Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherung

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§ 6 Personenversicherung / 13. Vertragsschluss

Rz. 163 Hinsichtlich des Vertragsschlusses sind grundsätzlich keine Besonderheiten im Verhältnis zum Abschluss übriger Versicherungsverträge zu beachten. Rz. 164 Weicht die versicherte Person von dem Versicherungsnehmer ab, ist § 150 Abs. 2 VVG zu beachten. In diesem Fall ist zur Wirksamkeit des Vertrages die schriftliche Einwilligung der versicherten Person erforderlich, sow...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Chefarzt-Dienstvertrag

Rz. 723 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.50: Chefarzt-Dienstvertrag Chefarzt-Dienstvertrag zwischen dem _________________________ (Krankenhausträger), vertreten durch _________________________, _________________________ (Straße), _________________________ (PLZ) _________________________ (Ort) – im Folgenden: Krankenhausträger – und Frau/Herr Dr. med. __...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 3. Muster

Rz. 712 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.59: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen unzulässiger Streichung eines Arbeitnehmers von der Wählerliste Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung In dem Beschlussverfahren mit den Beteiligten – Antragsteller –mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / b) Widerspruch gegen die Zustimmung des Integrationsamts

Rz. 244 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1c.21: Widerspruch gegen die Zustimmung des Integrationsamts An das Integrationsamt – Widerspruchstelle – In Sachen _________________________./._________________________ (Az. _________________________) Sehr geehrte Damen und Herren, wir vertreten die Interessen der schwerbehinderten Frau _________________________. ...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / d) Antrag

Rz. 139 Vergleichbar in etwa dem Erbscheinsverfahren (§ 352 Abs. 3 FamFG) hat der Antragsteller eines ENZ in aller Regel die dort gemachten Angaben gem. § 36 Abs. 2 IntErbRVG an Eides statt zu erklären. Er hat zu erklären, dass ihm, dem Antragsteller, nichts bekannt sei, was der Richtigkeit seiner Angaben entgegensteht. Das Gericht kann dem Antragsteller jedoch die Abgabe de...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / X. Verjährung (§ 14 ARB 2010)

Rz. 49 Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren nach den allgemeinen Verjährungsregeln des BGB (§§ 194 ff. BGB). Wenn ein Anspruch beim Versicherer angemeldet ist, ist die Verjährung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Versicherten in Textform zugeht (§ 14 Abs. 2 ARB 2010). Rz. 50 Da der Rechtsschutzanspruch ke...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Anmeldung durch Geschäftsführer

Rz. 4 Die Anmeldung erfolgt durch alle Geschäftsführer, § 78. Sie muss nicht in einer Anmeldungsurkunde enthalten sein. Vielmehr kann die Anmeldung des einen oder anderen Geschäftsführers gesondert eingereicht werden. Die Anmeldung einer Kapitalerhöhung durch Bevollmächtigte ist unzulässig (§ 78; Wicke § 57 Rz. 1; vgl. auch Noack § 57 Rz. 2; BayObLG NJW-RR 1987, 95), soweit ...mehr

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§ 2 Grundzüge des Versicher... / XVIII. Sachverständigenverfahren (§ 84 VVG)

Rz. 95 Viele Versicherungsverträge sehen vor, dass bei Meinungsverschiedenheiten über die Höhe des Schadens ein Sachverständigenverfahren durchzuführen ist. In der Regel benennen Versicherung und Versicherungsnehmer je einen Sachverständigen, beide Sachverständige einigen sich dann auf einen Obmann. Rz. 96 Die Feststellung im Sachverständigenverfahren ist verbindlich, "wenn s...mehr

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§ 24 Arbeitslosenversicherung / B. Versicherungspflicht

Rz. 2 Gem. § 24 Abs. 1 SGB III sind vor allem Beschäftigte versicherungspflichtig. § 25 SGB III enthält nähere Angaben zur versicherungspflichtigen Beschäftigung. Daraus ergibt sich auch, dass die Beschäftigung zur Berufsausbildung ebenfalls die Versicherungspflicht auslöst. Für Beschäftigte beginnt die Versicherungspflicht mit dem Tag des Eintritts in das Beschäftigungsverh...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / II. Beiträge zur Sozialversicherung

