Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherungspflicht

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§ 37 Sozialrecht / III. Änderung des Pflegegrads

Rz. 24 Der Betroffene kann gegen die Zuerkennung des Pflegegrades Widerspruch einlegen mit dem Ziel, dass ein höherer Pflegegrad anerkannt wird. Unabhängig davon kann er jederzeit die Erhöhung des Pflegegrades beantragen. Umgekehrt kann auch die Pflegekasse – sofern z.B. das letzte Gutachten dazu Anlass gibt –, in angemessenem Zeitabstand in eine Überprüfung eintreten. Bei de...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 16 Franchiserecht / 2. Sozialversicherungsrecht

Rz. 14 Von wirtschaftlicher Relevanz für den Franchisenehmer ist die Frage seiner Sozialversicherungspflichtigkeit.[24] Regelmäßig unterfällt ein Franchisenehmer mangels "persönlicher Abhängigkeit" als Selbstständiger nicht der Sozialversicherungspflicht gem. § 7 SGB IV, wobei diese Frage rechtsverbindlich nur durch ein Statusverfahren nach § 7a SGB IV für die Beteiligten ge...mehr

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§ 37 Sozialrecht / II. Rechtliche Grundlagen

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§ 37 Sozialrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 38 Gem. § 86a Abs. 2 Nr. 1 SGG werden Bescheide über die Versicherungspflicht und die Beitragspflicht sofort vollzogen. Die aufschiebende Wirkung entfällt gem. § 86a Abs. 2 Nr. 1 SGG bei Entscheidungen über Versicherungs-, Beitrags- und Umlagepflichten sowie der Anforderung von Beiträgen, Umlagen und sonstigen öffentlichen Abgaben einschließlich der darauf entfallenden N...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / IV. Muster: Gewerberaummietvertrag (Mietvertrag über ein Ladenlokal)

Rz. 40 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.2: Gewerberaummietvertrag (Mietvertrag über ein Ladenlokal) Mietvertrag zwischen der Firma _________________________, – Vermieterin – und der Firma _________________________, – Mieterin – § 1 Mietobjekt Die Vermieterin vermietet an die Mieterin zum Betriebe eines Einzelhandelsgeschäftes das in dem Hause ____________...mehr

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Statusfeststellung: Lohnt s... / 3.4 Gruppenfeststellung

Liegt für ein Auftragsverhältnis eine Statusentscheidung vor, kann der Auftraggeber eine Gruppenentscheidung beantragen.[1] Die Gruppenfeststellung hat eine Wirkung von 2 Jahren. Wird innerhalb dieser 2 Jahre durch die Clearingstelle, im Rahmen einer Betriebsprüfung oder durch eine Krankenkasse eine Beschäftigung festgestellt, so tritt Versicherungspflicht in dieser Beschäfti...mehr

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Statusfeststellung: Lohnt s... / 3.2 Rechtssicherheit und Leistungsbindung

Mit Abschluss des Statusfeststellungsverfahrens entscheidet die Clearingstelle über das Vorliegen einer Beschäftigung in allen Zweigen der Sozialversicherung. Hierbei wird jedoch nur festgestellt, ob eine Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung vorliegt (Elementenfeststellung), oder ob die Tätigkeit im Rahmen einer Selbstständigkeit ausgeübt wird. Die Clearingstelle ent...mehr

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Wehrdienst / Zusammenfassung

Begriff Der Wehrdienst dient der Erfüllung der Wehrpflicht. Das dadurch begründete Rechtsverhältnis unterliegt nicht dem Arbeitsrecht, sondern dem besonderen Dienstrecht des Wehr- und Soldatenrechts samt seinen Nebengesetzen. Mit Wirkung ab 1.7.2011 ist die Wehrpflicht ausgesetzt. Der in der Wehrpflicht liegende Grundrechtseingriff war angesichts der geänderten sicherheits- ...mehr

