Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherungsschutz

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 1. Straf- und OWi-Verfahren

a) Im Rahmen der Verteidigung in einem Straf- und OWi-Verfahren Rz. 80 Die Erstattung eines außergerichtlichen Gutachtens kommt nur in Betracht im Rahmen der Verteidigung in einem Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, in dem dem Betroffenen vorgeworfen wird, eine verkehrsrechtliche Vorschrift verletzt zu haben. Hierbei ist davon auszugehen, dass es sich um die Verletzung ...mehr

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§ 4 Sachversicherungen / c) Hilfsweise und für Regresse: Erstattungspflicht Dritter?

Rz. 148 Checkliste zur Erstattungspflicht Drittermehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / a) Schadensmeldung des Versicherungsnehmers an seinen Haftpflichtversicherer

Rz. 66 Die Verpflichtung des Versicherungsnehmers zur unverzüglichen Schadensmeldung dient dazu, dem Versicherer Prüfungen über seine Eintrittspflicht und – falls diese bejaht ist – zur Haftpflichtfrage zu ermöglichen. Der Versicherungsnehmer kann jene Mitteilung also erst einmal kurz halten. Die Gesellschaften sind regelmäßig telefonisch erreichbar. Anders als in der Sachve...mehr

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§ 6 Personenversicherung / c) Ausschluss Ziff. 5.3 AT-Reise – Beschlagnahme, Eingriffe Hoher Hand

Rz. 91 Ausgeschlossen ist der Versicherungsschutz bei Beschlagnahme und sonstigen Eingriffen von hoher Hand. Diese Regelung erhielt in der Covid-19-Pandemie eine besondere Bedeutung. Die damals verhängten Einreise- und Kontaktverbote sowie Ausgangssperren sind als Eingriffe von hoher Hand zu werten, die Maßnahmen fallen nicht unter den Ausschlusstatbestand der Pandemie.mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / e) Deckungsanfrage für Aktivklage des Versicherungsnehmers nach unberechtigter Aufrechnung des Geschädigten

Rz. 79 Der Versicherungsnehmer hat Parkettverlegearbeiten im zweiten Obergeschoss des Einfamilienhauses seines Auftraggebers erbracht und ihm seine Vergütung in Höhe von _________________________ EUR in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber behauptet, der Versicherungsnehmer habe dabei einen Schaden an der vom Erd- ins erste Obergeschoss führenden Treppe verursacht. Tatsächlic...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / c) Klageentwurf

Rz. 66 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.5: Deckungsschutz für Kündigungsschutzklagen Klage an das Amtsgericht: _________________________ (Adresse) Klage des Büroangestellten _________________________ (Name, Adresse) – Kläger – Prozessbevollmächtigter: RA _________________________ (Name, Adresse) gegen die Rechtsschutzversicherung AG, vertr.d.d. Vorstand, d...mehr

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§ 4 Sachversicherungen / c) Hilfsweise und für Regresse: Erstattungspflicht Dritter?

Rz. 47 Checkliste Erstattungspflicht Drittermehr

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§ 6 Personenversicherung / g) Ausschluss Ziff. 3.2 VB-Reiserücktritt, Ziff. 3.2 VB Reiseabbruch – Voraussehbarkeit

Rz. 95 Kein Versicherungsschutz besteht für solche Ereignisse, mit deren Eintritt schon im Zeitpunkt der Reisebuchung zu rechnen war, die also voraussehbar waren. Der Eintritt des Ereignisses ist vorhersehbar, wenn dieser für einen Durchschnittsbetrachter wahrscheinlicher gewesen ist als der Nichteintritt, wobei auf das jeweils versicherte Ereignis abzustellen ist. aa) Tod un...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / 6. ARB 2012, Stand 2016

Rz. 10 Die ARB 2012 sehen als Leistungsart ebenfalls nur den Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen vor. Diese sind dergestalt geregelt, dass unter Ziff. 2.2.7 ARB 2012 der Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen gewährt wird, um rechtliche Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten wahrzunehmen. Wiederum sind Ha...mehr

