Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherungspflicht

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.3 Personen, die für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen (Satz 1 Nr. 3)

Rz. 91 Einen weiteren Pflichtversicherungstatbestand sieht Satz 1 Nr. 3 für die Personen vor, die in Einrichtungen der Jugendhilfe oder in Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für behinderte Menschen für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen (vgl. auch GRA der DRV zu § 1 SGB VI, Stand: 28.11.2023, Anm. 4). Bereits aus dem Zweck der Regelung in Nr. 3 ist z...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.1.2 Statusfeststellungsverfahren; § 7a, 28h und 28p SGB IV

Rz. 15 Zur Ermittlung des Status eines Betroffenen bietet das SGB IV verschiedene Statusfeststellungsverfahren, so insbesondere das Verfahren zur Feststellung des Erwerbsstatus nach § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV (bis zum 31.3.2022 galt insoweit noch das Anfrageverfahren). Rz. 16 Weiter räumt § 28h Abs. 2 SGB IV den zuständigen Krankenkassen als Einzugsstelle des Gesamtsozialversi...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 4 ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 43 Bauer/Krämer, Das Gesetz zur Berücksichtigung der Kindererziehung im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung, NJW 2005, 180. Haft, Reformbedarf beim System der gesetzlichen Sozialversicherung, ZRP 2002, 457. Hebeler, Nachhaltigkeit der Sozialsysteme unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten, NZS 2018, 848. Jaeger, Die Reformen in der gesetzlichen Sozialversicher...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.14.2.8 Praktische Auswirkung

Rz. 141 Die engen Grenzen einer Aufhebung der Versicherungspflicht bei rentenpflichtversicherungsschädlicher Unterbrechung der selbstständigen Tätigkeit (insbesondere bei Lehrern) führt in der Praxis zu einer erheblichen Beitragsbelastung gemäß § 169 Nr. 1 i. V. m. § 165. Für diesen Personenkreis bietet es sich an, vorsorglich finanzielle Rückstellungen für den Fall des Auft...mehr

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Jansen, SGB VI § 76d Zuschl... / 2.1.4.2 Zuschläge für Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung

Rz. 19 Zuschlägen für Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung, für die die in §§ 76b, 264b geregelten Voraussetzungen vorliegen, führen ebenfalls zu einem Zuschlag an Entgeltpunkten nach § 76d; notwendige Voraussetzung ist daher die Versicherungsfreiheit des geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses (vgl. Komm. zu § 76b); es darf keine Ausnahme nach § 76b Abs. 4 vorli...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.1.3 Nicht nur vorübergehende Tätigkeit

Rz. 19 Die Tätigkeit darf von vornherein auch nicht nur vorübergehender Natur sein. Versicherungspflicht kann nur für eine selbstständige Tätigkeit eintreten, die auf eine unbestimmte Dauer oder auf bestimmte erhebliche Dauer bzw. regelmäßig auf Wiederholung angelegt ist. Eine einmalige oder gelegentliche Tätigkeit führt hingegen nicht zur Versicherungspflicht; in Anlehnung ...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.5 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 9 § 7 SGB IV definiert den Begriff Beschäftigung, § 14 SGB IV den Begriff Arbeitsentgelt. § 3 Satz 5 SGB VI regelt den Vorrang einer Versicherungspflicht. Die möglichen Statusfeststellungsverfahren finden sich in § 7a, 28h und 28p SGB IV. Die Beitragsbemessungsgrundlagen finden sich in §§ 161 ff; beitragspflichtige Einnahmen in §§ 162 ff., Beitragslast/Beitragstragung in...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.5 Hebammen und Entbindungspfleger (Satz 1 Nr. 3)

