Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherungspflicht

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Abs. 1 beinhaltet die unterschiedlichen Regelungsgegenstände über die Befreiungstatbestände. Abs. 1a regelt eine besondere Befreiungsmöglichkeit für Selbständige mit nur einem Auftraggeber nach § 2 Satz 1 Nr. 9. Abs. 1b beinhaltet die Befreiungsmöglichkeit für geringfügig Beschäftigte, für die seit dem 1.1.2013 – im Gegensatz zur früheren Rechtslage – Versicherungspfli...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 77 Altmann, Befreiung von der Versicherungspflicht, B+P 2022, 206. Deutsche Rentenversicherung Bund, Rundschreiben zum Befreiungsrecht von Syndikusanwälten und Vertrauensschutz für Altfälle – Informationen zur Umsetzung der Rechtsprechung des BSG vom 3.4.2014, NZA 2015, 29. Freudenberg, Befreiung von der Rentenversicherung wegen Mitgliedschaft im Versorgungswerk, B+P 2019,...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.1.1 Einzelfälle – Syndikus-Anwalt, Energieberater, Architekt, Tierarzt, Marketingassistent u. a.

Rz. 13 In der Rechtsprechung haben eine Vielzahl von Einzelfällen besondere Bedeutung erlangt. Bei den sog. Syndikus-Anwälten – also Rechtsanwälten, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber, Verband, einer Berufsständischen Körperschaft oder einer Stiftung beschäftigt sind – ist unterdessen höchstrichterlich geklärt, dass eine Befreiun...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.4.2.3 Weitere Einzelfälle

Rz. 71 Wird ein angestellter Rechtsanwalt, der im Versorgungswerk für Rechtsanwälte versichert ist und deshalb von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit wurde, für eine befristete Zeit in einem weiteren Beschäftigungsverhältnis tätig (hier: Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einem Mitglied des Deutschen Bundestages = Bundestagsabgeordneter),...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 1.2 Normzweck

Rz. 4 Sinn der Regelungen ist es, in möglichst vielen Lebenssituationen eine angepasste Altersvorsorge sicherzustellen, die mit einer generellen Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, wie sie in §§ 1, 2 und 3 festgeschrieben ist, nicht vollständig abbildbar wäre. Die Regelungen über die Befreiung von der Versicherungspflicht tragen damit der Lebenswirkl...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.6 Befreiung bei geringfügig Beschäftigten nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV (Abs. 1b)

Rz. 31 Dauerhaft geringfügig entlohnte Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV sind ab dem 1.1.2013 in die Versicherungspflicht der gesetzlichen Rentenversicherung einbezogen. Sie haben aber gemäß Abs. 1b Satz 1 die Möglichkeit, sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Nach Abs. 1b Satz 2 ist der schriftliche Befreiungsantrag dem Arbeitgeber zu über...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.5.1 Befreiung in der Existenzgründungsphase (Abs. 1a Satz 1 Nr. 1)

Rz. 27 Satz 1 Nr. 1 ermöglicht eine vorübergehende Befreiung in der Existenzgründungsphase. Die Regelung beschränkt sich ausdrücklich auf die Personen, die nach § 2 Satz 1 Nr. 9 versicherungspflichtig sind. Eine Befreiung für die selbstständige Tätigkeit ist daher dort ausgeschlossen, wo vorrangig andere Regelungen als § 2 Satz 1 Nr. 9 zur Rentenversicherungspflicht führen (...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 1.5 Gemeinsame rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 8 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 6 erfassen. Die GRA zu § 6: Befreiung von der Versicherungspflicht hat den Stand 8.5.2023 und kann online im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de) abgerufen werden.mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.4.2.1 Formularbescheide

Rz. 65 Formularbescheide eines bundesweit zuständigen Versicherungsträgers unterliegen der umfassenden revisionsgerichtlichen Auslegungsbefugnis; auch ein solcher Befreiungsbescheid bezieht sich auf die konkret ausgeübte Beschäftigung (BSG, Urteil v. 13.12.2018, B 5 RE 3/18 R; BSG, Urteil v. 13.12.2018, B 5 RE 1/18 R, mit Anm. in SozSichplus 2019, Nr. 2, 6). Außerdem hat das...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.5.2 Befreiung nach Vollendung des 58. Lebensjahres (Abs. 1a Satz 1 Nr. 2)

