Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11.1 Steuerbefreiungen im Inland

Rz. 204 Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL sieht vor, dass die Mitgliedstaaten von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführte Dienstleistungen und die dazugehörigen Lieferungen von Gegenständen mit Ausnahme der Personenbeförderung und der Telekommunikationsdienstleistungen von der MwSt befreien. Was unter "öffentliche Posteinrichtungen" zu verstehen ist, definiert die Rich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 2.7 Anmeldung und einzureichende Unterlagen

Die Anmeldung muss notariell beglaubigt sein, d. h., ein Notar bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich vom Geschäftsführer stammt. Der Anmeldung sind folgende Unterlagen beizufügen: Das Gründungsprotokoll mit dem Gesellschaftsvertrag sowie für den Fall, dass die Gesellschafter nicht persönlich gehandelt haben, notarielle Vollmachten der sie vertretenden Personen; der Gese...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.3 Sachlicher Steueranwendungsbereich

Rz. 61 Besteuert werden alle Lieferungen von Gegenständen und alle Dienstleistungen, die ein Steuerpflichtiger im Inland gegen Entgelt ausführt, und die Einfuhr von Gegenständen. Zwischen einer Dienstleistung und dem erhaltenen Entgelt muss ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen.[1] Rz. 62 Steuerbare Umsätze setzen das Vorliegen einer Vereinbarung zwischen Parteien über den ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Dachlawinen und Eiszapfen (... / 1.10 Versicherungsschutz

Wird der Schnee auf dem Dach zu schwer und beschädigt das Haus, kommt die Elementarschadenversicherung für den Schaden auf. Schneedruck gilt als sog. Naturgefahr und ist deshalb ausschließlich über die zusätzliche Elementardeckung versichert. Dies ist vor allem bei Flachdächern in schneereichen Regionen wichtig. Im Fall von Dachlawinenschäden an Kraftfahrzeugen besteht nur se...mehr

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Haftungsbegrenzung: Das lei... / 9 Die Top-Manager-Rechtsschutzversicherung

Neben der D&O-Versicherung werden am deutschen Markt noch Rechtsschutzversicherungsverträge für Top-Manager und Aufsichtsräte angeboten. Diese sichern verschiedene Risiken ab. Vertragspartner des Versicherungsvertrags kann sowohl die GmbH (Firmenlösung) als auch der Geschäftsführer werden. Praktisch bedeutsame Bausteine sind der Strafrechtsschutz, der Vermögensschaden-Rechtss...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3.7 Absehen von der Festsetzung eines Mitwirkungsverzögerungsgeldes bei Glaubhaftmachung fehlenden Verschuldens (Abs. 2 S. 6)

Rz. 40 Nach Abs. 2 S. 6, 1. Halbs. ist von der Festsetzung eines Mitwirkungsverzögerungsgeldes abzusehen, wenn der Stpfl. glaubhaft macht, dass die Mitwirkungsverzögerung entschuldbar ist. Ebenso wie die Festsetzung nach Abs. 2 S. 1 stellt auch das Absehen von der Festsetzung nach Abs. 2 S. 6, 1. Halbs. eine gesetzlich gebundene Entscheidung dar, die der zuständigen Behörde ...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 4.2 Problematisch: Zu weit gefasster Unternehmensgegenstand

Der Unternehmensgegenstand sollte nicht zu weit gefasst werden, sondern auf das tatsächlich beabsichtigte Geschäft beschränkt bleiben, da ansonsten die Gefahr besteht, dass erlaubnispflichtige Gegenstände berührt werden und eine Eintragung versagt wird, was misslich ist, wenn die Gesellschaft tatsächlich gar keine erlaubnispflichtigen Geschäfte betreiben möchte. Praxis-Beisp...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 4.1 Zulässigkeit der geplanten Gründung/Erlaubnispflichten

