Fachbeiträge & Kommentare zu Verschwiegenheitspflicht

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Repräsentationskosten

Rn. 540 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 § 4 Abs 5 S 1 Nr 1–7 EStG schränkt den Abzug an sich betrieblich veranlasster Aufwendungen, die auch die private Lebenssphäre des StPfl berühren können, oder die anderer Personen ein. Die Abzugsbeschränkung kommt allerdings erst zur Anwendung, wenn es sich bei den Aufwendungen nicht bereits um nicht abziehbare Kosten der Lebensführung iSv §...mehr

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§ 12 Grenzüberschreitender ... / E. Muster "Standarddatenschutzklauseln"

Rz. 77 Muster der Standarddatenschutzklauseln abgedruckt nach Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 der Kommission vom 4.6.2021 über Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates: Muster 1: Muster Standarddatenschutzklauseln Muster "Standarddatenschutzklauseln" AB...mehr

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§ 7 Homeoffice / II. Muster Arbeitsvertrag mit einem Telearbeitnehmer

Rz. 86 Muster 7.2: Arbeitsvertrag mit einem Telearbeitnehmer Muster 7.2: Arbeitsvertrag mit einem Telearbeitnehmer Zwischen dem Unternehmen _________________________ [Name, Anschrift] – im folgenden Arbeitgeber – und Herrn/Frau _________________________ [Name, Anschrift] – im folgenden Mitarbeiter – wird ein Arbeitsvertrag über Arbeit in Form von Telearbeit geschlossen: § 1 Arbeitsbegi...mehr

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Fahrtenbuch und Verschwiege... / II. Der Verschwiegenheitspflicht unterliegende Angaben in Fahrtenbüchern

Im Fahrtenbuch sind Informationen über Mandanten wie Namen und Anschrift enthalten. Diese Informationen unterliegen der Verschwiegenheitspflicht z.B. gem. § 43a Abs. 2 BRAO. Diese Verschwiegenheitspflicht sowie ein entsprechendes Auskunftsverweigerungsrecht gelten auch gegenüber Finanzämtern gem. § 102 Abs. 1 Nr. 3 AO. Die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht ist gem. § 2...mehr

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Fahrtenbuch und Verschwiegenheitspflicht (AO-StB 2022, Heft 1, S. 27)

WP/StB Dipl.-Kfm. Dr. Bernd Langhein[*] I. Einleitung Die Verschwiegenheitspflicht (z.B. gem. § 43a BRAO, § 18 BNotO, § 43 WPO, § 57 StBerG) verpflichtet Angehörige freier Berufe wie Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Ärzte, Berufspsychologen usw., über Verhältnisse anderer Personen, die ihnen bei ihrer Berufstätigkeit bekannt werden, grundsätzlich gegenüber jed...mehr

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Fahrtenbuch und Verschwiege... / I. Einleitung

Die Verschwiegenheitspflicht (z.B. gem. § 43a BRAO, § 18 BNotO, § 43 WPO, § 57 StBerG) verpflichtet Angehörige freier Berufe wie Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Ärzte, Berufspsychologen usw., über Verhältnisse anderer Personen, die ihnen bei ihrer Berufstätigkeit bekannt werden, grundsätzlich gegenüber jedem Schweigen zu bewahren. Ein Verstoß gegen die Versc...mehr

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Fahrtenbuch und Verschwiege... / [Ohne Titel]

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Fahrtenbuch und Verschwiege... / III. Zur Verfassungsmäßigkeit der 1-%-Regelung

Die Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG ist nur deshalb verfassungsgemäß, weil der Steuerpflichtige das Wahlrecht zur Führung eines Fahrtenbuchs hat (vgl. BFH v. 20.3.2014 – VI R 35/12, BStBl. II 2014, 643; Verfassungsbeschwerde nicht zur Entsch. angenommen, vgl. BVerfG v. 27.5.2006 – 2 BvR 524/04, n.v.; zuletzt auch BFH v. 15.5.2018 – X R 28/15, BStBl. II 2018, 712, Az....mehr

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Fahrtenbuch und Verschwiege... / IV. Ergebnis und Ausblick

Wenn der Privatanteil der Pkw-Nutzung eines zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Steuerbürgers nicht nach der pauschalen Regelung (1-%-Regelung), sondern nach der Fahrtenbuchmethode ermittelt werden soll, muss zunächst ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt werden. Bereits das Verlangen des FA, ein nicht neutralisiertes Fahrtenbuch vorzulegen, ist ein nichtiger Verwalt...mehr

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Disziplinarische Ahndung vo... / 1.6 Sonderfall: Ruhestandsbeamte

Bei Ruhestandsbeamten kommen als Disziplinarmaßnahmen nur in Frage: Die Kürzung oder die Aberkennung des Ruhegehalts (nach §§ 32 bzw. 33 LDG BW), § 25 Abs. 2 LDG. Dabei kann sowohl abgestellt werden auf eine Dienstpflichtverletzung, die der Beamte noch in seiner aktiven Zeit begangen hat (die aber erst jetzt der Disziplinarbehörde bekannt wird) oder wegen einer Dienstpflichtv...mehr

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Disziplinarische Ahndung vo... / 3.1 Gegen welche Beamte kann ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden?

