Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherungspflicht

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Sauer, SGB III § 312 Arbeit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 312 regelt die Pflicht von Arbeitgebern, Zwischenmeistern und anderen Auftraggebern von Heimarbeitern, Justizvollzugsanstalten sowie von Leistungsträgern und Unternehmen, die Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Bezieher von Sozialleistungen oder Krankentagegeld zu entrichten haben, zur Ausstellung von Arbeitsbescheinigungen. Regelungen zur Ausstellung von Arbeitsbe...mehr

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Sauer, SGB III § 312 Arbeit... / 2.2 Besondere Bescheinigungen

Rz. 18 Für Heimarbeiter werden Arbeitsbescheinigungen notwendig, die weitgehend mit den Merkmalen der Bescheinigung für die übrigen Arbeitnehmer identisch sind. Die Verpflichtung der Zwischenmeister und anderen Auftraggebern von Heimarbeitern (vgl. § 12 SGB IV) zur Ausstellung der Bescheinigung ist daher systemgerecht in § 312 eingeordnet worden (Abs. 1 Satz 3). Ohne die Son...mehr

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Sauer, SGB III § 313a Besch... / 2 Rechtspraxis

Rz. 6 Die Regelung ist nicht als Kann-Vorschrift konzipiert und gewährleistet damit die verpflichtende elektronische Bescheinigung. Rz. 7 Eine elektronische Bescheinigung darf ausschließlich an die Bundesagentur für Arbeit übermittelt werden. Meldungen sind durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels maschinell erstellter A...mehr

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Sauer, SGB III § 312 Arbeit... / 2.1 Arbeitsbescheinigung über Regelbeschäftigungsverhältnisse

Rz. 3 Ab 1.1.2023 gilt das elektronische Bescheinigungsverfahren nach § 313a (vgl. die Komm. dort). Bis zum 31.12.2022 galt: Die Arbeitsbescheinigung gehört zu den Unterlagen zur Begründung von Ansprüchen auf das Alg sowie auf das Übergangsgeld. Sie wird jährlich millionenfach erstellt und hat damit entscheidenden Anteil an dem in der Bundesagentur für Arbeit entstehenden Ver...mehr

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Sauer, SGB IX § 221 Rechtss... / 2.1 Arbeitnehmerähnliches Rechtsverhältnis

Rz. 2 § 221 Abs. 1 enthält den Grundsatz, dass im Arbeitsbereich der Werkstätten beschäftigte behinderte Menschen, die nach den Vorschriften und Grundsätzen des allgemeinen Arbeitsrechts nicht Arbeitnehmer sind und damit nicht in einem regulären Arbeitsverhältnis stehen. Im Verhältnis zu dem Träger der Werkstatt ist das Rechtsverhältnis als arbeitnehmerähnlich anzusehen. Die...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Drohnen für den Arbeitsschu... / 1.2 Drohnenbetrieb in Deutschland

Speziell in Deutschland ist die EU-Drohnenverordnung mit folgenden Besonderheiten umgesetzt: Grundsätzlich ist die Benutzung des Luftraums in Deutschland durch Drohnen frei. In sog. "Geografischen Gebieten" oder "Geo-Zonen" ist der Einsatz einer Drohne jedoch grundsätzlich nur unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen möglich. Geografische Gebiete/Geo-Zonen sind u. a. Wohngr...mehr

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Sauer, SGB III § 339 Berech... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 339 trifft von den Bestimmungen im SGB X zur Berechnung von Fristen (§ 26 SGB X) abweichende Regelungen. Im Grundsatz soll die Vorschrift den Verwaltungsaufwand der Agenturen für Arbeit begrenzen. Da damit aber Intransparenz für die Kunden der Bundesagentur für Arbeit entsteht und auf deren Auskunftsersuchen und Beschwerden reagiert werden muss, ist zweifelhaft, dass...mehr

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Sauer, SGB III § 323 Antrag... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Neunte Kapitel

Rz. 2h Das Neunte Kapitel enthält gemeinsame Vorschriften für aktive und passive Leistungen zur Arbeitsförderung. Sie erstrecken sich über das gesamte Leistungsverfahren von der Zuständigkeit und Antragstellung über die Berechnungen bis zur Auszahlung. Außerdem werden Besonderheiten zum Leistungsverfahren geregelt. Die Zusammenfassung in einem Kapitel vermeidet Redundanzen i...mehr