Bei der Wahl des Unternehmensgegenstandes ist zu prüfen, ob möglicherweise Erlaubnispflichten bestehen[1] Praxis-Beispiel Voraussetzungen Sollen z. B. Brillen hergestellt werden, könnte dies ein Optiker-Handwerk beinhalten, es sei denn, die Produktion erfolgt industriell. Erfolgt sie jedoch handwerksmäßig, müssten die handwerksrechtlichen Voraussetzungen für diese Tätigkeit vo...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Klimawandelanpassung: Handl... / 3.2.10 Externalisierung der Kosten

Unternehmen könnten glauben, dass die Kosten für die Klimaanpassung von anderen (Regierungen, Versicherern oder der Gesellschaft insgesamt) getragen werden und daher nicht das sofortige Bedürfnis verspüren, diese Kosten und Risiken zu internalisieren. Allerdings passen Versicherungen bereits ihre Policen an, so dass in bestimmten Regionen die Preise steigen, bzw. nichts mehr...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vereinsangebote – mit frisc... / 2.1 Einnahmen/Ausgaben

Die zunächst entscheidende Frage ist, ob der Verein sich das Angebot leisten kann. Zur Beantwortung dieser Frage werden zunächst die Kosten (Material, Mieten, Steuern, GEMA, Versicherungen usw.) den Einnahmen (Getränkeverkauf, Imbiss, Sponsor-Leistungen) gegenübergestellt. Ergibt sich hier bereits ein Fehlbetrag, sollte man auf das Angebot verzichten. Begehen Sie auf keinen F...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Klimawandelanpassung: Handl... / 2.3 Anpassungen auf verschiedenen organisatorischen Ebenen: Nicht nur technische Lösungen sind gefragt

Die Anpassung an den Klimawandel erfordert mehr als nur technische Lösungen und Maßnahmen. Es bedarf eines umfassenden organisatorischen Ansatzes, der verschiedene Ebenen eines Unternehmens einbezieht: Unternehmenskultur: Während die Prioritäten vieler Unternehmen derzeit stark auf dem Nachhaltigkeits-Reporting liegen, ist es entscheidend, auch die Anpassung an den Klimawandel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.9 Vorschlagspaket zur Vereinfachung des Mehrwertsteuersystems und in Bezug auf die Einführung eines endgültigen Systems der Besteuerung des Binnenmarkthandels

Rz. 1154 Die EU-Kommission hatte am 7.4.2016 eine Mitteilung über einen Aktionsplan im Bereich der MwSt [1] veröffentlicht, in dem sie ihre Arbeitsschwerpunkte im Bereich der MwSt für die kommenden Jahre beschrieb. Kern des Aktionsplans sind Ausführungen, in denen dargelegt wird, wie das gegenwärtige Mehrwertsteuersystem der EU umgestaltet werden kann, um es einfacher, wenige...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.7.2 Dienstleistungen

Rz. 147 Nach Art. 43ff. MwStSystRL gibt es verschiedene Anknüpfungspunkte für den Ort einer Dienstleistung (zu der ab 1.1.2010 geltenden Neuausrichtung der Ortsprinzipien vgl. Abschn. 4.10), wie z. B.: Art. 45 regelt den Grundsatz, dass der Ort der Dienstleistung sich bei B2C-Leistungen danach bestimmt, wo der Dienstleistende den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit oder ei...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. ... / III. Versicherung nach Belehrung durch den Notar über die Strafbarkeit einer wissentlich falschen Versicherung (§ 82 GmbHG)

Wir versichern, dass die Gläubiger, die sich bei der Gesellschaft gemeldet und der Herabsetzung nicht zugestimmt haben, befriedigt oder sichergestellt sind. (Oder: Wir versichern, dass sich bei der Gesellschaft kein Gläubiger gemeldet hat.)mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 2. Belehrung und Versicherung

Rz. 25 Der Geschäftsführer muss z.B. durch einen Notar (auch einen ausländischen Notar, Rechtsanwalt oder Konsularbeamten) persönlich belehrt werden (grundsätzlich formfrei – nicht ausreichend Erklärung der Versicherung durch belehrende Anwältin ( BGH v. 28.6.2022 – II ZB 8/22, GmbHR 2022, 1027; auch OLG Oldenburg GmbHR 2018, 310; vgl. Lutter/Hommelhoff § 6 Rz. 18; Gehrlein/B...mehr