Rz. 58 In Satz 1 Nr. 3 ist die Versicherungspflicht für Hebammen und Entbindungspfleger geregelt. Von der Versicherungspflicht der Nr. 3 werden nur die freiberuflich tätigen Hebammen und Entbindungspfleger erfasst. Sie bedürfen nach §§ 1 bis 4 HebG der Erlaubnis zur Berufsausübung in der Entbindungshilfe. Zu ihren Tätigkeiten gehört die Beratung der Schwangeren, das Leiten d...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.9 Küstenschiffer und Küstenfischer (Satz 1 Nr. 7)

Rz. 67 Zu den Küstenschiffern und Küstenfischern i. S. v. Satz 1 Nr. 7 zählen selbstständige Unternehmer, die zur Besatzung ihres Fahrzeugs gehören oder als Küstenfischer ohne Fahrzeug fischen und regelmäßig nicht mehr als 4 versicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigen. Für das Bestehen der Versicherungspflicht ist entscheidend, dass regelmäßig nicht mehr als 4 Arbeitne...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.11 Arbeitnehmerähnliche Selbstständige (Satz 1 Nr. 9)

Rz. 84 Satz 1 Nr. 9 erfasst die Personen, die selbstständig tätig sind. Der Personenkreis ist von den weisungsabhängigen Beschäftigten abzugrenzen; § 7 Abs. 1 SGB IV. Sie erfasst daher nur tatsächlich selbstständig Tätige. Personen, die sich als Selbstständige offerieren, nach der tatsächlichen Ausgestaltung ihrer Erwerbstätigkeit aber als Beschäftigte anzusehen sind – also ...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 4 ... / 2.1.3.5 Alterssicherung der Landwirte

Rz. 28 Auch in der Alterssicherung der Landwirte, die in Abs. 2 der Rentenversicherung zugeordnet wird, bestehen nach §§ 4, 5 ALG Möglichkeiten der originären freiwilligen Rentenversicherung oder der Weiterversicherung nach dem Ende der Versicherungspflicht, wenn die Landwirte noch keine Rente beziehen und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben. Rz. 29 In der Rentenv...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.11.2.3 Gegenbeweis – zweiter Auftraggeber

Rz. 96c Die nach Satz 1 Nr. 9 betroffene (ggf. versicherungspflichtige) Person kann den Gegenbeweis i. S. d. Buchst. b nur dann erfolgreich antreten, wenn sie neben der Tätigkeit auf Dauer für einen Auftraggeber auf Dauer auch für einen anderen Auftraggeber tätig ist. Die Person muss daher den Nachweis führen, mit einem weiteren Auftraggeber in einem unbefristeten (Rahmen)Ve...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.13 Meldepflichten; § 190a u. a.

Rz. 99 Mit dem Gesetz zur Einführung des Euro im Sozial- und Arbeitsrecht sowie zur Änderung anderer Vorschriften (4. Euro-Einführungsgesetz) v. 21.12.2000 wurde mit Wirkung zum 1.1.2001 (Art. 68 Abs. 1) eine verschärfte Regelung zur – im Übrigen bußgeldbewehrten – Meldepflicht in § 190a von versicherungspflichtigen selbstständig Tätigen eingeführt (zur Bedeutung dieser Meld...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 4 ... / 2.1.3.4 Gesetzliche Rentenversicherung

Rz. 24 In der gesetzlichen Rentenversicherung besteht Versicherungspflicht für den von §§ 1 bis 3 SGB VI erfassten Personenkreis; das sind insbesondere die Beschäftigten und beschäftigungsähnlich Tätigen, "kleine" Selbstständige, sonstige Personen in der Zeit, in der sie Kinder erziehen oder als nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen tätig sind, und Wehr- und Zivildienstleistend...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.14.2.7 Nachweisführung

Rz. 140 Für den Nachweis einer Unterbrechung der Rentenversicherungspflicht bedarf es einzelfallbezogen einer Offenlegung ggf. weiterer bestehender Auftragsverhältnisse und eventueller Erklärungen, die gegenüber der Agentur für Arbeit abgegeben wurden (Pietrek, jurisPR-SozR 26/2014 Anm. 5).mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.7 Beginn und Dauer der Beschäftigung