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Sauer, SGB III § 335 Erstat... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt Ersatz- und Erstattungspflichten insbesondere zur Behebung von Doppelversicherungen. Abs. 1, 2 und 5 gelten mit Einschränkungen auch für die Sozialversicherung bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende (§ 40 Abs. 2 Nr. 5 SGB II), zum Teil besteht gleichwohl kein Beitragserstattungsanspruch. Abs. 1 betrifft Krankenversicherungsverhältnisse. Abs. 1...mehr

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Sauer, SGB III § 335 Erstat... / 2.1 Ersatz- und Erstattungsansprüche nach Abs. 1

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 enthält einen öffentlich-rechtlichen Ersatzanspruch der Bundesagentur für Arbeit gegen den Leistungsempfänger. Dieser Ersatzanspruch wird von den Agenturen für Arbeit mit Verwaltungsakt geltend gemacht, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Grundlage dafür ist zunächst, dass die Bundesagentur für Arbeit wegen des Bezugs von Alg – hinsichtlich der inzw...mehr

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Sauer, SGB III § 313a Besch... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bezieht sich auf die Arbeitsbescheinigung (§ 312), die Arbeitsbescheinigung für Zwecke des über- und zwischenstaatlichen Rechts (§ 312a) sowie die Nebeneinkommensbescheinigung (§ 313). Sie gestattet demjenigen, der zur Ausstellung der Bescheinigung nach den genannten Vorschriften verpflichtet ist, grundsätzlich eine elektronische Übermittlung an die Bund...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Minijobs und andere geringf... / 2.1 Verdienstgrenze: 556 EUR

Bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen sind neben der monatlichen Verdienstgrenze von 556 EUR folgende Punkte zu berücksichtigen: In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung versicherungsfrei und damit auch für den Arbeitnehmer abgabenfrei. In der Rentenversicherung besteht dagegen für eine geringfügig entlohnte Beschä...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Minijobs und andere geringf... / 2.4.1 Ermäßigter Pauschsteuersatz

Um die Abgabenlast für versicherungsfreie geringfügig entlohnte Beschäftigungen gering zu halten, besteht neben den pauschalen Arbeitgeberbeiträgen zur Rentenversicherung die Möglichkeit der Besteuerung mit einem ermäßigten Pauschsteuersatz von 2 %. Für geringfügig Beschäftigte i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV und für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten[1], die jewe...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Minijobs und andere geringf... / 3.2 Zusammenrechnung

Mehrere aufeinander folgende kurzfristige Beschäftigungen sind auch dann zusammenzurechnen, wenn die einzelnen Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern ausgeübt werden. Eine Zusammenrechnung von kurzfristigen und nicht geringfügigen Beschäftigungen ist nicht möglich. Es ist jeweils bei Beginn einer kurzfristigen Beschäftigung zu prüfen, ob diese zusammen mit anderen im ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Riester-Rente / 1.1.1 Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung

Zum Kreis der nach § 10a Abs. 1 EStG Abzugsberechtigten gehören insbesondere diejenigen, die in dem ­Veranlagungsjahr, für das die Förderung beansprucht werden soll[1], in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren.[2] Das Steuerrecht knüpft insoweit an die sozialversicherungsrechlichen Begriffsbestimmungen an. Die Entscheidung des Trägers der g...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Minijobs und andere geringf... / 2.4.2 Pauschale Lohnsteuer von 20 %

Es besteht ferner die Möglichkeit, die Lohnsteuer bei sämtlichen geringfügig entlohnten Beschäftigungen mit einem Pauschsteuersatz von 20 % zu erheben.[1] Diese Variante wird immer dann von Bedeutung sein, wenn zwar eine geringfügige Beschäftigung i. S. d. Sozialversicherung vorliegt[2], diese aber aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Zusammenrechnung von Arbeitsentgelte...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Minijobs und andere geringf... / Zusammenfassung

