Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögen

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Steueränderungsgesetz 2025 / 3.2 Anhebung der Freigrenze bei der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung, § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO

Die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung soll für steuerbegünstigte Körperschaften, deren Einnahmen bis 100.000 EUR pro Jahr (bisher 45.000 EUR) betragen, abgeschafft werden. Damit soll die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung künftig für rund 90 Prozent der steuerbegünstigten Körperschaften entfallen. Die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung beinhaltet die gesetzliche ...mehr

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Die personengebundene Kapit... / c) Der Beschluss des BFH

Die dagegen zum BFH eingelegte Beschwerde hatte Erfolg. Zur Begründung führte der BFH aus, Gegenstand der Zuwendung nach § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG sei die Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die durch die Leistung des Zuwendenden an die Gesellschaft eintrete. Voraussetzung für eine solche Werterhöhung sei, dass der gemeine Wert des Anteils des Bedachten na...mehr

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Die personengebundene Kapit... / 3. Stellungnahme

Grundsätzlich können die Gesellschafter frei bestimmen, ob sie eine Regelung im Gesellschaftsvertrag oder in einer Nebenvereinbarung treffen. Korporative Regelungen betreffen die Verfassung der Gesellschaft und ihre Beziehungen zu den Gesellschaftern und müssen in die Satzung der Gesellschaft aufgenommen werden (Bayer in Lutter/Hommelhoff, GmbHG21, § 3 Rz. 62). Schuldrechtli...mehr

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Die personengebundene Kapit... / 4. Fazit

Der BFH hat mit dem vorliegenden Beschluss klargestellt, dass bei einer disquotalen Einlage eine Wertsteigerung der Anteile der übrigen Gesellschafter und damit eine Schenkungsteuerpflicht nach § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG ausscheidet, wenn korrespondierende Vereinbarungen dafür sorgen, dass das von ihm hingegebene Vermögen nicht endgültig in den Vermögensbereich seiner Mitgesel...mehr

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Die personengebundene Kapit... / 1. Problemstellung

§ 7 Abs. 8 ErbStG wurde durch das BeitrRLUmsG v. 7.12.2011 (BGBl. II 2011, 2592) in das ErbStG eingefügt. Mit der Neuregelung reagierte der Gesetzgeber ausweislich der Gesetzesbegründung auf die Rspr. des BFH zur schenkungsteuerlichen Behandlung der disquotalen Einlage. Nach früherer st. Rspr. des BFH handelte es sich bei einer disquotalen Einlage nicht um eine freigebige Zu...mehr

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Steuerklassenbestimmung bei... / c) Auslegung im Einzelnen

Wegen des Begriffs der Familienstiftung ist auf die einschlägigen Kommentierungen zu § 1 Abs. 1 Nr. 4 Halbs. 1 ErbStG zu verweisen (vgl. etwa Esskandari in Stenger/Loose, Bewertungsrecht, 10/2025, § 1 ErbStG Rz. 27 ff.); eine einheitliche Auslegung ist aufgrund der identischen Formulierung angezeigt (Stein in v. Oertzen/Loose/Stalleiken, ErbStG3, § 15 Rz. 65; Götz in Wilms/J...mehr

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Steuerklassenbestimmung bei... / 3. Stiftungsauflösung (§ 15 Abs. 2 Satz 2 ErbStG)

Ähnlich wie § 15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG für die dort genannten Errichtungsvorgänge enthält § 15 Abs. 2 Satz 2 ErbStG eine Sonderregelung für Auflösungsvorgänge, die zu einem Erwerb nach § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1, Satz 2 ErbStG führen. Genau wie bei § 15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG wäre ohne Sonderregelung stets die StKl. III anzuwenden, da es zwischen der Stiftung und der berechtigten ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4 Erwerb des Vermögens durch Anteilstausch gem § 21 UmwStG

3.1.4.1 Rechtslage bis zum JStG 2009 Tz. 44 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 § 23 Abs 1 UmwStG ist auch auf Fälle des Anteilstauschs unterhalb des gW anzuwenden; dies ergibt sich aus dem durch das JStG 2009 ergänzten Klammerzusatz in § 23 Abs 1 UmwStG, der ausdrücklich das Bewertungswahlrecht gem § 21 Abs 1 S 2 UmwStG einschließt. Die Ges-Ergänzung ist ab Inkrafttreten des UmwStG i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2. Grundprinzipien der Besteuerung des übernommenen Vermögens