Ein Disziplinarverfahren kann gegen alle Beamte des Landes[45], der Gemeinden, der Landkreise und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts eingeleitet werden (§ 1 Abs. 1 LDG BW). Dies gilt auch für Ruhestandbeamte (§ 1 Abs. 1 LDG BW) – bei diesen kann sowohl eine Dienstpflichtverletzung geahndet we...mehr

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V / Verteidiger, Verschwiegenheitspflicht [Rdn 5000]

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E / Entbindung von der Schweigepflicht [Rdn 2264]

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E / Entbindung von der Schweigepflicht [Rdn 1721]

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B / Beschlagnahme, Beschlagnahmeverbote [Rdn 945]

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Z / Zeuge, Zeugnisverweigerungsrecht [Rdn 4242]

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K / Kontakte des Verteidigers zur Staatsanwaltschaft [Rdn 2888]

Rdn 2889 Literaturhinweise: Boehme-Neßler, Litigation-PR als Revisionsgrund Verfahrensrechtliche Folgen verfassungswidriger Informationspolitik der Staatsanwaltschaft, StraFo 2010, 456 Döpfer, Strafverteidigung im Prisma – Aktuelle Perspektiven der Strafverteidigung aus Sicht einer Rechtsanwältin, AnwBl 2009, 286 Fehn/Horst, Behördliche Pressearbeit bei strafprozessualen Maßna...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / 2. Verschwiegenheit

Rz. 8 Im Verhältnis zum Mandanten bildet die Verschwiegenheitspflicht aus § 43a Abs. 2 BRAO, § 2 BORA, § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB einen Hauptpunkt der anwaltlichen Berufspflichten. Die Verschwiegenheitspflicht bildet die unerlässliche Grundlage des Vertrauensverhältnisses zwischen Rechtsanwalt und Mandant.[8] Der Mandant darf darauf vertrauen, dass der Rechtsanwalt ohne seinen ...mehr

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V / Verteidiger, Beschlagnahme von Verteidigerakten [Rdn 3749]

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V / Verteidiger, Wahrheitspflicht des Verteidigers [Rdn 5053]

Rdn 5054 Literaturhinweise: Beulke, Die Strafbarkeit des Verteidigers, 1989 ders., Die Vernehmung des Beschuldigten – einige Anmerkungen aus der Sicht der Prozeßwissenschaft, StV 1990, 180 ders., Originalbeweisstücke beim Strafverteidiger – eine risikoreiche Gratwanderung. StV 2019, 205 Bottke, Wahrheitspflicht des Verteidigers, ZStW 1984 (Band 96), 726 Brand, Das Spannungsverhä...mehr

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Z / Zeugnisverweigerungsrechte [Rdn 5437]

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J

Jugendgerichtsverfahren, Besonderheiten [Rdn 2695][Autor] Das Wichtigste in Kürze:mehr

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V / Verteidiger, Verteidiger als Zeuge [Rdn 3787]

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V / Verteidiger, Mitarbeit von Dritten bei der Verteidigung [Rdn 4944]

Rdn 4945 Literaturhinweise: Beckmann, Der Umweltanwalt und die Kooperation mit dem Strafverteidiger, AnwBl 1997, 786 ­Beulke/Witzigmann, Neue Strafbarkeitsrisiken für Verteidiger? Zugleich eine Anmerkung zum, Beschluss des OLG Frankfurt vom 2.11.2012 – 2 Ws 114/12 49, in: Festschrift für Wolf Schiller, 2014, S. 49 Bornheim, Rechtliche und praktische Aspekte bei der Steuerstraf...mehr

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H / Honorar-/Vergütungsfragen [Rdn 2633]

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V / Verteidiger, Allgemeines [Rdn 4802]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 4803 Literaturhinweise: Al...mehr

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V / Verteidigerhandeln und Strafrecht [Rdn 3799]

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E / Einlassung des Beschuldigten [Rdn 2017]

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B / Beweiserhebungs-/Beweisverwertungsverbot für Berufsgeheimnisträger [Rdn 1252]

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A / Aussagegenehmigung [Rdn 799]

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A / Aussagegenehmigung [Rdn 495]

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B / Beschlagnahme, Beschlagnahme der Handakten bzw. von Computerdateien des Verteidigers/Rechtsanwalts [Rdn 925]

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / IV. Vergütungsvereinbarung

Rz. 161 Üblicherweise schließen die Mediatoren mit den Medianten eine Vergütungsvereinbarung auf Stundenbasis.[173] Im Hinblick auf § 4 Abs. 1 RVG ist Schriftform erforderlich. Die Vereinbarung über das Zeithonorar wird entweder in den Einigungsvertrag oder in eine separate Urkunde aufgenommen. Die üblichen Sätze liegen zwischen 180 EUR und 750 EUR pro Stunde, zuzüglich Umsat...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / cc) Vertretung

