Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherungspflicht

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hund am Arbeitsplatz / 4.5.3 Tierhalterhaftpflichtversicherung

Der Hundehalter hat nach § 12e Abs. 5 BGG für den Assistenzhund eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Hund verursachten Personen-, Sach- und sonstigen Vermögensschäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Es besteht eine Versicherungspflicht, sodass §§ 113 ff. VVG Anwendung finden: Nach § 114 Abs. 1 VVG liegt die Mindestversicherungssumme bei 250.000 EUR je...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB XI Zitiervorschlag, Herausgeber- und Autoreninformation

Herausgeber: Dr. Thomas Sommer, Vors. Richter am LSG NRW a.D. Band-Herausgeber für das Sozialgesetzbuch XI – Soziale Pflegeversicherung ist Herr Dr. iur. Thomas Sommer, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen a.D.. Herr Dr. Sommer kommentiert bereits seit Jahren im Haufe SGB-Kommentar und betreut neben dem SGB XI auch das SGB V als Herausgeber. Er veröf...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hund am Arbeitsplatz / 3.3 Tierhalterhaftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Bürohund verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden ist anders als nach § 12e Abs. 5 BGG für den Assistenzhund nicht von Gesetzes wegen abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Es besteht keine Versicherungspflicht. Es ist jedoch zu empfehlen, eine solche Versicherung[1] seitens des Arbeitgeber...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Form und Inhalt der Bescheinigung

Rz. 16 In der Praxis geht es bei der Erteilung der Bescheinigung um eine Unterstützung der Personen, die Elterngeld beantragen. Diese haben nach § 8 BEEG das vor oder während des Bezugs von Elterngeld oder Elterngeld Plus erzielte Einkommen nachzuweisen. Soweit es um den Nachweis von Arbeitsentgelt aus einem Beschäftigungsverhältnis geht, ist der Arbeitgeber schon aus andere...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufstiegs-BAföG / 1 Versicherungspflicht

Teilnehmer an Fortbildungsmaßnahmen nach dem AFBG gelten nicht als Auszubildende des Zweiten Bildungsweges. Der Personenkreis der Meisterschüler unterliegt in keinem Sozialversicherungszweig der Versicherungspflicht.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gehaltsverzicht / 1 Voraussetzungen für einen wirksamen Entgeltverzicht

Die Beitragspflicht zur Sozialversicherung entsteht bei laufendem Entgelt, anders als im Steuerrecht, mit der Lohnzahlungspflicht und knüpft damit an das rechtlich zustehende Entgelt an. Das gilt entsprechend bei der Beurteilung der Versicherungspflicht. Es spielt grundsätzlich keine Rolle, ob das Entgelt tatsächlich an den Arbeitnehmer gezahlt wurde. Nur wenn ein Verzicht a...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.2 Freistellung von der Arbeitspflicht

Rz. 49 Häufig wird der Arbeitnehmer im Aufhebungsvertrag von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung unter Anrechnung sämtlicher noch offener Urlaubsansprüche freigestellt.[1] Die Anrechnung restlicher Urlaubsansprüche ist arbeitsrechtlich jedoch nur im Fall einer unwiderruflichen Freistellung möglich, da der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers nur durch eine unw...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Antragspflichtversicherung ... / 2.1 Versicherungsfreiheit oder Befreiung von der Versicherungspflicht

Seit dem 1.1.1996 ist die Antragspflichtversicherung für diejenigen Personen ausgeschlossen, die in jeder Beschäftigung oder Tätigkeit in der Rentenversicherung entweder versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind.[1] Damit sind von der Antragspflichtversicherung z. B. ausgeschlossen: Versicherungsfreie Altersvollrentner oder Versorgungsbezieher[2], Versor...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Antragspflichtversicherung ... / 3 Beginn und Ende der Versicherungspflicht

3.1 Beginn der Antragspflichtversicherung Die Versicherungspflicht beginnt für Sozialleistungsbezieher mit dem Beginn der Sozialleistung oder dem Bezug von Leistungen für den Ausfall von Arbeitseinkünften im Zusammenhang mit Organ-, Gewebe- oder Blutspenden, Arbeitsunfähige/Rehabilitanden ohne Krankengeldanspruch mit dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der Reha-Maßnahme, wen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Geburtsdatum / 4 Versicherungspflicht bzw. -freiheit

