Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherungspflicht

Beitrag aus Personal Office Premium
Jahreswechsel 2025/2026: So... / 1 Bedeutung und Funktion der Sozialversicherungswerte

Die Sozialversicherungswerte sind maßgeblich für Fragen der Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit sowie für die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge. Sie ändern sich i. d. R. von Jahr zu Jahr und werden deshalb zu Beginn des neuen Jahres festgelegt. Die Fortschreibung der Rechengrößen für das Jahr 2026 orientiert sich an der Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 3.1 Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei und in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) freiwillig versichert sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag.[1] Dieser ist in der Höhe zu zahlen, den der Arbeitgeber bei Versicherungspflicht des Beschäftigten zu tragen hätte. Für...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Geltungsbereich des TV-L (§... / 6.6.1 Die geringfügige Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV)

Die geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV unterfällt uneingeschränkt dem Geltungsbereich des TV-L. Die entsprechende Person ist Teilzeitbeschäftigter gemäß§ 24 Abs. 2 TV-L und teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer im Sinne des TzBfG (§ 2 Abs. 2 TzBfG). Damit wird der Rechtsprechung des BAG und EuGH sowie dem Diskriminierungsverbot von Teilzeitkräften in § 4 Abs...mehr

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Praxis-Beispiele: Unbezahlt... / 1 Urlaubsanspruch während Auszeit

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer arbeitet an 5 Tagen in der Woche von Montag bis einschließlich Freitag und hat einen Anspruch auf 30 Urlaubstage/Jahr. Er beantragt unbezahlten Urlaub vom 13.3.2025 bis zum 29.9.2025, um eine Weltreise zu unternehmen. Ein Tarifvertrag findet keine Anwendung. Arbeitsvertraglich ist keine Regelung hierzu vorhanden. Muss der Arbeitgeber den unbezahlt...mehr

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Studierende und Praktikante... / 3.2 Vor-, Zwischen- oder Nachpraktikum

Wird ein Vor- oder Nachpraktikum oder ein freiwilliges Zwischenpraktikum in einem anderen Abkommensstaat durchgeführt, unterliegt der Praktikant den Rechtsvorschriften dieses Staates. I. d. R. wird der Praktikant von der Versicherungspflicht im jeweiligen Beschäftigungsstaat erfasst. Ein Vor- oder Nachpraktikum in einem anderen Abkommensstaat wird – wie ein studentischer Aufe...mehr

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Studierende und Praktikante... / 2.2 Vor-, Zwischen- oder Nachpraktikum

Wird ein freiwilliges oder vorgeschriebenes Vor- oder Nachpraktikum oder ein freiwilliges Zwischenpraktikum in einem anderen EU/EWR-Staat oder der Schweiz durchgeführt, unterliegt der Praktikant aufgrund des Praktikums den Rechtsvorschriften dieses Staates. I. d. R. wird der Praktikant von der Versicherungspflicht im jeweiligen Beschäftigungsstaat erfasst. Praxis-Beispiel Vor...mehr

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Studierende und Praktikante... / 4.2 Vor-, Zwischen- oder Nachpraktikum

Wird ein (freiwilliges oder vorgeschriebenes) Vor- oder Nachpraktikum oder ein freiwilliges Zwischenpraktikum im vertragslosen Ausland durchgeführt, unterliegt der Praktikant den Rechtsvorschriften dieses Staates. I. d. R. wird der Praktikant von der Versicherungspflicht im jeweiligen Beschäftigungsstaat erfasst. Ein Vor-, Zwischen- oder Nachpraktikum wird als vorübergehender...mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 8.1 Gehaltserhöhung

Sachverhalt Eine pflichtversicherte Arbeitnehmerin erhält seit 2024 ein monatliches Gehalt i. H. v. 5.600 EUR. Ab dem 1.7.2025 erfolgt aufgrund einer Höhergruppierung eine Entgelterhöhung auf 6.200 EUR monatlich. Im Dezember 2025 wurde eine Entgelterhöhung ab 1.3.2026 auf 6.520 EUR monatlich vereinbart. Für welche Zeiträume besteht in den Jahren 2025 und 2026 Versicherungspfl...mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 8.3 Schwangerschaft

Sachverhalt Eine pflichtversicherte Arbeitnehmerin erhält seit 2024 ein monatliches Gehalt i. H. v. 5.600 EUR. Zum 1.7.2025 erfolgt eine Entgelterhöhung auf 6.200 EUR monatlich. Im Dezember 2025 ist die Schwangerschaft der Arbeitnehmerin bekannt. Die Mutterschutzfrist beginnt am 1.4.2026 (mit Bezug von Mutterschaftsleistungen). Für welche Zeiträume besteht in den Jahren 2025 u...mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 15 Arbeitszeitreduzierung, Befreiung von der Krankenversicherungspflicht

