Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherungspflicht

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ausschluss der Krankenversi... / 3.2 Verhältnis zur Versicherungspflicht: Teilhabe am Arbeitsleben in Einrichtungen der Jugendhilfe

Am Charakter einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben ändert sich auch dann nichts, wenn die Maßnahme in einer Einrichtung der Jugendhilfe durchgeführt wird und dem Grunde nach Versicherungspflicht besteht. Die Versicherungspflicht richtet sich in diesen Fällen nach § 5 Abs. 1 Nr. 6 SGB V, sofern die Teilnehmer Übergangsgeld erhalten. Wird kein Übergangsgeld gezahlt, best...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ausschluss der Krankenversi... / 3.1 Verhältnis zur Versicherungspflicht: Teilhabe am Arbeitsleben

Eine neben oder im Rahmen der Teilnahme an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben ausgeübte versicherungspflichtige Beschäftigung verdrängt die Versicherungspflicht.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ausschluss der Krankenversi... / 3.3 Verhältnis zur Versicherungspflicht: Berufliche Eignung der Arbeitserprobung

Das Krankenversicherungsverhältnis ist i. S. des § 5 Abs. 6 Satz 2 SGB V durchzuführen, nach denen die höheren Beiträge anfallen (Günstigkeitsvergleich), wenn eine Maßnahme zur Abklärung der beruflichen Eignung oder Arbeitserprobung in einer anerkannten Werkstatt für Menschen mit Behinderungen durchgeführt wird. Analog gilt dies bei einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gewöhnlicher Aufenthalt

Begriff Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Es kommt allein darauf an, wo sich unter Berücksichtigung des Willens des Betroffenen und der bisherigen tatsächlichen Verweildauer der regelmäßige Schwerpunkt der persönlichen Lebensverhä...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Der Geschäftsführer des Ver... / 9.3 Das Anstellungsverhältnis

Hat der Verein sich zur Anstellung eines bezahlten Geschäftsführers entschlossen, liegt also eine rein ehrenamtliche Tätigkeit nicht mehr vor. Es entsteht ein echtes Anstellungsverhältnis im arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Sinn. Für den Vereinsgeschäftsführer als Angestellten des Vereins gelten die gesetzlichen Regeln über die Versicherungspflicht in der ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ausschluss der Krankenversi... / Zusammenfassung

Begriff Von der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung werden verschiedene Personenkreise ausgenommen. Sie ist u. a. ausgeschlossen, wenn eine hauptberufliche selbstständige Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Treffen mehrere Versicherungspflichttatbestände zusammen, sind bestimmte Rangfolgen zur Feststellung der Versicherungspflicht zu beachten. Gesetze, Vo...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ausschluss der Krankenversi... / 1 Selbstständige

Wer hauptberuflich selbstständig tätig ist, kann in einer nebenher ausgeübten Beschäftigung nicht krankenversicherungspflichtig werden. Ebenso verdrängt eine hauptberufliche Selbstständigkeit die Krankenversicherungspflicht für Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden, Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Menschen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ausschluss der Krankenversi... / 3.4 Studenten, Praktikanten und Auszubildende ohne Arbeitsentgelt

Die Versicherungspflicht als Student, Praktikant/Auszubildender ohne Arbeitsentgelt oder in der Krankenversicherung der Rentner wird verdrängt, wenn versicherungspflichtige Studenten, Praktikanten ohne Arbeitsentgelt bzw. zur Berufsausbildung ohne Arbeitsentgelt Beschäftigte oder Bezieher einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsle...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Haftung und Versicherung se... / 2.4 Krankenversicherung

Es gibt zwei Ihnen sicherlich bekannte Versicherungsmodelle: Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) und private Krankenversicherungen (PKV). Die gesetzliche Krankenversicherung arbeitet, wie jede Sozialversicherung, nach dem Umlageverfahren. Das bedeutet, dass alle Mitgliedsbeiträge für anfallende Krankheitskosten direkt verwendet werden. Rücklagen sind nur im geringen Umfang ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Trainee / 1 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Für die versicherungsrechtliche Beurteilung ist maßgeblich, ob eine Beschäftigung besteht. Eine Beschäftigung ist die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Typische Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen sowie eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.[1] Trainees können ihre Tätigkeit nic...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Urlaub / 2 Unbezahlter Urlaub