Überblick Für den Arbeitslohn aus sog. Minijobs ist die Begriffsbestimmung der geringfügig entlohnten Beschäftigung im Sozialversicherungsrecht und im Lohnsteuerrecht einheitlich. Dagegen weichen die lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen, die an das Vorliegen einer kurzfristigen Beschäftigung geknüpft sind, voneinander ab. Durch die pauschalen Arbeitg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Riester-Rente / 1.1.2 Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte

Zum Kreis der Zulageberechtigten gehören diejenigen, die im Alterssicherungssystem der Landwirte pflichtversichert sind. Hat sich der Landwirt oder sein Ehegatte von der Versicherungspflicht befreien lassen, entfällt die unmittelbare Förderberechtigung.[1] Dies gilt auch, wenn die Befreiung unter der Voraussetzung des Abschlusses einer Lebensversicherung erfolgte[2] und dies...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Minijobs und andere geringf... / 3.1.2 Maximale Beschäftigungsdauer

Eine zeitliche Begrenzung muss für die Beschäftigung entweder aus ihrer Eigenart oder aus der vertraglichen Vereinbarung folgen. Eine zeitliche Beschränkung nach der Eigenart der Beschäftigung liegt vor, wenn aus Art, Wesen oder Umfang der zu verrichtenden Arbeiten keine längere Arbeitszeit denkbar ist, wie z. B. Saisonarbeiten. Die Zeitgrenze von 3 Monaten einerseits und die...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Minijobs und andere geringf... / 4 Meldeverfahren bei geringfügiger Beschäftigung

Geringfügig entlohnte Beschäftigungen sind ab dem ersten Euro in das allgemeine Meldeverfahren – einschließlich der Beschäftigung in privaten Haushalten – integriert.[1] In der DEÜV-Meldung ist als Personengruppenschlüssel der Wert 109 (geringfügig entlohnte Beschäftigung) bzw. 110 (kurzfristige Beschäftigung) anzugeben. Als Beitragsgruppenschlüssel gilt bei geringfügig entl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorsorgeaufwendungen / 2.2.3 Kürzung des Höchstbetrags

Grundsatz Bei Steuerpflichtigen, denen eine eigene Altersversorgung ohne oder weitgehend ohne eigene Beitragsleistungen zugesagt wird, ist der Höchstbetrag von 29.344 EUR (2025) um einen fiktiven Gesamtbeitrag zur gesetz­lichen Rentenversicherung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) zu kürzen. Mit dieser Kürzungsregelung ­sollen diese Steuerpflichtigen mit rentenversicherung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Riester-Rente / 1.2 Mittelbare Zulageberechtigung

Bei nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten sieht das Gesetz eine Sonderregelung vor. Gehört nur ein Ehegatte zu einer begünstigten Personengruppe[1], erhält der andere Ehegatte eine sog. abgeleitete oder mittelbare Zulageberechtigung. Die mittelbar begünstigten Ehegatten sind zwar nicht direkt von der Niveauabsenkung in der gesetzlichen Rentenversicherung betroffen, aber ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1045 BGB – Versicherungspflicht des Nießbrauchers.

Gesetzestext (1) 1Der Nießbraucher hat die Sache für die Dauer des Nießbrauchs gegen Brandschaden und sonstige Unfälle auf seine Kosten unter Versicherung zu bringen, wenn die Versicherung einer ordnungsmäßigen Wirtschaft entspricht. 2Die Versicherung ist so zu nehmen, dass die Forderung gegen den Versicherer dem Eigentümer zusteht. (2) Ist die Sache bereits versichert, so f...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Pflichtversicherungen.

Rn 13 Art 7 IV ROM I hat die Versicherungen zum Gegenstand, zu deren Abschluss eine gesetzliche Pflicht besteht. Die Norm ist keine Kollisionsnorm sondern verweist hinsichtlich der Anknüpfung grds auf die II u III. Abw davon kann ein Mitgliedstaat gem Ziffer b) jedoch bestimmen, dass auf den Versicherungsvertrag das Recht des Mitgliedstaates anzuwenden ist, der die Versicher...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Dieser Artikel gilt für Verträge nach Absatz 2, unabhängig davon, ob das gedeckte Risiko in einem Mitgliedstaat belegen ist, und für alle anderen Versicherungsverträge, durch die Risiken gedeckt werden, die im Gebiet der Mitgliedstaaten belegen sind. Er gilt nicht für Rückversicherungsverträge. (2) Versicherungsverträge, die Großrisiken im Sinne von Artikel 5 Buchstabe d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Gesetzliche Anknüpfung.