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer ist 48 Jahre alt und bereits 10 Jahre wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei. Er verringert seine wöchentliche Arbeitszeit ab 1.2.2026 um 50 % der regelmäßigen Wochenarbeitszeit des Betriebs. Durch die Teilzeittätigkeit verringert sich das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt, sodass die aktuelle Jahresarbeitsentgeltgre...mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 8.4 Unbezahlter Urlaub

Sachverhalt Ein pflichtversicherter Arbeitnehmer erhält seit 2024 ein monatliches Gehalt i. H. v. 5.600 EUR. Zum 1.7.2025 erfolgt eine Entgelterhöhung auf 6.200 EUR monatlich. Im Dezember 2025 wird ein unbezahlter Urlaub vom 1.6. bis 31.7.2026 vereinbart. Für welche Zeiträume besteht in den Jahren 2025 und 2026 Versicherungspflicht bzw. Versicherungsfreiheit zur Krankenversich...mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 9 Keine unmittelbare Berücksichtigung künftiger Entgeltänderungen

Sachverhalt Das monatliche Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers beträgt ab Beginn der Beschäftigung am 1.7.2025 5.300 EUR; zusätzlich wird eine garantierte jährliche Einmalzahlung i. H. v. 4.600 EUR geleistet. Bereits bei Beginn der Beschäftigung ist bekannt, dass ab November 2025 eine Tariferhöhung erfolgt und das monatliche Entgelt vom 1.11.2025 an bei 6.000 EUR liegt; die Einm...mehr

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Praxis-Beispiele: Beschäfti... / 2 Unbezahlter Urlaub

Sachverhalt Ein sozialversicherungspflichtig Beschäftigter (PGR 101, BGR 1111) hat unbezahlten Urlaub vom 15.1.-31.1. Die Beschäftigung wird am 1.2. wieder aufgenommen. Welche Auswirkungen hat dies im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht? Ergebnis Die Sozialversicherungspflicht bleibt durchgehend erhalten. Es sind keine Meldungen zu erstatten. Das im Januar (1.-14.1.) erarb...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.4 Freie Mitarbeit/Scheinselbstständigkeit – Statusfeststellung

Wesentliche Inhalte Die meisten Versuche, Kosten zu minimieren, indem man Verträge gestaltet, bei denen gar keine Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber bezahlt werden müssen, sind zum Scheitern verurteilt. In den Zeiten leerer öffentlicher Kassen und angesichts neuer Prüfungsmethoden liegt ein Schwerpunkt der Prüfungen der Sozialversicherungsträger im Bereich "Freier Mi...mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 16 Jahresarbeitsentgeltgrenze holt Arbeitsentgelt ein

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer ist am 1.1.2026 54 Jahre alt und seit mehr als 25 Jahren wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze privat krankenversichert. Sein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt (68.200 EUR) wird am 1.1.2026 durch die Erhöhung der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze (2026: 69.750 EUR) vom Grenzwert "eingeholt". Tritt für den Arbeitnehmer Kranken- un...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 5 Schwankende Bezüge, Stundenlohn

Sachverhalt Am 1.4.2026 nimmt ein Arbeitnehmer eine Beschäftigung als Mitarbeiter in der Produktion auf. Es handelt sich um die erste Beschäftigung des Arbeitnehmers im Inland. Die Arbeitszeit beträgt 38 Stunden in der Woche. Er hat folgende Einnahmen: Stundenlohn: 36,27 EUR Überstunden: 43,59 EUR je Stunde (in der Vergangenheit ca. 2 Stunden/Woche) Steuer- und beitragsfreie Nac...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 8.2 Reduzierung der Wochenarbeitszeit

Sachverhalt Eine pflichtversicherte Arbeitnehmerin erhält seit 2024 ein monatliches Gehalt i. H. v. 5.600 EUR. Zum 1.7.2025 erfolgt eine Entgelterhöhung auf 6.200 EUR monatlich. Im Dezember 2025 wird eine Reduzierung der Arbeitszeit mit Wirkung vom 1.4.2026 an und ein monatliches Arbeitsentgelt von 3.600 EUR vereinbart. Für welche Zeiträume besteht in den Jahren 2025 und 2026 ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Beschäfti... / 1 Unterbrechung ohne Entgeltzahlung, Monatsfrist