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§ 9 Erbscheinsverfahren, Pr... / IV. Eidesstattliche Versicherung

Rz. 9 Nach § 352a Abs. 4 FamFG müssen alle Erben, die in dem beantragten Erbschein aufgeführt werden sollen, die eidesstattliche Versicherung nach § 352 Abs. 3 S. 3 FamFG abgeben. Das alleinige Antragsrecht eines Miterben wird dabei auf den ersten Blick "aufgehoben": Es hilft nur wenig weiter, wenn zwar lediglich ein Miterbe den Erbscheinsantrag stellen darf, jedoch alle Erb...mehr

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§ 4 Sachversicherungen / ee) Versicherung für fremde Rechnung

Rz. 127 Da der Hausrat selten nur im Eigentum des Versicherungsnehmers steht, regelt B 4.9 VHB 2022 die Versicherung für fremde Rechnung. Die Verfügungsbefugnis über die Rechte aus dem Versicherungsvertrag bleibt danach beim Versicherungsnehmer.mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / 1. Versicherung des Bauwerks

Rz. 61 Regelungen über die Versicherung des Bauwerks liegen im beiderseitigen Interesse des Grundstückseigentümers und Erbbauberechtigten.[517] Nach § 2 Nr. 2 ErbbauRG gehören entsprechende Vereinbarungen zum dinglichen Inhalt des Erbbaurechts. Vorgesehen werden kann nicht nur die Pflicht [518] des Erbbauberechtigten, das Bauwerk zu versichern, beispielsweise gegen Feuer-, St...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / b) Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Rz. 165 Zur Abgabe der im Erbscheinsverfahren erforderlichen eidesstattlichen Versicherung des Antragsstellers gem. § 352 Abs. 3 FamFG sind im Inland der Notar sowie das Nachlassgericht[366] zuständig. Gemäß § 3 Nr. 2 RPflG ist der Rechtspfleger anstelle eines Richters auch zur Protokollierung eines Erbscheinsantrages nebst Abnahme der eidesstattlichen Versicherung sowie der...mehr

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§ 2 Grundzüge des Versicher... / XXI. Versicherung für fremde Rechnung (§§ 43 VVG)

Rz. 103 Bei der Versicherung für fremde Rechnung wird das Interesse eines Dritten versichert. Der Versicherungsnehmer ist Vertragspartner des Versicherers und muss alle Vertragspflichten erfüllen, insbesondere die Prämie zahlen. Rz. 104 Die Versicherung für fremde Rechnung ist somit ein Vertrag zugunsten Dritter gemäß § 328 BGB mit der Einschränkung, dass der Dritte zwar Inha...mehr

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§ 6 Personenversicherung / bb) Kraftfahrtunfall-Plus-Versicherung (A.4.2.2 AKB 2015)

Rz. 543 Bei der Kraftfahrtunfall-Plus-Versicherung wird eine, die Versicherungsleistung für den Fahrer erhöhende Regelung vereinbart. Die Regelung zielt auf einen Ausgleich zur "Schlechterstellung" des Fahrers nach dem Pauschalsystem ab, wenn er bei mehreren Insassen die Versicherungsleistung teilen muss.mehr

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§ 6 Personenversicherung / ff) Namentliche Versicherung (A.4.2.6 AKB 2015)

Rz. 547 Mit der namentlichen Versicherung ist die im Versicherungsschein bezeichnete Person unabhängig von einem bestimmten Fahrzeug versichert. Diese Person kann ihre Ansprüche selbstständig geltend machen, besitzt also einen Direktanspruch gegen den VR.mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / l) Haftung/Versicherung, § 12