Rz. 75 Eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung beginnt regelmäßig, wenn die arbeitsvertraglichen Hauptleistungspflichten tatsächlich erbracht werden, also insbesondere die Verpflichtung zur Dienstleistung erfüllt wird. Dabei genügt es grundsätzlich, dass sich der Arbeitnehmer der Weisungsbefugnis des Arbeitgebers unterstellt, der Arbeitgeber daher den Arbeitnehmer k...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.17.4 Beitragsfälligkeit

Rz. 166 Mit der unanfechtbaren Feststellung der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung wird der Beitrag zur Rentenversicherung fällig (Pietrek, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VI, 3. Aufl., Stand: 1.4.2021, § 2 Rz. 90).mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.14.2.6 Antrag

Rz. 139 Der Versicherte hat die Unterbrechung geltend zu machen; eine Berücksichtigung erfolgt daher nur auf Antrag und nicht von Amts wegen (das ist auch Praxis der DRV in GRA der DRV zu § 2 SGB VI, Stand: 7.12.2023, Anm. 16.2; vgl. auch Pietrek, jurisPR-SozR 26/2014 Anm. 5).mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.14.2 Rentenpflichtversicherungsschädliche Unterbrechung der Tätigkeit

2.14.2.1 Überblick Rz. 119 Keine Versicherungspflicht besteht, wenn die Tätigkeit in einem rentenpflichtversicherungsschädlichen Maße unterbrochen wird. Rz. 120 Da die selbstständige Tätigkeit nicht nur vorübergehender Natur sein darf und daher auf Dauer angelegt sein muss, kann es Fallkonstellationen geben, in denen die soziale Schutzbedürftigkeit der in § 2 geregelten Person...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.17 Beiträge

Rz. 155 Sofern eine Versicherungspflicht nach § 2 begründet ist, ist zu klären, wer der Beitragsverpflichtete ist und in welcher Höhe die Beiträge zu leisten sind. 2.17.1 Beitragsverpflichteter Rz. 156 Die Beitragstragung bei selbstständig Tätigen regelt § 169: nach Nr. 1 bei selbstständig Tätigen von ihnen selbst, nach Nr. 2 bei Künstlern und Publizisten von der Künstlersozialkas...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 4 ... / 2.2 Ansprüche aus der Sozialversicherung (Abs. 2)

Rz. 30 Die Regelung des Abs. 2 Satz 1 ist nicht sehr glücklich und macht das Sozialrecht für den betroffenen Bürger nicht durchschaubarer (nach BT-Drs. 7/868 S. 19 war das Gegenteil Ziel des Gesetzes), als sie pauschal die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit (Nr. 1) und die wirtsch...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.10.3 Ausübung der selbstständigen Handwerkertätigkeit

Rz. 73 Mit der Eintragung ist allerdings allenfalls die widerlegbare Vermutung verbunden, dass auch eine selbstständige Tätigkeit als Handwerker ausgeübt wird. Hinsichtlich der tatsächlichen Ausübung obliegt den Rentenversicherungsträgern und Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit die Pflicht der vollständigen Überprüfung. Vom tatsächlichen Ausüben der selbstständigen Tätigkeit...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.5 Berufsausbildung (Satz 1 Nr. 1)

Rz. 63 § 1 Satz 1 Nr. 1 sieht weiter Versicherungspflicht für Personen vor, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind. Der Begriff der beruflichen Ausbildung richtet sich grundsätzlich nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG); dabei gilt die Umschulung der Berufsausbildung als gleichgestellt; §§ 1 Abs. 5, 60 BBiG. Wie bei anderen versicherungspflichtigen Beschäftigungen hat...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.3.3 Ausübung der Tätigkeit