2.1 Steuerliche Rechtsnachfolge (§ 23 Abs 1 iVm § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG) 2.1.1 Übernehmende Gesellschaft als Rechtsnachfolgerin des übertragenden Rechtsträgers Tz. 17 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die stliche Behandlung des durch eine Sacheinlage in eine Kap-Ges oder Gen eingebrachten Vermögens bei der Übernehmerin wird dominiert durch die Methode der stlichen Rechtsnachfolge (auc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2 Anschaffungskosten für das übernommene Vermögen

Tz. 121 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Höhe der AK der einzelnen WG der Sacheinlage ergeben sich durch den Ansatz mit dem gW bei Einbringung (s § 20 Abs 2 S 1 UmwStG). Der Zeitpunkt der Anschaffung ist der Ablauf des (regelmäßig rückbezogenen) stlichen Übertragungsstichtags iSd § 20 Abs 5 S 1 UmwStG (s § 23 Abs 4 Hs 1 UmwStG). Denn zu diesem Stichtag gelten die eingebrachten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3 Erwerb des Vermögens durch Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG

Tz. 43 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Aufgr der Zugehörigkeit des § 23 UmwStG zum Sechsten Teil des UmwStG ("Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kap-Ges oder Gen und Anteilstausch") und des klaren Verweises in § 23 Abs 1 UmwStG auf die Bewertung des Sacheinlagegegenstands iSd "§ 20 Abs 2 S 2 UmwStG" (s Klammerzusatz in § 23 Abs 1 UmwStG) gelten die Rechtsfolgen des § 23 A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4. Übernahme des Vermögens mit einem Zwischenwert (§ 23 Abs 3 UmwStG)

4.1 Allgemeines Tz. 82 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Setzt die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte BV auf Antrag mit einem über dem Bw, aber unter dem gW liegenden Wert an (Zwischenwertansatz), gelten hinsichtlich der stlichen Rechtsnachfolge die besonderen Regelungen des § 23 Abs 3 S 1 UmwStG. Insoweit ist § 23 Abs 3 S 1 UmwStG gegenüber § 23 Abs 1 UmwStG vorrangig (s Tz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5. Übernahme des Vermögens zum gemeinen Wert (§ 23 Abs 4 UmwStG)

5.1 Allgemeines Tz. 108 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Setzt die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte BV mit dem gW an (s Tz 110), regelt § 23 Abs 4 UmwStG, dass hinsichtlich des iRd Einbringungsvorgangs übertragenen Vermögens bei Einzelrechtsnachfolge eine (entgeltliche) Anschaffung durch die übernehmende Gesellschaft vorliegt (s § 23 Abs 4 Hs 1 UmwStG) und bei Gesamtrechtsn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3. Übernahme des Vermögens unterhalb des gemeinen Werts (§ 23 Abs 1 UmwStG)

3.1 Sachlicher Anwendungsbereich des § 23 Abs 1 UmwStG Tz. 39 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 § 23 Abs 1 UmwStG bezieht sich auf alle Einbringungsvorgänge bei denen das eingebrachte BV mit einem "unter dem gW liegenden Wert" in der St-Bil der Übernehmerin angesetzt worden ist. Folglich wird sowohl die Bw-Einbringung als auch die Einbringung unter Ansatz (jeglicher) Zwischenwerte e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.1 Vorsteuern aus der Übertragung des Vermögens

Tz. 173 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Hat der Veräußerer für nichtstbare Leistungen iRe Geschäftsveräußerung im Ganzen (s Tz 163, 168) zu Unrecht USt gesondert ausgewiesen (s Tz 166), steht dem Erwerber (übernehmende Gesellschaft) aus diesen Leistungen der VorSt-Abzug nicht zu. Nach der Rspr des BFH setzt der VorSt-Abzug nach § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1 UStG bei (EU-)richtlinienkon...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Zusammenfassendes Beispiel zur Verschmelzung einer Kapital- auf eine Personengesellschaft

Tz. 15 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Praxis-Beispiel Das stliche Einlagekonto der X-GmbH weist zum Übertragungsstichtag einen Bestand von ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.1 Übernehmende Gesellschaft als Rechtsnachfolgerin des übertragenden Rechtsträgers