Das Geburtsdatum ist auch im Bereich der Versicherungspflicht sehr wichtig. So besteht Versicherungsfreiheit bei Personen, die eine Beschäftigung aufnehmen und gleichzeitig eine Altersvollrente beziehen. Die Versicherungsfreiheit tritt in der Renten- und Arbeitslosenversicherung ein. Wer das 55. Lebensjahr vollendet hat, unterliegt in der Kranken- und Pflegeversicherung unte...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 1 Versicherungspflicht

Die Arbeitslosenversicherung ist wie die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung als Pflichtversicherung nach dem Prinzip der Zwangsmitgliedschaft mit gesetzlichen Befreiungstatbeständen ausgestaltet. Die Versicherungspflicht erstreckt sich auf Personen, die als Beschäftigte oder aus sonstigen Gründen in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit steh...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 4.8.1 Versicherungspflicht

Der Bezug von Arbeitslosengeld begründet Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung sowie in der sozialen Pflegeversicherung. Die Versicherungspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung bleibt – zum Schutz des Betroffenen –auch bestehen, wenn die Entscheidung, die zum Bezug der Leistung geführt hat, rückwirkend aufgehoben oder die Leistung zurü...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 2 Versicherungspflicht auf Antrag

Selbstständig Tätige und Personen, die eine Beschäftigung von mindestens 15 Stunden wöchentlich außerhalb des EU-Auslands aufnehmen und ausüben, können ihren Arbeitslosenversicherungsschutz im Rahmen einer Versicherungspflicht auf Antrag (sog. Freiwillige Weiterversicherung) durch eigene Beitragszahlung aufrechterhalten. Die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung st...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Antragspflichtversicherung ... / 3.1 Beginn der Antragspflichtversicherung

Die Versicherungspflicht beginnt für Sozialleistungsbezieher mit dem Beginn der Sozialleistung oder dem Bezug von Leistungen für den Ausfall von Arbeitseinkünften im Zusammenhang mit Organ-, Gewebe- oder Blutspenden, Arbeitsunfähige/Rehabilitanden ohne Krankengeldanspruch mit dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der Reha-Maßnahme, wenn der Antrag auf Versicherungspflicht inn...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 1.3 Sonstige Versicherungspflichtige

Zum Personenkreis der sonstigen Versicherungspflichtigen zählen nicht die versicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer.[1] Vielmehr zählen zu diesem Personenkreis u. a.:[2]: Jugendliche, die in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, die ihnen eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen sollen ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Antragspflichtversicherung ... / 2.4 Nicht ausgeschlossener Personenkreis

Die Einschränkungen für die Zulassung der Antragspflichtversicherung gelten nur, wenn die Versicherungsfreiheit oder die Befreiung von der Versicherungspflicht sich nur auf eine bestimmte Beschäftigung oder Tätigkeit bezieht und für sie nicht die Zugehörigkeit zu einem anderweitigen Alterssicherungssystem Voraussetzung war. Deshalb werden von der Antragspflichtversicherung w...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Antragspflichtversicherung ... / 1.2 Arbeitsunfähige und Rehabilitanden ohne Krankengeldanspruch

Auf Antrag werden auch Personen rentenversicherungspflichtig, die zwar im letzten Jahr vor Beginn einer Arbeitsunfähigkeit oder Rehabilitationsleistung in der Rentenversicherung zuletzt versicherungspflichtig waren, aber keinen Anspruch auf Krankengeld haben, weil sie privat krankenversichert, nicht krankenversichert oder ohne Anspruch auf Krankengeld bei einer gesetzlichen Krank...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 1.1 Personenkreis der Beschäftigten