Unbezahlter Urlaub hält dagegen die Versicherungspflicht längstens bis zur Dauer von einem Monat aufrecht[1], sofern das Arbeitsverhältnis noch fortbesteht. Mangels Entgeltzahlung fallen für diese Zeit auch keine Beiträge an. Dauert der unbezahlte Urlaub länger, besteht in der Krankenversicherung für bisher Versicherungspflichtige noch ein nachgehender Leistungsanspruch für ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Verjährung / 4.1 Beanstandung von Beiträgen durch den Arbeitgeber

Der Anspruch auf Rückerstattung von Beiträgen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung verjährt innerhalb von 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Entrichtung. Diese Regelung betrifft Beiträge, die in der irrtümlichen Annahme der Versicherungspflicht oder -berechtigung zu Unrecht entrichtet worden sind.[1] Zu Unrecht entrichtete Beiträge darf die Ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Handelsvertreter / 3.2 Feststellung einer selbstständigen Tätigkeit

Selbstständige Handelsvertreter unterliegen nicht der Versicherungspflicht. Allerdings sind Handelsvertreter, die regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind, als sogenannte arbeitnehmerähnliche Personen rentenversicherungspflichtig.[1] Unter bestimmten Voraussetzungen ist nach §...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hausgewerbetreibende / 3 Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung

Als Selbstständige sind Hausgewerbetreibende in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung nicht versicherungspflichtig. Hausgewerbetreibende sind in aller Regel freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert. Die Pflegeversicherung wird von der jeweiligen Krankenversicherung durchgeführt. In der Pflegev...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Wehrübung / 2 Renten- und Arbeitslosenversicherung

In der Rentenversicherung besteht bei der Teilnahme an einer Wehrübung ebenfalls weiterhin Versicherungspflicht.[1] Auch hier kommt es auf die Dauer der Wehrübung nicht an. Die Beiträge zahlt wie beim Wehrdienst der Bund. Für die Arbeitslosenversicherung gilt eine entsprechende Regelung.[2] Die Beiträge werden auch hier vom Bund getragen. Bei versicherungspflichtig Beschäftig...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bestellung und Abberufung d... / 2.4.1 Allgemeine Voraussetzungen

Persönliche Voraussetzungen Zum Verwalter kann jede natürliche und voll geschäftsfähige Person bestellt werden. Das Wohnungseigentumsgesetz enthält zur Person des Verwalters keine Bestimmungen. Dem Wortlaut des § 26 WEG ist lediglich zu entnehmen, dass es nur einen Verwalter geben kann. Bei diesem Verwalter kann es sich um eine natürliche Person, eine Personengesellschaft ode...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Makler- und Bauträgerverord... / 4.4 Versicherungsbestätigung/Anzeigepflicht

Versicherungspflichten nach § 15a MaBV 4.4.1 Versicherungsbestätigung Nach § 113 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer unter Angabe der Versicherungssumme zu bescheinigen, dass eine nach dem Gesetz vorgeschriebene Pflichtversicherung besteht. Diese Versicherungsbestätigung darf nach § 15a Abs. 1 MaBV zum Zeitpunkt der Antragstellu...mehr

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Jansen, SGB VI § 211 Sonder... / 2.2.1 Vereinbarung mit den gesetzlichen Pflegekassen

Rz. 7 Bei Vorliegen der in § 3 Satz 1 Nr. 1a, Satz 2 und 3 genannten Voraussetzungen besteht für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Für diesen Personenkreis ergibt sich die Höhe der für die Beitragsberechnung maßgebenden beitragspflichtigen Einnahmen aus § 166 Abs. 2 und die Beitragstragung aus § 170 Abs. 1 N...mehr