Rz. 84 Sind die (weitgehend fehlenden) Versicherungspflichten der entgeltgeringfügig und der zeitgeringfügig Beschäftigten mit Ausnahme der Rentenversicherung identisch, so unterscheiden sich die Beitragspflichten erheblich. Rz. 85 Keine Unterschiede bestehen allerdings auch insoweit betreffend die Unfallversicherung sowie betreffend die Pflege- und die Arbeitslosenversicheru...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 4. Obliegenheit zur Abgabe einer Schweigepflichtentbindungserklärung

Rz. 9 In der Personenversicherung benötigt der VR zwangsläufig Gesundheitsdaten, um über einen Antrag auf Abschluss einer Versicherung zu entscheiden oder im Schaden-/Leistungsfall seine Leistungspflicht zu überprüfen. In zahlreichen Bedingungswerken finden sich daher bei den Obliegenheiten noch die Verpflichtung der VP die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht zu befre...mehr

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ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / VI. Das malaysische Nachlassverfahren

Ist die letztwillige Verfügung formwirksam erstellt worden und der Erbfall eingetreten, stellt sich schließlich die Frage, wie Erben in Malaysia an ihr Erbe gelangen. Dies richtet sich im Wesentlichen nach den Bestimmungen des PAA, welcher die Verwaltung und Verteilung von Nachlässen in Malaysia sowohl für Muslime als auch für Nicht-Muslime regelt.[73] Der erste Schritt auf d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.4 Leistungen zur sozialen Absicherung des Gesellschafter-Geschäftsführers

Tz. 803 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Beherrschende Ges-GF sind idR nicht sozialversicherungspflichtig. Soll die Kap-Ges dennoch Aufwendungen für die Kranken- und/oder Altersvorsorge des Gesellschafters tragen, ist hierüber eine vorherige Vereinbarung erforderlich; s Urt des BFH v 11.02.1987 (BStBl II 1987, 461). Entspr gilt für den Abschluss einer Direktversicherung. Sofern die...mehr

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§ 4 Sachversicherungen / II. Außergerichtliche Mandate

Rz. 43 Wünscht ein Versicherungsnehmer schon bei Auswahl bzw. Abschluss einer Versicherung oder bei der Frage, ob er ausreichend versichert ist, anwaltliche Beratung, ist Vorsicht geboten. Zwar kann der Rechtsanwalt den Inhalt des angebotenen oder bestehenden Versicherungsvertrages aus juristischer Sicht erläutern. Sicher ist er auch in der Lage, anhand der Tatsachenangaben ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Vertretungsbefugnis

Rz. 2 Die Vertretungsbefugnis der Liquidatoren ist der der Geschäftsführer ähnlich (vgl. § 37; auch Fischer § 68 Rz. 2; Saenger/Inhester/Kolmann/Riedemann § 68 Rz. 12). Sie ist grds. unbeschränkt und unbeschränkbar (Noack § 70 Rz. 2; vgl. auch Wicke § 68 Rz. 1 – auch für die Fälle der Führungslosigkeit der Gesellschaft). Allerdings gelten die Bestimmungen, die für die Befugn...mehr

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§ 6 Personenversicherung / V. Widerruf der Entbindungserklärung

Rz. 35 Die Erklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht kann jederzeit durch den Erklärenden widerrufen werden. Wann dies erforderlich und klug ist, muss im Einzelfall geprüft und entschieden werden. Hat man sich zum Widerruf der Erklärung entschieden, dann sollte der Widerruf sofort erfolgen. Er ist formfrei möglich, kann also grundsätzlich auch telefonisch erfolgen,[11...mehr

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§ 3 Allgemeine Formulare im... / III. Vollmacht vom VR

Rz. 6 Vertritt man den VR, kommt oft die Frage nach dem persönlichen Erscheinen eines Vertreters des VR auf; häufig wird sogar der Vorstandsvorsitzende geladen. Letztlich geht es den Richtern darum, dass jemand erscheint, der einen Vergleich abschließen kann. Es ist daher sinnvoll, wenn direkt vom VR eine erweiterte Prozessvollmacht ausgestellt wird, so dass der Anwalt den V...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Einziehung von Forderungen