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§ 21 Versicherungsrecht / VI. Obliegenheiten

Rz. 13 Obliegenheiten sind Verhaltensnormen, aus denen sich ergibt, was der Versicherungsnehmer zu tun oder zu lassen hat, um Versicherungsschutz zu erhalten.[5] Obliegenheiten sind somit keine unmittelbar erzwingbaren Verbindlichkeiten, sondern bloße Verhaltensnormen (Voraussetzungen), die der Versicherungsnehmer zu erfüllen hat, wenn er seinen Leistungsanspruch behalten wi...mehr

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§ 2 Grundzüge des Versicher... / 3. Obliegenheiten

Rz. 69 Obliegenheiten sind Verhaltensnormen, aus denen sich ergibt, was der Versicherungsnehmer zu tun oder zu lassen hat, um den Versicherungsschutz zu erhalten.[33] Obliegenheiten stellen somit auf das Verhalten des Versicherungsnehmers ab. Obliegenheiten sind keine unmittelbar erzwingbaren Verbindlichkeiten, sondern bloße Verhaltensnormen (Voraussetzungen), die der Versic...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / II. Kein Ausschluss bei Verkehrsordnungswidrigkeiten

Rz. 111 Seit den ARB (94) findet für Ordnungswidrigkeiten eine Unterscheidung statt zwischen allgemeinen Ordnungswidrigkeiten und den bei der Teilnahme am Straßenverkehr begangenen Ordnungswidrigkeiten. In diesem Punkt verändern die ARB (94) die frühere Rechtslage und differenzieren – dem Strafrechtsschutz nachgebildet – zwischen verkehrsrechtlichen (§ 2 j aa) und sonstigen ...mehr

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§ 2 Grundzüge des Versicher... / 4. Risikoausschlüsse

Rz. 74 Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen. Die Grenzen des Versicherungsschutzes werden entweder durch positive Beschreibung (primäre Risikobegrenzung) oder durch den Ausschluss bestimmter Gefahren (sekundäre Risikobegrenzung) bestimmt. a) Primäre Risikobegrenzung Rz. 75 Die primäre Begrenzung des versicherten Risikos ergibt sich ...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 5. Unterversicherung

Rz. 113 Der VR leistet nur im Rahmen der versicherten Summen. Reichen diese nicht aus, dann greifen die Regelungen zur Unterversicherung, § 75 VVG, d.h. der VR leistet nur im Verhältnis der Versicherungssumme zum tatsächlichen Versicherungswert (vollständiger Reisepreis und anfallende Vermittlungsentgelte). In Ziff. 7 VB-Reiserücktritt und Ziff. 7 VB-Reiseabbruch ist der Fal...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / c) Leistungen und Rechte des Versicherers

Rz. 130 Hier kann zunächst auf die Ausführungen zur Allgemeinen Haftpflichtversicherung (vgl. Rdn 30) verwiesen werden. Der Versicherungsschutz ist zu gewähren in Form der Rz. 131 Die Prüfung der Haftpflichtfrage ist in den Bedingungen nicht genannt. Allerdings muss der Kraftfahrthaftpflichtversicherer ...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 2. Übersicht zum Vertrag

Rz. 647 Für das Vorgehen im Mandat ist die genaue Kenntnis der vertraglichen Vereinbarungen erforderlich. Unterlagen, die der Mandant nicht direkt vorlegt, sollten nachgereicht oder beim VR angefordert werden. Rz. 648 Hinweis Checkliste: Vertragliche Vereinbarungenmehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / VII. Obliegenheiten

Rz. 39 Obliegenheiten sind Verhaltensnormen, aus denen sich ergibt, was der Versicherungsnehmer zu tun oder zu unterlassen hat. Der Versicherungsnehmer muss diese Obliegenheiten beachten, um den Versicherungsschutz zu erhalten. Der Versicherer kann nicht auf Erfüllung von Obliegenheiten klagen, es besteht nur die Sanktion der Leistungsfreiheit.[10] Rz. 40 Obliegenheiten vor E...mehr