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Jung, SGB VII § 163 Beitrag... / 2.4 Praxishinweise

Rz. 25 Die Definition des Küstenfischers aus § 163 Abs. 3 ist auch für die nach § 2 Nr. 7 versicherten, selbständig tätigen Küstenfischer heranzuziehen. Sofern in anderen Zweigen der Sozialversicherung – wie z. B. im Rentenrecht § 2 Nr. 7 SGB VI – eine Versicherungspflicht für Küstenschiffer und Küstenfischer begründet wird, kann ebenfalls auf die Definition in § 163 Abs. 3 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 211 Sonder... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Grundsätzlich werden die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung, zu denen auch die Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge zählt, von den Trägern der Deutschen Rentenversicherung wahrgenommen; hierzu gehören die Regionalträger, die Deutsche Rentenversicherung Bund sowie die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (§ 23 Abs. 2 SGB I, § 125 Satz 1). Die A...mehr

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Jansen, SGB VI § 286f Ersta... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 286f ist Folge der Neuregelung der rentenversicherungsrechtlichen Stellung der Syndikusanwälte, nachdem das BSG die bis dahin gängige Rechtspraxis, auch angestellte Rechtsanwälte bei nichtanwaltlichen Arbeitgebern nach der sog. Vier-Kriterien-Theorie als Syndikusanwälte nach § 6 Abs. 1 von der Versicherungspflicht zu befreien, verworfen hatte (BSG, Urteile v. 3.4.201...mehr

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Jansen, SGB VI § 279a Beitr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung stellt eine Sonderregelung zu § 162 dar und knüpft an die Versicherungspflicht (§ 18 Abs. 3 SGB IV) mitarbeitender Ehegatten von Selbständigen im Beitrittsgebiet gemäß § 229a Abs. 1 an. Für diesen Personenkreis wird die Beitragsbemessungsgrundlage geregelt.mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Krankengeld dient im Wesentlichen Arbeitnehmenden und selbstständig tätigen Personen als Entgeltersatzleistung, wenn sie aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig sind und dadurch Einkommenseinbußen erleiden. § 47 befasst sich mit der Berechnung des kalendertäglichen Betrags des Krankengeldes. Der sich nach § 47 errechnete Betrag wird auch als tägliches Brutto-Krankenge...mehr

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Jansen, SGB VI § 279e Beitragszahlung von Pflegepersonen (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Übergangsvorschrift trat durch Art. 5 Nr. 20 des Gesetzes zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) zum 1.4.1995 in Kraft. Sie ersetzte § 177 SGB VI und wurde durch § 249b (Berücksichtigungszeiten wegen Pflege) ergänzt. Eine Neufassung erfolgte durch Bekanntmachung v. 19.2.2002 (BGBl. I...mehr

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Jansen, SGB VI § 276b Überg... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Da durch die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenzen (§ 8 SGB IV) die Beschäftigung in Privathaushalten künftig die Voraussetzungen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung erfüllen kann, wurde die Vorschrift als bis zum 31.12.2023 geltende Übergangsregelung eingefügt. Lassen sich die betroffenen Beschäftigten nicht von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rente...mehr

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Jansen, SGB VI § 211 Sonder... / 2.5 Benachrichtigung des Rentenversicherungsträgers

Rz. 14 Soweit die Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge durch Vereinbarung (§ 211 Satz 1 Nr. 1 und 2) oder Absprache zuständigkeitshalber durch die Einzugsstelle, einen Leistungsträger oder das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr erfolgt ist, haben diese gemäß § 211 Satz 3 den kontoführenden Rentenversicherungsträger auf elektronischem Wege zu benachrichti...mehr

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Jansen, SGB VI § 211 Sonder... / 2.2.2 Vereinbarung zur Zuständigkeit der Agenturen für Arbeit

Rz. 8 Bei Vorliegen der in § 3 Satz 1 Nr. 3, § 4 Abs. 3 Satz 1 genannten Voraussetzungen besteht für Bezieher von Leistungen nach den Vorschriften des SGB III Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Für diesen Personenkreis ergibt sich die Höhe der für die Beitragsberechnung maßgebenden Beitragsbemessungsgrundlage aus § 166 Abs. 1 Nr. 2 und die Beitragst...mehr

