpunkt des Rechtsschutzfalles auf den Versicherungsnehmer zugelassen ist.mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / c) Hilfsweise: Erstattungspflicht Dritter?

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§ 4 Sachversicherungen / bb) Blitzschlag/Überspannungsschaden

Rz. 167 Bei Blitzschlag- und/oder Überspannungsschäden streiten die Parteien meist über die zugrunde liegenden Tatsachen: Zum einen über die Frage des Haftungsgrundes, also ob sich eine versicherte Gefahr verwirklicht (gab es einen Blitzschlag?) hat und zum anderen, ob ein dadurch entstandener Schaden vorliegt. Für diesen Fall bietet sich bei Vertretung des Versicherers die ...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 6. Besonderheiten beim Tarifwechsel gem. § 204 VVG

Rz. 246 In der Praxis nimmt das Interesse der Versicherungsnehmer zu, von ihrem gesetzlichen Tarifwechselrecht gem. § 204 VVG Gebrauch zu machen. Allerdings bieten sich hierbei oft für den Versicherungsnehmer nicht zu durchschauende Hindernisse. Rz. 247 In einem bestehenden Versicherungsverhältnis kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, dass dieser einen Antra...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 3. Leistungsarten

Rz. 14 Der Verkehrs-Rechtsschutz umfasst u.a. Versicherungsschutz im Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen sowie Straf-Rechtsschutz sowie Rechtsschutz im Recht der Ordnungswidrigkeiten, Rechtsschutz bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen des Versicherten und vertraglichen Rechtsschutz.mehr

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§ 6 Personenversicherung / f) Kausalität

Rz. 82 Das jeweilige versicherte Ereignis muss für den Rücktritt von der Reise (Stornierung) kausal sein. Die gebuchte Reise muss gerade wegen des versicherten Ereignisses abgesagt worden sein; die Stornierung aus irgendeinem anderen persönlichen Grund genügt nicht.[44] Rz. 83 Gleiches gilt für den Reiseabbruch. Wird die Reise planmäßig beendet, besteht kein Versicherungsschu...mehr

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§ 6 Personenversicherung / I. Einleitung

Rz. 300 Die Krankentage- und Krankenhaustagegeldversicherung bietet Versicherungsschutz gegen Verdienstausfall als Folge von Krankheiten oder Unfall, soweit dadurch Arbeitsunfähigkeit verursacht wird (vgl. § 192 Abs. 5 VVG). 1. Rechtsquellen Rz. 301 Für die private Krankentagegeldversicherung gelten die §§ 192–208 VVG 2009 für alle Neu- und Altverträge. Soweit der Versicherungs...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 2. Leistungsumfang und -voraussetzungen

Rz. 304 Die Krankentagegeldversicherung ist gerichtet auf abstrakte Bedarfsdeckung durch pauschalierte Beträge. Ein Schaden wird weder vorausgesetzt, noch muss dieser nachgewiesen werden.[168] Da es sich um eine Summenversicherung handelt, führen Einkommensminderungen nicht automatisch zu einer Minderung des Entschädigungssatzes, sondern lediglich zu einem eventuellen Anpass...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / 3. ARB 2000

Rz. 7 Die Regelung zum Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen in ARB 2000 gemäß Verbandsempfehlung ist inhaltsgleich mit der oben (siehe Rdn 5) behandelten Regelung in ARB 94. Es wird auf die vorstehenden Ausführungen verwiesen.[5]mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 3. Der zu beauftragende Sachverständige/die Sachverständigenorganisation

a) Gutachten eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen Rz. 87 Dritte Voraussetzung für die Kostenübernahme für ein privates Gutachten ist zunächst, dass die Erstattung erfolgt durch einen öffentlich bestellten technischen Sachverständigen. Die öffentliche Bestellung kann erfolgt sein aufgrund § 36 GewO oder anderer bundes- oder landesrechtlicher Bestimmungen. G...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / 5. ARB 2010

Rz. 9 Der Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen nach § 2 g ARB 2010 umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und vor Verwaltungsgerichten. Der Verwaltungs-Rechtsschutz hat den Führerschein-Rechtsschutz der ARB 75 ersetzt, wobei noch viele alte Verträge gelten, die nach den obigen Ausführungen zu behande...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / b) Keine Kostendeckung für Gutachten in anderen, speziell zivilrechtlichen Angelegenheiten

Rz. 81 Wichtig ist zu beachten, dass keine Kostendeckung für ein außergerichtliches Gutachten in Betracht kommt, soweit es sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit handelt. Hierbei ist insbesondere zu denken an die Klärung der Voraussetzungen des Schadenersatzes, also keine Kostendeckung z.B. für ein Unfallursachengutachten und selbstverständlich auch nicht für ein Gutacht...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / 7. ARB 2021

Rz. 11 Die ARB 2021 sehen in Ziff. 2.2.7 den Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen vor. Gegenüber den ARB 2012 besteht insoweit Deckungsgleichheit, als der Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten umfasst. Halt- oder Parkverstöße sind ausg...mehr

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§ 6 Personenversicherung / cc) Vertragliche Begrenzung

Rz. 555 Zu prüfen ist stets, ob im Versicherungsschein die Fahrzeugnutzung z.B. eingeschränkt ist und ob dies im konkreten Schadenfall Einfluss auf den Versicherungsschutz hat. Zu denken ist an eine jeweilige Beschränkung auf eine private oder eine dienstliche Fahrzeugnutzung. Entsprechend ist dann auch für einen Anspruch der Nachweis zu erbringen.mehr

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§ 6 Personenversicherung / h) Ausschluss Ziff. 3.3 VB-Reiserücktritt, Ziff. 3.3 VB-Reiseabbruch – Erkrankungen als psychische Reaktion auf ein Kriegsereignis etc.