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Statusfeststellung: Lohnt s... / 2 Obligatorisches Statusfeststellungsverfahren

Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund führt das obligatorische (verbindliche) Statusfeststellungsverfahren für Ehegatten/Lebenspartner oder Abkömmlinge (Kind, Enkel) des Arbeitgebers sowie für geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH oder eine UG durch. Mit der Kennzeichnung der einzelnen Personengruppen in der Anmeldung wird bei der Clearingstelle ein Ver...mehr

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Statusfeststellung: Lohnt s... / 6.3 Entscheidungshilfe zum optionalen Statusfeststellungsverfahren

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§ 27 Streitwertkatalog der ... / B. Besonderer Teil

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Umschulung / 2 Schulische Umschulung

Voraussetzung für die Gleichstellung einer außerbetrieblichen/schulischen Ausbildung mit einer Beschäftigung zur Berufsausbildung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne ist der Abschluss eines Berufsausbildungsvertrags nach dem BBiG. Bei einer außerbetrieblichen Umschulung mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach § 60 BBiG fehlt es am Abschluss eines Berufsa...mehr

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Liechtenstein / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Liechtenstein wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Liechtenstein und übt in...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / II. Kostenfreie Verfahren

Rz. 23 Allgemeines Bei der Mehrzahl der sozialgerichtlichen Streitverfahren handelt es sich unter den Voraussetzungen des § 183 SGG um gerichtskostenfreie Verfahren. Paradigmatisch für sozialgerichtliche Streitverfahren ist daher eine Klage des Sozialhilfebeziehers gegen die zuständige Behörde auf Gewährung der beantragten Sozialleistung. Die Gründe der Kostenfreiheit liegen i...mehr

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Beitragsgruppen / 2.2 Besonderheiten für die Pflegeversicherung

Bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Personen ist die Pflegeversicherung – unabhängig davon, ob für die Krankenversicherung der Schlüssel "0" oder "9" verwendet wird – stets mit "1" oder "2" zu verschlüsseln, wenn Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung besteht. Auch der Beitragszuschlag für Kinderlose und die Berücksichtigung d...mehr

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Arbeitskampf / 2 Unterschiedliche Beurteilung der Versicherungspflicht

Ist die Arbeitsunterbrechung auf eine Arbeitskampfmaßnahme zurückzuführen (Streik oder Aussperrung), spielt es für den Erhalt der Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung keine Rolle, ob es sich um einen rechtmäßigen oder rechtswidrigen Arbeitskampf handelt. Kranken- und Pflegeversicherung: Rechtswidriger oder rechtmäßiger Arbeitskampf entscheidend Ausn...mehr

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Sommer, SGB V § 16 Ruhen de... / 2.3 Besatzungsmitglieder (Abs. 3)

Rz. 28 Nach Abs. 3 ruht der Anspruch auf Leistungen auch dann, wenn durch das Seearbeitsgesetz – SeeArbG (bis zum 1.8.2013 Seemannsgesetz – SeemG), das durch das Gesetz zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation v. 20.4.2013, BGBl. I S. 868, eingeführt worden ist, eine Vorsorge für den Fall der Erkrankung oder Verletzung getroffen...mehr

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Sommer, SGB V § 19 Erlösche... / 2.3.5 Vorrang von anderen Versicherungsverhältnissen

Rz. 31 Zwar ist nur der Vorrang der Familienversicherung ausdrücklich geregelt, jedoch gehen auch andere aktuelle Versicherungsverhältnisse, die innerhalb der Monatsfrist begründet werden, den nachgehenden Leistungsansprüchen aus Abs. 2 Satz 1 vor (vgl. BSG, Urteil v. 28.3.2019, B 3 KR 22/17 R; BSG, Urteil v. 6.11.2008, B 1 KR 37/07 R; BSG, Urteil v. 7.5.2002, B 1 KR 24/01; ...mehr

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Sommer, SGB V § 19 Erlösche... / 2.1.1 Ende der Mitgliedschaft

