Fachbeiträge & Kommentare zu Verlustabzug

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 3.5 Der Teilwert

Rz. 37 Der Begriff des Teilwerts ergibt sich aus § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG[1]. Der Teilwert bildet die Obergrenze für den Ansatz des Wertes der übertragenen Wirtschaftsgüter in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft (vgl. § 3 Satz 4). Dabei kann der Teilwert auch die Anschaffungs- oder Herstellungskosten überschreiten[2]. Denn die Möglichkeit einer ...mehr

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Ausschluss des Verlustrücktrags und -vortrags bei Spekulationsgeschäften vor 1999 verfassungswidrig?

Leitsatz Bei der im Aussetzungsverfahren nach § 69 Abs. 3 FGO gebotenen summarischen Prüfung ergeben sich jedenfalls insoweit verfassungsrechtliche Bedenken, als § 23 Abs. 3 Satz 4 EStG a.F. nicht einmal einen überperiodischen Verlustabzug innerhalb derselben Einkunftsart zulässt und die ab dem Veranlagungszeitraum 1999 erfolgte Neuregelung des Verlustausgleichs bei privaten...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 3.6 Der Zwischenwert

Rz. 42 Schließlich gestattet § 3 Satz 1 UmwStG der übertragenden Körperschaft, ihre zu übertragenden Wirtschaftsgüter in der steuerlichen Schlussbilanz mit einem zwischen dem Buchwert und dem Teilwert liegenden Zwischenwert ("einem höheren Wert") anzusetzen. Grundsätzlich kann die übertragende Körperschaft den Zwischenwert in seiner Höhe beliebig bis zur Höhe des Teilwerts (...mehr

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Prozesszinsen auf die nach Rücktrag eines Verlusts erstattete Einkommensteuer

Leitsatz Der während eines gerichtlichen Verfahrens ergehende und zur Erledigung des Rechtsstreits führende Feststellungsänderungsbescheid ist als Grundlagenbescheid bei der Ermittlung eines Verlustrücktrags nach § 10d Satz 2 EStG bindend und begründet für die durch den Verlustrücktrag ausgelöste Erstattung von Einkommensteuer einen Anspruch auf Prozesszinsen gem. § 236 Abs....mehr

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Bilanzierung noch nicht entstandener Forderungen, von künftigen Preissteigerungen und von Aussetzungszinsen

Leitsatz 1. Bei der Aktivierung und Bewertung einer Forderung sind noch nicht entstandene Rückgriffsansprüche nur zu berücksichtigen, soweit sie einem Ausfall der Forderung unmittelbar nachfolgen und nicht bestritten sind. 2. Die zeitliche Begrenzung der Bildung einer Preissteigerungsrücklage durch § 74 Abs. 1 EStDV i.d.F. der 2. VO zur Änderung der EStDV vom 23.6.1992 (EStDV...mehr

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Gewerbesteuerlicher Fehlbetrag bei mehrstöckigen Personengesellschaften

Leitsatz Bleibt ein ausgeschiedener Gesellschafter an der Gesellschaft mittelbar über eine Obergesellschaft beteiligt (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG), so beschränkt sich der gewerbesteuerliche Verlustvortrag auf diejenigen Verluste der vorangegangenen Erhebungszeiträume, die im Sonderbetriebsvermögensbereich des ausgeschiedenen Gesellschafters entstanden sind. Normenkette Gew...mehr

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Teilweiser Wegfall des Verlustabzugs bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