Rz. 602 Bei der Arbeitnehmerüberlassung haftet der Verleiher gegenüber dem Entleiher lediglich für das so genannte Auswahlverschulden und nicht für die von den Leiharbeitnehmern erbrachten Leistungen. Die Haftung ergibt sich aus §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB.[1419] Eine weitergehende Haftung des Verleihers kann entstehen, wenn sie auf ein Auswahlverschulden des Verleihers zu...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / III. Vertragliche Bestimmungen über die Versicherung des Bauwerks und seinen Wiederaufbau im Falle der Zerstörung, § 2 Nr. 2 ErbbauRG

1. Versicherung des Bauwerks Rz. 61 Regelungen über die Versicherung des Bauwerks liegen im beiderseitigen Interesse des Grundstückseigentümers und Erbbauberechtigten.[517] Nach § 2 Nr. 2 ErbbauRG gehören entsprechende Vereinbarungen zum dinglichen Inhalt des Erbbaurechts. Vorgesehen werden kann nicht nur die Pflicht [518] des Erbbauberechtigten, das Bauwerk zu versichern, bei...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 1. Vorgehen der Versicherung

Rz. 135 Lehnt der Versicherer den Rechtsschutz wegen groben Missverhältnisses ab, hat er dies dem Versicherungsnehmer oder dem beauftragten Rechtsanwalt als dessen Vertreter "unverzüglich" unter Angabe der Gründe schriftlich mitzuteilen. Zusätzlich muss der Versicherer neben der Begründung der Ablehnung insbesondere auch den Versicherungsnehmer über die Kostenfolge nach § 18...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. ... / 4. Versicherung des Geschäftsführers zur Kapitalaufbringung

Ich, [Name], versichere als Geschäftsführer der Gesellschaft, dass auf die Geschäftsanteile Nr. [Nummer] bis Nr. [Nummer] des Gesellschafters [Name] EUR [Betrag] und auf die Geschäftsanteile Nr. [Nummer] bis [Nummer] des Gesellschafters [Name] EUR [Betrag] – damit insgesamt EUR [Betrag] eingezahlt worden sind – und dass sich diese Beträge uneingeschränkt und endgültig in mein...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. ... / 1. Versicherung des Geschäftsführers

Der Geschäftsführer versichert was folgt: Auf den von dem Gesellschafter [Name] übernommenen Geschäftsanteil mit der Nr. 1 in Höhe von EUR [Betrag] ist ein Betrag in Höhe von EUR [Betrag] in Geld geleistet worden, der sich endgültig in der freien Verfügung der Geschäftsführung befindet. Das Anfangskapital der Gesellschaft ist – mit Ausnahme des nach dem Gesellschaftsvertrag vo...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. ... / III. Versicherung

Die Anmeldenden versichern, dass nach ihrer Kenntnis seit dem Stichtag der zugrunde gelegten Bilanz vom [Datum] bis zum Tage der Anmeldung keine Vermögensminderung eingetreten ist, die der Kapitalerhöhung entgegenstünde, wenn diese am heutigen Tage beschlossen worden wäre. Da die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln erfolgt, ist sie zugleich durchgeführt.mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. ... / II. Versicherung des Liquidators (Bestellungshindernisse, unbeschränkte Auskunftspflicht)

Nach Belehrung durch den Notar über die unbeschränkte Auskunftspflicht gegenüber dem Gericht nach § 53 Abs. 2 des Bundeszentralregistergesetzes und die Strafbarkeit einer falschen Versicherung (§§ 66 Abs. 4, 67 Abs. 3 GmbHG) wird versichert: Mir, [Name], ist bekannt, dass zum Liquidator einer GmbH nicht bestellt werden kann, wermehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / b) Umfang der Versicherung

Rz. 27 Naturgemäß deckt keine Versicherung alle denkbaren Schäden ab. Was konkret versichert ist, lässt sich den Versicherungsbedingungen entnehmen. A1–6 AVB umschreiben als sogenannte primäre (positive) Risikobegrenzungen den Versicherungsumfang. Daneben gibt es sekundäre (negative) Risikobegrenzungen, also Leistungsausschlüsse.[12] Sie sind in A1–7 AVB (Ziff. 7 AHB) gerege...mehr