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Jansen, SGB VI § 276b Überg... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Satz 1 der Vorschrift bestimmt, dass die bis zum 31.12.2023 befristete Sonderregelung des § 134 nur anwendbar ist für Beschäftigte in Privathaushalten (§§ 8a, 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV), die aufgrund der Änderung der Geringfügigkeitsgrenze (§ 8 SGB IV) die Voraussetzungen für eine geringfügige Beschäftigung erlangen und sich nicht von der Versicherungspflicht von der Rente...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 286f Ersta... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt eine Ausnahme zu § 26 Abs. 3 und 27 Abs. 1 SGB IV sowie § 211 dar, denn sie sieht vor, dass zu Unrecht entrichtete Beiträge nicht den Beteiligten, die sie gezahlt haben, erstattet, sondern direkt an die berufsständischen Versorgungswerke gezahlt werden. Zuständig ist der Rentenversicherungsträger, nicht die Einzugsstelle. Die Norm hat zudem Übergan...mehr

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Jansen, SGB VI § 279a Beitr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Mitarbeitende Ehegatten von Selbständigen im Beitrittsgebiet unterlagen der Versicherungspflicht (anders als in den alten Bundesländern) unabhängig davon, ob sie ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne des Sozialversicherungsrechts ausübten. Waren sie am 31.12.1991 versicherungspflichtig, blieben sie nach § 229a weiter versicherungspflichtig. Rz. 4 Abzustellen ist auf säm...mehr

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Jansen, SGB VI § 279c Beitr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Mitarbeitende Ehegatten von Selbständigen unterlagen im Beitrittsgebiet auch dann der Versicherungspflicht, wenn keine Beschäftigung i. S. d. § 7 SGB VI vorlag. Waren sie am 31.12.1991 deshalb versicherungspflichtig, unterlagen sie nach § 229a Abs. 1 weiterhin der Rentenversicherungspflicht. Dies dient der Verwaltungsvereinfachung. Die Beiträge zur Rentenversicherung si...mehr

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Jansen, SGB VI § 276a Arbei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung ist eine Sonderregelung zu § 172 SGB VI . Sie steht im Zusammenhang mit der Neuregelung im Bereich der geringfügigen Beschäftigungen gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV (sog. Entgeltgeringfügigkeit, vgl. zu dieser in Abgrenzung zur sog. Zeitgeringfügigkeit BSG, Urteil v. 11.3.2009, B 12 R 11/07 R, und Urteil v. 11.5.1993, 12 RK 23/91, jeweils juris) und ist Folge...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.4.2 Künstler und Publizisten

Rz. 58 Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) regelt die Sozialversicherung von freiberuflichen Künstlern und Publizisten. Die nach dem KSVG versicherten Künstler und Publizisten erzielen wie andere selbstständig Tätige Arbeitseinkommen. Gemäß Abs. 4 Satz 2 wäre deshalb als Regelentgelt – wie bei den anderen selbstständig Tätigen – grundsätzlich der Betrag zugrunde zu ...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.6.1 Überblick

Rz. 65 Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 darf das Krankengeld bei Arbeitnehmenden – also in den Fällen, in denen das Regelentgelt auf Basis des Arbeitsentgeltes berechnet wurde – 90 % des Nettoarbeitsentgelts nicht überschreiten. Dieser Prozentsatz steigt gemäß Abs. 1 Satz 4 auf 100 % des Nettoarbeitsentgelts, wenn bei der Regelentgeltberechnung einmalige Einnahmen zu berücksichtigen...mehr

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Jansen, SGB VI § 286b Glaub... / 2.1 Glaubhaftmachung der Beitragszahlung