Leitsatz Bei einer Personengesellschaft geht die Möglichkeit zum Verlustabzug nach § 10a GewStG insoweit verloren, als der Fehlbetrag aus vorangegangenen Erhebungszeiträumen anteilig auf den ausgeschiedenen Gesellschafter entfällt. Dies gilt auch dann, wenn der ausgeschiedene Gesellschafter über eine Organgesellschaft (GmbH) mittelbar an der Personengesellschaft (KG) beteili...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 3.3.2 Bindung für die Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 52 Schließlich ist der Körperschaftsteuerbescheid Grundlagenbescheid hinsichtlich des Einkommens für die Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs nach § 10d Abs. 4 EStG. Nach dieser Vorschrift wird, ausgehend von der Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs auf den Schluss des vorangehenden Veranlagungszeitraums, der ­verbleibende Verlustabzug fortentwickelt. Bin...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 3.3.3 Einzelheiten der Bindungswirkung von Verlustfeststellung, Körper- schaftsteuerbescheid und Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals

Rz. 56 In Fällen des Verlustabzugs sind drei Bescheide zu berücksichtigen, die gegenseitige Bindungswirkung entfalten, nämlich der Bescheid über den verbleibenden Verlustabzug nach § 10d Abs. 4 EStG, der Körperschaftsteuerbescheid und der Bescheid über die Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals. Im Einzelnen ergeben sich hierbei folgende Abhängigkeiten: Ist das Einkommen...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 3.2.2.1 Das zu versteuernde Einkommen

Rz. 32 Nach Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a ist der Körperschaftsteuerbescheid bindend hinsichtlich des zu versteuernden Einkommens; dieses zu versteuernde Einkommen wird im Körperschaftsteuerbescheid fingiert festgestellt. Definiert ist das zu versteuernde Einkommen in § 7 Abs. 2; es handelt sich um das Einkommen i.S.d. § 8 Abs. 1, vermindert um Freibeträge. Für Anrechnungskörpersch...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 5 Übersicht über die gegenseitigen Bindungswirkungen

Rz. 67 Die gegenseitigen Bindungswirkungen der einzelnen Bescheide ergeben sich aus folgendem Schaubild: Erläuterungen: Bindungswirkung des Bescheids über die Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals für den Bescheid über die Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals des Folgejahres (Gliederungszusammenhang; vgl. § 47 Abs. 1 S. 2). Bindungswirkung des Körperschaftsteuerbes...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 3.3.4 Bindungswirkung sonstiger Verlustfeststellungen

Rz. 57 Außer § 10d Abs. 4 EStG kennt das EStG zwei weitere Verlustfeststellungen, die auch für Anrechnungskörperschaften von Bedeutung sind. Nach § 2a Abs. 1 S. 5 EStG werden die am Schluss eines Veranlagungszeitraums noch nicht abgezogenen beschränkt abzugsfähigen ausländischen Verluste i.S.d. § 2a Abs. 1 EStG gesondert festgestellt, um eine sichere Grundlage für den beschr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 4 Aufteilung des Einkommens

Rz. 22 Nach § 8 wird ein (einheitliches) Einkommen ermittelt bzw. bei Berücksichtigung von Freibeträgen ein (einheitliches) zu versteuerndes Einkommen (vgl. § 8 Rz. 30, 32). Auf diesen einheitlichen Betrag wird in der Mehrzahl der Fälle der Regelsteuersatz des § 23 Abs. 1 angewandt. Sind jedoch, an Stelle oder neben dem Regelsteuersatz, verschiedene Steuersätze anzuwenden, i...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 3 Besonderer Steuersatz bei Ausschüttungen aus dem EK 45 (Abs. 2)

Rz. 11 Durch Gesetz v. 24. 3. 1999[1] ist mit Wirkung ab Vz 1999 ein neuer Abs. 2 eingefügt und ein besonderer Steuersatz von 45 % geschaffen worden. Die Vorschrift soll verhindern, daß verbundene Unternehmen bisher mit 45 % belastetes thesauriertes Eigenkapital in Eigenkapital umwandeln, das mit 40 % belastet ist und daher eine Steuerminderung eintritt. Hintergrund dieser Re...mehr

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Erstattungsanspruch aus einem Verlustrücktrag entsteht erst mit Ablauf des Verlustentstehungsjahr