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§ 14 Begründung eines Unter... / IV. Vertragliche Bestimmungen über die Versicherung des Bauwerks des Untererbbaurechts und seinen Wiederaufbau im Falle der Zerstörung, § 2 Nr. 2 ErbbauRG

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§ 4 Sachversicherungen / ee) Versicherung nach dem Wohnflächenmodell

Rz. 27 Bei der Versicherung nach dem Wohnflächenmodell – z.B. VGB 2022 (Wfl) – wird keine Versicherungssumme vereinbart, so dass es auch keiner Regelungen zur Unter- und Überversicherung bedarf. Versicherungsumfang und Prämie kalkulieren sich nach A 14 VGB 2022 Wfl anhand des versicherten Gebäudes. Nach A 16 VGB 2022 Wfl sind im Verlauf Anpassungen möglich. A 13.3 VGB 2022 W...mehr

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§ 6 Haftung / 2. Auskunfts- und Rechenschaftspflichten/Eidesstattliche Versicherung

Rz. 25 Auskunftspflichten des Erblassers können als Erblasserschuld auf die Erben übergehen – allerdings nur im Rahmen dessen, was diesen möglich ist.[44]mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. ... / 3. Versicherung des Geschäftsführers (fehlende Bestellungshindernisse, unbeschränkte Auskunftspflicht)

Mir, [Name], ist bekannt, dass zum Geschäftsführer einer GmbH nicht bestellt werden kann, wermehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. ... / 3. Versicherung des Geschäftsführers

[Name] ist bekannt, dass zum Geschäftsführer einer GmbH nicht bestellt werden kann, wermehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / c) § 3 Versicherung

Rz. 552 Durch die Pflicht zum Abschluss einer Vollkaskoversicherung wird zum einen sichergestellt, dass dem Arbeitnehmer nach einem Unfall die Neuanschaffung eines Kfz finanziell möglich ist. Zum anderen reduziert sie das Risiko von Auseinandersetzungen über eine verschuldensunabhängige Haftung des Arbeitgebers nach § 670 BGB analog für Schäden am Kfz bei einem vom Arbeitneh...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Abgabe von Versicherungen

Rz. 3 In der Anmeldung haben die Liquidatoren eine Versicherung abzugeben, dass sie die persönlichen Eigenschaften, dieses Amt zu übernehmen, besitzen, § 66 Abs. 4 i.V.m. § 6 Abs. 2 S. 3 und 4 (s. dazu: OLG Schleswig NJW-RR 2015, 96), und dass sie belehrt worden sind, § 8 Abs. 3 S. 1. Die Belehrung kann auch durch einen Notar vorgenommen werden, Abs. 3 S. 2 Hs. 2 (vgl. i.Ü. ...mehr

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§ 6 Personenversicherung / a) Beginn und Ende der Versicherung

Rz. 44 Versicherungsschutz beginnt in der Reiserücktrittskostenversicherung mit Abschluss des Vertrags und Zahlung der (Erst-)Prämie. Der Versicherungsschutz endet mit dem Antritt der Reise, Ziff. 4 AT-Reise. Ab Antritt einer Reise befindet man sich im Schutzbereich einer Reiseabbruchversicherung. Der Reiseantritt ist somit das entscheidende Abgrenzungskriterium, welcher Rei...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / b) Umfang der Versicherung

Rz. 125 Die primären (positiven) Risikobeschreibungen lassen sich aus dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen in A.1.1 – A.1.4 AKB 2015 entnehmen. Rz. 126 A.1.1 AKB 2008 regelt, was genau versichert ist. A.1.2 AKB 2015 nennt die mitversicherten Personen. Anders als in anderen Sparten oder auch der Allgemeinen Haftpflichtversicherung (vgl. Rdn 28) können die M...mehr

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§ 4 Sachversicherungen / dd) Versicherung zum Gleitenden Neuwert