Rz. 28 Satz 1 Nr. 2 ermöglicht auch für solche Personen, die nach § 2 Satz 1 Nr. 9 versicherungspflichtig sind, eine Befreiung von der Versicherungspflicht, wenn sie nach einer zuvor ausgeübten selbständigen Tätigkeit erstmals nach § 2 Satz 1 Nr. 9 versicherungspflichtig werden und das 58. Lebensjahr vollendet haben.mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.1.2 Antragsberechtigung

Rz. 33 Antragsberechtigt sind im Falle des § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 4 die Versicherten, in den Fällen von Abs. 1 Nr. 2 und 3 die Arbeitgeber sowie die arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen (Abs. 1a). Der Arbeitgeber kann grundsätzlich frei entscheiden, ob er einen Befreiungsantrag stellt und für welche Beschäftigten er ihn stellt (vgl. BSG, Urteil v. 30.1.1980, 12 RK 66/78). Ein...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.5 Arbeitnehmerähnliche Selbstständige (Abs. 1a)

Rz. 26 Die Regelung in Abs. 1a, die durch das Gesetz zur Förderung der Selbstständigkeit v. 20.12.1999 eingefügt und durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt um Satz 2 erweitert worden ist, hat für den Kreis der arbeitnehmerähnlichen Selbständigen (§ 2 Satz 1 Nr. 9) zwei zusätzliche Befreiungstatbestände geschaffen. Ziel der Befreiungstatbestände ...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.8 Praxishinweise

Rz. 76 Die Bundesländer haben zum Teil Runderlasse zur Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung erlassen; so z. B. Niedersachsen. Auch finden sich teilweise Richtlinien der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger, so z. B. für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftig...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.1 Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 schafft einen Befreiungsgrund für die Angehörigen von Berufsgruppen, die nicht durch Angestellte, sondern durch Selbstständige, z. B. Ärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte u. a., geprägt sind (BSG, Urteil v. 22.4.1986, 12 RK 60/84); verkammerte Berufe. Der Befreiungstatbestand beruht auf der Überlegung, dass die betroffenen Personen meist nur...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.3 Nichtdeutsche Besatzungsmitglieder deutscher Seeschiffe (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 23 Die Regelung in Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 geht davon aus, dass die nicht deutschen Besatzungsmitglieder deutscher Schiffe für die Zeit ihrer Beschäftigung im Alterssicherungssystem ihres Heimatstaates versichert sind oder werden. Als deutsche Seeschiffe gelten gemäß § 13 Abs. 2 SGB IV alle zur Seefahrt bestimmten Schiffe, die berechtigt sind, die Bundesflagge zu führen. Die...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.2 Zuständigkeit (Abs. 3)

2.7.2.1 Zuständigkeit der Träger der Rentenversicherung (Satz 1) Rz. 43 Zuständig für die Entscheidung über die Befreiung ist nach Abs. 3 Satz 1 in der Fassung des Gesetzes Digitale Rentenübersicht v. 11.2.2021 (BGBl. I S. 154) mit Wirkung zum 18.2.2021 grundsätzlich ausschließlich der Träger der Rentenversicherung. Rz. 44 Die Entscheidung über den Antrag stellt einen begünsti...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.2.5 Regelungen über die Bestandskraft (Satz 4)

Rz. 49 Die Vorschriften des SGB X über die Bestandskraft von Verwaltungsakten und über das Rechtsbehelfsverfahren gelten entsprechend; es gelten daher die Regelungen der §§ 39 ff. SGB X (im Zweiten Titel – Bestandskraft des Verwaltungsaktes).mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2 Rechtspraxis

2.1 Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 schafft einen Befreiungsgrund für die Angehörigen von Berufsgruppen, die nicht durch Angestellte, sondern durch Selbstständige, z. B. Ärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte u. a., geprägt sind (BSG, Urteil v. 22.4.1986, 12 RK 60/84); verkammerte Berufe. Der Befreiun...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7 Verfahren