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§ 4 Sachversicherungen / bb) Blitzschlag/Überspannung durch Blitz

Rz. 11 Führt ein Blitzschlag zum Brand, besteht sowohl für letzteren nach A 3.1 VGB 2022 (1914) als auch über A 3.2 VGB 2022 (1914) Versicherungsschutz. Sog. kalte Blitzschäden sind als solche gedeckt, z.B. wenn durch die Druckwelle Scheiben zerbrechen oder herumfliegende Gegenstände versicherte Sachen zerstören. Überspannungsschäden wie auch solche durch Überstrom und Kurzs...mehr

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§ 4 Sachversicherungen / 2. Ausweichmanöver

Rz. 192 Gemäß § 82 Abs. 1 S. 1 VVG ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, "bei" dem Eintritt des Versicherungsfalles "für die Abwendung und Minderung des Schadens" zu sorgen ("Rettungspflicht"). Rz. 193 Wenn ein Autofahrer Haarwild ausweicht, um einen Zusammenstoß zu vermeiden, sind die durch das Ausweichmanöver entstandenen Schäden ersatzpflichtige Aufwendungen gemäß § 82...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / I. Muster: Meldung Rechtsschutzfall im Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen

Rz. 37 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 11.2: Anschreiben an Rechtsschutzversicherung wegen Deckungsschutz VS-Nr.: _________________________ Versicherungsnehmer: _________________________ Versicherungsschutz für: _________________________ Interessenwahrnehmung vor Verwaltungsbehörde aus folgendem Rechtsbereich: _________________________ Ereignisdatum: ____...mehr

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§ 6 Personenversicherung / bb) Reiseabbruchversicherung

Rz. 78 Die versicherten Ereignisse sind in den VB-Reiseabbruch auf die Fälle Tod, schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung und den Schaden am Eigentum begrenzt. Die ABRV haben einen gemeinsamen Katalog der Ereignisse und führen alle acht Ereignisse der V-Reiserücktritt auf. Rz. 79 Die Bedingungen der VR enthalten für die Reiseabbruchversicherung teilweise, wie...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 1. Umfang am Beispiel der ARB 2016 der Advocard Rechtsschutzversicherung

Rz. 28 Der Versicherungsschutz umfasst aktuell bei der Advocard Rechtsschutzversicherung[18] nach § 23 Abs. 6 ARB 2016: Zitatmehr

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§ 6 Personenversicherung / c) Klageschrift

Rz. 132 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.21: Klage Reiserücktrittskostenversicherung An das Amtsgericht _________________________ Klage Des Herrn _________________________ (Name, Adresse) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt _________________________ (Name, Adresse) gegen die Versicherung AG, vertreten durch ihren Vorstand, _____________________...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / b) Schreiben des Geschädigten an den Versicherungsnehmer

Rz. 73 Für berechtigte Schadensersatzansprüche ist gegenüber dem Geschädigten formal der Versicherungsnehmer eintrittspflichtig (vgl. Rdn 2, 56), da es in der Regel keinen Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer (zu den Ausnahmen vgl. Rdn 2, 64 f., 95) gibt. Eine Korrespondenz unmittelbar mit dem über die Regulierung entscheidenden Haftpflichtversicherer ist dennoch s...mehr

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§ 6 Personenversicherung / aa) Überblick zu den Ausschlüssen

Rz. 413 Nicht alle Unfälle oder Unfallfolgen sind versichert. Eine Risikobegrenzung wird mit den Ausschlüssen[249] vorgenommen. Von diesen Ausschlüssen gibt es teilweise Ausnahmen (Wiedereinschlüsse). Die Klauseln dürfen nicht weiter ausgelegt werden, als es ihr Sinn unter Beachtung ihres wirtschaftlichen Zwecks und der gewählte Ausdrucksweise erfordert[250] unter Berücksich...mehr

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§ 21 Versicherungsrecht / A. Einleitung