Leitsatz 1. Der auf einem Verlustrücktrag nach § 10d Abs. 1 EStG beruhende Erstattungsanspruch entsteht nicht schon mit Ablauf des Jahres des Verlustabzugs, sondern erst mit Ablauf des Veranlagungszeitraums, in dem der Verlust entstanden ist. 2. Eine vor Ablauf des Verlustentstehungsjahres bei dem FA eingehende Anzeige über die Abtretung der auf einem Verlustrücktrag beruhe...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 6.1.2 Die effektive Anrechnung ausländischer Steuern

Rz. 112 Ist in einem nicht von der Körperschaftsteuer befreiten ausländischen Einkommensteil anrechenbare ausländische Körperschaftsteuer enthalten, die mindestens so hoch ist wie die sich für diesen Einkommensteil ergebende positive inländische Körperschaftsteuer, wird der ausländische Einkommensteil durch Anrechnung der ausländischen Körperschaftsteuer von inländischer Kör...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 5.2.1 Das Einkommen unterliegt nur einem Steuersatz

Rz. 78 Unterliegt das Einkommen in voller Höhe dem Steuersatz von 40 % und ermäßigt sich die Körperschaftsteuer nicht durch den Abzug von Steuerermäßigungen, ergibt sich ein originärer Zugang zum EK 40. Der Primärzugang ergibt sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Einkommen einerseits und der darauf entfallenden Körperschaftsteuer andererseits. Dabei ist die Körpersch...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 6.1.5 Ausländische Verluste nach § 2a Abs. 1, 2 EStG

Rz. 121 Nach § 2a Abs. 1, 2 EStG können bestimmte negative ausländische Einkünfte nur mit ausländischen Einkünften der jeweils selben Art aus demselben Staat ausgeglichen werden (vgl. Frotscher, EStG, § 2a Rz. 10ff.). Da diese nicht ausgleichsfähigen ausländischen Verluste das Bilanzergebnis gemindert haben, werden sie bei der Einkommensermittlung durch eine Hinzurechnung au...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 5.1.2.2 Im Einkommen sind ausländische Einkünfte mit anrechenbarer ausländischer Steuer enthalten

Rz. 72 Erzielt die Kapitalgesellschaft inländische und ausländische Einkünfte mit anrechenbaren ausländischen Steuern, sind zunächst die inländischen und nach den Grundsätzen der sogenannten "per-country-limitation" die Einkünfte eines jeden ausländischen Staates zu ermitteln, in dem Einkünfte bezogen worden sind (vgl. § 26 Rz. 21). Auch für die Abzugsbeträge von der Summe d...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 6.2.2.4.2 Steuerlich abziehbare Verluste

Rz. 127 Es handelt sich um das negative Jahresergebnis, das zu einem negativen Einkommen führt. Die Behandlung dieser Verluste in der Gliederungsrechnung ist in § 33 geregelt. Danach wird ein nach den steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften ermittelter Verlust als Negativbetrag in das EK 02 eingestellt. Die mit dem Verlust verbundene Verminderung an Eigenkapital wird dahe...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 6.1.1 Abkommensbefreite ausländische Einkünfte

Rz. 106 Die wichtigste Quelle für die Bildung des EK 01 sind ausländische Einkünfte, die aufgrund eines DBA in der Bundesrepublik von der Körperschaftsteuer freigestellt sind (abkommensbefreite Einkünfte). Zu den abkommensbefreiten Einkünften gehören insbesondere Einkünfte aus Betriebsstätten und unbeweglichem Vermögen in einem DBA-Land und Einkünfte aus Schachtelbeteiligung...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 6.2.2.4.3 Nicht oder nicht sofort abziehbare Verluste und Gewinnminderungen