2.7.1 Antrag (Abs. 2) 2.7.1.1 Antragserfordernis (Satz 1) Rz. 32 Die Befreiung von der Versicherungspflicht erfolgt ausschließlich auf Antrag; für die Antragstellung gilt § 16 SGB I (vgl. hierzu auch GRA der DRV zu § 6 SGB VI, Stand 8.5.2023, Abschn. 2.2). 2.7.1.2 Antragsberechtigung Rz. 33 Antragsberechtigt sind im Falle des § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 4 die Versicherten, in den Fälle...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.1 Antrag (Abs. 2)

2.7.1.1 Antragserfordernis (Satz 1) Rz. 32 Die Befreiung von der Versicherungspflicht erfolgt ausschließlich auf Antrag; für die Antragstellung gilt § 16 SGB I (vgl. hierzu auch GRA der DRV zu § 6 SGB VI, Stand 8.5.2023, Abschn. 2.2). 2.7.1.2 Antragsberechtigung Rz. 33 Antragsberechtigt sind im Falle des § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 4 die Versicherten, in den Fällen von Abs. 1 Nr. 2 un...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.4 Erstreckung der Befreiung (Abs. 5)

2.7.4.1 Grundsatz – Beschränkung (Satz 1) Rz. 51 Die Befreiung erstreckt sich gemäß Abs. 5 Satz 1 nur auf die jeweilige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit. Die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ist auf die ihrer Erteilung zugrundeliegende "jeweilige" Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit beschränkt (BSG, Urteil v. 31....mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 1 Allgemeines

1.1 Inhalt der Regelung Rz. 2 Abs. 1 beinhaltet die unterschiedlichen Regelungsgegenstände über die Befreiungstatbestände. Abs. 1a regelt eine besondere Befreiungsmöglichkeit für Selbständige mit nur einem Auftraggeber nach § 2 Satz 1 Nr. 9. Abs. 1b beinhaltet die Befreiungsmöglichkeit für geringfügig Beschäftigte, für die seit dem 1.1.2013 – im Gegensatz zur früheren Rechtsl...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.4.1 Grundsatz – Beschränkung (Satz 1)

Rz. 51 Die Befreiung erstreckt sich gemäß Abs. 5 Satz 1 nur auf die jeweilige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit. Die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ist auf die ihrer Erteilung zugrundeliegende "jeweilige" Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit beschränkt (BSG, Urteil v. 31.10.2012, B 12 R 3/11 R; BSG, Urteil v. 31...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 (Beitrittsgebiet: 3.10.1990) eingeführt worden. Abs. 1 wurde mit dem SGB VI-ÄndG v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) mit Wirkung zum 1.1.1996 geändert. Durch das Gesetz zur Förderung der Selbstständigkeit v. 20.12.1999 (BGBl. I 2000 S. 29) ist Abs. 1a eingefügt worden. Diesem Abs...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.1.3 Weitere Verfahrensgrundsätze (Sätze 2 bis 7)

Rz. 34 Die mit dem Siebten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 12.6.2020 (BGBl. I S. 1248) eingefügten weiteren Sätze (Sätze 2 ff.) werden aufgrund Art. 2e des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zu...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.4.2 Erstreckungswirkung (Satz 2)

Rz. 56 Vom Grundsatz nach Satz 1 macht Satz 2 eine Ausnahme. Danach kann sich eine einmal erteilte Befreiung auch auf eine andere versicherungspflichtige Tätigkeit erstrecken. Die Erstreckungswirkung setzt voraus: vorangegangene Befreiung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2, andere versicherungspflichtige Tätigkeit in ihrer Eigenart oder vertraglich im Voraus zeitlich begr...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 6 Vorgängervorschriften finden sich in §§ 1230, 1231 RVO, in §§ 7, 8 AVG und in § 32 RKG. Im Unterschied zum früheren Recht werden die Befreiungstatbestände nunmehr zusammengefasst. Die gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen zum größten Teil den bisherigen Vorschriften. Die in § 32 Abs. 6 RKG enthaltene Befreiung der vorübergehend im Bergbau beschäftigten ausländischen...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.1.2 Sonderregelungen (Abs. 1 Satz 5 und Satz 6)