Rz. 4 Die Liquidatoren haben die Forderungen der Gesellschaft einzuziehen. Es sind daher alle Ansprüche gegen Dritte zu realisieren, gleichgültig, auf welcher Rechtsgrundlage sie beruhen. Die Liquidatoren können Forderungen auch anderweitig verwerten, z.B. sie abtreten oder mit ihnen aufrechnen (Noack § 70 Rz. 7). Zu den Forderungen zählen nicht nur diejenigen, die gegen Dri...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / V. Prüfungspflicht des Gerichts

Rz. 8 Das Registergericht hat die eingereichten Unterlagen (Rz. 7) nach allgemeinen Regeln zu prüfen (so auch Lutter/Hommelhoff § 57i Rz. 8), insb. ob die in §§ 57e und 57f vorgeschriebene Achtmonatsfrist eingehalten ist und die Anmelder die in Abs. 1 geforderte Versicherung abgegeben haben. Ist dies nicht der Fall, so hat es die Eintragung – ggf. nach Zwischenverfügung – ab...mehr

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§ 6 Personenversicherung / VII. Änderung des Bezugsrechts

Rz. 39 In den Rahmen von Personenversicherungen sind teilweise widerrufliche Bezugsrechte vereinbart. Das widerrufliche Bezugsrecht stellt den gesetzlichen Regelfall dar. Ein unwiderrufliches Bezugsrecht setzt die ausdrückliche Bestimmung voraus, dass der Bezugsberechtigte sofort und unwiderruflich die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag erwerben soll. Mit dem Bezugsrecht...mehr

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§ 2 Grundzüge des Versicher... / 6. Beteiligte

Rz. 27 Versicherer und Versicherungsnehmer sind die Vertragsparteien, es können aber auch Dritte in Rechte und Pflichten des Vertrages einbezogen werden. Bei der Versicherung für fremde Rechnung (§ 43 VVG) handelt es sich um einen Vertrag zugunsten eines Dritten (§ 328 BGB). Der Versicherungsnehmer bleibt Vertragspartner und damit Prämienschuldner. Die in den Schutzbereich de...mehr

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§ 21 Versicherungsrecht / 2. § 12 ARB 2008/2010

Rz. 53 In § 12 ARB 2008/2010 ist der "Wegfall des versicherten Interesses" versichert. § 12 Abs. 2 ARB 2008/2010 hat folgenden Wortlaut: Zitat "Im Falle des Todes des Versicherungsnehmers besteht der Versicherungsschutz bis zum Ende der laufenden Beitragsperiode fort, soweit der Beitrag am Todestag gezahlt war und nicht aus sonstigen Gründen ein Wegfall des Gegenstandes der Ve...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / C. Beachtung der Ausschlussklauseln

Rz. 99 Auch im Bereich der Verkehrssachen sind die in Betracht kommenden Risikoausschlüsse zu beachten. Diese sind in den ARB sinnvollerweise geregelt im Anschluss an die Leistungsbeschränkungen. Rz. 100 Nach ARB (94) sind die bisher in § 4 Abs. 1 ARB geregelten Risikoausschlüsse beseitigt. Nunmehr ist in § 5 Ziff. 3 ARB zum Leistungsumfang geregelt, dass die Versicherung nic...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Insolvenzgeld

Rz. 1165 Das Insolvenzgeld schützt die vorleistungspflichtigen Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers vor dem Risiko des Lohnausfalls. Es deckt den Zeitraum der letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. Abweisung des Antrags mangels Masse oder der vollständigen Betriebseinstellung ab (§§ 165 ff. SGB III [3076]).[307...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / c) Klageentwurf

Rz. 69 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.6: Deckungsschutz für Klage aus einer Lebensversicherung Klage an das Landgericht: _________________________ (Adresse) Klage des _________________________ (Name, Adresse) – Kläger – Prozessbevollmächtigter: RA _________________________ (Name, Adresse) gegen die _________________________ Rechtsschutzversicherung AG, v...mehr

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§ 6 Personenversicherung / dd) Klageerwiderung