Rz. 128 Es handelt sich um Verluste oder Gewinnminderungen aus bestimmten Aktivitäten, die auf Grund steuerlicher Vorschriften nicht oder noch nicht berücksichtigt werden dürfen. Diese Verluste bzw. Gewinnminderungen werden bei der Einkommensermittlung hinzugerechnet, erhöhen dadurch also ein positives Einkommen oder verringern ein negatives Einkommen. Durch diese Einkommensk...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 5.1.2.1 Das Einkommen unterliegt unterschiedlichen Steuersätzen

Rz. 69 Unterliegt das Einkommen unterschiedlichen Steuersätzen, fällt aber keine anrechenbare ausländische Körperschaftsteuer an, sind zunächst die unterschiedlich zu besteuernden Einkünfte zu ermitteln. Die Addition dieser Beträge ergibt die Summe der Einkünfte. Rz. 70 Aus der Summe der Einkünfte ist der Gesamtbetrag der Einkünfte und danach das Einkommen zu entwickeln. Dabe...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 9.2 Leg-ein-hol-zurück-Verfahren

Rz. 175 Fehlbeträge in der Bilanz werden in der Gliederungsrechnung in aller Regel als Negativbetrag im EK 02 dargestellt. Ein negatives EK 02 kann durch Verluste (vgl. § 33 Rz. 6) oder dadurch entstehen, dass eine Kapitalgesellschaft Gewinnausschüttungen — insbesondere verdeckte Gewinnausschüttungen — vornimmt, die das verwendbare Eigenkapital nach Änderung der Körperschaft...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 8 Gliederungsrechnung, wenn zwei Wirtschaftsjahre in einem Veranlagungszeitraum enden

Rz. 213 Keine besonderen Bestimmungen enthält das Gesetz für den Fall, daß in einem Veranlagungszeitraum zwei Wirtschaftsjahre enden. Dies kann nur der Fall sein, wenn eines der beiden Wirtschaftsjahre ein Rumpfwirtschaftsjahr ist (vgl. § 7 Rz. 28). Auch in diesem Fall gilt die Regelung des Abs. 1, daß auf den Schluß jeden Wirtschaftsjahres eine Gliederungsrechnung aufzustell...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 1.1 Zweck und Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 § 30 knüpft an § 29 an; während diese Vorschrift die grundlegenden Definitionen der für das Anrechnungsverfahren verwendeten Begriffe enthält, regelt § 30, wie der nach § 29 ermittelte Gesamtbetrag des verwendbaren Eigenkapitals entsprechend seiner Tarifbelastung in Teilbeträge mit unterschiedlicher Tarifbelastung aufzugliedern und wie die Teilbeträge weiterzuentwickel...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 5.4 Die Entwicklung des mit der Ausschüttungsbelastung belasteten Einkommensteils

Rz. 90 Das KStG kennt keinen für Einkommensteile geltenden ermäßigten Steuersatz, der der Ausschüttungsbelastung entspricht. Es ist deshalb strenggenommen unrichtig, von einem Einkommensteil zu sprechen, der der Ausschüttungsbelastung von 30 % unterliegt. Das EK 30 ist ein künstlicher Teilbetrag, der nur aus einer Aufteilung gem. § 32 entstehen kann. Jede Aufteilung gem. § 3...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 10 Schema zur Entwicklung des verwendbaren Eigenkapitals

Rz. 220 Nach § 30 Abs. 1 Satz 2 sind die Teilbeträge des verwendbaren Eigenkapitals jeweils aus der Gliederung für das vorangegangene Wirtschaftsjahr abzuleiten. Dabei sind, ausgehend vom Bestand vom Schluß des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, in der angegebenen Reihenfolge insbesondere nachstehende Zugänge und Abgänge zu berücksichtigen: Bestand zum Schluß des vorangegange...mehr

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Abgrenzung zwischen offenbarer Unrichtigkeit (§ 129 AO) und unvollständiger Sachverhaltsaufklärung