Rz. 18 Der Befreiungstatbestand nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 gilt gemäß Abs. 1 Satz 5 auch für Personen, die einen gesetzlich vorgeschriebenen Vorbereitungsdienst für einen Beruf ausüben, für den vor dem 1.1.1995 bereits sowohl eine Pflichtmitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung als auch eine Pflichtmitgliedschaft in einer berufsständischen Kammer bestan...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.2.3 Bestätigungen durch die oberste Verwaltungsbehörde (Nr. 1 und 2)

Rz. 47 Soweit die Deutsche Rentenversicherung Bund die Entscheidung über die Befreiung zu treffen hat, hat sie die nach Nr. 1 und 2 erforderlichen Bestätigungen bezüglich der Befreiungsvoraussetzungen zu beachten (diese Regelungen wurden durch das Gesetz Digitale Rentenübersicht v. 11.2.2021, BGBl. I S. 154, mit Wirkung zum 18.2.2021 nur redaktionell angepasst, vgl. BT-Drs. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.2.1 Zuständigkeit der Träger der Rentenversicherung (Satz 1)

Rz. 43 Zuständig für die Entscheidung über die Befreiung ist nach Abs. 3 Satz 1 in der Fassung des Gesetzes Digitale Rentenübersicht v. 11.2.2021 (BGBl. I S. 154) mit Wirkung zum 18.2.2021 grundsätzlich ausschließlich der Träger der Rentenversicherung. Rz. 44 Die Entscheidung über den Antrag stellt einen begünstigenden Verwaltungsakt dar, weil Versicherungs- und Beitragsfreih...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.4.2.4 Erstreckung und Teilzeitanspruch (§ 8 Abs. 1 TzBfG)

Rz. 72 Der Ausnahmetatbestand des § 6 Abs. 5 Satz 2 ist auch spezifisch rentenversicherungsrechtlich zu interpretieren und wird nicht durch die privatautonome Entscheidung einer Teilzeitbeschäftigung beeinflusst. Die gesetzlich nach § 8 Abs. 1 TzBfG eingeräumte Möglichkeit eines Teilzeitanspruchs bleibt für die Begründung der Rentenversicherungspflicht bei der Frage der Erst...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.4.2.2 Erstreckungsregel bei Syndikusanwälten (§ 46b Abs. 3 BRAO)

Rz. 66 Die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt bezieht sich, wie sich aus §§ 46 Abs. 2 Satz 1, 46a Abs. 1 Satz 2 BRAO ergibt, auf ein bestimmtes Arbeitsverhältnis. Rz. 67 Werden nach einer Zulassung nach § 46a BRAO weitere Arbeitsverhältnisse als Syndikusrechtsanwalt aufgenommen oder tritt innerhalb bereits bestehender Arbeitsverhältnisse eine wesentliche Änderung der Tätigkei...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.2 Lehrer und Erzieher an nicht öffentlichen Schulen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 20 Mit Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 wird ein Befreiungsgrund für Beschäftigungsverhältnisse von Lehrern und Erziehern (vgl. § 2 Nr. 1 und die dortige Kommentierung) geschaffen, bei denen eine Versorgung außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung gewährleistet ist. Die Regelung bestand schon in vergleichbarer Form vor Geltung des SGB VI (§ 8 Abs. 1 Satz 1 AVG). Nicht öffentlich...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.4.2.5 Erstreckung und Betriebsübergang (§ 613a BGB)

Rz. 73 Zwar führt regelmäßig ein Arbeitgeberwechsel zur Beendigung der Befreiungswirkung einer einmal erteilten Befreiung. Etwas anderes gilt jedoch für den Fall eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB. Ein Betriebsübergang ist zwar mit einem Arbeitgeberwechsel verbunden, bei einem Betriebsübergang tritt aber der neue Inhaber in die Rechte und Pflichten des im Zeitpunkt des ...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.2.2 Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Bund (Satz 2)