Zu den versicherungspflichtig Beschäftigten gehören grundsätzlich alle Arbeitnehmer, die gegen Entgelt beschäftigt sind. Hierzu gehören z. B. auch Beschäftigte nach dem Jugendfreiwilligendienstgesetz sowie Beschäftigte im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes. Heimarbeiter gelten als Beschäftigte und stehen insoweit den Arbeitnehmern gleich. Versicherungspflichtig sind im Wei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Antragspflichtversicherung ... / 3.2 Ende der Antragspflichtversicherung

Im Gegensatz zur freiwilligen Versicherung kann eine Antragspflichtversicherung nicht jederzeit und beliebig beendet werden. Die Versicherungspflicht auf Antrag endet nur, wenn ihre Voraussetzungen entfallen sind, d. h. bei Sozialleistungsbezug oder bei Bezug von Leistungen für den Ausfall von Arbeitseinkünften im Zusammenhang mit Organ-, Gewebe- oder Blutspenden mit dem Tage...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 1.2 Abgrenzung zur selbstständigen Tätigkeit

Die Abgrenzung einer (versicherungspflichtigen) Beschäftigung von einer (versicherungsfreien) selbstständigen Tätigkeit ist in der Praxis oft mit Schwierigkeiten verbunden. Deshalb sehen die Regelungen des Sozialversicherungsrechts hierzu ein "Statusfeststellungsverfahren"[1] vor. In diesem Verfahren entscheidet die Deutsche Rentenversicherung Bund grundsätzlich auf Antrag d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Antragspflichtversicherung ... / Zusammenfassung

Begriff Sozialleistungsbezieher, die wegen Bezuges von Kranken-, Verletzten-, Versorgungskranken-, Übergangs-, Arbeitslosen- oder Pflegeunterstützungsgeld nicht rentenversicherungspflichtig sind, können auf Antrag in der Rentenversicherung versicherungspflichtig werden. Entsprechendes gilt auch für Bezieher von Leistungen für den Ausfall von Arbeitseinkünften im Zusammenhang...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Antragspflichtversicherung ... / 2.2 Zugehörige zu einem anderen Sicherungssystem

Die Antragspflichtversicherung ist ferner auch für Personen nicht mehr zulässig, die wegen der Zugehörigkeit zu einem anderweitigen Sicherungssystem nur in Bezug auf eine bestimmte Beschäftigung oder Tätigkeit versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind. Voraussetzung für den Ausschluss dieser Personen ist, dass die Zeit des Sozialleistungsbezuges in dem...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / 2.1 Geringfügige Beschäftigungen

Eine geringfügige Beschäftigung (umgangssprachlich als Minijob bezeichnet) liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung im Monatsdurchschnitt 556 Euro regelmäßig nicht übersteigt. Der Monatsdurchschnitt wird im Rahmen einer Schätzung für den Zeitraum der Beschäftigung prognostiziert. Die sog. Minijobgrenze ist seit 01.10.2022 dynamisch und passt sich automatisch...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 4.4 Leistungsdauer

Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich nach der Dauer der Versicherungspflicht in den letzten 5 Jahren vor Anspruchsbeginn und dem Lebensalter, das bei Entstehung des Leistungsanspruchs vollendet ist.[1] Die Grundanspruchsdauer von 6 Monaten wird nach einer Versicherungszeit von 12 Monaten erreicht. Die Höchstdauer für unter 50-jährige Arbeitslose beträgt 12 M...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.5.1.2 Beginn der Versicherungspflicht nach Nr. 2

Rz. 81 Nach Satz 1 Nr. 2 beginnt die Versicherungspflicht in den Fällen des Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 mit Beginn der Leistung und in den Fällen des Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 mit Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder Rehabilitation, wenn der Antrag innerhalb von 3 Monaten danach gestellt wird, andernfalls mit dem Tag, der dem Eingang des Antrags folgt, frühestens jedoch mit dem Ende der Ver...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.3.1.2 Beginn und Ende der Versicherungspflicht

Rz. 66 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 regelt weiter den Beginn der Versicherungspflicht nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 1. Die Versicherungspflicht beginnt dann ab Leistungsbeginn, wenn der Antrag innerhalb von 3 Monaten danach gestellt wird, anderenfalls mit dem auf den Antragseingang folgenden Tag (Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 erste Alternative). Rz. 67 Das Ende der Versicherungspflicht ordnet Abs. 4 S...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.1.1 Personenspezifische Versicherungspflicht auf Antrag bei Auslandsbezug (Satz 1)