Rz. 523 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.71: Klageerwiderung Unfallereignis – Ausschlusstatbestand An das Amtsgericht _________________________ In dem Rechtsstreit Frau _________________________ ./. Versicherung AG Az. – _________________________ – werde ich beantragen die Klage kostenpflichtig abzuweisen. und trage zur Klageerwiderung wie folgt vor: Die vom ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / q) Insassenunfallversicherung, § 9 Abs. 3

Rz. 530 Der Abschluss einer Insassenunfallversicherung ist mittlerweile ebenso üblich. Gerade wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei der Mitnahme von Dritten keine allzu gravierenden Beschränkungen auferlegen möchte, empfiehlt sich eine solche Versicherung. Zudem kann sich für den Arbeitgeber der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung als ratsam erweisen.[1320]mehr

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§ 6 Personenversicherung / 4. Beendigung gemäß § 15 Abs. 1 MB/KT durch Versicherer

Rz. 336 Spätestens nach drei Jahren ist eine ordentliche Kündigung des Versicherers ausgeschlossen. Sinn und Zweck der Krankentagegeldversicherung ist jedoch nur die Abdeckung eines vorübergehenden Verdienstausfalles. Um dem Versicherer ein Instrumentarium an die Hand zu geben, sich von der Leistungsverpflichtung unter gewissen Voraussetzungen dennoch lösen zu können, enthält...mehr

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§ 3 Allgemeine Formulare im... / IV. Gefahränderung

Rz. 27 In §§ 23–25 VVG finden sich die grundlegenden Regelungen zur Gefahrerhöhung und den daraus resultierenden Folgen. Spezielle gesetzliche Regelungen (z.B. § 181 VVG für die Unfallversicherung) und Bestimmungen in den jeweilige Bedingungswerken können die allgemeinen Vorschriften ergänzen oder abändern. Die genauen Pflichten sind vertragsspezifisch zu prüfen. Gleich ist b...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 1 Einführung / 2. Erstmalige Meldung des Schadens- oder Leistungsfalls

Rz. 11 Wurde ein Schaden- oder Leistungsfall dem VR noch nicht gemeldet oder wurde er bei mehreren in Frage kommenden Risikoträgern einzelnen VR noch nicht gemeldet, dann sollte dies sofort nachgeholt werden. Ob eine umfassende Informationsangabe möglich ist oder zunächst nur eine kurze Erstmeldung per Telefon oder Mail erfolgen soll, hängt vom Einzelfall und den vertraglich...mehr

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§ 3 Allgemeine Formulare im... / II. Namensänderung

Rz. 25 Auch Namensänderungen sind dem VR anzuzeigen, § 13 Abs. 1 S. 3 VVG. Unterbleibt dies, kann es zu Verzögerungen insbesondere in der Schadenbearbeitung führen. Der Grund für eine Namensänderung, ob Vor- oder Nachname, spielt für die Obliegenheit keine Rolle und ist deshalb nicht zwingend zu benennen. Es ist aber daran zu denken, dass z.B. bei einer Eheschließung auch So...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 2. Freie Verfügung der (des) Geschäftsführer(s)

Rz. 28 Sowohl die Sacheinlage (§ 7 Abs. 3) als auch die Geldeinlage (§ 8 Abs. 2 S. 1) müssen endgültig in der freien Verfügung der Geschäftsführer stehen. U.a. ist zu beachten, dass der Geschäftsführer infolge seiner organschaftlichen Stellung zur freien Verfügung für die Gesellschaft befugt ist und sein muss. S. auch Ziffer 22. Bareinzahlungen müssen im Zeitpunkt der Anmeld...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.3 – VermBErl / 8. Insolvenzschutz (§ 2 Absatz 5a des 5. VermBG)

Rz. 44 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Der Arbeitgeber hat vor der Anlage vermögenswirksamer Leistungen im eigenen Unternehmen in Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer Vorkehrungen zu treffen, die der Absicherung der angelegten vermögenswirksamen Leistungen bei einer während der Dauer der Sperrfrist eintretenden Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers dienen (§ 2 Absatz 5a Satz 1 des ...mehr

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§ 4 Sachversicherungen / (1) Einbruchdiebstahl