Rn 3 Die Kollisionsnorm verdrängt im Anwendungsbereich des Art 7 IV ROM I die Grundanknüpfung gem. Art 7 II, III ROM I (s Art 7 ROM I Rn 3 ff). Deutschland äußert mit 2 einen entspr Geltungswillen, weshalb auch andere Mitgliedstaaten, sollten sie dem 1 vergleichbare Regelungen aufgestellt haben, dem deutschen Sachrecht zur Geltung verhelfen müssen. Hinsichtlich der Frage, ob...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Die anpassungsfähigen Anrechte im Einzelnen.

Rn 4 § 32 Nr 1 erfasst Anrechte der GRV. Darunter fallen Anrechte auf Renten wegen Alters (§§ 35–42 SGB VI) und wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (§§ 43, 45 SGB VI) einschließlich der Steigerungsbeträge, die auf (bis 1997 möglichen) Beiträgen der Höherversicherung beruhen (§ 269 SGB VI). Rn 5 Unter Nr 2 fällt zum einen die Beamtenversorgung. Dazu zählt nicht nur die Beamten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 43 enthält besondere Vorschriften zur Bewertung von Anrechten aus der GRV. Sie ist (seit 1992) im SGB VI geregelt und in zwei Zweige untergliedert; die knappschaftliche Rentenversicherung (für im Bergbau Beschäftigte) unterscheidet sich von der allgemeinen Rentenversicherung insb durch höhere Beiträge und höhere Leistungen. Wegen ihrer unterschiedlichen Qualität gelte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ein Versicherungsvertrag über Risiken, für die ein Mitgliedstaat der Europäischen Union oder ein anderer Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum eine Versicherungspflicht vorschreibt, unterliegt dem Recht dieses Staates, sofern dieser dessen Anwendung vorschreibt. (2) Ein über eine Pflichtversicherung abgeschlossener Vertrag unterliegt deutschem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Arbeitsverhältnisse mit beamtenähnlicher Versorgung (Abs 1 Nr 2).

Rn 3 Versorgungsanrechte nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen erwerben Personen, denen aufgrund eines Arbeitsverhältnisses auf privatrechtlicher Grundlage eine Versorgung zugesagt worden ist, die inhaltlich vollständig oder jedenfalls in den wesentlichen Grundzügen dem Beamtenversorgungsrecht entspricht (BGH FamRZ 11, 1216 Rz 17). Die Rechtsform des Versorgu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Vertragspflichten.

Rn 4 Der Verwahrungsvertrag begründet Pflichten für beide Vertragsparteien. Der Hinterleger hat bei entspr Vereinbarung die Vergütung zu entrichten (§§ 689, 699). Ihn können Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche treffen (§§ 693, 694). Er ist ferner zur Rücknahme der Sache verpflichtet (§ 696). Der Verwahrer ist zur Aufbewahrung der beweglichen Sache verpflichtet. Er hat d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Organmitglieder.

Rn 30 Der Anstellungsvertrag des Organmitglieds ist idR Dienst-, nicht Arbeitsvertrag (BAG NZA 19, 490 [BAG 15.11.2018 - 6 AZR 294/17]), zuständig sind daher ordentliche und nicht Arbeitsgerichte, anders ggf nach Abberufung aus der Organstellung (BAG NJW 15, 570 [BAG 22.10.2014 - 10 AZB 46/14]). Unionsrechtlich ist der Fremdgeschäftsführer jedoch zumindest im Mutterschutzrec...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vorschläge de lege ferenda.