Leitsatz Einigen sich der Steuerpflichtige und das FA auf die zusätzliche Berücksichtigung von Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit innerhalb eines Rechtsbehelfsverfahrens und übersehen sie bei ihrer Einigung, dass der streitige Betrag in dem angefochtenen Bescheid bereits als Verlust bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb berücksichtigt war, so lie...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 3.3.3 Zuordnung bei Verlustabzug (Verlustrücktrag)

3.3.3.1 Es ergibt sich kein positives Einkommen Rz. 31 Ist der positive Gesamtbetrag der Einkünfte gem. § 10d EStG um einen Verlustabzug (Verlustrücktrag) zu vermindern und ergibt sich dadurch ein Einkommen von 0 DM, mündet der ausländische Einkommensteil einschließlich der in ihm enthaltenen ausländischen Steuer wie in den Fällen des Verlustausgleichs voll in das EK 02 ein. ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 7.2.5 Auswirkungen des Verlustabzugs (-rücktrags) auf die Aufteilung

Rz. 72 Ist bei Ermittlung des Einkommens ein Verlustabzug (-rücktrag) zu berücksichtigen, ist dieser vorrangig von allen dem Tarifsteuersatz nach § 23 Abs. 1 unterliegenden inländischen und ausländischen Einkünften mit und ohne anrechenbarer ausländischer Steuer abzuziehen, und zwar in dem Verhältnis, in dem diese Einkünfte zueinander stehen, nachdem die Abzugsbeträge bei Er...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 3.3.3.2 Es ergibt sich ein positives Einkommen

Rz. 32 Ergibt sich nach Verlustabzug (Verlustrücktrag) ein positives Einkommen, ist aber die anzurechnende ausländische Körperschaftsteuer mindestens so hoch wie die auf den ausländischen Einkommensteil entfallende inländische Körperschaftsteuer, ergibt sich für den ausländischen Einkommensteil keine positive Belastung mit inländischer Körperschaftsteuer. Soweit die ausländi...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 3.3.3.1 Es ergibt sich kein positives Einkommen

Rz. 31 Ist der positive Gesamtbetrag der Einkünfte gem. § 10d EStG um einen Verlustabzug (Verlustrücktrag) zu vermindern und ergibt sich dadurch ein Einkommen von 0 DM, mündet der ausländische Einkommensteil einschließlich der in ihm enthaltenen ausländischen Steuer wie in den Fällen des Verlustausgleichs voll in das EK 02 ein. Die ausländische Steuer ist deshalb vom EK 02 a...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 3.3.4 Zusammenfassung

Rz. 36 Anrechenbare ausländische Steuer vom Einkommen ist in den Fällen des Verlustabzugs (Verlustrücktrags) nach § 31 Abs. 1 Nr. 3 wie folgt zuzuordnen: Das Einkommen ist positiv: Die anrechenbare ausländische KSt ist niedriger als die inländische KSt. Es ist eine Aufteilung gem. § 32 vorzunehmen. Die ausländische Steuer ist in voller Höhe bei Ermittlung des aufzuteilenden Bet...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 9.2.1 Anzurechnende ausländische Steuer

Rz. 80 Eine Aufteilung bei Anrechnung ausländischer Steuern kommt nur in Betracht, wenn sich nach der Anrechnung der ausländischen Steuern noch eine positive Belastung mit inländischer Körperschaftsteuer ergibt. Nach § 31 Abs. 1 Nr. 3 ist ausländische Steuer von den ihr unterliegenden ausländischen Einkünften abzuziehen. Der Abzug ist vor der Aufteilung vorzunehmen, so dass ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 10 Aufteilung nach Verlustrücktrag

Rz. 85 Wird laufender steuerlicher Gewinn um einen Verlustabzug gem. § 10d EStG aus einem vorangegangenen Veranlagungszeitraum vermindert ("Verlustvortrag"), ergeben sich bei der Aufteilung keine besonderen Probleme. Für das Abzugsjahr wird nur eine Körperschaftsteuerveranlagung durchgeführt. Die Berechnung der Körperschaftsteuer und die Aufteilung gem. § 32 wird von Anfang ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 3.3.2.1 Es ergibt sich kein positives Einkommen