Rz. 11 Abs. 1 Satz 1 regelt eine personenspezifische Versicherungspflicht auf Antrag bei Auslandsbezug. 2.1.1.1 Voraussetzungen des Eintritts der Antragspflichtversicherung im Überblick Rz. 12 Die Versicherungspflicht auf Antrag tritt nur ein, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: kein gesetzlicher Pflichtversicherungstatbestand in der gesetzlichen Rentenversich...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.5.2 Ende der Versicherungspflicht (Satz 2)

Rz. 82 Abs. 4 Satz 2 regelt dann das Ende der Versicherungspflicht und ordnet an, dass die Versicherungspflicht mit Ablauf des Tages endet, an dem die Voraussetzungen weggefallen sind; so z. B. mit dem Tag, an dem die Beschäftigung endet oder auch, wenn die sonstigen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Dies kann der Fall sein bei Wechsel der Staatsangehörigkeit, Eintritt d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 2.1.1.2 Keine anderweitige Versicherungspflicht

Rz. 17 Dieses Recht besteht nur, soweit die Personen nicht versicherungspflichtig sind. Denn jegliche Versicherungspflicht (wegen abhängiger Beschäftigung, selbstständiger Tätigkeit, auf Antrag, wegen Kindererziehung oder Pflege) schließt das Recht zur freiwilligen Versicherung aus, da das System der Rentenberechnung eine Anrechnung von Pflichtbeiträgen und freiwilligen Beit...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.1.3 Versicherungspflicht bei Versorgungsanwartschaft (Satz 3)

Rz. 47 Sind die Versorgungsanwartschaften für die im Ausland tätige Person gewährleistet, so gelten diese Personen im Rahmen der Nachversicherung auch ohne Antrag als versicherungspflichtig. Rz. 48 Für eine eventuelle Nachversicherung ist für die zusätzliche Beschäftigung im Ausland eine erweiterte Gewährleistungsentscheidung erforderlich, die sowohl die Zeit des Auslandsaufe...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.5.1.1 Beginn der Versicherungspflicht nach Nr. 1

Rz. 79 Diese beginnt nach Satz 1 Nr. 1 in den Fällen der Abs. 1 und 2 mit dem Tag, an dem erstmals die Voraussetzungen nach den Abs. 1 und 2 vorliegen, wenn sie innerhalb von 3 Monaten danach beantragt wird, sonst mit dem Tag, der dem Eingang des Antrags folgt. Rz. 80 Mit dem Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungs...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.2.8.5 Beginn der Versicherungspflicht

Rz. 82 Die Versicherungspflicht beginnt mit dem Tag, an dem der in die Handwerksrolle eingetragene Handwerker seine selbstständige Tätigkeit aufnimmt. Sie endet mit dem Tag, von dem an der Handwerker seine selbstständige Tätigkeit nachweislich nicht mehr ausübt, spätestens mit dem Tage, an dem die Eintragung in der Handwerksrolle gelöscht wird (vgl. im Übrigen auch die Komm....mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.5.1 Beginn der Versicherungspflicht (Satz 1)

Rz. 77 Abs. 4 Satz 1 regelt den Beginn (Nr. 1 und Nr. 2) der Versicherungspflicht. Rz. 78 Die Frist zur Antragstellung des § 4 Abs. 2 SGB VI ist eine Ausschlussfrist (BSG, Urteil v. 16.6.2021, B 5 RE 7/19 R, Rz. 26), sodass auch eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nach § 27 SGB X ausscheidet. Da der Antrag konstitutiv ist, kann er nicht mehr nachgeholt werden (BSG, ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.3 Versicherungspflicht – Sozialleistungsbezieher u. a. (Abs. 3)