Tz. 17 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die stliche Behandlung des durch eine Sacheinlage in eine Kap-Ges oder Gen eingebrachten Vermögens bei der Übernehmerin wird dominiert durch die Methode der stlichen Rechtsnachfolge (auch "Fußstapfentheorie" genannt; s § 23 Abs 1, 3 und 4 UmwStG unter Verweis auf § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG). Für die Zeit ab der Übernahme des Sacheinlagegegenstan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines zum steuerlichen Rückbezug

Tz. 22 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 § 2 Abs 1 UmwStG regelt in Durchbrechung des Grundsatzes, dass ein einmal verwirklichter stlicher Sachverhalt nicht rückwirkend verändert werden kann, die stliche Rückwirkung der Umw von Kö nach den §§ 3–19 UmwStG (s UmwSt-Erl 2025, Rn 02.09). Wegen der in § 2 Abs 3 UmwStG enthaltenen Sonderregelung für grenzüberschreitende Umwandlungen s Tz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Einschränkungen der Steuerneutralität der Einbringung

Tz. 46 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Möglichkeit, Einbringungsvorgänge st-neutral oder st-begünstigt vornehmen zu können, soll (nur) einen St-Aufschub gewähren; die St-Vergünstigung steht nämlich unter dem Vorbehalt, dass die Einbringung mit keinem endgültigen Besteuerungsverzicht verbunden ist (s Urt des BFH v 30.05.2018, BStBl II 2019, 136 unter Rn 26 zu einer vergleichba...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.1 Rechtslage bis zum Veranlagungszeitraum 2002

Tz. 282 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei einer PersGes als OT, an der auch beschr stpfl MU beteiligt sind (s § 14 Abs 1 Nr 2 S 3 und 4 KStG aF), konnte die finanzielle Eingliederung nur im Verhältnis zur PersGes, nicht aber auch im Verhältnis zu den Gesellschaftern erfüllt sein. Die OG war im Verhältnis zur PersGes selbst finanziell eingegliedert, wenn die Anteile an der OG in...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.2 Ertragsteuerrecht

Tz. 19 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die stliche Rechtsnachfolge geht über die bloße Fortführung des (wirtsch) Eigentums, des Besitzes und anderer Rechte sowie der Übernahme der Schulden und sonstigen Verpflichtungen durch die übernehmende Gesellschaft hinaus. Von der umfassenden stlichen Rechtsnachfolge iSd § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG, auf den in § 23 Abs 1, 3 und 4 Hs 2 UmwStG ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Einkommensteuer/Körperschaftsteuer

Tz. 53 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Bei den Sacheinlagen nach § 20 Abs 1 UmwStG in eine Kap-Ges oder Gen kommt es bei einer st-begünstigten Einbringung zum Bw (oder Zwischenwert) trotz St-Verhaftung der transferierten stillen Reserven beim einbringenden und übernehmenden St-Subjekt im Ergebnis nicht zu einer stlichen Doppelbelastung. Die Verdoppelung der stillen Reserven (s Tz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Erhaltene Anteile als Besteuerungsgegenstand für den Einbringenden

Tz. 42 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die St-Vergünstigungen der §§ 20ff UmwStG sollen nicht so weit reichen, dass die ertrstliche Erfassung der bisher dem einbringenden St-Subjekt zugerechneten in Inl st-verstrickten stillen Reserven im eingebrachten Vermögen verloren geht (ebenso Begr des Ges-Gebers, s Tz 39). Vielmehr wird die Besteuerung nur in die Zukunft verschoben, weil d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.1 Allgemeines

Tz. 129 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Als EK-Quote bezeichnet § 4h Abs 2 S 1 Buchst c S 3 EStG das Verhältnis des EK zur Bil-Summe. Maßgebend ist die EK-Quote auf den vorangegangenen Abschlussstichtag (s § 4h Abs 2 S 1 Buchst c S 1 EStG; zu Anpassungsüberlegungen s Scheunemann/Socher, BB 2007, 1144, 1150). Die miteinander zu vergleichenden EK-Quoten des Konzerns und des Betrieb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Regelungsübersicht