Rz. 28 Ergibt sich nach dem Verlustausgleich kein positives Einkommen, scheitert die Anrechnung daran, dass sich schon vor der möglichen Anrechnung keine positive inländische Körperschaftsteuer ergibt. Die positiven ausländischen Einkünfte haben in diesem Fall den Verlust des anderen Einkommenssektors aufgefangen, der gem. § 33 Abs. 1 als Negativbetrag in das EK 02 gemündet ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 6.2 Der Einkommensteil unterliegt dem Steuersatz von 30 %

Rz. 42 Ein dem Steuersatz von 30 % unterliegender Einkommensteil entsteht aus den dem Steuerabzug vom Kapitalertrag unterliegenden Zinseinnahmen im Sinn des § 43 Abs. 1 Nr. 5 EStG — Kuponsteuer — (vgl. Rz. 12). Durch den Steuerabzug vom Kapitalertrag ist die Körperschaftsteuer stets abgegolten. Eine Einbeziehung in die Veranlagung (z. B. in Verlustfällen) ist nicht möglich (...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 8.1 Zuordnung von Abzugsbeträgen bei Ermittlung des Gesamtbetrages der Einkünfte und des Einkommens

Rz. 74 Besteht das Einkommen aus unterschiedlich besteuerten Einkommensteilen, ist es schon für Zwecke der Steuerfestsetzung erforderlich, die Abzugsbeträge bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte und des Einkommens den einzelnen Einkommensteilen zutreffend zuzuordnen. Diese Zuordnung ist auch für Zwecke der Entwicklung der Teilbeträge des verwendbaren Eigenkapita...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 3.5 Ausländische Steuern in den Fällen des § 34c Abs. 4 und 5 EStG

Rz. 39 In den Fällen des § 34c Abs. 4 EStG (aufgehoben mit Wirkung ab Vz 1999) werden ausländische Einkünfte aus dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr auf Antrag bis zum Vz 1989 mit 28 %, ab Vz 1990 mit 25 % und ab Vz 1994 mit 22,5 % besteuert (vgl. § 26 Rz. 136 ff). In den Fällen des § 34c Abs. 5 EStG wird die Körperschaftsteuer auf Antrag für bestimmte...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 3.3.2.2 Es ergibt sich ein positives Einkommen

Rz. 30 Ergibt sich nach Verlustausgleich ein positives Einkommen und wird die ausländische Steuer in voller Höhe angerechnet, ist die anrechenbare ausländische Steuer m. E. auch in voller Höhe bei Entwicklung des Teilbetrags des verwendbaren Eigenkapitals abzuziehen, der aus dem positiven ausländischen Einkommensteil hervorgeht, d. h. bei dem nach § 32 aufzuteilenden Betrag, ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 3.1 Veräußerung der Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft durch eine inländische Körperschaft (Abs. 2)

Rz. 26 Abs. 2 enthält eine sachliche Steuerbefreiung für Körperschaften, die an ausländischen Gesellschaften beteiligt sind. Im Gegensatz zu Abs. 1 handelt es sich also nicht um eine Steuervergünstigung bei Weiterausschüttung von ausländischen Einkünften durch eine inländische Anrechnungskörperschaft an eine andere Körperschaft (also im Verhältnis zweier inländischer Gesells...mehr

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Inkongruente Gewinnausschüttungen als Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten?