Sachverhalt Eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt gilt als fortbestehend, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert (z. B. unbezahlter Urlaub, Arbeitsbummelei, Streik, Aussperrung), jedoch nicht länger als 1 Monat. Dies gilt einheitlich für alle Zweige der Sozialversicherung. Die Versicherungspflicht blei...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Beschäfti... / 5 Freiwilliger Wehrdienst und unbezahlter Urlaub

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Durch freiwilligen Wehrdienst wird seine Beschäftigung vom 1.10.2025-30.6.2026 unterbrochen. Danach hat er unbezahlten Urlaub vom 1.7.-12.7.2026. Welche Auswirkung hat diese Beschäftigungsunterbrechung im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht? Ergebnis Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung r...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.13 Minijob

Viele Arbeitgeber und auch deren Steuerberater wissen nicht, dass 556 EUR-Minijobber (Betragsgrenze ab 1.1.2025 mit gesetzlichem Mindestlohn von 12,82 EUR brutto pro Stunde, 556 EUR pro Monat maximal; Betragsgrenze ab 1.1.2026 mit gesetzlichem Mindestlohn von 13,90 EUR brutto pro Stunde, 603 EUR pro Monat maximal) grundsätzlich die gleichen Rechte haben wie jeder andere Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Jahreswechseltätigkeiten, Entgeltabrechnung – die wichtigsten Inhalte im Überblick

Begriff Die relevanten Inhalte zur Prüfung der Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung finden Sie auf der Themenseite Jahresarbeitsentgeltgrenze.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsvertreter / 3.2 Feststellung einer selbstständigen Tätigkeit

Selbstständige Handelsvertreter unterliegen nicht der Versicherungspflicht. Allerdings sind Handelsvertreter, die regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind, als sogenannte arbeitnehmerähnliche Personen rentenversicherungspflichtig.[1] Unter bestimmten Voraussetzungen ist nach §...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Tätigkeitsort / 2 Bedeutung des Tätigkeitsortes

Soweit die Vorschriften über die Versicherungspflicht und -berechtigung eine selbstständige Tätigkeit voraussetzen, gelten diese nur, wenn die Tätigkeit im Geltungsbereich des Sozialgesetzbuches – also in der Bundesrepublik Deutschland – ausgeübt wird (sog. Territorialitätsprinzip).[1] Daraus folgt, dass z. B. eine selbstständige Tätigkeit i. S. d. § 2 SGB VI nur zur Versich...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 4.1 Ausscheiden aus der Versicherungspflicht/Ende der Familienversicherung

Bei Personen, deren Versicherungspflicht oder die Familienversicherung endet, wird die Mitgliedschaft automatisch als freiwillige Versicherung ab dem Tag des Ausscheidens aus der Versicherungspflicht oder der Familienversicherung fortgesetzt.[1] Die Krankenkasse hat den Versicherten über die Austrittsmöglichkeiten zu informieren. Der Versicherte kann der Überleitung in die f...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wohnsitz

Begriff Seinen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lässt, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Hierbei wird auf die tatsächlichen und für die Zukunft prognostizierten Verhältnisse des Betroffenen abgestellt. Die bloße Anmeldung nach dem Melderecht reicht für die Begründung eines Wohnsitzes nicht aus. Vielm...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.2.13 Fortführung der Mitgliedschaft als freiwillige Versicherung

Für Personen, die aus den unterschiedlichen Tatbeständen aus einer Versicherungspflicht ausscheiden, schließt sich nach dem Ausscheiden aus einer originären Versicherungspflicht die obligatorische Anschlussversicherung an. Die Mitgliedschaft wird automatisch als freiwillige Versicherung fortgesetzt, sofern keine Ausschlusstatbestände oder eine anderweitige Versicherungspflic...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 4.2 Saisonarbeiter-Regelung

Seit dem 1.1.2018 gilt die sog. Saisonarbeiter-Regelung.[1] Bei Saisonarbeitern, deren Versicherungspflicht nach Beendigung dieser Tätigkeit endet, wird die obligatorische Anschlussversicherung als freiwillige Versicherung nur dann fortgeführt, wenn diese Personen innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende der Versicherungspflicht ihren Beitritt zur freiwilligen Versicherung gegen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wandergesellen / 2.2 Beitragssatz