Rz. 45 Die Tätigkeit als Lehrer oder Erzieher muss zur Auslösung des Versicherungspflichttatbestandes tatsächlich ausgeübt werden und nicht unterbrochen worden sein; außerdem darf sie nicht beendet sein (vgl. weitergehend unter Rz. 105 ff. – Ausübung der Tätigkeit und Auswirkung auf die Versicherungspflicht).mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 9 Ergänzende Vorschriften finden sich in den Sonderregelungen der §§ 229 und 229a. § 7 Abs. 1 SGB IV beinhaltet die zentrale Regel zur Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und weisungsabhängiger Beschäftigung; in diesem Zusammenhang sind auch die folgenden Regelungen im SGB IV über die Statusstellungsverfahren zu berücksichtigen; §§ 7a, 28h, 28p SGB IV. §§ 5, 6,...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.4 Vorgängervorschriften

Rz. 8 Vorgängervorschriften finden sich daher in § 1227 RVO, in §§ 2, 3 AVG und in § 29 RKG. Übergangsrechtliche Regelungen sind §§ 228, 229, 229a, 230 Abs. 3 SGB VI. § 229 S enthält insoweit Übergangs- beziehungsweise Besitzstandsregelungen (auch) zu § 1. § 230 Abs. 2 regelt übergangsrechtlich den Fortbestand der nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 AVG bestandenen Versicherungspflicht sa...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.10 Handwerker (Satz 1 Nr. 8)

Rz. 68 Satz 1 Nr. 8 HS 1 regelt die Versicherungspflicht natürlicher Personen ohne Einbindung in eine Personengesellschaft (vgl. hierzu auch die umfangreiche GRA der DRV zu § 2 SGB VI, Stand 7.12.2023, Anm. 11). Die Regelung betrifft Gewerbetreibende, die in die Handwerksrolle eingetragen sind und in ihrer Person die für die Eintragung in die Handwerksrolle erforderlichen Vo...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 1.5 Gemeinsame rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 10 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 2 erfassen. Die GRA zu § 2 – Selbständig Tätige hat den Stand 7.12.2023 und ist online abrufbar unter der Adresse: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0001_25/gra_sgb006_p_...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.3.2 Der rentenversicherungsrechtliche Begriff des Erziehers

Rz. 43 Wesentliches Merkmal für die Tätigkeit eines Erziehers ist die Förderung der körperlichen, geistigen, sittlichen und charakterlichen Entwicklung eines Kindes. Daher ist es ausreichend, dass sich die zu erziehende Person im gleichen Haushalt aufhält (BSG, Urteil v. 22.6.2005, B 12 RA 12/04 R). Deshalb sind auch Tagesmütter Erzieherinnen. Rz. 44 Die Begründung einer Vers...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.14.2.3 Dauer der Unterbrechung

Rz. 125 Die dogmatische Einordnung eines Rechtsinstituts der Unterbrechung kann jedenfalls dort offen bleiben, wo die Annahme einer rentenpflichtversicherungsschädlichen Unterbrechung ohnehin ausscheidet; dies hängt von der Dauer der Unterbrechung ab; es gilt zu unterscheiden: kurzzeitige untermonatige Unterbrechung der Tätigkeit, längerfristige übermonatige Unterbrechung der ...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt die Versicherungspflicht der Beschäftigten und der Personen, die kraft gesetzlicher Fiktion diesem Personenkreis gleichgestellt werden. Das Gesetz unterscheidet hinsichtlich der Versicherung kraft Gesetzes (§§ 1 bis 4), der freiwilligen Versicherung (§ 7), der Versicherung durch Versorgungsausgleich, Nachversicherung und Rentensplitting (§ 8) so...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.11.1 Keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt – Nr. 9 Buchst. a

Rz. 90 Die Voraussetzung, keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer zu beschäftigen, entspricht der Regelung in Nr. 1 und 2. Insoweit kann auch hinsichtlich der Rechtsprechung des BSG folgenden Gesetzesänderung (BT-Drs. 16/3794 S. 32) auf die Komm. in Rz. 39 ff. – Lehrer und Erzieher (Satz 1 Nr. 1) verwiesen werden. Mit Satz 2 Nr. 3 wird klargestellt, dass für den Ausschl...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.11.3 Vorschriften im Kontext zur Norm