Rz. 7 Das Ende der freiwilligen Mitgliedschaft ist in § 191 geregelt. Diese Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds (§ 191 Nr. 1) und außerdem mit dem Beginn einer Pflichtmitgliedschaft (Nr. 2) sowie dem Wirksamwerden der Kündigung (Nr. 3). Rz. 8 Das Ende der auf Versicherungspflicht beruhenden Mitgliedschaft bestimmt sich nach § 190 . Danach endet die Mitgliedschaft u....mehr

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Arbeitskampf / 4 Meldungen

Wird ein rechtmäßiger Arbeitskampf länger als einen Monat geführt, ist das Ende des ersten Monats des Arbeitskampfs mit dem Abgabegrund "35" zu melden. Die Einzugsstelle kann anhand des Abgabegrundes erkennen, dass die Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung fortbesteht. In allen anderen Zweigen der Sozialversicherung endet das Versicherungsverhältnis nach eine...mehr

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Sommer, SGB V § 16 Ruhen de... / 2.1.5 Freiheitsentzug (Abs. 1 Satz 1 Nr. 4)

Rz. 19 Eine Ruhen nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 tritt ein, wenn eine freiheitsentziehende Maßnahme durchgeführt wird und gleichzeitig ein Anspruch auf Gesundheitsfürsorge nach dem Strafvollzugsgesetz oder eine sonstige Gesundheitsfürsorge besteht. Es soll auch hier eine Doppelversorgung vermieden werden. Die Vorschrift betrifft Gefangene in Untersuchungshaft (§§ 112 ff. StPO), ei...mehr

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Sommer, SGB V § 17 Leistung... / 2.1.1 Leistungen an Beschäftigte (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 9 Voraussetzung für einen Anspruch nach Abs. 1 Satz 1 ist die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung trotz einer Beschäftigung im Ausland. Die Voraussetzungen für das Bestehen einer Versicherung bei einer Beschäftigung im Ausland sind in § 4 SGB IV geregelt (vgl. Rz. 11). Es muss sich aber nicht um eine Pflichtversicherung handeln, sondern auch das Besteh...mehr

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Sommer, SGB V § 17 Leistung... / 2.3 Kostenerstattung für Reeder (Abs. 3)

Rz. 22 Abs. 3 enthält eine spezielle Regelung für den Fall, in denen ein Reeder einem Besatzungsmitglied Beträge nach § 104 Abs. 2 SeeArbG gezahlt hat. Diese Beträge erhält der Reeder von der Krankenkasse erstattet. Für die übrigen vom Reeder erbrachten Leistungen im Rahmen des Anspruchs auf ausreichende und zweckmäßige Krankenfürsorge gemäß §§ 102 ff. SeeArbG gibt es hingeg...mehr

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Arbeitskampf / 3 Beitragsberechnung

Zeiten einer Arbeitsunterbrechung, wie z. B. Streik oder Aussperrung jeweils bis zu einem Monat, sind dem Grunde nach beitragspflichtige Zeiten. Für Zeiten einer Arbeitsunterbrechung im Sinne dieser Vorschrift sind deshalb Sozialversicherungstage (SV-Tage) anzusetzen und bei der Ermittlung der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze zu berücksichtigen.[1] Praxis-Beispiel Arbeitsk...mehr

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Sommer, SGB V § 19 Erlösche... / 2.3.1 Ende der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger

Rz. 19 Die Voraussetzungen der Versicherungspflicht ergeben sich aus §§ 5 ff. Zu den versicherungspflichtigen Personen gehören insbesondere Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte.. Rz. 20 Zu den Voraussetzungen des Endes der Mitgliedschaft wird auf die Ausführungen bei Rz. 8 f. verwiesen.. Rz. 21 Da mit der Beendigung der Mitgliedschaft des Stammversi...mehr

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Arbeitskampf / 1 Fortbestand der Beschäftigung ohne Entgeltanspruch