Rz. 110 Wann ein versicherter Einbruchdiebstahl vorliegt, ergibt sich aus dem Wortlaut des A 4.1 VHB 2022, der in fünf Unterpunkten bedingungsgemäße ED-Schäden exakt beschreibt. Nur die dort genannten erschwerten Formen des Diebstahls sind gedeckt.[23] Die reine Entwendung einer versicherten Sache ist nicht versichert. Die Tat muss durch ein bestimmungswidriges Eindringen in...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / V. Vertragliche Heimfallbestimmungen, § 2 Nr. 4 ErbbauRG

Rz. 73 Ferner können Bestimmungen über den Heimfall getroffen werden. Nach § 2 Nr. 4 ErbbauRG [559] kann die Verpflichtung des Erbbauberechtigten, das Erbbaurecht beim Eintritt bestimmter Voraussetzungen auf den Grundstückseigentümer zu übertragen,[560] vertragsmäßiger Inhalt des Erbbaurechts werden. Der Grundstückseigentümer kann auch verlangen, dass das Erbbaurecht auf eine...mehr

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§ 21 Versicherungsrecht / I. Lebensversicherung

Rz. 25 Lebensversicherungen sind gerade im Erbrecht von besonderer Bedeutung, da der Tod des Versicherungsnehmers im Regelfall auch zum Eintritt des Versicherungsfalles mit der Folge führt, dass die Lebensversicherungssumme fällig wird. Lebensversicherungen gibt es in unterschiedlichen Gestaltungen; in vielen Fällen handelt es sich um eine Todesfallversicherung, bei der die V...mehr

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§ 6 Personenversicherung / dd) Klageerwiderung

Rz. 531 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.75: Klageerwiderung Invalidität der Höhe nach An das Amtsgericht _________________________ In dem Rechtsstreit Frau _________________________ ./. Versicherung AG Az. – _________________________ – werde ich beantragen die Klage kostenpflichtig abzuweisen. und trage zur Klageerwiderung wie folgt vor: Die von der Klägerin...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / g) Forderungsübergang bei Dritthaftung

Rz. 503 § 6 EFZG ordnet für den Fall, dass die zur Arbeitsunfähigkeit führende Krankheit von einem Dritten verursacht wird und der geschädigte Arbeitnehmer gegen den Dritten einen Ersatzanspruch hat, einen gesetzlichen Forderungsübergang ("cessio legis") zugunsten des Arbeitgebers an. Der Forderungsübergang verhindert, dass der Arbeitnehmer einen doppelten finanziellen Ausgl...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 14. Antragstellung

Rz. 165 Soweit der Versicherer im Antragsformular Fragen stellt, sind diese durch den Versicherungsnehmer vollständig wahrheitsgemäß zu beantworten. Bei Abschluss der Versicherung auf die Person eines anderen ist auch auf die Kenntnis dieser Person von den Gefahrumständen abzustellen (vgl. § 156 VVG). Der Versicherungsnehmer muss vorvertraglich diejenigen Angaben machen, die...mehr

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§ 3 Allgemeine Formulare im... / III. Ablauf der Prozessfinanzierung

Rz. 71 Der erste Schritt ist natürlich die genaue Betrachtung des Falls. Alle Unterlagen liegen vor, die Analyse ergibt, dass die Erfolgsaussichten sehr gut sind und im Ergebnis nur die Finanzierung nicht gewährleistet ist oder der Mandant das Finanzierungsrisiko nicht tragen möchte. Dann kann man prüfen, ob ein geeigneter Fall für die Prozessfinanzierung vorliegt. Rz. 72 Ch...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / IV. Verwertung von Gegenständen, die mit Absonderungsrechten belastet sind

Rz. 123 Anders als im früheren Konkursrecht gehören zur Insolvenzmasse, die von dem Insolvenzverwalter zu verwerten ist, grundsätzlich auch Gegenstände, die mit Absonderungsrechten belastet sind. Die Verwertung von beweglichen Sachen und Forderungen, die mit Absonderungsrechten belastet sind, ist in §§ 166 ff. InsO ausführlich geregelt. Die Regelung des § 166 InsO, die im An...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 4. Attest zur Bestätigung einer Reiseunfähigkeit