2.3.1 Personenkreis im Einzelnen (Satz 1) Rz. 63 Abs. 3 regelt die Versicherungspflicht auf Antrag für den dort abschließend aufgeführten Personenkreis. Erfasst werden: Sozialleistungsbezieher bzw. Bezieher von Entgeltersatzleistungen – Nr. 1, Arbeitsunfähige und Rehabilitanden ohne Krankengeldanspruch – Nr. 2 und Bezieher eines Erwerbsschadensausgleichs nach dem Soldatenentschä...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.4 Versicherungspflicht und Befreiung (Abs. 3a)

2.4.1 Ausschluss von der Antragspflichtversicherung bei Versicherungsfreiheit (Abs. 3a Satz 1 i. V. m. Satz 2) Rz. 74 Abs. 3a Satz 1 ordnet an, dass die Regelungen zur Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht auch bei der Antragspflichtversicherung nach Abs. 3 gelten. Damit sind die Personen, die in jeder Beschäftigung oder Tätigkeit versicherungsfrei ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.1 Versicherungspflicht bei Auslandsbezug (Abs. 1)

2.1.1 Personenspezifische Versicherungspflicht auf Antrag bei Auslandsbezug (Satz 1) Rz. 11 Abs. 1 Satz 1 regelt eine personenspezifische Versicherungspflicht auf Antrag bei Auslandsbezug. 2.1.1.1 Voraussetzungen des Eintritts der Antragspflichtversicherung im Überblick Rz. 12 Die Versicherungspflicht auf Antrag tritt nur ein, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sin...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.4.3 Ende der Versicherungspflicht

Rz. 142 Die Versicherungspflicht endet immer mit der Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit. Notwendig ist der Aufgabewille des Selbstständigen und die tatsächliche auf Dauer angelegte Einstellung der selbstständigen Tätigkeit. Rz. 143 Indizien für die Aufgabe der Tätigkeit kann je nach Berufsgruppe z. B. die Löschung aus dem Verzeichnis für zulassungsfreie Handwerke oder die ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.4 Ausübung der Tätigkeit und Auswirkung auf die Versicherungspflicht

Rz. 105 Die jeweils in § 2 Satz 1 Nr. 1 bis 9 genannte Tätigkeit muss zur Auslösung des Versicherungspflichttatbestandes tatsächlich ausgeübt werden (vgl. zu den Besonderheiten bei der Ausübung der Handwerkstätigkeit die Komm. unter Rz. 73 ff. – Ausübung der selbstständigen Handwerkertätigkeit). Nur wenn die jeweilige Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird und auch nicht beende...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.8 Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht

Rz. 167 Die Versicherungspflicht nach § 2 tritt nur dann ein, wenn keine Versicherungsfreiheit (BSG, Beschluss v. 23.3.2017, B 5 RE 1/17 B) oder Befreiung von der Versicherungspflicht vorliegt (BSG, Urteil v. 24.11.2005, B 12 KR 18/04 R). Versicherungsfreiheit tritt kraft Gesetzes ein (§§ 5, 230). Die Befreiung von der Versicherungspflicht ist antragsbewährt (§§ 6, 229, 231)...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.5 Beginn und Ende der Versicherungspflicht (Abs. 4)

2.5.1 Beginn der Versicherungspflicht (Satz 1) Rz. 77 Abs. 4 Satz 1 regelt den Beginn (Nr. 1 und Nr. 2) der Versicherungspflicht. Rz. 78 Die Frist zur Antragstellung des § 4 Abs. 2 SGB VI ist eine Ausschlussfrist (BSG, Urteil v. 16.6.2021, B 5 RE 7/19 R, Rz. 26), sodass auch eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nach § 27 SGB X ausscheidet. Da der Antrag konstitutiv is...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 4 Versicherungspflicht auf Antrag

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift entspricht im Wesentlichen dem vor 1992 geltenden Recht. Mit Wirkung v. 1.1.1992 ist darüber hinaus die Möglichkeit einer Pflichtversicherung auf Antrag für solche Personen geschaffen worden, die als Empfänger von Entgeltersatzleistungen oder als Arbeitsunfähige bzw. Rehabilitanden ohne Krankengeldanspruch nicht bereits kraft Gesetzes ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.2.8.4 Personengesellschaft und von der Versicherungspflicht erfasster Personenkreis Satz 1 Nr. 8 HS 2