Tz. 3 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 In Ergänzung zu den Einbringungsvorschriften des § 20 UmwStG und § 21 UmwStG werden in § 23 UmwStG für die übernehmende Gesellschaft die Folgen einer Einbringung auf die lfd Gewinnermittlung geregelt (eine Erweiterung der Vorschrift auf den Anteilstausch ergibt sich aus der Stellung des Paragraphen im Ges und dem Rückschluss aus dem Klammerzu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.5.6 Sonderprobleme bei Beteiligung der Organgesellschaft an einer nachgeordneten Personengesellschaft

Tz. 1474 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wenn einer OG eine PersGes nachgeordnet ist, treten hinsichtlich der Abgrenzung zwischen § 14 Abs 3 und 4 KStG Sonderprobleme auf (s Dötsch/Pung, DK 2010, 223): Tz. 1475 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Mehr- und Minderabführungen einer OG an ihren OT können auch ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 § 23 UmwStG gehört zum Sechsten Teil des UmwStG, der die Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kap-Ges oder Gen und den Anteilstausch regelt. Darüber hinaus gilt § 23 UmwStG aufgr entspr Verweise auch für Einbringungssachverhalte in eine Pers-Ges und den Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen (s Tz 8, 9). In diesem Zusammenh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Allgemeines

Tz. 131 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Der durch das AbzStEntModG eingeführte Abs 5 des § 2 UmwStG enthält, in Ergänzung zu § 2 Abs 4 UmwStG (s Tz 90 ff), weitere Regelungen zur Verhinderung missbräuchlicher Gestaltungen unter Inanspruchnahme der Regelungen zum stlichen Rückbezug. Ähnlich wie bei der Vorschrift des § 2 Abs 4 UmwStG, ist auf den ersten Blick schwer erkennbar, wel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3 Gesamtrechtsnachfolge nach dem UmwG iSv § 23 Abs 4 Hs 2 UmwStG)

Tz. 115 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Bei der Verschmelzung geht mit Eintragung der Umw das gesamte Vermögen des übertragenden Rechtsträgers gem § 20 Abs 1 Nr 1 UmwG (uno actu) auf die übernehmende Gesellschaft über. Mit dieser Bestimmung wird die Gesamtrechtsnachfolge der Übernehmerin in die Rechtsposition der oder des übertragenden Rechtsträger angeordnet. Erfolgt also die Ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Einbringung von nichtqualifizierten Sachgesamtheiten (Einzelwirtschaftsgütern) gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

Tz. 14 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Wird BV in eine Kap-Ges oder Gen eingebracht und liegen die Voraussetzungen für eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG nicht vor, gelten für den Einbringenden und die aufnehmende (erwerbende) Kap-Ges die allg Grundsätze. Denn die Sonderregelungen des § 20 Abs 2–9 UmwStG sowie der §§ 22 und 23 UmwStG sind nur anzuwenden, wenn sämtliche Tatbes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Allgemeines (Zwecksetzung)

Tz. 39 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die wirtsch notwendigen Umstrukturierungsvorgänge zur Anpassung rechtlicher Strukturen an die veränderten Umstände des Wirtschaftslebens durch Überführung von Unternehmen, Unternehmensteilen oder bestimmten Anteilen an Kap-Ges oder Gen in eine Kap-Ges oder eine Gen werden durch §§ 20ff UmwStG in der Weise begünstigt, dass entgegen den allg R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1 Der übernehmenden Gesellschaft

Tz. 153 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Erfolgt die Einbringung auf eine bereits bestehende Übernehmerin und hat diese übernehmende Gesellschaft zum Einbringungsstichtag einen eigenen vortragsfähigen Fehlbetrag iSd § 10a GewStG, bleibt dieser von der Regelung des § 23 Abs 5 UmwStG unberührt (ebenso s Widmann, in W/M; § 23 UmwStG Rn 582; s Ritzer, in R/H/vL, 3. Aufl, § 23 UmwStG R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Sacheinlage nach § 20 Abs 1 UmwStG als Betriebsveräußerung

Tz. 76 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder MU-Anteils in eine Kap-Ges oder Gen gegen Erhalt von neuen Anteilen an der aufnehmenden Gesellschaft (Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG) entspr der Tatbestandsmäßigkeit einer Betriebsveräußerung iSd § 16 Abs 1 EStG (ggf iVm § 8 Abs 1 KStG, §§ 14, 18 Abs 3 EStG). Die Übertragung von Vermögen a...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / aa) Allgemeines