Rz. 97 § 2 Nr. 9 wird durch die Übergangsregelung in § 231 Abs. 5 ergänzt, durch die den neu in die Versicherungspflicht einbezogenen Selbstständigen unter bestimmten Voraussetzungen ein befristetes Befreiungsrecht eingeräumt wird. Weiter ist in § 6 Abs. 1a ein Befreiungsrecht für arbeitnehmerähnliche Selbstständige geschaffen worden, die sich in der Existenzgründung befinde...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.14.2.5 Ruhen des Betriebs

Rz. 138 Dort wo gesetzliche Anordnungen bestehen, dass ein Betrieb nicht ruht, kann ein Unterbrechungstatbestand nicht geltend gemacht werden. So ordnet § 11 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) an, dass der Betrieb verhinderter Bezirksschornsteinfegermeistern nicht ruhen darf. Ein Bezirksschornsteinfeger hat grundsätzlich einen Vertreter zu benennen.mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.16 Konkurrenzen

Rz. 153 Hinsichtlich der in Nr. 1 bis 8 genannten Tatbestände ist es möglich, dass ein selbstständig Tätiger die Voraussetzungen mehrerer Tatbestände erfüllt. Nach Ansicht des Gesetzgebers soll insoweit grundsätzlich der allgemeine Grundsatz gelten, wonach die Regelung vorgeht, die im Einzelfall den günstigsten Schutz gewährt (sog. Günstigkeitsprinzip). Ein versicherungspfli...mehr

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Jansen, SGB VI § 76d Zuschl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes v. 21.7.2004 (BGBl. I S. 1791) mit Wirkung zum 1.8.2004 (Art. 15 Abs. 1 des Gesetzes) eingefügt worden. Sie wurde durch Art. 4 des Gesetzes zur Änderung im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 2474) mit Wirkung zum 1.1.2013 geändert. Das Wort "versicherungsfreier" ist als Folgeän...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 1.2 Normzweck

Rz. 5 Sinn der Regelung ist es, der aufgrund einer typisierenden Betrachtungsweise besonderen sozialen Schutzbedürftigkeit der in § 2 genannten Berufsgruppen Rechnung zu tragen. Das soziale Sicherungsbedürfnis dieser Berufsgruppen wird dadurch gekennzeichnet, dass die Betroffenen weitgehend ohne wirtschaftlich bedeutendes eigenes Betriebsvermögen arbeiten und auf den Einsatz...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.2.1 Werkstätten, Blindenwerkstätten und andere Einrichtungen (Satz 1 Nr. 2 Buchst. a)

Rz. 81 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a normiert die Rentenversicherungspflicht von behinderten Menschen, die in anerkannten Werkstätten i. S. d. § 219 SGB IX (vormals § 136 SGB IX) für Behinderte oder in Blindenwerkstätten i. S. d. § 226 SGB IX oder für diese Einrichtungen in Heimarbeit tätig sind (vgl. hierzu auch GRA der DRV zu § 1 SGB VI, Stand: 28.11.2023, Anm. 3). Zum 28.11.2023...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.1.4 Liebhaberei oder Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 20 Die selbstständige Tätigkeit muss darüber hinaus im einkommensteuerrechtlichen Sinne auch mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt werden. Die Notwendigkeit einer Gewinnerzielungsabsicht ergibt sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz, sondern stellt ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal dar, das aus dem Steuerrecht kommend auch in das Sozialrecht hineinwirkt (während das B...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.1.1 Begriff der Selbstständigkeit in Abgrenzung zur weisungsabhängigen Beschäftigung – § 7 Abs. 1 SGB IV