Rz. 30 Für den Interessenwiderstreit in derselben Rechtssache muss der Rechtsanwalt als Interessenvertreter beider Parteien tätig werden. Der Begriff der Vertretung im Sinne von § 43a Abs. 4 BRAO ist im weitesten Sinne zu verstehen und beschränkt sich nicht auf eine Vertretung nach außen, wodurch jedes Dienen durch Rat oder Beistand des Rechtsanwalts erfasst wird.[67] Unter ...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / 3. Interessenkollision

Rz. 10 Für das erbrechtliche Mandat bildet das Verbot der Vertretung der widerstreitenden Interessen aus § 43a Abs. 4 BRAO einen Grundpfeiler der anwaltlichen Berufspflichten im Verhältnis zum Mandanten. In der alltäglichen Praxis ist es vielen Rechtsanwälten gerade bei der Vertretung von erbrechtlichen Mandanten nicht bewusst, dass eine Interessenkollision vorliegt, welche ...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / d) Interessenkollision bei Berufsausübungs- oder Bürogemeinschaften

Rz. 40 In erster Linie gilt das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen auch für alle Rechtsanwälte im Bereich von Berufsausübungs- oder Bürogemeinschaften gleich welcher Rechts- oder Organisationsform, § 3 Abs. 2 S. 1 BORA. Entsprechend wird von § 3 Abs. 2 S. 1 BORA nicht nur die als Gesellschaft bürgerlichen Rechts organisierte Sozietät erfasst, vielmehr zählen h...mehr

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V / Verteidiger, Rechte und Pflichten [Rdn 4960]

Rdn 4961 Literaturhinweise: Breidling, Stellungnahme zu dem Beitrag von Rechtsanwalt Prof. Gatzweiler "Feindbild Strafverteidiger! – Wer sucht den Konflikt in der Hauptverhandlung?", StraFo 2010, 398 Deckenbrock, Strafrechtlicher Parteiverrat und berufsrechtliches Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen, 2008 ders., Interessenkollision und gemeinschaftliche Berufsaus...mehr

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M / Maßnahmen ohne Wissen des Betroffenen, Akustische Wohnraumüberwachung [Rdn 3063]

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B / Beschlagnahme, Voraussetzungen [Rdn 1089]

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Z / Zeuge, Allgemeines [Rdn 5398]

Rdn 5399 Literaturhinweise: Arntzen, Psychologie der Zeugenaussage, 5. Aufl. 2011 Babucke, Zeugenvorbereitung, ZIS 2017, 782 Bender/Häcker/Schwarz, Tatsachenfeststellung vor Gericht: Glaubhaftigkeits- und Beweislehre, Vernehmungslehre, 5. Aufl. 2021 Bröhmer, Der traumatisierte Zeuge, oder: Pendeln zwischen innerer und äußerer Wahrheit, StRR 2015, 257 dies., Wie viel (Psycho-)Tra...mehr

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V / Verlesung von Protokollen, Verlesung nach Zeugnisverweigerung [Rdn 3573]

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B / Beweisantrag, Ablehnungsgründe [Rdn 1015]

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V / Verteidiger, Mehrfachverteidigung [Rdn 4925]

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V / Verteidiger, Allgemeines [Rdn 3736]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 3737 Literaturhinweise: Al...mehr

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V / Verteidiger, Eigene Ermittlungen des Verteidigers [Rdn 4883]

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V / Verteidiger, Übernahme des Mandats [Rdn 4975]

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A / Aussetzung, Nichteinhaltung der Ladungsfrist [Rdn 598]

Rdn 599 1. Angeklagter und Verteidiger sind nach §§ 217, 218 unter Einhaltung einer einwöchigen Ladungsfrist zur HV zu laden. Wird diese Frist nicht eingehalten, können sowohl der Angeklagte als auch der Verteidiger die Aussetzung der HV beantragen. Der Angeklagte kann die Aussetzung auch dann verlangen, wenn der zu Unrecht nicht geladene Verteidiger nicht erschienen ist (Ba...mehr

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V / Verteidiger, Niederlegung des Mandats [Rdn 4952]

Rdn 4953 Literaturhinweise: Burhoff, Vorschuss vom Auftraggeber (§ 9 RVG), RVGreport 2011, 365 Dahns, Annahme, Ablehnung und Kündigung von Anwaltsverträgen, NJW-Spezial 2007, 333 Onderka, Gebührenabrechnung beim Anwaltswechsel, RVGprofessionell 2006, 137 Ritter, Stolpersteine bei der Mandatsniederlegung, NJW 2015, 2008 s.a. die Hinw. bei → Verteidiger, Allgemeines, Teil V Rdn 48...mehr

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A / Ausbleiben des Angeklagten in der Hauptverhandlung [Rdn 449]

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P / Pflichtverteidiger, Entpflichtung/Verteidigerwechsel [Rdn 3507]

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