Rz. 412 Eine Zwangsversteigerung stellt für den Schuldner oft eine besondere Härte dar. Er verliert "sein Haus" oder "seine Eigentumswohnung" und gleichzeitig seinen Lebensmittelpunkt, wenn die Immobilie selbst genutzt wird. Rz. 413 Es ist keine Voraussetzung der Zwangsversteigerung, dass der Gläubiger vorher bereits ergebnislos andere Maßnahmen der Vollstreckung durchgeführt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6 Rückwirkung bei Kettenumwandlungen

Tz. 38 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Probleme aus der Anwendung des § 2 UmwStG können sich ergeben, wenn die Übernehmerin im zeitlichen Zusammenhang mit dem auf sie erfolgten Vermögensübergang ebenfalls umgewandelt wird (sog Kettenumwandlung; dazu ausführlich s Schwenn, DK 2007, 173). Wegen der Bejahung der Zulässigkeit, einen Verschmelzungsvertrag unter der aufschiebenden Bedi...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / D. Informationsbeschaffung

Rz. 90 Je mehr Informationen über den Schuldner vorliegen, desto effektiver und erfolgreicher kann die Zwangsvollstreckung gegen ihn betrieben werden. Es ist ratsam, Informationen über pfändbares Vermögen des Schuldners zu erlangen, weil allgemeine Sachpfändungsversuche durch den Gerichtsvollzieher in der Regel erfolglos verlaufen. Besonders Pfändungen von Bankguthaben und L...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines; Rechtsentwicklung

Tz. 1 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Der Zweite Teil des UmwStG betrifft die Umw einer Kö auf eine Pers-Ges oder auf eine natürliche Person. Die §§ 3–10 UmwStG idF vor Inkrafttreten des SEStEG betrafen nur Fälle der Verschmelzung, dh mit einem Vermögensübergang verbundene Umwandlungen. Durch das SEStEG wurde der frühere § 14 UmwStG in den § 9 UmwStG verlagert, so dass die neue F...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / VI. Anwaltsgebühren

Rz. 38 In Familien- und Lebenspartnerschaftssachen können grundsätzlich dieselben Gebühren nach Teil 3 VV RVG wie in einem ordentlichen Zivilprozess entstehen. Zu den einzelnen Gebührentatbeständen vgl. § 8 Rdn 138 ff. Besonderheiten bestehen in den Unterbringungs- und Freiheitsentziehungsverfahren (§ 151 Nr. 6 und Nr. 7 FamFG). Dort entstehen in I. und II. Instanz jeweils B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Allgemeines

Tz. 108 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Setzt die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte BV mit dem gW an (s Tz 110), regelt § 23 Abs 4 UmwStG, dass hinsichtlich des iRd Einbringungsvorgangs übertragenen Vermögens bei Einzelrechtsnachfolge eine (entgeltliche) Anschaffung durch die übernehmende Gesellschaft vorliegt (s § 23 Abs 4 Hs 1 UmwStG) und bei Gesamtrechtsnachfolge nach d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.9.2.2 Vermögensübergang auf eine andere Körperschaft

Tz. 64 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Bei Verschmelzung auf eine andere Kö gilt für einen AE die stliche Rückwirkungsfiktion nach § 2 Abs 1 UmwStG nicht, sofern es nicht der übernehmende Rechtsträger ist (s Tz 49). Ausschüttungen an AE, für die die Rückwirkungsfiktion nicht gilt, sind als Ausschüttungen der übertragenden Kö und als Einnahmen nach § 20 Abs 1 Nr 1 EStG zu behandel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.1 Allgemeines

Tz. 120 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Erfolgt die Einbringung bei Gründung der übernehmenden Gesellschaft oder einer Kap-Erhöhung durch Einzelübertragung der WG (s Tz 113–114), fingiert § 23 Abs 4 Hs 1 UmwStG eine Anschaffung der eingebrachten WG durch die übernehmende Gesellschaft. Die Sacheinlage unter Aufdeckung sämtlicher stiller Reserven wird damit als das behandelt, was d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Einbringung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nach dem UmwG

Tz. 132 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Bei Einbringungsvorgängen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (s Tz 115–119) verweist § 23 Abs 4 Hs 2 UmwStG hinsichtlich der Behandlung des eingebrachten Vermögens bei der übernehmenden Gesellschaft auf eine analoge Anwendung der Grundsätze des § 23 Abs 3 UmwStG. Es gilt demnach – wie im Fall der Einbringung zum Zwischenwert – eine (bei Absc...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / e) Gewahrsam