Beschäftigungen, die ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt unterbrochen werden, gelten in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für einen Monat als fortbestehend.[1] Infolgedessen bleibt auch die Versicherungspflicht in einer Beschäftigung ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt für einen Monat erhalten. Eine Aussperrung führt zum Ruhen der Hauptpflichten aus dem Ar...mehr

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Sommer, SGB V § 19 Erlösche... / 2.3 Nachgehende Leistungsansprüche für Versicherungspflichtige (Abs. 2)

Rz. 18 Abs. 2 Satz 1 enthält eine Sonderregelung zu dem in Abs. 1 grundsätzlich angeordneten Erlöschen von Leistungsansprüchen mit dem Ende der Mitgliedschaft. Sie gilt nur für Versicherungspflichtige und bestimmt, dass diese noch Anspruch auf Leistungen für längstens einen Monat nach dem Ende der Mitgliedschaft haben, so lange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Die Regel...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.3.4 Unmöglichkeit der rechtzeitigen Leistungsgewährung (Abs. 3 Satz 1 1. Alt.)

Rz. 39 Gemäß Abs. 3 Satz 1, 1. Alt. besteht der Kostenerstattungsanspruch, wenn die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig, d. h. in der Zeit, in der sie medizinisch indiziert war (BSG, Urteil v. 16.12.1993, 4 RK 5/92 ), erbringen konnte. Unaufschiebbarkeit verlangt, dass die beantragte Leistung im Zeitpunkt ihrer Erbringung so dringlich ist, dass aus me...mehr

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Sommer, SGB V § 16 Ruhen de... / 2.1.1 Auslandsaufenthalt (Abs. 1 Satz Nr. 1)

Rz. 4 Die Vorschrift soll vor allem der Durchsetzung des Territorialitätsprinzips und des Sachleistungsprinzips dienen. Da in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich das Sachleistungsprinzip gelte, Sachleistungen aber nur im Inland erbracht werden können, müssten entsprechende Ansprüche ruhen (BT-Drs. 11/2237 S. 164 f.; vgl. aber hinsichtlich der Behandlung im EU-...mehr

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Auskunftspflichten / 2 Folgen bei Auskunftsverweigerung oder falschen Angaben

Ein Arbeitnehmer handelt ordnungswidrig, wenn er der Einzugsstelle oder dem Rentenversicherungsträger die notwendigen Auskünfte oder Unterlagen vorsätzlich oder grob fahrlässig verweigert. Gleiches gilt, wenn er eine erforderliche Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt. Diese Ordnungswidrigkeit kann gegenüber dem Arbeitnehmer mit eine...mehr

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Auskunftspflichten / 3.1 Mitwirkungspflichten bei der Beitragsüberwachung

Wegen der Entrichtung von Beiträgen hat der Arbeitgeber über alle Tatsachen Auskunft zu erteilen, die für die Erhebung der Beiträge notwendig sind. Auf Verlangen hat der Arbeitgeber Geschäftsbücher, Listen oder andere Unterlagen während der Geschäftszeit entweder in seinen oder in den Geschäftsräumen des Versicherungsträgers vorzulegen. Die Beitragsverfahrensverordnung und di...mehr

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Versicherungspflicht (Rentenversicherung)

Zusammenfassung Begriff In der Rentenversicherung besteht grundsätzlich Versicherungspflicht, sofern die jeweiligen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Liegt die Versicherungspflicht dem Grunde nach vor, wird diese für bestimmte Personenkreise von einer Versicherungsfreiheit "überlagert" oder es besteht die Möglichkeit einer – antragsabhängigen – Befreiung von der Versicherung...mehr

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Versicherungspflicht (Rente... / Zusammenfassung

Begriff In der Rentenversicherung besteht grundsätzlich Versicherungspflicht, sofern die jeweiligen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Liegt die Versicherungspflicht dem Grunde nach vor, wird diese für bestimmte Personenkreise von einer Versicherungsfreiheit "überlagert" oder es besteht die Möglichkeit einer – antragsabhängigen – Befreiung von der Versicherungspflicht. Wer n...mehr