Leitsatz 1. Das sog. Schütt-aus-Hol-zurück-Verfahren stellt grundsätzlich keinen Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts dar. Das gilt auch dann, wenn sich die – zueinander als fremde Dritte gegenüberstehenden – Anteilseigner einer GmbH auf eine von den Beteiligungsverhältnissen abweichende („inkongruente”) Gewinnausschüttung verständigen, um dadurch einem der Ante...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 3.4 Verlustabzug (§ 22 Abs. 1 und 4 UmwStG)

Rz. 11 Ein einkommen- bzw. körperschaftsteuerrechtlicher und gewerbesteuerrechtlicher Verlustvortrag verbleibt bei der einbringenden natürlichen Person oder Kapitalgesellschaft. Die aufnehmende Kapitalgesellschaft kann trotz Buchwertfortführung keinen Verlust nach § 10d EStG oder § 10a GewStG abziehen, der in der Person des Einbringenden entstanden ist. Dies folgt für den Ve...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 3.3.2.2 Übertragung des Verlustabzugs (Abs. 4)

Rz. 68 Abs. 4 enthält eine besondere Regelung über die Aufteilung des verbleibenden Verlustabzugs der übertragenden Körperschaft (zum Begriff des verbleibenden Verlustabzugs vgl. § 12 Rz. 57). Die Übertragung des verbleibenden Verlustabzugs ist davon abhängig, daß die Voraussetzungen des Abs. 1, insbesondere für Teilbetriebe, erfüllt sind. Ist das nicht der Fall, ist der gesa...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 3.2.2.4 Ausschluß bei Schaffung der Voraussetzung einer Veräußerung (Abs. 3 S. 3, 4)

Rz. 44 Die Steuerfreiheit der Spaltung ist nach Abs. 3 S. 3 weiterhin ausgeschlossen, wenn durch die Spaltung die Voraussetzungen für eine Veräußerung geschaffen werden. S. 3 enthält eine Rechtsfolgeverweisung auf S. 2. Das bedeutet, daß der Tatbestand des S. 3, 4 selbständig auszulegen ist; die Tatbestandsvoraussetzungen des S. 2 sind also nicht heranzuziehen. Verwiesen wir...mehr

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Verfahrensfehler bei Berücksichtigung eines Verlustvortrages ohne entsprechenden Grundlagenbescheid

Leitsatz Das Finanzgericht (FG) verstößt gegen die Grundordnung des Verfahrens, wenn es bei der Einkommensteuerveranlagung 1991 einen verbleibenden Verlustabzug aus früheren Jahren berücksichtigt, der vom FA nicht gesondert festgestellt wurde. Nach der für die Beurteilung, ob ein Verfahrensmangel vorliegt, maßgebenden Auffassung des FG war der von den Klägern begehrte Verlu...mehr

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Vererbung von Verlusten

Leitsatz Ein Erbe tritt als Gesamtrechtsnachfolger materiell-rechtlich und verfahrensrechtlich in die Stellung des Rechtsvorgängers (Erblasser) ein. Daraus resultiert auch das Recht, einen vom Erblasser nicht aufgebrauchten Verlustvortrag von den Einkünften des Erben abzuziehen. Allerdings ist dazu erforderlich, dass der Erbe durch die → Verluste auch wirtschaftlich belaste...mehr

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Stille Beteiligung an einem ausländischen Handelsgewerbe

Kommentar Streitig ist im Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Körperschaftsteuerbescheids, ob die Antragstellerin bei der Ermittlung ihres zu versteuernden Einkommens für das Streitjahr 1990 Zahlungen in Höhe von 3 Mio. DM im Zusammenhang mit dem gescheiterten Erwerb einer stillen Beteiligung an einem österreichischen Handelsgewerbe als Betriebsa...mehr

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Zur Feststellung eines Verlustabzugs

Leitsatz Ein Verlustabzug ist ab 1990 gesondert festzustellen. Eine solche Feststellung ist erstmalig zu treffen, soweit sich die Verlustabzüge ändern und deshalb der entsprechende Steuerbescheid zu ändern ist (§ 10d Abs. 3 Satz 4 EStG). Entsprechendes gilt, wenn die Änderung mangels steuerlicher Auswirkung unterbleibt (§ 10d Abs. 3 Satz 5 EStG). Voraussetzung für einen er...mehr