Rz. 102 Als Folge von Stornierungsfällen nach dem 11.9.2001 wurden Erkrankungen als psychische Reaktion auf ein Kriegsereignis, innere Unruhen, einen Terrorakt, ein Flugzeugunglück oder auf die Befürchtung von Kriegsereignissen, inneren Unruhen oder Terrorakten vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.mehr

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§ 6 Personenversicherung / aa) Ausgangsfall

Rz. 520 Die VP wird am 1.5.2014 auf dem Boden liegend aufgefunden und hat keine Erinnerung an den Hergang. Die vollstationäre Behandlung dauert vom 1. bis zum 5.5.2014. Der Entlassungsbericht gibt als Diagnose eine Synkope an. Der VN meldet dem VR einen Unfall und möchte Krankenhaustagegeld erhalten. Der VR lehnt mit Brief vom 1.6.2014 eine Leistung unter dem Hinweis ab, das...mehr

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§ 21 Versicherungsrecht / VII. Vorsatz (§§ 81, 103 VVG)

Rz. 16 Wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführt, ist der Versicherer sowohl in der Schadenversicherung (§ 81 VVG) als auch in der Haftpflichtversicherung (§ 103 VVG) leistungsfrei. In der Haftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz auch bei grober Fahrlässigkeit.mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / a) Versichertes Risiko

Rz. 120 Versicherungsschutz besteht gem. A.1.1 AKB 2015 bei: Zitat "Schadensersatzansprüchen …, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs, … aufgrund von Haftpflichtbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder des Straßenverkehrsgesetzes oder aufgrund anderer gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts geltend gemacht werden …" aa) Versicherte Ereignisse Rz. 121 Es sind ...mehr

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§ 2 Grundzüge des Versicher... / 2. Sachverhalt

Rz. 126 Herr Müller unterhält für sein Einfamilienhaus eine Gebäudeversicherung. Die Jahresprämie in Höhe von 600 EUR wird jährlich am 1. März fällig. Nach einem Brandschaden in seinem Haus erhält Herr Müller von seinem Gebäudeversicherer die Mitteilung, es bestehe kein Versicherungsschutz, weil er trotz Mahnung die am 1. März des Jahres fällige Prämie nicht gezahlt habe.mehr

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§ 4 Sachversicherungen / 1. Beginn und Inhalt des Versicherungsvertrages

Rz. 171 Der Versicherungsschutz beginnt mit Einlösung des Versicherungsscheines durch Zahlung der Prämie (B.1 AKB 2015); diese Einlösungsklausel entspricht § 37 Abs. 2 VVG.mehr

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§ 6 Personenversicherung / aa) Ausgangsfall

Rz. 528 Die VP trat am 1.4.2012 im Rahmen eines Fußballspiels zu einem Sprint an. Beim ersten Schritt riss die Achillessehne des linken, beim Antritt belasteten Beins. Der Schaden wurde zeitnah gemeldet und Versicherungsschutz erteilt. Die Erstbemessung durch den VR ergab eine unfallbedingte Beeinträchtigung von 1/20 Beinwert. Das vom VR eingeholte Gutachten stellt eine Schäd...mehr

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§ 2 Grundzüge des Versicher... / b) Sekundärer Risikoausschluss

Rz. 77 Von einem sekundären Risikoausschluss spricht man dann, wenn ein an sich versichertes Risiko durch eine gesonderte Bestimmung ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen wird. Beispiel Eine gesonderte Bestimmung ist die Kriegsklausel, die in den meisten AVB die Ersatzpflicht für solche Schäden ausschließt, die auf Kriegsereignisse zurückzuführen sind. Rz. 78 Hier m...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / bb) Versicherte Schäden

Rz. 122 Gedeckte Schadenarten sind gem. A.1.1.1 AKB 2015: Rz. 123 Mit dem Versicherungsschutz auch für Sachschäden durch Abhandenkommen von und für die reinen Vermögensfolgeschäden geht der Deckungsbereich der...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / bb) Freistellung von berechtigten Ansprüchen

Rz. 32 Stellen sich die Ansprüche als berechtigt heraus, wird der Versicherer den versicherungsvertraglichen Anspruch seines Versicherungsnehmers auf Freistellung von dieser Verbindlichkeit dadurch erfüllen, dass der Versicherer an den Dritten zahlt. Gewährt der Versicherer zunächst seinem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz in Form des Rechtsschutzes und führt der Gesch...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / c) Hilfsweise: Erstattungspflicht Dritter?

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§ 4 Sachversicherungen / aa) Brand

Rz. 10 Ein Brand setzt gemäß A 3.1 VGB 2022 (1914) ein Feuer voraus, dessen Ursache für den Versicherungsschutz nicht entscheidend ist. Neben Flammen genügen auch Glut und Funken. Allerdings muss es mit einer Lichterscheinung verlaufen, so dass etwa feuerunabhängige Hitzeschäden nicht hierunter fallen.[3]mehr