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Versicherungspflicht (Rente... / 1.4 Sonstige Versicherte

Zu den sonstigen Versicherten, bei denen außerhalb einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit liegende Sachverhalte zur Versicherungspflicht führen, zählen: Eltern, denen Kindererziehungszeiten anzurechnen sind; nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, die einen Pflegebedürftigen unter bestimmten Voraussetzungen pflegen; Wehrdienstleistende unter bestimmten Voraussetzu...mehr

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Versicherungspflicht (Rente... / 1.2 Mitglieder des Vorstandes einer Aktiengesellschaft

Mitglieder des Vorstandes einer Aktiengesellschaft sind in dem Unternehmen, dessen Vorstand sie angehören, von der Rentenversicherungspflicht ausgenommen. Sofern allerdings am 31.12.1991 Versicherungspflicht aufgrund des 3. RVÄndG bestand und sich die Betreffenden nicht von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen, bleiben sie in ihrer Tätigkeit rentenversicherun...mehr

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Versicherungspflicht (Rente... / 1.1 Beschäftigte und ihnen gleichgestellte Personen

Zu den gesetzlich Rentenversicherten zählen Beschäftigte[1] und ihnen gleichgestellte Personen. Dazu zählen: Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind; Personen zur betrieblichen und außerbetrieblichen Berufsausbildung, auch wenn sie kein Arbeitsentgelt erhalten; Menschen mit Behinderungen, die in anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderungen oder Blindenwerk...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Rente... / 1 Versicherung kraft Gesetzes

Verschiedene Personenkreise sind nach dem SGB VI rentenversichert. 1.1 Beschäftigte und ihnen gleichgestellte Personen Zu den gesetzlich Rentenversicherten zählen Beschäftigte[1] und ihnen gleichgestellte Personen. Dazu zählen: Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind; Personen zur betrieblichen und außerbetrieblichen Berufsausbildung, auch wenn sie kein Arbeitsentgel...mehr

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Versicherungspflicht (Rente... / 2 Pflichtversicherung auf Antrag

Auf Antrag können sich pflichtversichern, sofern nicht bereits gesetzlich in der ausgeübten Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit oder aufgrund eines Sozialleistungsbezugs Versicherungspflicht besteht: Entwicklungshelfer und Personen, die für eine begrenzte Zeit im Ausland beschäftigt sind.[1] Ebenso Personen, die bei einer amtlichen Vertretung des Bundes oder der Länd...mehr

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Versicherungspflicht (Rente... / 1.3 Selbstständige

Zu den gesetzlich Rentenversicherten zählen auch bestimmte Selbstständige, und zwar Lehrer und Erzieher unter bestimmten Voraussetzungen; Krankenpflegepersonen unter bestimmten Voraussetzungen; Hebammen/Entbindungspfleger; Künstler und Publizisten im Rahmen des Künstlersozialversicherungsgesetzes; Seelotsen der Reviere; Hausgewerbetreibende; Küstenschiffer und Küstenfischer unter b...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.2 Beiträge/Beitragszuschüsse (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 5 Der Bezug der unter Abs. 1 Nr. 1 erwähnten Entgeltersatzleistungen begründet i. d. R. mit Ausnahme des Bezuges von Ausbildungsgeld und Unterhaltsbeihilfe (Rz. 14) eine Beitragspflicht zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. § 64 Abs. 1 Nr. 2 führt auf, dass deshalb zu diesen Versicherungszweigen wegen der damit verbundenen Versicherungspflicht der ...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.8 Beitragszuschüsse (Abs. 2)