Rz. 133 Der Gerichtsvollzieher darf bewegliche Sachen, die sich im Besitz des Schuldners befinden, pfänden. Hierbei muss bzw. darf der Gerichtsvollzieher nicht prüfen, ob der Schuldner Eigentümer dieser Sachen ist. Er hat ausschließlich zu prüfen, ob sich die Sachen im Gewahrsam des Schuldners befinden. Lediglich wenn nach außen eindeutig ersichtlich ist, dass der zu pfänden...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Katalog der nach § 5 Abs 1 Nr 2 KStG steuerfreien Institute

Tz. 2 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Nach § 5 Abs 1 Nr 2 KStG in der derzeit geltenden Fassung sind die folgenden Kö st-befreit: Deutsche Bundesbank Kreditanstalt für Wiederaufbau die DEG – Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH. Dieses Institut wurde mit Wirkung ab VZ 2024 durch Art 3 Nr 1 des Gesetzes für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich vo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.5 Gegenbeweis, wenn die Verlustverrechnung kein Haupt- oder Nebenzweck der Umwandlung war (§ 2 Abs 5 S 6 UmwStG)

Tz. 148 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Für den Fall, dass die Verrechnung negativer Eink nachweislich kein (Haupt- oder Neben-)Zweck der Umw war, enthält § 2 Abs 5 S 6 UmwStG eine Escape-Klausel. Der Gesetzgeber will mit der Escapeklausel sicherstellen, dass der Vereinfachungseffekt der Rückwirkung weitgehend erhalten bleibt und nur offensichtlich missbräuchliche Gestaltungen be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Steuerneutrale Einbringung infolge der Fortführung der Buchwerte

Tz. 41 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Übertragung von (Betriebs-)Vermögen auf eine Kap-Ges oder Gen gegen Erhalt von Anteilen an dieser aufnehmenden Gesellschaft ist ein tauschähnlicher Vorgang und damit nach den allgemeinen Gewinnermittlungsgrundsätzen eine gewinnrealisierende Veräußerung (s Tz 76 ff). Die St-Vergünstigung der §§ 20ff UmwStG ermöglichen gleichwohl eine Ände...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / G. Anmeldung einer Forderung zur Insolvenztabelle

Rz. 587 Nicht immer ist die Zwangsvollstreckung erfolgreich. Wird über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet, sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen verboten. Der Gläubiger hat dann nur noch die Möglichkeit, seine Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden mit der Ungewissheit, ob seine ursprüngliche Forderung wenigstens teilweise befriedigt wird. Rz. 588 Der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.4 Anwendungsfälle des § 14 Abs 4 KStG

Tz. 1395 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Abweichungen zwischen dem dem OT zuzurechnenden Organeinkommen und dem beim OT aus der Ergebnisabführung sich ergebenden Bil-Gewinn können, wie nachstehend erläutert, unterschiedlichste Ursachen haben (s Frotscher, DK 2007, 34 ff; s Reiß, DK 2008, 9; s Dötsch/Pung, DK 2008, 150 und s Dötsch, Ubg 2008, 117 ff; dazu auch s Tz 1072 und s Tz 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.2.5 Außerorganschaftliche Verursachung: Regelt § 14 Abs 3 und 4 KStG die möglichen Fallgruppen abschließend?

Tz. 941 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Besondere Probleme bereitet auch nach Inkrafttreten des durch das KöMoG neugefassten § 14 Abs 4 KStG die Abgrenzung zwischen vororganschaftlicher und organschaftlicher Verursachung in Fällen, in denen die während der organschaftlichen Zeit erfolgte Mehr- bzw Minderabführung außerorganschaftlich verursacht ist (dazu s Tz 942, 943, 984, 1477,...mehr

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Bürgergeld (Grundsicherung ... / Zusammenfassung

Begriff Das Bürgergeld ist die Kernleistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Es dient der Sicherung des Lebensunterhalts von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, deren Einkommen zur Deckung des existenziell notwendigen Bedarfs nicht ausreicht. Die Leistung wird in pauschalierter Höhe nach gesetzlich bestimmten Regelbedarfen berechnet und ist von der Bedürftigkeit abhä...mehr