Als Beitragssatz sind 7/10 des allgemeinen Beitragssatzes der Krankenversicherung heranzuziehen (10,22 %). Hinzuzurechnen ist auch der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz. Je nach Krankenkasse ergeben sich somit – auch für Wandergesellen – unterschiedliche Krankenversicherungsbeiträge. Wichtig Gesetzliche Versicherungspflicht für "Nichtversicherte" Personen, die keine Absich...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.1.3 Bezieher von Arbeitslosengeld/Bürgergeld/Unterhaltsgeld

Die Mitgliedschaft von Beziehern von Arbeitslosengeld, Bürgergeld oder Unterhaltsgeld beginnt mit dem Tag, von dem an die Leistung bezogen wird.[1] Der Leistungsbezug löst die Versicherungspflicht aus.[2] Soweit der Anspruch auf die Leistungen der Arbeitsförderung wegen Eintretens einer Sperrzeit nach § 159 SGB III ruht, beginnt die Versicherungspflicht und die Mitgliedschaft ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.3 Fortbestehen der Mitgliedschaft

In besonderen Fällen bleibt die Mitgliedschaft für Versicherungspflichtige auch dann erhalten, wenn die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht nicht mehr vorliegen. 1.3.1 Beschäftigungsverhältnis ohne Entgeltzahlung Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt erhalten, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert, jedoch nicht l...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.1.2 Unständig Beschäftigte

Die Mitgliedschaft unständig Beschäftigter beginnt grundsätzlich mit dem Tag, für den die Krankenkasse erstmals Versicherungspflicht festgestellt hat. Liegt dieser Tag nicht länger als einen Monat nach Aufnahme der Beschäftigung, beginnt die Mitgliedschaft am Tag der Aufnahme.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.1.4 Künstler/Publizisten

Die Mitgliedschaft für Künstler und Publizisten, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) versichert sind, beginnt mit dem Tag, an dem die Versicherungspflicht aufgrund der Feststellung der Künstlersozialkasse beginnt.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.2.4 Künstler/Publizisten

Die Mitgliedschaft der nach dem KSVG Versicherten endet mit dem Tage, an dem die Versicherungspflicht auf Grund der Feststellung der Künstlersozialkasse endet.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.4 Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft freiwillig Versicherter beginnt regelmäßig mit dem Tag des Beitritts zur freiwilligen Versicherung. Wird die Mitgliedschaft wegen des Ausscheidens aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder nach dem Ende einer Familienversicherung begründet, beginnt sie am Tag nach dem Ausscheiden aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung oder dem Ende der ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.3.1 Beschäftigungsverhältnis ohne Entgeltzahlung

Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt erhalten, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert, jedoch nicht länger als einen Monat.[1] Aufgrund dieser Fiktionsregelung, die einheitlich für alle Zweige der Sozialversicherung Bedeutung hat, bleibt die an die entgeltliche Beschäftigung geknüpfte Versicherungspflicht der Arbeitnehm...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragsschuldner / 1.1 Pauschalbeiträge für geringfügig entlohnte Beschäftigte

Der Arbeitgeber ist Beitragsschuldner für den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung i. H. v. 15 % bzw. 5 %[1] des Arbeitsentgelts für geringfügig entlohnt Beschäftigte, die in einer vor dem 1.1.2013 aufgenommenen Beschäftigung auch über den 31.12.2012 hinaus versicherungsfrei sind oder bei einer nach dem 31.12.2012 aufgenommenen geringfügig entlohnten Beschäftigung nach § 6 A...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 2.1 Beginn der Mitgliedschaft

Die aus der Mitgliedschaft folgenden Rechte der Mitglieder der bei den Krankenkassen errichteten Pflegekassen entsprechen denen der Mitglieder der Krankenkassen. Das gilt auch für die Begründung der Mitgliedschaft. Mitglieder der Pflegeversicherung sind alle Personen, die in der Krankenversicherung, auch nach dem KSVG oder dem KVLG 1989, als Mitglieder pflichtversichert oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.1.1 Beschäftigte

Die Mitgliedschaft versicherungspflichtig Beschäftigter beginnt mit dem Tag des Eintritts in die Beschäftigung.[1] Das gilt auch entsprechend für die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Menschen mit Behinderungen, die eine Tätigkeit in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen, Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen ausüben, versicherungspflichtiger Prakt...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / Zusammenfassung

Begriff In der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung ist neben der Versicherungspflicht und der Versicherungsberechtigung (freiwillige Versicherung) auch die Dauer (Beginn und Ende) des Versicherungsverhältnisses gesetzlich geregelt. Da die Dauer des Versicherungsverhältnisses auch Zeiten ohne Beitragsleistung erfasst, spricht das Gesetz hie...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fürsorgepflicht / 2.3 Beitragsberechnung