Rz. 126 Der VR benötigt einen Nachweis für den Rücktrittsgrund. Für den häufigen Fall einer unvorhersehbaren Erkrankung eignet sich das folgende Attest. Damit werden auch mögliche Einwendungen abgefragt, so dass sich eine weitergehende Sachverhaltsaufklärung beim Arzt vielfach erübrigt. Je nach Erkrankung wird der VR aber seine speziellen Berichte zusätzlich anfordern. Koste...mehr

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§ 4 Sachversicherungen / dd) Versicherungssummenmodell/Quadratmetermodell

Rz. 124 Nach dem Versicherungssummenmodell ist gem. A 14.2 VHB 2022 Versicherungssummenmodell eine konkrete Versicherungssumme zu vereinbaren. Dies hat die Schwierigkeit, dass der Versicherungsnehmer den Wert seines Hausrates einschätzen muss, um ihn – zur Vermeidung einer Unterversicherung! – richtig abzusichern. Rz. 125 Häufig vereinbaren die Gesellschaften eine Versicherun...mehr

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zfs 12/2024, Unerlaubtes Ve... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten um die Eintrittspflicht der Bekl. aus einer Fahrzeug-Vollkaskoversicherung, die der Kl. bei der Bekl. seit dem 9.3.2015 für das Fahrzeug A. Dem Vertrag lagen die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung, Stand: 1.1.2015 (AKB) zugrunde. Der Kl. erlitt mit dem versicherten Fahrzeug am 11.3.2020 gegen 19h58 Uhr auf der Autobahn A6 in Höhe der Anschl...mehr

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§ 6 Personenversicherung / a) Einordnung der Kraftfahrt-Unfallversicherung/Insassenunfallversicherung

Rz. 539 Als Spezielle Art der privaten (Allgemeinen) Unfallversicherung ist die Insassenunfallversicherung als Summenversicherung ausgestaltet. Einige VR schließen aber wie in der privaten Unfallversicherung inzwischen auch Leistungsarten mit Schadencharakter ein. Sie ist regelmäßig eine Fremdversicherung auf fremde Rechnung und damit stehen die Leistungen dem Versicherten zu...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / I. Vertrag zugunsten Dritter

Rz. 59 Der Vertrag zugunsten eines Dritten gemäß § 328 BGB wird bei der Nachlassgestaltung relevant, wenn die Leistung gemäß § 331 BGB auf nach dem Todesfall bestimmt wird. Oft schließt der zukünftige Erblasser einen Vertrag zugunsten eines Dritten mit einer Bank oder einer Versicherungsgesellschaft. Mit dem Tod des Erblassers entsteht ein unmittelbarer schuldrechtlicher Ans...mehr

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§ 3 Prozessrecht / cc) Erläuterungen

Rz. 685 In Hinblick auf den Antrag, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, ist zu bedenken, dass der Antragsteller in einem solchen Fall ein höheres Risiko des Unterliegens tragen kann als bei einer mündlichen Anhörung. Denn nur hierbei gibt es die Möglichkeit, Vortrag zu substantiieren oder unstreitig zu stellen,[1546] Beweise zu ergänzen (zum Beispiel durch einen mitge...mehr

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§ 6 Personenversicherung / b) Anmeldung einer Invalidität

Rz. 488 Für den Nachweis des eingetretenen Dauerschadens muss der VN dem VR einen ärztlichen Nachweis einreichen. Der Nachweis ist schriftlich vom behandelnden Arzt zu erbringen, andere Formvorschriften gibt es nicht. Die VR stellen dafür auf Anfrage üblicherweise Vordrucke zur Verfügung. Man kann dem VN aber auch das folgende Muster (siehe Rdn 489) überlassen. Praxistipp Str...mehr

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§ 21 Versicherungsrecht / 3. Selbsttötung (§ 161 VVG)

Rz. 36 Die vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles durch Selbsttötung führt zur Leistungsfreiheit des Versicherers, wenn der Versicherungsfall innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des Versicherungsvertrages eintritt. In derartigen Fällen ist der Versicherer lediglich verpflichtet, den Rückkaufwert einschließlich der Überschussanteile nach § 169 VVG zu zahlen (...mehr