Rz. 78 Nach § 64 Abs. 2 können Menschen mit Behinderung Beitragszuschüsse zu ihrer Kranken- und Pflegeversicherung beanspruchen, wenn ihr Schutz bei Krankheit oder Pflege nicht anderweitig – z. B. durch eine Pflichtversicherung – sichergestellt ist. Besondere Bedeutung hat die Vorschrift für Rehabilitanden, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 6 Abs. 3a SGB V ver...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschaftsgeld und Arbei... / 2.1 Frauen in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 19 Abs. 1 MuSchG)

Nach § 19 Abs. 1 MuSchG erhält eine Frau, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, während den Schutzfristen vor und nach der Geburt Mutterschaftsgeld. Dabei ist es unerheblich, ob Versicherungspflicht besteht oder ob die Frau freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. § 19 Abs. 1 MuSchG kommt lediglich klarstellende Wirkung zu, die ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Unfa... / 3.4 Ärzte, Therapeuten, Heilpraktiker und Apotheker

Versicherungsfrei sind selbstständig tätige Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, Heilpraktiker und Apotheker.[1] Die Versicherungsfreiheit erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der selbstständigen Berufstätigkeit stehen. Versicherungsfreiheit besteht z. B. auch dann, wenn der Arzt bei einem ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Unfa... / Zusammenfassung

Begriff Versicherungsfrei sind Personen, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung durch eine gesetzliche Regelung ausgenommen sind. Versicherungsbefreit sind Personen, die einen entsprechenden Antrag gestellt haben. Der Begriff der Versicherungsfreiheit bezeichnet hier eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass jeder Arbeitnehmer kraft Gesetzes vers...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Outsourcing / 2 Versicherungsrecht bei Beschäftigung im Mutterkonzern und Tochterunternehmen

Eine abhängige Beschäftigung ist durch die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber gekennzeichnet. Arbeitgeber ist demnach derjenige, von dem der Arbeitnehmer seine Weisungen hinsichtlich des Inhalts, der Durchführung, der Zeit, der Dauer und/oder des Ortes der Ausführungen erhält. Übt ein Arbeitnehmer gleichzeitig mehrere Beschäftigungen[1] bei unterschied...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Outsourcing / 1 Versicherungsrechtliche Folge des Outsourcing

In Deutschland wird mit dem Begriff Outsourcing oft auch die Auslagerung von Arbeitsplätzen an kostengünstigere Tochtergesellschaften verstanden. Für einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer, dessen Arbeitsplatz ausgelagert wird, endet die Beschäftigung und damit auch die Versicherungspflicht im Ursprungsunternehmen. An die zuständige Einzugsstelle ist eine Abmeldung zur S...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Vorsorgepauschale / C. Teilbetrag für die Rentenversicherung (§ 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe a EStG)

Rz. 10 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Auf der Grundlage des steuerlichen Arbeitslohns (siehe Rn. 5 bis 8) wird unabhängig von der Berechnung der tatsächlich abzuführenden Rentenversicherungsbeiträge typisierend ein Arbeitnehmeranteil für die Rentenversicherung eines pflichtversicherten Arbeitnehmers berechnet, wenn der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtv...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Insolvenzgeld

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Ein > Arbeitnehmer kann bei der Agentur für Arbeit Insolvenzgeld beantragen, wenn sein > Arbeitgeber zahlungsunfähig wird. Die gesetzlichen Regelungen zum Insolvenzgeld finden sich vor allem in den §§ 165–172 SGB III. Als Insolvenzgeld wird der Betrag gezahlt, den der ArbG als > Arbeitslohn für die letzten drei Monate vor dem Insolvenzereigni...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmer und Selbststän... / 4 Feststellung der Versicherungspflicht

4.1 Entscheidung über die Versicherungs- und Beitragspflicht Zunächst hat der Arbeitgeber die Versicherungs- bzw. Beitragspflicht der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer zu beurteilen. Auch hier müssen wieder Besonderheiten berücksichtigt werden. Denn – trotz Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft – muss es nicht zwangsläufig in allen Versicherungszweigen zur Versicherungspf...mehr