Rz. 81 Bei einer eingetragenen Personengesellschaft (BGB-Gesellschaft – GbR, KG, GmbH und Co. KG, Stille Gesellschaft, OHG) ist nach Satz 1 Nr. 8 HS 2 versicherungspflichtig, wer als Gesellschafter in seiner Person die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt. Es werden daher alle selbstständig tätig mitarbeitenden Gesellschafter einer in die Handwerk...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.4.1 Ausschluss von der Antragspflichtversicherung bei Versicherungsfreiheit (Abs. 3a Satz 1 i. V. m. Satz 2)

Rz. 74 Abs. 3a Satz 1 ordnet an, dass die Regelungen zur Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht auch bei der Antragspflichtversicherung nach Abs. 3 gelten. Damit sind die Personen, die in jeder Beschäftigung oder Tätigkeit versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, auch von der Antragspflichtversicherung ausgeschlossen (Abs. 3...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 § 4 erfasst abschließend alle Tatbestände, die es ermöglichen, in der Rentenversicherung aufgrund eines Antrages eine Versicherungspflicht zu begründen und regelt damit die Versicherungspflicht auf Antrag. Dabei regelt Abs. 1 die Versicherungspflicht auf Antrag für den Personenkreis mit Auslandsbezug. Abs. 2 trifft eine weiterführende Reglung für selbständig Tätige, Ab...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.1.1.4 Antragsrücknahme

Rz. 18 Eine Antragsrücknahme ist grundsätzlich möglich; allerdings nur bis zum Eintritt der Bindungswirkung i. S. d. § 77 SGG des die Versicherungspflicht feststellenden Verwaltungsaktes.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.1.1.7 Prüfungskompetenz- und Umfang

Rz. 24 Die für die Entscheidung über die Pflichtversicherung auf Antrag zuständigen Rentenversicherungsträger sind allumfassend entscheidungsbefugt und auch entscheidungsverpflichtet. Der zuständige Rentenversicherungsträger entscheidet daher nicht nur über das Vorliegen der Voraussetzungen einer Versicherungspflicht auf Antrag, sondern auch über das Vorliegen bzw. Nichtvorl...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.1.1.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 13 Der in den Nr. 1 bis 3 genannte Personenkreis – also der persönliche Anwendungsbereich – ist abschließend geregelt.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.1.1.8 Personenkreis im Einzelnen (Nr. 1 bis 3)

Rz. 24a Satz 1 erfasst folgenden Personenkreis abschließend: Entwicklungshelfer; Nr. 1, Auslandsbeschäftigte; Nr. 2 und sekundierte Personen; Nr. 3. 2.1.1.8.1 Entwicklungshelfer (Nr. 1) Rz. 25 Nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 sind auf Antrag versicherungspflichtig Entwicklungshelfer. Der Begriff des Entwicklungshelfers i. S. v. § 4 Abs. 1 Nr. 1 wird in § 1 Entwicklungshelfer-Gesetz (EhfG...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.3.1 Personenkreis im Einzelnen (Satz 1)

Rz. 63 Abs. 3 regelt die Versicherungspflicht auf Antrag für den dort abschließend aufgeführten Personenkreis. Erfasst werden: Sozialleistungsbezieher bzw. Bezieher von Entgeltersatzleistungen – Nr. 1, Arbeitsunfähige und Rehabilitanden ohne Krankengeldanspruch – Nr. 2 und Bezieher eines Erwerbsschadensausgleichs nach dem Soldatenentschädigungsgesetz – Nr. 3 (ab 1.1.2025). 2.3.1...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.6 Praxishinweise

Rz. 84 Für die Fiktion der allgemeinen Wartezeit nach § 53 Abs. 1 Satz 1 genügt nach § 53 Abs. 1 Satz 2 jede Versicherungspflicht, also auch die Versicherungspflicht auf Antrag i. S. d. § 4 (LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 1.12.2020, L 11 R 350/20, Rz. 26). Rz. 85 Für Beginn und Dauer der Versicherungspflicht bietet die DRV insgesamt 4 instruktive Beispielberechnungen in der...mehr