Aufgrund der Fürsorgepflicht ist der Arbeitgeber auch gegenüber dem Arbeitnehmer verpflichtet, Lohn, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge richtig zu berechnen. Der Arbeitgeber ist im Rahmen des Üblichen und Zumutbaren außer der sachgerechten Bearbeitung und Behandlung der Lohnsteuer auch verpflichtet, ungerechtfertigte Nachversteuerungsansinnen der Finanzverwaltung abzule...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Personalakten / 2 Führung der Personalakte

Der Arbeitgeber ist arbeitsrechtlich gegenüber dem Arbeitnehmer nicht zur Führung einer Personalakte verpflichtet. Er wird jedoch kaum anders als durch Führung von Personalakten den arbeits-, handels-, gesellschafts- und steuerrechtlich gebotenen Pflichten nachkommen und z. B. die für Krankheitsfälle notwendige Abrechnung der Entgeltfortzahlung gegenüber den gesetzlichen Kra...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Versicherungspflicht (Unfallversicherung)

Zusammenfassung Begriff Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Sozialversicherungszweig mit einem breit gefächerten versicherungspflichtigen Personenkreis zum Zwecke der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskra...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Versicherungspflicht (Unfal... / 1 Versicherte Personen kraft Gesetzes

1.1 Versicherungsschutz im Rahmen einer Erwerbstätigkeit Gesetzlich unfallversichert[1] sind zunächst verschiedene Erwerbstätige, so beispielsweise Beschäftigte[2] in einem Beschäftigungsverhältnis (dazu zählen auch Heimarbeiter oder Auszubildende). Beschäftigte sind ohne Rücksicht auf die Höhe ihres Arbeitsentgelts versicherungspflichtig; Entwicklungshelfer, die Entwicklungs- ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Versicherungspflicht (Unfal... / Zusammenfassung

Begriff Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Sozialversicherungszweig mit einem breit gefächerten versicherungspflichtigen Personenkreis zum Zwecke der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten sowie ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Versicherungspflicht (Unfal... / 1.1 Versicherungsschutz im Rahmen einer Erwerbstätigkeit

Gesetzlich unfallversichert[1] sind zunächst verschiedene Erwerbstätige, so beispielsweise Beschäftigte[2] in einem Beschäftigungsverhältnis (dazu zählen auch Heimarbeiter oder Auszubildende). Beschäftigte sind ohne Rücksicht auf die Höhe ihres Arbeitsentgelts versicherungspflichtig; Entwicklungshelfer, die Entwicklungs- oder Vorbereitungsdienst leisten. Dies gilt auch für Per...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Versicherungspflicht (Unfal... / 2 Versicherung aufgrund Satzungsregelung

Durch den Unfallversicherungsschutz kraft Satzung[1] wird kein unmittelbarer Versicherungsschutz begründet, sondern den Unfallversicherungsträgern eingeräumt, per Satzung einen genau bezeichneten Personenkreis in die Versicherung einzubeziehen: Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner, betriebsfremde Personen, die sich auf dem Betriebsgel...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Versicherungspflicht (Unfal... / 1.2 Versicherungsschutz für weitere Personengruppen

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl weiterer Personenkreise, die "von Amts wegen" bzw. gem. § 2 SGB VII gegen das Risiko von bestimmten Unfällen oder Erkrankungen pflichtversichert sind und somit Versicherungsschutz genießen.mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Versicherungspflicht (Unfal... / 3 Freiwillige Versicherung

Auf schriftlichen oder elektronischen Antrag kann des Weiteren eine Unfallversicherung erfolgen; der Antrag "Freiwillige Versicherung" ist gerichtet auf die Aufnahme in der Unfallversicherung und an die Berufsgenossenschaft zu richten.[1]mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.8.1 Die geringfügige Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV)

Die geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV unterfällt uneingeschränkt dem Geltungsbereich des TVöD. Die entsprechende Person ist Teilzeitbeschäftigter gemäß § 24 Abs. 2 TVöD und teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer im Sinne des TzBfG (§ 2 Abs. 2 TzBfG). Damit wird der Rechtsprechung des BAG und EuGH sowie dem Diskriminierungsverbot von Teilzeitkräften in § 4 A...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Arbe... / 1 Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldaten der Bundeswehr

Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldaten der Bundeswehr sind versicherungsfrei, wenn sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben.[1] Anspruch "nach beamtenrechtlichen Grundsätzen" bedeutet, dass der Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge bei Krankheit unbegrenzt fü...mehr