Rn 11 Das in § 828 zum Ausdruck kommende Alles-oder-Nichts-Prinzip ist rechtspolitisch umstritten. Mitunter wird die Einführung einer Reduktionsklausel (zB Coester FS W Lorenz 113, 129 f; Soergel/Spickhoff § 828 Rz 6; Goecke 239 ff mwN), eine Ausweitung des § 829 (C Huber NZV 13, 6, 9 ff) oder eine Haftungsbeschränkung auf anderem Wege, etwa durch Haftung der Eltern (zB Schi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Langzeitkonten / 5.8.1 Besondere Meldungen im Rahmen eines Störfalls

Werden Beiträge anlässlich des Eintritts eines Störfalls entrichtet, ist das beitragspflichtige Arbeitsentgelt mit einer besonderen Meldung zu bescheinigen. Für die besondere Meldung gilt der Grund der Abgabe 55. Es sind jeweils der Personengruppenschlüssel und der Beitragsgruppenschlüssel anzugeben, die beim Versicherten zum Zeitpunkt des Störfalls zutreffen. Sind Beiträge ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ausbesserung, Erneuerung (S 2).

Rn 3 Gewöhnliche Unterhaltungsmaßnahmen treffen den Nießbraucher. Es sind dies solche, die regelmäßig und in kürzeren Perioden üblicherweise und vorhersehbar auftreten (BGH NJW-RR 03, 1290 [BGH 06.06.2003 - V ZR 392/02], normale Verschleißreparaturen; BayObLG MDR 77, 1019, Aufforstung nach Kahlschlag). Dies schließt die Erneuerung des Anstrichs, Dachreparatur, Verputzausbess...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verwahrungspflicht.

Rn 2 Die Verwahrungspflicht entsteht mit wirksamer Pfandrechtsbestellung bzw. mit Entstehen eines gesetzlichen Pfandrechts u unmittelbarem Alleinbesitz des Pfandgläubigers; sie erlischt mit Rückgabe bzw Verwertung des Pfandes, nicht bereits mit Erlöschen des Pfandrechts. Bei mittelbarem Besitz hat der Gläubiger die für die Verwahrung erforderlichen sachgerechten Weisungen zu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Umfang.

Rn 3 Die Ermächtigung umfasst alle Dienst- und Arbeitsverträge, aber auch Werkverträge. Auf die Art der Tätigkeit (selbstständig oder unselbstständig) kommt es nicht an. Die Tätigkeit eines Handelsvertreters fällt sowohl unter § 112 als auch unter § 113 (BAG NJW 64, 1641 [BAG 20.04.1964 - 5 AZR 278/63]). Lehrverträge sind keine Dienst- oder Arbeitsverträge iSd Vorschrift, da...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 328 Vorläu... / 2.3 Sonstiges

Rz. 13 Für das SG Chemnitz bietet § 328 Abs. 3 Satz 2 keine Rechtsgrundlage für die Erstattung von Zuschüssen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung (SG Chemnitz, Urteil v. 25.10.2017, S 35 AS 4231/15, bezogen auf vorläufige Entscheidungen im Grundsicherungsrecht). Das SG hat darauf hingewiesen, dass dies in der Vergangenheit jedenfalls für die Beiträge im Falle eines ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V Zitiervorschlag, Herausgeber- und Autoreninformation

Herausgeber: Dr. Thomas Sommer, Vors. Richter am LSG NRW a.D. Band-Herausgeber für die krankenversicherungsrechtlichen Vorschriften ist Herr Dr. jur. Thomas Sommer, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen a.D. Herr Dr. Sommer bearbeitet im Haufe SGB-Kommentar bereits seit Jahren schwerpunktmäßig die §§ 20 bis 43c SGB V. Er ist außerdem Herausgeber des K...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hund am Arbeitsplatz / 4.5.3 Tierhalterhaftpflichtversicherung

Der Hundehalter hat nach § 12e Abs. 5 BGG für den Assistenzhund eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Hund verursachten Personen-, Sach- und sonstigen Vermögensschäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Es besteht eine Versicherungspflicht, sodass §§ 113 ff. VVG Anwendung finden: Nach § 114 Abs. 1 VVG liegt die Mindestversicherungssumme bei 250.000 EUR je...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB XI Zitiervorschlag, Herausgeber- und Autoreninformation