Rz. 45 Abweichend von Satz 1 entscheidet jedoch nach Satz 2 i. d. F. des Gesetzes Digitale Rentenübersicht v. 11.2.2021 (BGBl. I S. 154) mit Wirkung zum 18.2.2021 in den Fällen des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 nunmehr die Deutsche Rentenversicherung Bund. Die insoweit verdrängende Entscheidungskompetenz der Deutschen Rentenversicherung Bund besteht daher bei einer Entscheid...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.3 Beginn der Befreiung (Abs. 4)

Rz. 50 Nach Abs. 4 gilt die Befreiung vom Vorliegen der Befreiungsvoraussetzungen, wenn sie innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt des jeweiligen Befreiungstatbestandes beantragt wird, anderenfalls vom Eingang des Antrags an (Abs. 4). Für die Antragstellung und die Fristwahrung genügt der rechtzeitige Eingang bei dem – auch unzuständigen – Versicherungsträger oder einer deuts...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.5 Sonstige verfahrensrechtliche Wirkungen

Rz. 75 Der Befreiungsbescheid führt nicht nur zum Ruhen der Beitrags- und Leistungspflicht, sondern zu einer Beendigung des Rechtsverhältnisses (BSG, Urteil v. 20.6.1962, 1 RA 66/59). Rücknahme und Widerruf richten sich nach §§ 45, 48 SGB X. Ein Verzicht auf Befreiung ist nicht möglich. Soweit das zugrunde liegende Beschäftigungsverhältnis endet, verliert der Verwaltungsakt ...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.1.4 Neufassung des Satzes 5 ab 1.1.2025

Rz. 42a Nach dem ab dem 1.1.2025 durch das 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2759) neu eingefügten Satz 5 informiert der Rentenversicherungsträger künftig den Arbeitgeber elektronisch über das Ergebnis seiner Entscheidung über den Befreiungsantrag. Für die weitere melde- und beitragsrechtliche Behandlung des Beschäftigten ist die Entscheidung des Rentenversicherungstr...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.5.3 Sonderregelungen (Satz 2 und Satz 3)

Rz. 29 Nach Abs. 1a Satz 2 gilt Satz 1 Nr. 1 entsprechend für die Aufnahme einer zweiten selbstständigen Tätigkeit, die die Merkmale des § 2 Satz 1 Nr. 9 erfüllt (§ 6 SGB VI i. d. F. v. 5.12.2012). Für die zweite Existenzgründung kann daher der 3-jährige Befreiungszeitraum erneut in Anspruch genommen werden. Eine zweite Existenzgründung liegt nicht vor, wenn eine bestehende ...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 1.3 Begriff des Versicherungsverhältnisses und Begriff des Beschäftigten

Rz. 4 Den Begriff des Versicherungsverhältnisses hat das Gesetz nicht definiert. Durch die Rechtsprechung ist eine Begriffsbestimmung vorgenommen worden. Danach wurde auch schon vor der Organisationsreform durch das RVOrgG v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) das Versicherungsverhältnis teilweise als jede durch eine Norm des Rentenversicherungsrechts begründete, auf die Absicherun...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.2.3 Sonstige Einzelfälle – von A wie Arzt bis Z wie Zivildienstleistender

Rz. 42 Studierende, die eine ansonsten (versicherungspflichtige) Beschäftigung ausüben, genießen in der Rentenversicherung grundsätzlich nicht das sog. Werkstudentenprivileg; danach sind Studierende, die neben dem Studium arbeiten, dann zwar in der Sozialversicherung sozialversicherungsfrei, wenn ihr Studium die Hauptsache und die Beschäftigung die Nebensache bleibt. Bewerte...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.3 Arbeitsentgelt

Rz. 57 Eine weitere notwendige Voraussetzung für die Versicherungspflicht einer Beschäftigung ist die Gewährung (Zahlung) eines Arbeitsentgeltes ( § 14 SGB IV ; auf die Bedeutung als eigenständige zweite Tatbestandsvoraussetzung verweist auch die DRV; vgl. GRA der DRV zu § 1 SGB VI, Stand 28.11.2023, Abschn. 2.1); also der freie wirtschaftliche Austausch (grundlegend BSG, Urte...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.6 Sonderfälle von Beschäftigungsverhältnissen