Rz. 1 Statistisch gesehen entfallen auf jeden Bundesbürger etwa sechs Versicherungsverträge. Die Rechte und Pflichten aus den Versicherungsverträgen eines Erblassers gehen im Wege der Universalsukzession gemäß § 1922 BGB unverändert auf den oder die Erben über. Weder im BGB noch im VVG gibt es besondere Bestimmungen über die Vererblichkeit von Versicherungsverträgen. Rz. 2 Di...mehr

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§ 6 Personenversicherung / f) Ausschluss Ziff. 5.6 AT-Reise – Pandemie

Rz. 94 Ausgeschlossen ist der Versicherungsschutz bei Pandemien. Unter einer Pandemie versteht man eine sich über Länder und Kontinente ausbreitende Epidemie, die eine große Anzahl von Menschen betrifft, vor allem hoch infektiöse Erkrankungen (z.B. Covid-19, Pest).[48] Wann eine Pandemie vorliegt, ist de facto von einer Verlautbarung der WHO abhängig. Die Pandemie endet, sob...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 1. Erstattung der gesetzlichen Gebühren

Rz. 65 Die gesetzliche Vergütung eines für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwaltes trägt die Rechtsschutzversicherung bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren eines am Ort des zuständigen Gerichtes ansässigen Rechtsanwaltes. Dies gilt bei Eintritt eines Rechtsschutzfalles im Inland. Für den Fall eines Rechtsschutzfalles im Ausland ist die Vergütung eines für den Versich...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / A. Rechtsschutzversicherung

Rz. 1 Die Rechtsschutzversicherung ist eine Schadenversicherung und unterliegt den für die gesamte Schadenversicherung geltenden Bestimmungen des VVG. Es gibt keinen allgemeinen Rechtsschutz, erst recht keinen "Vollrechtsschutz", vielmehr wird der Versicherungsschutz speziell für einzelne Eigenschaften oder Tätigkeitsbereiche des Versicherungsnehmers gewährt oder aber für bes...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / 1. Schadenersatzrechtsschutz (§ 2a ARB 2010)

Rz. 18 Schadenersatzrechtsschutz besteht für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auf eine Vertragsverletzung oder auf Verletzung eines dinglichen Rechts an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen. Hinweis Nur für die aktive Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen besteht Versicherungsschutz, nicht für die Abwehr. Diese Deckungslücke...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / b) Klageentwurf

Rz. 75 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.8: Deckungsschutz für zwei gesonderte Klagen Klage an das Amtsgericht: _________________________ (Adresse) Klage des _________________________ (Name, Adresse) – Kläger – Prozessbevollmächtigter: RA _________________________ (Name, Adresse) gegen die Rechtsschutzversicherung AG, vertr.d.d. Vorstand, dieser vertr.d.d. ...mehr

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§ 6 Personenversicherung / bb) Teilnahme an inneren Unruhen auf Seiten der Unruhestifter, § 5 b

Rz. 614 § 5 b Muster-BU schließt Berufsunfähigkeiten vom Versicherungsschutz aus, die aus einer Teilnahme des Versicherten an inneren Unruhen auf Seiten der Unruhestifter resultieren. Solche Handlungen sind regelmäßig bereits über den Ausschluss von Straftaten nach § 5 a Muster-BU erfasst. Streiks und Demonstrationen sind grundsätzlich keine inneren Unruhen, selbst dann, wen...mehr

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§ 6 Personenversicherung / ff) Durch Kriegsereignisse, § 5 f

Rz. 621 Berufsunfähigkeiten, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht sind, fallen ebenfalls nicht unter den Versicherungsschutz, § 5 f Muster-BU. Rz. 622 Der Ausschluss greift nicht, wenn der Versicherte in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen berufsunfähig wird, denen er während eines Aufenthalt...mehr

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§ 6 Personenversicherung / bb) Unfallfiktion, Ziff. 1.4 AUB

Rz. 409 Für bestimmte "Nichtunfälle" gilt, dass sie einem Unfall gleichgestellt werden. Diese Sonderfälle ergeben sich stets aus den AUB. Wichtigster Fall sind erhöhte Kraftanstrengungen, Ziff. 1.4 AUB 2020.[244] Damit werden die Fälle, in denen sich die VP durch eine erhöhte Kraftanstrengungmehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / 1. Versicherungsfall beim Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen

Rz. 16 Geregelt ist der Rechtsschutzfall für den Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen in § 4 Abs. 1 c ARB 94. Diese Regelung verfolgt den Zweck, die in § 14 Abs. 2 und 3 ARB 75 umschriebenen Versicherungsfälle zusammenzufassen und einheitlich zu regeln. Die Bestimmung des § 4 Abs. 2 S. 2 ARB 94 gilt auch für den Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen.[11] Rz. 17 In ...mehr

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§ 6 Personenversicherung / f) Konkreter Versicherungsumfang

Rz. 560 Dem Versicherungsschein, bzw. dem Nachtrag zum Versicherungsschein, kann man das versicherte Bedingungswerk und die vereinbarten besonderen Bedingungen (Sonderklauseln und Spezialabreden) sowie die versicherten Summen der vereinbarten Leistungsarten entnehmen. Diese beiden Unterlagen muss man stets genau prüfen, damit man den grundsätzlich vereinbarten Versicherungss...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / D. Checkliste: Rechtsschutzversicherung

Rz. 80 Hinweis Checkliste: Rechtsschutzversicherung I. Versicherungsvertrag II. Versicherte Risiken III....mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / b) Gutachten einer rechtsfähigen technischen Sachverständigenorganisation

Rz. 90 Zu den Bestellungsvoraussetzungen wurde in die ARB (94) und gleich lautend in die ARB (2000) die ausweitende Regelung übernommen, dass der Rechtsschutzversicherer auch die Kosten trägt für ein privates Gutachten "einer rechtsfähigen technischen Sachverständigenorganisation". Diese Regelung war in den ARB (75) noch nicht enthalten. Rz. 91 Hinsichtlich der übrigen Vorauss...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 3. Leistungsüberprüfung

Rz. 579 Im konkreten Schadenfall sind meist nur wenige Punkte strittig und problematisch. Bei Streitigkeiten zur Schadenhöhe handelt es sich häufig um medizinische Fragen. Die AKB des konkreten Vertrags sind auf die jeweiligen genauen Anspruchsvoraussetzungen zu prüfen. Diese können sehr unterschiedlich sein (zu den Leistungsarten vgl. auch Rdn 482 f.). Bei der Anspruchsprüfu...mehr

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§ 29 Geringfügige Beschäfti... / III. Unfallversicherung

Rz. 21 Geringfügig Beschäftigte in privaten Haushalten sind gesetzlich unfallversichert. Der zuständige Unfallversicherungsträger wird von der Minijob-Zentrale automatisch informiert, sobald der Haushaltsscheck für die Haushaltshilfe eingeht. Seit dem 1.1.2016 müssen Arbeitgeber für jeden in der Unfallversicherung versicherten Beschäftigten eine besondere UV-Jahresmeldung er...mehr

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§ 4 Sachversicherungen / C. Kraftfahrtversicherung

Rz. 168 Der Versicherungsschutz für Kraftfahrzeuge ist in den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) geregelt. Rz. 169 Seit dem 1.7.1994 müssen Versicherungsbedingungen nicht mehr behördlich genehmigt werden, Versicherer können ihre Bedingungen in den Grenzen der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsordnung und der Regeln über die Allgemeinen Geschäftsbedin...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / VI. Rechtsschutz bei Auslandsunfällen

Rz. 95 Bei Eintritt eines Rechtsschutzfalles im Ausland trägt gemäß § 5 Abs. 1 b ARB/2.3.2.1 ARB 2016 die Rechtsschutzversicherung die Vergütung eines für den Versicherungsnehmer tätigen, am Ort des zuständigen Gerichtes ansässigen ausländischen oder eines im Inland zugelassenen Rechtsanwaltes. Bei Beauftragung eines im Inland zugelassenen Anwaltes trägt der Versicherer die ...mehr