Rz. 4 Satz 1 der Vorschrift betrifft nur Zeiten der Pflichtversicherung, also mit Arbeitsentgelt belegte Zeiten der abhängig Beschäftigten oder mit Arbeitseinkommen belegte Zeiten der selbständig Tätigen, die nach dem Recht der ehemaligen DDR ebenfalls versicherungspflichtig und beitragspflichtig waren. Nach Satz 2 gilt Satz 1 auch für freiwillig Versicherte, soweit sie die f...mehr

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Jansen, SGB VI § 211 Sonder... / 2.1 Vereinbarung zur Zuständigkeit der Einzugsstellen (§ 211 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 5 Für die Zahlung von Pflichtbeiträgen aus dem Arbeitsentgelt abhängig Beschäftigter sowie für Hausgewerbetreibende gelten gemäß § 174 Abs. 1 die in §§ 28d bis 28n und 28r SGB IV enthaltenen Regelungen über die Einziehung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag umfasst die für abhängig Beschäftigte zu zahlenden Beiträge zur Kranken-, P...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 286a Glaub... / 2.1 Glaubhaftmachung von Beitragszeiten

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 bestimmt für Zeiten bis zum 31.12.1949, unter welchen Voraussetzungen bei dem Fehlen von Versicherungsunterlagen die Glaubhaftmachung der Ausübung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit und der Beitragszahlung dafür zur Anerkennung der Zeiten der Beschäftigung oder Tätigkeit als Beitragszeit führt. Der Verlust der Versicherungsunterlag...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 211 Sonder... / 2.3.2 Absprache zur Zuständigkeit mit dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Rz. 11 Wehr- und Zivildienstleistende sind bei Vorliegen der in § 3 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 genannten Voraussetzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Die für die Beitragsberechnung maßgebenden beitragspflichtigen Einnahmen ergeben sich für diesen Personenkreis aus § 166 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 1a. Darüber hinaus ist in §§ 170 Abs. 1 Nr. 1, 178 Abs. 1 Nr. 1 g...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.6.4 Besonderheit: Einmalzahlungen bei der Ermittlung des Nettoarbeitsentgelts

Rz. 71 Einmalzahlungen sind Arbeitsentgelte, die aus einem bestimmten Anlass gezahlt werden und keiner Arbeitsleistung zuzuordnen sind (Weihnachtsgeld, Gewinnbeteiligungen, Urlaubsgeld, Jubiläumszuwendungen usw.). Bei der Krankengeldberechnung erhöhen einmalig gezahlte Entgelte, die in den letzten 12 Kalendermonaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit der Beitragspflicht zur K...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.1 Überblick

Rz. 3 Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 erhalten arbeitsunfähige Versicherte als Krankengeld 70 % des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts (§§ 14, 17 SGB IV) und/oder Arbeitseinkommens (§ 15 SGB IV), soweit es der Beitragsberechnung unterliegt. Der auf den Kalendertag entfallende Teil des Arbeitsentgelts bzw. -einkommens wird auch als Regelentgelt bezeichnet. Dabei wird das Regelentge...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Flüchtlinge als Mieter – Re... / 2.2.2 Aufenthaltstitel

Achtung Besonderer Status für ukrainische Flüchtlinge Für die Einreise und einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland benötigen Ausländer grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. Wegen der besonderen Situation in der Ukraine wurden hierzu Ausnahmeregelungen geschaffen. Aktuelle Regelungen Ukrainische Staatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich am 24.2.2022 in der Ukr...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler: Persönliche und fac... / 4.2 Versicherungspflicht

Ursprünglich sollte eine Versicherungspflicht nicht nur für Verwalter von Wohnimmobilien, sondern auch für Makler eingeführt werden. Hiervon war man allerdings abgerückt. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist nur für Verwalter von Wohnimmobilien verpflichtend. So sich Makler auch etwa als Wohnungseigentumsverwalter betätigen, benötigen sie für diese Funktion also entspreche...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler: Persönliche und fac... / 5 Versicherungsschutz