Rz. 65 Das Gesetz zur Förderung des freiwilligen sozialen und das Gesetz zur Förderung eines ökologischen Jahres sind aufgehoben und zusammengefasst worden in dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten – Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG). Nach § 3 Abs. 1 JFDG wird das freiwillige soziale Jahr als überwiegend praktische Hilfstätigkeit, die an Lernzielen orie...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.8 Bezug von Kurzarbeitergeld oder von Qualifizierungsgeld

Rz. 78 Darüber hinaus begründen auch der Bezug von Kurzarbeitergeld (§ 95 SGB III) und von Qualifizierungsgeld (§ 82a SGB III) Versicherungspflicht nach Nr. 1. Rz. 79 Die Versicherungspflicht besteht gemäß § 1 Satz 1 Nr. 1 letzter HS auch während des Bezuges von Kurzarbeitergeld nach den Bestimmungen des SGB III fort (§§ 95 ff. SGB III). Zwingende Voraussetzung dafür ist aber...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.1 Beschäftigungsverhältnis

Rz. 12 § 1 Satz 1 Nr. 1 knüpft an das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses an. Die Vorschrift schafft dabei keinen nur auf die Rentenversicherung begrenzten Begriff der Beschäftigung, sondern verwendet den im gesamten Sozialversicherungsrecht gültigen und in § 7 SGB IV bestimmten Begriff der Beschäftigung. Dabei handelt es sich zwar nicht um einen tatbestandlich scharf...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.6.3 Praxisintegrierte Ausbildung

Rz. 105 Durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 12.6.2020 (BGBl. I 2020 S. 1248) wurde die Personengruppe, die versicherungspflichtig wie im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses sind, erweitert. Nunmehr stehen auch Teilnehmer einer praxisintegrierten Ausbildung den Beschäftigten zur Berufsausbildung gleich und unte...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.4 Mitglieder geistlicher Genossenschaften u.ä. (Satz 1 Nr. 4)

Rz. 96 Mitglieder geistlicher Genossenschaften, Diakonissen und Angehörige ähnlicher Gemeinschaften sind während ihres Dienstes für die Gemeinschaft und während der Zeit ihrer außerschulischen Ausbildung rentenversicherungspflichtig nach Satz 1 Nr. 4 (vgl. weitergehend GRA der DRV zu § 1 SGB VI, Stand: 28.11.2023, Abschn. 6). Der rentenversicherungsrechtliche Begriff der mit...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.6.1 Ausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung

Rz. 102 Die von Nr. 3a wortgleich übernommene Regelung enthält mit der Gleichstellungsanordnung für Auszubildende in einer außerbetrieblichen Einrichtung im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrages nach dem Berufsbildungsgesetz mit den in Satz 1 Nr. 1 zur Berufsausbildung beschäftigten Personen wie zuvor auch die Versicherungspflicht. Die Regelung ist erforderlich, weil eine ...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 119 Altmann, Versicherungsrechtliche Beurteilung von beruflichen Bildungsmaßnahmen, B+P 2018, 425. Beyme, Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern einer RA-GmbH – Sozialversicherungsrecht sticht Berufsrecht – Anm. zu: BSG, Urteil v. 28.6.2022, B 12 R 4/20 R, AnwBl BE 2023, 93. Cranshaw, Sozialversicherungspflicht von Mitgliedern der Vertretungsorgane ...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.7 Versicherungskonkurrenzen und Zuständigkeit

Rz. 111 Das SGB VI enthält keine Regelungen zur Versicherungskonkurrenz. Jedoch ist der Intention des Gesetzgebers (BT-Drs. 11/4424 und 11/4452) zu entnehmen, dass in Bezug auf dieselbe Tätigkeit grundsätzlich die Versicherungspflicht kraft Gesetzes (z. B. § 1) der Versicherungspflicht auf Antrag vorgeht (zur möglichen Mehrfachversicherung beim Aufeinandertreffen mehrerer Pf...mehr