Herausgeber: Dr. Thomas Sommer, Vors. Richter am LSG NRW a.D. Band-Herausgeber für das Sozialgesetzbuch XI – Soziale Pflegeversicherung ist Herr Dr. iur. Thomas Sommer, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen a.D.. Herr Dr. Sommer kommentiert bereits seit Jahren im Haufe SGB-Kommentar und betreut neben dem SGB XI auch das SGB V als Herausgeber. Er veröf...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hund am Arbeitsplatz / 3.3 Tierhalterhaftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Bürohund verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden ist anders als nach § 12e Abs. 5 BGG für den Assistenzhund nicht von Gesetzes wegen abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Es besteht keine Versicherungspflicht. Es ist jedoch zu empfehlen, eine solche Versicherung[1] seitens des Arbeitgeber...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Form und Inhalt der Bescheinigung

Rz. 16 In der Praxis geht es bei der Erteilung der Bescheinigung um eine Unterstützung der Personen, die Elterngeld beantragen. Diese haben nach § 8 BEEG das vor oder während des Bezugs von Elterngeld oder Elterngeld Plus erzielte Einkommen nachzuweisen. Soweit es um den Nachweis von Arbeitsentgelt aus einem Beschäftigungsverhältnis geht, ist der Arbeitgeber schon aus andere...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufstiegs-BAföG / 1 Versicherungspflicht

Teilnehmer an Fortbildungsmaßnahmen nach dem AFBG gelten nicht als Auszubildende des Zweiten Bildungsweges. Der Personenkreis der Meisterschüler unterliegt in keinem Sozialversicherungszweig der Versicherungspflicht.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gehaltsverzicht / 1 Voraussetzungen für einen wirksamen Entgeltverzicht

Die Beitragspflicht zur Sozialversicherung entsteht bei laufendem Entgelt, anders als im Steuerrecht, mit der Lohnzahlungspflicht und knüpft damit an das rechtlich zustehende Entgelt an. Das gilt entsprechend bei der Beurteilung der Versicherungspflicht. Es spielt grundsätzlich keine Rolle, ob das Entgelt tatsächlich an den Arbeitnehmer gezahlt wurde. Nur wenn ein Verzicht a...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.2 Freistellung von der Arbeitspflicht

Rz. 49 Häufig wird der Arbeitnehmer im Aufhebungsvertrag von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung unter Anrechnung sämtlicher noch offener Urlaubsansprüche freigestellt.[1] Die Anrechnung restlicher Urlaubsansprüche ist arbeitsrechtlich jedoch nur im Fall einer unwiderruflichen Freistellung möglich, da der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers nur durch eine unw...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Antragspflichtversicherung ... / 2.1 Versicherungsfreiheit oder Befreiung von der Versicherungspflicht

Seit dem 1.1.1996 ist die Antragspflichtversicherung für diejenigen Personen ausgeschlossen, die in jeder Beschäftigung oder Tätigkeit in der Rentenversicherung entweder versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind.[1] Damit sind von der Antragspflichtversicherung z. B. ausgeschlossen: Versicherungsfreie Altersvollrentner oder Versorgungsbezieher[2], Versor...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Antragspflichtversicherung ... / 3 Beginn und Ende der Versicherungspflicht

3.1 Beginn der Antragspflichtversicherung Die Versicherungspflicht beginnt für Sozialleistungsbezieher mit dem Beginn der Sozialleistung oder dem Bezug von Leistungen für den Ausfall von Arbeitseinkünften im Zusammenhang mit Organ-, Gewebe- oder Blutspenden, Arbeitsunfähige/Rehabilitanden ohne Krankengeldanspruch mit dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der Reha-Maßnahme, wen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Geburtsdatum / 4 Versicherungspflicht bzw. -freiheit

Das Geburtsdatum ist auch im Bereich der Versicherungspflicht sehr wichtig. So besteht Versicherungsfreiheit bei Personen, die eine Beschäftigung aufnehmen und gleichzeitig eine Altersvollrente beziehen. Die Versicherungsfreiheit tritt in der Renten- und Arbeitslosenversicherung ein. Wer das 55. Lebensjahr vollendet hat, unterliegt in der Kranken- und Pflegeversicherung unte...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 1 Versicherungspflicht

Die Arbeitslosenversicherung ist wie die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung als Pflichtversicherung nach dem Prinzip der Zwangsmitgliedschaft mit gesetzlichen Befreiungstatbeständen ausgestaltet. Die Versicherungspflicht erstreckt sich auf Personen, die als Beschäftigte oder aus sonstigen Gründen in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit steh...mehr