Rz. 12 Im Gegensatz zu § 1 erfasst § 2 den Personenkreis der kraft Gesetzes versicherungspflichtigen Selbstständigen. Die Abgrenzung erfolgt daher zu den Beschäftigten. Die Abgrenzung erfolgt durch § 7 Abs. 1 SGB IV . Rz. 13 Anhaltspunkte nach § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB IV für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 eingeführt. Der durch das Gesetz zur Änderung wehrpflichtrechtlicher, soldatenrechtlicher, beamtenrechtlicher und anderer Vorschriften v. 24.7.1995 (BGBl. I S. 962) mit Wirkung zum 29.7.1995 eingefügte Satz 3 wurde bereits durch das Wehrrechtsänderungsgesetz v. 15.12.1995 (...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 4 ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Gesetzentwurf enthielt zunächst mit späteren kleineren Änderungen nur den (jetzigen) Text des Abs. 2. Dieser war damit begründet worden, dass die Vorschrift die Aufgaben und die Zielvorstellungen anspricht, die die Sozialversicherung in ihren verschiedenen Versicherungszweigen zu erfüllen hat. Anders als in den übrigen Sozialleistungsbereichen müsse hier die Zugehö...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 1 ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 29 Badura, Der Sozialstaat, DÖV 1989, 491. Bley, Sozialleistungen ohne Güterdefizit?, SGb 1979, 363. Däubler, Das Verbot der Ausgrenzung einzelner Bevölkerungsgruppen – Existenzminimum und Arbeitslosengeld II, NZS 2005, 225. Eichenhofer, Sozialrecht und soziale Gerechtigkeit, JZ 2005, 209. Hebeler, Nachhaltigkeit der Sozialsysteme unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Meldungen / 5.3 Erstattung der Meldung an Minijob-Zentrale

Sämtliche Meldungen für geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte sind ausschließlich an die Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zu erstatten. Wichtig Versicherungspflicht bei mehreren geringfügigen Beschäftigungen Soweit infolge der Zusammenrechnung von geringfügig entlohnten Beschäftigungen untereinander oder mit nicht geringfü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Meldungen / 7 Insolvenz

Durch eine Insolvenz des Arbeitgebers endet die versicherungspflichtige Beschäftigung nicht. Die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zur rechtlichen Beendigung der Beschäftigung fort, längstens aber bis eine Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber aufgenommen wird.[1] ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Meldungen / 2.5 Annahmestellen

Zur Annahme der Daten vom oder zur Meldung zum Arbeitgeber, zu ihrer technischen Prüfung und zur Weiterleitung innerhalb eines Sozialversicherungszweiges oder an andere Sozialversicherungsträger werden Annahmestellen durch die Krankenkassen errichtet.[1] Die Meldedaten für versicherungspflichtig Beschäftigte sind an die Datenannahmestelle der zuständigen Krankenkasse zu über...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Meldungen / 8.1 Ausschließlich unfallversicherungspflichtige Personen

Arbeitgeber müssen auch für ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert Beschäftigte Meldungen abgeben. Zu den nur unfallversicherten Beschäftigten zählen u. a.: sozialversicherungsfreie beurlaubte Beamte in einer (Neben-)Beschäftigung (z. B. ein beurlaubter verbeamteter Lehrer, der in einer Privatschule tätig ist), Studenten in einem sozialversicher...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / 9 Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen [Rdn 4072]

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzgänger / 6 Pflegeversicherung

Besteht für den in Deutschland beschäftigten Grenzgänger Versicherungspflicht im Bereich der Krankenversicherung, ist er auch versicherungspflichtig im Bereich der Pflegeversicherung.mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenzausfallgeld / 3.4 Berechnung der Insolvenzgeldumlage

Es gelten die Regeln zur Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Das bedeutet, dass Grundlage für die Berechnung das rentenversicherungspflichtige Entgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung ist. Zum erstattungsfähigen Arbeitsentgelt gehören unter bestimmten Voraussetzungen auch Sonderzahlungen des Arbeitgebers wie zum Beispiel Urlaubsgeld, Pr...mehr