Rz. 25 Bei der Wohngebäudeversicherung zum Gleitenden Neuwert bemisst sich die Versicherungssumme traditionell am Versicherungswert 1914 – vgl. Präambel zu VGB 2022 (1914) und A 13.1.1 VGB 2022 (1914) – also an den Kosten, die im Jahr 1914 für den Neubau des versicherten Objektes in Goldmark anfielen. Das hat den Vorteil, dass die Versicherungsverträge im Hinblick auf wirtsc...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. ... / III. Versicherungen und Erklärungen

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. ... / III. Versicherungen des Geschäftsführers (s.o. Muster I. 41. Ziffer II.)

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. ... / IV. Versicherungen und Erklärungen

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / jj) Versicherungen, § 10

Rz. 686 Zur Bestimmung des Bedarfs an zusätzlichen Versicherungen für den entsandten Arbeitnehmer ist vor allem entscheidend, ob für die Dauer des Auslandseinsatzes der Arbeitnehmer in die deutsche Sozialversicherung einbezogen bleibt oder nicht.[1462] Grds. gelten die Vorschriften über die Versicherungspflicht und -berechtigung in der deutschen Sozialversicherung aufgrund d...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / H. Muster Erbbaurechtsvertrag und Gesamterbbaurechtsvertrag

Rz. 148 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.1: Formulierungsvorschlag Erbbaurechtsvertrag „UVZ-Nr. / BESTELLUNG EINES ERBBAURECHTS Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _________________________, in den Geschäftsräumen des Notariats in der _____...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Reform 2008 und Stand

Mehrfache Änderungen seit 2008 durch Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze vom 22.2.2023 (BGBl. I 2023 Nr. 51); durch Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4.5.2021 (BGBl. I 2021, S. 882): durch Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 5.7.2021 (BGBl. I 2021, S. 3338); insb. haben sich...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 3. Freigabe für komplette Schadenakte

Rz. 32 Gelegentlich wird erst nach der Regulierung eines Schadens- oder Leistungsfalls klar, dass bei einem anderen VR ebenfalls ein Anspruch aus einem Vertrag besteht. Dies kann z.B. bei einer Versicherung über eine Kreditkarte leicht übersehen werden oder bei Verträgen über Vereine und Arbeitgeber erst spät und eher zufällig bekannt werden. Viele VR reagieren in solchen Fä...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / f) Entgeltumwandlung – Umwandlung von Barbezügen in eine Direktversicherung

Rz. 689 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.35: Entgeltumwandlung – Umwandlung von Barbezügen in eine Direktversicherung Zwischen _________________________ (Name, Adresse Firma) – im Folgenden "Arbeitgeber" – und _________________________ (Name, Adresse) – im Folgenden: "Mitarbeiter" – wird in Abänderung des Anstellungsvertrages vom _______________________...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 4. Schriftliche Belehrung des Geschäftsführers einer GmbH betreffend seine Eignung als Geschäftsführer durch Notar (vgl. § 8 Abs. 3 S. 2 GmbHG)

Firma [Name] GmbH mit dem Sitz in .......... Anschrift: .......... AG [Ort], HRB Neu Schriftliche Belehrung des Geschäftsführers Herrn/Frau .........., geboren am .........., wohnhaft in .........., durch Notar [Name] – mit [Ort] – Anschrift: .......... Sehr geehrter Herr/Frau .........., aufgrund eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom .......... sind Sie zum neuen Geschä...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 4. Anmeldung von Ansprüchen beim Versicherer

Rz. 654 Die Geltendmachung von Ansprüchen beim VR sollte dem jeweiligen Stadium entsprechend angepasst werden. Es sollte dabei Wert darauf gelegt werden, dass die erforderlichen Nachweise dem VR eingereicht werden, sofern beim VR nicht bereits die Nachweise bzw. Informationen vorliegen. Zunächst ist daher an eine Anmeldung von Ansprüchen vor einer Entscheidung des VR zu denke...mehr