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§ 6 Personenversicherung / b) Vertragliche Regelungen

Rz. 42 Reiseversicherungen sind keine einheitliche Versicherungssparte. Es handelt sich vielmehr um eine Vielzahl unterschiedlichster Bestandteile, rund um die Risiken einer Reise. Diesem Umstand tragen die Musterbedingungen des GdV[15] Rechnung. So gibt es einen Allgemeinen Teil der Versicherungsbedingungen für die Reisversicherung 2008/2021 (AT-Reise), Besondere Versicheru...mehr

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§ 6 Personenversicherung / hh) Kosten für Kosmetische Operationen (Ziff. 2.7 AUB 2014/2020)

Rz. 450 Die Kostenerstattung für kosmetische Operationen (KOP) ist neu in den Musterbedingungen, war aber bisher in diversen Ausgestaltungen als Sonderbedingung versicherbar. Die Leistung ist nicht als reine Summenversicherung ausgestaltet, sondern auf Seite der Anspruchshöhe auf die beim VN verbliebenen tatsächlichen Kosten ausgerichtet und begrenzt auf die vertraglich verei...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / 3. Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz (§ 2c ARB 2010)

Rz. 21 Der Versicherungsschutz wird gewährt für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen sowie sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten. Diese Leistungsart besteht nur für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken (§ 29 ARB 2010). Rz. 22 Sonstige Nutzungsverhältnisse sind insbesondere faktische Nutzungsverhältnisse, wenn...mehr

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§ 6 Personenversicherung / f) Konkreter Versicherungsumfang

Rz. 455 Dem Versicherungsschein, bzw. dem Nachtrag zum Versicherungsschein, kann man das versicherte Bedingungswerk und die vereinbarten besonderen Bedingungen, Sonderklausel und Spezialabreden sowie die versicherten Summen der vereinbarten Leistungsarten entnehmen. Diese beiden Unterlagen muss man stets genau prüfen, damit man den grundsätzlich vereinbarten Versicherungssch...mehr

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§ 4 Sachversicherungen / cc) Leitungswasser (Bruch- und Nässeschäden)

Rz. 12 Unter die Bezeichnung Leitungswasser fallen die zusammengefassten Gefahren des A 4 VGB 2022 (1914). Einzelne Konstellationen regeln die Unterpunkte, wie etwa auch Bruch- und Nässeschäden.[4] Rz. 13 Dabei sind nur die jeweils genannten Rohre und Installationen gegen Bruchschäden versichert. Die Regelungen unterscheiden außerdem zwischen Schäden inner- und außerhalb des ...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 3. Leistungsüberprüfung

Rz. 484 Im konkreten Schadenfall sind meist nur wenige Punkte strittig und problematisch. Bei Streitigkeiten zur Schadenhöhe handelt es sich häufig um rein medizinische Fragen. Die AUB des konkreten Vertrags sind zu prüfen auf die jeweiligen genauen Anspruchsvoraussetzungen. Diese können sehr unterschiedlich sein (zur Todesfallleistung vgl. Rdn 584 f.). Bei der Anspruchsprüfu...mehr

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§ 6 Personenversicherung / bb) Einordnung und Hinweise

Rz. 533 Hier handelt es sich um eine typische Fallkonstellation zur Frage der Unfallverletzung und der Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen. Dies ist hier kombiniert mit Fragen zum Schadenhergang und Falschangaben in der Schadenanzeige. Der VN muss zunächst den Unfall (Sturz und die Unfallverletzung) nachweisen, zudem die Notwendigkeit der stationären Behandlung für die V...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 17. Kündigung und Vertragsanpassung

Rz. 172 Hat der Versicherungsnehmer die vorvertragliche Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt, steht dem Versicherer gemäß § 19 Abs. 3 S. 2 VVG lediglich ein Kündigungsrecht zu. Rechtsfolge einer Kündigungserklärung des Versicherers ist eine Beendigung des Versicherungsvertrages für die Zukunft. Für Versicherungsfälle, die bis zum Wirksamwerden der K...mehr