Auch ohne spezifische Versicherungspflicht empfiehlt sich für jeden Makler der Abschluss einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung sowie einer Vertrauensschadenshaftpflichtversicherung – dies im eigenen Interesse des Maklers und zusätzlich als vertrauensbildende Maßnahme nach außen zum Auftraggeber hin. Wohnimmobilienverwalter sind gesetzlich in § 34c Abs. 2 Nr. 3 GewO ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler: Persönliche und fac... / 2 Fachliche Voraussetzungen

Ein Indiz mangelhafter Zuverlässigkeit kann auch das Fehlen elementarer Sachkenntnisse für eine ordnungsgemäße Berufsausübung sein. Da der angehende Immobilienmakler aber gerade keinerlei Ausbildungsabschlüsse vorweisen oder etwa eine Art Aufnahmeprüfung zu absolvieren hat, kann die Erlaubnisbehörde auch nicht überprüfen, ob es dem einzelnen angehenden Immobilienmakler tatsä...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.4 Versicherungspflichtige Künstler und Publizisten nach dem KSVG (Abs. 3)

Rz. 28 Die Mitgliedschaft der nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. dem KSVG versicherungspflichtigen Künstler (vgl. Komm. zu § 5) beginnt mit dem Tag, an dem die Versicherungspflicht aufgrund der Feststellung der Künstlersozialkasse (KSK) beginnt. Nach § 8 KSVG beginnt die Krankenversicherungspflicht mit dem Tage, an dem die Meldung nach § 11 KSVG bei der KSK eingeht. Fehlt eine s...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 65 Gagel, Probleme mit Anfang und Ende des Beschäftigungsverhältnisses, SGb 1985 S. 268. Hansen, Der "unständig Beschäftigte" – Das Stiefkind der Sozialversicherung, Die Beiträge 2001 S. 129, 193, 257. Joussen, Krankenversicherung zwischen Ende des Arbeitsverhältnisses und Arbeitslosigkeit, ZFSH/SGB 2003 S. 259. Klose, Versicherungspflicht nur bei Eintritt in die Beschäftig...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.1 Beschäftigte gegen Arbeitsentgelt (Abs. 1)

Rz. 6 Abs. 1 regelt nur den Beginn der Mitgliedschaft der versicherungspflichtigen gegen Arbeitsentgelt Beschäftigten (§ 5 Abs. 1 Nr. 1); denn für andere beschäftigungsähnliche Verhältnisse sind eigenständige Regelungen getroffen (Abs. 4 bis 8). Die Mitgliedschaft der gegen Arbeitsentgelt Beschäftigten beginnt nunmehr mit dem Beginn des Tages des Beschäftigungsverhältnisses ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.13 Beginn der Mitgliedschaft der Versicherten nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 (Abs. 11)

Rz. 58 Der mit Wirkung zum 1.4.2007 angefügte Abs. 11 nimmt die ab diesem Zeitpunkt Versicherungspflichtigen ohne Absicherung im Krankheitsfall nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 (Auffang-Versicherungspflicht) in Bezug. Dieser Personenkreis der Unversicherten wird kraft Gesetzes in die Versicherungspflicht einbezogen, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 13 erfüllt sin...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.8 Studenten (Abs. 7)

Rz. 37 Die Versicherungspflicht von Studenten, soweit diese nicht wegen Überschreitens der Alters- oder Semestergrenzen des § 5 Abs. 1 Nr. 9 von der KVdS ausgeschlossen sind, beginnt grundsätzlich mit Semesterbeginn, wobei dabei das Datum entscheidend ist, nicht jedoch der Beginn oder die Teilnahme am Studienbetrieb für dieses Semester. Da die Versicherungspflicht jedoch von...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift des § 186 fasst die früheren Regelungen der RVO (§§ 306, 443) über den Beginn der Mitgliedschaft zusammen und übernimmt diese inhaltlich. An Stelle des allgemeinen Grundsatzes des § 306 Abs. 1 RVO ist jedoch für jede Gruppe der Versicherungspflichtigen nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 bis 2a und 4 bis 13 eine eigenständige Regelung über den Mitgliedschaftsbeginn ge...mehr